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> Optimierungsverordnung FeV
Mr.Horsepower
Beitrag 15.09.2008, 11:27
Beitrag #201


Neuling


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Erstmal ein Hallo zusammen
da ich neu bin und ich jetzt mal dumm frage ich habe seit januar 2008 meinen führerschein wegen unfall und btm verloren. So jetzt zu meinen Problem habe eine sperrfrist von 18 monaten bekommen und dann MPU. Was ist wen ich die Mpu nicht schaffe und ich den FS länger als 24 Monate weg habe, dann müßte ich ihn doch normal neu machen. Aber laut Optimierungsverortnung, wenn ich das richtig verstanden habe brauche ich den FS nicht neu machen auch wenn ich über die 24 Monate komme. Ist das richtig
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Mr.T
Beitrag 15.09.2008, 11:28
Beitrag #202


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Ja.


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Gruß Mr.T

Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen.
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michi1
Beitrag 19.09.2008, 07:17
Beitrag #203


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Zitat (Mr.T @ 15.09.2008, 13:28) *
Ja.
allerdings hängt das gespenst der MPU weiterhin über dir...!!!
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Mr.T
Beitrag 19.09.2008, 09:12
Beitrag #204


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Das dürfte @Mr.Horsepower bekannt sein, wenn man sein Post richtig interpretiert.


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Mr.T
Beitrag 19.09.2008, 19:09
Beitrag #205


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*** Anmerkung Moderator:
Das Thema von @EXKALIPUR habe ich abgetrennt. Es befindet sich jetzt hier.


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Gruß Mr.T

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GooGoo
Beitrag 20.09.2008, 11:32
Beitrag #206


Neuling


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Hallo,
mit großem Interesse habe ich den Thread bis hierhin verfolgt. Leider scheint es ja verschiedene Meinungen bzgl. 2-Jahresfrist zu geben. Auch auf die Gefahr hin zu nerven, möchte ich mal kurz meinen Fall darstellen.
1996 FE-Entzug wegen BTM mit Anordnung zur MPU. 2000 negative MPU und GA zur FSST gesandt (Riesenfehler!). 17.07.2008 Antrag auf Neuerteilung bei FSST, Vorlage des GA bis 12.11.2008. 25.09.08 Termin zur 2.MPU, die hoffentlich pos. verläuft (seit 9 Jahren drogenfrei).
Frage: Wenn ich mit der Abgabe des GA bei der FSST bis zum 30.10.08 warte, entfällt dann die erneute FE-Prüfung? think.gif
[ ] ja
[ ] nein
[ ] vielleicht. weil ...
Vielen Dank!
PS: Ich wohne in NRW.
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Mr.T
Beitrag 20.09.2008, 11:36
Beitrag #207


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[x] ja
[ ] nein
[ ] vielleicht. weil ...

In NRW wird auch schon jetzt ohne Prüfung neu erteilt. Du musst also nicht warten.


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Gruß Mr.T

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StringosGehilfe
Beitrag 20.09.2008, 15:08
Beitrag #208


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Das stimmt aber so nicht!
In meinem Fall wurde der Antrag abgeleht, weil ich glaube das die Pappe schon zu lange weg ist crybaby.gif

Der Beitrag wurde von Mr.T bearbeitet: 20.09.2008, 17:24
Bearbeitungsgrund: Überflüssiges Zitat des gesamten Vorposting gelöscht.
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Gast_charly68_*
Beitrag 20.09.2008, 15:12
Beitrag #209





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Dann wurde wahrscheinlich bei Dir die sogenannte KANN-Bestimmung angewendet.

LG

Der Beitrag wurde von Mr.T bearbeitet: 20.09.2008, 17:24
Bearbeitungsgrund: Überflüssiges Zitat des gesamten Vorposting gelöscht.
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Mr.T
Beitrag 20.09.2008, 17:23
Beitrag #210


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Zitat (StringosGehilfe @ 20.09.2008, 16:08) *
Das stimmt aber so nicht!
In meinem Fall wurde der Antrag abgeleht, weil ich glaube das die Pappe schon zu lange weg ist crybaby.gif
Wann war das?


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Gruß Mr.T

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StringosGehilfe
Beitrag 20.09.2008, 19:28
Beitrag #211


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hm,jetzt verstehe ich nichts mehr think.gif
ich dachte es gibt nur diese "kann"bestimmung.

@Mr.T

weiter oben steht mein Fall
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Gast_charly68_*
Beitrag 20.09.2008, 19:43
Beitrag #212





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Das hängt von Deinem Antragsdatum ab.

Beantworte doch mal diese Frage von Mr. T.

LG
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StringosGehilfe
Beitrag 20.09.2008, 19:46
Beitrag #213


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am 27.08.09
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Gast_charly68_*
Beitrag 20.09.2008, 19:54
Beitrag #214





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Und in welchem Bundesland?

LG
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Mr.T
Beitrag 20.09.2008, 20:53
Beitrag #215


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Ich denke mal, auch NRW, da er von LEV geschrieben hat.
@StringosGehilfe:
Der Erlass mit der Vorgriffsregelung in NRW datiert vom 20.08.2008. Somit ist es durchaus möglich, dass der Sachbearbeiter der FSST am 27.08.08 den Erlass noch nicht kannte. Mein Tipp: nochmal bei der FSST vorsprechen.


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Gruß Mr.T

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StringosGehilfe
Beitrag 20.09.2008, 21:06
Beitrag #216


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doch kannter er.
auf seite 4 ist mein fall doch beschrieben
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Mr.T
Beitrag 20.09.2008, 21:30
Beitrag #217


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Zitat (StringosGehilfe @ 20.09.2008, 22:06) *
doch kannter er.
Nein, kannte ich nicht.

Zitat (StringosGehilfe @ 20.09.2008, 22:06) *
auf seite 4 ist mein fall doch beschrieben
Habe vor meiner letzten Antwort nochmal nachschauen müssen.

Jetzt mal was Grundsätzliches aus meiner Sicht:
Ich bin gerne bereit, die hier gestellten Fragen zu beantworten. Wenn ich dann aber eine Rückfrage habe, um eine Antwort geben zu können, erwarte ich alles Mögliche, aber nicht:
Zitat
@Mr.T

weiter oben steht mein Fall

dry.gif Ich bin ja nicht verpflichtet, mir die benötigten Infos hier zusammenzusuchen, damit ich eine korrekte Antwort geben kann. Ich kann mir auch einfach sagen, keine Infos, keine Antwort.


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Gruß Mr.T

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Gast_buerger_*
Beitrag 21.09.2008, 09:16
Beitrag #218





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Mal an genommen,

A musste seinen 3 zur Aufbewahrung 2001 wegen Alk über 2 Jahre abgeben. A hat nach der alten Regelung nach über 2 Jahren Aufbewahrung 2004 und MPU Klasse B mit Prüfung bestanden.

Ging so etwas überhaupt oder konnte/ musste er, sagen wir mal 2004 eine 3 Prüfung ablegen think.gif

Jetzt konnte A leider nicht bei einer Feier, nein zum Alk sagen, wieder Führerschein weg.

A hat Morgen seine erneute MPU Geschafft und beantragt seinen Führerschein.



Kann A nach der neuen Regelung jetzt wieder erwarten/hoffen, das Ihm die alte Klasse 3 erteilt wird oder nur die Klasse B ?

wavey.gif

p.s. Mit der wieder Erteilung der klasse 3 meine ich jetzt natürlich, die Klassen die er bei einen Umtausch als Besitzstand bekommen hätte
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Jens
Beitrag 21.09.2008, 09:54
Beitrag #219


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A könnte die Klassen B, BE, C1, C1E, M, L und S bekommen.


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Gast_buerger_*
Beitrag 21.09.2008, 09:59
Beitrag #220





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Ahhhhhhhhh Danke, flowers.gif

Wieder was Gelernt rolleyes.gif

wavey.gif
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StringosGehilfe
Beitrag 21.09.2008, 16:55
Beitrag #221


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Zitat (Mr.T @ 20.09.2008, 22:30) *
Zitat (StringosGehilfe @ 20.09.2008, 22:06) *
doch kannter er.
Nein, kannte ich nicht.

Zitat (StringosGehilfe @ 20.09.2008, 22:06) *
auf seite 4 ist mein fall doch beschrieben
Habe vor meiner letzten Antwort nochmal nachschauen müssen.

Jetzt mal was Grundsätzliches aus meiner Sicht:
Ich bin gerne bereit, die hier gestellten Fragen zu beantworten. Wenn ich dann aber eine Rückfrage habe, um eine Antwort geben zu können, erwarte ich alles Mögliche, aber nicht:
Zitat
@Mr.T

weiter oben steht mein Fall

dry.gif Ich bin ja nicht verpflichtet, mir die benötigten Infos hier zusammenzusuchen, damit ich eine korrekte Antwort geben kann. Ich kann mir auch einfach sagen, keine Infos, keine Antwort.


hmm,sry. ich glaube ich habe mich ein bissel komisch ausgedrückt.
mit:
Zitat (StringosGehilfe @ 20.09.2008, 22:06) *
doch kannter er.
, meinte ich eigentlich den sachbearbeiter.

jetzt zu meinen fall: So...ich war auch gerade bei der FSST.
Hintergrund: im jahr 2000 mußte ich meinen lappen abgeben wegen BTM, Körperveletzung im Strassenverkehr und dann folgte noch fahren ohne fahrerlaubnis. Danach folgte eine negative MPU und letztes jahr eine positive. Fragestellung war, ob ich unter drogeneinfluss nochmals fahre. Fragestellung wurde mit nein beantwortet und nach einem extra kurs durfte ich nun letztendlich meinen lappen neu machen. sachbearbeiter sagte vor einem halben jahr zu mir das nur die prüfungen wiederholt werden müßte. daraufhin hab ich mich in der fahrschule angemeldet und bin gerade dabei für die theorie zu büffeln.
dann hörte ich von der neuregelung der 2-jahresfrist
bin dann heute morgen zum amt und nachdem ich alles geschildert hatte holte der sachbearbeiter meine akte hervor und sagte mir das der zuständige sachbearbeiter darüber entscheiden werde
hm,schön und gut...ich hatte nachgefragt was es denn für kriterien gebe obs klappt oder nicht...leider keine antwort
ich solle am montag anrufen dann steht die entscheidung fest
was soll ich jetzt machen? den zuständigen sachbearbeiter anrufen und um ein persönliches gespräch bitten? abwarten? ich würde gerne die kriterien wissen.
das ganze spielt sich im raum Lev ab. evtl. kann jmd was dazu sagen?
Danke

edit: führerscheinentzug war während der probezeit...ist das evtl ein kriterium?


und dann noch...

habe heute abgerufen...mein antrag wurde abgelehnt
grund: bevor ich als beifahrer mit btm erwischt wurde hatte ich ne kleine keilerei im strassenverkehr. mir wurde eigentlich auch nur wegen der keilerei der lappen entzogen. mpu mußte ich machen wegen btm.
jetzt sagen die weil ich vor der sache mit dem btm schon krass aufgefallen bin, muß ich den lappen neu machen.
hm, ich versteh es irgendwie nicht, mir wurde der lappen nach der keilerei abgenommen und davor war nichts

chronologisch: O-Ton vom Sachbearbeiter:
Da ich schon vor der BTM Sache Eintragungen in Flensburg hatte, ist eine erneute Prüfung angebracht.

21.07.99 Vorsätzliche Körperverletzung,Sachbeschädigung im Strassenverker ---> daraufhin Führerscheinentzug
20.10.99 Fahren ohne Führerschein
29.11.99 Verbotene Einfuhr BTM
25.09.01 MPU negativ wegen thc im Screening
17.01.02 Unanfechtbare Entziehung der Fahrerlaubnis

sry, für das missverständnis rolleyes.gif
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Mr.T
Beitrag 21.09.2008, 17:31
Beitrag #222


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Zitat (StringosGehilfe @ 21.09.2008, 17:55) *
sry, für das missverständnis rolleyes.gif
No problem.

Zitat (StringosGehilfe @ 21.09.2008, 17:55) *
edit: führerscheinentzug war während der probezeit...ist das evtl ein kriterium?
Nein.

Zitat (StringosGehilfe @ 21.09.2008, 17:55) *
O-Ton vom Sachbearbeiter:
Da ich schon vor der BTM Sache Eintragungen in Flensburg hatte, ist eine erneute Prüfung angebracht.
Das mag ja seine subjektive Meinung sein, spielt aber bei der Beurteilung keine Rolle.

Lass dir doch einen rechtsmittelfähigen Bescheid geben, dann muss der Sachbearbeiter seine Ablehnung sachlich begründen. Und das dürfte ihm schwerfallen, insbesondere da er ja den Erlass mit der Vorgriffsregelung beachten muss. wink.gif


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Gruß Mr.T

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MickeyMouse
Beitrag 22.09.2008, 16:22
Beitrag #223


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Dank an alle für die Unterstützung.

Wollte mal kurz Rückmeldung geben zu den Problemen mit meiner FEB.

Den Nachweis hat die FEB ja nicht ganz grundlos gefordert. Sie hat es damit begründet, dass ich damals bei meiner Ausbildung zum FS Klasse 3 nicht in den Klassen C1E ausgebildet wurde. Ob das rechtlich korrekt ist kann ich nur schwer beurteilen. Immerhin steht ja im §20 Abs.2 ein Hinweis auf §16Abs.1 und §17Abs.1, in denen es ja irgendwie um die Ausbildung zu gehen scheint.
Ob die Behörde allerdings dann das Recht hat einen Nachweis zu fordern oder ob die Behörde eigentlich mir nachweisen müsste, dass ich nie solche Fahrzeuge geführt habe wollte ich nicht auch noch mit der FEB klären. Habe deshalb nach langem herumtelefonieren jemanden gefunden, dessen KFZ Klasse C1E ich damals gefahren bin und der bereit war mir das schriftlich zu bestätigen. Führerschein ist jetzt in gewünschtem Umfang bestellt.
Somit hat das Problem für mich keine Relevanz mehr, könnte aber für andere Bürger, denen Ähnliches widerfährt interessant sein.

Gruß Mickey
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Mr.T
Beitrag 22.09.2008, 17:25
Beitrag #224


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Danke für die Rückmeldung. wavey.gif
Ich freue mich natürlich, dass es so gut für dich ausgegangen ist. Aber das ändert nichts an meiner Einschätzung, dass das Verlangen deiner FSST rechtlich nicht in Ordnung war.


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Gruß Mr.T

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Gast_charly68_*
Beitrag 22.09.2008, 17:32
Beitrag #225





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Zitat (MickeyMouse @ 22.09.2008, 18:22) *
Den Nachweis hat die FEB ja nicht ganz grundlos gefordert. Sie hat es damit begründet, dass ich damals bei meiner Ausbildung zum FS Klasse 3 nicht in den Klassen C1E ausgebildet wurde.


Diese Argumentation ist schlicht weg nicht nachvollziehbar.

Die alte Klasse 3 enthält die neue Klasse C1E.

Man kann nicht heute einen Nachweis oder eine Prüfung für etwas verlangen, was damals bereits schon ohne zusätzliche Ausbildung erteilt wurde.

LG
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Mr.T
Beitrag 22.09.2008, 17:47
Beitrag #226


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Zitat (charly68 @ 22.09.2008, 18:32) *
Man kann nicht heute einen Nachweis oder eine Prüfung für etwas verlangen, was damals bereits schon ohne zusätzliche Ausbildung erteilt wurde.
Was ist denn jetzt los? Bisher bist du doch immer auf der "Kann-Bestimmung" rumgeritten und hast die Meinung vertreten, die FSST könne so etwas anordnen. unsure.gif


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Gruß Mr.T

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Gast_charly68_*
Beitrag 22.09.2008, 17:56
Beitrag #227





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Zitat (Mr.T @ 22.09.2008, 19:47) *
Was ist denn jetzt los? Bisher bist du doch immer auf der "Kann-Bestimmung" rumgeritten und hast die Meinung vertreten, die FSST könne so etwas anordnen. unsure.gif


Man muß aber unterscheiden, ob die Klasse bisher ohne Ausbildung eingeschlossen war oder nicht.

Man kann mittels KANN-Bestimmung nur für etwas Prüfungen fordern, was auch damals prüfungspflichtig war.

LG
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MickeyMouse
Beitrag 22.09.2008, 18:16
Beitrag #228


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Zitat (Mr.T @ 22.09.2008, 19:25) *
Danke für die Rückmeldung. wavey.gif
Ich freue mich natürlich, dass es so gut für dich ausgegangen ist. Aber das ändert nichts an meiner Einschätzung, dass das Verlangen deiner FSST rechtlich nicht in Ordnung war.

Ich freu mich auch smile.gif
Deine Einschätzung wird wohl auch stimmen, wenn ich mir deine Einschätzungen so anschaue scheinst du hier ein wertvoller Experte zu sein. Hab mich aber trotzdem entschieden erst mal den Versuch zu machen einen Nachweis zu besorgen, da es mir einfacher erschien, als der FSST klar zu machen was rechtens ist und was nicht(hatte ja schon diverse Auseinandersetzungen mit der FSST, wegen der neuen Verordnung).

Also Danke nochmal und liebe Grüße

Mickey
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Mr.T
Beitrag 22.09.2008, 18:54
Beitrag #229


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Zitat (charly68 @ 22.09.2008, 18:56) *
Man muß aber unterscheiden, ob die Klasse bisher ohne Ausbildung eingeschlossen war oder nicht.

Man kann mittels KANN-Bestimmung nur für etwas Prüfungen fordern, was auch damals prüfungspflichtig war.
Achso. Und was ist mit § 76 Nr. 11a FeV:
Zitat
11a. § 20 (Neuerteilung der Fahrerlaubnis nach Entzug der Klasse 3 alten Rechts)

Personen, denen eine Fahrerlaubnis alten Rechts der Klasse 3 entzogen wurde, werden im Rahmen einer Neuerteilung nach § 20 auf Antrag außer der Klasse B auch die Klassen BE, C1 und C1E, sowie die Klasse A1, sofern die Klasse 3 vor dem 1. April 1980 erteilt war, ohne Ablegung der hierfür erforderlichen Fahrerlaubnisprüfungen erteilt, wenn die Fahrerlaubnisbehörde auf die Ablegung der Prüfung für die Klasse B nach § 20 Abs. 2 verzichtet hat.
Für die Klasse A1 wurde doch auch idR. keine Prüfung abgelegt. Warum soll das jetzt für die Klasse C1 gelten?
Ist dann für BE auch eine Prüfung erforderlich, wenn jemand keine Anhängerfahrten nachweisen kann? unsure.gif
Fragen über Fragen, auf die du wahrscheinlich auch wieder keine Antwort hast, stimmts?


--------------------
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Gast_buerger_*
Beitrag 22.09.2008, 19:16
Beitrag #230





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Ist die Klasse C1E nicht ein Geschenk bei Besitzstand der Klasse 3, wenn diese in ein EU-Fs umgetauscht wird ? und nicht nach Wiedererteilung.

Rein Rechnerisch durfte man doch CE1 mit dem 3 nicht fahren, sonder nur bis 3 Achsen, bei C1E geht doch nun auch ein Hänger mir 2 Achsen und mehr als 1 m auseinander.

Ich würde jetzt mal Tippen das der TE die CE79 nach Antrag und Ä- Bescheinigung bekommen hätte: think.gif

wavey.gif
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Mr.T
Beitrag 22.09.2008, 19:24
Beitrag #231


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Sorry @buerger, aber dein Posting verstehe ich nicht. think.gif


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Gast_buerger_*
Beitrag 22.09.2008, 19:42
Beitrag #232





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Zitat (Mr.T @ 22.09.2008, 20:24) *
Sorry @buerger, aber dein Posting verstehe ich nicht. think.gif


Ich versuche es mal einfacher,

Man konnte doch nur mit dem 3 eine Zug- Kombinationen bis 3 Achsen fahren ( 2 bei unter 1m Abstand)

Mit der Klasse C1E darf man doch auch Mehrachsige ( Über 1 m Abstand ) Anhänger bis zgm 12 t Fahren.

Somit finde ich doch einen Unterschied zwischen Klasse 3 und C1E.

Aber die Klasse CE79 gab es ja in der Klasse 3

Deshalb finde ich das bei einem Umtausch von der " Pappe " oder " Rosa " in einen EU-Fs einem erst die Möglichkeit gegeben wurde C1E Fahrzeuge zu fahren , was man vorher nicht durfte.

Darum könnte doch die Fsst vielleicht einen nachweis verlangen, ob der TE jemals Fahrzeuge dieser Klasse gefahren hat. So Ähnlich wie es bei der Klasse T läuft .

Oder think.gif

wavey.gif
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Mr.T
Beitrag 22.09.2008, 20:54
Beitrag #233


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Einen Nachweis zu verlangen, ist nicht rechtens. Wie ich oben schon geschrieben habe, wird das bei der Neuerteilung der Klasse A1 aufgrund einer "alten" Klasse 3 auch nicht gefordert.
Außerdem, wo will man die Grenze ziehen? Da gibt es zwei Personen (A + B), denen wurde am 01.03.1980 die Klasse 3 erteilt, beiden wurde die FE aufgrund einer Trunkenheitsfahrt am 01.04.1999 entzogen. Der einzige Unterschied ist, dass Person A am 01.03.1999 die FE umgetauscht hat. Von wem willst du einen Fahrpraxisnachweis fordern? Und für welche Klassen?
Einen Fahrpraxisnachweis zu fordern, lässt der geänderte § 20 Abs. 2 FeV nicht zu.


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Turbosurfer
Beitrag 23.09.2008, 11:52
Beitrag #234


Neuling


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Ich hatte heute morgen einen Anruf von meinem SB , der mir mitgeteilt hat dass
ich heute meine vorläufige Fahrerlaubnis abholen kann rolleyes.gif
Der Kartenführerschein ist dann in 3 - 4 Wochen fertig !!!
Ich kann mein Glück kaum fassen.
Bei uns Im Westmünsterland (NRW) wird die Verordnung seit knapp 4 Wochen
umgesetzt.
Ein Kollege hat mich darauf hingewiesen,weil sein Onkel den Antrag gestellt hat.
Der Onkel hat seinen FS auch schon wieder.

Viel Glück an alle ,die auch den Antrag auf Neuerteilung stellen oder gestellt haben !!!
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Gast_buerger_*
Beitrag 23.09.2008, 13:21
Beitrag #235





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Hallo Mr.T
Zitat
Einen Nachweis zu verlangen, ist nicht rechtens.


Ok, Schwamm drüber war nur so ein Gedanke. rolleyes.gif

So jetzt wieder zum Tagesgeschäft. whistling.gif

wavey.gif
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Barney
Beitrag 28.10.2008, 18:31
Beitrag #236


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Ich hole den thread noch mal kurz aus der Tiefe, um mich bei @Mr T für die Erstellung des selbigen und bei @Jens für die klare Aussage in Beitrag #51 zu bedanken. wavey.gif

Die Sachbearbeiterin meines Straßenverkehrsamtes hat mir nun gemailt, dass die Erweiterung meiner FE Klassen um [A] [C] und [T] ohne erneute Fahrprüfung erfolgen kann. smile.gif

Sobald ich die noch erforderlichen Antragsunterlagen: Augenärztliches Gutachten, allgemeinärztliche Untersuchung und Bescheinigung vom RLV beisammen hab, kann ich bei ihr vorstellig werden.
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Naibaf
Beitrag 29.10.2008, 00:50
Beitrag #237


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Zitat (Mr.T @ 22.09.2008, 18:54) *
Zitat (charly68 @ 22.09.2008, 18:56) *
Man muß aber unterscheiden, ob die Klasse bisher ohne Ausbildung eingeschlossen war oder nicht.

Man kann mittels KANN-Bestimmung nur für etwas Prüfungen fordern, was auch damals prüfungspflichtig war.
Achso. Und was ist mit § 76 Nr. 11a FeV:
Zitat
11a. § 20 (Neuerteilung der Fahrerlaubnis nach Entzug der Klasse 3 alten Rechts)

Personen, denen eine Fahrerlaubnis alten Rechts der Klasse 3 entzogen wurde, werden im Rahmen einer Neuerteilung nach § 20 auf Antrag außer der Klasse B auch die Klassen BE, C1 und C1E, sowie die Klasse A1, sofern die Klasse 3 vor dem 1. April 1980 erteilt war, ohne Ablegung der hierfür erforderlichen Fahrerlaubnisprüfungen erteilt, wenn die Fahrerlaubnisbehörde auf die Ablegung der Prüfung für die Klasse B nach § 20 Abs. 2 verzichtet hat.
Für die Klasse A1 wurde doch auch idR. keine Prüfung abgelegt. Warum soll das jetzt für die Klasse C1 gelten?
Ist dann für BE auch eine Prüfung erforderlich, wenn jemand keine Anhängerfahrten nachweisen kann? unsure.gif
Fragen über Fragen, auf die du wahrscheinlich auch wieder keine Antwort hast, stimmts?


Nochmal rein interessehalber...:
Ich verstehe den Paragraphen eigentlich als "entweder alle oder keine Prüfung".

"...ohne Ablegung der hierfür erforderlichen Fahrerlaubnisprüfungen erteilt, wenn die Fahrerlaubnisbehörde auf die Ablegung der Prüfung für die Klasse B nach § 20 Abs. 2 verzichtet hat."

Also im Klartext: Verzichet die FEB auf das erneute Ablegen der Prüfung für Klasse B, dann hat sie alle anderen "3er"-Klassen mitauszuhändigen. Oder ???
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Uwe W
Beitrag 29.10.2008, 01:04
Beitrag #238


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Ja, wenn die Behörde keine Klasse B Prüfung anordnet, dann muss sie die übrigen Klassen auch erteilen, sofern die übrigen Voraussetzungen dafür vorhanden sind.

Besteht die Behörde auf der Klasse B Prüfung, so ist sie allerdings nicht verpflichtet, für die übrigen Klassen auch eine Prüfung zu verlangen.
Das hängt dann jeweils von den näheren Umständen ab.


--------------------
"Alle Mitgliedstaaten hätten Grund sich zu beklagen. Skouris betont, dass gerade dies beweise, dass der EuGH seine Arbeit gut mache."
(Interview mit Vassilios Skouris am 20.04.06 im ORF)
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Naibaf
Beitrag 01.11.2008, 00:55
Beitrag #239


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Also mit andern Worten:
Die Schikane, die MickeyMouse zuteil wurde, war an den Haaren herbeigezogen und rechtswidrig... Naja...
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Axel F.
Beitrag 05.11.2008, 19:29
Beitrag #240


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Zitat (Kai R. @ 09.05.2008, 10:19) *
wann soll die denn in Kraft treten?

Grüße

Kai

sollte laut Straßenverkehrsamt Augsburg
Zitat
am 29.10,2008 in kraft getreten sein hat mir die Redakteurin von South and browse Filmfirma von VOX bei den Recherchen heraus gefunden
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Mr.T
Beitrag 05.11.2008, 19:53
Beitrag #241


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Zitat (Axel F. @ 05.11.2008, 19:29) *
sollte laut Straßenverkehrsamt Augsburg
...
am 29.10,2008 in kraft getreten sein hat mir die Redakteurin von South and browse Filmfirma von VOX bei den Recherchen heraus gefunden
Die 4. ÄnderungsVO ist am 30.10.2008 in Kraft getreten. Da hat deine Redakteurin wohl nicht richtig recherchiert. rolleyes.gif


--------------------
Gruß Mr.T

Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen.
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DerMitDemAmtTanzt
Beitrag 13.11.2008, 20:08
Beitrag #242


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Hallo zusammen,

mit Begeisterung habe ich mir Eure Beträge "rein gezogen". Viele Infos,aber auch noch nen paar Unklarheiten(bzw.Kopf schütteln) hab ich dennoch...sorry,falls es schon xmal gepostet wurde!
So wie ich es gelesen habe muß ich auf die "Gnade" meiner SB hoffen?!
Ich war nun bei 2 SB, die eine meinte das ich eine Nachprüfung nicht ablegen muß, die andere meinte,dass Sie es prüfen müssen ob es auch ohne geht..also darf ich betten, dass die "nette" da ist und die andere krank? Was legetemiert die Tanten dazu darüber urteilen zu dürfen?Vllt haben sie nicht ma selber nen Führerschein blink.gif

Gruß
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Jens
Beitrag 13.11.2008, 20:16
Beitrag #243


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Zitat (DerMitDemAmtTanzt @ 13.11.2008, 20:08) *
Was legetemiert die Tanten dazu darüber urteilen zu dürfen?Vllt haben sie nicht ma selber nen Führerschein blink.gif

Muß ein Richter Verbrechen begehen, damit er über Verbrecher urteilen kann?

Die Damen der FSST haben sich bei ihren Entscheidungen an der FeV zu orientieren. Da ist es völlig belanglos, ob sie selber eine FE haben oder nicht.


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DerMitDemAmtTanzt
Beitrag 13.11.2008, 20:23
Beitrag #244


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Das sollte auch eher ein Witz sein...sorry wenn das falsch verstanden wurde...
Was ist die FeV und welche Beurteilungskriterien stehen da drin? think.gif

Der Beitrag wurde von Mr.T bearbeitet: 13.11.2008, 21:03
Bearbeitungsgrund: unnötiges Zitat des Vorpostings gelöscht.
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Gast_charly68_*
Beitrag 13.11.2008, 20:25
Beitrag #245





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FeV = Fahrerlaubnisverordnung

LG
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DerMitDemAmtTanzt
Beitrag 13.11.2008, 20:30
Beitrag #246


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Vielen Dank! wavey.gif

Aber mein Paragraphen Deutsch ist nicht so gut think.gif
Also ist es so das ich hoffen muß, dass die SB mir gnädig gestellt ist, wenn nicht shit happens?!?!

Was ne blöde Regelung...
thread.gif
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Gast_buerger_*
Beitrag 13.11.2008, 20:35
Beitrag #247





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Hallo charly68

Hast du auch einen Link wo man den § 20 öffnen kann think.gif

wavey.gif

p.s. sollte es so sein das ich sie nur nicht öffnen kann, Sorry

Der Beitrag wurde von buerger bearbeitet: 13.11.2008, 20:36
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Jens
Beitrag 13.11.2008, 20:39
Beitrag #248


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§20 FeV


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DerMitDemAmtTanzt
Beitrag 13.11.2008, 20:51
Beitrag #249


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Juppi danke schön!!!

Das meinte ich aber mit legetemiert die Tanten dazu? Woher sollen die es denn wissen,ob einem die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten fehlen? Ein älterer Mensch der in den 50iger seinen FS gemacht hat,hat er noch die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten?

Ich sag ja...abwarten und Tee trinken cool.gif
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Jens
Beitrag 13.11.2008, 20:53
Beitrag #250


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Zitat (DerMitDemAmtTanzt @ 13.11.2008, 20:51) *
Woher sollen die es denn wissen,ob einem die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten fehlen?

Zitat
Die Fahrerlaubnisbehörde kann auf eine Fahrerlaubnisprüfung verzichten, wenn keine Tatsachen vorliegen, die die Annahme rechtfertigen …


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