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#701
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 18610 Beigetreten: 02.04.2005 Wohnort: Rhein-Nahe Mitglieds-Nr.: 9098 ![]() |
Witzigerweise kamen zu dem Zeitpunkt, als ich das Foto geschossen habe, zwei Motorradfahrer einander entgegen ... deren mindestens einer gar nicht hätte auf die "Frei nur für Pkw"-Brücke fahren dürfen - wenn das gleiche Eigenbau-ZZ auch auf der anderen Seite hängt, beide nicht... ![]() lg c.s. EDIT: Zu langsam... ![]() |
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#702
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 13169 Beigetreten: 01.10.2007 Mitglieds-Nr.: 37208 ![]() |
Na prima
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#703
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 18610 Beigetreten: 02.04.2005 Wohnort: Rhein-Nahe Mitglieds-Nr.: 9098 ![]() |
Gibt's eigentlich im Zulauf Vorwarnungen, daß es dort für Fahrzeuge >2m Breite, >3,5t und Nicht-Pkw (btw: Radfahrer??!) nicht weitergeht?
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#704
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... deren mindestens einer gar nicht hätte auf die "Frei nur für Pkw"-Brücke fahren dürfen - Du hättest auch nicht drüber fahren dürfen ![]() In den Ortschaften vor diesem Nadelöhr wird nicht auf dasselbige hingewiesen. Und zwischendurch zweigt auch keine Straße ab. Gruß Nerari |
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#705
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Und wie groß ist der anfallende Rück- und Umweg, der infolgedessen auf besonderen Wunsch irgendwelcher mutmaßlicher Pkw-Fahrer zurückzulegen wäre?
![]() EDIT: Moment mal... ![]() Worauf bezieht sich eigentlich das vermeintliche ZZ? ![]() Das untere VZ gibt ohnehin Vorrang (oder Vorfahrt? ![]() ![]() btw: Wie schaut's dort mit Wendemöglichkeiten aus? |
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#706
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Und wie groß ist der anfallende Rück- und Umweg, Rückweg jeweils ca 2 km. Zum Umweg: Es handelt sich um die Brücke über die A8 zwischen Adelsried und Streitheim Die grauen Wege auf der Karte sind Wirschaftwege und nicht legal befahrbar. Wendemöglichkeiten ![]() ![]() ![]() Worauf bezieht sich eigentlich das vermeintliche ZZ? ![]() Das untere VZ gibt ohnehin Vorrang (oder Vorfahrt? ![]() Aber nur für PKW ![]() Gruß Nerari |
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#707
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 13169 Beigetreten: 01.10.2007 Mitglieds-Nr.: 37208 ![]() |
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#708
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#709
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Die "30" direkt aus der dort geltenden zHG von 100 angeordnet. Hilfeeeeeeeeeeeeeeeeeee. ![]() (Das is ja wie bei manchen BAB-Baustellen: freigegeben und dann plötzlich ein zHg "80" !!) Irgendwie war mir, dass nicht mehr als 3 Verkehrszeichen an einen Pfosten dürfen - davon aber nur max. 2 Roden (=runde Schilder). Oder liege ich da falsch?? ![]() Wieso man da nur 10 km/h fahren darf, erschloss sich mir nicht. Ich denke mal wegen der Kräfte die jedes Fahrzeug in die Brücke einleitet. Hierbei sind - neben den Vertikalen Lasten - hauptsächlich Längskräfte (also Bremsen und Anfahren) relevant und nicht zu unterschätzen. Ich jedenfalls bin mit meinem Rennrad deutlich schneller gefahren, Na da haste ja Glück, das dort kein ![]() ![]() um die auf der anderen Seite wartenden KFZ (zwei an der Zahl) nicht unnötig lange warten zu lassen. Die Engstelle ist schätzungsweise 100 Meter lang. Gruß Nerari OJ -------------------- Kampf
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#710
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#711
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#712
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 30687 Beigetreten: 16.01.2006 Wohnort: Kiel Mitglieds-Nr.: 16036 ![]() |
Wie alt ist das? ![]() Genau weiß ichs nicht, aber in der StVO von 1964 ist das ein gültiges Zeichen. -------------------- |
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#713
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 13169 Beigetreten: 01.10.2007 Mitglieds-Nr.: 37208 ![]() |
@Kuli: Hast du eine Zeitmaschine?
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#714
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7901 Beigetreten: 17.07.2007 Mitglieds-Nr.: 34260 ![]() |
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#715
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In diesem Zusammenhang möchte ich nur mal darauf verweisen:
http://rsa-95.de/historische_absperrgeraete.htm Man beachte neben den VZ aus den 30er Jahren auch die Verkehrszeichen im Prospekt von Leo Ross (50er Jahre) |
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#716
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3867 Beigetreten: 27.01.2006 Wohnort: Mal hier, mal da Mitglieds-Nr.: 16344 ![]() |
Wie alt ist das? Das gab es in der alten StVO bis zum 16.11.1970 unter der Bild-Nr. 2a ![]() ![]() -------------------- Stau ist nur hinten am Ende blöd, vorne geht es.
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#717
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#718
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Ui - ganz was besonders nettes...
![]() Also: Verbot für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 t, einschließlich ihrer Anhänger, und Zugmaschinen, ausgenommen Personenkraftwagen und Kraftomnibusse - und darüber hinaus für Lkw und Lastzüge bis 3,5t zGm; vorausgesetzt freilich, das ZZ sei amtlich - woran Format und Schrifttyp zweifeln lassen... ![]() Gemeint ist es jedenfalls offenkundig so: Herr von und zu Lidl (oder gibt's an der Straße noch andere potentielle Ziele?)will ums Verplatzen keine Lkw-Fahrer in seinem Laden sehen - oder aber: Die sollen sich gefälligst, wenn sie schon unbedingt dort in Erscheinung treten wollen, wenigstens irgendwo abseits einen Parkplatz suchen und ein Stück laufen... ![]() lg c.s. |
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#719
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Also: Verbot für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 t, einschließlich ihrer Anhänger, und Zugmaschinen, ausgenommen Personenkraftwagen und Kraftomnibusse - und darüber hinaus für Lkw und Lastzüge bis 3,5t zGm; Entweder das, oder das Zusatzzeichen beschränkt das Hauptzeichen in der Form, dass es nur für Fahrzeuge gilt, die als LKW zugelassen sind ![]() Würdest du dort durchfahren? Gemeint ist es jedenfalls offenkundig so: Herr von und zu Lidl (oder gibt's an der Straße noch andere potentielle Ziele?) Ne, es sieht so aus, als wär die Straße nur gebaut worden, um den Lidl-Parkplatz zu erschließen.. Fragt sich, was zuerst da war ![]() Wobei ich denke, dass Herr von und zu Lidl nicht einfach irgendwelche Schilder auf öffentlichen Straßen aufstellen (lassen) darf |
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#720
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#721
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 26188 Beigetreten: 13.09.2003 Mitglieds-Nr.: 11 ![]() |
Ich schätze, dass es sich hier nicht um ein amtlich angeordnetes und aufgestelltes (und damit um ein unbeachtliches) Verkehrszeichen handelt. Auch wenn die zur Parkplatzzufahrt von Lidl führende Straße "öffentlich" aussieht, dürfte sie in ihrem derzeitigen Ausbauzustand (einzig und allein Zufahrt zum Lidl) kaum bereits gewidmeter Verkehrsgrund sein. Möglicherweise ist später einmal der Durchbau dieser Straße vorgesehen.
Ich weiß: eine Spekulation. Genaueres dürfte man wohl nur durch eine Anfrage bei der zuständigen Verkehrs- oder Baubehörde in Erfahrung bringen können. Ggf. könnte man auch bei der örtlich zuständigen Polizei anfragen, ob sie dort gegen "Falschfahrer" einschreitet. |
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#722
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wuääääääää ![]() Das is ja ne ganz ![]() Ich glaub das ist mal wieder was für unseren Bonsai-Brummi ![]() Wieso denn der Bonsai-Brummi?? ![]() OJ -------------------- Kampf
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#723
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 18610 Beigetreten: 02.04.2005 Wohnort: Rhein-Nahe Mitglieds-Nr.: 9098 ![]() |
Ich schätze, dass es sich hier nicht um ein amtlich angeordnetes und aufgestelltes (und damit um ein unbeachtliches) Verkehrszeichen handelt. "Nicht amtlich..." mag ja sein - aber deswegen unbeachtlich? IMHO ![]() Dann nämlich kann doch eigentlich nur der Inhaber des Hausrechts das Schild aufgestellt haben - und der hat richtig Gehirnschmalz und auch Geld investiert, um nicht nur die vom VZ253 erfaßten Kfz von seinem Grund und Boden fernzuhalten, sondern auch Lkw bis 3,5t; warum auch immer... ![]() Wie nennen das ![]() ![]() ![]() Grund genug jedenfalls, anderswo einzukaufen ![]() lg c.s. |
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#724
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#725
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 26188 Beigetreten: 13.09.2003 Mitglieds-Nr.: 11 ![]() |
@Bonsai-Brummi
Wenn das Schild ohne amtliche Anordnung aufgestellt worden ist, hat es keine verkehrsrechtliche Bedeutung. Die Anordnung ist nichtig, weil sie in diesem Fall von einer unzuständigen Stelle getroffen worden ist. Eine Verfolgung eines eventuellen Verkehrsverstoßes ist damit nicht möglich. Von einem Hausfriedensbruch (Straftat nach § 123 StGB) kann auch keine Rede sein, da es sich im vorliegenden Fall nicht um ein befriedetes Besitztum (= Tatbestandsmerkmal) handelt. Bliebe nur noch die unerlaubte Handlung nach §§ 823 ff. BGB, die nicht notwendigerweise auch eine strafbare Handlung sein muss. Sollte die Fa. Lidl das Schild tatsächlich aufgestellt haben, wird sich die Firma, wenn es sich bei der Straße nicht um eine Privatstraße der Firma handelt, was nach dem optischen Eindruck aber wohl nicht zu vermuten steht, mangels Rechtsgrundlage für die Aufstellung hier aber kaum auf eine Verletzung ihres eigenen Rechtskreises berufen können. Das wäre erst dann der Fall, sobald der unerwünschte Verkehr auf den eigentlichen Kundenparkplatz einfährt. |
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#726
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... sobald der unerwünschte Verkehr auf den eigentlichen Kundenparkplatz einfährt. Eben: Unerwünschter Verkehr, und damit als Kundschaft unerwünschte Personenkreise; wie auch bei dem weiter oben zu sehenden Schild eines Gästeparkplatzes "nur für Pkw und KOM". Die beiden haben sich das - wie auch viele andere - richtig was kosten lassen, das kundzutun; also ist die Diskussion - mit Verlaub - im Grunde eine um des Kaisers Bart: Da leisten sich Geschäftsleute allem Krisengejammer zum Trotze, ihre potentielle Kundschaft vorzusortieren und Teile davon auszuschließen; sollen negativ Betroffene etwa noch 'rumzackern, um so jemandem zu Umsatz und Gewinn zu verhelfen? ![]() lg c.s. |
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#727
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Ganz ehrlich: Ich glaube nicht, daß die Fa. Lidl dich als Kunden ausschließen will. Denen ist bestimmt garnicht bewusst, daß es Bonsai-Brummis, also LKW im PKW-Format, gibt. Der Grund für das Schild dürfte der sein, daß Kundenparkplätze von Supermärkten bei entsprechender Lage gerne mal von LKW-Fahrern (solchen mit Klasse C Fahrzeugen) angesteuert werden, um ihre vorgeschriebenen Lenkpausen zu nehmen.
Und daß der Betreiber des Supermarktes damit ein Problem hat, dürfte klar sein? -------------------- |
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#728
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 26188 Beigetreten: 13.09.2003 Mitglieds-Nr.: 11 ![]() |
Deinen Gedanken als Kunde und Verbraucher kann ich durchaus folgen. Dabei dreht es sich aber nicht um die rechtliche Seite, auf die ich mich beschränkt habe und die Du in Deinen vorherigen Ausführungen ja auch angesprochen hast.
Möglicherweise kommen solche Fahrzeugführer, wie Du es einer bist, im Kalkül der Fa. Lidl gar nicht vor oder man hat sie als potenzielle Kunden schlicht übersehen. ![]() |
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#729
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Ganz ehrlich: Ich glaube nicht, daß die Fa. Lidl dich als Kunden ausschließen will. Mich persönlich gewiß nicht... ![]() Zitat Denen ist bestimmt garnicht bewusst, daß es Bonsai-Brummis, also LKW im PKW-Format, gibt. Der Grund für das Schild dürfte der sein, daß Kundenparkplätze von Supermärkten bei entsprechender Lage gerne mal von LKW-Fahrern (solchen mit Klasse C Fahrzeugen) angesteuert werden Die aber wären schon durch das einsame VZ253 rechtsverbindlich fernzuhalten - warum also der Aufwand, noch Geld für ein ZZ und dessen Montage auszugeben, um auch jene Lkw auszuschließen, die mittels des 253er nicht zu vertreiben sind? Zumal doch andererseits sowohl KOM-Fahrer als auch die zahlungskräftigen Touristen mit >3,5t-WoMoen offensichtlich ebenso willkommen sind wie die Besatzungen von Autokranen und anderem schwerem Gerät in Gestalt von So.Kfz o.ä. - das übliche halt: Hauptsache, dort macht sich kein Lkw breit, und sei er noch so klein und leicht... ![]() Und ja: Herr Lidl weiß natürlich, daß es Lkw <3,5t gibt - die engagiert er nämlich gerne mal rudelweise, wenn wieder mal irgendwelche intensiv beworbene Aktionsware nicht pünktlich in den Filialen anzukommen droht... ![]() lg c.s. |
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 10187 Beigetreten: 11.05.2008 Wohnort: eine große Stadt in Norddeutschland Mitglieds-Nr.: 41963 ![]() |
Wieso denn der Bonsai-Brummi?? ![]() Weil der einen LKW <3,5t fährt und desöfteren mal mit dieser Kombination Probleme hat ![]() Was bitte ist ein LKW < 3,5t ??? ![]() Nun erklärt sich mir auch der Nick von Bonsai-Brummi (=Mini-LKW) Oder doch ein Blumenlaster.... ![]() OJ -------------------- Kampf
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#731
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 18610 Beigetreten: 02.04.2005 Wohnort: Rhein-Nahe Mitglieds-Nr.: 9098 ![]() |
Was bitte ist ein LKW < 3,5t ??? ![]() Die allermeisten Kastenwagen der "Sprinter-Klasse" sind 2,8 - 3,5tonner, ebenso Transporter dieses Kalibers mit Pritschen- oder Kofferaufbau - und natürlich Lieferwägeli à la FTC, Caddy, Combo, Berlingo, Kangoo - sofern Kastenwagen ... ![]() Zitat (Ich dachte alles darunter zählt als Pkw) ![]() ![]() ![]() Worauf wie im vorliegenden Fall weite Teile der Pkw-Fraktion allergrößten Wert legen - und z.B. Parkplätze gefälligst für sich alleine haben wollen! ![]() Zitat *hhhmmmm* Vielleicht kann mir der eine oder andere mal paar zugehörige Beispiele nennen/zeigen... guggsdu lg c.s. |
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Gast_Familienvater_* |
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Zitat (MisterOJ) Bonsai Brummi = Blumenlaster ![]() |
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#733
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 10187 Beigetreten: 11.05.2008 Wohnort: eine große Stadt in Norddeutschland Mitglieds-Nr.: 41963 ![]() |
Was bitte ist ein LKW < 3,5t ??? Die allermeisten Kastenwagen der "Sprinter-Klasse" sind 2,8 - 3,5tonner, ebenso Transporter dieses Kalibers mit Pritschen- oder Kofferaufbau - und natürlich Lieferwägeli à la FTC, Caddy, Combo, Berlingo, Kangoo - sofern Kastenwagen ... ![]() [nochmaldummfrag] und warum zählen die als Lkw (bei der geringen Gewichtsklasse)??? ![]() Wie sieht das da mit der zul. Geschwindigkeit aus und welchen Führerschein braucht man da? ![]() UND: Wo steht das nachzulesen ![]() [/nochmaldummfrag] Zitat (Ich dachte alles darunter zählt als Pkw) ![]() ![]() ![]() Hmmm - und nun??? ....bin nun total verunsichert.... ![]() Zitat *hhhmmmm* Vielleicht kann mir der eine oder andere mal paar zugehörige Beispiele nennen/zeigen... guggsdu lg c.s. Das sind ja unzählige Einträge....... ![]() OJ -------------------- Kampf
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 18610 Beigetreten: 02.04.2005 Wohnort: Rhein-Nahe Mitglieds-Nr.: 9098 ![]() |
und warum zählen die als Lkw (bei der geringen Gewichtsklasse)??? ![]() Das kommt schlicht auf die Ausstattung an: Ganz viele Sitze und Fenster ist (meist!) ein Pkw, Zweisitzer-Kastenwagen mit u.U. nur drei Fenstern i.d.R. ein Lkw; dritte Variante ist ein solches Fahrzeug in irgendeiner Weise ausgebaut und als So.Kfz zugelassen ![]() Zitat Wie sieht das da mit der zul. Geschwindigkeit aus und welchen Führerschein braucht man da? ![]() Beides ist unabhängig von der Fahrzeugart geregelt: Bis 3,5t zGm reicht FE B - und es gilt keinerlei spezielles Tempolimit ![]() Zitat UND: Wo steht das nachzulesen ![]() Das steht je nach Jahrgang im Kfz-Schein oder der Zul.Besch.I; hat der Caddy nur 2 Sitze und eine Trennwand zum Laderaum, ist's wohl ein Lkw - als Fünfsitzer mit Rundumverglasung wohl eher ein Pkw. Zitat ....bin nun total verunsichert.... ![]() Alles halb so wild... ![]() Einen Caddy darfst Du (solo!) mit "Pkw-Führerschein" bewegen wie einen Pkw, auch wenn er als Lkw zugelassen ist - aber Vorsicht beim Parkplatzsuchen! ![]() Zitat Das sind ja unzählige Einträge....... ![]() Der Link sollte eigentlich zu Beitrag #129 in dem Thread führen - tut er auf meinem Rechner auch... ![]() lg c.s. |
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 10187 Beigetreten: 11.05.2008 Wohnort: eine große Stadt in Norddeutschland Mitglieds-Nr.: 41963 ![]() |
und warum zählen die als Lkw (bei der geringen Gewichtsklasse)??? Das kommt schlicht auf die Ausstattung an: Ganz viele Sitze und Fenster ist (meist!) ein Pkw, Zweisitzer-Kastenwagen mit u.U. nur drei Fenstern i.d.R. ein Lkw; dritte Variante ist ein solches Fahrzeug in irgendeiner Weise ausgebaut und als So.Kfz zugelassen ![]() Also "meiner" hat viiiile Fenster und auch eine Art Rücksitzbank. (d.h. hinter Fahrer & Beifahrer kann man durch die Schiebetüren einsteigen und dort auch sitzen) Zitat Wie sieht das da mit der zul. Geschwindigkeit aus und welchen Führerschein braucht man da? Beides ist unabhängig von der Fahrzeugart geregelt: Bis 3,5t zGm reicht FE B - und es gilt keinerlei spezielles Tempolimit ![]() demnach ist der Caddy ein PKw - und ich kann Gaaaaaaas geben........ ![]() Das steht je nach Jahrgang im Kfz-Schein oder der Zul.Besch.I; hat der Caddy nur 2 Sitze und eine Trennwand zum Laderaum, ist's wohl ein Lkw - als Fünfsitzer mit Rundumverglasung wohl eher ein Pkw. Werd ich morgen mal nachlesen... ![]() Zitat ....bin nun total verunsichert.... Alles halb so wild... ![]() Danke - da bin ich beruhigt... ![]() Einen Caddy darfst Du (solo!) mit "Pkw-Führerschein" bewegen wie einen Pkw, auch wenn er als Lkw zugelassen ist - aber Vorsicht beim Parkplatzsuchen! Wieso nur solo??? Der Link sollte eigentlich zu Beitrag #129 in dem Thread führen - tut er auf meinem Rechner auch... ![]() lg c.s. Neee macht er nicht. ![]() Ich lande beim Ausgangspost (=1.Beitrag) OJ -------------------- Kampf
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#736
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 18610 Beigetreten: 02.04.2005 Wohnort: Rhein-Nahe Mitglieds-Nr.: 9098 ![]() |
demnach ist der Caddy ein PKw - und ich kann Gaaaaaaas geben........ ![]() Das kannst bzw. könntest Du auch, wenn's ein Lkw wäre; s.o. ![]() Zitat Wieso nur solo??? Mit Anhänger brauchst Du u.U. Klasse BE - sieh' mir nach, daß ich mit diesen Feinheiten nicht wirklich vertraut bin; dank CE hab' ich mit keinem Gespann dieses Kalibers ein Problem ![]() Zitat Neee macht er nicht. ![]() Ich lande beim Ausgangspost (=1.Beitrag) In #129 findest Du ein Bild meines neuen Lkw ![]() lg c.s. |
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 10187 Beigetreten: 11.05.2008 Wohnort: eine große Stadt in Norddeutschland Mitglieds-Nr.: 41963 ![]() |
Zitat Wieso nur solo??? Mit Anhänger brauchst Du u.U. Klasse BE - sieh' mir nach, daß ich mit diesen Feinheiten nicht wirklich vertraut bin; dank CE hab' ich mit keinem Gespann dieses Kalibers ein Problem ![]() Achso - ich dachte mit solo meinst du, dass ich keinen Kollegen als Beifahrer mitnehmen kann. *ufff* Zitat Zitat Neee macht er nicht. ![]() In #129 findest Du ein Bild meines neuen Lkw ![]() lg c.s. Meinste ![]() (Is aber nicht Beitrag '129) OJ -------------------- Kampf
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#738
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 18610 Beigetreten: 02.04.2005 Wohnort: Rhein-Nahe Mitglieds-Nr.: 9098 ![]() |
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#739
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3867 Beigetreten: 27.01.2006 Wohnort: Mal hier, mal da Mitglieds-Nr.: 16344 ![]() |
-------------------- Stau ist nur hinten am Ende blöd, vorne geht es.
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Beitrag
#740
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 109 Beigetreten: 26.06.2007 Wohnort: CH - Möhlin Mitglieds-Nr.: 33387 ![]() |
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#741
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 18610 Beigetreten: 02.04.2005 Wohnort: Rhein-Nahe Mitglieds-Nr.: 9098 ![]() |
Welcher Signalgeber gilt denn jetzt? ![]() Bist Du unter die Radfahrer gegangen? ![]() Für Kfz-Führer ist der Fall doch imho völlig klar: Für Rechtsabbieger gilt die Ampel mit dem Pfeil nach rechts, für Geradeausfahrer und - soweit erlaubt - Linksabbieger die ohne Pfeile; und die mit dem Radsymbol gilt für Kfz ohnehin keinesfalls ![]() Für Radfahrer allerdings könnt's wohl je nach Vorhandensein, Zustand und Beschilderung von Radwegen ein Studium erfordern, durchzublicken... ![]() lg c.s. |
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#742
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 13169 Beigetreten: 01.10.2007 Mitglieds-Nr.: 37208 ![]() |
Tja, da hat man den Radling-Signalgeber wiedermal falsch gestaltet
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#743
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 26188 Beigetreten: 13.09.2003 Mitglieds-Nr.: 11 ![]() |
Verkehrsteilnehmers Albtraum:
Angehängte Datei(en)
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#744
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 10187 Beigetreten: 11.05.2008 Wohnort: eine große Stadt in Norddeutschland Mitglieds-Nr.: 41963 ![]() |
Sieht ja schick aus!!! ![]() ![]() Und sowas zählt schon als LKW??? (Ich hab immer noch nicht kapiert warum DAS ein Lkw sein soll; du mit diesem aber 160km/h fahren darfst! Nur wegen der Führerscheinklasse?) Zitat (Is aber nicht Beitrag '129) Doch! ![]() Hier der Link zu deinem beitrag mit dem Foto! Wo bitte siehst du die Nr. 129??? ![]() Gute Nacht ![]() OJ -------------------- Kampf
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#745
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5885 Beigetreten: 13.09.2007 Wohnort: im größten Kreis Deutschlands Mitglieds-Nr.: 36526 ![]() |
Hier der Link zu deinem beitrag mit dem Foto! Wo bitte siehst du die Nr. 129??? ![]() Ich sehe die 129, wenn ich oben auf der Seite unter Einstellungen -> Anzeigearten -> Standard einstelle, und dann den entsprechenden Beitrag noch mal suche ... ![]() -------------------- Verstehen kannst Du dein Leben nur rückwärts. Leben musst Du es vorwärts.
Die kürzeste Verbindung zwischen zwei Punkten ist - gewöhnlich wegen Bauarbeiten gesperrt. |
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#746
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1281 Beigetreten: 16.09.2007 Wohnort: Dresden Mitglieds-Nr.: 36656 ![]() |
Also ich sehe da jetzt den Beitrag 102 stehen
![]() Liegt es vielleicht daran das Hier so einiges geändert wurde? Muss ehrlich sein ich blicke da jetzt nicht so durch ![]() ![]() -------------------- Ich bin auf der Autobahn zur Hölle, Halt mich nicht auf, Ich bin auf der Autobahn zur Hölle Und ich werde den ganzen Weg hinunter fahren
AC/DC "Highway To Hell" ![]() |
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#747
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 6635 Beigetreten: 13.09.2003 Mitglieds-Nr.: 13 ![]() |
(Ich hab immer noch nicht kapiert warum DAS ein Lkw sein soll; du mit diesem aber 160km/h fahren darfst! Nur wegen der Führerscheinklasse?) Trenn dich mal davon, dass ein LKW so aussieht, wie Lieschen Müller sich einen LKW vorstellt. ![]() Ist doch ganz einfach: Sitze für Fahrer und Beifahrer und entsprechend große Ladefläche -->> Zulassung als LKW zul. Fahrgeschwindigkeit -->> §3 StVO In den Führerscheinklassen kennt man keine Unterscheidung in PKW/LKW. Es gibt nur zul. Gesamtmassen. Hat also nichts damit zu tun. |
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#748
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 4847 Beigetreten: 28.03.2006 Mitglieds-Nr.: 17973 ![]() |
der Link geht bei mir nicht (bei mir ist es auch Beitrag Nr 102) |
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#749
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 6635 Beigetreten: 13.09.2003 Mitglieds-Nr.: 13 ![]() |
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#750
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1281 Beigetreten: 16.09.2007 Wohnort: Dresden Mitglieds-Nr.: 36656 ![]() |
Also ich sehe da jetzt den Beitrag 102 stehen In Ansicht "Standard" ist die Nummerierung eine andere als in Ansicht "Überblick". ![]() ![]() Ah jo¡¿ Bei mir sah es so aus: ![]() Obwohl ich nichts geändert habe. Plötzlich hatte ich keinen Durchblick mehr. ![]() Danke für den Tip ![]() -------------------- Ich bin auf der Autobahn zur Hölle, Halt mich nicht auf, Ich bin auf der Autobahn zur Hölle Und ich werde den ganzen Weg hinunter fahren
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