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> Verlängerung LKW-Führerschein, Frist zum Verlängern?
egg-man
Beitrag 25.05.2008, 12:18
Beitrag #1


Neuling


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Hallo,

mein LKW-Führerschein Klasse C/CE war bis zum 06.03.08 gültig. Da ich den Schein zur Zeit aber nicht benötige ist mir das auch nur zufällig aufgefallen.
Meine Frage: gibt es ein Frist bis zur der ich den Führerschein verlängern muss?
Oder kann ich das erstmal lassen und den Schein erst dann Verlängern wenn ich ihn wieder brauche. D.h. ruht der Führerschein und ich könnte mir z.B. erst in ein paar Jahren die ärztlichen Gutachten besorgen und dann auch den Schein verlängern?
Ich bin mir natürlich bewusst, dass ich zur Zeit keinen Klasse C/CE-Schein habe.

Eiermann
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Jens
Beitrag 25.05.2008, 12:24
Beitrag #2


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Momentan ist es so, daß du innerhalb von zwei Jahren eine neue Fahrerlaubnis bekommen mußt, damit dir dir Klasse CE prüfungsfrei erteilt werden kann. Nach mehr als zwei Jahren müsstest du die Prüfungen neu ablegen.

Aber so wie es aussieht, wird die FeV wohl demnächst geändert werden (klick), so daß du dann auch in mehr als zwei Jahren die CE prüfungsfrei neu erteilt bekommen kannst.


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Koehli
Beitrag 25.05.2008, 12:25
Beitrag #3


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IMHO hast du nach ablauf 24 Monate Zeit ihn zu verlängern, danach ist er futsch. Dann musst du Prüfung nochmals machen. Genaueres werden dir die Profis erläutern.

Gruß Köhli

edit: zu spät


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†† Es gibt zwei Arten von Fußgängern - die schnellen und die toten. †† Robert Lembke
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Hoheneicherstation
Beitrag 25.05.2008, 18:23
Beitrag #4


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Hallo

Willkommen im Verkehrsportal!

Weil ich nicht weiss, wie alt du bist, will einmal darauf hinweisen: Nach Vollendung des 50. Lebensjahres benötigst du ein Ärtztliches Gesundheitszeugnis, welches nach 5 Jahren erneuert werden muss!

Im Zusammenhang mit dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz ist zu beachten: Wenn der Führerschein nach dem 10.09. 2009 erworben wird, kommen nicht unerhebliche Kosten für eben diese Qualifikation auf dich zu.

Hier ein Link zu einer Seite auf der es um dieses Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz geht: http://www.verkehrsportal.de/board/index.p...entry1056606568
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Mr.T
Beitrag 25.05.2008, 18:29
Beitrag #5


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Zitat (Hoheneicherstation @ 25.05.2008, 19:23) *
Weil ich nicht weiss, wie alt du bist, will einmal darauf hinweisen: Nach Vollendung des 50. Lebensjahres benötigst du ein Ärtztliches Gesundheitszeugnis, welches nach 5 Jahren erneuert werden muss!

Der TE ist entweder über 50 oder hat die Klassen C und CE nach dem 01.01.99 erworben, da die Klassen nur bis zum 06.03.08 gültig waren. cool.gif


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Gruß Mr.T

Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen.
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Polo79
Beitrag 25.05.2008, 18:48
Beitrag #6


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Zitat (Hoheneicherstation @ 25.05.2008, 19:23) *
Im Zusammenhang mit dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz ist zu beachten: Wenn der Führerschein nach dem 10.09. 2009 erworben wird, kommen nicht unerhebliche Kosten für eben diese Qualifikation auf dich zu.
Das ist ein wichtiger Hinweis. Die 2 Jahres-Frist für eine prüfungsfreie Neuerteilung muss Dich sehr wahrscheinlich nicht mehr stören wie @jensl669 bereits geschrieben hat. Einen Besitzstandstatus, der Dich von der Pflicht zur Grundqualifikation befreit, erhälst Du jedoch nur noch bis zum 10.09.2009!


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Da ich zu faul zum Acronymisieren bin, hier ein kleiner Service für Foren-Neulinge.
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Hoheneicherstation
Beitrag 25.05.2008, 18:53
Beitrag #7


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@Mr.T: Jetzt, wo du es sagst whistling.gif
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maprasuma
Beitrag 25.05.2008, 19:04
Beitrag #8


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Zitat (Polo79 @ 25.05.2008, 19:48) *
Zitat (Hoheneicherstation @ 25.05.2008, 19:23) *
Im Zusammenhang mit dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz ist zu beachten: Wenn der Führerschein nach dem 10.09. 2009 erworben wird, kommen nicht unerhebliche Kosten für eben diese Qualifikation auf dich zu.
Das ist ein wichtiger Hinweis. Die 2 Jahres-Frist für eine prüfungsfreie Neuerteilung muss Dich sehr wahrscheinlich nicht mehr stören wie @jensl669 bereits geschrieben hat. Einen Besitzstandstatus, der Dich von der Pflicht zur Grundqualifikation befreit, erhälst Du jedoch nur noch bis zum 10.09.2009!


Hallo zusammen

Besitzstandstatus Befreiung von der Pflicht zur Grundqualifikation bis zum 10.09.2014
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Polo79
Beitrag 25.05.2008, 19:07
Beitrag #9


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@maprasuma
Die FE muss aber bis spätestens 09.09.09 erteilt sein. tongue.gif


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maprasuma
Beitrag 25.05.2008, 19:16
Beitrag #10


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Zitat (Polo79 @ 25.05.2008, 20:07) *
@maprasuma
Die FE muss aber bis spätestens 09.09.09 erteilt sein. tongue.gif

Besitzstandstatus sagt aus das man die FE schon länger hat.
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Hoheneicherstation
Beitrag 25.05.2008, 19:20
Beitrag #11


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Hallo

Ist zwar oT, aber hat denn jemand eine Ahnung wie hoch genau die Kosten für diese "Qualifikation" sind?

Mir sind nur ungefähre Beträge von z.B. ca 2500 € für die Prüfung, und ca 150 € für die Schulungsstunde bekannt think.gif
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Polo79
Beitrag 25.05.2008, 19:23
Beitrag #12


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Es gibt einen Besitzstand resultierend aus der Klasse 2 und einen Besitzstand nach dem BKrFQG, nachzulesen in @Hoheneicherstations Link. Ich vermute mal, Du denkst da an ersteres, während ich von zweiterem spreche. unsure.gif

Eidt: Das ist jetzt zwar auch OT....
aber die Kosten sind wohl ziemlich egal, da sich ein normaler Mensch diese Qualifikation wohl nur auf Kosten des Arbeitsamtes leisten können wird.


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Hoheneicherstation
Beitrag 25.05.2008, 19:25
Beitrag #13


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Zitat (maprasuma @ 25.05.2008, 21:16) *
Zitat (Polo79 @ 25.05.2008, 20:07) *
@maprasuma
Die FE muss aber bis spätestens 09.09.09 erteilt sein. tongue.gif

Besitzstandstatus sagt aus das man die FE schon länger hat.



Ist das nicht das selbe??
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egg-man
Beitrag 26.05.2008, 09:32
Beitrag #14


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Na gut, so ganz schlau bin ich jetzt nicht geworden.
Ich hab den Führerschein 2003 erworben. Versteh ich das richtig, dass ich nun bis zum 09.09.09 die Verlängerung beantragt haben muss?
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Andreas
Beitrag 26.05.2008, 09:54
Beitrag #15


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Du hast ab dem Ablauf der Klasse CE 2 Jahre Zeit, danach wäre eine Erteilung nur mit erneuter Prüfung möglich.

Sollte die geplante Änderung der FeV so umgesetzt werden, kannst du dir sogar noch mehr Zeit lassen.


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Wenn du laufen willst, dann lauf eine Meile. Willst du aber ein neues Leben, dann lauf Marathon (Emil Zatopek)
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Polo79
Beitrag 26.05.2008, 14:14
Beitrag #16


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Zitat (egg-man @ 26.05.2008, 10:32) *
Versteh ich das richtig, dass ich nun bis zum 09.09.09 die Verlängerung beantragt haben muss?
Die FE muss bis dahin erteilt sein. Ansonsten erhälst Du sie zwar ebenfalls, darfst sie aber nicht beruflich nutzen ohne erhebliche Zusatzkosten. wavey.gif


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Gast_buerger_*
Beitrag 26.05.2008, 14:43
Beitrag #17





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@ egg-man

Das einfachste ist du machst jetzt die Verlängerung und investierst ca. um die 150 € und braust dir erstmal bis 2013 keine gedanken zu machen.

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frankenstein
Beitrag 26.05.2008, 15:11
Beitrag #18


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Zitat (maprasuma @ 25.05.2008, 20:04) *
Besitzstandstatus Befreiung von der Pflicht zur Grundqualifikation bis zum 10.09.2014

Vorsicht mit solchen Aussagen!

Wenn dem TE bis zum 10.09.2009 die FE erteilt wurde ist er von der Grundqualifikation/beschleunigte Grundqualifikation befreit, eine Weiterbildung muss er bis 10.09.2014 (mit Überrgangsfrist 2016) dennoch absolvieren. Wenn die FE nach dem 10.09.2009 erteilt wird besteht die Pflicht zur GQ/Beschl. GQ!


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Locker bleiben, gaaaaaanz locker !
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Koehli
Beitrag 26.05.2008, 18:42
Beitrag #19


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Hallo Forengemeine,

jetzt bin ich verwirrt. Ich habe meinen FS Klasse C am 16.02.2005 gemacht und muss/sollte ihn deshalb bis zum 16.02.2010 verlängern. Ich brauche ihn nicht (bzw. nicht in absehbarer Zeit) beruflich. Reicht dann 2010 nicht mehr der "Gesundheits-Check", sondern dieser neue Kurs? Also ich meine nur um die FE (privat) zu behalten. Und wenn ich die FE aus welchen Gründen auch immer doch einmal beruflich benötige? Dann mach ich diesen Kurs einfach nach?

Gruß Köhli


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Gast_buerger_*
Beitrag 26.05.2008, 19:25
Beitrag #20





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@Koehli

Kein Problem,
Du kannst kannst normal verlängern und Privat weiter fahren. Du Bekommst nur nicht die Schlüsselnummer 95 eingeragen

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