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> Neues aus Schilda, Diskussionswürdige Verkehrszeichen
Bonsai-Brummi
Beitrag 12.04.2009, 22:09
Beitrag #701


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Zitat (Nerari @ 12.04.2009, 23:01) *
Witzigerweise kamen zu dem Zeitpunkt, als ich das Foto geschossen habe, zwei Motorradfahrer einander entgegen


... deren mindestens einer gar nicht hätte auf die "Frei nur für Pkw"-Brücke fahren dürfen -
wenn das gleiche Eigenbau-ZZ auch auf der anderen Seite hängt, beide nicht... no.gif

lg
c.s.

EDIT: Zu langsam... crybaby.gif
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ukr
Beitrag 12.04.2009, 22:10
Beitrag #702


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Na prima dry.gif
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Bonsai-Brummi
Beitrag 12.04.2009, 22:13
Beitrag #703


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Gibt's eigentlich im Zulauf Vorwarnungen, daß es dort für Fahrzeuge >2m Breite, >3,5t und Nicht-Pkw (btw: Radfahrer??!) nicht weitergeht? unsure.gif
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Nerari
Beitrag 12.04.2009, 22:16
Beitrag #704


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Zitat (Bonsai-Brummi @ 12.04.2009, 23:09) *
... deren mindestens einer gar nicht hätte auf die "Frei nur für Pkw"-Brücke fahren dürfen -


Du hättest auch nicht drüber fahren dürfen tongue.gif

In den Ortschaften vor diesem Nadelöhr wird nicht auf dasselbige hingewiesen. Und zwischendurch zweigt auch keine Straße ab.

Gruß
Nerari
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Bonsai-Brummi
Beitrag 12.04.2009, 22:24
Beitrag #705


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Und wie groß ist der anfallende Rück- und Umweg, der infolgedessen auf besonderen Wunsch irgendwelcher mutmaßlicher Pkw-Fahrer zurückzulegen wäre? dry.gif

EDIT: Moment mal... blink.gif

Worauf bezieht sich eigentlich das vermeintliche ZZ? think.gif

Das untere VZ gibt ohnehin Vorrang (oder Vorfahrt? unsure.gif ), die anderen selektieren nach Breite bzw. Gewicht - und beträfen mich ohnehin nicht... no.gif

btw: Wie schaut's dort mit Wendemöglichkeiten aus?
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Nerari
Beitrag 12.04.2009, 22:29
Beitrag #706


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Zitat (Bonsai-Brummi @ 12.04.2009, 23:24) *
Und wie groß ist der anfallende Rück- und Umweg,


Rückweg jeweils ca 2 km. Zum Umweg:

Es handelt sich um die Brücke über die A8 zwischen Adelsried und Streitheim

Die grauen Wege auf der Karte sind Wirschaftwege und nicht legal befahrbar.

Wendemöglichkeiten unsure.gif. Für mich als Radler kein Problem laugh2.gif, aber für größere Fahrzeuge: no.gif

Zitat (Bonsai-Brummi @ 12.04.2009, 23:24) *
Worauf bezieht sich eigentlich das vermeintliche ZZ? think.gif

Das untere VZ gibt ohnehin Vorrang (oder Vorfahrt? unsure.gif ),


Aber nur für PKW tongue.gif


Gruß
Nerari
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ukr
Beitrag 12.04.2009, 22:33
Beitrag #707


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Zitat (Bonsai-Brummi @ 12.04.2009, 23:24) *
Worauf bezieht sich eigentlich das vermeintliche ZZ? think.gif


Auf die Zeichen 208 / 308.
Der wartpflichtige (PKW) Gegenverkehr wird von seiner Wartepflicht befreit.
In der Richtung mit Vorrang wird wiederum das Zeichen 308 für PKW aufgehoben.

- Juhu - dry.gif
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Bonsai-Brummi
Beitrag 12.04.2009, 22:46
Beitrag #708


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Zitat (ukr @ 12.04.2009, 23:33) *
Der wartpflichtige (PKW) Gegenverkehr wird von seiner Wartepflicht befreit.
In der Richtung mit Vorrang wird wiederum das Zeichen 308 für PKW aufgehoben.


Also dürfen Nicht-Pkw, sofern schmaler als 2m und leichter als 3,5t, doch fahren yahoo.gif
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MisterOJ
Beitrag 13.04.2009, 11:18
Beitrag #709


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Zitat (Nerari @ 13.04.2009, 00:01) *
Die "30" direkt aus der dort geltenden zHG von 100 angeordnet.

Hilfeeeeeeeeeeeeeeeeeee. blink.gif Wieviele Reifenbremsspuren gibt´s dort auf dem Asphalt??
(Das is ja wie bei manchen BAB-Baustellen: freigegeben und dann plötzlich ein zHg "80" !!)

Zitat (Nerari @ 13.04.2009, 00:01) *
An der Brücke erwartet den VT folgende Kombination - sehr übersichtlich whistling.gif


Irgendwie war mir, dass nicht mehr als 3 Verkehrszeichen an einen Pfosten dürfen - davon aber nur max. 2 Roden (=runde Schilder).
Oder liege ich da falsch?? think.gif
Zitat (Nerari @ 13.04.2009, 00:01) *
Wieso man da nur 10 km/h fahren darf, erschloss sich mir nicht.

Ich denke mal wegen der Kräfte die jedes Fahrzeug in die Brücke einleitet. Hierbei sind - neben den Vertikalen Lasten - hauptsächlich Längskräfte (also Bremsen und Anfahren) relevant und nicht zu unterschätzen.
Zitat (Nerari @ 13.04.2009, 00:01) *
Ich jedenfalls bin mit meinem Rennrad deutlich schneller gefahren,

Na da haste ja Glück, das dort kein cop.gif stand oder du wurdest!!!
Zitat (Nerari @ 13.04.2009, 00:01) *
um die auf der anderen Seite wartenden KFZ (zwei an der Zahl) nicht unnötig lange warten zu lassen. Die Engstelle ist schätzungsweise 100 Meter lang.

Gruß
Nerari



OJ


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ukr
Beitrag 13.04.2009, 12:18
Beitrag #710


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Zitat (MisterOJ @ 13.04.2009, 12:18) *
Irgendwie war mir, dass nicht mehr als 3 Verkehrszeichen an einen Pfosten dürfen - davon aber nur max. 2 Roden (=runde Schilder).
Oder liege ich da falsch?? think.gif


Da das hier aber der Schilda-Thread ist, sind 3 Verkehrszeichen das Minimum laugh2.gif
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Kuli
Beitrag 13.04.2009, 22:31
Beitrag #711


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Wie alt ist das? unsure.gif


Und ich glaub, die Vorfahrt wurde auch schon vor geraumer Zeit geändert thread.gif



Eigentlich bin ich doch gar nicht farbenblind blink.gif
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Jens
Beitrag 13.04.2009, 22:36
Beitrag #712


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Zitat (Kuli @ 13.04.2009, 23:31) *
Wie alt ist das? unsure.gif

Genau weiß ichs nicht, aber in der StVO von 1964 ist das ein gültiges Zeichen.


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ukr
Beitrag 13.04.2009, 22:37
Beitrag #713


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@Kuli: Hast du eine Zeitmaschine? laugh2.gif
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Kuli
Beitrag 13.04.2009, 22:38
Beitrag #714


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Zitat (ukr @ 13.04.2009, 23:37) *
@Kuli: Hast du eine Zeitmaschine? laugh2.gif

Nööö, nur eine Ostertour durch Nordfriesland unternommen smile.gif
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ukr
Beitrag 13.04.2009, 22:40
Beitrag #715


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In diesem Zusammenhang möchte ich nur mal darauf verweisen:

http://rsa-95.de/historische_absperrgeraete.htm

Man beachte neben den VZ aus den 30er Jahren auch die Verkehrszeichen im Prospekt von Leo Ross (50er Jahre)
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schilderwald
Beitrag 13.04.2009, 22:42
Beitrag #716


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Zitat (Kuli @ 13.04.2009, 23:31) *
Wie alt ist das? unsure.gif
Das gab es in der alten StVO bis zum 16.11.1970 unter der Bild-Nr. 2a wavey.gif


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Stau ist nur hinten am Ende blöd, vorne geht es.
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Kuli
Beitrag 17.04.2009, 21:31
Beitrag #717


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aaaaaaaaaaaaaha think.gif unsure.gif

Ich glaub das ist mal wieder was für unseren Bonsai-Brummi biggrin.gif
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Bonsai-Brummi
Beitrag 17.04.2009, 21:49
Beitrag #718


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Ui - ganz was besonders nettes... whistling.gif

Also: Verbot für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 t, einschließlich ihrer Anhänger, und Zugmaschinen, ausgenommen Personenkraftwagen und Kraftomnibusse - und darüber hinaus für Lkw und Lastzüge bis 3,5t zGm; vorausgesetzt freilich, das ZZ sei amtlich - woran Format und Schrifttyp zweifeln lassen... unsure.gif

Gemeint ist es jedenfalls offenkundig so: Herr von und zu Lidl (oder gibt's an der Straße noch andere potentielle Ziele?)will ums Verplatzen keine Lkw-Fahrer in seinem Laden sehen - oder aber: Die sollen sich gefälligst, wenn sie schon unbedingt dort in Erscheinung treten wollen, wenigstens irgendwo abseits einen Parkplatz suchen und ein Stück laufen... dry.gif

lg
c.s.
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Kuli
Beitrag 17.04.2009, 21:53
Beitrag #719


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Zitat (Bonsai-Brummi @ 17.04.2009, 22:49) *
Also: Verbot für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 t, einschließlich ihrer Anhänger, und Zugmaschinen, ausgenommen Personenkraftwagen und Kraftomnibusse - und darüber hinaus für Lkw und Lastzüge bis 3,5t zGm;

Entweder das, oder das Zusatzzeichen beschränkt das Hauptzeichen in der Form, dass es nur für Fahrzeuge gilt, die als LKW zugelassen sind think.gif
Würdest du dort durchfahren?

Zitat (Bonsai-Brummi @ 17.04.2009, 22:49) *
Gemeint ist es jedenfalls offenkundig so: Herr von und zu Lidl (oder gibt's an der Straße noch andere potentielle Ziele?)

Ne, es sieht so aus, als wär die Straße nur gebaut worden, um den Lidl-Parkplatz zu erschließen.. Fragt sich, was zuerst da war laugh2.gif
Wobei ich denke, dass Herr von und zu Lidl nicht einfach irgendwelche Schilder auf öffentlichen Straßen aufstellen (lassen) darf
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Bonsai-Brummi
Beitrag 17.04.2009, 21:59
Beitrag #720


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Zitat (Kuli @ 17.04.2009, 22:53) *
Würdest du dort durchfahren?


Natürlich nicht - mich aufdrängen, wo ich dermaßen offensichtlich unerwünscht bin? no.gif
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Peter Lustig
Beitrag 18.04.2009, 15:06
Beitrag #721


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Ich schätze, dass es sich hier nicht um ein amtlich angeordnetes und aufgestelltes (und damit um ein unbeachtliches) Verkehrszeichen handelt. Auch wenn die zur Parkplatzzufahrt von Lidl führende Straße "öffentlich" aussieht, dürfte sie in ihrem derzeitigen Ausbauzustand (einzig und allein Zufahrt zum Lidl) kaum bereits gewidmeter Verkehrsgrund sein. Möglicherweise ist später einmal der Durchbau dieser Straße vorgesehen.

Ich weiß: eine Spekulation. Genaueres dürfte man wohl nur durch eine Anfrage bei der zuständigen Verkehrs- oder Baubehörde in Erfahrung bringen können. Ggf. könnte man auch bei der örtlich zuständigen Polizei anfragen, ob sie dort gegen "Falschfahrer" einschreitet.
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MisterOJ
Beitrag 18.04.2009, 19:22
Beitrag #722


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Zitat (Kuli @ 17.04.2009, 22:31) *

aaaaaaaaaaaaaha think.gif unsure.gif

wuääääääää

Das is ja ne ganz idiot......sichere Beschilderung shutup.gif
Zitat (Kuli @ 17.04.2009, 22:31) *
Ich glaub das ist mal wieder was für unseren Bonsai-Brummi biggrin.gif

Wieso denn der Bonsai-Brummi?? think.gif


OJ


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Bonsai-Brummi
Beitrag 18.04.2009, 19:33
Beitrag #723


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Zitat (Peter Lustig @ 18.04.2009, 16:06) *
Ich schätze, dass es sich hier nicht um ein amtlich angeordnetes und aufgestelltes (und damit um ein unbeachtliches) Verkehrszeichen handelt.


"Nicht amtlich..." mag ja sein - aber deswegen unbeachtlich? IMHO no.gif

Dann nämlich kann doch eigentlich nur der Inhaber des Hausrechts das Schild aufgestellt haben - und der hat richtig Gehirnschmalz und auch Geld investiert, um nicht nur die vom VZ253 erfaßten Kfz von seinem Grund und Boden fernzuhalten, sondern auch Lkw bis 3,5t; warum auch immer... sad.gif

Wie nennen das police.gif und smartass.gif noch gleich, wenn jemand trotz ausdrücklichen Verbots durch den Hausherrn irgendwo eindringt? unsure.gif

Grund genug jedenfalls, anderswo einzukaufen yes.gif

lg
c.s.
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Kuli
Beitrag 18.04.2009, 21:19
Beitrag #724


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Zitat (MisterOJ @ 18.04.2009, 20:22) *
Wieso denn der Bonsai-Brummi?? think.gif

Weil der einen LKW <3,5t fährt und desöfteren mal mit dieser Kombination Probleme hat wink.gif
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Peter Lustig
Beitrag 19.04.2009, 10:03
Beitrag #725


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@Bonsai-Brummi
Wenn das Schild ohne amtliche Anordnung aufgestellt worden ist, hat es keine verkehrsrechtliche Bedeutung. Die Anordnung ist nichtig, weil sie in diesem Fall von einer unzuständigen Stelle getroffen worden ist. Eine Verfolgung eines eventuellen Verkehrsverstoßes ist damit nicht möglich.

Von einem Hausfriedensbruch (Straftat nach § 123 StGB) kann auch keine Rede sein, da es sich im vorliegenden Fall nicht um ein befriedetes Besitztum (= Tatbestandsmerkmal) handelt.

Bliebe nur noch die unerlaubte Handlung nach §§ 823 ff. BGB, die nicht notwendigerweise auch eine strafbare Handlung sein muss. Sollte die Fa. Lidl das Schild tatsächlich aufgestellt haben, wird sich die Firma, wenn es sich bei der Straße nicht um eine Privatstraße der Firma handelt, was nach dem optischen Eindruck aber wohl nicht zu vermuten steht, mangels Rechtsgrundlage für die Aufstellung hier aber kaum auf eine Verletzung ihres eigenen Rechtskreises berufen können. Das wäre erst dann der Fall, sobald der unerwünschte Verkehr auf den eigentlichen Kundenparkplatz einfährt.
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Bonsai-Brummi
Beitrag 19.04.2009, 10:19
Beitrag #726


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Zitat (Peter Lustig @ 19.04.2009, 11:03) *
... sobald der unerwünschte Verkehr auf den eigentlichen Kundenparkplatz einfährt.


Eben: Unerwünschter Verkehr, und damit als Kundschaft unerwünschte Personenkreise; wie auch bei dem weiter oben zu sehenden Schild eines Gästeparkplatzes "nur für Pkw und KOM". Die beiden haben sich das - wie auch viele andere - richtig was kosten lassen, das kundzutun; also ist die Diskussion - mit Verlaub - im Grunde eine um des Kaisers Bart: Da leisten sich Geschäftsleute allem Krisengejammer zum Trotze, ihre potentielle Kundschaft vorzusortieren und Teile davon auszuschließen; sollen negativ Betroffene etwa noch 'rumzackern, um so jemandem zu Umsatz und Gewinn zu verhelfen? no.gif

lg
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Jens
Beitrag 19.04.2009, 10:38
Beitrag #727


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Ganz ehrlich: Ich glaube nicht, daß die Fa. Lidl dich als Kunden ausschließen will. Denen ist bestimmt garnicht bewusst, daß es Bonsai-Brummis, also LKW im PKW-Format, gibt. Der Grund für das Schild dürfte der sein, daß Kundenparkplätze von Supermärkten bei entsprechender Lage gerne mal von LKW-Fahrern (solchen mit Klasse C Fahrzeugen) angesteuert werden, um ihre vorgeschriebenen Lenkpausen zu nehmen.
Und daß der Betreiber des Supermarktes damit ein Problem hat, dürfte klar sein?


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Peter Lustig
Beitrag 19.04.2009, 10:39
Beitrag #728


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Deinen Gedanken als Kunde und Verbraucher kann ich durchaus folgen. Dabei dreht es sich aber nicht um die rechtliche Seite, auf die ich mich beschränkt habe und die Du in Deinen vorherigen Ausführungen ja auch angesprochen hast.

Möglicherweise kommen solche Fahrzeugführer, wie Du es einer bist, im Kalkül der Fa. Lidl gar nicht vor oder man hat sie als potenzielle Kunden schlicht übersehen. wink.gif
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Bonsai-Brummi
Beitrag 19.04.2009, 11:20
Beitrag #729


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Zitat (Jens @ 19.04.2009, 11:38) *
Ganz ehrlich: Ich glaube nicht, daß die Fa. Lidl dich als Kunden ausschließen will.


Mich persönlich gewiß nicht... wink.gif

Zitat
Denen ist bestimmt garnicht bewusst, daß es Bonsai-Brummis, also LKW im PKW-Format, gibt. Der Grund für das Schild dürfte der sein, daß Kundenparkplätze von Supermärkten bei entsprechender Lage gerne mal von LKW-Fahrern (solchen mit Klasse C Fahrzeugen) angesteuert werden


Die aber wären schon durch das einsame VZ253 rechtsverbindlich fernzuhalten - warum also der Aufwand, noch Geld für ein ZZ und dessen Montage auszugeben, um auch jene Lkw auszuschließen, die mittels des 253er nicht zu vertreiben sind? Zumal doch andererseits sowohl KOM-Fahrer als auch die zahlungskräftigen Touristen mit >3,5t-WoMoen offensichtlich ebenso willkommen sind wie die Besatzungen von Autokranen und anderem schwerem Gerät in Gestalt von So.Kfz o.ä. - das übliche halt: Hauptsache, dort macht sich kein Lkw breit, und sei er noch so klein und leicht... crybaby.gif

Und ja: Herr Lidl weiß natürlich, daß es Lkw <3,5t gibt - die engagiert er nämlich gerne mal rudelweise, wenn wieder mal irgendwelche intensiv beworbene Aktionsware nicht pünktlich in den Filialen anzukommen droht... rolleyes.gif

lg
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MisterOJ
Beitrag 19.04.2009, 12:14
Beitrag #730


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Zitat (Kuli @ 18.04.2009, 22:19) *
Zitat (MisterOJ @ 18.04.2009, 20:22) *
Wieso denn der Bonsai-Brummi?? think.gif

Weil der einen LKW <3,5t fährt und desöfteren mal mit dieser Kombination Probleme hat wink.gif

Was bitte ist ein LKW < 3,5t ??? blink.gif (Ich dachte alles darunter zählt als Pkw) *hhhmmmm* Vielleicht kann mir der eine oder andere mal paar zugehörige Beispiele nennen/zeigen...

Nun erklärt sich mir auch der Nick von Bonsai-Brummi (=Mini-LKW) Oder doch ein Blumenlaster....


OJ


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Bonsai-Brummi
Beitrag 19.04.2009, 13:03
Beitrag #731


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Zitat (MisterOJ @ 19.04.2009, 13:14) *
Was bitte ist ein LKW < 3,5t ??? blink.gif


Die allermeisten Kastenwagen der "Sprinter-Klasse" sind 2,8 - 3,5tonner, ebenso Transporter dieses Kalibers mit Pritschen- oder Kofferaufbau - und natürlich Lieferwägeli à la FTC, Caddy, Combo, Berlingo, Kangoo - sofern Kastenwagen ... wink.gif

Zitat
(Ich dachte alles darunter zählt als Pkw)


no.gif no.gif no.gif

Worauf wie im vorliegenden Fall weite Teile der Pkw-Fraktion allergrößten Wert legen - und z.B. Parkplätze gefälligst für sich alleine haben wollen! yes.gif

Zitat
*hhhmmmm* Vielleicht kann mir der eine oder andere mal paar zugehörige Beispiele nennen/zeigen...


guggsdu

lg
c.s.
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Gast_Familienvater_*
Beitrag 19.04.2009, 19:04
Beitrag #732





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Zitat (MisterOJ)
Bonsai Brummi = Blumenlaster


rofl1.gif
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Beitrag 19.04.2009, 22:39
Beitrag #733


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Zitat (Bonsai-Brummi @ 19.04.2009, 14:03) *
Zitat (MisterOJ @ 19.04.2009, 13:14) *
Was bitte ist ein LKW < 3,5t ???

Die allermeisten Kastenwagen der "Sprinter-Klasse" sind 2,8 - 3,5tonner, ebenso Transporter dieses Kalibers mit Pritschen- oder Kofferaufbau - und natürlich Lieferwägeli à la FTC, Caddy, Combo, Berlingo, Kangoo - sofern Kastenwagen ... wink.gif

[nochmaldummfrag]
und warum zählen die als Lkw (bei der geringen Gewichtsklasse)??? think.gif
Wie sieht das da mit der zul. Geschwindigkeit aus und welchen Führerschein braucht man da?

UND: Wo steht das nachzulesen mit der Zuordnung (ich fahre manchmal auch nen VW Caddy. Zählt der nun als Pkw oder als Lkw???)

[/nochmaldummfrag]
Zitat (Bonsai-Brummi @ 19.04.2009, 14:03) *
Zitat
(Ich dachte alles darunter zählt als Pkw)


no.gif no.gif no.gif


Hmmm - und nun???

....bin nun total verunsichert....

Zitat (Bonsai-Brummi @ 19.04.2009, 14:03) *
Zitat
*hhhmmmm* Vielleicht kann mir der eine oder andere mal paar zugehörige Beispiele nennen/zeigen...


guggsdu

lg
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Das sind ja unzählige Einträge.......


OJ


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Bonsai-Brummi
Beitrag 19.04.2009, 22:58
Beitrag #734


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Zitat (MisterOJ @ 19.04.2009, 23:39) *
und warum zählen die als Lkw (bei der geringen Gewichtsklasse)??? think.gif


Das kommt schlicht auf die Ausstattung an: Ganz viele Sitze und Fenster ist (meist!) ein Pkw, Zweisitzer-Kastenwagen mit u.U. nur drei Fenstern i.d.R. ein Lkw; dritte Variante ist ein solches Fahrzeug in irgendeiner Weise ausgebaut und als So.Kfz zugelassen wink.gif

Zitat
Wie sieht das da mit der zul. Geschwindigkeit aus und welchen Führerschein braucht man da?


Beides ist unabhängig von der Fahrzeugart geregelt: Bis 3,5t zGm reicht FE B - und es gilt keinerlei spezielles Tempolimit smile.gif

Zitat
UND: Wo steht das nachzulesen mit der Zuordnung (ich fahre manchmal auch nen VW Caddy. Zählt der nun als Pkw oder als Lkw???)


Das steht je nach Jahrgang im Kfz-Schein oder der Zul.Besch.I; hat der Caddy nur 2 Sitze und eine Trennwand zum Laderaum, ist's wohl ein Lkw - als Fünfsitzer mit Rundumverglasung wohl eher ein Pkw.

Zitat
....bin nun total verunsichert....


Alles halb so wild... hug.gif

Einen Caddy darfst Du (solo!) mit "Pkw-Führerschein" bewegen wie einen Pkw, auch wenn er als Lkw zugelassen ist - aber Vorsicht beim Parkplatzsuchen! shutup.gif

Zitat
Das sind ja unzählige Einträge.......


Der Link sollte eigentlich zu Beitrag #129 in dem Thread führen - tut er auf meinem Rechner auch... unsure.gif

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MisterOJ
Beitrag 19.04.2009, 23:24
Beitrag #735


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Zitat (Bonsai-Brummi @ 19.04.2009, 23:58) *
Zitat (MisterOJ @ 19.04.2009, 23:39) *
und warum zählen die als Lkw (bei der geringen Gewichtsklasse)???

Das kommt schlicht auf die Ausstattung an: Ganz viele Sitze und Fenster ist (meist!) ein Pkw, Zweisitzer-Kastenwagen mit u.U. nur drei Fenstern i.d.R. ein Lkw; dritte Variante ist ein solches Fahrzeug in irgendeiner Weise ausgebaut und als So.Kfz zugelassen wink.gif

Also "meiner" hat viiiile Fenster und auch eine Art Rücksitzbank. (d.h. hinter Fahrer & Beifahrer kann man durch die Schiebetüren einsteigen und dort auch sitzen)
Zitat (Bonsai-Brummi @ 19.04.2009, 23:58) *
Zitat
Wie sieht das da mit der zul. Geschwindigkeit aus und welchen Führerschein braucht man da?

Beides ist unabhängig von der Fahrzeugart geregelt: Bis 3,5t zGm reicht FE B - und es gilt keinerlei spezielles Tempolimit smile.gif

demnach ist der Caddy ein PKw - und ich kann Gaaaaaaas geben........
Zitat (Bonsai-Brummi @ 19.04.2009, 23:58) *
Das steht je nach Jahrgang im Kfz-Schein oder der Zul.Besch.I; hat der Caddy nur 2 Sitze und eine Trennwand zum Laderaum, ist's wohl ein Lkw - als Fünfsitzer mit Rundumverglasung wohl eher ein Pkw.

Werd ich morgen mal nachlesen...
Zitat (Bonsai-Brummi @ 19.04.2009, 23:58) *
Zitat
....bin nun total verunsichert....

Alles halb so wild... hug.gif

Danke - da bin ich beruhigt...
Zitat (Bonsai-Brummi @ 19.04.2009, 23:58) *
Einen Caddy darfst Du (solo!) mit "Pkw-Führerschein" bewegen wie einen Pkw, auch wenn er als Lkw zugelassen ist - aber Vorsicht beim Parkplatzsuchen!

Wieso nur solo???
Zitat (Bonsai-Brummi @ 19.04.2009, 23:58) *
Der Link sollte eigentlich zu Beitrag #129 in dem Thread führen - tut er auf meinem Rechner auch... unsure.gif

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Neee macht er nicht.

Ich lande beim Ausgangspost (=1.Beitrag)


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Bonsai-Brummi
Beitrag 19.04.2009, 23:51
Beitrag #736


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Zitat (MisterOJ @ 20.04.2009, 00:24) *
demnach ist der Caddy ein PKw - und ich kann Gaaaaaaas geben........


Das kannst bzw. könntest Du auch, wenn's ein Lkw wäre; s.o. yes.gif

Zitat
Wieso nur solo???


Mit Anhänger brauchst Du u.U. Klasse BE - sieh' mir nach, daß ich mit diesen Feinheiten nicht wirklich vertraut bin; dank CE hab' ich mit keinem Gespann dieses Kalibers ein Problem wink.gif

Zitat
Neee macht er nicht.

Ich lande beim Ausgangspost (=1.Beitrag)


In #129 findest Du ein Bild meines neuen Lkw yes.gif

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MisterOJ
Beitrag 20.04.2009, 00:02
Beitrag #737


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Zitat (Bonsai-Brummi @ 20.04.2009, 00:51) *
Zitat
Wieso nur solo???

Mit Anhänger brauchst Du u.U. Klasse BE - sieh' mir nach, daß ich mit diesen Feinheiten nicht wirklich vertraut bin; dank CE hab' ich mit keinem Gespann dieses Kalibers ein Problem wink.gif

Achso - ich dachte mit solo meinst du, dass ich keinen Kollegen als Beifahrer mitnehmen kann. *ufff*
Zitat
Zitat
Neee macht er nicht.


In #129 findest Du ein Bild meines neuen Lkw yes.gif

lg
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Meinste den hier???

(Is aber nicht Beitrag '129)


OJ


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Bonsai-Brummi
Beitrag 20.04.2009, 00:11
Beitrag #738


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Zitat (MisterOJ @ 20.04.2009, 01:02) *
Meinste den hier???


yes.gif

Zitat
(Is aber nicht Beitrag '129)


Doch!
Zitat (Bonsai-Brummi @ 13.04.2009, 19:51) *
Beitrag #129


wavey.gif
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schilderwald
Beitrag 21.04.2009, 11:33
Beitrag #739


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Irgendwo an der B 9 bei Bonn blink.gif

Welcher Signalgeber gilt denn jetzt? think.gif crybaby.gif blink.gif


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Matthy
Beitrag 21.04.2009, 11:53
Beitrag #740


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Zitat (schilderwald @ 21.04.2009, 12:33) *
Welcher Signalgeber gilt denn jetzt? think.gif crybaby.gif blink.gif


Warten bis alle drei grün Zeigen? whistling.gif thread.gif
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Bonsai-Brummi
Beitrag 21.04.2009, 12:00
Beitrag #741


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Zitat (schilderwald @ 21.04.2009, 12:33) *
Welcher Signalgeber gilt denn jetzt? think.gif


Bist Du unter die Radfahrer gegangen? blink.gif

Für Kfz-Führer ist der Fall doch imho völlig klar: Für Rechtsabbieger gilt die Ampel mit dem Pfeil nach rechts, für Geradeausfahrer und - soweit erlaubt - Linksabbieger die ohne Pfeile; und die mit dem Radsymbol gilt für Kfz ohnehin keinesfalls wink.gif

Für Radfahrer allerdings könnt's wohl je nach Vorhandensein, Zustand und Beschilderung von Radwegen ein Studium erfordern, durchzublicken... sad.gif

lg
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ukr
Beitrag 21.04.2009, 12:19
Beitrag #742


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Tja, da hat man den Radling-Signalgeber wiedermal falsch gestaltet whistling.gif
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Peter Lustig
Beitrag 21.04.2009, 18:58
Beitrag #743


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Verkehrsteilnehmers Albtraum:
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MisterOJ
Beitrag 21.04.2009, 23:07
Beitrag #744


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Zitat (Bonsai-Brummi @ 20.04.2009, 01:11) *
Zitat (MisterOJ @ 20.04.2009, 01:02) *
Meinste den hier???

yes.gif

Sieht ja schick aus!!! (Für was brauchst´n du das Flutlicht auf´m Dach??? Bist du Baustellenabsicherer??)

Und sowas zählt schon als LKW???
(Ich hab immer noch nicht kapiert warum DAS ein Lkw sein soll; du mit diesem aber 160km/h fahren darfst! Nur wegen der Führerscheinklasse?)
Zitat (Bonsai-Brummi @ 20.04.2009, 01:11) *
Zitat
(Is aber nicht Beitrag '129)


Doch!

Hier der Link zu deinem beitrag mit dem Foto! Wo bitte siehst du die Nr. 129??? blink.gif

Gute Nacht
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jfk
Beitrag 22.04.2009, 04:19
Beitrag #745


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Zitat (MisterOJ @ 22.04.2009, 00:07) *
Hier der Link zu deinem beitrag mit dem Foto! Wo bitte siehst du die Nr. 129??? blink.gif

Ich sehe die 129, wenn ich oben auf der Seite unter Einstellungen -> Anzeigearten -> Standard einstelle, und dann den entsprechenden Beitrag noch mal suche ... wavey.gif


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Metaldad
Beitrag 22.04.2009, 04:56
Beitrag #746


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Also ich sehe da jetzt den Beitrag 102 stehen think.gif Obwohl ich genau weis das es vorher wirklich die 129 war.
Liegt es vielleicht daran das Hier so einiges geändert wurde?
Muss ehrlich sein ich blicke da jetzt nicht so durch blink.gif (Schilbürgerstreich? thread.gif )


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willi
Beitrag 22.04.2009, 06:30
Beitrag #747


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Zitat (MisterOJ @ 22.04.2009, 00:07) *
(Ich hab immer noch nicht kapiert warum DAS ein Lkw sein soll; du mit diesem aber 160km/h fahren darfst! Nur wegen der Führerscheinklasse?)
Trenn dich mal davon, dass ein LKW so aussieht, wie Lieschen Müller sich einen LKW vorstellt. wink.gif
Ist doch ganz einfach:
Sitze für Fahrer und Beifahrer und entsprechend große Ladefläche -->> Zulassung als LKW
zul. Fahrgeschwindigkeit -->> §3 StVO
In den Führerscheinklassen kennt man keine Unterscheidung in PKW/LKW. Es gibt nur zul. Gesamtmassen. Hat also nichts damit zu tun.
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Digo
Beitrag 22.04.2009, 06:31
Beitrag #748


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Zitat (Metaldad @ 22.04.2009, 05:56) *

der Link geht bei mir nicht (bei mir ist es auch Beitrag Nr 102)
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willi
Beitrag 22.04.2009, 06:35
Beitrag #749


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Zitat (Metaldad @ 22.04.2009, 05:56) *
Also ich sehe da jetzt den Beitrag 102 stehen think.gif Obwohl ich genau weis das es vorher wirklich die 129 war.
In Ansicht "Standard" ist die Nummerierung eine andere als in Ansicht "Überblick". wavey.gif
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Metaldad
Beitrag 22.04.2009, 06:43
Beitrag #750


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Zitat (willi @ 22.04.2009, 08:35) *
Zitat (Metaldad @ 22.04.2009, 05:56) *
Also ich sehe da jetzt den Beitrag 102 stehen think.gif Obwohl ich genau weis das es vorher wirklich die 129 war.
In Ansicht "Standard" ist die Nummerierung eine andere als in Ansicht "Überblick". wavey.gif



Ah jo¡¿ Bei mir sah es so aus:
Obwohl ich nichts geändert habe. Plötzlich hatte ich keinen Durchblick mehr. blink.gif

Danke für den Tip wavey.gif jetzt geht's wieder richtig.


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