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Beitrag
#1
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 9 Beigetreten: 19.09.2008 Wohnort: eppingen Mitglieds-Nr.: 44398 ![]() |
schade das ich heute erst da bin ![]() aber mal von anfang an: FS abgeben müssen wegen 0,7promille und da ich meine guten"FREUNDE" zum bruch gefahren habe ![]() dann 3x fahren ohne FS !!! 2004 FS antrag auf wiedererteilung gestellt mit der auflage mpu und neu prüfung!! aus finanzellen gründen NIX gemacht. und HEUTE wieder antrag gestellt !!!! (139,50€) auflagen die gleichen mpu und prüfungen ablegen ![]() dann komme ich heim und mein nachbar erzählt mir "WIESO HASTE NICHT GEWARTET DU DEPP" und vrwies mich in euer forum.und ich lese hier die tollsten sachen wegen der neuerteilung ohne prüfung und so ![]() ![]() ok meine frage ist 1.hätte ich besser warten sollen 2.und wenn ja kann man dann noch was ändern? 3.geht das wirklich so einfach ohne prüfung? habe mal ein paar links gelesen aber oh mein beamtendeutsch ist nicht so toll im voraus mal danke für die antworten von den bestimmt oft gestellten fragen GRUSS EXKALIPUR |
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Beitrag
#2
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 31404 Beigetreten: 06.02.2004 Mitglieds-Nr.: 1686 ![]() |
2004 FS antrag auf wiedererteilung gestellt mit der auflage mpu und neu prüfung!! Hast du den Antrag zurückgezogen oder wurde dein Antrag abgelehnt?aus finanzellen gründen NIX gemacht. 1.hätte ich besser warten sollen Wenn es nur um die Frage der FE-Prüfungen geht, nein.2.und wenn ja kann man dann noch was ändern? Antwort entfällt, da 1. mit nein beantwortet wurde.3.geht das wirklich so einfach ohne prüfung? Ja. Aber ob du ohne MPU davon kommst, ist ein anderes Thema.
-------------------- Gruß Mr.T
Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen. |
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#3
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 9 Beigetreten: 19.09.2008 Wohnort: eppingen Mitglieds-Nr.: 44398 ![]() |
wow danke für die schnell antwort ! LOL
also denkst du das ich keine prüfung machen muss da die beartbeitung ja so 4-6wochen dauert und dann das neue gesetz zählt? und ja das mit der mpu ist schon klar das ich die machen muss. ![]() und nein antrag wurde damals nicht abgelehnt sondern ich hate mich einfach nicht mehr darum gekümmert und das wars . war halt ein teueres nichts tun lol gruss EXKALIPUR |
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#4
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7548 Beigetreten: 05.03.2007 Wohnort: In der Mitte Schleswig-Holsteins Mitglieds-Nr.: 29231 ![]() |
Das ist etwas schade, das der Antrag damals von dir nicht zurückgezogen worden ist.
Da keine positive MPU eingereicht wurde, ist der irgendwann wegen Nichteinreichung abschlägig beschieden worden und damit beginnt die Tilgungsfrist von neuem. -------------------- Mitglied der Interessengemeinschaft 'Rettet den Genitiv'
Unser Zeitalter ist stolz auf Maschinen die denken und mißtrauisch gegen Menschen, die es versuchen. MPS-Kinder |
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#5
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 31404 Beigetreten: 06.02.2004 Mitglieds-Nr.: 1686 ![]() |
also denkst du das ich keine prüfung machen muss da die beartbeitung ja so 4-6wochen dauert und dann das neue gesetz zählt? So könnte man sagen.
-------------------- Gruß Mr.T
Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen. |
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Beitrag
#6
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 9 Beigetreten: 19.09.2008 Wohnort: eppingen Mitglieds-Nr.: 44398 ![]() |
ZU.Da keine positive MPU eingereicht wurde, ist der irgendwann wegen Nichteinreichung abschlägig beschieden worden und damit beginnt die Tilgungsfrist von neuem.
UND WAS ÄNDERT SICH DANN??ist das dann eine andere situiation für mich? gruss EXKALIPUR |
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#7
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7548 Beigetreten: 05.03.2007 Wohnort: In der Mitte Schleswig-Holsteins Mitglieds-Nr.: 29231 ![]() |
Erstmal ändert sich soweit nichts. Du hast keine Fleppe und mußt zur Neuerteilung eine positive MPU machen.
Wenn du damals den Antrag zurückgezogen hättest, wäre die Tilgung 2010 erfolgt. Jetzt ist die Tilgung erst 10 Jahre nach der Neuerteilung der FE, d.h. 2018 oder 2019, je nachdem, wann du die FE wieder erhälst Das heißt, das die Trunkenheitsfahrt länger im VZR und in deiner Führerscheinakte steht und damit auch länger verwendbar ist, falls mal wieder gegen dich etwas vorliegen sollte. -------------------- Mitglied der Interessengemeinschaft 'Rettet den Genitiv'
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#8
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 31404 Beigetreten: 06.02.2004 Mitglieds-Nr.: 1686 ![]() |
*** Anmerkung Moderator:
Ich habe mal für @EXKALIPUR einen eigenen Thread aufgemacht. Jetzt ist die Tilgung erst 10 Jahre nach der Neuerteilung der FE, d.h. 2018 oder 2019, je nachdem, wann du die FE wieder erhälst Aber nur dann, wenn die FSST den Antrag aus 2004 abgelehnt hat. Und dazu hat der TE ja Folgendes:und nein antrag wurde damals nicht abgelehnt geschrieben.
-------------------- Gruß Mr.T
Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen. |
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#9
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 15896 Beigetreten: 05.02.2008 Wohnort: Vussem bei Mechernich bei Euskirchen zwischen Köln, Bonn und Aachen Mitglieds-Nr.: 39938 ![]() |
Vielleicht ist er bei denen auch einfach unter den Tisch gefallen und vergessen worden, soll ja bei Behörden auch schon mal passieren, nicht immer zum Nachteil des Betroffenen.
![]() -------------------- "Es stimmt, die Erde ist die Wiege der Menschheit, aber der Mensch kann nicht ewig in der Wiege bleiben. Das Sonnensystem wird unser Kindergarten."
Konstantin Ziolkowski, russischer Raumfahrttheoretiker "Bildung ist das, was übrigbleibt, wenn man alles vergessen hat, was man gelernt hat." Werner Heisenberg, deutscher Physiker und Nobelpreisträger Reverse Engineering Modification: Imitation of "Imitation Of Life".... Für alle die Holländisch können: .... de negen oplichters .... dronken mensen en kinderen spreken altijd de waarheid. Sightseeing Brüssel: Kongreßplatz, Botanischer Garten, Kunstberg. Sightseeing Casablanca |
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#10
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7548 Beigetreten: 05.03.2007 Wohnort: In der Mitte Schleswig-Holsteins Mitglieds-Nr.: 29231 ![]() |
Aber nur dann, wenn die FSST den Antrag aus 2004 abgelehnt hat. Und dazu hat der TE ja Folgendes: und er schrieb dann weiter dazuund nein antrag wurde damals nicht abgelehnt geschrieben. sondern ich hate mich einfach nicht mehr darum gekümmert und das wars . Das heißt, das der Antrag jedenfalls nicht zurückgezogen worden ist. Wie wird den mit so einer 'Karteileiche' verfahren?
-------------------- Mitglied der Interessengemeinschaft 'Rettet den Genitiv'
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#11
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 31404 Beigetreten: 06.02.2004 Mitglieds-Nr.: 1686 ![]() |
Wie wird den mit so einer 'Karteileiche' verfahren? Manchmal verstaubt auch ein Antrag. ![]() -------------------- Gruß Mr.T
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#12
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7548 Beigetreten: 05.03.2007 Wohnort: In der Mitte Schleswig-Holsteins Mitglieds-Nr.: 29231 ![]() |
Aha
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#13
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 30729 Beigetreten: 16.01.2006 Wohnort: Kiel Mitglieds-Nr.: 16036 ![]() |
Wenn du damals den Antrag zurückgezogen hättest, wäre die Tilgung 2010 erfolgt. Könnte aber auch später sein, eventuell ist für das Fahren ohne Fahrerlaubnis eine isolierte Sperre verhängt worden. -------------------- |
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#14
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7548 Beigetreten: 05.03.2007 Wohnort: In der Mitte Schleswig-Holsteins Mitglieds-Nr.: 29231 ![]() |
Hmm - ist möglich - um das zu klären, sollte @EXKALIPUR doch mal einen Auszug beim Kraftfahrtbundesamt anfordern bzw seine Führerscheinakte einsehen.
Es wäre ja auch für ihn sowohl für die MPU als auch für die Zeit nach einer Neuerteilung von Interresse, zu wissen, was Fahrerlaubnisrechtlich gegen ihn steht. -------------------- Mitglied der Interessengemeinschaft 'Rettet den Genitiv'
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#15
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 9 Beigetreten: 19.09.2008 Wohnort: eppingen Mitglieds-Nr.: 44398 ![]() |
hallo also das fahren ohne ist erledigt 20monate auf bewehrung und 2 jahre sperre ist in der akte vermerkt und das ist alles ohne auswirkung mehr auf mein antrag .
nur das ich mpu machen muss und wegen dem ersten antrag hat niemand mehr etwas gesagt oder geschrieben von wegen abgeleht oder abgelaufen oder sowas. scheint wirklich unter den tisch gefallen sein. das einzige was ich heute beim antrag stellen erfahren hatte ist das ich mpu und prüfung machen muss. und wie gesagt mich hat es halt interresiert ob ich nun wirklich noch eine prüfung machen muss oder nicht gruss EXKALIPUR |
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Gast_charly68_* |
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#16
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Ich würde an Deiner Stelle trotzdem einen Auszug aus dem VZR beim KBA anfordern.
Der kostest Dich nur eine Kopie des Personalausweises (Vorder- und Rückseite), ein Blatt Papier für den Ausdruck des Formulars, einen Briefumschlag, 55 Cent Porto und fünf Minuten Arbeit. Dann weist Du wenigstens was noch drin steht und wie lange es evtl. verwertet werden kann - unabhängig von der Neuerteilung nach Entzug. Denn diesen fordert die FEB auch an. LG |
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#17
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 9 Beigetreten: 19.09.2008 Wohnort: eppingen Mitglieds-Nr.: 44398 ![]() |
hab ich gerade gemacht dank des links und ab zur post morgen
danke bin echt gespannt was da drin steht werde auf jeden fall hier bericht erstatten auch was denn nun doch oder doch nicht zu machen ist wegen den prüfungen gruss EXKALIPUR |
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Gast_charly68_* |
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Beitrag
#18
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Notfalls würde ich den Antrag bis Anfang November ruhen lassen, Dann ist die neue FeV in Kraft und dann kann keine Prüfung mehr auf Gutdünken mehr verlangt werden.
Es gibt dann zwar weiterhin die Kann-Bestimmung aber diese muß dann entsprechend begründet werden. LG |
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#19
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 9 Beigetreten: 19.09.2008 Wohnort: eppingen Mitglieds-Nr.: 44398 ![]() |
ja wie gesagt war heute antrag stellen und nun??heul heul
und was heisst ruhen lassen??? mpu und alle papiere erst im nov abgeben? oder wie meinste das genau gruss EXKALIPUR |
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#20
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 31404 Beigetreten: 06.02.2004 Mitglieds-Nr.: 1686 ![]() |
Dann ist die neue FeV in Kraft und dann kann keine Prüfung mehr auf Gutdünken mehr verlangt werden. Bislang stand und steht die 2-Jahresfrist in § 20 Abs. 2 FeV, was hat das denn mit Gutdünken zu tun? Aber wahrscheinlich habe ich dich mal wieder falsch verstanden. ![]() Es gibt dann zwar weiterhin die Kann-Bestimmung aber diese muß dann entsprechend begründet werden. Es können nur dann erneute Prüfungen verlangt werden, wenn Tatsachen vorliegen, dass der Bewerber die nach § 16 Abs. 1 und § 17 Abs. 1 FeV erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten nicht mehr besitzt. Und das ist bei einer Entziehung wegen mangelnder Eignung nun mal nicht der Fall.
-------------------- Gruß Mr.T
Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen. |
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#21
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 9 Beigetreten: 19.09.2008 Wohnort: eppingen Mitglieds-Nr.: 44398 ![]() |
ja und wörtlich hat die dame auch nix gesagt sondern ich sollte mir alles durchlesen und da stand dann eben 2jahr und so weiter prüfung machen bla bla
gruss EXKALIPUR |
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Gast_charly68_* |
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Beitrag
#22
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Dann ist die neue FeV in Kraft und dann kann keine Prüfung mehr auf Gutdünken mehr verlangt werden. Bislang stand und steht die 2-Jahresfrist in § 20 Abs. 2 FeV, was hat das denn mit Gutdünken zu tun? Aber wahrscheinlich habe ich dich mal wieder falsch verstanden. ![]() Das Gutdünken bezieht sich auf die Kann-Bestimmung und dies muß dann ja entsprechend begründet werden. Vielleicht sollte uns mal der TE verraten aus welchem Bundesland er kommt. Dann kann man noch besser auf die Situation eingehen. Wie wir wissen haben noch nicht alle B-Länder eine Vorgriffsregelung geschaffen. LG |
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#23
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 31404 Beigetreten: 06.02.2004 Mitglieds-Nr.: 1686 ![]() |
Das Gutdünken bezieht sich auf die Kann-Bestimmung Warum hast du das denn nicht geschrieben?und dies muß dann begründet werden. Es gibt aber keinen Grund.
-------------------- Gruß Mr.T
Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen. |
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Gast_charly68_* |
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Beitrag
#24
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Dann lese mal alles im Zusammenhang und zerreiße es nicht. Die Antwort steht im letzten Satz des Zitates.
Notfalls würde ich den Antrag bis Anfang November ruhen lassen, Dann ist die neue FeV in Kraft und dann kann keine Prüfung mehr auf Gutdünken mehr verlangt werden. Es gibt dann zwar weiterhin die Kann-Bestimmung aber diese muß dann entsprechend begründet werden. LG |
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#25
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 9 Beigetreten: 19.09.2008 Wohnort: eppingen Mitglieds-Nr.: 44398 ![]() |
also ich aus eppingen und das landradsamt heilbronn ist für mich zuständig also baden würtenberg
gruss EXKALIPUR |
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Gast_charly68_* |
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Beitrag
#26
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also ich aus eppingen und das landradsamt heilbronn ist für mich zuständig also baden würtenberg gruss EXKALIPUR In Baden-Württemberg ist die Vorgriffsregelung in Kraft. Dann spreche noch mal mit der Sachbearbeiterin oder falls diese hartnäckig bleibt mit dem/der Vorgesetzten der Dame. LG |
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#27
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 9 Beigetreten: 19.09.2008 Wohnort: eppingen Mitglieds-Nr.: 44398 ![]() |
ja genau das ist der letzte satz auf dem wohl noch übrigen anträge
aha also könnten sie jetzt schon sagen ja keine prüfung machen oder sie begründen es richtig? |
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Gast_charly68_* |
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#28
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#29
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 31404 Beigetreten: 06.02.2004 Mitglieds-Nr.: 1686 ![]() |
Dann lese mal alles im Zusammenhang und zerreiße es nicht. Die Antwort steht im letzten Satz des Zitates. Ich habe das im Zusammenhang gelesen. Der Teil mit dem Gutdünken steht im 2. Satz und bezieht sich in diesem auf den ersten Teil. Also bedeutet das doch, dass bislang die FSST die Prüfungen nach Gutdünken angeordnet haben.Notfalls würde ich den Antrag bis Anfang November ruhen lassen, Dann ist die neue FeV in Kraft und dann kann keine Prüfung mehr auf Gutdünken mehr verlangt werden. Es gibt dann zwar weiterhin die Kann-Bestimmung aber diese muß dann entsprechend begründet werden. Aber wie schon gesagt, ich hab es wohl falsch verstanden. ![]() -------------------- Gruß Mr.T
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Gast_charly68_* |
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#30
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Zwischen dem ersten Satz und dem zweiten Satz ist versehentlich ein Komma gelandet. Hätte ein Punkt sein sollen.
Vielleicht hast Du es dadurch etwas mißverstanden. LG |
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#31
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 31404 Beigetreten: 06.02.2004 Mitglieds-Nr.: 1686 ![]() |
Vielleicht hast Du es dadurch etwas mißverstanden. Wusste ichs doch. I.Ü.: Ob Punkt oder Komma ändert am Sinn deines Textes nichts. ![]() -------------------- Gruß Mr.T
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Gast_charly68_* |
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#32
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Gast_klaus62_* |
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#33
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#34
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7548 Beigetreten: 05.03.2007 Wohnort: In der Mitte Schleswig-Holsteins Mitglieds-Nr.: 29231 ![]() |
ja wie gesagt war heute antrag stellen Mal ein ganz anderer Gedanke: so wie ich das sehe, musst du mit einer doppelten Fragestellung bei der MPU rechnen.Höchstwahrscheinlich wird abgeklärt werden müssen, ob du 1. nicht wieder unter Alkoholeinwirkung fahren wirst und 2. nicht wieder gegen Verkehrsrechtliche Bestimmungen verstossen wirst. Wie hast du dich bisher auf diese beiden Themen vorbereitet? -------------------- Mitglied der Interessengemeinschaft 'Rettet den Genitiv'
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Beitrag
#35
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 31404 Beigetreten: 06.02.2004 Mitglieds-Nr.: 1686 ![]() |
Die Alkfrage würde mich bei einem Promillewert von 0,7 doch arg erstaunen lassen.
-------------------- Gruß Mr.T
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Beitrag
#36
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7548 Beigetreten: 05.03.2007 Wohnort: In der Mitte Schleswig-Holsteins Mitglieds-Nr.: 29231 ![]() |
![]() Da aber der erste Vorfall ( wohl ein §315 StGB) im Zusammenhang mit Alkohol passierte und wohl auch als alkoholbedingte Ausfallerscheinung gesehen werden kann, sollten Fragen zum Thema Alkohol nicht gänzlich ausgeschlossen werden. -------------------- Mitglied der Interessengemeinschaft 'Rettet den Genitiv'
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 07.07.2025 - 11:21 |