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> Neues aus Schilda, Diskussionswürdige Verkehrszeichen
CvR
Beitrag 05.08.2009, 13:44
Beitrag #1001


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Zitat (Peter Lustig @ 05.08.2009, 14:01) *
Hab ich auch ein Brett vor dem Kopf? think.gif

Vielleicht?


" frei" vs. ""

Der kleine, aber feine Unterschied liegt in dem Wörtchen "frei".

Sprich, die eine Kombination besagt zweifelsfrei "PKW-Parkplatz", die andere besagt m.E., dass PKW vom Regelungsgehalt des "P"-Schildes ausgeschlossen sind. Also ein Parkplatz für alle ausser PKW? Oder Parkplatz für alle Fahrzeuge und für PKW auch?


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"Man sollte schon deshalb kein langes Gesicht machen, weil man dann mehr zu rasieren hat."
Fernand Joseph Désiré Contandin (1903-1971), französischer Schauspieler und Sänger
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willi
Beitrag 05.08.2009, 14:00
Beitrag #1002


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Zitat (Peter Lustig @ 05.08.2009, 14:01) *
Zitat (Heinz Wäscher @ 05.08.2009, 01:21) *
Unter anderen Zeichen 315 hing dieses Zusatzzeichen. Kann etwas erlaubt werden, was vorher gar nicht verboten wurde think.gif

Z. 315 StVO ordnet nur an, wie zu parken ist. Möglicherweise kann auf dem so beschilderten Parkstreifen auch noch außerhalb zusätzlich angebrachter Parkmarkierungen geparkt werden, was durch diese Beschilderung verhindert werden soll. think.gif
Denke ich auch. Das macht es m.E. aber nicht. Parken ist nicht deshalb irgendwo verboten, weil es irgendwoanders erlaubt ist. Und da steht ja nicht, dass parken außerhalb der Markierungen verboten ist rolleyes.gif

Zitat
Sprich, die eine Kombination besagt zweifelsfrei "PKW-Parkplatz", die andere besagt m.E., dass PKW vom Regelungsgehalt des "P"-Schildes ausgeschlossen sind. Also ein Parkplatz für alle ausser PKW?
Kommt dann darauf an, ob PKW bei Nichtexistenz des "P"-Schildes dort parken dürften. whistling.gif
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Bonsai-Brummi
Beitrag 05.08.2009, 14:01
Beitrag #1003


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Zitat (CvR @ 05.08.2009, 14:44) *
Der kleine, aber feine Unterschied liegt in dem Wörtchen "frei".


Rischtisch yes.gif

Aber, btw: "Pkw" geht so:

steht für "Kraftwagen und sonstige mehrspurige Fahrzeuge" - würde also auf einem ZZ zu VZ314/315 ohne "frei" das Abstellen von Möppis schlicht verbieten wink.gif

Diesen "Fall" war übrigens hier im VP schon mal Thema, iirc sogar in diesem Thread - der war mir mal irgendwo im Harz begegnet yes.gif

lg
c.s.

EDIT: Gefunden! smile.gif
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Peter Lustig
Beitrag 05.08.2009, 20:05
Beitrag #1004


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Zitat (willi @ 05.08.2009, 15:00) *
Zitat (Peter Lustig @ 05.08.2009, 14:01) *

Z. 315 StVO ordnet nur an, wie zu parken ist. Möglicherweise kann auf dem so beschilderten Parkstreifen auch noch außerhalb zusätzlich angebrachter Parkmarkierungen geparkt werden, was durch diese Beschilderung verhindert werden soll. think.gif
Denke ich auch. Das macht es m.E. aber nicht. Parken ist nicht deshalb irgendwo verboten, weil es irgendwoanders erlaubt ist. Und da steht ja nicht, dass parken außerhalb der Markierungen verboten ist rolleyes.gif

Das sehe ich anders. Z. 315 StVO schreibt eine spezielle Parkweise z. B. auf einem Gehweg vor. Alle anderen Parkweisen sind damit verboten. Das zur Kategorie Richtzeichen gehörende und folgerichtig in § 42 StVO zu findende Verkehrszeichen gibt damit nicht nur (unverbindliche) Hinweise zur Erleichterung des Verkehrs, sondern enthält eine Anordnung (siehe auch § 42 Abs. 1 StVO). Aus § 39 Abs. 2 Satz 2 StVO ergibt sich, dass auch Zusatzzeichen Verkehrszeichen sind und damit eine Anordnung enthalten können. Zusatzzeichen können den Regelungsinhalt des Hauptzeichens verändern. Damit kann im vorliegenden Fall durch das Zusatzzeichen das Parken in der durch das Z. 315 StVO vorgeschriebenen Weise durchaus auf Bereiche, die eigens markiert sind, beschränkt werden.


@Bonsai und CvR:
Auf die unterschiedliche Darstellung des Pkw-Symbols hatte ich zugegebenerweise nicht geachtet. wink.gif
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willi
Beitrag 05.08.2009, 22:07
Beitrag #1005


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Zitat (Peter Lustig @ 05.08.2009, 21:05) *
Damit kann im vorliegenden Fall durch das Zusatzzeichen das Parken in der durch das Z. 315 StVO vorgeschriebenen Weise durchaus auf Bereiche, die eigens markiert sind, beschränkt werden.
Ist das tatsächlich so vorgesehen? Ich habe dieses Zusatzzeichen, soweit ich mich erinnere, bislang nur in Verbindung mit Z290 gesehen. Ohne Verbotszeichen und in Verbindung mit Z315 ist der Text ist für mich ein völliger Fehlgriff. Für meine Begriffe fehlt dann vor dem Text ein "nur" weil es das Z315 nicht auf die markierten Flächen begrenzt und das "erlaubt" ist über, weil es impliziert, dass ohne Zusatzschild in den gekennzeichneten Flächen das Parken verboten wäre. think.gif
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Kuli
Beitrag 05.08.2009, 23:17
Beitrag #1006


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Zitat (Kuli @ 31.07.2009, 15:21) *
Edit: Eine Kreuzung mit allen Extras - Sehr radfahrerfreundlich

Ich werde dort nächsten Freitag mal hinfahren und mir das aus der Nähe anschauen think.gif

War heut da wink.gif

Ich blick da nich so recht durch...
Es gibt, je nachdem aus welcher Richtung man kommt, 4 Möglichkeiten:

1. kleine Radampel (rot-gelb-grün) unter der Generalampel vor der Kreuzung, Kombiampel mit Fußgänger-/Radsymbol (rot-grün) hinter der Kreuzung. Beide nicht synchron geschaltet (Radampel noch grün, Kombiampel schon rot) http://s7.directupload.net/file/d/1878/9psrz9yw_jpg.htm
2. kleine Radampel (rot-gelb-grün) unter der Generalampel vor der Kreuzung, Radampel (rot-grün) hinter der Kreuzung. Beide ausnahmsweise synchron geschaltet wink.gif
3. das gleiche, nur ohne Generalampel, da Einbahnstraße Gegenrichtung. http://s4.directupload.net/file/d/1878/gde7zbdd_jpg.htm
4. Nichts vor der Kreuzung, Radampel (rot-grün) hinter der Kreuzung

zu 2.: Naja, was heißt "synchron"... Die Ampel vor der Kreuzung war gelb, die hinter der Kreuzung mangels Gelbphase rot - ist das jetzt ein Rotlichtverstoß oder ein Gelblichtverstoß?

Die meisten Radfahrer fuhren entgegen der Fahrtrichtung auf dem Gehweg.. Ich habe keinen gesehen, der die Radführungen zum Linksabbiegen benutzt hat (ich wüsste ehrlich gesagt auch nicht, wie genau das funktionieren soll - und warum ich 2 Ampelphasen abwarten muss, nur, weil ich Radfahrer bin)

Rot-Gelb für Autofahrer 2 Sekunden, für Radfahrer 1 Sekunde
Gelb für Autofahrer 3 Sekunden, für Radfahrer 2 Sekunden
wen es interessiert tongue.gif
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Bonsai-Brummi
Beitrag 08.08.2009, 13:49
Beitrag #1007


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Gesehen im oberpfälzischen Schwandorf:

Eintags-
fliegen!


In der Tat... blink.gif


wacko.gif
c.s.
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Peter Lustig
Beitrag 08.08.2009, 19:22
Beitrag #1008


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Der optische Beleg, ein Video aus der Abendschau des Bayer. Fernsehens am 07.08.09. Man beachte auch den Unfall des Rollerfahrers gegen Ende des Videos.
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Metaldad
Beitrag 09.08.2009, 03:37
Beitrag #1009


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Da fährt man so gemütlich von der A3 aus Richtung Frankfurt, auf die A7 in Richtung Fulda, Kreuz Biebelried. Und dann so was hier. blink.gif Ähm? Was denn jetzt? Weiterfahren darf ich nicht, "Frei für Baustellenfhzg", rückwärts und wenden nimmer. think.gif


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Peter Lustig
Beitrag 09.08.2009, 10:24
Beitrag #1010


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Das ist der zuständige Ansprechpartner.
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Kuli
Beitrag 11.08.2009, 00:43
Beitrag #1011


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Ich hab nun schon öfters so beschilderte Wege gesehen: http://s7.directupload.net/file/d/1883/kh7iz75h_jpg.htm
Meistens sind sie mit Kopfsteinpflaster ausgeführt, bisschen schmaler als eine normale Straße.
Darf ich da mit dem Auto lang?
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Pogge
Beitrag 11.08.2009, 08:04
Beitrag #1012


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Zitat (Kuli @ 11.08.2009, 01:43) *
Darf ich da mit dem Auto lang?


Na wenn es denn von Pferden gezogen wird, dann ja!
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Jens
Beitrag 11.08.2009, 10:38
Beitrag #1013


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Angehängte Datei  Umleitung.jpg ( 20.88KB ) Anzahl der Downloads: 0


Heißt das jetzt, daß da für Anlieger keine Sackgasse ist? think.gif


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Peter Lustig
Beitrag 11.08.2009, 11:27
Beitrag #1014


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Zitat (Kuli @ 11.08.2009, 01:43) *
Ich hab nun schon öfters so beschilderte Wege gesehen: http://s7.directupload.net/file/d/1883/kh7iz75h_jpg.htm
Meistens sind sie mit Kopfsteinpflaster ausgeführt, bisschen schmaler als eine normale Straße.
Darf ich da mit dem Auto lang?



Zitat (Pogge @ 11.08.2009, 09:04) *
Zitat (Kuli @ 11.08.2009, 01:43) *
Darf ich da mit dem Auto lang?


Na wenn es denn von Pferden gezogen wird, dann ja!

Passende Antwort. laugh2.gif

Das Zusatzschild ist im Zusammenhang mit dem Hauptzeichen "Sonderweg Reiter" zu interpretieren. Da das Z. 238 StVO sich aber nur auf Reiter bezieht, muss für den Verkehr mit Kutschen, Sulkies usw. ggf. eine separate Freigabe durch ein Zusatzschild erfolgen. Der Text "Reit-(weg)" ist hier jedoch überflüssig.

Zitat (Jens @ 11.08.2009, 11:38) *
....

Heißt das jetzt, daß da für Anlieger keine Sackgasse ist? think.gif

Hier wurden einfach Schilder ohne verkehrsrechtliches Verständnis aufgestellt. Da die Beschilderung aber keinen Regelungs- sondern nur Hinweischarakter besitzt, kann jeder sie interpretieren, wie er will. wink.gif
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Arthur Dent
Beitrag 11.08.2009, 11:29
Beitrag #1015


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Zitat (Jens @ 11.08.2009, 11:38) *
Heißt das jetzt, daß da für Anlieger keine Sackgasse ist? think.gif
Könnte doch sein. Z.B. wenn im weiteren Straßenverlauf das Z. 250 mit Zz. "Anlieger frei" auftaucht und (derzeit) aus der Straße keine andere Ausweichstrecke erreichbar ist.


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10 Gebote des sicheren Radfahrens

"Die oft flächendeckende Überziehung von ganzen Stadtvierteln mit markierten [Rad-] Wegen erscheint unter stadtgestalterischen Aspekten als bedenklich" - Bundesanstalt für den Straßenverkehr in "Verkehrssichere Anlage und Gestaltung von Radwegen"; ISBN 3-89429-384-5
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Bonsai-Brummi
Beitrag 11.08.2009, 11:39
Beitrag #1016


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Zitat (Jens @ 11.08.2009, 11:38) *
Heißt das jetzt, daß da für Anlieger keine Sackgasse ist? think.gif


Gut möglich - etwa wenn im weiteren Verlauf die Kombi VZ250+ZZ "Anlieger frei" steht wink.gif

lg
c.s.

EDIT: *grmpf* ranting.gif Telefon...
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Kuli
Beitrag 11.08.2009, 12:30
Beitrag #1017


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Zitat (Peter Lustig @ 11.08.2009, 12:27) *
Das Zusatzschild ist im Zusammenhang mit dem Hauptzeichen "Sonderweg Reiter" zu interpretieren. Da das Z. 238 StVO sich aber nur auf Reiter bezieht, muss für den Verkehr mit Kutschen, Sulkies usw. ggf. eine separate Freigabe durch ein Zusatzschild erfolgen. Der Text "Reit-(weg)" ist hier jedoch überflüssig.

Wieso nur für Kutschen? Mein Auto fährt auch, darf es also auf dem Fahrweg fahren, ja oder nein? tongue.gif
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Arthur Dent
Beitrag 11.08.2009, 12:47
Beitrag #1018


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Zitat (Kuli @ 11.08.2009, 13:30) *
Mein Auto fährt auch, darf es also auf dem Fahrweg fahren, ja oder nein? tongue.gif

Ja, darfst du. Auch mit 'ner Eisenbahn, 'nem Schiff oder 'nem Zeppelin dürftest du da lang, die fahren ja schließlich auch... wink.gif


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Kuli
Beitrag 11.08.2009, 13:27
Beitrag #1019


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Also nur zu Fuß nicht tongue.gif
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Arthur Dent
Beitrag 11.08.2009, 14:52
Beitrag #1020


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Zitat (Kuli @ 11.08.2009, 14:27) *
Also nur zu Fuß nicht tongue.gif
Doch, zu Fuß auch, man sagt ja auch "auf Schusters Rappen" und Rappen sind schließlich Pferde. Problematisch wird's eventuell mit dem Drahtesel... laugh2.gif


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Metaldad
Beitrag 11.08.2009, 16:14
Beitrag #1021


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Zitat (Pogge @ 11.08.2009, 10:04) *
Zitat (Kuli @ 11.08.2009, 01:43) *
Darf ich da mit dem Auto lang?


Na wenn es denn von Pferden gezogen wird, dann ja!


thumbup.gif

Aber nicht so. Das ist ganz falsch.. So ist es richtig. So geht es auch.


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Peter Lustig
Beitrag 11.08.2009, 17:13
Beitrag #1022


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Zitat (Arthur Dent @ 11.08.2009, 12:29) *
Könnte doch sein. Z.B. wenn im weiteren Straßenverlauf das Z. 250 mit Zz. "Anlieger frei" auftaucht und (derzeit) aus der Straße keine andere Ausweichstrecke erreichbar ist.

Zitat (Bonsai-Brummi @ 11.08.2009, 12:39) *
Gut möglich - etwa wenn im weiteren Verlauf die Kombi VZ250+ZZ "Anlieger frei" steht wink.gif

Das wäre dann aber gegenüber ortsfremden Fahrzeugführern keine bürgerfreundliche Beschilderung. Ortskundige Fahrzeugführer sollten sich ohnehin auskennen. Auf ein Durchfahrtsverbot sollte daher in diesem Fall zweckmäßigerweise schon an der Stelle auf dem Bild hingewiesen werden.

Ich schätze, dass hier eine Baufirma einfach ein paar Schilder aus ihrem Fundus aufgestellt hat nach dem Motto "Passt schon!" Die zuständige Verkehrsbehörde dürfte die aufgestellten Schilder (hoffentlich rolleyes.gif ) kaum so angeordnet haben.

@Metaldad
Der Link ist köstlich. Eine sinnvolle Weiterverwendung eines halben Trabbis. laugh2.gif
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Bonsai-Brummi
Beitrag 11.08.2009, 17:36
Beitrag #1023


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Zitat (Peter Lustig @ 11.08.2009, 18:13) *
Das wäre dann aber gegenüber ortsfremden Fahrzeugführern keine bürgerfreundliche Beschilderung.


Seit wann ist das ein Kriterium? blink.gif

Um-Weg-Weiser sind ja fast schon Normalität - ebenso Umleitungen, die irgendwo mitten in der Pampa enden; wenn nicht gar einfach nur gesperrt wird:

Gerade hab' ich wieder so eine Irrfahrt in einem Kaff in Südhessen absolviert: Ohne jegliche Vorwarnung (jedenfalls auf meinem Weg hinein) war plötzlich die mitten durch den Ort führende Bundesstraße gesperrt - offensichtlich wegen umfangreicher Bauarbeiten; und nicht ein einziges Umleitungschild zu sehen... no.gif Was im einsetzenden Berufsverkehr schlicht hieß, auf gut Glück irgendwohin abzubiegen und zu hoffen... crybaby.gif

Genauso genial mad.gif der sparsame Umgang mit Steuergeldern in einem Nest bei Mainz: Dort ist an der südlichen Zufahrt zur Ortsumgehung der BÜ gesperrt - jeglichen Hinweis darauf hat man schlicht eingespart; und so findet sich dann etwa ein Lieferant rolleyes.gif der von Norden her ins Dorf hineingefahren ist und dann gen Süden weiterziehen will, einen knappen Kilometer nach dem Ortschild unversehens auf einer "endenden" Landstraße (schmaler als die meisten Sprinter/Ducatos/... lang!) ohne ernstzunehmende Wendemöglichkeit wieder... :schreck:

lg
c.s.
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Doc aus Bückeburg
Beitrag 11.08.2009, 18:01
Beitrag #1024


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Zitat (Bonsai-Brummi @ 11.08.2009, 18:36) *
... einen knappen Kilometer nach dem Ortschild unversehens auf einer "endenden" Landstraße (schmaler als die meisten Sprinter/Ducatos/... lang!) ohne ernstzunehmende Wendemöglichkeit ...

Dann freu Dich mal, dass Du keinen Anhänger dabeihattest...

Auf meiner letzten Tour vertraute mir mein Navi an, dass es eine schöne kleine Abkürzung kennen würde, aber...
Angehängte Datei  Br_cke.JPG ( 76.76KB ) Anzahl der Downloads: 3


Doc


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Es gibt Dinge, die muss man glauben, um sie sehen zu können,
und es gibt Dinge, die muss man sehen, um sie glauben zu können.
Und dann gibt es noch ein paar Dinge, die kann man einfach nicht glauben, obwohl man sie sieht!
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Jens
Beitrag 11.08.2009, 18:33
Beitrag #1025


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Zitat (Peter Lustig @ 11.08.2009, 18:13) *
Ich schätze, dass hier eine Baufirma einfach ein paar Schilder aus ihrem Fundus aufgestellt hat nach dem Motto "Passt schon!" Die zuständige Verkehrsbehörde dürfte die aufgestellten Schilder (hoffentlich rolleyes.gif ) kaum so angeordnet haben.

Ich hab des Rätsels Lösung (glaub ich jedenfalls). Das "Anlieger frei" gehört wohl hierhin:

Angehängte Datei  Baustelle.jpg ( 27.65KB ) Anzahl der Downloads: 1

(Baustelle aus der anderen Richtung)

So wie die Beschilderung im Moment ist, kommen die Bewohner (vorn links bei der Bordsteinabsenkung und hinten links beim Carport) jedenfalls nicht legal mit ihren Fahrzeugen auf ihre Grundstücke.


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Peter Lustig
Beitrag 11.08.2009, 19:20
Beitrag #1026


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Zitat (Doc aus Bückeburg @ 11.08.2009, 19:01) *
Dann freu Dich mal, dass Du keinen Anhänger dabeihattest...

Auf meiner letzten Tour vertraute mir mein Navi an, dass es eine schöne kleine Abkürzung kennen würde, aber...

Doc

Auch wenn manche Autofahrer das glauben: ein Navi ersetzt weder die erforderliche Aufmerksamkeit noch das Nachdenken. wink.gif


@Jens
Dann beschwere Dich doch einfach bei der zuständigen Verkehrsbehörde - oder bei der örtlichen Polizei. Die sollten den Schilderjongleuren dann eigentlich auf die Eisen steigen.
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Jens
Beitrag 11.08.2009, 20:04
Beitrag #1027


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Zitat (Peter Lustig @ 11.08.2009, 20:20) *
@Jens
Dann beschwere Dich doch einfach bei der zuständigen Verkehrsbehörde

Ich hab denen jetzt eine mail geschrieben. Mal sehen was passiert.


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Bonsai-Brummi
Beitrag 11.08.2009, 21:26
Beitrag #1028


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Zitat (Doc aus Bückeburg @ 11.08.2009, 19:01) *
Dann freu Dich mal, dass Du keinen Anhänger dabeihattest...


Stimmt - aber woher... blink.gif

think.gif
c.s.
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Heinz Wäscher
Beitrag 11.08.2009, 21:33
Beitrag #1029


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Da ist die andere Hälfte !!! whistling.gif


--------------------
Voltaire: „Wenn Du wissen willst, wer dich beherrscht, musst Du nur herausfinden, wen Du nicht kritisieren darfst.
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Doc aus Bückeburg
Beitrag 12.08.2009, 07:17
Beitrag #1030


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Zitat (Peter Lustig @ 11.08.2009, 20:20) *
... Auch wenn manche Autofahrer das glauben: ein Navi ersetzt weder die erforderliche Aufmerksamkeit noch das Nachdenken...

Wie meinst Du das jetzt? ranting.gif
Die Abkürzung an sich war ja gut, nur stand leider nicht dran, dass dort kurz vor Ende eine Eisenbahnbrücke mit beschränkter Durchfahrtshöhe kommen würde.

Ich hab auch gar nicht soo genau gewusst, wie hoch mein Anhänger samt Dachlast ist. Ich habs dann gaaanz vorsichtig probiert: Die Einfahrt in die "Höhle" ging noch ganz knapp, aber nach ungefähr einem Meter hörte ich so hässliche Kratz-Geräusche. Mein Feldweg ging eben bergauf...

Zum Glück war es, als ich den geordneten Rückzug antrat, noch nicht GANZ dunkel. So traute ich mich, nach 100 m Rückwärtsfahrt nach rückwärts auf eine Wiesen-Einfahrt zu wenden.



Zitat (Bonsai-Brummi @ 11.08.2009, 22:26) *
... Stimmt - aber woher... blink.gif

HÄTTEST Du in dieser Situation einen Anhänger gehabt, dann hättest Du es BESTIMMT erwähnt!

Doc


--------------------
Es gibt Dinge, die muss man glauben, um sie sehen zu können,
und es gibt Dinge, die muss man sehen, um sie glauben zu können.
Und dann gibt es noch ein paar Dinge, die kann man einfach nicht glauben, obwohl man sie sieht!
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Ungolianth
Beitrag 12.08.2009, 12:53
Beitrag #1031


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Zitat (CvR @ 05.08.2009, 15:44) *
Sprich, die eine Kombination besagt zweifelsfrei "PKW-Parkplatz", die andere besagt m.E., dass PKW vom Regelungsgehalt des "P"-Schildes ausgeschlossen sind. Also ein Parkplatz für alle ausser PKW? Oder Parkplatz für alle Fahrzeuge und für PKW auch?


Da fällt mir wieder die eine Straße hier im Ort ein...

Am Anfang der Straße hängt folgendes:



Ok, die Straße ist also keine Straße wie man gemeinhin meint, sondern ein Parkplatz (der für einige Häuser der einzige Zuweg darstellt).

Der gilt aber nur für PKW. Ok.

Und gleichzeitig erlaubt man das parken in den markierten Bereichen. Klasse. Ich hätte nie gedacht, das man auf einem Parkplatz (egal ob der nun wie eine Straße aussieht oder nicht) in den markierten Flächen parken darf...


--------------------
Unfälle bisher:
2007, Vorfahrtsverletzung durch Ford Transit: Totalschaden
2010, Vorfahrtsverletzung durch VW Passat: Totalschaden

...hoffentlich wird daraus keine Gewohnheit. ;)
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Haberlon
Beitrag 12.08.2009, 16:03
Beitrag #1032


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@ alle, die wegen der Baustellenbeschilderung "Sackgasse+Anlieger frei" diskutieren+sogar E-Mails verschicken:

Diese Beschilderung ist bei uns seit mehreren Monaten gang und gebe. Man sieht kaum noch eine Baustelle mit Sperrung, wo diese Kombination nicht auftaucht. (Baufirmen-/Anordnende Behörden-übergreifend!)

Und bei Baustellen wäre es mir ehrlich gesagt zu stressig, ständig Mails zu verschicken. Man weiß, was das soll und wenn man es nicht weiß, muß man notfalls wenden. Und selbst, wenn es ordentlich ausgeschildert ist, müssen viele wenden, weil man ja vllt. doch durchkommt und es ausprobiert thread.gif
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Bonsai-Brummi
Beitrag 12.08.2009, 16:22
Beitrag #1033


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Zitat (Haberlon @ 12.08.2009, 17:03) *
Und selbst, wenn es ordentlich ausgeschildert ist, müssen viele wenden, weil man ja vllt. doch durchkommt und es ausprobiert thread.gif


Eher nicht: VZ357 ohne ZZ ist recht eindeutig - und die Chance, "trotzdem durchzukommen" minimal... sad.gif

Während freilich ZZ wie "Anlieger frei", unabhängig vom darüberhängenden VZ, ebenso eindeutig signalisieren, daß eigentlich gar kein sachlicher Grund für die dazugehörige Beschränkung vorliegt; dürfte es doch ob ebendieses dieses Grundes, gäb's ihn, gar keine Berechtigten geben... no.gif

Weswegen "Anlieger frei" bei Lichte besehen nix anderes bedeutet als "Fremde 'raus!" thread.gif

lg
c.s.
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Haberlon
Beitrag 12.08.2009, 16:52
Beitrag #1034


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Zitat (Bonsai-Brummi @ 12.08.2009, 17:22) *
Eher nicht: VZ357 ohne ZZ ist recht eindeutig - und die Chance, "trotzdem durchzukommen" minimal... sad.gif

In unserer Gegend ist die Straße selten von links bis rechts mit Absperrbaken gesperrt. Da kommt man oft trotzdem durch, die Straße ist dann halt geschottert oder ausgefräst oder so. Je nach dem, kommt aber schon häufig vor.
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Heinz Wäscher
Beitrag 12.08.2009, 20:12
Beitrag #1035


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@ Ungolianth:

Zeichen 314

Zitat
Das Zusatzzeichen "nur innerhalb der markierten Parkstände" verbietet das Parken nicht rechtswirksam außerhalb von Markierungen (BGH VM 80, 33) da dieses Zeichen nicht im Verkehrszeichenkatalog vorgesehen ist; sonst ist derartiges Parken nur bei Behinderung Anderer (§ 1 StVO) ordnungswidrig (OLG Frankfurt DAR 78, 83).


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Peter Lustig
Beitrag 12.08.2009, 20:21
Beitrag #1036


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Zitat (Doc aus Bückeburg @ 12.08.2009, 08:17) *
Zitat (Peter Lustig @ 11.08.2009, 20:20) *
... Auch wenn manche Autofahrer das glauben: ein Navi ersetzt weder die erforderliche Aufmerksamkeit noch das Nachdenken...

Wie meinst Du das jetzt? ranting.gif

Nicht granteln. War doch bloß als ironische Anmerkung gedacht. rolleyes.gif

Zitat (Heinz Wäscher @ 11.08.2009, 22:33) *
Da ist die andere Hälfte !!! whistling.gif

Mit dem Ding darfst Du den obigen "Reit- und Fahrweg" nicht befahren. laugh2.gif
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Ungolianth
Beitrag 12.08.2009, 20:21
Beitrag #1037


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Zitat (Heinz Wäscher @ 12.08.2009, 22:12) *
Zeichen 314
Zitat
Das Zusatzzeichen "nur innerhalb der markierten Parkstände" verbietet das Parken nicht rechtswirksam außerhalb von Markierungen (BGH VM 80, 33) da dieses Zeichen nicht im Verkehrszeichenkatalog vorgesehen ist; sonst ist derartiges Parken nur bei Behinderung Anderer (§ 1 StVO) ordnungswidrig (OLG Frankfurt DAR 78, 83).



Eben.
Ich sagte ja, das ich nie erwartet hätte, das das "Parken in gekennzeichneten Flächen erlaubt" ist, wenn wir uns auf einem angeblichen Parkplatz befinden. wink.gif
Das ich woanders auch parken kann.. schon klar. Zumal. Das ist eindeutig kein Parkplatz, das ist eine Straße. wink.gif

Mir ist schon klar, was unsere Gemeinde damit sagen wollte, aber sie scheint (wieder mal), völlig dran vorbei galoppiert zu sein. wink.gif


--------------------
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...hoffentlich wird daraus keine Gewohnheit. ;)
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Peter Lustig
Beitrag 12.08.2009, 20:25
Beitrag #1038


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Zitat (Heinz Wäscher @ 12.08.2009, 21:12) *
@ Ungolianth:

Zeichen 314

Zitat
Das Zusatzzeichen "nur innerhalb der markierten Parkstände" verbietet das Parken nicht rechtswirksam außerhalb von Markierungen (BGH VM 80, 33) da dieses Zeichen nicht im Verkehrszeichenkatalog vorgesehen ist; sonst ist derartiges Parken nur bei Behinderung Anderer (§ 1 StVO) ordnungswidrig (OLG Frankfurt DAR 78, 83).


Das zitierte Urteil des OLG Frankfurt passt aber inhaltlich nicht unbedingt auf diesen Fall. think.gif
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Mr Hyde
Beitrag 12.08.2009, 21:19
Beitrag #1039


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Normalerweise ein Zweirichtungsradweg. Wegen der Baustelle auf dem Gehweg gilt nun eine Benutzungserlaubnis für genau 30 cm. Danach nur noch zu Fuß....


Bauarbeiter A zu Bauarbeiter B: "Wir sollen doch den Schilderwald lichten. Fangen wir in unserem Bauhof an.... aber wohin mit den ganzen Schildern... ach, die können wir einfach an die Straße stellen"
7 Blauschilder auf 50 m ... wow. Ich bezweifle, dass das jemand SO angeordnet hat...


Aha. Was will mir dieses Schild nun sagen?
PS: Jetzt steht dieses Schild genau anders herum. Macht nicht viel mehr Sinn...


Watt denn nun? Muss ich oder darf ich nicht? blink.gif
(Selbst wenn man den Willen der Behörde erkennen will - Fahrbahn verboten, Radfahrer auf den Gehweg... hätte es allein das Blauschild ja nu auch getan...)

PS: Verwendung der Bilder ausdrücklich erlaubt.
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Haberlon
Beitrag 12.08.2009, 21:48
Beitrag #1040


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Zitat (Kuli @ 31.07.2009, 15:21) *
Foto dribble.gif

Bin heute leider wieder ohne Photoapparat dort vorbeigekommen, habe aber dabei gemerkt, daß ich Tomaten auf den Augen hatte:

Es sind beides Frauen! Das hab ich (bewußt) noch nie gesehen, ich dachte immer, entweder ganz alt Mann/Mädchen oder alt Frau/Bub oder neu Frau/Bub

Edit: Kurz Google hat ergeben, daß ich mich irrte. Link: http://www.wunderundzeichen.de/sonderwege.php
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Kuli
Beitrag 12.08.2009, 21:49
Beitrag #1041


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Zitat (Mr Hyde @ 12.08.2009, 22:19) *

Bauarbeiter A zu Bauarbeiter B: "Wir sollen doch den Schilderwald lichten. Fangen wir in unserem Bauhof an.... aber wohin mit den ganzen Schildern... ach, die können wir einfach an die Straße stellen"
7 Blauschilder auf 50 m ... wow. Ich bezweifle, dass das jemand SO angeordnet hat...

Ich finde eher diese Längsabsperrung beeindruckend blink.gif

Zitat

Aha. Was will mir dieses Schild nun sagen?

Die Wattest... Radfahrer, die ihr Fahrrad davor stehenlassen mussten, weil sie ja weder weiterfahren noch umkehren dürfen, scheinen es verstanden zu haben laugh2.gif
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Mr Hyde
Beitrag 12.08.2009, 21:53
Beitrag #1042


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Das "halbe" Rad im Vordergrund ist meins... thread.gif
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Arthur Dent
Beitrag 13.08.2009, 16:24
Beitrag #1043


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Zitat (Mr Hyde @ 12.08.2009, 22:19) *
Wegen der Baustelle auf dem Gehweg gilt nun eine Benutzungserlaubnis für genau 30 cm.
Hm...gibt es die Benutzungserlaubnis streng nach StVO tatsächlich? Gehwege sollen doch in solchen Fällen mit Zz. "Radfahrer frei" beschildert werden und das gezeigte Zz ist mir bisher gänzlich unbekannt gewesen...


--------------------
10 Gebote des sicheren Radfahrens

"Die oft flächendeckende Überziehung von ganzen Stadtvierteln mit markierten [Rad-] Wegen erscheint unter stadtgestalterischen Aspekten als bedenklich" - Bundesanstalt für den Straßenverkehr in "Verkehrssichere Anlage und Gestaltung von Radwegen"; ISBN 3-89429-384-5
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Mr Hyde
Beitrag 13.08.2009, 17:53
Beitrag #1044


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In der StVO finde ich sie auch nicht, hab ich auch schon drüber gegrübelt...
...in Bremen (ist ja nicht grad klein) gibt es allerdings AUSSCHLIESSLICH nur DIESE Variante ("Radfahren erlaubt"), hängt hier hundertfach rum... think.gif unsure.gif
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Peter Lustig
Beitrag 13.08.2009, 18:17
Beitrag #1045


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Zum Thema Zusatzzeichen und Gültigkeit siehe u.a. hier und hier. Demnach kann es sich bei dem erwähnten Zusatzschild durchaus um ein in bestimmten Bundesländern bzw. Zuständigkeitsbereichen einzelner Straßenverkehrsbehörden verwendetes und damit zulässiges Verkehrszeichen handeln.
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Kuli
Beitrag 13.08.2009, 18:34
Beitrag #1046


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Alternativ auch so:

wink.gif
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Mr Hyde
Beitrag 13.08.2009, 18:47
Beitrag #1047


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Schönen Dank, @PL, für die Infos wavey.gif
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Bonsai-Brummi
Beitrag 13.08.2009, 18:55
Beitrag #1048


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Auch nett - und wohl kürzlich erst aufgestellt; am Rande eines "neuen" Gewerbegebiets:




Ob's ein einfaches VZ260 nicht auch getan hätte? unsure.gif

think.gif
c.s.
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Peter Lustig
Beitrag 14.08.2009, 09:55
Beitrag #1049


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Bei einem Z. 260 StVO dürften auch Kutschen und andere von Pferden gezogene Gefährte (s.o.) fahren. Ob das erwünscht ist? think.gif Der einzige Fahrverkehr, der bei dieser Beschilderung jedoch verkehren darf, ist der Radfahrverkehr. laugh2.gif
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Arthur Dent
Beitrag 14.08.2009, 16:49
Beitrag #1050


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Heute in Dortmund (Hellweg Ecke Juchostr., Fahrtrichtung Innenstadt) auf einem Gehweg entdeckt:


Ähm, ja..künstlerisch besonder wertvoll...


--------------------
10 Gebote des sicheren Radfahrens

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