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> Neues aus Schilda, Diskussionswürdige Verkehrszeichen
Metaldad
Beitrag 12.04.2010, 19:39
Beitrag #2101


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Na ich habe da mal was gefilmt. B6, Plotzen


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Jens
Beitrag 12.04.2010, 19:40
Beitrag #2102


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Zitat (Kuli @ 12.04.2010, 20:30) *
Der Teil in der VwV bezieht sich nur auf Zeichen 278

Wo in der VwV? In der Version des BMI find ich irgendwie keinerlei Erläuterungen zu den Zeichen 278 bis 282. unsure.gif


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Kuli
Beitrag 12.04.2010, 19:42
Beitrag #2103


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Zitat (Jens @ 12.04.2010, 20:40) *
Zitat (Kuli @ 12.04.2010, 20:30) *
Der Teil in der VwV bezieht sich nur auf Zeichen 278

Wo in der VwV? In der Version des BMI find ich irgendwie keinerlei Erläuterungen zu den Zeichen 278 bis 282. unsure.gif

Vllt hat sich das geändert unsure.gif

Ich habe auf dieser Seite nachgeschaut: http://www.sicherestrassen.de/VKZKatalog/Kat282.htm
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ukr
Beitrag 12.04.2010, 20:05
Beitrag #2104


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Zitat (Metaldad @ 12.04.2010, 20:26) *
Kurze Zwischenfrage. VZ282, Ende aller Streckenverbote, darf doch nicht igO stehen, meine ich hier mal gelesen zu haben? think.gif
Ist jetzt alles erlaubt, auch die Kombinationen auf Kuli's Avatar.

Zitat (Jens @ 12.04.2010, 20:40) *
Wo in der VwV? In der Version des BMI find ich irgendwie keinerlei Erläuterungen zu den Zeichen 278 bis 282. unsure.gif
Wurde ja auch gestrichen. Man beachte aber die VwV zu Zeichen 274, 276, 277 - da findet sich noch der Hinweis auf die VwV zu Zeichen 278 bis 282. Dann blättert man um und dort steht dann das:

Zitat
Zu den Zeichen 278 bis 282 Ende der Streckenverbote
(gestrichen)
Toll was whistling.gif
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Jens
Beitrag 12.04.2010, 20:22
Beitrag #2105


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Zitat (ukr @ 12.04.2010, 21:05) *
Man beachte aber die VwV zu Zeichen 274, 276, 277 - da findet sich noch der Hinweis auf die VwV zu Zeichen 278 bis 282.

Genau der hat mich verwirrt und den Gedanken aufkommen lassen, daß das BMI einen Fehler auf seiner Seite haben könnte.


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Kuli
Beitrag 12.04.2010, 20:22
Beitrag #2106


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Zitat (Metaldad @ 12.04.2010, 20:39) *
Na ich habe da mal was gefilmt. B6, Plotzen

Und, hast du die letzten Meter nochmal brav auf 50 abgebremst? smile.gif
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Metaldad
Beitrag 12.04.2010, 20:23
Beitrag #2107


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Zitat (ukr @ 12.04.2010, 21:05) *
Zitat (Metaldad @ 12.04.2010, 20:26) *
Kurze Zwischenfrage. VZ282, Ende aller Streckenverbote, darf doch nicht igO stehen, meine ich hier mal gelesen zu haben? think.gif
Ist jetzt alles erlaubt, auch die Kombinationen auf Kuli's Avatar.

Ah jo, da heben die auch die 60er Begrenzung kurz vor dem Ortsausgangsschild wieder auf. Das Überholverbotende wär mir schon klar....aber die 60km/h? unsure.gif alles im Film zu sehen...


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ukr
Beitrag 12.04.2010, 20:27
Beitrag #2108


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Zitat (Jens @ 12.04.2010, 21:22) *
Genau der hat mich verwirrt und den Gedanken aufkommen lassen, daß das BMI einen Fehler auf seiner Seite haben könnte.

Ja, nur das der Fehler in der VwV selbst steckt. laugh2.gif
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Metaldad
Beitrag 12.04.2010, 20:34
Beitrag #2109


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Zitat (Kuli @ 12.04.2010, 21:22) *
Zitat (Metaldad @ 12.04.2010, 20:39) *
Na ich habe da mal was gefilmt. B6, Plotzen

Und, hast du die letzten Meter nochmal brav auf 50 abgebremst? smile.gif

Bin ich ein Weichholz? whistling.gif Wattestäbchen......


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Haberlon
Beitrag 12.04.2010, 22:02
Beitrag #2110


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Darf man denn Zeichen 274 an der Ortstafel anbringen? Ich meine, etwas gegenteiliges gelesen zu haben, aber es scheint weg zu sein.

Sollte dies (inzwischen) erlaubt sein, sollte es in der Situation im Viedeo so gehandhabt werden. Ansonsten wird man wohl nicht drum herum kommen, erst auf 50 zu limitieren ...
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ukr
Beitrag 12.04.2010, 22:20
Beitrag #2111


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Zitat (Haberlon @ 12.04.2010, 23:02) *
Darf man denn Zeichen 274 an der Ortstafel anbringen? Ich meine, etwas gegenteiliges gelesen zu haben, aber es scheint weg zu sein.

Ja gab es, wurde aber auch gestrichen.
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Christian D.
Beitrag 13.04.2010, 02:06
Beitrag #2112


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Mit der tz immer auf dem aktuellsten Stand - oder doch nicht? whistling.gif

http://www.tz-online.de/bilder/2010/04/12/...nschilder.9.jpg

Klick

Der Beitrag wurde von Jens bearbeitet: 13.04.2010, 06:54
Bearbeitungsgrund: Bild in Link geändert
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Janus
Beitrag 13.04.2010, 08:41
Beitrag #2113


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Zitat (Janus @ 11.03.2010, 00:05) *
Ich konnte nicht anhalten und fotografieren, daher mal wieder Standard-Symbolbilder. Diesmal an der Einfahrt zu meinem Wohngebiet:

Ich habe heute morgen mit dem Tiefbauamt telefoniert, um diese Beschilderung dort bekannt zu machen. Naja, vergebliche Liebesmüh. Die wissen's. Und auch, woran es liegt (am an der Stelle fehlenden Verbot für LKW, das da eigentlich stehen sollte). Ich hab dann mal mit den Augen gerollt und mir meinen Teil gedacht...


~ Janus


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Regeln dienen dazu nachzudenken, bevor man sie bricht.
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durban
Beitrag 13.04.2010, 10:41
Beitrag #2114


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Wachstumsbeschleunigung im wörtlichsten Sinne wink.gif


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Christian D.
Beitrag 13.04.2010, 15:41
Beitrag #2115


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Na wenigstens keine Herzchen... laugh2.gif

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Digo
Beitrag 13.04.2010, 15:48
Beitrag #2116


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Gilt das Halteverbot jetzt nur auf der Länge von dem Pfeil? laugh2.gif

(Wie kann man eigentlich so blöd sein? wallbash.gif)
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MisterOJ
Beitrag 13.04.2010, 17:09
Beitrag #2117


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Zitat (ukr @ 12.04.2010, 22:20) *
Zitat (Haberlon @ 12.04.2010, 23:02) *
Darf man denn Zeichen 274 an der Ortstafel anbringen? Ich meine, etwas gegenteiliges gelesen zu haben, aber es scheint weg zu sein.

Ja gab es, wurde aber auch gestrichen.


Echt?? Ich fand die (damalige) Begründung für die Nicht-Zulässigkeit sehr plausibel.

Warum hat man´s nun gestrichen??? blink.gif


OJ


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Haberlon
Beitrag 13.04.2010, 17:40
Beitrag #2118


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Du fragst, warum? laugh2.gif

Der Grund war vielleicht plausibel, aber es ist nicht praktikabel. Nur, weil es ein paar Ösis falsch verstehen, muß es nicht sein, daß in der Situation im Video erst alle auf 50 abbremsen müssen, um dann wieder 60 fahren zu dürfen.
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durban
Beitrag 13.04.2010, 17:50
Beitrag #2119


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Bei den Autobahnen in Berlin würde ich eine solche Beschilderung an der Landesgrenze begrüßen.


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Metaldad
Beitrag 13.04.2010, 19:44
Beitrag #2120


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Habt ihr schon das Neuste gehört?
Da diskutieren wir hier über alte Schilder und das die eh alle seid 09/09 ungültig sind und dann kommt unser ach so geliebter Verkehrsminister Ramsauer, schmeißt alles über den Haufen und erklärt die alten Schilder doch noch für gültig und zu beachten. http://de.reuters.com/article/domesticNews...E63C0B420100413


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Digo
Beitrag 13.04.2010, 19:49
Beitrag #2121


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http://www.verkehrsportal.de/board/index.p...c=78418&hl=
Ein paar Seiten am Ende geht es um das Thema.
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Metaldad
Beitrag 13.04.2010, 20:21
Beitrag #2122


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Oh, habe ich noch nicht gelesen blushing.gif


Danke..... wink.gif


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MisterOJ
Beitrag 13.04.2010, 21:35
Beitrag #2123


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Zitat (Kuli @ 12.04.2010, 19:30) *
Zitat (Metaldad @ 12.04.2010, 20:26) *
Kurze Zwischenfrage. VZ282, Ende aller Streckenverbote, darf doch nicht igO stehen, meine ich hier mal gelesen zu haben? think.gif

Steht jedenfalls so in der VwV, ja

Der 50er-Teil meines Avatars war übrigens innerorts whistling.gif


Ich nehms zurück
Der Teil in der VwV bezieht sich nur auf Zeichen 278


So kenn ich´s auch - innerorts kein Z278.

Wo hast´n dein Avatar aufgenommen?? Hier in HH gibt´s auch so ne Stelle

--> die "50" hebt eine vorherige "30" auf
--> das Z282 "hebt" ein vorheriges Verkehrsverbot für Fahrzeuge >2,8t für den rechten Fahrstreifen auf blink.gif


OJ


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Kuli
Beitrag 13.04.2010, 22:52
Beitrag #2124


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Zitat (MisterOJ @ 13.04.2010, 22:35) *
Wo hast´n dein Avatar aufgenommen?? Hier in HH gibt´s auch so ne Stelle

--> die "50" hebt eine vorherige "30" auf
--> das Z282 "hebt" ein vorheriges Verkehrsverbot für Fahrzeuge >2,8t für den rechten Fahrstreifen auf blink.gif

Den 50er-Teil des Avas in der Tat in HH, war aber eine "mobile Beschilderung"

Den 70er-Teil auf einer Landstraße in Niedersachsen, ebenfalls mobil. Wenn du magst such ich morgen mal die Originalfotos, also mit "Umgebung" sozusagen, raus. Gute Nacht
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petichen
Beitrag 14.04.2010, 04:30
Beitrag #2125


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Zitat (Kuli @ 13.04.2010, 23:52) *
Den 50er-Teil des Avas in der Tat in HH, war aber eine "mobile Beschilderung"


Als dauerhaft angebrachte Variante meine ich sie in Hamburg aber auch schon mal gesehen zu haben, wenn ich mich nicht irre auf der Stresemannstraße, dort wo auch die Blitzanlagen stehen.
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haidi
Beitrag 14.04.2010, 07:07
Beitrag #2126


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Zitat (Haberlon @ 13.04.2010, 18:40) *
Du fragst, warum? laugh2.gif

Der Grund war vielleicht plausibel, aber es ist nicht praktikabel. Nur, weil es ein paar Ösis falsch verstehen, muß es nicht sein, daß in der Situation im Video erst alle auf 50 abbremsen müssen, um dann wieder 60 fahren zu dürfen.


Mit solchen Aufstellungsorten kennen wir uns aber auch aus:)

Abgesehen davon, dass ich das Ende-Schild gar nicht aufgestellt hätte, weil die Verbote ja 20 m später so und so enden, gibt es bei uns das umgekehrte Problem. Wird bei der Ortseinfahrt z.B. 79 angeordnet, dann steht das Verkehrszeichen auch 20 m nach der Ortstafel, weil Beschränkungen, die direkt an der Ortstafel montiert sind für das gesamte Ortsgebiet gelten und deshalb auch nicht aufgehoben werden müssen, weil das der einzige Fall ist, wo die Ortsende-Tafel Streckenverbote aufhebt.

Hannes
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MisterOJ
Beitrag 14.04.2010, 16:48
Beitrag #2127


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Zitat (petichen @ 14.04.2010, 04:30) *
Zitat (Kuli @ 13.04.2010, 23:52) *
Den 50er-Teil des Avas in der Tat in HH, war aber eine "mobile Beschilderung"


Als dauerhaft angebrachte Variante meine ich sie in Hamburg aber auch schon mal gesehen zu haben, wenn ich mich nicht irre auf der Stresemannstraße, dort wo auch die Blitzanlagen stehen.


Genau - Volltreffer !!!!!!! wavey.gif

Der Kandidat bekommt 1 Monat Gratis-VP-Nutzung einschließlich unbegrenzte Anzahl PN tongue.gif


OJ


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durban
Beitrag 15.04.2010, 12:29
Beitrag #2128


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Mal ne blöde Frage: Wie kann den ein Verkehrsverbot (z.B. Verbot für Fahrzeuge mit tats. Gewicht von mehr als 2,8t) für einen einzelnen Fahrstreifen korrekt aufgehoben werden? Oder, wie man es oft an Autobahnbaustellen sieht, ein Verbot für Fahrzeuge über 2m Breite?


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Kuli
Beitrag 15.04.2010, 12:38
Beitrag #2129


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Zitat (durban @ 15.04.2010, 13:29) *
Mal ne blöde Frage: Wie kann den ein Verkehrsverbot (z.B. Verbot für Fahrzeuge mit tats. Gewicht von mehr als 2,8t) für einen einzelnen Fahrstreifen korrekt aufgehoben werden? Oder, wie man es oft an Autobahnbaustellen sieht, ein Verbot für Fahrzeuge über 2m Breite?
Hab ich mich auch schon gefragt. Hab schon öfters das Zusatzschild mit "2km" und den 2 Pfeilen dadrunter gesehen, aber ganz sauber ist wohl auch diese Lösung nicht

Vielleicht mit ZZ "Ende"?
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ukr
Beitrag 15.04.2010, 15:49
Beitrag #2130


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Durch den gesunden Menschverstand.

- war nur Spaß -
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KJK
Beitrag 15.04.2010, 19:01
Beitrag #2131


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Ein schönes Beispiel für den kostenbewussten Umgang mit Steuergeldern:



Wenn die Löcher für die Aufhängung nicht passen, wirft man doch das schöne Schild nicht weg, sondern hängt es einfach so auf, wie es geht rolleyes.gif .
Auf den paar Metern bis zum Rad- und Fußweg (dort verhindern Poller zuverlässig die Weiterfahrt für breitere Fahrzeuge) wird hoffentlich sowieso niemand mehr halten wollen whistling.gif ...


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Bis zum 24.02.2022 dachte ich, Trump sei der größte lebende Idiot. Dann hat Putin (wo ist der Kotz-Smiley, wenn man ihn braucht?) ihn schlagartig von diesem Platz verdrängt.

Die Freiheit des Einzelnen endet dort, wo die Freiheit des Anderen beginnt.
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Der Dicke
Beitrag 15.04.2010, 19:53
Beitrag #2132


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Auch nicht schlecht, wird der Holzmast wieder zweckentfremdet benutzt, ich als Fernmeldemonteur muss mich öfter mit sowas herum ärgern. ranting.gif

Der Beitrag wurde von Jens bearbeitet: 16.04.2010, 13:08
Bearbeitungsgrund: Vollzitat des Vorpostings gelöscht


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MisterOJ
Beitrag 15.04.2010, 21:20
Beitrag #2133


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Zitat (durban @ 15.04.2010, 12:29) *
Mal ne blöde Frage: Wie kann den ein Verkehrsverbot (z.B. Verbot für Fahrzeuge mit tats. Gewicht von mehr als 2,8t) für einen einzelnen Fahrstreifen korrekt aufgehoben werden? Oder, wie man es oft an Autobahnbaustellen sieht, ein Verbot für Fahrzeuge über 2m Breite?


Es gibt keine blöden Fragen!!

Aber im Ernst:

Es braucht meiner Meinung nach nicht aufgehoben werden.

Wenn ich z.B. eine Straße für Fahrzeuge >...t sperre, dann brauch ich das Ende nicht angeben, da ja schwerere Fahrzeuge das Schild niemals erreichen, es für leichtere aber ohne Bedeutung ist!


Kuli's Vorschlag wäre aber ok, da plausibel
(wobei ich das auch etwas für überflüssig halte so wie die "Ende ...km/h-Schilder mit dem Zusatz "bei Nässe")


OJ


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mir
Beitrag 15.04.2010, 22:24
Beitrag #2134


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Nuja, als Radfahrer kann ich ja absteigen und schieben. Da wär's schon nett, zu wissen, wann man wieder aufsteigen darf.


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Haberlon
Beitrag 16.04.2010, 12:58
Beitrag #2135


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Zitat (MisterOJ @ 15.04.2010, 22:20) *
Es braucht meiner Meinung nach nicht aufgehoben werden.

Wenn ich z.B. eine Straße für Fahrzeuge >...t sperre, dann brauch ich das Ende nicht angeben, da ja schwerere Fahrzeuge das Schild niemals erreichen, es für leichtere aber ohne Bedeutung ist!


Wenn nur ein Fahrstreifen gesperrt ist, erreiche ich als betroffenes Fzg. durchaus das "Ende".
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MisterOJ
Beitrag 16.04.2010, 14:45
Beitrag #2136


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Zitat (Haberlon @ 16.04.2010, 12:58) *
Zitat (MisterOJ @ 15.04.2010, 22:20) *
Es braucht meiner Meinung nach nicht aufgehoben werden.

Wenn ich z.B. eine Straße für Fahrzeuge >...t sperre, dann brauch ich das Ende nicht angeben, da ja schwerere Fahrzeuge das Schild niemals erreichen, es für leichtere aber ohne Bedeutung ist!


Wenn nur ein Fahrstreifen gesperrt ist, erreiche ich als betroffenes Fzg. durchaus das "Ende".


is richtig.

Aber ein solches 'Verlehrsverbot für bestimmte Fahrzeuge' ist nach meiner Einschätzung kein Streckenverbot (welches solange gilt bis es aufgehoben wird), sondern es muss an jeder kreuzung/Einmündung wiederholt werden.

Sofern es nach einer Kreuzung/Einmündung nicht wiederholt wird gilt es danach nicht mehr. Ist ja eindeutig!
So seh ich´s
(und so ist´s hier in HH auch. Nach jeder Seitenstraße wird auf einer weißen Trägertafel das entsprechende Verkehrsverbot wiederholt)


Allerdings kann ich kuli´s Vorschlag mit dem Zxxx & Zz "Ende" auch was abgewinnen - wäre dann (mathematisch gesehen) ein-eindeutig!


OJ


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Schattenfell
Beitrag 18.04.2010, 00:49
Beitrag #2137


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Letzte Woche war ich in Glückstadt. Eine recht schöne Stadt, aber eine Qual für das geübte Verkehrsportal-Auge. Je weiter man sich dem Marktplatz nähert, desto mehr hat man das Gefühl, da habe jemand alle Verkehrszeichen und eine Menge Parkscheibenschilder in einen großen Eimer geworfen, ordentlich verrührt und aufgehängt, was er beim reingreifen gerade so rausgezogen hat. Seid ihr bereit für eine kleine Stadtrundfahrt?

Die Innenstadt von Glückstadt ist eine Parkverbotszone, das Parken ist allerdings montags bis freitags von neun bis 18 Uhr mit Parkschein in den gekennzeichneten Flächen gestattet. Das Problem ist allerdings, dass der Autofahrer die gekennzeichneten Flächen insofern vermissen dürfte, als dass es keine gibt — es gibt an der Hauptstraße einen Seitenstreifen, der von Bäumen hier und dort unterbrochen ist sowie eine große Fläche rings des Marktplatzes, wenngleich es dort irgendwie an Kennzeichnung mangelt.

Die Beschilderung sieht so aus:



Übergeklebt wurde eine weitergehende Regelung, nach der auch sonnabends von neun bis 14 Uhr ein Parkschein gezogen werden musste. Je nachdem, von wo man hineinfährt, weiß man das mit den gekennzeichneten Flächen genauso wenig wie mit dem Parkschein:



Manchmal sind auch die Bewohner nicht von der Parkscheinpflicht befreit — hier bin ich mir allerdings sowieso nicht sicher, ob sich die angegebene Uhrzeit auf den Parkschein oder das Parken beziehen soll:



An einigen Stellen ist auch das Ende der Parkverbotszone gekennzeichnet:



Soweit nicht verwunderlich — aber wenn man sich die Seitenstraßen abseits des Marktplatzes ansieht, kommt man aus dem Staunen nicht mehr hinaus:



Nun kann man natürlich argumentieren, dass ja ganz klar sei, was hier gemeint ist: man darf in den folgenden Straßen maximal 30 Kilometer pro Stunde fahren und mit Parkscheibe lediglich zwei Stunden parken. Abgesehen davon, dass die Beschilderung unzulässig ist: was ist mit Bewohnern und den gekennzeichneten Flächen? Müsste auch die Verwandtschaft beim Weihnachtsbesuch nachts um zwei noch schnell die Parkscheibe nachdrehen oder gilt das nur von neun bis 18 Uhr?

Das ganze gibt es natürlich auch mit dem Verkehrsberuhigten Bereich:



Das war nun noch relativ öde, sowas sieht man schließlich nicht zum ersten Mal. Lustiger finde ich diese Kombination, die sogar ohne Parkscheibe auskommt:



Die Königsstraße ist also eine Einbahnstraße, die von Radlingen in beiden Richtungen beradelt werden darf, aber nur, wenn sie absteigen?

Zurück zum Thema: es gibt natürlich auch Haltverbote in Glückstadt. Das sieht dann so aus:



Es ist natürlich immer unschön, die Zusatzschilder oberhalb des eigentlichen Verkehrsschildes zu montieren. Dies hielt ich auf den ersten Blicken für einen Versuch, innerhalb einer Parkverbotszone noch eine Haltverbotszone zu etablieren, in der man montags bis freitags von neun bis 18 Uhr zwei Stunden mit Parkscheibe stehen darf. Dann ging mir allerdings auf, dass wohl eher gemeint ist, dass man in dem Haltverbot zu den genannten Bedingungen parken kann. Dann sah ich allerdings, dass das Haltverbot-Ende keine Zusatzschilder trägt, so dass ich vermute: ich darf im Haltverbot gar nicht halten, aber in den folgenden Straßen nur zu den Zusatzschild-Bedingungen. Ich sprach ein paar Passanten an, ob sie den wüssten, was gemeint war, aber so richtig durchblicken tat niemand. Allerdings beklagte sich ein Einheimischer, dass das Ordnungsamt hier gerne Knöllchen verteilt.

Solche Schilder gibt es in Glückstadt allerdings an jeder Ecke, manchmal war auch noch ein Schild mit Bewohnern übrig:



Noch mehr Fragen wirft dieser Schnappschuss auf: ausgehend von der Interpretation des ersten Haltverbot-Schildes — gilt dieses Schild täglich zwischen sieben und 14 Uhr und wurde es so montiert, weil man kein passendes zur Hand hatte oder soll der Autofahrer erraten, welche Wochentage dort genannt werden? Und wieder die bange Frage: was soll die Parkscheibe aussagen? Auch hier soll wohl das Ordnungsamt recht aktiv sein.



Auch wenn es in einer Fußplatte steckt: dieses ist kein temporäres Haltverbot. Okay, es ist ungültig wegen des laminierten Zusatzschildes und es ist ungültig, weil es nicht mit der Parkscheibe kombiniert werden darf — aber wie ungerecht ist es bitte dem Autofahrer gegenüber, dass an dieser Stelle das ganze Gebilde suggeriert, hier sei irgendein Bereich mit einer wie auch immer gearteten Parkscheibenpflicht zu Ende, wenn die Parkscheibenregelung hier erst beginnen soll? Denn auch hier steht gerne das Ordnungsamt, gab ein erboster Herr zu Protokoll, der wohl mit brav ausgelegter Parkscheibe zu den angegebenen Zeiten innerhalb des Haltverbotes stand.



Und dann lagen im Eimer noch ein paar Parkscheiben-Schilder, bei denen man nicht mehr so richtig wusste, wohin damit:



Oder einfach mal ganz ohne alles:



Spätestens bei dem letzten Schild hätte nun jedem Schildaufsteller klar werden müssen, dass da was nicht stimmt. Ich könnte da gerade noch so ganz großzügig rausinterpretieren, dass auf der rechten Seite zwei Stunden mit Parkscheibe geparkt werden darf. Aber von wo bis wo sich der Bereich erstreckt ist völlig unklar. Ganz abgesehen von der Frage, ob denn hier Bewohner auch nachts nur zwei Stunden mit Scheibe stehen dürfen oder ob sich die Regelungen von der umschließenden Parkverbotszone mit übertragen, was den Parkausweis angeht.

Ganz abgesehen von der Problematik, dass ich in eine Straße einfahren kann, in der gar kein Parkscheibenschild aufgestellt wurde, um ein paar Kurven fahre und plötzlich irgendwo in einer Straße mein Auto abstelle, an deren Anfang eine wie auch immer geartete Parkscheibenregelung steht — welche Regelung nun bis wohin gelten soll, wissen vermutlich nur die Politessen.

Alles ziemlich verquer und undurchsichtig soweit. Nun kommt man vielleicht auf die Idee, sich einfach rings um den Marktplatz einen Parkplatz zu suchen, in der Hoffnung, dass die Sache mit dem Parkschein unkomplizierter sein werde. Ob man da am Wochenende überhaupt parken darf, das geht zwar aus der Parkverbotszonenbeschilderung nicht so ganz hervor, aber man kann ja mal den Parkscheinautomaten befragen:



Soll wohl heißen, man dürfe hier seinen Wagen hinstellen, so ganz ohne Parkschein und -scheibe. Wehe, man fragt aber den Automaten fünfzig Meter weiter:



Der will nämlich plötzlich eine Parkscheibe sehen, mit der ich zwei Stunden parken darf. Ob das nun rechtsgültig ist, wenn lediglich der eine Automat danach verlangt, sei man dahingestellt — es ist gegenüber dem Autofahrer allerdings ziemlich unfair, wenn er nun raten muss, in welchem Umkreis des Automaten denn nun die Parkscheibenpflicht gilt oder ob er verpflichtet ist, alle Automaten abzuklappern, ob irgendwo anderslautende Parkbedingungen angezeigt werden.

Erstes Fazit: mit der Beschilderung hat man dort wohl so ziemlich alles verbockt, was sich nur irgendwie falsch machen kann. Drum habe ich am nächsten Tag gleich im Rathaus angerufen und einen durchaus interessierten Mitarbeiter am Apparat gehabt. Ich hoffe, ich gebe das Gespräch einigermaßen wahrheitsgemäß wieder.

Zusammengefasst: Er berief sich natürlich zuerst darauf, dass die Beschilderung zwar an einigen Stellen unzulässig sei, aber man ja durchweg erkennen könne, was gemeint sei. Dem widersprach ich und führte ein paar Beispiele an. Er gab daraufhin an, dass man den Schilderwald lichten wolle, woraufhin ich entgegnete, dass man mit diesem zweifellos ehrbaren Vorhaben eine Parksituation geschaffen hat, die jeden Schilderwald in den Schatten stellt. Und dass die Politessen sich bei der Knöllchenvergabe auf die „erkennbaren Beschilderungen“ berufen sei nicht nur ungerecht, sondern eine Frechheit sondergleichen. Er bot mir nun an, dass ich ihm eine Mail schicken solle, was mir an der Beschilderung nicht gefällt, denn man habe da wohl etwas in Planung, um die Situation zu entschärfen, die neuen Schilder müssten nur noch aufgestellt werden. Dann redeten wir noch ein paar Minuten über die Probleme mit den Lieferdiensten, die teilweise auf den Bürgersteigen parkten und deshalb eine gebührenpflichtige Sondergenehmigung bräuchten — nachzulesen bei der Norddeutschen Rundschau.

Erst wollte ich ja hier um fachkundigen Rat fragen, um in der Mail keine fachlichen Fehler an die Elbe zu schicken, aber ehrlich gesagt: hier ist wohl alles verloren, oder? Am besten reißt man die ganzen Schilder um und versucht es noch ein zweites Mal.

Bis dahin bleibe ich Glückstadt lieber fern. Einen Witz, dass man zum knöllchenfreien Parken einiges an Glück bräuchte, spare ich mir lieber.
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Gast_oRly_*
Beitrag 18.04.2010, 01:56
Beitrag #2138





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Apropos
Zitat
Automat wechselt nicht!Keine Restgeldrückgabe!

Warum, wieso, weshalb? Damit der, der nicht passend € dabei hat, mehr bezahlt als gewünscht? Oder ists technisch nicht möglich? whistling.gif

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Hier wartet man vergeblich auf die angekündigte Baustelle (aus Westen kommend, auf den 2 linken Spuren, die in den Tunnel führen). Heute hab ich gesehen, dass es trotzdem eine solche dort gibt rolleyes.gif
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Heinz Wäscher
Beitrag 18.04.2010, 16:32
Beitrag #2139


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Hab gestern zum ersten mal in einer Baustelle mit gelben Fahrbahnmarkierungen eine gelb ausgekreuzte Sperrfläche gesehen, da scheint sich doch mal jemand Gedanken gemacht zu haben whistling.gif


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Bonsai-Brummi
Beitrag 18.04.2010, 16:46
Beitrag #2140


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... was man mit dem kläglichen Rest der gelben Klebebandrolle anfangen könnte... rolleyes.gif


whistling.gif
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MisterOJ
Beitrag 18.04.2010, 21:50
Beitrag #2141


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Zitat (Heinz Wäscher @ 18.04.2010, 16:32) *
Hab gestern zum ersten mal in einer Baustelle mit gelben Fahrbahnmarkierungen eine gelb ausgekreuzte Sperrfläche gesehen, da scheint sich doch mal jemand Gedanken gemacht zu haben whistling.gif


Das war unser Wattestäbchen in Ausübung seiner vom Richter verdonnerten Straf-Sozialisierungs-Stunden in einer Sperrflächen-Markierungs-Kolonne... laugh2.gif


OJ


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oscar_the_grouch
Beitrag 19.04.2010, 00:30
Beitrag #2142


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Zitat (Heinz Wäscher @ 18.04.2010, 17:32) *
Hab gestern zum ersten mal in einer Baustelle mit gelben Fahrbahnmarkierungen eine gelb ausgekreuzte Sperrfläche gesehen, da scheint sich doch mal jemand Gedanken gemacht zu haben whistling.gif

laut "Peter 45" darfst du weder mit noch ohne Gelb , über diese Fläche fahren.
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mir
Beitrag 19.04.2010, 10:28
Beitrag #2143


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oscar_the_grouch
Beitrag 19.04.2010, 11:07
Beitrag #2144


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OK, es ist soweit narr.gif wacko.gif

Ich hab heut Nacht davon geträumt, ausführlich, wie ich verrückte Schilda fürs VP fotografiere... (mit leeren Z250 Blechtafeln überklebte 286 und 283 in einer Baustelle)

Man, man ,man .....
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MisterOJ
Beitrag 19.04.2010, 15:34
Beitrag #2145


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Zitat (oscar_the_grouch @ 19.04.2010, 00:30) *
Zitat (Heinz Wäscher @ 18.04.2010, 17:32) *
Hab gestern zum ersten mal in einer Baustelle mit gelben Fahrbahnmarkierungen eine gelb ausgekreuzte Sperrfläche gesehen, da scheint sich doch mal jemand Gedanken gemacht zu haben whistling.gif

laut "Peter 45" darfst du weder mit noch ohne Gelb , über diese Fläche fahren.


Aber nach StVO heben gelbe Fahrbahnmarkierungen doch weiße Markierungen auf.

--> Demzufolge ist die besagte, ausgekreuzte Sperrfläche dann keine mehr - und selbst unser Q-Tipp darf dann drüberfahren...


OJ wavey.gif


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Kuli
Beitrag 19.04.2010, 15:49
Beitrag #2146


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Zitat (MisterOJ @ 19.04.2010, 16:34) *
Aber nach StVO heben gelbe Fahrbahnmarkierungen doch weiße Markierungen auf.

Nach der ungültigen StVO ja
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MisterOJ
Beitrag 19.04.2010, 16:17
Beitrag #2147


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Zitat (Kuli @ 19.04.2010, 15:49) *
Zitat (MisterOJ @ 19.04.2010, 16:34) *
Aber nach StVO heben gelbe Fahrbahnmarkierungen doch weiße Markierungen auf.

Nach der ungültigen StVO ja

blink.gif blink.gif blink.gif

Wie jetzt - is denn alles auf <1.9.09 zurückgesetzt???


OJ


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Schattenfell
Beitrag 19.04.2010, 16:19
Beitrag #2148


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Zitat (MisterOJ @ 19.04.2010, 17:17) *
Wie jetzt - is denn alles auf <1.9.09 zurückgesetzt???


Sieht wohl so aus — deshalb sind ja die ganzen neuen Schilder auch ungültig laugh2.gif
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Mitleser
Beitrag 19.04.2010, 16:25
Beitrag #2149


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Zitat (MisterOJ @ 19.04.2010, 17:17) *
Wie jetzt - is denn alles auf <1.9.09 zurückgesetzt???

Guten Morgen MisterOJ! whistling.gif

Auch wenn es schwer fällt, aber ab hier wird Ihnen geholfen. Die Seiten davor sind zwar auch interessant, aber Du hast nur 8,5 Seiten (Stand: jetzt) für die Antwort auf Deine Frage vor Dir. laugh2.gif
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MisterOJ
Beitrag 19.04.2010, 16:32
Beitrag #2150


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Zitat (Schattenfell @ 19.04.2010, 16:19) *
Zitat (MisterOJ @ 19.04.2010, 17:17) *
Wie jetzt - is denn alles auf <1.9.09 zurückgesetzt???


Sieht wohl so aus — deshalb sind ja die ganzen neuen Schilder auch ungültig laugh2.gif


Bitte nicht steinigen!!! Aber ich hab das so verstanden, dass zusätzlich die alten (eigentlich jetzt ungültigen) Verkehrszeichen nun doch auch weiterhin gültig bleiben.

Also alt neben neu...

Zitat (Mitleser @ 19.04.2010, 16:25) *
Zitat (MisterOJ @ 19.04.2010, 17:17) *
Wie jetzt - is denn alles auf <1.9.09 zurückgesetzt???

Guten Morgen MisterOJ! whistling.gif

Ohhh -

Zitat (Mitleser @ 19.04.2010, 16:25) *
Auch wenn es schwer fällt, aber ab hier wird Ihnen geholfen. Die Seiten davor sind zwar auch interessant, aber Du hast nur 8,5 Seiten (Stand: jetzt) für die Antwort auf Deine Frage vor Dir. laugh2.gif


Sooooooooo viel ...

.... da sitz ich ja morgen noch vorm Compi!!! crybaby.gif

das schaff ich nicht


OJ


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