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> Autounfall mit Personenschaden unter Alkohol...
Corsafahrerin
Beitrag 03.11.2007, 19:55
Beitrag #1


Neuling
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Hallo,
ich bin auf dieses Forum gestossen und hoffe ihr könnt mir helfen...
Ich komme mir vor wie in einem Alptraum...
Mein Freund hat riesen Bockmist verzapft und ich musste ihn heute morgen von der Polizeiwache abholen.
Er ist von der Disko ins Auto gestiegen, obwohl er getrunken hatte und obwohl es abgemacht war, dass ich ihn abholen würde.
Er meint er wäre noch oder wieder klar gewesen und konnte fahren...
Leider ist ihm an der nächsten Kreuzung ein besoffener Fußgänger vor das Auto gelaufen... mein Freund konnte nicht mehr ausweichen und der Fussgänger kam unters Auto :smtr4:
Krankenwagen, Polizei und ich wurden verständigt...
Das saudumme ist, dass der Geschädigte einfach auf die Straße gelaufen ist, da mein Freund aber unter Alkohol stand ist er ja direkt schuld.
Die Polizei hat im Unfallbericht aber angegeben, dass der Geschädigte der Unfallverursacher ist.
Nur ändert das ja leider nichts an seinem Alkoholkonsum...
Beim blasen hatte er 1,16 Promille und eine Stunde danach wurde dann im Präsidium Blut abgenommen. Das Ergebnis bekommen wir erst nächste Woche.
Nun haben wir natürlich riesen Ängste und Sorgen...
Mein Freund steht so unter Schock, ist kaum ansprechbar und ich ,,funktioniere" nur noch... rufe über all an, erkundige mich usw.
Der Polizist sagte mir, dass es ganz entscheident ist, ob das Blutergebnis über oder genau 1,1 Promille ist...
Wenn es drunter wäre, dann hätte er nicht so extrem viel zu erwarten (abgesehen davon, dass eine Person verletzt wurde).
Mein Freund sagt er hat gegen 2 Uhr das letzte Desperados getrunken und zwischen 3 und halb vier noch ein Krefelder.
Danach nichts alkoholisches mehr und er hat noch einen Döner gegessen...
Um 6 Uhr als der Unfall passierte hatte er dann 1,16 Promille.
Kann man abschätzen, wie das Ergebnis der Blutabnahme aussehen wird?
Die Promillezahl wird doch nicht steigen oder?
Wir sind auch rechtschutzversichert bei der Advocard, ,,hilft" die uns überhaupt weil er ja unter Alkoholeinfluss stand? Oder kommt es da auch auf die Promillezahl an?
Ich bin echt fix und fertig, mein Freund arbeitet im Schichtdienst und wenn er seinen Führerschein lange abgeben muss, dann ist sein Job gefährdet, weil zu den Uhrzeiten keine öffentlichen Verkehrsmittel fahren.
Natürlich gibt es für all das keine Entschuldigung, nur bringen Vorwürfe meiner Meinung nach nun nichts, ich möchte meinen Freund unterstützen...
Er muss damit leben einen Menschen angefahren zu haben (und wir wissen noch nicht ob es Folgeschäden gibt)...
Die Polizistin hat uns auch psychologische Hilfe empfohlen damit er alles besser verarbeiten kann...
An wen müssen wir uns wenden?
Fragen über Fragen...
Ich hoffe ihr könnt uns helfen...
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Gast_klaus62_*
Beitrag 03.11.2007, 20:05
Beitrag #2





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Hallo wavey.gif
und willkommen im VP
zuerst mal die Frage:
War das der erste Verkehrsverstoß deines Freundes?
Oder hat er schon eine TF früher gehabt?
Ist er noch in der Probezeit?
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RA XDiver
Beitrag 03.11.2007, 20:35
Beitrag #3


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Zitat
Wir sind auch rechtschutzversichert bei der Advocard, ,,hilft" die uns überhaupt weil er ja unter Alkoholeinfluss stand? Oder kommt es da auch auf die Promillezahl an?


Da kommt es nur auf Vorsatz oder Fahrlässigkeit an. Da hier Fahrlässigkeit vorliegen dürfte, wird die RSV decken.

Zitat
Kann man abschätzen, wie das Ergebnis der Blutabnahme aussehen wird?


Höchst wahrscheinlich wird das Ergebnis der Blutprobe mehr oder weniger bedeutungslos. Selbst wenn es nahe unter 1,1 liegen sollte, wird man den Unfall wohl als alkoholbedingte Ausfallerscheinung werten. Damit wäre er ab 0,3 o/oo im Straftatbereich.

Hier ist nur ein zu raten: Absolut die Klappe halten, keinerlei Angaben gegenüber der Polizei oder sonstwem und sofort ab zu einem versieren Verkehrs- und Strafrechtler. Bitte nicht den Haus- und Hofanwalt mit Schwerpunkt Erbrecht nehmen.

Zur erwarteten Strafhöhe: Wo (Bundesland) ist das denn passiert?


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jfk
Beitrag 03.11.2007, 20:37
Beitrag #4


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Hallo Corsafahrerin,

von mir auch wavey.gif

Die RSV müßte eigentlich erst mal Ansprechpartnerin sein, die zahlen wohl nur dann nicht, wenn es unter "vorsätzlich" läuft, aber davon gehe ich mal nicht aus.
Ansonsten ist ein Anwalt jetzt sicherlich keine schlechte Wahl, da der am besten weiß, wie sich verhalten ...

Zur Promillehöhe kann man aus der Ferne schlecht was sagen, kann sich sicher in beide Richtungen bewegen think.gif
Da hilft nur, das Ergebnis der Blutprobe abwarten.

Psychologische Hilfe: wäre aus meiner Sicht erst mal ein Psychotherapeut, bzw. manchmal gibts auch psychologische Beratungsstellen oder so was ähnliches; meistens sind die bei den Wohlfahrtsverbänden angesiedelt (Diakonie, Caritas, Parität, ...); manchmal gibts auch freie psycholog. Berater, müßt ihr mal in den Gelben Seiten oder so schauen.

Gruß,
jfk.


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Verstehen kannst Du dein Leben nur rückwärts. Leben musst Du es vorwärts.

Die kürzeste Verbindung zwischen zwei Punkten ist - gewöhnlich wegen Bauarbeiten gesperrt.
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Corsafahrerin
Beitrag 03.11.2007, 20:44
Beitrag #5


Neuling
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Vielen Dank für eure Antworten...

Zitat (klaus62 @ 03.11.2007, 20:05) *
War das der erste Verkehrsverstoß deines Freundes?
Oder hat er schon eine TF früher gehabt?
Ist er noch in der Probezeit?


Es war der erste Verkehrsverstoß mit Alkohol...
er hat seit 6 Jahren den Führerschein... er hatte nur mal einen kleinen Auffahrunfall, wo aber nichts großes passiert ist.
Sowas in der Art war das erste und garantiert letzte mal...

Zitat (RA XDiver @ 03.11.2007, 20:35) *
Da kommt es nur auf Vorsatz oder Fahrlässigkeit an. Da hier Fahrlässigkeit vorliegen dürfte, wird die RSV decken.

Zitat
Kann man abschätzen, wie das Ergebnis der Blutabnahme aussehen wird?


Höchst wahrscheinlich wird das Ergebnis der Blutprobe mehr oder weniger bedeutungslos. Selbst wenn es nahe unter 1,1 liegen sollte, wird man den Unfall wohl als alkoholbedingte Ausfallerscheinung werten. Damit wäre er ab 0,3 o/oo im Straftatbereich.

Hier ist nur ein zu raten: Absolut die Klappe halten, keinerlei Angaben gegenüber der Polizei oder sonstwem und sofort ab zu einem versieren Verkehrs- und Strafrechtler. Bitte nicht den Haus- und Hofanwalt mit Schwerpunkt Erbrecht nehmen.

Zur erwarteten Strafhöhe: Wo (Bundesland) ist das denn passiert?


Was heisst ,,Damit wäre er ab 0,3 o/oo im Straftatbereich"?
Und in wie fern die Klappe halten? Wen gegenüber?
Zu einem Anwalt gehen wir am Montag sofort!
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RA XDiver
Beitrag 03.11.2007, 21:04
Beitrag #6


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Zitat
Damit wäre er ab 0,3 o/oo im Straftatbereich


Bei alkolbedingten Ausfallerscheinungen genügen 0,3 o/oo für eine Straftat, nicht erst 1,1 o/oo.

Zitat
Und in wie fern die Klappe halten? Wen gegenüber?


Gegenüber der Polizei, dem Geschädigten, wem auch immer gegenüber (natürlich nicht ggü. dem Anwalt).

Zitat
Zu einem Anwalt gehen wir am Montag sofort!


Gute Entscheidung. Nehmt nur den Richtigen.


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Gast_klaus62_*
Beitrag 03.11.2007, 22:30
Beitrag #7





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Hallo nochmal wavey.gif
habe mal die evtl Strafen aufgeschrieben, da (wie@RA XDiver schon geschrieben hat) der Unfall wohl als alkoholbedingte Ausfallerscheinung gewertet wird

Alkoholgehalt im Blut ab 0,3 (bis unter 0,5) Promille:

A. nicht strafbar, wenn keine Anzeichen von Fahrunsicherheit vorliegen

B. strafbar, wenn Anzeichen von Fahrunsicherheit vorliegen:
- 7 Punkte im Verkehrszentralregister; Geld- oder Freiheitsstrafe (bis zu 5 Jahre)
- Führerscheinentzug (Sperrfrist 6 Monate bis 5 Jahre oder auf Dauer)

C. strafbar, wenn es zu einem Verkehrsunfall kommt:
- 7 Punkte im Verkehrszentralregister; Geld- oder Freiheitsstrafe (bis zu 5 Jahre)
- Führerscheinentzug (Sperrfrist 6 Monate bis 5 Jahre )
- Schadenersatz, Schmerzensgeld und eventuell Rente an Unfallopfer
Quelle: http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?showtopic=5608
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Gast_klaus62_*
Beitrag 03.11.2007, 23:07
Beitrag #8





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Hab noch was vergessen
Zitat
Die Polizistin hat uns auch psychologische Hilfe empfohlen damit er alles besser verarbeiten kann...
An wen müssen wir uns wenden?

Würde ich auf jeden Fall empfehlen.
Kommt evtl auch gut beim Richter an whistling.gif
Psychologen gibts in jeder Stadt, google mal in deiner Stadt.
Oder schau ins Telefonbuch
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nachteule
Beitrag 03.11.2007, 23:34
Beitrag #9


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Hallo, Corsafahrerin,

auch von mir ein herzliches Willkommen im Verkehrsportal.

Ist Dir bekannt, ob bei dem Unfall auch ein Unfallsachverständiger vor Ort war (je nach Schwere der Verletzung wäre dieses durchaus möglich, unter anderem auch, weil die Beamten verpflichtet sind, auch entlastende Fakten zu sichern).

Ein Gutachter könnte unter Umständen zweifelsfrei belegen, dass Dein Freund den Unfall weder angetrunken noch nüchtern hätte vermeiden können.

Somit wäre Dein Freund bei einer BAK unter 1,1 Promille zumindest strafrechtlich aus dem Schneider, denn ich kann mir nicht vorstellen, dass man ihm dann noch Ausfallerscheinungen nachweisen kann.

Auf ihn würde dann "nur" ein Fahrverbot zukommen, das unter Umständen sogar durch die Zeit, in der die Fahrerlaubnis entzogen war, abgegolten worden sein kann (da müsste ich aber noch mal nachschauen, ob es wirklich so ist).

Unter Umständen wird auch ein nachträgliches Gutachten von der RSV übernommen.

Übrigens: Wäre ich in der Situation Deines Freundes, würde ich mir überlegen, ob ich auch meiner Versicherung gegenüber zunächst keine Angaben zum Sachverhalt mache, und ich würde dem Sachbearbeiter bei der Versicherung erklären, dass ich befürchte, dass meine Angaben gegenüber der Versicherung eventuell von der Staatsanwaltschaft gegen mich verwendet werden könnten.

So in etwa könnte ich mir meine Reaktion vorstellen. whistling.gif

Viele Grüße,

Nachteule


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Zuerst ignorieren sie dich, dann lachen sie über dich, dann bekämpfen sie dich und dann gewinnst du.

Mahatma Gandhi
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Jens
Beitrag 04.11.2007, 02:34
Beitrag #10


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Zitat (nachteule @ 03.11.2007, 23:34) *
Auf ihn würde dann "nur" ein Fahrverbot zukommen, das unter Umständen sogar durch die Zeit, in der die Fahrerlaubnis entzogen war, abgegolten worden sein kann (da müsste ich aber noch mal nachschauen, ob es wirklich so ist).

yes.gif
§25 Abs. 6 StVG


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nachteule
Beitrag 04.11.2007, 23:24
Beitrag #11


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Hallo, Jens,

herzlichen Dank.

Viele Grüße,

Nachteule


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Zuerst ignorieren sie dich, dann lachen sie über dich, dann bekämpfen sie dich und dann gewinnst du.

Mahatma Gandhi
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Corsafahrerin
Beitrag 05.11.2007, 13:00
Beitrag #12


Neuling
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Vielen Dank für eure Antworten.
Ein Gutachter war nicht vor Ort... nur Krankenwagen, Polizei...
Im Internet steht überall, dass man die Fahrerlaubnis entzogen bekommt, wenn man ab 0,3 Promille in einen Unfall verwickelt ist...
Das heisst selbst wenn mein Freund nun mit dem Blutergebnis unter 1,1 kommt, dann ist der Führerschein trotzdem weg oder?
Und ein Gerichtsverfahren kommt auf uns zu...
Oh man crybaby.gif
Wir haben den Unfall bei der Versicherung nur gemeldet, keine weiteren Angaben... morgen Nachmittag um 15 Uhr haben wir einen Termin bei einem guten Anwalt.
Bevor der uns nicht gesagt hat was wir sagen dürfen sagen wir auch nichts...
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Lemon70
Beitrag 05.11.2007, 13:19
Beitrag #13


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Hallo Corsafahrerin,

wie schon zuvor gesagt, solltet ihr sicherstellen, dass ihr auch einen Fachanwalt für Verkehrsrecht konsultiert.

Dieser Anwalt wird alles dransetzen, dass die TF als Ordnungswidrigkeit gewertet wird, sollte die tatsächliche BAK vom Gerichtsmedizinischen Institut kleiner (nicht gleich) 1,1 Promille ausfallen. Hier muß - wie gesagt - festgestellt werden, dass der Unfall auch unvermeidbar war, wäre die BAK kleiner als 0,3 Promille. Hier habt ihr gute Karten, wenn der Fußgänger tatsächlich in angetrunkenem Zustand auf die Fahrbahn torkelte. In diesem günstigen Fall gibt es ein Fahrverbot von 4 Wochen. Das ist das absolute Minimum.

Sollte es tatsächlich zum Straftatbestand kommen (BAK größer gleich 1,1 Promille oder bei alkoholbedingten Ausfallerscheinungen schon ab 0,3 Promille), so wird die Fahrerlaubnis auf jeden Fall eingezogen und vernichtet. Dann sieht es düster aus. Bei mir waren es (1,23 Promille mit Unfall ohne Personenschaden) 12 Monate Sperrfrist.


--------------------
Viele Grüße
Lemon70



... alles wird gut 😊
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Corsafahrerin
Beitrag 05.11.2007, 13:26
Beitrag #14


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Ja der Anwalt, wo wir morgen hin gehen hat einen guten Ruf und ist auf Verkehrsrecht speziallisiert...
Ich kann nur hoffen, dass wir Glück im Unglück haben...
Und wenn der Führerschein vernichtet wird wie geht es dann weiter? Legt das Gericht die Sperrfrist fest und muss er ihn danach neu machen?
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Andreas
Beitrag 05.11.2007, 13:32
Beitrag #15


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Zitat (Corsafahrerin @ 05.11.2007, 13:26) *
Legt das Gericht die Sperrfrist fest


Ja

Zitat
und muss er ihn danach neu machen?


Nur wenn der Führerschein länger als 2 Jahre entzogen wäre, dies ist aber im vorliegenden Fall äußerst unwahrscheinlich.


--------------------
Vogel fliegt, Fisch schwimmt, Mensch läuft (Emil Zatopek)
Wenn du laufen willst, dann lauf eine Meile. Willst du aber ein neues Leben, dann lauf Marathon (Emil Zatopek)
>>UNICEF - Running for Children<<
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Corsafahrerin
Beitrag 05.11.2007, 13:36
Beitrag #16


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Ok und wie würde es weitergehen, wenn die Sperrfrist dann vorbei ist? Dann muss er ihn einfach neu beantragen oder wie darf ich mir das vorstellen?
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darkstar
Beitrag 05.11.2007, 13:39
Beitrag #17


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Zitat (Corsafahrerin @ 05.11.2007, 13:36) *
Ok und wie würde es weitergehen, wenn die Sperrfrist dann vorbei ist? Dann muss er ihn einfach neu beantragen oder wie darf ich mir das vorstellen?
Ja. Kosten ca. 150€. Was dafür nötig ist siehe FAQ.

mfg
darkstar


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Corsafahrerin
Beitrag 05.11.2007, 13:58
Beitrag #18


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Ok vielen Dank für die Infos. Dann können wir nun nur noch abwarten und sehen wie alles weiter geht...
Zumindestens sind wir informiert und wissen was auf uns zukommen kann...
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Z 750 R
Beitrag 05.11.2007, 16:58
Beitrag #19


Neuling


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Hallo
mit ganz viel Pech kann nach ALLEN Aktionen (bei Entzug) auch noch das Strassenverkehrsamt Steine in den Weg legen !


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Q-Treiberin
Beitrag 05.11.2007, 18:31
Beitrag #20


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Zitat (Z 750 R @ 05.11.2007, 16:58) *
Hallo
mit ganz viel Pech kann nach ALLEN Aktionen (bei Entzug) auch noch das Strassenverkehrsamt Steine in den Weg legen !

Was hat bitte das Straßenverkehrsamt damit zu tun? think.gif Versteh ich nicht...


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Personalführung ist die Kunst einen Mitarbeiter so über den Tisch zu ziehen, dass er die Reibungshitze als Nestwärme empfindet...
oder
Wer glaubt, dass ein Abteilungsleiter eine Abteilung leitet der glaubt auch, dass ein Zitronenfalter Zitronen faltet...
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Z 750 R
Beitrag 05.11.2007, 21:45
Beitrag #21


Neuling


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O-Treiberin,

aus eigener Erfahrung möcht ich folgendes erzählen.
Mein Führerschein war weg ! Strafe (9Mon) vorbei , Geldstrafe auf Heller und , damals noch Pfennig , bezahlt !!
Ordnungsgemäß herrausgabe beantragt (Gebühren natürlich entrichtet) und freudig den Termin ins Auge gefasst!!

Aber dann : Antanzen , Sachbearbeiter Führerscheinstelle , viel Diskusion , Zitat : Sie sind nicht geeignet ein Kraftfahzeug zu führen !
Dummes Gesicht machen , nach Hause gehn ! Abwarten bis sich das StVA bequemt mitzuteilen ich!! müsse nachweisen das ich geignet bin ein KFZ führen!
Also Mund zu , Geld überweisen , MPU machen , zitternt auf Ergebnis warten und dann, wenn Positv ausfällt, wieder hin und FS abholen! ( FS war dann insgesamt 11,5 Mon. weg)

Dies war im Moment erstmal eine kleinere Sache in Punkto Strassenverkehrsamt und was dieses mit dem FS zutun hat , die ich SELBST erlebt habe!

Gruss ausm Ruhrtal


--------------------
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GSX-R
Beitrag 05.11.2007, 21:53
Beitrag #22


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Zitat (Z 750 R @ 05.11.2007, 21:45) *
aus eigener Erfahrung möcht ich folgendes erzählen.
Mein Führerschein war weg ! Strafe (9Mon) vorbei , Geldstrafe auf Heller und , damals noch Pfennig , bezahlt !!
Ordnungsgemäß herrausgabe beantragt (Gebühren natürlich entrichtet) und freudig den Termin ins Auge gefasst!!

Aber dann : Antanzen , Sachbearbeiter Führerscheinstelle , viel Diskusion , Zitat : Sie sind nicht geeignet ein Kraftfahzeug zu führen !
Dummes Gesicht machen , nach Hause gehn ! Abwarten bis sich das StVA bequemt mir mitzuteilen ich!! müsse nachweisen das ich geignet bin ein KFZ tz führen!
Also Mund zu , Geld überweisen , MPU machen , zitternt auf Ergebnis warten und dann wenn Positv ausfällt wieder hin und FS abholen! ( FS war dann insgesamt 11,5 Mon. weg)

Dies war im Moment erstmal eine kleinere Sache in Punkto Strassenverkehrsamt und was dieses mit dem FS zutun hat , die ich SELBST erlebt habe!

Hey Kollege, halt mal den Ball flach. Wenn die FsST mit Eignungszweifeln kommt, dann muss sie sich auf §11, §13 oder §14 FeV beziehen und macht das nicht nach gutdünken.

Entweder waren die 9 Monate für ´ne wiklich üble Geschichte, oder Du hast vorher schon mal zugelangt.
Oder warst über 1,6 ‰, das kann ich bei 9 Monaten Entzug aber kaum glauben.

Und nun mach mal bitte nicht die Pferde scheu, der Freund der TEín wird mit höchster Wahrscheinlichkeit nicht bei der MPU landen.


--------------------


Lieber einen Moment lang feige - als ein Leben lang tot
Wer zuletzt lacht, hat es nicht eher begriffen.
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Z 750 R
Beitrag 05.11.2007, 22:05
Beitrag #23


Neuling


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GSX-R

ups es war wohl ein bischen unglücklich ausgedrückt ! Es bezieht sich aufs StVA ( Q-Treiberin) und nicht auf CORSAFAHRERIN !!
Es ist lediglich MEIN erlebnis was ich schilderte und ich hab nicht geschrieben das ich unter 1,6 war.
Schade das es etwas kompliziert "rüberkam"


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Corsafahrerin
Beitrag 27.11.2007, 20:57
Beitrag #24


Neuling
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Hallo,
mein Freund hat inzwischen seinen Führerschein von der Staatsanwaltschaft wieder bekommen und heute haben wir den schriftlichen Bescheid von der Blutprobe bekommen. Er hat 0,9 BAK. Also nochmal richtig Glück gehabt, ich hab es mir aber schon gedacht, denn sonst hätten Sie den Führerschein ja nicht per Einschreiben wieder geschickt.
Alles andere läuft aber noch über den Anwalt und mein Freund ist beschuldigt wegen fahrlässiger Körperverletzung bei Verkkehrsunfall und wegen Trunkenheit im Verkehr.
Mehr wissen wir noch nicht.
Was denkt ihr, was da nun strafrechtlich auf ihn zukommen wird?
Müssen wir damit rechnen, dass der Führerschein länger als 4 Wochen weg sein wird (12 Tage war er schon weg)???
Und womit muss man (Geldstrafe) sonst noch rechnen?
Kommt es auf jeden Fall zu einem Gerichtsverfahren?
Vielleicht wißt ihr ja was, wir werden auf jeden Fall alles mit unserer Anwältin besprechen.
Vielen Dank im Voraus.

Corsafahrerin
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Kai R.
Beitrag 27.11.2007, 21:04
Beitrag #25


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Zitat (Corsafahrerin @ 27.11.2007, 20:57) *
Alles andere läuft aber noch über den Anwalt und mein Freund ist beschuldigt wegen fahrlässiger Körperverletzung bei Verkkehrsunfall und wegen Trunkenheit im Verkehr.
Mehr wissen wir noch nicht.
Was denkt ihr, was da nun strafrechtlich auf ihn zukommen wird?
Müssen wir damit rechnen, dass der Führerschein länger als 4 Wochen weg sein wird (12 Tage war er schon weg)???
Und womit muss man (Geldstrafe) sonst noch rechnen?


oh ja, da kommt noch was nach. Da offensichtlich wegen einer Straftat ermittelt wird (Trunkenheit im Verkehr), wird der Unfall wohl als Ausfallerscheinung gewertet. Wahrscheinlich bekommt ihr einen Strafbefehl und eine Geldstrafe im Bereich von 30 Tagessätzen. Der Führerschein wird entzogen und Dein Freund bekommt eine Sperrzeit von 6 - 9 Monaten.

Grüße

Kai


--------------------
Grüße

Kai

--- sorry, keine Privatkonsultationen per PN ---
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Corsafahrerin
Beitrag 27.11.2007, 21:08
Beitrag #26


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Mist sad.gif
Aber warum haben sie ihm denn den Führerschein dann überhaupt zurück geschickt? Ist sowas üblich?
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Jens
Beitrag 27.11.2007, 21:18
Beitrag #27


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Das er der FS zurückbekommen hat, deutet imho darauf hin, daß der Verdacht der Gefährdung des Straßenverkehrs sich nicht erhärtet hat. Vielleicht ist die Ermittlungsbehörde zu der Überzeugung gelangt, daß ihm der Unfall nüchtern genau so passiert wäre.

Lag denn dem Führerschein kein Schreiben bei, in dem irgendwas dazu stand, warum er ihn zurück bekommen hat?


--------------------
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Kai R.
Beitrag 27.11.2007, 21:24
Beitrag #28


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wie war das zeitlich? Dein Anwalt hat Euch gesagt, dass ermittelt wird? Und dann hat er den FS zurück bekommen? Das würde eher dafür sprechen, dass es doch nicht als Straftat gewertet wird. Aber das müsste Dein Anwalt wissen. Ausser dem FS geht doch aller Schriftverkehr zu ihm. Also am besten morgen mal anrufen.

Grüße

Kai


--------------------
Grüße

Kai

--- sorry, keine Privatkonsultationen per PN ---
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Corsafahrerin
Beitrag 27.11.2007, 21:28
Beitrag #29


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Nein leider nicht... es stand nur drin, dass er ihn bis zu weiteren Ermittlungen wieder bekommt...
Ich denke es kommt bestimmt drauf an, wie der Unfall gesehen wird...
Denn laut Unfallbericht der Polizei war er ja nicht der Verursacher sondern der Unfallbeteiligte.
Und der Typ ist laut Polizistin auch total besoffen vors Auto gelaufen.
Naja das entschuldigt natürlich nicht, dass mein Freund unter Alkoholeinfluss gefahren ist.
Dafür gibt es auch keine Entschuldigung, ich möchte nur wissen, was da auf uns zukommen kann/wird.
Er soll nun schriftlich Stellungsnahme nehmen aber das besprechen wir erst mal mit dem Anwalt.
Der Geschädigte war übrigends 4 Tage im Krankenhaus und hatte keine schweren Verletzungen laut der Aussage des Polizisten.

Und wegen dem zeitlichen...
Wir waren erst einmal beim Anwalt...
Die hatten uns gesagt, dass sie die Akte der Polizei anfordern müssen und dass das 3-4 Wochen dauern kann.
Dann wurde Deckung beim Rechtschutz usw. beantragt.
Mehr haben wir vom Anwalt noch nicht erfahren.
Und nachdem wir beim Anwalt waren bekamen wir per Einschreiben den Führerschein von der Staatsanwaltschaft zurück.
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Luxfur
Beitrag 27.11.2007, 22:23
Beitrag #30


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Zitat (Corsafahrerin @ 27.11.2007, 20:57) *
Alles andere läuft aber noch über den Anwalt und mein Freund ist beschuldigt wegen fahrlässiger Körperverletzung bei Verkkehrsunfall und wegen Trunkenheit im Verkehr.
Mehr wissen wir noch nicht.
Die Fahrlässige Körperverletzung wird, ebenso wie die Trunkenheitsfahrt, vom Argument der Unvermeidbarkeit abhängen: Lief ihm der trunkene Fußgänger so vor den Wagen, dass er selber (nüchtern!) nicht mehr reagieren konnte, dann handelte er auch nicht fahrlässig. Analog dazu die TF.
Zitat
Müssen wir damit rechnen, dass der Führerschein länger als 4 Wochen weg sein wird (12 Tage war er schon weg)???
Rechnen? Oh ja. Wenn die FE entzogen werden sollte, dann wird der Lappen geschreddert. Und einen neuen sieht er dann für einige (wohl 7-10) Monate ersteinmal nicht.
Zitat
Und womit muss man (Geldstrafe) sonst noch rechnen?
Pi*daumen: 1-1,5 Monatsnettogehälter im Falle einer Verurteilung wg. beider Straftaten.
Zitat
Kommt es auf jeden Fall zu einem Gerichtsverfahren?
Ja.

Zitat (jensl669 @ 27.11.2007, 21:18) *
Das er der FS zurückbekommen hat, deutet imho darauf hin, daß der Verdacht der Gefährdung des Straßenverkehrs sich nicht erhärtet hat. Vielleicht ist die Ermittlungsbehörde zu der Überzeugung gelangt, daß ihm der Unfall nüchtern genau so passiert wäre.
Halte ich für unwahrscheinlich. Denn die Ermittlungsbehörde ist die Staatsanwaltschaft, und genau die hat auch die vorläufige Entziehung der FE, und damit einhergehend die Beschlagnahme des FS, angeordnet. Denkbar ist lediglich, dass diese der richterlichen Überprüfung nicht standgehalten hat (was natürlich hinsichtlich des zu erwartenden Urteils angenehm wäre). Hielte die StA selbst die Entziehung der FE nichtmehr für wahrscheinlich, dann hätte sie mE auch die Anklage wg. §316 StGB vom Tisch genommen.

Zitat (Corsafahrerin @ 27.11.2007, 21:28) *
Naja das entschuldigt natürlich nicht, dass mein Freund unter Alkoholeinfluss gefahren ist.
Stimmt, tut es nicht. Gleichwohl könnte es zum Wegfall beider Strafbarkeiten führen, so dass lediglich eine OWi, dann tatsächlich nur mit einem Fahrverbot verbunden, vorliegt. Das wäre für ihn natürlich der entschieden angenehmere Fall.
Zitat
Er soll nun schriftlich Stellungsnahme nehmen aber das besprechen wir erst mal mit dem Anwalt.
Der Geschädigte war übrigends 4 Tage im Krankenhaus und hatte keine schweren Verletzungen laut der Aussage des Polizisten.
Stellung sollte in solchen Fällen der Angeklagte nur in Form seines Rechtsbeistandes überhaupt nehmen. Alles andere wird den nämlich auf die Palme, und den Angeklagten im Zweifelsfalle ins Grab, bringen.
Das keine schweren Verletzungen vorliegen ist schieres Glück - dann würde der, noch kommende, Prozess wegen des Schmerzensgeldes nur unangenehmer. Die Fahrlässige KV gem. §229 StGB setzt jedoch keine schweren Verletzungen voraus.


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nachteule
Beitrag 28.11.2007, 01:27
Beitrag #31


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Hallo, Corsafahrerin, hallo, Luxfur,

ich könnte mir noch einen anderen Grund dafür vorstellen, dass

1. der Führerschein zurückgegeben und

2. trotzdem das Verfahren nicht eingestellt wurde.

Es ist durchaus möglich, dass sowohl der Staatsanwalt als auch der Richter sich die persönlichen Aussagen der Unfallbeteiligten, der Zeugen und der ermittelnden Polizeibeamten anhören wollen, weil der Fußgänger ja offensichtlich schwer verletzt (als schwer verletzt wird jemand eingestuft, sobald er stationär im Krankenhaus aufgenommen wurde) und bei beiden Alkoholkonsum festgestellt wurde.

Es geht ja nebenbei auch noch um die Möglichkeit, dass der Fußgänger Strafantrag gegen den Fahrer erstattet hat, und dass deshalb ein Gerichtsverfahren das Ganze klären soll.

Viele Grüße,

Nachteule


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Corsafahrerin
Beitrag 28.11.2007, 08:44
Beitrag #32


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Oh man mir wird ganz schlecht, wenn ich dran denke, was da nun noch so alles kommen wird crybaby.gif
Wie lange dauert es denn in der Regel bis es zum Gerichtstermin kommt?
Und ab wann ist der Führerschein dann weg?
Das ist alles riesen Mist, mein Freund ist beruflich drauf angewiesen und es steht so viel auf dem Spiel (ich weiß hätte er nicht getrunken.... aber hilft ja jetzt auch nicht weiter...).
Wenn der andere Strafanzeige gegen meinen Freund gestellt hätte, dann hätten wir darüber aber auch schon schriftlichen Bescheid bekommen oder?
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Kai R.
Beitrag 28.11.2007, 09:59
Beitrag #33


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Zitat (Corsafahrerin @ 28.11.2007, 08:44) *
Oh man mir wird ganz schlecht, wenn ich dran denke, was da nun noch so alles kommen wird crybaby.gif
Wie lange dauert es denn in der Regel bis es zum Gerichtstermin kommt?
Und ab wann ist der Führerschein dann weg?
Das ist alles riesen Mist, mein Freund ist beruflich drauf angewiesen und es steht so viel auf dem Spiel (ich weiß hätte er nicht getrunken.... aber hilft ja jetzt auch nicht weiter...).
Wenn der andere Strafanzeige gegen meinen Freund gestellt hätte, dann hätten wir darüber aber auch schon schriftlichen Bescheid bekommen oder?


Rechtsanwalt >>> Akteneinsicht. Spekulation ist müßig.

Grüße

Kai


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Kai

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Corsafahrerin
Beitrag 28.11.2007, 10:08
Beitrag #34


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Ja das stimmt aber man macht sich ja trotzdem vorher so seine Gedanken.
Nächste Woche Dienstag haben wir den nächsten Termin beim Anwalt.
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Luxfur
Beitrag 28.11.2007, 11:34
Beitrag #35


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@Nachteule: Wenn Richter und Staatsanwaltschaft das Verfahren lediglich fortführten, weil hier der Passant Strafantrag wg. §229 StGB gestellt hat, wieso sollte dann die Anklage wg. §316 StGB aufrecht erhalten werden?
Und wenn sie eben doch aufrecht erhalten wird, weil die Staatsanwaltschaft hier auch Erfolgschancen sieht - wieso sollte sie dann, wenn nicht vom Richter dazu veranlasst, der Herausgabe des FS zustimmen?


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Corsafahrerin
Beitrag 28.11.2007, 11:45
Beitrag #36


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Wenn der ,,Geschädigte" aber Anzeige erstattet hätte, dann wären wir doch darüber berichtet worden oder nicht?
Ich verstehe es auch nicht so wegen dem Führerschein... Beim pusten hatte er ja schon 1,16 und dann 0,9 BAK... es war doch vorab zu sehen, dass der Führerschein länger weg sein wird, warum hat er ihn dann überhaupt wieder bekommen?
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Corsafahrerin
Beitrag 28.11.2007, 14:39
Beitrag #37


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Und noch eine Frage habe ich...
Wie lange dauert es denn so in der Regel bis es zur Verhandlung kommt?
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nachteule
Beitrag 28.11.2007, 14:59
Beitrag #38


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Hallo, Luxfur,

Zitat (Luxfur @ 28.11.2007, 11:34) *
@Nachteule: Wenn Richter und Staatsanwaltschaft das Verfahren lediglich fortführten, weil hier der Passant Strafantrag wg. §229 StGB gestellt hat, wieso sollte dann die Anklage wg. §316 StGB aufrecht erhalten werden?
Und wenn sie eben doch aufrecht erhalten wird, weil die Staatsanwaltschaft hier auch Erfolgschancen sieht - wieso sollte sie dann, wenn nicht vom Richter dazu veranlasst, der Herausgabe des FS zustimmen?


meine Beispiele sind reine Spekulation, weil ich persönlich aus den Schilderungen von Corsafahrerin auch nicht sehen kann, warum der Führerschein zurückgegeben wurde, aber die Trunkenheitsfahrt noch nicht als Owi gewertet wird.

Ich musste schon mehrfach feststellen, dass ein Staatsanwalt das Verfahren an das Gericht weitergeleitet hat, weil er sich in manchen Punkten einfach nicht richtig schlüssig war und deshalb einen Richter entscheiden lassen wollte, der sich wiederum logischerweise an das gesprochene Wort hält und die Aussagen persönlich hören will.

Wäre ich so ein Staatsanwalt, würde ich es halt mit den von mir genannten Begründungen versuchen (etwas besseres fällt mir nicht ein).

Soweit ich weiß, bist Du noch Student, aber ich garantiere Dir, Du wirst, solltest Du als Anwalt mit Straf - oder Verkehrsrecht zu tun haben, so manches Mal verwundert sein, welche Logik manche Staatsanwälte und auch Richter entwickeln, und auch manches Mal den Kopf darüber schütteln (über die Logik mancher Polizeibeamter allerdings sicher auch whistling.gif )

Viele Grüße,

Nachteule


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Luxfur
Beitrag 28.11.2007, 17:34
Beitrag #39


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Richtig erinnert, ich bin noch Student. Aber über die Staatsanwaltschaften schüttle ich schon heute den Kopf wink.gif. Das liegt aber nicht zuletzt daran, dass ich von denen eine neutrale Arbeit erwarte - aber entweder machen die den Job des Verteidigers gleich mit, oder sind so ergebnisorientiert dass die dümmsten Anklagen entstehen whistling.gif.

Mir ist schon klar, dass auch du nur spekulieren kannst, da wir alle samt keinen Einblick in die Akten haben. Gleichwohl schien mir die Situation so abwegig, dass ich mich gefragt habe ob sowas wirklich vorkommen kann (nein: mal vorkam.) und da schienst du ja so einen Fall mal erlebt zu haben. Daher mein Interesse.


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Gast_klaus62_*
Beitrag 29.11.2007, 01:21
Beitrag #40





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Zitat (Corsafahrerin @ 28.11.2007, 14:39) *
Wie lange dauert es denn so in der Regel bis es zur Verhandlung kommt?

Unterschiedlich, so zwischen 1-4 Monate think.gif
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Corsafahrerin
Beitrag 19.01.2008, 09:14
Beitrag #41


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Wir hatten gestern endlich den lang ersehnten Anwaltstermin und wenn man der Anwältin glauben kann, dann sieht es viel besser aus als wir dachten.
Wir hatten ja damit gerechnet, dass der Führerschein von meinem Freund ein knappes Jahr weg wäre und dass er mit mindestens 1 Monatsgehalt Strafe rechnen müßte.
Die Anwältin sieht das aber alles ganz anders. Der Typ der ihm vors Auto gelaufen ist war sturz betrunken (2,5 Promille) und hatte dazu noch Drogen konsumiert. Die Polizei hat im Unfallbericht geschrieben, dass mein Freund über grün gefahren ist. Auch das ärztliche Gutachten über meinen Freund bezeugt, dass er ganz klar ansprechbar war, normal laufen konnte usw. und das obwohl er auch ein kleines bisschen getrunken hat.
Die Anwältin denkt, dass die Staatsanwaltschaft die Klage fallen läßt und das will sie auch beantragen, wenn das so kommt, dann geht der Fall nur zur Busgeldbehörde und das würde dann heissen: Führerschein 1 Monat weg (wobei dir 2,5 Wochen wo er schon weg mit angerechnet werden) und 250 Euro Strafe.
Das wäre so genial. Der andere Typ hat auch ausgesagt, dass er so betrunken war und unter Drogen stand, dass er gar nichts mehr weiß.
Er hat auch keine Ansprüche gegenüber meinen Freund gestellt.
Die Anwältin meinte, dass wir gegen den die Abschleppkosten, Autoreperatur usw. geltend machen können aber darauf würden wir verzichten.
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nachteule
Beitrag 19.01.2008, 10:16
Beitrag #42


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Hallo, Corsafahrerin,

dann hat das neue Jahr (auch, wenn es nicht mehr ganz so neu ist) ja doch nicht so schlecht angefangen.

Ich wünsche euch viel Erfolg, und dass es wirklich so durchgeht, wie ihr es euch erhofft.

Viele Grüße,

Nachteule


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Gast_klaus62_*
Beitrag 19.01.2008, 16:09
Beitrag #43





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Zitat (Corsafahrerin @ 19.01.2008, 09:14) *
Wir hatten gestern endlich den lang ersehnten Anwaltstermin


Ihr habt jetzt erst den ersten Anwaltstermin? blink.gif
Nach knapp 2 Monate? blink.gif
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Corsafahrerin
Beitrag 19.01.2008, 16:14
Beitrag #44


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Naja nicht direkt den ersten aber den ersten wo wir auch was erfahren haben. Bei dem davor konnte sie nicht viel sagen weil die Polizeiakte noch nicht da war. Und das hat insgesamt über 8 Wochen gedauert.
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RSS Vereinfachte Darstellung Aktuelles Datum: 26.04.2024 - 10:33