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> Bei rotem Bahnübergang trotzdem fahren
MattGuck
Beitrag 25.07.2005, 19:19
Beitrag #1


Neuling


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Moin allerseits,
folgender Sachverhalt:
Bei uns im Dorf gibt es einen kleinen Bahnübergang für eine regionale Bahn (AKN), dieser "spinnt" des öfteren, d.h. die Schranken bleiben nach Durchfahren des Zuges unten und die Zeichenanlage leuchtet weiterhin rot. Heute wieder etwas ähnliches: vor mir gehen die Schranken runter, nach ca. 2 Minuten fährt die Bahn durch, danach weiterhin rot, Schranken unten. Nach (ich habe wirklich auf die Uhr geschaut) weiteren 8 Minuten steige ich aus, gehe schauen, ob sich eine weitere Bahn nähert, sehe es kommt keine (grosses Sichtfeld, mindestens 1 km) und fahre über den Übergang. Einer der anderen Autofahrer, der auf der anderen Seite wartet, macht den Augenwischer und zeigt mir einen Vogel cop.gif . Mal abgesehen davon, dass mich das aufregte - hätte ich rüberfahren dürfen ? Hätte ich für immer und ewig da stehen bleiben müssen ? Gibt es dafür ein Gesetz, Präzedensfälle ? Konnte nichts finden. crybaby.gif

Danke, Matthias
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blue0711
Beitrag 25.07.2005, 19:56
Beitrag #2


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Ich geh jetzt mal von kurzen Halbschranken aus.

Grundsätzlich ist das nicht viel anders als an einer gestörten Ampel.

Nach angemessener Wartezeit vorsichtig durchfahren.

Allerdings dürfte "angemessen" bei einer Bahnschranke erheblich länger sein, da die Schranke bei einem Gegenzug uU. nicht wegen 5-10 min nochmal hochgeht.

Zudem ist die Gefährdung durch das Durchschlängeln zwischen den Schranken ungleich höher. Ein kleiner Blödsinn - Missverständnis mit dem Entgegenkommenden oder sowas und du stehst genau auf den Gleisen - dann kommt garantiert der nächste Zug...

Handy dabei? Die zuständige Aufsicht anrufen, wenn die pennen, Polizei benachrichtigen. (Würd ich machen)

Gruss
kai


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Gruß Kai
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Peter Lustig
Beitrag 25.07.2005, 20:30
Beitrag #3


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Leider sind die Sicherungszeiten an Bahnübergängen häufig sehr, sehr lange. Dies gilt insbesondere an solchen Übergängen, wo mindestens 2 Gleise vorhanden sind oder auch Gegenverkehr auf einem Gleis stattfindet und die Züge sehr schnell fahren.

In jedem Fall also wie von blue0711 schon erwähnt mit ganz besonderer Vorsicht an die Sache herangehen und das Gleis bei Rotlicht nur nach ausreichend langer Wartezeit und völliger Gewissheit, dass sich nicht doch ein Zug annähert, überqueren.
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henry
Beitrag 25.07.2005, 22:36
Beitrag #4


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bei "rotem" bahnübergang drüberfahren, der längere zeit gesperrt bleibt, nur weil man meint, der "spinnt" und weil man meint, es kommt kein zug???!!!??? (bei vollschranken käme ja wohl alleine wegen nicht vorhandener möglichkeit auch niemand auch nur auf die idee, mal schnell zu beschließen, es wird schon nichts passieren, man wird mich schon nicht erwischen, und mein karren wird hoffentlich auch nicht ausgerechnet jetzt mitten auf den schienen schlappmachen - man hat schon pferde kotzen sehen).

na, also wenn da z.b. ein zivilfahrzeug der polizei in der schlange steht, dann kann ich mir sehr gut vorstellen, was dann passiert. aber hallo!

leuz, in den allermeisten fällen ist doch wohl der nächste bahnübergang oder über/unterführung nicht so weit, daß es dieses risiko lohnt. da wende ich und fahr wie bei vollschranken eben zurück und such mir eine andere gelegenheit zum durchfahren.

es soll übrigens schon staus gegeben haben, da mußten tausende längere zeit warten, bis es weitergeht (u.u. auch nur, weil jemand gesponnen hat), aber vielleicht sind wegen solcher gelegenheiten heute die off-roader so beliebt geworden?
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blue0711
Beitrag 25.07.2005, 22:57
Beitrag #5


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Na,henry, dann kann ich dir gleich mal meinen Heimatort anführen. Wenn da die Schranke spinnt, ist der kürzeste legale Umweg knappe 20 km lang, so man ihn kennt cool.gif Sonst wirds länger.

Bei entsprechender Vorsicht also durchaus verständlich, die "Abkürzung" zu nehmen. Zumal an solchen Bahnübergängen meist eher geringer Verkehr herrscht. Ansonsten wäre da wohl schon eine Alternative zu finden.

Gruss
kai


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Gruß Kai
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Gast_Mace_*
Beitrag 26.07.2005, 12:59
Beitrag #6





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Zitat (MattGuck @ 25.07.2005, 20:19)
Einer der anderen Autofahrer, der auf der anderen Seite wartet, macht den Augenwischer und zeigt mir einen Vogel

Geht ihn überhaupt nichts an.
Zumal hier die Wartezeit nun schon wirklich lange war..

Das Blöde hier ist nur, wenn du ihn deshalb anzeigen wolltest, käme das Überfahren des Bahnübergangs zur Sprache und wer weiß, wie und ob du da überhaupt rauskämest.

Aber an sich hat es so jemand schon verdient, mal auf die Hörner zu kriegen.

Was anderes wäre gewesen, wenn du kurz nach dem Schließen der Schranken mal schnell noch drübergerutscht wärst, während sich der Zug schon nähert.. Passiet schon nichts..
Aber in diesem Fall.. wie gesagt, dämlicher Spinner, geht ihn nichts an, soll sich raushalten!
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HaWeThie
Beitrag 26.07.2005, 13:20
Beitrag #7


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Für n Neuling spuckst du hier verdammt große Töne. ranting.gif

Wenn die Schranke unten ist, darf man da nicht drüber fahren.
Wenn die Schaltung zu lange dauert: wozu gibt es die Post? Die befördert auch Beschwerdebriefe!! oder das Telefon? damit kann man (achtung! Festhalten!)anrufen.

Woher willst du wissen, dass kein Zug kommt?
Wo steht, dass es sich um eine einspurige Strecke handelt?
Warum werden immer wieder Idioten (anders kann ich sie nicht bezeichnen) vom Zug überfahren, weil sie eine Schranke missachten? bestimmt nicht, weil man den Zug nicht sehen konnte!.


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Gast_jfherden_*
Beitrag 26.07.2005, 13:32
Beitrag #8





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Zitat (Mace @ 26.07.2005, 13:59)
Aber an sich hat es so jemand schon verdient, mal auf die Hörner zu kriegen.

Was hat der, der die Halbschranken umfährt, dann verdient? Nen Applaus? Oder im Gegenextrem, vom Zug überfahren zu werden? Jedem seine gerechte Strafe? ranting.gif
Mal abgesehen von der Beleidigung des Entgegenkommenden (die ja eigentlich nur deutlich machen soll, wie schwachsinnig die Aktion ist): Sind es ein paar Minuten, die man dadurch früher zu Hause ist, wert, das Risiko einzugehen, überfahren zu werden? Selbst da, wo es evtl. auf Sekunden ankommt (Rettungsdienst, Feuerwehr, Polizei), wird gewartet. In einigen Situationen kannst du den Zug zwar schon von weitem sehen, aber je nach Bahnübergang hat der Zug dann evtl. 80-120 km/h drauf. Und so etwas mit einem Bremsweg von gut 700m (bei dem Tempo) willst du einschätzen können? Viel Spaß dabei.

Noch etwas: Selbst wenn die Halbschranken oben sind und kein Lichtlein leuchtet, ist der Bahnübergang gesichert (!) und der Zug, wenn er kommt, hat Vorfahrt. Und er ist mich Sicherheit der Stärkere!
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dania
Beitrag 26.07.2005, 13:33
Beitrag #9


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also bei uns hier im landkreis hatten wir auch immer wieder mit solch einem problem "zu kämpfen.
ich muss 2 x täglich an einem unbeschrankten bahnübergang vorbei. das achtung-zug-kommt-licht blinkte und blinkte und blinkte und hörte nicht auf. auch 5 min. nachdem der zug durchgefahren war, blinkte es weiter.
haben bei der stadt angerufen, bei der bahn - keiner zuständig. sleep.gif
das ging bestimmt 3 jahre so.
jetzt, endlich, hat sich jemand darum gekümmert.
wochenlang sind da angestellte (von der bahn?) auf einem campingstuhl gesessen und hat mit absperrband den übergang gesperrt und wieder freigegeben.

jetzt scheint das problem endlich gelöst zu sein. seit einigen tagen schaltet sich das blinklicht ziemlich bald wieder aus.
hurra! cheers.gif

dania


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Gesegnet seien jene, die nichts zu sagen haben und den Mund halten.
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aaaaallex
Beitrag 26.07.2005, 13:37
Beitrag #10


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Zitat (dania @ 26.07.2005, 14:33)
jetzt, endlich, hat sich jemand darum gekümmert.
wochenlang sind da angestellte (von der bahn?) auf einem campingstuhl gesessen und hat mit absperrband den übergang gesperrt und wieder freigegeben.

jetzt scheint das problem endlich gelöst zu sein. seit einigen tagen schaltet sich das blinklicht ziemlich bald wieder aus.
hurra! cheers.gif

Was uns zumindest eins zeigt:

Selbst, wenn es manchmal länger dauert: Wenn ein Problem da ist u alle reden nur anstatt jemand (zuständiges) zu informieren oder dieses zumindest zu versuchen u anzuschieben, dann wird solch ein Problem auch kaum behoben werden können. wavey.gif


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Gast_jfherden_*
Beitrag 26.07.2005, 13:40
Beitrag #11





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BÜ-Sicherungsanlagen sind teilweise sehr alt und damit störungsanfällig. Leider wird hier (wie so oft im Leben) erst was getan, wenn die Gerätschaften abgeschrieben sind, oder ein hohes Tier der einen oder anderen Partei sich darüber beklagt, weil er selbst einmal 30 Sekunden länger stehen musste.
So eine Reparatur (insbesondere, wenn man nicht weiß, was kaputt ist) kostet viel Geld. Und da das allgemein knapp ist, wird nicht viel repariert. Leider.

Nur noch eine Sache zum Nachdenken: Das wird denjenigen zwar nicht mehr interessieren, aber wenn ein Zug einen Pkw erfasst, dann müssen vor Ort erst mal Ermittlungen angestellt werden. Anders als beim normalen Pkw-Pkw-Unfall kommt hier sofort die Staatsanwaltschaft. Und einen Zug "mal eben so" zur Seite schieben ist auch nicht. Ergo bedeutet dies, dass der Bahnübergang weitere 2-3 Stunden gesperrt ist. Mal vom Reinigungsaufwand vor Ort zu schweigen. Wer so etwas (sei es auch nur auf Seite der wartenden Autofahrer) schonmal mitgemacht hat, wird sich überlegen, ob es das wirklich wert ist.
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Gast_Mace_*
Beitrag 26.07.2005, 13:48
Beitrag #12





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Zitat
Für n Neuling spuckst du hier verdammt große Töne. ranting.gif

So neu bin ich dann auch nich, nur endlich mal registriert wavey.gif

Zitat
Wenn die Schranke unten ist, darf man da nicht drüber fahren.
Wenn die Schaltung zu lange dauert: wozu gibt es die Post? Die befördert auch Beschwerdebriefe!! oder das Telefon? damit kann man (achtung! Festhalten!)anrufen.

Was bringt dir die Post oder das Telefon, wenn du ewig an einer Schranke stehst, die sich einfach nicht öffnen will?

Zitat
Woher willst du wissen, dass kein Zug kommt?

Wenn die Strecke übersichtlich ist (wie im Beispiel des TE) und man vernünftige Augen hat?

Mein Problem liegt auch eher darin, dass Autofahrer manchmal meinen, dem Staat behilflich sein zu müssen, seine Gesetze durchzusetzen.
Dass sie dabei selbst eine Straftat begehen, nur um auf die Begehung einer Ordnungswidrigkeit hinzuweisen (und selbst wenn es eine Straftat nach §315c Abs. 1 Nr. 2d wäre - die eigene Straftat bleibt), ist ihnen egal. Es dient ja einem guten Zweck.

Warum muss man immer ausfallend werden? Warum kann man sich nicht einfach raushalten oder sich seinen Teil denken? Warum muss da eine Beleidigung gehen? Denkt man, dass der andere dadurch auch nur ein Fünkchen anders macht?

Ich weiß nicht so recht..
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MattGuck
Beitrag 26.07.2005, 13:51
Beitrag #13


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Erstmal danke für die Anworten...

Also mal abgesehen von meinem konkreten Fall, bei dem ich sicher bin, dass die Halbschranken tatsächlich fehlerhaft unten blieben (einspurige Streckenführung usw. aber das soll nicht Thema sein).

Mir geht es ein bisschen ums Prinzip, ob es Regelungen dafür gibt, ob eine wie auch immer nachgewiesen "kaputte" Anlage umfahren werden darf nach einer gewissen Zeit oder nicht. Und wenn es keine Regelungen gibt, wie wird solch ein Umfahren geahndet, falls meinetwegen der angesprochene Zivilpolizist vor Ort gewesen wäre (Schande über ihn, dass er dann nicht den Verkehr geregelt hatte !)
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Gast_jfherden_*
Beitrag 26.07.2005, 13:57
Beitrag #14





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@Mace:
Du hast völlig Recht: Beleidungen müssen nicht sein. Aber die Frage hierbei ist doch: Wer hat mehr falsch gemacht? Von mir aus kann der Beleidiger angezeigt werden, seinen Zivilprozess (!) kriegen und das Verfahren wegen Geringfügigkeit eingestellt werden. Dann aber auf der anderen Seite auch der "Durch-die-Halbschranken-Schlängeler". Als OWi-Behörde würde ich Anzeige wegen §315b StGB erstatten ("Gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr"). Stell dir vor, er sieht den Zug, der Wagen würgt ab. Damit bereitet er nach 315b ein Hindernis.

Man muss hier doch die Verhältnismäßigkeit sehen. Stell dir vor, du siehst, wie ein Mensch einen anderen zusammenschlägt. Ein anderer zeigt ihm einen Vogel. Und du regst dich über den auf, der den Vogel zeigt? think.gif

@MattGuck:
Leider lässt sich eine defekte Anlage (für den Laien) nicht von einer funktionierenden Anlage unterscheiden, die unten bleibt, weil ein anderer Zug kommt.
Theoretisch darfst du die Halbschranken umfahren, wenn die Anlage defekt ist. Aber wenn es zum Streitfall kommt, ist die Frage zu klären, wie du dir zu 100% sicher sein konntest, dass die Anlage defekt ist. Klar, wenn ein Bahnmitarbeiter Fahnen schwenkt, kann man davon ausgehen.
Aber noch ein paar Sätze zur Bahntechnik: Wenn die Anlage ausfällt, bekommt der zuständige Fahrdienstleiter eine Alarmmeldung. Je nachdem, wo der sitzt, kann es schon mal ein paar Minuten dauern, bis der fahnenschwingende Mitarbeiter der Bahn da ist.
Freigabekontakte der Bahn müssen teilweise lange Strecken entfernt sein. Wenn beispielsweise lange Güterzüge den BÜ ab und zu passieren, muss gewährleistet sein, dass er nicht durch andere Dinge auf dem BÜ zum stehen kommt. Das kann naher BÜ bedingen, so dass beide gleichzeitig zu sind.

Eine defekte Ampel darfst du auch überfahren. Aber hier stelle ich dir auch die Frage: Woran erkennst du, dass sie defekt ist? Es gibt ein paar Anzeichen. Aber die kannst du alle nur dann erkennen, wenn du aus dem Auto aussteigst und umherläufst. Aus dem Auto heraus ist es schlecht zu ermitteln, ob die Anlage läuft.
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Gast_Mace_*
Beitrag 26.07.2005, 14:07
Beitrag #15





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Für §315b fehlen imho die nötigen Voraussetzungen, also die konkreten Anhaltspunkte für den gefährlichen Eingriff.

Hinsichtlich des Zivilprozesses meintest du doch sicher den Privatklageweg oder?
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Norbert
Beitrag 26.07.2005, 14:11
Beitrag #16


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Ich gebe folgendes zu bedenken:

Im Gegensatz zu einer gestörten roten Ampel wird bei einem defekten Bahnübergang mit jeder Minute, die Du wartest, die Wahrscheinlichkeit größer, daß ein Zug kommt! wavey.gif


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Ich möchte im Schlaf sterben, wie mein Opi,
nicht schreiend und heulend wie sein Beifahrer!

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Gast_jfherden_*
Beitrag 26.07.2005, 14:19
Beitrag #17





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@Mace: Ja, Beleidigungen kannst du nur über das Zivilrecht verfolgen. Und wie gesagt, wenn die ganzen Randbedingungen beim Zivilprozess rauskommen, wird es wohl wegen Geringfügigkeit eingestellt.

Für den 315b habe ich die Situation angeführt, die durchaus passieren kann. Und dann wirds gefährlich. Denn wenn er den Motor abwürgt, steht er evtl. auf den Schienen.

@Norbert: Da hast du Recht think.gif
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Gast_Mace_*
Beitrag 26.07.2005, 14:25
Beitrag #18





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Deshalb ist es ja auch - wenn - man drüberfährt wichtig, dass man den Bahnübergang weit einsehen kann und dort auch keine Hochgeschwindigkeitszüge verkehren.

Wenn man "seinen" Bahnübergang kennt, weiß man ja in aller Regel, ob da nur Straßenbahnen oder Nahverkehrszüge fahren oder schnellere Züge..

Ich würde z.B. nie, auch nicht bei einer offensichtlichen Störung, einen mir nicht bekannten Bahnübergang übefahren.

Aber wenn ich z.B. weiß, dass an einem Bahnübergang nur Straßenbahnen fahren, man weit genug sehen kann und ja auch in etwa weiß, dass die Schranke nie länger unten bleibt, dann würde ich, sofern die Schranke unten bleibt aufgrund eines offensichtlichen Störfalles auch vorsichtig drüberfahren.
Und dann will ich nicht auch noch einem begegnen, der mir dann den Vogel zeigt oder sonstwas. Das braucht's wirklich nicht.

Wir hatten neulich starken Niederschlag, der Bahnübergang war defekt (eine Schranke war geschlossen, die andere oben, beide Ampeln zeigten rot, es war weit und breit keine Bahn zu sehen) und die Autos standen vor der offenen Schranke und warteten. So auch ich. Nach 5 Minuten bin ich dann mal zusammen mit 2 weiteren Autos hinter mir vorsichtig an den wartenden vorbeigefahren (die Schranke bleibt nie länger als 1 Minute unten). Dabei gab es Gehupe und Aufgeblende. Ich frage mich, warum. Warum mischen die sich da ein. Wenn sie warten wollen, dürfen sie ja. Hindert sie ja keiner dran.
Ich bin dann heim gefahren (2min vom Bahnübergang), hab mich umgezogen und bin wieder los gefahren und dieselben Autos standen immer noch vor der halb geöffneten Schranke. Irgendwie tun mir diese Leute leid. Die denken nicht, die lassen für sich denken. Nämlich die rote Ampel vor der geöffneten Schranke...

Und jetzt komme nicht einer und sage, ich hätte irgendwen gefährdet.. Wäre dem so gewesen, wäre ich nicht gefahren. Und die anderen hinter mir sicherlich auch nicht.
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Franticek
Beitrag 26.07.2005, 14:28
Beitrag #19


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Wer in der Frankfurter Gegend ist, dem zeige ich gerne einen Bahnuebergang, der wirklich mal fast 30 min geschlossen bleibt, dann fuer 5-6 min wieder oeffnet, um anschliessend wieder 20 min geschlossen zu sein ....
Aber steht man da und denkt, jetzt muesste er aufgehen, - schwupps ist da schon der naechste Zug. Wenn hier die Schranke nach einigen Minuten noch unten ist, dann kann man sehr sicher sein, dass auch gleich wieder ein Zug durchdonnert.

Anderer Fall ...
Ich kannte auch einen laendlichen Endbahnhof, d.h. die Strecke endete dort. Frueher ging die Strecke weiter, daher gab es etwa 150 m nach dem Bahnhof auch einen Bahnuebergang. Nachdem die Fahrstrecke mittlerweile aber nur noch im Bahnhof endete und der Zug in Gegenrichtung wieder ausfuhr, kam durch diesen Bahnuebergang nie wieder ein Zug durch.
Trotzdem musste dieser Uebergang immer geschlossen werden, da der Zug, wenn er bei Bremsversagen im Bahnhof nicht zum Stehen gekommen waere, hier durchgefahren waere.

Bei Bahnuebergaengen auf eine defekte Anlage zu schliessen ist mit Sicherheit viel schwieriger als bei Ampelanlagen usw.


--------------------
Der Individualverkehr ist deshalb so gefährlich, weil viele Autofahrer nach ihren eigenen Regeln daran teilnehmen.
(Werner Mitsch, dt. Aphoristiker)
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HaWeThie
Beitrag 26.07.2005, 21:20
Beitrag #20


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Zitat
Was bringt dir die Post oder das Telefon, wenn du ewig an einer Schranke stehst, die sich einfach nicht öffnen will?
Da das ja anscheinend öfter passiert, sollte man die Verantwortlichen zumindest mal auf das Problem aufmerksam machen.-


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regulus
Beitrag 26.07.2005, 21:28
Beitrag #21


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Zitat (jfherden @ 26.07.2005, 14:57)
@MattGuck:
Leider lässt sich eine defekte Anlage (für den Laien) nicht von einer funktionierenden Anlage unterscheiden, die unten bleibt, weil ein anderer Zug kommt.
Theoretisch darfst du die Halbschranken umfahren, wenn die Anlage defekt ist. Aber wenn es zum Streitfall kommt, ist die Frage zu klären, wie du dir zu 100% sicher sein konntest, dass die Anlage defekt ist. Klar, wenn ein Bahnmitarbeiter Fahnen schwenkt, kann man davon ausgehen.
Aber noch ein paar Sätze zur Bahntechnik: Wenn die Anlage ausfällt, bekommt der zuständige Fahrdienstleiter eine Alarmmeldung. Je nachdem, wo der sitzt, kann es schon mal ein paar Minuten dauern, bis der fahnenschwingende Mitarbeiter der Bahn da ist.

Träum mal weiter, seit wann kommt ein Bahnmitarbeiter zum winken.
Ich habe in meinem Stellbereich zwei Ebüt 80, müsste dir was sagen, wenn da was ist, Meldung an BGS, der fährt raus, weigert sich aber, den Strassenverkehr an der roten Ampel vorbeizuwinken, sie sind nur bahnseitig zuständig, nur Landespolizei winkt an der roten Ampel vorbei, BGS oder jetzt Bundespolizei sichert nur den Bahnverkehr.
Endresultat meistens :Busfahrer meldet der Pol die Störung, die kommt und sperrt die Strasse, da sie nicht den Strassenverkehr gegen den Eisenbahnverkehr sichert.
So ein bis zweimal ca pro Jahr habe ich dort einen Toten, da ein kluger Radfahrer oder Fussgänger hinter einem Zug schon losfährt oder losrennt, ohne dass die Halbschranken hochgehen und KÜSSEN den Gegenzug.
Und der Bus bleibt stehen, bis die rote Ampel aus ist .
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blue0711
Beitrag 26.07.2005, 22:43
Beitrag #22


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Das mit einem Bus oder LKW so eine Sache zu heikel ist, steht für mich ausser Frage. Alleine das Rangieren wegen der Schranken ist schon ein Ausschlussgrund. War da nicht mal was mit: Auf den Schienen wird nicht geschaltet? Weil die Kiste sonst womöglich liegen bleibt und einen LKW niemand mehr wegschiebt.

Ein abgewürgtes Auto lässt sich auch per Anlasser bewegen, und ein PKW hat grundsätzlich mehr Bewegungsspielraum. Da sollte bei einer weit einsehbaren Bahnstrecke kein wirkliches Problem auftauchen.

@Franticek: Von solchen Bahnübergängen, wie du sie beschreibst, ist hier keine Rede, dort gibt es auch genügend Ausweichmöglichkeiten.

Beim TE gehe ich von einem gering frequentierten Bahnübergang ohne naheliegende Ausweichmöglichkeiten aus.

Gruss
kai


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