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> Neues aus Schilda, Diskussionswürdige Verkehrszeichen
MisterOJ
Beitrag 02.12.2011, 00:04
Beitrag #5801


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Zitat (Der Dicke @ 01.12.2011, 20:59) *
Hab ich heute life gesehen, A2 Magdeburger Kreuz, ich den Fotoapperat gegriffen und gleich ein Bild geschossen -
hab ich jedenfalls gedacht - es war keine Speicherkarte drin. crybaby.gif

Was?? blink.gif Sowas passiert dir als erfahrenes VP-Mitglied?? Das ist da ja schon fast grobe Fahrlässigkeit no.gif

Da könnte sich doch ein Mod mal eine kleine sisziplinarische Maßnah......


Zitat (Der Dicke @ 01.12.2011, 20:59) *
Aufgefallen ist es mir, als ich das lustige Trio fotografieren wollte, hatte glücklicher Weise noch eine Reservekarte dabei. rolleyes.gif

Na wenigstens hat man den Schilderpfosten nicht mit 6 Blechen überfordert...

Is das ein Privatweg (wegen des Zz "es gilt die StVO" ?

Wobei: das Z274 hätte man auch über das Z250 montieren können ... unsure.gif

... ich bezweifel mal, dass sich bei der dort herrschenden Verkehrsstärke einer an die Vorgaben hält.. whistling.gif


OJ


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klausimausi
Beitrag 02.12.2011, 11:55
Beitrag #5802


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So, ich hätte da auch mal wieder was:
In Fünstätten ist man ein kleines bisschen sparsam - Schwaben hald laugh2.gif


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Gruß,
Klalus


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@HeinerHainer schrieb: "Man kann eigendlich jedem Radfahrer nur raten keine Radwege zu befahren."
@Hane anwortete: "[loriot]Ach?[/loriot]"
@Mitleser meint darauf hin: "Ja, nun auch aus juristischer Sicht; bislang nur aus Selbsterhaltungstrieb&Co."
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rapit
Beitrag 02.12.2011, 13:11
Beitrag #5803


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MisterOJ
Beitrag 02.12.2011, 13:11
Beitrag #5804


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Zitat (klausimausi @ 02.12.2011, 11:55) *
In Fünstätten ist man ein kleines bisschen sparsam - Schwaben hald laugh2.gif

Man kann´s damit aber auch übertreiben!!! ranting.gif

Zitat (klausimausi @ 02.12.2011, 11:55) *

Uploaded with ImageShack.us

Was soll bitte das Pfeil-Zz da drunter??? blink.gif blink.gif

Ein single-Z205 hätt´s auch getan - bzw. statt des Zz-Bleches lieber ein zweites Z205...

Zitat (rapit @ 02.12.2011, 13:11) *
Grööhl, klasse Fund!

@rapit: pass auf deine Tastatur auf!!! laugh2.gif


OJ


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rapit
Beitrag 02.12.2011, 14:25
Beitrag #5805


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Zitat (MisterOJ @ 02.12.2011, 13:11) *
Was soll bitte das Pfeil-Zz da drunter??? blink.gif blink.gif

das ist DIN MSDWGI:
Sowohl die links an der Dreicksinsel vorbeifahrenden Linksabbieger als auch die rechts vorbeifahrenden Rechtsabbieger sollen dort, wo dann der Querverkehr kommt, Vorfahrt gewähren.

Man spart dadurch 3 Zeichen ein.

sonst müsste man beschildern:
1. 205 + "25 m"
2. Leitplatte links und rechts weisend,
3. 1 x links und 1 x rechts je ein 205 an der eigentlichen Einmündung.

laugh2.gif

Da hat sich mal wer wegen § 39 Abs 1 StVO Gedanken gemacht und ihr akzeptiert das nicht, seid ihr aber auch gemein whistling.gif


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Der Bär
Beitrag 02.12.2011, 14:27
Beitrag #5806


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Zitat (klausimausi @ 02.12.2011, 11:55) *
In Fünstätten ist man ein kleines bisschen sparsam

Warum sparsam? Die haben doch ein völlig überflüssiges Zusatzschild montiert! DAS kann kein Schwabe gewesen sein! wavey.gif laugh2.gif


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MisterOJ
Beitrag 03.12.2011, 15:12
Beitrag #5807


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Zitat (rapit @ 02.12.2011, 14:25) *
Zitat (MisterOJ @ 02.12.2011, 13:11) *
Was soll bitte das Pfeil-Zz da drunter??? blink.gif blink.gif

das ist DIN MSDWGI:

crybaby.gif
Zitat (rapit @ 02.12.2011, 14:25) *
Sowohl die links an der Dreicksinsel vorbeifahrenden Linksabbieger als auch die rechts vorbeifahrenden Rechtsabbieger sollen dort, wo dann der Querverkehr kommt, Vorfahrt gewähren.

Dann sollte man dort aber noch ein Erklärbärschild anbringen...

Zitat (rapit @ 02.12.2011, 14:25) *
sonst müsste man beschildern:
1. 205 + "25 m"

hierauf könnte man bestimmt verzichten...

Zitat (rapit @ 02.12.2011, 14:25) *
2. Leitplatte links und rechts weisend,
3. 1 x links und 1 x rechts je ein 205 an der eigentlichen Einmündung.

yes.gif

Zitat (rapit @ 02.12.2011, 14:25) *
Da hat sich mal wer wegen § 39 Abs 1 StVO Gedanken gemacht und ihr akzeptiert das nicht, seid ihr aber auch gemein whistling.gif

tia so sind wir VP´ler halt.... Unerbittlich wenn´s um die StVO geht... wavey.gif


OJ


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Der Dicke
Beitrag 04.12.2011, 17:39
Beitrag #5808


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Der Dicke hat euch was mit gebracht


Feuerwehrzufahrt
Haltverbot nach StVO

Aha blink.gif

oder das hier


laugh2.gif

und noch eins, das hat doch was, oder?


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Gast_münsterland-radler_*
Beitrag 04.12.2011, 19:17
Beitrag #5809





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Zitat (Der Dicke @ 04.12.2011, 17:39) *
Der Dicke hat euch was mit gebracht


Feuerwehrzufahrt
Haltverbot nach StVO

Aha blink.gif

Stimmt: StVO §12 Abs. 1 Nr. 5
Zitat
Das Halten ist unzulässig

(...)

vor und in amtlich gekennzeichneten Feuerwehrzufahrten.


Zitat
oder das hier


laugh2.gif

Hier ist es wenigstens eindeutig (wenngleich überflüssig). Ich kenne das Zusatzzeichen "Schrittempo fahren" in Verbindung mit VZ. 357. Wie verbindlich ist das dann eigentlich?

Zitat
und noch eins, das hat doch was, oder?

Auch das passt: Polizeiliche Anordnungen (hier durch VZ) gehen VZ voraus. Also dürfen Fußgänger und Radfahrer rein, und wer sonst noch verbotenerweise reinfährt, tut dies auf eigene Gefahr.
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janr
Beitrag 04.12.2011, 19:41
Beitrag #5810


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Zitat (münsterland-radler @ 04.12.2011, 19:17) *
... Stimmt: StVO §12 Abs. 1 Nr. 5
Zitat
Das Halten ist unzulässig
(...)
vor und in amtlich gekennzeichneten Feuerwehrzufahrten.
...
Nur seh ich kein Siegel think.gif


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Der Dicke
Beitrag 04.12.2011, 21:22
Beitrag #5811


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Zitat (janr @ 04.12.2011, 19:41) *
Nur seh ich kein Siegel think.gif

Muss da eins sein? Wird das nicht von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich gehandhabt? Ist mir eigentlich egal, einfach nur "Feuerwehrzufahrt" reicht mir aus, da muss nicht noch drunter stehen "Haltverbot nach StVO", so ein Quatsch nach was soll denn das Haltverbot wohl sonst gelten, vielleicht nach BGB. laugh2.gif

Genauso das zweite Foto, was soll der Blödsinn mit dem ZZ "Schritttempo fahren", steht doch gleich unter Punkt 1 zu der Erklärung zum VZ 325-1. blink.gif


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willi
Beitrag 04.12.2011, 21:40
Beitrag #5812


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Zitat (Der Dicke @ 04.12.2011, 21:22) *
Zitat (janr @ 04.12.2011, 19:41) *
Nur seh ich kein Siegel think.gif

Muss da eins sein?
Nö. "Amtlich gekennzeichnet" ist nicht "gesiegelt".
Es muß lediglich den entsprechenden Landes- oder Gemeindevorschriften entsprechen.
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MisterOJ
Beitrag 04.12.2011, 22:33
Beitrag #5813


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Zitat (Der Dicke @ 04.12.2011, 17:39) *
Der Dicke hat euch was mit gebracht

och das is ja nett von dir!!

Zitat (Der Dicke @ 04.12.2011, 17:39) *

Feuerwehrzufahrt
Haltverbot nach StVO

und?? unsure.gif

Zitat (Der Dicke @ 04.12.2011, 17:39) *
oder das hier

Erklärbärschild... rolleyes.gif

Zitat (Der Dicke @ 04.12.2011, 17:39) *
und noch eins, das hat doch was, oder?

Is das ein Privatgelände ? (Firma ...)


OJ wavey.gif


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Der Dicke
Beitrag 04.12.2011, 23:08
Beitrag #5814


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Zitat (MisterOJ @ 04.12.2011, 22:33) *
und?? unsure.gif

Zitat (Der Dicke @ 04.12.2011, 21:22) *
... einfach nur "Feuerwehrzufahrt" reicht mir aus, da muss nicht noch drunter stehen "Haltverbot nach StVO", so ein Quatsch nach was soll denn das Haltverbot wohl sonst gelten, vielleicht nach BGB. laugh2.gif


Zitat (MisterOJ @ 04.12.2011, 22:33) *
Is das ein Privatgelände ? (Firma ...)

Mittellandkanal


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klausimausi
Beitrag 05.12.2011, 06:48
Beitrag #5815


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Zitat (Der Dicke @ 04.12.2011, 17:39) *
und noch eins, das hat doch was, oder?
Das scheint die Standardbeschilderung der Betriebswege an den Bundesschiffahrtstraßen zu sein.
Hier bei uns in der Gegend ist der Main-Donau-Kanal und der ist ebenso beschildert.

Zitat (münsterland-radler @ 04.12.2011, 19:17) *
Auch das passt: Polizeiliche Anordnungen (hier durch VZ) gehen VZ voraus. Also dürfen Fußgänger und Radfahrer rein, und wer sonst noch verbotenerweise reinfährt, tut dies auf eigene Gefahr.
Wo siehst du hier eine Polizeiliche Anordnung? huh.gif

Gruß,
Klaus


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@HeinerHainer schrieb: "Man kann eigendlich jedem Radfahrer nur raten keine Radwege zu befahren."
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rapit
Beitrag 05.12.2011, 08:23
Beitrag #5816


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Zitat (klausimausi @ 05.12.2011, 06:48) *
Betriebswege an den Bundesschiffahrtstraßen

dass heute jeder Beruf umständlich beschrieben wird, war mir bewusst, aber dass man auch "Leinpfad" in vier Worten ausdrücken kann, ist interessant dry.gif

Zitat (klausimausi @ 05.12.2011, 06:48) *
Wo siehst du hier eine Polizeiliche Anordnung?

Polizei ist nicht nur die Streifenpolizei.
Das Schifffahrtsamt kann durchaus Polizeibehörde sein, was ich jetzt aber um diese Uhrzeit noch nicht geprüft habe... rolleyes.gif


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janr
Beitrag 05.12.2011, 10:10
Beitrag #5817


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Zitat (rapit @ 05.12.2011, 08:23) *
... dass man auch "Leinpfad" ...

Meinst du einen Treidelpfad?
Zitat (rapit @ 05.12.2011, 08:23) *
... Polizei ist nicht nur die Streifenpolizei. ...

Wo steht Streifenpolizei auf dem Schild, ich les da strompolizeilich verboten think.gif


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Der Bär
Beitrag 05.12.2011, 10:15
Beitrag #5818


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Zitat (janr @ 05.12.2011, 10:10) *
strompolizeilich

Und wo ist da das E-Werk? thread.gif


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MisterOJ
Beitrag 05.12.2011, 18:38
Beitrag #5819


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Zitat (Der Dicke @ 04.12.2011, 23:08) *
Zitat (MisterOJ @ 04.12.2011, 22:33) *
und?? unsure.gif

Zitat (Der Dicke @ 04.12.2011, 21:22) *
... einfach nur "Feuerwehrzufahrt" reicht mir aus, da muss nicht noch drunter stehen "Haltverbot nach StVO", so ein Quatsch nach was soll denn das Haltverbot wohl sonst gelten, vielleicht nach BGB. laugh2.gif


achso... cheers.gif

Zitat (Der Dicke @ 04.12.2011, 23:08) *
Zitat (MisterOJ @ 04.12.2011, 22:33) *
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Mittellandkanal

Ok - Danke


OJ wavey.gif


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Der Dicke
Beitrag 05.12.2011, 19:37
Beitrag #5820


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Zitat (Der Bär @ 05.12.2011, 10:15) *
Zitat (janr @ 05.12.2011, 10:10) *
strompolizeilich

Und wo ist da das E-Werk? thread.gif

Ja ist lustig, hab ich mir auch gedacht, ich meine ich wusste ja wo ich bin und was gemeint ist, aber gegoogelt hab ich trotzdem. laugh2.gif


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Der Bär
Beitrag 05.12.2011, 20:51
Beitrag #5821


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Zitat (Der Dicke @ 05.12.2011, 19:37) *
ich meine ich wusste ja wo ich bin und was gemeint ist

Wobei es schon seltsam ist, dass auf Kanälen die Strompolizei zuständig ist... wavey.gif


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Der Dicke
Beitrag 05.12.2011, 21:02
Beitrag #5822


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is halt ne Bundeswasserstraße, mit Amazonas oder Missisipi hat dat wohl nüscht zu tun. laugh2.gif


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rapit
Beitrag 07.12.2011, 12:30
Beitrag #5823


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Der Bär
Beitrag 07.12.2011, 13:26
Beitrag #5824


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Und wehe, du fährst da mit deinem Rolli rein... ranting.gif





laugh2.gif


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Bonsai-Brummi
Beitrag 07.12.2011, 13:44
Beitrag #5825


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Sind Rollis überhaupt Fahrzeuge im Sinne der StVO...? unsure.gif
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klausimausi
Beitrag 07.12.2011, 14:02
Beitrag #5826


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Nein, sind sie nicht

guggst du § 24 Besondere Fortbewegungsmittel ...


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@HeinerHainer schrieb: "Man kann eigendlich jedem Radfahrer nur raten keine Radwege zu befahren."
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Bonsai-Brummi
Beitrag 07.12.2011, 14:06
Beitrag #5827


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danke flowers.gif
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Heinz Wäscher
Beitrag 07.12.2011, 15:57
Beitrag #5828


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Und warum wird jetzt nur Rollstuhl fahrenden Mitmenschen dort die Einfahrt verboten think.gif
Ist dahinter eine Gefällstrecke o. ä. ???


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Voltaire: „Wenn Du wissen willst, wer dich beherrscht, musst Du nur herausfinden, wen Du nicht kritisieren darfst.
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rapit
Beitrag 07.12.2011, 16:47
Beitrag #5829


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@Heinz: Du verstehst das falsch. whistling.gif Ist nicht klar, was der Supermarktbetreiber anordnen will? Er will den Behinderten was Gutes! Ist doch völlig eindeutig, oder? Ist übrigens alles bretteben dort. rolleyes.gif


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Heinz Wäscher
Beitrag 07.12.2011, 16:57
Beitrag #5830


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Ja, aber ohne das 500 € teure Zusatzzeichen wäre alles viel eindeutiger rolleyes.gif

Und warum muß man eigentlich überall Erklärbärzeichen drunterhängen, das sieht dann irgendwie mehr nach einer unnötigen Rechtfertigung aus warum man den Freiraum bzw. die Bewegungsfreiheit des durchschnittlichen Fahrzeugführers einschränken muß, also mehr wie eine Entschuldigung.


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Voltaire: „Wenn Du wissen willst, wer dich beherrscht, musst Du nur herausfinden, wen Du nicht kritisieren darfst.
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rapit
Beitrag 07.12.2011, 17:07
Beitrag #5831


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das ist kein Erklärbärzeichen. Man hat ein 500 € teures VZ 314 eingespart whistling.gif


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Der Bär
Beitrag 07.12.2011, 17:36
Beitrag #5832


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Es soll einen Behindertenparkplatz ausschildern?!? blink.gif

Also darauf wär ich nicht gekommen. rolleyes.gif


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lopic
Beitrag 07.12.2011, 19:14
Beitrag #5833


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[/img]





Da hat wohl der Schilderaufsteller was durcheinandergebracht think.gif
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Antarctica
Beitrag 07.12.2011, 19:34
Beitrag #5834


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Zitat (lopic @ 07.12.2011, 19:14) *
Da hat wohl der Schilderaufsteller was durcheinandergebracht think.gif
Hat aber auch lange gedauert bis ich die Unterschiede zwischen den Schildern ausgemacht hatte... rolleyes.gif


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Der Bär
Beitrag 07.12.2011, 20:51
Beitrag #5835


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Zitat (lopic @ 07.12.2011, 19:14) *
Da hat wohl der Schilderaufsteller was durcheinandergebrach

Was sagt die zuständige Behörde dazu? Oder wissen die noch gar nicht, dass da was schief gelaufen ist?


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lopic
Beitrag 07.12.2011, 21:20
Beitrag #5836


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Zitat (Der Bär @ 07.12.2011, 20:51) *
Zitat (lopic @ 07.12.2011, 19:14) *
Da hat wohl der Schilderaufsteller was durcheinandergebrach

Was sagt die zuständige Behörde dazu? Oder wissen die noch gar nicht, dass da was schief gelaufen ist?


Denen hab ich vor zwei Tagen ne mail geschrieben. Habe dort schon öfter Beschilderungen reklamiert und meistens ist dann auch was geändert worden.
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MisterOJ
Beitrag 07.12.2011, 21:47
Beitrag #5837


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Zitat (rapit @ 07.12.2011, 16:47) *
Ist nicht klar, was der Supermarktbetreiber anordnen will?

no.gif no.gif

Zitat (rapit @ 07.12.2011, 16:47) *
Er will den Behinderten was Gutes! Ist doch völlig eindeutig, oder? Ist übrigens alles bretteben dort. rolleyes.gif

... dann erklär mal....


Zitat (lopic @ 07.12.2011, 19:14) *
Da hat wohl der Schilderaufsteller was durcheinandergebracht think.gif

*hmmm* think.gif da brauch ich mal den VP-Erklärbar!!!!


OJ


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Der Dicke
Beitrag 07.12.2011, 22:31
Beitrag #5838


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Zitat (MisterOJ @ 07.12.2011, 21:47) *
*hmmm* think.gif da brauch ich mal den VP-Erklärbar!!!!

eins oben mit zwei unten vertauscht. rolleyes.gif


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MisterOJ
Beitrag 07.12.2011, 22:34
Beitrag #5839


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Zitat (Der Dicke @ 07.12.2011, 22:31) *
Zitat
*hmmm* think.gif da brauch ich mal den VP-Erklärbar!!!!

eins oben mit zwei unten vertauscht. rolleyes.gif

?? Sind doch beides Z283..... Was soll da das Zz regeln??

OJ blink.gif


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Der Dicke
Beitrag 07.12.2011, 22:41
Beitrag #5840


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Zitat (MisterOJ @ 07.12.2011, 22:34) *
?? Sind doch beides Z283..... Was soll da das Zz regeln??

OJ blink.gif

Ne, an einen Mast sind es 2x 286 Mitte und am nächsten 2x 283 Mitte


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lopic
Beitrag 07.12.2011, 23:33
Beitrag #5841


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Zitat (MisterOJ @ 07.12.2011, 22:34) *
Zitat (Der Dicke @ 07.12.2011, 22:31) *
Zitat
*hmmm* think.gif da brauch ich mal den VP-Erklärbar!!!!

eins oben mit zwei unten vertauscht. rolleyes.gif

?? Sind doch beides Z283..... Was soll da das Zz regeln??

OJ blink.gif



Die Schilder sind nachdem der Bereich umgestaltet wurde neu aufgestellt worden. Im weiteren Verlauf der Straße ist jeweils oben das absolute Halteverbot mit Zz werkags 7 - 18 Uhr und darunter das eingeschränkte Halteverbot angebracht. Bei der Neubeschilderung hat wohl jemand nicht aufgepaßt oder er wußte nicht was er tut.
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janr
Beitrag 07.12.2011, 23:45
Beitrag #5842


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Zitat (lopic @ 07.12.2011, 23:33) *
... Im weiteren Verlauf der Straße ist jeweils oben das absolute Halteverbot mit Zz werkags 7 - 18 Uhr und darunter das eingeschränkte Halteverbot angebracht. ...
Ist aber zeitweise auch verwirrend, denn werktags zwischen 07:00 und 18:00 Uhr gelten beide Schilder - dann kann man sich aussuchen was einem grad passt.

Korrekt wäre es , wenn die VZ (283/286) eindeutig unterschiedliche Geltungszeiträume haben.


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lopic
Beitrag 08.12.2011, 00:12
Beitrag #5843


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Zitat (janr @ 07.12.2011, 23:45) *
Zitat (lopic @ 07.12.2011, 23:33) *
... Im weiteren Verlauf der Straße ist jeweils oben das absolute Halteverbot mit Zz werkags 7 - 18 Uhr und darunter das eingeschränkte Halteverbot angebracht. ...
Ist aber zeitweise auch verwirrend, denn werktags zwischen 07:00 und 18:00 Uhr gelten beide Schilder - dann kann man sich aussuchen was einem grad passt.

Korrekt wäre es , wenn die VZ (283/286) eindeutig unterschiedliche Geltungszeiträume haben.



Das ist hier in Ingolstadt oft so, daß auf Hauptverkehrsstraßen nur zu den Hauptverkehrszeiten absolutes Halteverbot gilt und zu Nebenzeiten eingeschränktes Halteverbot. Ist aber immer so beschildert, daß das Zz nur unter dem absoluten Halteverbot angebracht ist und außerhalb dieser Zeiten automatisch das eingeschränkte Halteverbot gelten soll.
Genauer wäre es natürlich wenn jeweils ein gesondertes Zz angebracht wäre. Allerdings wäre das für die Nebenzeiten dann ein größeres Zz, denn dann müsste ja drauf "werktags 18 -7 h und Sonn- und Feiertags ganztags".
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janr
Beitrag 08.12.2011, 00:21
Beitrag #5844


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Da es ja keine "stärkeren" oder "schwächeren" VZ gibt, welche VZ würde gelten, wenn 283 und 286 ohne ZZ am gleichen Mast angebracht sind?

Dank des ZZs ist ganz klar ist zu erkennen wann das 283 "nicht vorhanden" ist. Soweit OK.

Aber wenn beide Zeichen gleichzeitig gültig sind, ist dies eine dem VT nicht zu lasten gehende verwirrende Falschbeschilderung.

Ich kenne es jedenfalls so, daß wenn in einem Zeitraum das eine VZ gilt, das andere mittels ZZ als "nicht vorhanden" angezeigt wird.

Also gehören unter beide Haltverbote unmissverständliche Zeitangaben, die dies Regeln.


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Schattenfell
Beitrag 08.12.2011, 00:27
Beitrag #5845


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Zitat (janr @ 08.12.2011, 00:21) *
Da es ja keine "stärkeren" oder "schwächeren" VZ gibt, welche VZ würde gelten, wenn 283 und 286 ohne ZZ am gleichen Mast angebracht sind?


Das Thema hatten wir schon mal wavey.gif
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janr
Beitrag 08.12.2011, 00:34
Beitrag #5846


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Stimmt.

Aber das Ergebnis ist das gleiche: Wenn zwei VZ gleichzeitig gültig sind und nicht im Widerspruch stehen ist ja alles OK, aber wenn widersprüchliches angeordnet wurde geht das nicht zu lasten des VTs.

Nachtrag: Hier mal etwas völlig unmissverständliches.


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MisterOJ
Beitrag 08.12.2011, 19:54
Beitrag #5847


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Zitat (Der Dicke @ 07.12.2011, 22:41) *
Ne, an einen Mast sind es 2x 286 Mitte und am nächsten 2x 283 Mitte

.. das hab ich auch erkannt...

... nur nicht verstanden was man mit:
- Z286
- Zz"Werktags..."
- Z286

sagen will?? (das eine Zeichen beinhaltet doch das andere)


crybaby.gif irgendwie steh ich auf´m Schlauch... :crybaby


OJ unsure.gif


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durban
Beitrag 08.12.2011, 20:08
Beitrag #5848


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Die Kombination soll vermutlich so aussehen:





Gemeint ist:

Das obere VZ soll nur zu den angezeigten Zeichen gelten (283).
Zu den anderen Zeiten das uneingeschränkt angezeigte VZ (286).

Diese Beschilderung ist nicht unüblich, aber falsch. Denn solange nicht beide VZ durch ZZ zeitlich beschränkt sind, gelten beide VZ innerhalb des Zeitraums des (einen) ZZ.

Deshalb ist die Beschilderung innerhalb des Gültigkeitszeitraums widersprüchlich.


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MisterOJ
Beitrag 08.12.2011, 20:12
Beitrag #5849


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Zitat (durban @ 08.12.2011, 20:08) *
Die Kombination soll vermutlich so aussehen:





Gemeint ist:

aja - jetzt hab ichs verstanden: lightbulb.gif


OJ


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KJK
Beitrag 09.12.2011, 17:51
Beitrag #5850


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Noch ein Erklärbär:



Und:
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Die meinen Fahrbahn.

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