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#1
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 3 Beigetreten: 22.07.2008 Mitglieds-Nr.: 43303 ![]() |
wie ihr aus der Überschrift entnehmen könnt möchte ich meinen Führerschein in edr Tükei machen. Ich habe die türkische Staatsangehörigkeit und einen Wohnsitz in Deutschland. Jetzt zu meiner Frage: Kann ich mit dem Führerschein LEGAL in Deutschland ein Fahrzeug fahren??? Gibt es Einschränkungen oder ist es gar nicht möglich?! Bitte keine Vermutungen!!!! |
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#2
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 30696 Beigetreten: 16.01.2006 Wohnort: Kiel Mitglieds-Nr.: 16036 ![]() |
Kann ich mit dem Führerschein LEGAL in Deutschland ein Fahrzeug fahren??? Nein (§4 Abs. 3 Nr. 2 IntKfzVO) -------------------- |
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#3
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 3 Beigetreten: 22.07.2008 Mitglieds-Nr.: 43303 ![]() |
Danke für die schnelle, präzise und fundierte Antwort.
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Beitrag
#4
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 30696 Beigetreten: 16.01.2006 Wohnort: Kiel Mitglieds-Nr.: 16036 ![]() |
Bitte schön, gern geschehen.
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#5
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Neuling ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 34 Beigetreten: 14.07.2008 Mitglieds-Nr.: 43159 ![]() |
Vielleicht kannst du den Führerschein ja in einen deutschen umschreiben lassen ?
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Gast_charly68_* |
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#7
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Neuling ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 34 Beigetreten: 14.07.2008 Mitglieds-Nr.: 43159 ![]() |
Den türkischen. Wenn er ihn hat...
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#8
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 24497 Beigetreten: 05.07.2007 Mitglieds-Nr.: 33782 ![]() |
Hallo, Ugurbey1984,
herzlich willkommen im Verkehrsportal. Hallo, Hongkong, einen türkischen Führerschein kann @Ugurbey1984 nur auf legalem Wege bekommen, wenn er ganz offiziell und auch tatsächlich mindestens 185 Tage in der Türkei leben würde und dort auch gemeldet wäre, z. B. im Rahmen der Wehrdienstzeit o.ä. Dann wäre es natürlich auch möglich, diesen Führerschein legal in einen deutschen umschreiben zu lassen. Die Frage ist natürlich: Rentiert sich so etwas? ![]() Viele Grüße, Nachteule -------------------- Zuerst ignorieren sie dich, dann lachen sie über dich, dann bekämpfen sie dich und dann gewinnst du.
Mahatma Gandhi |
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#9
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 26749 Beigetreten: 13.09.2003 Wohnort: Franken Mitglieds-Nr.: 12 ![]() |
Den türkischen. Wenn er ihn hat... Das würde ihm auch nichts nutzen, da ein türkischer FS der im Urlaub in der Türkei erworben wurde, in D nicht umgeschrieben wird. -------------------- Vogel fliegt, Fisch schwimmt, Mensch läuft (Emil Zatopek)
Wenn du laufen willst, dann lauf eine Meile. Willst du aber ein neues Leben, dann lauf Marathon (Emil Zatopek) >>UNICEF - Running for Children<< |
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Gast_charly68_* |
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Beitrag
#10
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Wenn der TE den Wohnsitz für mindestens 185 Tag in Deutschland aufgibt und nur in der Türkei lebt, dann könnte er den FS dort machen und es besteht danach eine Umschreibemöglichkeit in D.
Ich vermute mal daß dies aber aufgrund seiner beruflichen Bindungen in D nicht funktioniert. LG |
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#11
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 26749 Beigetreten: 13.09.2003 Wohnort: Franken Mitglieds-Nr.: 12 ![]() |
und es besteht danach eine Umschreibemöglichkeit in D. Aber nur nach Ablegung der theoretischen und praktischen Prüfung. ![]() -------------------- Vogel fliegt, Fisch schwimmt, Mensch läuft (Emil Zatopek)
Wenn du laufen willst, dann lauf eine Meile. Willst du aber ein neues Leben, dann lauf Marathon (Emil Zatopek) >>UNICEF - Running for Children<< |
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#12
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 26188 Beigetreten: 13.09.2003 Mitglieds-Nr.: 11 ![]() |
Darum auch der Hinweis von Nachteule auf den Wehrdienst, der grundsätzlich auch von im Ausland lebenden Türken zu absolvieren ist und derzeit wohl 15 Monate beträgt, also Zeit genug, um in der Türkei einen Führerschein zu erwerben, der dann in Deutschland anerkannt und unter den von @Andreas genannten Bedingungen umgeschrieben wird.
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#13
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 3 Beigetreten: 22.07.2008 Mitglieds-Nr.: 43303 ![]() |
Das mit den 185 Tagen wird nicht gehen, denn wenn man den Wohnsitz so lange in der Türkei hat ( 6 Monate und länger) verliert man die Aufhenthaltsberechtigung....
Schade wird wohl nix... ![]() Danke für die Antworten |
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Beitrag
#14
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 24497 Beigetreten: 05.07.2007 Mitglieds-Nr.: 33782 ![]() |
Hallo, Ugurbey,
warum willst Du Deinen Führerschein nicht in Deutschland machen? Spricht, außer den Kosten, irgendetwas dagegen (MPU o.ä.)? Viele Grüße, Nachteule -------------------- Zuerst ignorieren sie dich, dann lachen sie über dich, dann bekämpfen sie dich und dann gewinnst du.
Mahatma Gandhi |
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