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> Bußgeld als Fußgänger
Bill
Beitrag 14.11.2007, 22:57
Beitrag #151


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Ich glaube du verstehst nicht, was ich meine und ich nicht, was du mir damit sagen willst. Selbstverständlich kann eine Gefährdung noch weniger gefährdend sein als eine abstrakte. Wenn nämlich noch nicht mal eine abstrakte Gefährdung vorhanden ist. Dies wäre zum beispiel der Fall, wenn das Glies gesperrt wäre und damit definitiv kein Zug kommen kann.


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"Von Sicherheit steht nichts in unserer Verfassung, in unserer Verfassung steht etwas von Freiheit. Das heisst also, soweit wir Sicherheit brauchen, um die Freiheit zu schützen ist das in Ordnung. Aber die Sicherheit ist kein Wert an sich - wir sind kein Sicherheitsstaat, sondern ein Freiheitsstaat." - Baum in Fakt, ARD am 23.04.2007


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MickyMaus
Beitrag 15.11.2007, 09:32
Beitrag #152


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Zitat (Bill @ 14.11.2007, 22:57) *
Ich glaube du verstehst nicht, was ich meine und ich nicht, was du mir damit sagen willst.

Ich glaube schon zu verstehen, was du mir sagen willst, ich glaube nur auch, dass du da falsch liegst wink.gif

Zitat (Bill @ 14.11.2007, 22:57) *
Selbstverständlich kann eine Gefährdung noch weniger gefährdend sein als eine abstrakte. Wenn nämlich noch nicht mal eine abstrakte Gefährdung vorhanden ist.

Abstrakte Gefährdungen sind im Sinne der BKatV nicht vorhanden. Damit ist (i.S.d. BKatV) "abstrakte Gefährdung"="keine Gefährdung". Zur Verdeutlichung: Wenn du verbotenerweise auf einer großen Straße wendest, dann könntest du jemanden behindern/gefährden (=abstrakt), dies geht aber im Grundtatbestand unter. Erst wenn du konkret jemanden behinderst/gefährdest, wirds teurer. Aber es wird halt nicht billiger, wenn keiner gefährdet werden kann.

Zitat (Bill @ 14.11.2007, 22:57) *
Dies wäre zum beispiel der Fall, wenn das Glies gesperrt wäre und damit definitiv kein Zug kommen kann.

Über diesen Fall zu diskutieren ist müßig, weil hier ein anderer Fall vorliegt und ich denke, dass niemand einen Fußgänger anzeigen würde, der ein stillgelegtes Gleis überquert.


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Viele Grüße,
MM
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Bill
Beitrag 15.11.2007, 19:14
Beitrag #153


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Was aber nichts daran ändert, dass ein Fußgänger, der die geschlossene Bahnschranke eines stillgelegten Gleises überquert sich des entsprechenden Tatbetandes schuldig macht.

Stimmt, du hast Recht, die BKatV sieht eine abstrakte Gefährdung nicht vor. Dennoch fließt diese bei der Bestimmung der Regelsätze mit ein und ist als Tatumstand bei der Bemessung zu berücksichtigen.
Beispiel: Rotlichverstoß unter 1s mit Gefährdung ist billiger als Rotlichverstoß über 1s mit Gefährdung. Warum? Bei welcher Rotlichtzeit man da jemanden gefährdet ist doch in der Praxis wurscht oder? Eben nicht. Bei über 1s ist die abstrakte Gefahr, die vom Überfahren ausgeht wesentlich höher, denn die Wahrscheinlichkeit, dass Querverkehr fährt ist wesentlich höher als unter 1s, die Gefahr daher deutlich höher, egal ob es letztendlich wirklich zu einer Gefährdung kommt oder nicht.

Oder anders gesagt: Die Wahrscheinlichkeit mit der es zu einer Gefährdung kommt und das zu erwartende Ausmaß der Gefährdung sind in den Regelsätzen berücksichtigt. Ist beides den Umständen entsprechend geringer oder höher, so findet eine Anpassung des Satzes statt.


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Uwe W
Beitrag 15.11.2007, 19:47
Beitrag #154


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Zitat (Bill @ 15.11.2007, 19:14) *
Was aber nichts daran ändert, dass ein Fußgänger, der die geschlossene Bahnschranke eines stillgelegten Gleises überquert sich des entsprechenden Tatbetandes schuldig macht.

Realistischerweise wird es für ein stillgelegtes Gleis keine Bahnschranken geben, die bedient werden.
Sind die Schranken aber dauerhaft runter, so sollte man nicht mehr von einem Bahnübergang reden. Dann ist es auch kein Verstoß gegen die STVO mehr, sondern gegen die EBO. Und da ist zwar die Bußgeldrahmen höher, aber es gibt keine pauschalen Kataloge, so dass man in diesem Fall wohl nur mit einem kleinen Knöllchen rechnen muss, da man unbefugt Bahnanlagen betritt.


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"Alle Mitgliedstaaten hätten Grund sich zu beklagen. Skouris betont, dass gerade dies beweise, dass der EuGH seine Arbeit gut mache."
(Interview mit Vassilios Skouris am 20.04.06 im ORF)
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Bill
Beitrag 15.11.2007, 19:54
Beitrag #155


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Naja ich meinte mit stillgelegt jetzt eher kurzzeitig gesperrt oder so. Eben mit einem aktiven Bahnübergang, der, wieso auch immer, geschlossen ist.


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Benita
Beitrag 15.11.2007, 23:58
Beitrag #156


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@ MickyMaus,

nein, ein BAöG-Bescheid ist kein Nachweis über Vermögensverhältnisse, doch wäre solches vorhanden, hätten wir die Höhe des Bußgeldbescheid zwar auch mit eher zurückhaltender Begeisterung aufgenommen, aber doch längst beglichen.

Ich finde es nachvollziehbar, dass dort, wo es finanziell nicht schmerzt, eine Einmalzahlung viel einfacher zu leisten und damit die Sache aus der Welt zu schaffen ist, als nun, wegen der Bitte um Ratenzahlung, die Hosen runter lassen zu müssen um zu beweisen, dass die wirtschaftlichen Verhältnisse, für eine sofortige Begleichung des Gesamtbetrag, nicht ausreichen.

Was nun den bürokratischen Ratenzahlungsaufwand betrifft habe ich mich mit einem Nachbarn darüber unterhalten, der mir daraufhin erzählte auch schon einmal ein Bußgeld in Raten abgezahlt zu haben. Nach seinem Bericht reichte einfach die Bitte um Ratenzahlung in der er auch die Höhe der Rate, die er maximal aufzubringen in der Lage war, wie auch Laufzeit und Zahlungszeitpunkt (Bei ihm zum 1ten des Monats) angab. Kurz darauf bekam er Bescheid, dass ihm das gewährt wird und er bitte darauf achten möchte die Raten pünktlich zu zahlen, das war alles. Nachdem ich das Ganze auch nochmal im Kollegenkreis ansprach bestätigte eine Kollegin das und verstand überhaupt nicht, wieso mein Sohn da nun einen mehrseitigen Fragenkatalog beantworten "durfte".

Anfallende Verbindlichkeiten überweist dieser immer. Mit einem erteilten Lastschrifteinzugsverfahren hatte er mal schlechte Erfahrungen gemacht, da auch nach Ablauf eines Vertrags, trotz Widerruf, immer weiter abgebucht wurde und er jeden Monat zur Bank trabte um den Betrag wieder rückbuchen zu lassen. Das möchte ich dem Ordnungsamt zwar nicht unterstellen, aber ich kann Sohnemanns Weigerung nachvollziehen.

Dauerauftrag? Ist das wirklich ein Beweis? Den kann ich in Auftrag geben und nach Vorlage der Kopie ihn anschließend wieder auflösen. Halte uns meinetwegen für verbohrt und unkooperativ, aber dank Online-Banking ist eine pünktliche Zahlung gewährleistet. Wir handhaben das prinzipiell so und es wird überall akzeptiert.

Die "Abzweigung" des Weihnachtsgeld ist übrigens tatsächlich eine solche, denn da die Monate November und Dezember für mich recht kostenintensive Monate darstellen (Diverse Jahresabrechnungen) und auch das Weihnachtsfest naht, habe ich es mir zu eigen gemacht Einnahmen wie auch Ausgaben genau zu berechnen und mir das dafür zur Verfügung stehende Budget punktgenau einzuteilen. Manche Leute müssen nun einmal rechnen und da fehlt dann halt auch solch ein "Kleckerbetrag".
Da wäre die Möglichkeit der Ratenzahlung eben schon eine Erleichterung.

Nichtsdestotrotz würde ich meinen Sohn niemals hängen lassen, wenn das abgelehnt wird, bekommen wir es trotzdem irgendwie hin.

Antwort ausführlich genug? wink.gif

@ Alle

Kommendes Wochenende machen wir übrigens einen Ausflug zum Bahnübergang der Missetat, da ich mir die dortigen Gegebenheiten einfach mal ansehen will, während wir auf den Bescheid warten.

Da die Diskussionsfreude hier weiterhin nicht abreißt halte ich euch auf dem Laufenden. smile.gif

Gruß von Benita
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MickyMaus
Beitrag 16.11.2007, 10:38
Beitrag #157


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Hallo Benita,
da du mich explizit angesprochen hast, werde ich dir auch mal ausführlich erläutern, was meine Hintergrundgedanken sind...
Zitat (Benita @ 15.11.2007, 23:58) *
Nachdem ich das Ganze auch nochmal im Kollegenkreis ansprach bestätigte eine Kollegin das und verstand überhaupt nicht, wieso mein Sohn da nun einen mehrseitigen Fragenkatalog beantworten "durfte".

Ich selbst arbeite nicht in einer Bußgeldstelle, ob dort Richtlinien für die Gewährung der Ratenzahlung existieren können dir andere besser erklären. Ich weiß nur, dass es - im Gegensatz zu anderen Verwaltungen wie im Baurecht - keine festen Sachbearbeiter gibt. Das hat zur Folge, dass - wenn es keine expliziten Vorschriften zur Gewährung der Ratenzahlung existieren - ein Sachbearbeiter höchstwahrscheinlich anders als ein anderer entscheidet. Wahrscheinlich ist auch die Handhabung von Behörde zu Behörde unterschiedlich.

Nun muss man sich mal vor Augen führen, was eine Ratenzahlung seitens der Behörde alles so mit sich bringt.
1. Das Geld ist nicht sofort auf dem Konto der Behörde (m.E. nach vernachlässigbar)
2. Der Vorgang ist solange nicht abgeschlossen, wie nicht die letzte Rate überwiesen wurde. Solange verschwindet auch die Akte nicht "vom Tisch" des Sachbearbeiters
3. Jeder Buchungseingang kostet Zeit zur Verbuchung (evtl. auch Buchgebühren seitens der Bank)
4. Jede Ratenzahlung birgt die Gefahr, dass Raten nicht oder nicht rechtzeitig überwiesen werden. Das kostet zusätzliche Arbeitszeit, die nicht durch Gebühren abgedeckt werden, die aber die Sachbearbeiter u.U. ihren Vorgesetzten erklären müssen.

Es lassen sich mit Sicherheit noch mehr Punkte ergänzen. Wenn denn die Notwendigkeit beim Betroffenen vorhanden ist, kann man diese auch in Kauf nehmen. Wenn derjenige aber problemlos zahlen könnte, bedeutet eine Ratenzahlung immer eine unnötige Ineffizienz der Behörde.

Zitat (Benita @ 15.11.2007, 23:58) *
Mit einem erteilten Lastschrifteinzugsverfahren hatte er mal schlechte Erfahrungen gemacht

So kann es nun auch sein, dass ein Sachbearbeiter schlechte Erfahrungen mit Ratenzahlern gesammelt hat. Und so kann ich durchaus verstehen, wenn hier zusätzliche Maßnahmen getroffen werden.

Sieh es mal von einer anderen Seite aus: Eine Ratenzahlung ist in gewisser Weise eine Sozialleistung des Staates. Um andere Sozialleistung beziehen zu müssen, muss man ebenfalls bergeweise Papier ausfüllen, quasi "die Hosen runterlassen".

Das ist leider eine Folge unserer Gesellschaftshaltung "Geiz ist geil" bzw. "Mitnehmen, was man kriegen kann". Es ist logischerweise bequem, Bußgelder per Ratenzahlung zu begleichen, auch wenn man es problemlos direkt bezahlen könnte. So sehr ich dich bzw. euch verstehe, so sehr verstehe ich auch die Forderung der Verkehrsbehörde, Nachweise zu bringen. Auch wenn der Ehrliche am Ende der Dumme ist. Bedanken darfst du dich bei Sozialschmarotzern... dry.gif


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Viele Grüße,
MM
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Mr.T
Beitrag 16.11.2007, 10:49
Beitrag #158


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Zitat (MickyMaus @ 16.11.2007, 10:38) *
Ich weiß nur, dass es - im Gegensatz zu anderen Verwaltungen wie im Baurecht - keine festen Sachbearbeiter gibt. Das hat zur Folge, dass - wenn es keine expliziten Vorschriften zur Gewährung der Ratenzahlung existieren - ein Sachbearbeiter höchstwahrscheinlich anders als ein anderer entscheidet.

Wie kommst du denn da drauf? Das hört sich ja so an, als ob bei den Bußgeldstellen "Leiharbeiter auf Zeit" beschäftigt sind. Das ist doch wohl nicht dein Ernst? Auch bei den Bußgeldstellen arbeiten feste Sachbearbeiter mit einem festen Aufgabengebiet, genau wie in der Bauverwaltung.


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Gruß Mr.T

Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen.
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MickyMaus
Beitrag 16.11.2007, 11:38
Beitrag #159


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Du verstehst mich miss ... wink.gif Was ich zum Ausdruck bringen wollte ist, dass es keinen festen Sachbearbeiter gibt, der alle Verkehrssünder mit dem Anfangsbuchstaben T oder die im gleichen Ort wohnen bearbeitet (wie es im Bauamt üblich ist). Das hat zur Folge, dass der Nachbar von Benita bei Sachbearbeiter XY (evtl. sogar von einer anderen Verkehrsbehörde, je nachdem wo der Verstoß stattgefunden hat) Glück mit seinem Ratenzahlungsantrag hatte, sie aber Pech hatte.


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Viele Grüße,
MM
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Mr.T
Beitrag 16.11.2007, 12:22
Beitrag #160


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Wenn ich in meinem Wohnort eine VerkehrsOWi begehe, wird mein Fall in der Bußgeldstelle immer von dem Sachbearbeiter bearbeitet, der für den Buchstabenbereich meines Namens zuständig ist. Mein Nachbar, dessen Name mit einem anderen Buchstaben beginnt, kann natürlich einen anderen SB haben. Allerdings gibt es innerhalb einer Behörde immer Regelungen, wie mit bestimmten Sachverhalten, z. B. mit Ratenzahlungsanträgen zu verfahren ist. An diese Regel hat sich mein SB, aber auch der SB meines Nachbarn zu halten, so dass bei gleichem Sachverhalt auch gleich über einen Ratenzahlungsantrag entschieden werden sollte. Das gilt auch dann, wenn es innerhalb der Bußgeldstelle keine festen Zuständigkeiten geben sollte.
Wird von der Bußgeldstelle eines Nachbarortes eine OWi geahndet, könnte dort ein Ratenzahlungsantrag natürlich anders beschieden werden.


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Gruß Mr.T

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KOB2007
Beitrag 20.11.2007, 11:41
Beitrag #161


Neuling


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Hallo zusammen!

Ich habe ja schon interssantes hier gelesen und viele Sachen sind auch angesprochen worden.

Aber wie ist es denn mit der Vorbildfunktion für Kinder?

In unserem Bereich gibt es auf dem Schulweg zur Grundschule einen mit Halbschranken gesicherten Bahnübergang, der an einen kleinen Bahnhof anschließt. Dort warten morgens die Schulkinder. Leider kommt es dabei immer wieder zu Gleisüberschreitungen von älteren Schülern oder Erwachsenen, die noch den Zug erreichen wollen oder einfach meinen, nicht warten zu müssen.

Da Kinder in dem Alter durch Nachahmen lehrnen, halte ich dieses Verhalten für nicht aktzeptabel und bin auch der Meinung, dass solch ein hoher Bußgeldsatz angemessen ist. Die abschreckende Wirkung wird damit erreicht.

Grüße cop.gif
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HaWeThie
Beitrag 20.11.2007, 13:39
Beitrag #162


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Zitat
Was nun den bürokratischen Ratenzahlungsaufwand betrifft habe ich mich mit einem Nachbarn darüber unterhalten, der mir daraufhin erzählte auch schon einmal ein Bußgeld in Raten abgezahlt zu haben. Nach seinem Bericht reichte einfach die Bitte um Ratenzahlung in der er auch die Höhe der Rate, die er maximal aufzubringen in der Lage war, wie auch Laufzeit und Zahlungszeitpunkt (Bei ihm zum 1ten des Monats) angab. Kurz darauf bekam er Bescheid, dass ihm das gewährt wird und er bitte darauf achten möchte die Raten pünktlich zu zahlen, das war alles. Nachdem ich das Ganze auch nochmal im Kollegenkreis ansprach bestätigte eine Kollegin das und verstand überhaupt nicht, wieso mein Sohn da nun einen mehrseitigen Fragenkatalog beantworten "durfte".
Hi
a) Ratenzahlung ist durchaus üblich und möglich - steht aber auf dem BG drauf.
b) wie die einzelnen Behörde das jedoch handhaben, ist ihr selbst überlassen. Die einen geben sich mit dem Kontoauszug zufrieden, andere wollen Vermögensnachweise, wieder andere machen die Unterlagen von der Höhe der Geldbuße und der Raten abhängig (bei 100 EUR in drei Raten: nix; bei 454 EUR in Raten zu 10 EUR: ne Menge)


Zitat
Dauerauftrag? Ist das wirklich ein Beweis? Den kann ich in Auftrag geben und nach Vorlage der Kopie ihn anschließend wieder auflösen.
sobald eine Rate nicht pünktlich gezahlt wird, ist die Zahlungserleichterung hinfällig und der Gesamtbetrag fällig.

@MM:
Zitat
Ich weiß nur, dass es - im Gegensatz zu anderen Verwaltungen wie im Baurecht - keine festen Sachbearbeiter gibt.
die eine Behörde macht das nach Eingangs-(Brieftagebuch-)Nr., die andere nach erteiltem Aktenzeichen, wieder andere nach dem ersten Buchstaben des Nachnahmens - ist also vollkommen unterschiedlich.

Zitat
2. Der Vorgang ist solange nicht abgeschlossen, wie nicht die letzte Rate überwiesen wurde. Solange verschwindet auch die Akte nicht "vom Tisch" des Sachbearbeiters
jein - die Ratenzahlung wird von der Kasse überwacht - der SB erhält bescheid, wenn die nicht eingehalten wird.

Zitat
4. Jede Ratenzahlung birgt die Gefahr, dass Raten nicht oder nicht rechtzeitig überwiesen werden. Das kostet zusätzliche Arbeitszeit, die nicht durch Gebühren abgedeckt werden, die aber die Sachbearbeiter u.U. ihren Vorgesetzten erklären müssen.
da der SB wohl nichts für eine geplatzte Ratenzahlung kann.... das ist also das geringste Problem.


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Alle Angaben ohne MG, Pistole und Gewähr
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Benita
Beitrag 21.11.2007, 03:26
Beitrag #163


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Guten Morgen Forengemeinschaft,

nachdem wir nun am Samstag einen Trip gen "Tatort" unternommen hatten, konnte ich mich von
den Gegebenheiten, vor Ort, überzeugen.

Es handelt sich hierbei um keinen richtigen Bahnhof, sondern lediglich um eine kleinere Durchgangshaltestelle.

Die Strecke ist nach beiden Seiten sehr gut und weitläufig einsehbar, und nach Schließung der Schranken, vergingen tatsächlich noch fast fünf Minuten.

Da ich frauentypisch? neugierig war, sprach ich einfach ein paar Leute an und fragte sie, ob sie dort regelmäßig unterwegs sind. Ein netter, älterer Herr setzte mich dann darüber in Kenntnis, dass aufgrund der Wartezeit zwischen Schließung der Schranken und Ankunft der Züge/Bahnen, oftmals Passanten noch schnell den Bahnübergang überqueren, und dass aus diesem Grunde, unsere Freunde und Helfer dort verstärkt Streife fahren. Mit einem Augenzwinkern bemerkte er dann noch, dass die entsprechende Stadt wohl nicht schlecht an den Sündern verdiene. Ein Schelm wer Böses dabei denkt. wink.gif

Mir stellt sich jetzt die Frage ob es gut ist, dass die Schranken so früh ihren Dienst tun, da hierdurch eine Gefährdung um einiges reduziert wird, oder wäre es eventuell besser, geschähe dies nicht so früh, dann käme vielleicht gar niemand mehr auf die Idee dort seinen "Sportsgeist" auszuleben. Eine wirklich gute Lösung ist mir dazu leider nicht eingefallen.

Mein Sohn meinte, dass er und seine Freunde, die mit ihm unterwegs waren, in dem Augenblick gar nicht darüber nachdachten, was durch ihr unüberlegtes Handeln alles hätte passieren können, sondern es stand einfach nur im Vordergrund, ja den Zug noch zu erwischen.

Einerseits eine nicht zu unterschätzende Gefahr, andererseits waren wir leihweise mit dem biker.gif meines
Cousin's unterwegs und da durfte ich während der Fahrt feststellen (da die Gefährdung als Zweiradfahrer eben auch alles andere als gering ist), wieviele "Trantüten"- SORRY - unterwegs waren. Mir ging spontan durch den Kopf, dass die Polizei alle Hände voll zu tun hätte, würden diese mal zur Rechenschaft gezogen. Früher ist mir das gar nicht so bewußt aufgefallen. Vergleiche ich nun Äpfel mit Birnen? Nein, das möchte ich nicht. Wir haben uns sehr eingehend mit der Sache auseinandergesetzt und mein Sohn hat seine Lehren daraus gezogen, das ist die Hauptsache.

Bevor ich es vergesse möchte ich noch schnell erwähnen, dass Sohnemann gestern seinen Ratenzahlungsplan erhielt, dem nun ohne weitere Beanstandung stattgegeben wurde. Er braucht weder eine Einzugsermächtigung zu erteilen, noch einen Dauerauftrag einzurichten. Entgegen seinem Vorschlag, zur Ratenhöhe, sind diese sogar noch um mehr als die Hälfte reduziert worden, was nicht vonnöten gewesen wäre, ihn aber dann doch sehr gefreut hat. Zudem hat sich gestern ein neuer Nebenjob für ihn ergeben, so dass er die Möglichkeit hat, seine Strafe etwas schneller abzuzahlen. Das war wohl sein Glückstag *smile*

Ich bin übrigens immer noch von den Socken, wie groß das Interesse hier an dieser Sache war, bedanke mich nochmals recht herzlich für eure Hilfe, eure vielschichtigen Meinungen, wie auch eure konstruktive Kritik, und werde gerne jederzeit auf euch zurückgreifen, sollte wieder mal etwas passieren, denn man weiß ja nie... cool.gif

Bis dahin liebe Grüße von Benita
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MickyMaus
Beitrag 21.11.2007, 09:48
Beitrag #164


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Zitat (Benita @ 21.11.2007, 03:26) *
Mit einem Augenzwinkern bemerkte er dann noch, dass die entsprechende Stadt wohl nicht schlecht an den Sündern verdiene. Ein Schelm wer Böses dabei denkt. wink.gif

Befrage beliebig 10 Leute auf der Straße nach der Ahndung und Ahndungshöhe von Verkehrsordungswidrigkeiten. Ich gehe jede Wette mit dir, dass mindestens 11x einer der Begriffe "Abzocke" oder "Wegelagerei" fällt. wink.gif

Zitat (Benita @ 21.11.2007, 03:26) *
oder wäre es eventuell besser, geschähe dies nicht so früh, dann käme vielleicht gar niemand mehr auf die Idee dort seinen "Sportsgeist" auszuleben.

Wäre es eine dritte Option, den Sportsgeist einiger Verkehrsteilnehmer zurückzufahren?

Zitat (Benita @ 21.11.2007, 03:26) *
Eine wirklich gute Lösung ist mir dazu leider nicht eingefallen.

Kann auch nicht, weil das Problem der Schrankenschließdauer technischer Natur ist. Wenn es dich interessiert, findest du eine Menge über die Forensuche, u.a.:
http://www.verkehrsportal.de/board/index.p...sene++schranken
http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?showtopic=26973

Zitat (Benita @ 21.11.2007, 03:26) *
Mein Sohn meinte, dass er und seine Freunde, die mit ihm unterwegs waren, in dem Augenblick gar nicht darüber nachdachten, was durch ihr unüberlegtes Handeln alles hätte passieren können, sondern es stand einfach nur im Vordergrund, ja den Zug noch zu erwischen.

Umso wichtiger, dass dein Sohn mal das Denken bzw. Nachdenken gelernt hat.

Zitat (Benita @ 21.11.2007, 03:26) *
Mir ging spontan durch den Kopf, dass die Polizei alle Hände voll zu tun hätte, würden diese mal zur Rechenschaft gezogen. Früher ist mir das gar nicht so bewußt aufgefallen. Vergleiche ich nun Äpfel mit Birnen?

Nein, du vergleichst keine Äpfel mit Birnen. Aber es gibt nun mal keine Gleichbehandlung im Unrecht.

Zitat (Benita @ 21.11.2007, 03:26) *
Bevor ich es vergesse möchte ich noch schnell erwähnen, dass Sohnemann gestern seinen Ratenzahlungsplan erhielt, dem nun ohne weitere Beanstandung stattgegeben wurde. Er braucht weder eine Einzugsermächtigung zu erteilen, noch einen Dauerauftrag einzurichten. Entgegen seinem Vorschlag, zur Ratenhöhe, sind diese sogar noch um mehr als die Hälfte reduziert worden, was nicht vonnöten gewesen wäre, ihn aber dann doch sehr gefreut hat. Zudem hat sich gestern ein neuer Nebenjob für ihn ergeben, so dass er die Möglichkeit hat, seine Strafe etwas schneller abzuzahlen. Das war wohl sein Glückstag *smile*

Schön, das freut mich für euch.

Zitat (Benita @ 21.11.2007, 03:26) *
und werde gerne jederzeit auf euch zurückgreifen, sollte wieder mal etwas passieren, denn man weiß ja nie... cool.gif

Kannst du gern tun, vielleicht ist noch anzuraten, sich Gedanken zu machen und dann vorher an uns zu wenden. So á la "was wäre wenn". Das erspart ein böses Erwachen und eine Menge Ärger.


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Viele Grüße,
MM
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