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> führerschein weg und angebliche fahrerflucht
ReDaX
Beitrag 11.01.2008, 18:55
Beitrag #1


Neuling
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Hallo leute,
ich habe jetzt schon überall nachgelesen aber nix passendes zu meinen fall gefunden, also wollte ich euch mal befragen und um rat bitten!

Ich war mit dem Bulli unserer firma unterwegs und als ich an der baustelle an kam rief mein chef an - ich sei irgendwo dranne gefahren und bin dann abgehauen, polizei kommt zu mir.

Ok also polizei ist da wir unterhalten usn ich wusste von nichts, die gingen um den bulli herum und fanden am spiegel so kratzer 10cm lang!
Die messungen ergaben das die auf der gleichen höhe waren wie der schaden an einem parkenden lkw der an einer straße ausgeladen hat..

Nungut also bin ich da wohl dranne gekommen habe aber von all dem nix mitbekommen, bulli macht orgendtlich terz und hatte das radio an also wirklich nix gehört und geruckelt hat auch nix weil war ja eig an meinem fahrzeug nur ein kleiner schaden.

Aufjedenfall habe ich jetzt eine Anzeige wegen fahrerflucht am hals mit einen geschätzen sachschaden von 2300 euro, wie der schaden so hoch ist kp denke müssen die seite neu lackieren, hab das fahrzeug noch nichtmal zu sehen bekommen was ich demoliert habe..

aber warum sollte ich abhauen?
1. der bulli is voll mit werbung überall (vorne,seiten,hinten) is name adresse und telefonnummer unserer firma und wirklich auffällige farben gelb rot weiß alles so halt !
2. Die versicherung hätte den schaden ja übernommen nehme ich an !

Die Beamten sagten ich solle mich die nächsten tage auf der wache melden- habe ich getan da wurde mir nur vorgehalten das kann man nit überhört haben das muss doch ichtig geknallt haben..


Könnt ihr mir bitte sagen womit ich zurechnen habe, chance auf einstellung?
-halt so das ich das echt nit gehört habe?
Anwalt nehmen?
-was würde son anwalt kosten ohne rechtsschutz?

Danke schonmal allem im vorraus smile.gif
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GM_
Beitrag 11.01.2008, 20:49
Beitrag #2


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Bei Verdacht auf Unfallflucht muss die Polizei erst mal ermitteln, da hat sie keinen Spielraum. Über die Einstellung entscheiden kann nur der Staatsanwalt. Letztlich kommt es hier darauf an, ob nach normaler Lebenserfahrung davon auszugehen ist, dass du etwas gemerkt haben mußt.

Grundsätzlich macht man in solchen Fällen zur Sache besser keine Angaben, aber wenn deine Angaben in sich schlüssig und wahrheitsgemäß waren ist zu hoffen, dass du damit nichts verschlechtert hast.

Nun wartet man in solchen Fällen meistens erst mal ab, ob der Staatsanwalt einstellt oder ob ein Strafbefehl kommt und nur falls tatsächlich ein Strafbefehl kommt schaltet man den Anwalt ein.

Allerding schreibst du in der Überschrift dass dein Führerschein weg ist, ist der immer noch weg? Das wäre evtl. ein Grund doch schon früher den Anwalt ins Boot zu nehmen. Wann war denn der Vorfall? Wann hast du diese Aussage bei der Polizei gemacht?


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Noch hat kein einziger Tesla meinen Diesel abgehängt.
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ReDaX
Beitrag 11.01.2008, 20:54
Beitrag #3


Neuling
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hi danke für deine antwort!
das is am mittwoch passiert die haben den schein sofort mitgenommen!
Die aussage habe ich vorort bei den polizisten gemacht aber ich werd noch bescheid bekommen sagt der Sachbearbeiter... aber die glauben mir das ja alle nit ich dreh bald echt durch.. zahlt die versicherung den schaden denn fals ich der fahrerflucht angeklagt/verurteilt werde?
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Peter Lustig
Beitrag 11.01.2008, 21:03
Beitrag #4


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Eine Verurteilung wegen eines Vergehens der Unfallflucht nach § 142 StGB kann neben einer Geldstrafe in bestimmten Fällen auch zu einer Entziehung der Fahrerlaubnis und Auferlegung einer Sperrfrist von mindestens 6 Monaten bis zur Neuerteilung führen (siehe § 69 Abs. 2 StGB). Ob dies bei Dir der Fall ist, obliegt der Beurteilung durch das Gericht. In Grenzfällen ist ein Anwalt daher nicht schlecht, da er ggf. erreichen kann, dass Dir Dein sichergestellter Führerschein wieder ausgehändigt wird, und es auch nicht zu einer Entziehung der Fahrerlaubnis kommt. Außerdem kann der Anwalt Einsicht in die Ermittlungsakte nehmen. Du solltest daher nach meinem Dafürhalten den Sachverhalt baldmöglich mit einem Anwalt durchsprechen.

Die Versicherung wird den von Dir angerichteten Schaden zunächst einmal bezahlen. Allerdings musst Du damit rechnen, dass Du anschließend möglicherweise - u. U. auch mit einem Teilbetrag - von der Versicherung in Regress genommen wirst.
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ReDaX
Beitrag 11.01.2008, 21:07
Beitrag #5


Neuling
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also ich habe noch keine post erhalten vonnen staatsanwalt oder polizei, wird da dann drinne stehen das ich vor gericht muss oder muss ich erstmal zu nem verhör noch hin oder so? wo dann alles aufgeschrieben wird?
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nachteule
Beitrag 11.01.2008, 21:23
Beitrag #6


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Hallo, ReDaX,

herzlich willkommen im Verkehrsportal.

Es tut mir leid, aber dass Du von dem Unfall nichts mitbekommen hast, kann ich nicht nachvollziehen und auch nicht glauben.

Wenn Du den parkenden LKW, der gerade entladen wurde, gestreift hast, bist Du logischerweise ziemlich dicht an diesem vorbeigefahren, und Du kannst mir nicht erzählen, dass Du dabei nicht etwas genauer hingeschaut hast, ob es auch passt.

Wenn Du an Deinem Spiegel einen Kratzer von 10 cm und am LKW einen Schaden von geschätzten 2.300.- € verursacht hast, war dies auch kein kleiner Zusammenstoß, und somit hört man diesen auch.

Ich gehe daher schlicht und ergreifend davon aus, dass Du zwar etwas gehört, dass Du Dich aber einfach nicht darum gekümmert hast, und dass wäre Deine Pflicht gewesen.

Meiner Ansicht nach kann Dir in diesem Fall nur ein versierter Anwalt für Verkehrsrecht helfen.

Viele Grüße,

Nachteule


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Zuerst ignorieren sie dich, dann lachen sie über dich, dann bekämpfen sie dich und dann gewinnst du.

Mahatma Gandhi
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ReDaX
Beitrag 11.01.2008, 21:42
Beitrag #7


Neuling
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joah dicht muss es ja gewesen sein aber ich war in gedanken und an som bulli klappert immer was auffer ladefläche und an irgendwelchen schnallen oder so.
naja ich weiß ist vllt echt schwer zu glauben..aber so war es und ich hab ja keine bösen absichten ich will eig nur das der schaden beseitigt wird und alles wieder gut is sad.gif aber jetzt.. ich hab keine ahnung was ich machen soll .. aber ich bin doch nit doof und haue mit nem bulli dann ab wo hinten sogar der name draufsteht, wer das macht muss ja echt nen riesen schuss haben think.gif

danke für die antworten
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nachteule
Beitrag 11.01.2008, 23:27
Beitrag #8


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Hallo, ReDaX,

Zitat (ReDaX @ 11.01.2008, 21:42) *
...aber ich bin doch nit doof und haue mit nem bulli dann ab wo hinten sogar der name draufsteht, wer das macht muss ja echt nen riesen schuss haben think.gif


in so einem Moment denken manche Menschen absolut nicht rational, sondern gehen stiften, obwohl sie wissen, dass ihr Kennzeichen noch an der Unfallstelle liegt, obwohl sie gesehen haben, dass Zeugen ihr Kennzeichen notiert haben, dass ihr Firmenlogo groß und breit zu erkennen war usw.

Diese Begründung zieht bei einem Staatsanwalt bestimmt nicht, denn die hat er sicher schon x - mal gehört.

Da auch schon dein Führerschein eingezogen wurde, solltest Du, wenn Du keine private Verkehrsrechtsschutzversicherung hast, mit Deinem Chef reden, ob die Firma mit ihrer RSV einspringt, denn Du bist ja im Auftrag der Firma mit einem Firmenfahrzeug unterwegs gewesen.

Wenn Du Glück hast, übernimmt die RSV die Anwaltskosten.

Du kannst es natürlich auch ohne Anwalt versuchen, denn dass es durchaus auch gut ausgehen kann, hat sich in der Vergangenheit auch schon gezeigt.

Es würde sich ganz bestimmt lohnen, wenn Du Dir jetzt am Wochenende Zeit nimmst, und Dir hier im VP mal etliche Fälle durchschaust, in denen es um das unerlaubte Entfernen vom Unfallort geht, denn dann fällt es Dir mit Sicherheit leichter, eine Entscheidung zu treffen.

Viele Grüße,

Nachteule


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Anton Gorodezki
Beitrag 12.01.2008, 00:09
Beitrag #9


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dieses "stiftengehen" kann ich ja theoretisch noch einsehen, wenn es den eigenen geldbeutel betrifft - aber mit dem FIRMENWAGEN? warum sollte der TE das machen, wenn er doch NICHTS zu befürchten gehabt hätte?


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Le coeur a ses raisons que la raison ne connait pas. (Blaise Pascal)

because right is right, to follow right/Were wisdom in the scorn of consequence. (Tennyson)
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nachteule
Beitrag 12.01.2008, 00:27
Beitrag #10


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Hallo, Anton,

mit Logik ist diese Frage nicht zu beantworten.

Es gibt genügend LKW - Fahrer, die nachgewiesenermaßen den Unfall bemerkt haben, die sich sogar noch mit ihrem Unfallgegner unterhalten haben, aber trotzdem einfach wieder eingestiegen und davongefahren sind, obwohl ihnen klar sein müsste, dass sie damit ihren Führerschein und mit Sicherheit auch ihren Arbeitsplatz verlieren.

Das ist jetzt absolut keine Unterstellung gegen den TE, sondern schlicht und ergreifend Fakt, dass es so etwas gibt und deshalb bringt es auch wenig, wenn er so argumentiert.

Auch, wenn Rechtsanwälte laut einschlägigen Fernseh - und Kinofilmen die natürlichen Feinde des Polizeibeamten sind laugh2.gif , kann ich hier wirklich nur empfehlen, einen unserer Feinde einzuschalten.

Viele Grüße,

Nachteule


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ReDaX
Beitrag 14.01.2008, 15:14
Beitrag #11


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habe heut ma mit meinem anwalt telefoniert und der meinte erst abwarten aber als ich ihm sagte das die mir den führerschein schon weggenommen haben will er ne beschwerde schreiben, die kostet aber sagt er

frage was kostet die so ca? aber nicht schon 100€ oder?

oder soll ich denen lieber meinen lappen lassen und warten ohne beschwerde?
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Jens
Beitrag 14.01.2008, 17:09
Beitrag #12


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Was hat denn dein Anwalt gesagt, was er dir dafür berechnet?


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R32
Beitrag 14.01.2008, 17:24
Beitrag #13


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Zitat
Hallo, ReDaX,

herzlich willkommen im Verkehrsportal.

Es tut mir leid, aber dass Du von dem Unfall nichts mitbekommen hast, kann ich nicht nachvollziehen und auch nicht glauben.

Wenn Du den parkenden LKW, der gerade entladen wurde, gestreift hast, bist Du logischerweise ziemlich dicht an diesem vorbeigefahren, und Du kannst mir nicht erzählen, dass Du dabei nicht etwas genauer hingeschaut hast, ob es auch passt.


Was kann denn daran nicht zu glauben sein? Ein Bulli ist nunmal etwas lauter, als eure 5er BMW-Streifenwagen. Finde es eigentlich unerhört, dem TE zu unterstellen, er hätte es mit Absicht getan.

Abgesehen davon war das überhaupt nicht die Frage.

Naja, schon klar, passt mal wieder nicht in euer Beamtenschema. Erstmal alle zur Sau machen. Typisch!

Neulich haben sich deine netten "Kollegen" auch mal wieder fast ne halbe Stunde über meine Gruppe A Duplex Anlage unterhalten, obwohl ich den ganzen Spaß für 300 Euro hab eintragen lassen. Letztlich konnte ich dann weiterfahren. Naja, wenn man es eilig hat, dann wird erst recht lange jede Kleinigkeit angeschaut, um einen möglichst lange aufzuhalten. ranting.gif

Ohne Worte!!
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Mr.T
Beitrag 14.01.2008, 17:46
Beitrag #14


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@R32:
Kann es sein, dass du Probleme mit der cop.gif hast? Oder hat man dir heute nur was in den Kaffee getan? blink.gif


--------------------
Gruß Mr.T

Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen.
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ReDaX
Beitrag 14.01.2008, 18:30
Beitrag #15


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er sagte die beschwerde lassen wir lieber doch sein, da das evtl. konsequenzen haben kann auf den späteren verlauf sad.gif und das will ich nun wirklich nicht sad.gif

naja ich soll nu mit allem zu ihm kommen wenn was kommt und er meldet sich das heisst jetzt erstma für mich sparen sparen sparen..

mein anwalt meinte das immerhin die chance besteht gegen eine einstellung mit auflage z.b. 600 € an eine stiftung oder ähnliches das verfahren eingestellt wird ohne punkte und so!
- hierzu eine frage habe ich dann 4 jahre porbezeit? und muss ich zu nem aufbauseminar? sollte die einstellung gegen auflage der fall sein?

wäre lieb eure antworten zu bekommen vielen dank smile.gif
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R32
Beitrag 14.01.2008, 20:37
Beitrag #16


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@ Mr. T

Nicht grundsätzlich, ich habe selber einige Bekannte, die dem Beruf nachgehen. Wenn die komisch wären, wäre ich nicht mit ihnen befreundet.
Ich kann nur diese besserwisserische und immerkluge Art nicht ausstehen, die viele von denen an den Tag legen. Reicht schon, dass sie es draussen im Reallife tun, aber nichtmal im Internet können sie es bleiben lassen.

Achso, und ich trinke nur Wasser!

Ne aber ist doch wahr. Irgendwie wird hier ständig Leuten das Wort im Mund umgedreht. Ist mir schon öfter aufgefallen. Jemand stellt eine Frage und sofort kommen zig Leute, die Antworten geben, nur nicht auf die Frage die gestellt wurde.

Außerdem, warum sollte jemand in einem anonymen Forum lügen?
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Mr.T
Beitrag 14.01.2008, 21:01
Beitrag #17


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Zitat (R32 @ 14.01.2008, 20:37) *
Außerdem, warum sollte jemand in einem anonymen Forum lügen?

Es hat hier niemand, und insbesondere nicht @nachteule, behauptet, der TE würde lügen.
Aber auch in einem anonymen Forum hat man das Recht, die eine oder andere Aussage eines Users als nicht glaubhaft zu bezeichnen.
Und das ist nun mal ein kleiner, aber feiner Unterschied.


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Gruß Mr.T

Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen.
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ReDaX
Beitrag 14.01.2008, 21:04
Beitrag #18


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jungs smile.gif ihr sollt nit streiten^^ das bringt keinem was tongue.gif
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nachteule
Beitrag 15.01.2008, 01:12
Beitrag #19


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Hallo, R32,

es ist keine Unterstellung, wenn ich sage, dass man fast immer einen Zusammenstoß mitbekommt, sondern schlicht und ergreifend ein Erfahrungswert aus Unfällen im vierstelligen Bereich, die ich bislang aufgenommen habe.

Nur als Tip:

Setz Dich in Dein Auto, und mach die Augen zu, damit Du nicht siehst, was passiert, und vor allem, wann.

Irgendwann wackelt Dein Kumpel am Außenspiegel, und ich bin sicher, Du wirst es sofort merken.

Genauso ist es, wenn Du gegen ein anderes Fahrzeug kommst: In der Regel merkst Du es.

Das Problem ist, dass viele Autofahrer sich nach so einem kleinen Rempler nicht überlegen, um was es sich gehandelt hat, sondern sie gehen einfach davon aus, dass ja nichts passiert ist.

Wenn ich, so wie ReDaX, extrem dicht an einem anderen Fahrzeug vorbeifahre, und ein ungewohntes Geräusch höre, muss
ich mir auf jeden Fall Gedanken machen, kurz anhalten, und schauen.

Meistens sieht man dann auch die Ursache und kann dementsprechend vorschriftsmäßig handeln.

Viele Grüße,

Nachteule


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ReDaX
Beitrag 10.04.2008, 18:38
Beitrag #20


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Hi leute smile.gif

Ich habe am 9.1. meinen Führerschein entzogen bekommen nachdem ich nem LKW gestriffen habe und mir wurde Fahrerflucht vorgeworfen.

Meine Frage an euch: Wie lang muss ich noch warten bis ich Bescheid bekomme wann Gerichtstermin ist?
Mein Anwalt hat au nie was neues für mich, er sagte die sagem ihm genau so wenig wie mir.. ich find das echt komisch das die einen solang warten lassen..

Hattet ihr mal ähnliche Erfahrungen?
Bitte schreibt.

Lieben Gruß

ReDaX
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Feuerpferd
Beitrag 10.04.2008, 18:44
Beitrag #21


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Wieso wartest Du auf einen Gerichtstermin? Hast Du gegen den Strafbefehl Einspruch eingelegt? Wenn nicht gibt es vermutlich keine Hauptverhandlung, es sei denn es würde Jugendstrafrecht zur Anwendung kommen.

Wie lange das dauert ist so oder so von der Auslastung des Gerichts buw. des Richters abhängig. Da können schon mal 3 Monate und auch mehr vergehen.


--------------------
Dieses Zeichen gilt nicht für Busse, jedoch für Wohnmobile, denn dies sind keine PKW (OLG Braunschweig in VRS 86, 150).
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ReDaX
Beitrag 10.04.2008, 18:48
Beitrag #22


Neuling
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Mein Anwalt hatte nen Einspruch für die Beschlagnahmung geschrieben, dann kam aber nen Schrieb mit Gerichtlichen Beschluss von wegen der Führerschein ist beschlagnahmt!
Kann das Urteil auch einfach als Brief nach hause kommen?
Es war ja irgendwie Fahrerflucht ,aber ungewollt, hat das irgendwie andere Strafen?

Gruß
ReDaX
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Feuerpferd
Beitrag 10.04.2008, 18:52
Beitrag #23


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Zitat (ReDaX @ 10.04.2008, 19:48) *
Kann das Urteil auch einfach als Brief nach hause kommen?

Ja, das wäre dann der Strafbefehl. Wenn dagegen Einspruch eingelegt wird kommt es zur Hauptverhandlung. Das hätte Dir Dein Anwalt aber eigentlich auch schon erklären müssen. whistling.gif


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Dieses Zeichen gilt nicht für Busse, jedoch für Wohnmobile, denn dies sind keine PKW (OLG Braunschweig in VRS 86, 150).
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durban
Beitrag 10.04.2008, 21:18
Beitrag #24


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Die Anberaumung einer Hauptverhandlung bzw. der Erlass eines Strafbefehls ist natürlich von der Auslastung des Gerichts abhängig, daher ist die Terminierung nur schwer zu prognostizieren.
Wenn die Sachlage allerdings einigermaßen klar ist, soltest Du bald mit einem Strafbefehl rechnen können.
Gegen diesen gibt es ein besonderes Rechtsmittel: Den Einspruch. Wenn Du Einspruch einlegst, wird eine HV terminiert.

mfG
Durban wavey.gif


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Proxima Estación: Esperanza.
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RoterBaron
Beitrag 11.04.2008, 12:19
Beitrag #25


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Zitat (ReDaX @ 10.04.2008, 20:48) *
Es war ja irgendwie Fahrerflucht ,aber ungewollt, hat das irgendwie andere Strafen?

Gruß
ReDaX


Irgendwie Fahrerflucht? Ungewollt? . Interessante Definition.

Kannst du das näher erläutern?


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11/83 von Florian......hört....Sie Fahren.......Ach vergesst es, ich hab den Zettel nicht mehr.
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Jens
Beitrag 11.04.2008, 16:59
Beitrag #26


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Hier findest du die Geschichte von @ReDaX

*** Anmerkung Moderator:
Habe die Themen mal verbunden (und deshalb den Link gelöscht).

Gruß
Mr.T


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RSS Vereinfachte Darstellung Aktuelles Datum: 26.04.2024 - 22:56