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> Neues aus Schilda, Diskussionswürdige Verkehrszeichen
ukr
Beitrag 24.02.2009, 05:16
Beitrag #551


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Zitat (Heinz Wäscher @ 24.02.2009, 00:59) *
Wenn jeder wie ukr denkt, beschäftigt das nur wieder zusätzlich irgendwelche Amtsgerichte!).


Ich selbst habe mit ungünstig formulierten Regelungen in der Praxis nicht sooo das Problem.

...aber ich kenne da Jemanden whistling.gif thread.gif

Das man mit einer solchen Formulierung nicht alle denkbaren Auslegungsmöglichkeiten abdecken kann ist klar, aber ob der betreffende Absatz gelungen ist möchte ich doch mal bezweifeln. Mir ist das jedenfalls zu allgemein gefasst.

Was ist z.B. mit Zeichen 315? Hebt das Zeichen 283, obwohl es für die Fahrbahn gilt, auch das Gehwegparken in diesem Bereich auf?
Oder gilt das nur für den Fall, daß man aus Sicht der Behörde das Gehwegparken mit aufheben will, und den fraglichen Absatz dahingehend auslegt?
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Arthur Dent
Beitrag 24.02.2009, 08:46
Beitrag #552


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Hab da auch noch eins auf der Festplatte gefunden...


Was wohl Q-Tip hier machen würde..? think.gif


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10 Gebote des sicheren Radfahrens

"Die oft flächendeckende Überziehung von ganzen Stadtvierteln mit markierten [Rad-] Wegen erscheint unter stadtgestalterischen Aspekten als bedenklich" - Bundesanstalt für den Straßenverkehr in "Verkehrssichere Anlage und Gestaltung von Radwegen"; ISBN 3-89429-384-5
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MisterOJ
Beitrag 24.02.2009, 09:02
Beitrag #553


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Zitat (Arthur Dent @ 24.02.2009, 08:46) *
Hab da auch noch eins auf der Festplatte gefunden...


Was wohl Q-Tip hier machen würde..? think.gif


Na das is doch klar!!!!!!!!!!!!!!!!!!

.... nämlich Rechtsabbiegen............... laugh2.gif


OJ


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Kuli
Beitrag 24.02.2009, 16:37
Beitrag #554


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Zum Thema vorrübergehend angeordnete Halteverbote: Woran erkenne ich, dass das Halteverbot nur vorrübergehend angeordnet wurde (bzw, ob es überhaupt angeordnet wurde thread.gif )


Zitat (Arthur Dent @ 24.02.2009, 08:46) *
Hab da auch noch eins auf der Festplatte gefunden...


Was wohl Q-Tip hier machen würde..? think.gif

Linksabbiegen, denn dort sind keine Leitlinien, die diesem Pfeil eine Fahrtrichtungsvorschriftsfunktion geben smartass.gif
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Peter Lustig
Beitrag 24.02.2009, 20:12
Beitrag #555


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Vorsichtig dorthin fahren, wie mir der Sinn ist, da einiges darauf hindeutet (Schranke, bauliche Gegebenheiten), dass es sich hier nicht um eine amtliche Beschilderung handelt (Situation in einem Parkhaus?). think.gif
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Arthur Dent
Beitrag 24.02.2009, 21:21
Beitrag #556


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Zitat (Peter Lustig @ 24.02.2009, 20:12) *
(Situation in einem Parkhaus?). think.gif

Die Beschilderung und die Straße sind schon amtlich. Es handelt sich um die Lührmannstraße in Essen, die unter einer der Messehallen hergeführt wird. Die Schranke dient vmtl. dazu, die Straße bei hohem Messebetrieb zu sperren.
Das Tor rechts ist die Zufahrt zu einer Messehalle.


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Achim
Beitrag 25.02.2009, 14:43
Beitrag #557


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Was das auch bedeuten soll think.gif

[attachment=1446]
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Gast_Familienvater_*
Beitrag 25.02.2009, 14:59
Beitrag #558





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Ist doch ganz klar...

Fahrräder dürfen in der Zone nicht schneller als 30 fahren.

Vor Müttern mit Kindern muss man sich besonders in acht nehmen und mit besonders hohem Aufkommen an Schornsteinfegern ist zu rechnen... für alle die den Schwarzen Mann immer mal gerne anfassen, weils ja Glück bringt..

Sach mal, warst du in Berlin auf Fotojagd?

Ich sag nur Rock`n roll
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Achim
Beitrag 25.02.2009, 15:06
Beitrag #559


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Nee, steht vor meiner Haustür


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oscar_the_grouch
Beitrag 25.02.2009, 16:22
Beitrag #560


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du wohnst ja inner idyllischen Gegend laugh.gif
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Kuli
Beitrag 25.02.2009, 18:13
Beitrag #561


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Hat das Fußgängerzonenschild ein RAL-Gütesiegel? rolleyes.gif
Irgendwie sieht das so aus als würden die Propotionen nicht ganz stimmen blink.gif
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Peter Lustig
Beitrag 25.02.2009, 19:58
Beitrag #562


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Zitat (Achim @ 25.02.2009, 14:43) *
Was das auch bedeuten soll think.gif

Dann frag doch einfach einmal bei der Verkehrsbehörde nach. rolleyes.gif
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schilderwald
Beitrag 25.02.2009, 20:13
Beitrag #563


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Und frag dann auch mal, ob die Standsicherheitsklasse K3 für diese Kombination ausreichend ist biggrin.gif


--------------------
Stau ist nur hinten am Ende blöd, vorne geht es.
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Enrico
Beitrag 25.02.2009, 20:33
Beitrag #564


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Zitat (Achim @ 25.02.2009, 15:06) *
Nee, steht vor meiner Haustür


Sieht aus wie hinter dem Kulturpalast think.gif


--------------------
Gruß Enrico


Bildung ist Bundessache!

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ukr
Beitrag 25.02.2009, 23:17
Beitrag #565


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heute auf der A7:

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jfk
Beitrag 26.02.2009, 10:31
Beitrag #566


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Steht das 274er vor, hinter dem anderen, oder auf gleicher Höhe?

Je nach Standort (und wenn der nur ein paar Meter beträgt) müßte ich mich ja dann unterschiedlich verhalten...

Evtl. würde mir dann dieses hier noch fehlen:


--------------------
Verstehen kannst Du dein Leben nur rückwärts. Leben musst Du es vorwärts.

Die kürzeste Verbindung zwischen zwei Punkten ist - gewöhnlich wegen Bauarbeiten gesperrt.
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Bonsai-Brummi
Beitrag 26.02.2009, 10:40
Beitrag #567


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Zitat (jfk @ 26.02.2009, 10:31) *
Je nach Standort (und wenn der nur ein paar Meter beträgt) müßte ich mich ja dann unterschiedlich verhalten...

Wieso? blink.gif Unabhängig von den genauen Standorten der Schilder mußt Du - sofern links außen unterwegs - exakt 80km/h fahren wink.gif

So eine ähnliche Konstruktion ist an einer oberbayrischen Bundesstraße sogar fest installiert: Vmin 60km/h + Vmax iirc 70... rolleyes.gif

lg
c.s.
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ukr
Beitrag 26.02.2009, 10:44
Beitrag #568


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Zitat (jfk @ 26.02.2009, 10:31) *
Steht das 274er vor, hinter dem anderen, oder auf gleicher Höhe?



Es handelt sich um einen kompletten Streckenabschnitt der mit Zeichen 525-31 beschildert ist. Und mittendrin steht dann beidseitig Zeichen 274-58. wavey.gif
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Gast_Georg_g_*
Beitrag 27.02.2009, 10:33
Beitrag #569





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Hier habe ich noch einen Netzfund. Gefunden bei Wikipedia, somit ohne Copyright - nicht dass noch jemand denkt, ich sei ein Fehlbarer, den man für seine Umtriebe behaften müsse. laugh2.gif

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Bonsai-Brummi
Beitrag 27.02.2009, 10:43
Beitrag #570


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Unverkennbar eidgenössisch wub.gif - und privat: Im dortigen öffentlichen Verkehrsraum werden Fehlbare i.d.R. "nur" gebüsst police.gif

lg
c.s.
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Peter Lustig
Beitrag 27.02.2009, 15:17
Beitrag #571


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Köstlich finde ich auch die "Umtriebe". Was damit wohl alles gemeint sein dürfte? laugh2.gif
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Bonsai-Brummi
Beitrag 27.02.2009, 15:32
Beitrag #572


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Zitat (Peter Lustig @ 27.02.2009, 15:17) *
"Umtriebe". Was damit wohl alles gemeint sein dürfte? laugh2.gif

Neben den Abschleppkosten auch allfällige (!) Nebenaufwendungen, etwa fürs Beitreiben; und natürlich Kollateralschäden aller Art wink.gif

lg
c.s.
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Peter Lustig
Beitrag 27.02.2009, 20:24
Beitrag #573


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Auszug aus dem FreeDictionary: "Ụmtriebe die; Pl, abwertend: geheime Aktivitäten von Leuten, die das politische System ändern wollen <staatsfeindliche Umtriebe>"

Und das bei den Eidgenossen! laugh2.gif
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ukr
Beitrag 27.02.2009, 20:27
Beitrag #574


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Sieht aus wie ein 20 Jahre altes Foto, hab ich aber vorhin erst gemacht:

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Andreas
Beitrag 27.02.2009, 20:44
Beitrag #575


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Zitat (ukr @ 27.02.2009, 20:27) *
Sieht aus wie ein 20 Jahre altes Foto, hab ich aber vorhin erst gemacht:


Das Zeichen 600 ist aber gelungen und in ein paar Jahren ist das Zeichen 250 auch gut erkennbar.... shutup.gif


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MisterOJ
Beitrag 28.02.2009, 15:22
Beitrag #576


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Hiiiiilfe!!!!!!!!!!!!!!!
Zitat (ukr @ 27.02.2009, 20:27) *
Sieht aus wie ein 20 Jahre altes Foto, hab ich aber vorhin erst gemacht:


Wo haste denn das ?? Auf dem Balkan??? thread.gif

Das sieht ja so aus wie 1970....
Und so tolles Flatterband!!

--> Is das eine öffentliche Straßenfläche???
--> Welchen Sinn soll dort das alte Z276?? think.gif


Muss man dort eigentlich als (fachkundiger) VP-Leser wegen groben Unfugs eingreifen?? unsure.gif Oder die police.gif holen?

OJ


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Peter Lustig
Beitrag 28.02.2009, 16:05
Beitrag #577


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Wenn die Leute schon kein richtiges Z. 250 StVO haben, muss es eben ausnahmsweise auch einmal das Z. 276 StVO tun. Den "winzig kleinen" Unterschied merkt doch eh keiner. Außerdem wurde durch Pfosten und Sperrleine mit Flatterband die Durchfahrt sicherheitshalber nochmals gesperrt. Da hätte man glatt die Betonkästen auch noch querstellen können. rolleyes.gif

Im Übrigen halte ich es mit Andreas: einfach abwarten, bis das rote und das schwarze Auto auf dem Schild so verwittert sind, dass man sie nicht mehr sieht, und so aus dem Z. 276 StVO ein Z. 250 StVO geworden ist. whistling.gif wink.gif
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willi
Beitrag 28.02.2009, 16:10
Beitrag #578


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Zitat (MisterOJ @ 28.02.2009, 15:22) *
Muss man dort eigentlich als (fachkundiger) VP-Leser wegen groben Unfugs eingreifen?? unsure.gif Oder die police.gif holen?
Eine Anzeige wegen gefährlichen Eingriffs in den Strassenverkehr? dry.gif Gesperrt ist da ja nix, hat ja nur ein Scherzkeks Zeugs auf die Fahrbahn gestellt. think.gif
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ukr
Beitrag 28.02.2009, 16:45
Beitrag #579


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Zitat (willi @ 28.02.2009, 16:10) *
Gesperrt ist da ja nix, hat ja nur ein Scherzkeks Zeugs auf die Fahrbahn gestellt. think.gif


Ist ein alter Parkplatz neben einer Bundesstraße - offiziell abgesperrt. Auf der anderen Seite steht die gleiche Konstruktion, dort aber mit Zeichen 250.
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oscar_the_grouch
Beitrag 28.02.2009, 20:29
Beitrag #580


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ist doch alles wirkungslos.
Durchfahren und den Schaden dem Aufsteller/der Versicherung melden und Kosten verursachen.
DAS ist das Einzige was dort Abhilfe schafft. ph34r.gif
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jfk
Beitrag 28.02.2009, 21:46
Beitrag #581


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Gestern gefunden:



think.gif


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Pogge
Beitrag 28.02.2009, 22:01
Beitrag #582


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Zitat (jfk @ 28.02.2009, 21:46) *
Gestern gefunden:



think.gif


think.gif gerade wollte ich mich wundern, da erschien ein Bild? Kann hier jemand zaubern?
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ukr
Beitrag 28.02.2009, 22:41
Beitrag #583


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Sehr gelungene Beschilderung - absolut überflüssig dry.gif
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jfk
Beitrag 28.02.2009, 22:58
Beitrag #584


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Zitat (ukr @ 28.02.2009, 22:41) *
Sehr gelungene Beschilderung

yes.gif zumal hinter dem Schild (also die Richtung, für die das Zusatzschild ja gültig ist) die Bäume stehen... (aus der Fotoperspektive evtl. nicht so eindeutig zu sehen)

... übrigens in einer Stadt, die so einen netten Zusatz "Barlachstadt" seit kurzem auf ihren Ortsschildern hat...
think.gif Wie war das dort noch mal mit der Gültigkeit der Geschw.-beschränkungen?? laugh2.gif


--------------------
Verstehen kannst Du dein Leben nur rückwärts. Leben musst Du es vorwärts.

Die kürzeste Verbindung zwischen zwei Punkten ist - gewöhnlich wegen Bauarbeiten gesperrt.
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willi
Beitrag 07.03.2009, 16:23
Beitrag #585


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War heute auf Radtour und habe ein mit gesehen.* Da mußte wohl auf die Kraft eine Kraftfahrstrasse her. think.gif Hatte leider keine Hasenstreu im Rucksack dabei. wink.gif

*irgendwo an der B36 zwischen Schwetzingen und Mannheim
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Jens
Beitrag 07.03.2009, 16:53
Beitrag #586


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Kann mir jemand erklären, welchen Sinn diese von Bänken eingerahmte Feuerwehrzufahrt macht?

Angehängte Datei  Feuerwehrzufahrt.jpg ( 44.32KB ) Anzahl der Downloads: 2


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Enrico
Beitrag 07.03.2009, 20:52
Beitrag #587


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Zitat (Jens @ 07.03.2009, 16:53) *
Kann mir jemand erklären, welchen Sinn diese von Bänken eingerahmte Feuerwehrzufahrt macht?

...


Dass die Feuerwehrleute:
- sich dort ausruhen können, oder
- dort kein parkendes Fahrzeug vorfinden; die Bänke sind dann schnell weggeschoben...

whistling.gif


--------------------
Gruß Enrico


Bildung ist Bundessache!

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Peter Lustig
Beitrag 07.03.2009, 21:05
Beitrag #588


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Dafür stehen die parkenden Fahrzeuge dann hinter den Bänken. laugh2.gif
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Jens
Beitrag 07.03.2009, 21:23
Beitrag #589


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Zitat (Peter Lustig @ 07.03.2009, 21:05) *
Dafür stehen die parkenden Fahrzeuge dann hinter den Bänken. laugh2.gif

Die Fahrzeuge links stehen auf gebührenpflichtigen Parkplätzen und rechts vom silbernen Zafira sind auch gebührenpflichtige Parkplätze. Einzig der Zafira parkt (anscheinend unsure.gif ) im Bereich der Feuerwehrzufahrt.
Das Foto hab ich aus dem ersten Stock einer Schwimmhalle gemacht, für welche die Zufahrt wohl gedacht ist (Link zur Örtlichkeit auf google maps). Die Straße, welche im Hintergrund des von mir eingestellten Fotos von quer durchs Bild führt, ist die Strandstraße.


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Peter Lustig
Beitrag 07.03.2009, 22:36
Beitrag #590


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Die Beschilderung (auf dem Foto leider kaum zu erkennen*) deutet nach meinem Empfinden darauf hin, dass es sich hier nicht um eine verkehrsrechtlich relevante FW-Zufahrt handelt, sondern um eine nach den Bau- bzw. Brandschutzvorschriften des örtlichen Bundeslandes (SH?+). think.gif

*Wie schaut das "amtliche Schild" denn genau aus?

Edit:
+Laut Google Maps handelt es sich um Laboe, liegt also in SH. Damit dürfte vermutlich auch SH-Landesrecht einschlägig sein. Befindet sich auf dem Schild evtl. ein Hinweis auf eine entsprechende Bestimmung?

Der Beitrag wurde von Peter Lustig bearbeitet: 07.03.2009, 22:42
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Jens
Beitrag 07.03.2009, 22:50
Beitrag #591


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Zitat (Peter Lustig @ 07.03.2009, 22:36) *
Wie schaut das "amtliche Schild" denn genau aus?


Angehängte Datei  Schild.gif ( 7.4KB ) Anzahl der Downloads: 2


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Ernschtl
Beitrag 08.03.2009, 00:31
Beitrag #592


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Wenn die Feuerwehr mal da ist, darf man dann hinter den Löschfahrzeugen parken? Eine Regelung zur Feuerwehrabfahrt nach StVO gibt es ja nicht thread.gif


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mir
Beitrag 08.03.2009, 09:21
Beitrag #593


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Zitat (Ernschtl @ 08.03.2009, 00:31) *
Wenn die Feuerwehr mal da ist, darf man dann hinter den Löschfahrzeugen parken? Eine Regelung zur Feuerwehrabfahrt nach StVO gibt es ja nicht thread.gif

Nein, denn nach dem Einsatz ist vor dem Einsatz!


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Peter Lustig
Beitrag 08.03.2009, 13:50
Beitrag #594


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Zitat (Jens @ 07.03.2009, 22:50) *
Zitat (Peter Lustig @ 07.03.2009, 22:36) *
Wie schaut das "amtliche Schild" denn genau aus?


Angehängte Datei  Schild.gif ( 7.4KB ) Anzahl der Downloads: 2

Ich halte die Verwendung dieses Schilds, das wohl auf das Haltverbot des § 12 Abs. 1 Nr. 8 StVO Bezug nehmen soll, an dieser Örtlichkeit für falsch und daher zumindest rechtswidrig.

§ 12 Abs. 1 Nr. 8 StVO lautet: "(Das Halten ist unzulässig) vor und in amtlich gekennzeichneten Feuerwehrzufahrten". Da die StVO nur auf öffentlichen Verkehrsflächen gilt, unterliegt auch diese Bestimmung diesem Grundsatz. Damit verbietet diese Bestimmung nur solchen Fahrzeugführern das Parken, die ihr Fahrzeug auf einer öffentlichen Verkehrsfläche abstellen. Schon rein optisch (z. B. durch die Abtrennung durch Sitzbänke) erscheint es mir äußerst zweifelhaft, ob im vorliegenden Fall überhaupt von einer öffentlichen Verkehrsfläche die Rede sein kann, zumal es bei der Fläche vermutlich um Privatgrund und keine gewidmete Verkehrsfläche handeln dürfte.

Amtlich" gekennzeichnet ist die Feuerwehrzufahrt, wenn das entsprechende Hinweisschild den hierfür erlassenen Vorschriften der örtlichen Landes- oder Gemeindebehörden entspricht. Entspricht das Schild tatsächlich den in SH sonst dazu geltenden Vorschriften? Wurde das Schild tatsächlich von der zuständigen Brandschutzbehörde angeordnet oder geht seine Aufstellung nicht evtl. auf die Privatinitiative des Grundstückseigentümers bzw. Verfügungsberechtigten zurück?

Dazu noch ein Beschluss des KG Berlin, der zwar auf Berlin bezogen ist, sinngemäß aber ansonsten auch im übrigen Bundesgebiet anwendbar ist: "Das Parken im Bereich einer Feuerwehraufstellfläche, die nach den im Land Berlin geltenden Ausführungsvorschriften zu §§ 5 und 15 BInBauO zu den Feuerwehrflächen gehören, welche auf Grundstücken baurechtlich im Interesse des Brandschutzes vorhanden sein müssen, unterfällt nicht dem in § 12 I Nr. 8 StVO normierten Haltverbot auf amtlich gekennzeichneten Feuerwehrzufahrten. (Beschl. v. 06.06.1994 – NZV 94 407)"

Zum Parken in einer Feuerwehrzufahrt: OLG Köln, Beschluss v. 02.02.1993 – NZV 1994 121 und OLG Köln, Beschluss v. 02.09.1993 – VRS 86 367.

Zitat aus dem erstgenannten Beschluss:
"Die Verbotsnorm des § 12 I Nr. 8 StVO bezieht sich ihrem Wortlaut nach auf jede Feuerwehrzufahrt, die als solche amtlich gekennzeichnet ist. Gleichwohl ist zu beachten, daß die Ermächtigungsgrundlage des § 6 I StVG, auf die § 12 I Nr. 8 StVO gestützt wird, den Verordnungsgeber nicht zum Verbot des Haltens und Parkens auf einem ausschließlich privaten Weg ermächtigt, auf dem auch tatsächlich kein öffentlicher Verkehr stattfindet (vgl. OLG Hamm, NZV 1990, 440). Somit ist zu unterscheiden: Geht es um ein Halten oder Parken auf einer öffentlichen Verkehrsfläche vor einer Feuerwehrzufahrt, so ist der Umstand, daß sich der Rettungsweg selbst auf einem Privatgelände befindet, ohne Bedeutung (vgl. BayObLG, VRS 65, 78). Unproblematisch ist die Anwendung des § 12 I Nr. 8 StVO ferner, sofern die Feuerwehrzufahrt auf öffentlichem Verkehrsgrund liegt (vgl. BayObLG, aaO). Öffentlich im Sinne des Verkehrsrechts sind - ungeachtet bestehender Eigentumsverhältnisse und ohne Rücksicht auf eine Widmung im Sinne des öffentlichen Wegerechts - alle Flächen, auf denen mit Billigung oder unter Duldung des Verfügungsberechtigten die Benutzung durch jedermann tatsächlich zugelassen ist (vgl. BGH, VersR 1985, 835; BayObLG, VRS 70, 53 [54]; Jagusch/Hentschel, § 1 StVO Rdnr. 13 m. w. Nachw.). Danach ist eine Anwendung des § 12 I Nr. 8 StVO nicht möglich, wenn das Halten oder Parken in (auf) einer Feuerwehrzufahrt stattfindet, die auf Privatgrund liegt und nicht dem öffentlichen Verkehr im oben beschriebenen Sinne offensteht (vgl. OLG Hamm, NZV 1990, 440). Das Zuparken solcher privaten Wege, die zur Gefahrenbekämpfung für Rettungsfahrzeuge freizuhalten sind, kann somit obwohl diese Konsequenz letztlich unbefriedigend ist, nicht als Verkehrsordnungswidrigkeit gem. §§ 12 I Nr. 8, 49 I Nr. 12 StVO geahndet werden, weil dieses Verhalten vom Anwendungsbereich der Verbotsnorm nicht erfaßt wird.".

In Übrigen halte ich die Situation aufgrund der örtlichen Verhältnisse für sehr undurchsichtig, so dass wohl auch von nicht hinreichend klaren Verhältnissen auszugehen sein dürfte.
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Gast_fusel_*
Beitrag 08.03.2009, 16:02
Beitrag #595





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Zitat (Jens @ 07.03.2009, 16:53) *
Kann mir jemand erklären, welchen Sinn diese von Bänken eingerahmte Feuerwehrzufahrt macht?

vielleicht ist die Frage falsch gestellt und müsste lauten:

Kann mir jemand erklären, welcher Depp die Bänke mitten in die Feuerwehrzufahrt gestellt hat, und warum unternimmt niemand was dagegen?
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schilderwald
Beitrag 08.03.2009, 17:26
Beitrag #596


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Gibt es eine Richthöhenbeschilderung? think.gif



whistling.gif blink.gif


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Gast_Georg_g_*
Beitrag 08.03.2009, 18:13
Beitrag #597





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Das neue Z 08/15:

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ukr
Beitrag 08.03.2009, 18:26
Beitrag #598


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Zitat (schilderwald @ 08.03.2009, 17:26) *
Gibt es eine Richthöhenbeschilderung? think.gif


offensichtlich schon blink.gif
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Bonsai-Brummi
Beitrag 08.03.2009, 18:43
Beitrag #599


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Zitat (schilderwald @ 08.03.2009, 17:26) *
...Richthöhenbeschilderung? think.gif


Im benachbarten (und weiteren) Ausland gar nicht selten: Dort wird anläßlich von Höhenbeschränkungen Führern zu hoher Fahrzeuge mittels dieses Zeichens - meist auf (Vor-) Wegweisern angebracht - die empfohlene Ausweichroute angezeigt wink.gif

lg
c.s.
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schilderwald
Beitrag 08.03.2009, 18:55
Beitrag #600


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Hier gab und gibt es aber keine Höhenbeschränkungen:



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