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> Neuerteilung nach zwei Alkoholfahrten + FoFE, Thread von @Nordmann
Nordmann
Beitrag 03.04.2009, 18:24
Beitrag #1


Neuling


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Hallo Zusammen,

ich habe meinen Führerschein im August 2000 verloren. Wurde einmal mit Alkohol (0,85) erwischt (3 Mon Fahrverbot) bevor ich aber den Fs abgegeben habe, habe ich einen Unfall gebaut mit 1,59 Prom.. Ich wurde natürlich mit Führerscheinentzug "belohnt". 2001 wurde ich dann beim schwarz fahren erwischt. Heute war ich auf der Führerscheinstelle, und habe mich schlau gemacht, was ich tun muss um den Lappen wieder zubekommen. Die wollen einen Sehtest, bio. Lichtbild, und das Führungszeugnis Belegart O. Könnt Ihr mir sagen mit was ich rechnen muss, und was in dem Führungszeugnis drin steht von den o.g. Sachen.

Danke im vorraus.

Nordi
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Q-Treiberin
Beitrag 03.04.2009, 18:46
Beitrag #2


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Erstmal willkommen im VP wavey.gif

Ich habe die Moderation mal gebeten Dir einen eigenen Thread aufzumachen.

Zu Deiner Frage: Dir ist klar, dass Du Alkohol-Wiederholungstäter bist und somit zur MPU musst, oder? Durch das zweimalige FoFE könnte auch eine MPU mit doppelter Fragestellung (Alkohol und verkehrsrechtliche) gefordert werden.

@Mr.T ??? unsure.gif

Hast Du Dich schon auf eine MPU vorbereitet? Hast Du schon einen Antrag auf Neueteilung gestellt oder Dich bei der FS-Stelle nur informiert?

Edit: Gestrichen nach nochmaligem Lesen..


--------------------
Personalführung ist die Kunst einen Mitarbeiter so über den Tisch zu ziehen, dass er die Reibungshitze als Nestwärme empfindet...
oder
Wer glaubt, dass ein Abteilungsleiter eine Abteilung leitet der glaubt auch, dass ein Zitronenfalter Zitronen faltet...
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Jens
Beitrag 03.04.2009, 20:13
Beitrag #3


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Zitat (Q-Treiberin @ 03.04.2009, 19:46) *
Ich habe die Moderation mal gebeten Dir einen eigenen Thread aufzumachen.
Erledigt

Zitat (Nordmann @ 03.04.2009, 19:24) *
bevor ich aber den Fs abgegeben habe, habe ich einen Unfall gebaut mit 1,59 Prom
Nachdem Unfall wurde vermutlich der Führerschein sofort einbehalten? Dementsprechend hast du vermutlich das Fahrverbot für die erste Alkoholfahrt nie angetreten?


Zitat (Q-Treiberin @ 03.04.2009, 19:46) *
Durch das zweimalige FoFE
Ich lese hier nur von einmal FoFE unsure.gif


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Q-Treiberin
Beitrag 03.04.2009, 21:10
Beitrag #4


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Schief geguckt von mir. blushing.gif War wohl irrenderweise davon ausgegangen, dass die FE schon weg war als der Unfall passierte.


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Personalführung ist die Kunst einen Mitarbeiter so über den Tisch zu ziehen, dass er die Reibungshitze als Nestwärme empfindet...
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gamma-delta-y
Beitrag 03.04.2009, 21:39
Beitrag #5


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Zitat (Q-Treiberin @ 03.04.2009, 20:46) *
Erstmal willkommen im VP wavey.gif

Ich habe die Moderation mal gebeten Dir einen eigenen Thread aufzumachen.

Zu Deiner Frage: Dir ist klar, dass Du Alkohol-Wiederholungstäter bist und somit zur MPU musst, oder? Durch das zweimalige FoFE könnte auch eine MPU mit doppelter Fragestellung (Alkohol und verkehrsrechtliche) gefordert werden.

@Mr.T ??? unsure.gif

Hast Du Dich schon auf eine MPU vorbereitet? Hast Du schon einen Antrag auf Neueteilung gestellt oder Dich bei der FS-Stelle nur informiert?

Edit: Gestrichen nach nochmaligem Lesen..

für
Dir ist klar, dass eine mpu (klein) erst ab 1,6 ppm angeordnet wird.(nicht Zutreffend in diesem Fall) auch für Wiederholungstäter mit nur einer Straftat (Alkohol 1,59 ppm)


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Die Wurzel eines Problems ist immer ein Fehler der Anwendung des Unkrautvernichters.

Stoppt die Erde, ich will aussteigen.
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magnum88
Beitrag 03.04.2009, 22:15
Beitrag #6


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Zitat (gamma-delta-y @ 03.04.2009, 22:39) *
für
Dir ist klar, dass eine mpu (klein) erst ab 1,6 ppm angeordnet wird.(nicht Zutreffend in diesem Fall) auch für Wiederholungstäter mit nur einer Straftat (Alkohol 1,59 ppm)



Dir ist anscheinend nicht klar, dass auch bei einer BAK unter 1.6 ‰ eine MPU angeordnet werden kann?


Zutreffend für diesen Fall ist, dass einmal eine noch verwertbare Owi mit 0,85 ‰ und eine Straftat mit 1,59 ‰ vorliegt. Damit muss bei Neuanbeantragung einer FE zwingend eine MPU angeordnet werden. Hinzu käme auch noch das Fahren ohne FE.

@Nordmann
Warum drei Monate Fahrverbot?
War vor dieser Sache noch was gewesen?


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gamma-delta-y
Beitrag 03.04.2009, 22:41
Beitrag #7


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Zitat (magnum88 @ 04.04.2009, 00:15) *
Zitat (gamma-delta-y @ 03.04.2009, 22:39) *
für
Dir ist klar, dass eine mpu (klein) erst ab 1,6 ppm angeordnet wird.(nicht Zutreffend in diesem Fall) auch für Wiederholungstäter mit nur einer Straftat (Alkohol 1,59 ppm)



Dir ist anscheinend nicht klar, dass auch bei einer BAK unter 1.6 ‰ eine MPU angeordnet werden kann?


Wo kann ich das bitte nachlesen?


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Jens
Beitrag 03.04.2009, 22:42
Beitrag #8


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§13 FeV


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gamma-delta-y
Beitrag 03.04.2009, 22:50
Beitrag #9


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Zitat (Jens @ 04.04.2009, 00:42) *


danke


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Malermeister
Beitrag 04.04.2009, 06:38
Beitrag #10


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Zitat (magnum88 @ 03.04.2009, 23:15) *
@Nordmann
Warum drei Monate Fahrverbot?
War vor dieser Sache noch was gewesen?
Gute Frage - bei einem absoluten Ersttäter wird bei einer Alk.-Owi. 1 Mon. Fahrverbot angeordnet.


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Nordmann
Beitrag 04.04.2009, 16:40
Beitrag #11


Neuling


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Zitat (Malermeister @ 04.04.2009, 08:38) *
Zitat (magnum88 @ 03.04.2009, 23:15) *
@Nordmann
Warum drei Monate Fahrverbot?
War vor dieser Sache noch was gewesen?
Gute Frage - bei einem absoluten Ersttäter wird bei einer Alk.-Owi. 1 Mon. Fahrverbot angeordnet.



Stimmt, war ein Monat, hab mich vertan...war mit dem Kopf noch bei einem anderen Thema.

Zitat (Q-Treiberin @ 03.04.2009, 20:46) *
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Ich habe die Moderation mal gebeten Dir einen eigenen Thread aufzumachen.

Zu Deiner Frage: Dir ist klar, dass Du Alkohol-Wiederholungstäter bist und somit zur MPU musst, oder? Durch das zweimalige FoFE könnte auch eine MPU mit doppelter Fragestellung (Alkohol und verkehrsrechtliche) gefordert werden.

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Edit: Gestrichen nach nochmaligem Lesen..



Ich habe nach dem die gerichtliche Sperrfrist um war zur MPU gemeldet, und natürlich durchgerasselt. Ich habe damals ein Seminar mit gemacht "Alkoholauffällige in der Probezeit", und ich war bei so einer Selbsthilfegruppe (AA) die mir da auch noch geholfen haben. Was mich am meisten genervt hat, ich bin nur wegen diesem scheiß Gespräch mit dem Hirnprofessor durch gerasselt. Test am Computer 93% und Leberwerte waren top.

Habe dann meinen Antrag gleich wieder zurück gezogen, und seither auch nicht mehr daran gedacht den FS zuholen, weil kein Geld für den ganzen Mist.
Naja, jetzt habe ich vor gut 2 Jahren geheiratet, und meine Frau will ersst Kinder wenn ich den Lappen wieder hab. Ich hoffe ihr versteht, warum ich jetzt den Lappen wieder brauche.

LG
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magnum88
Beitrag 04.04.2009, 17:15
Beitrag #12


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Zitat (Nordmann @ 04.04.2009, 17:40) *
Naja, jetzt habe ich vor gut 2 Jahren geheiratet, und meine Frau will ersst Kinder wenn ich den Lappen wieder hab. Ich hoffe ihr versteht, warum ich jetzt den Lappen wieder brauche.


Wow... blink.gif
Da sieht man mal wieder recht deutlich, was für einen Stellenwert eine gültige FE bei uns hat. think.gif


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Nordmann
Beitrag 04.04.2009, 17:41
Beitrag #13


Neuling


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Das kannst du laut sagen....
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nachteule
Beitrag 04.04.2009, 18:06
Beitrag #14


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Hallo, Nordmann,

herzlich willkommen im Verkehrsportal.

Fahre sie doch, bis Du Deinen Führerschein in Händen hast, mit der Kutsche spazieren (oder liege ich mit der Örtlichkeit genauso falsch, wie die Queen?)

Viele Grüße,

Nachteule


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Zuerst ignorieren sie dich, dann lachen sie über dich, dann bekämpfen sie dich und dann gewinnst du.

Mahatma Gandhi
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Nordmann
Beitrag 05.04.2009, 08:36
Beitrag #15


Neuling


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Stimmt, für den Preis, bekomm ich auch ein Pferd.... crybaby.gif
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