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> Bußgeld als Fußgänger
Lemon70
Beitrag 05.11.2007, 14:13
Beitrag #101


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Man lernt doch schon als Kind in der Verkehrserziehung, dass Gleiskörper nur an den vorgesehenen Stellen und dies nur bei ausdrücklicher Erlaubnis betreten werden dürfen. Sorry, man schnappt auch - ohne sich speziell darüber zu informieren - auf, dass jeglicher Bahnfrevel (tolles Wort, aber es heißt so laugh2.gif ) und (schlimmer noch) gefährliche Eingriffe in den Bahnverkehr mit horrenden Strafen verbunden sind.

Natürlich, so lange es gut geht, macht man sich keinen Kopp. Nur dann, wenn etwas hereingeflattert kommt … Wenn ich ab und zu mal diese "Personen" (ich möchte jetzt keine Wertung reinbringen, aber sie gehören überwiegend einer bestimmten Personengruppe an) beobachte, wie unbekümmert sie bei uns auf dem Bahnhof auf die schnelle Art und Weise den Bahnsteig wechseln oder die Halbschranken umwandern, wünsche ich mir echt mal so ein Polizeiwagen herbei, der irgendwo im Hinterhalt steht. Es ist halt uncool an einer Schranke zu warten oder die Unterführung zu benutzen. ranting.gif

Zu den Folgen, die dadurch entstehen können, ist ja schon alles gesagt worden. Was ich betonen will - gerade bei geraden Strecken - dass man die Geschwindigkeit eines herannahenden Zuges so verteufelt unterschätzt, da das Auge auf den Strassenverkehr getrimmt ist.

Jetzt nochmal kurz was zur Höhe des Bußgeldes. Gewiß, eine Zugnotbremsung birgt erhebliche Risiken mit sich. Jede Notbremsung - sei es mit oder ohne Schäden - bringt einen Haufen unangenehmer Folgen mit sich. Neben dem Verkehrsunternehmen ist es ja auch die Allgemeinheit, die unter den chaotischen Folgen zu leiden hat. Das ist aber nur ein Aspekt.

IMHO sollen die Bußgelder nicht nur die anderen schützen, sondern auch die eigene Person. Es wurde schon das Wort Abschreckung genannt, aber nicht so in diesem Kontext. Ich sage einmal, sollte man an einem BÜ vom Zug erfaßt werden, geht die Sache meist tödlich aus. Wer nicht in suizidaler Absicht handelt, macht dies aus Leichtsinn. Dieser Leichtsinn ist sehr grob und soll einen Denkzettel zur Folge haben, der einem ein Leben lang ein Begriff bleibt. Im eigenen Interesse!

Nun noch mal eine Frage an die police.gif :

Dürft ihr bei bekanntem Defekt der Schrankenanlage zur Vermeidung eines Verkehrschaos Verkehrsteilnehmer um die Halbschranken herumwinken?
Ist das nur Sache der Bundespolizei?
Dürfen einfache Bahnarbeiter (nur Warnweste an und Funkgerät) das?

Ich habe mal gehört, dass der Verkehr auf Bahnanlagen ausschließlich von Arbeitern der Bahn geleitet werden darf, wenn diese die rot-weiße Bahnflagge haben.

Hintergrund: Bei uns kommt es ab und an zu Störungen der Schrankenanlage. Der Verkehr wurde schon von den verschiedensten Personen durchgeleitet.


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Viele Grüße
Lemon70



... alles wird gut 😊
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Andreas
Beitrag 05.11.2007, 15:53
Beitrag #102


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Zitat (Lemon70 @ 05.11.2007, 14:13) *
Ich habe mal gehört, dass der Verkehr auf Bahnanlagen ausschließlich von Arbeitern der Bahn geleitet werden darf, wenn diese die rot-weiße Bahnflagge haben.


§ 19 Abs. 2 StVO:

"Fahrzeuge haben vor dem Andreaskreuz, Fußgänger in sicherer Entfernung vor dem Bahnübergang zu warten, wenn

1. sich ein Schienenfahrzeug nähert,

2. rotes Blinklicht oder gelbe oder rote Lichtzeichen gegeben werden,

3. die Schranken sich senken oder geschlossen sind, oder

4. ein Bahnbediensteter Halt gebietet."


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Uwe W
Beitrag 05.11.2007, 16:00
Beitrag #103


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Ich kann die pauschale Sichtweise, mit der hier die Geldbuße gerechtfertigt wird, nicht richtig nachvollziehen: wir wissen nicht, wie hoch die zulässige Höchstgeschwindigkeit für die Züge an der betreffenden Stelle war:
auch auf 80 km/h Strecken sind Bahnübergänge im Bahnhofsbereich mit Vollschranken gesichert. (Übrigens: bei 80 km/h liegt der Bremsweg auch unter ungünstigen Bedingungen bei 250 Metern)

Die Schranken sind übrigens in erster Linie nicht dazu angebracht, um den Fußgängerverkehr zu regeln, sondern um Fahrzeugführer von einem Überfahren des Übergangs abzuhalten.

Ein Fußgänger benötigt im Notfall für das Überqueren des kritischen Gleisbereichs von ca. 3 Metern Breite weniger als 2 Sekunden. Bei 80 km/h= 22 m/s reicht es also aus, wenn er auf einen nur 50 Meter entfernten Zug noch rechtzeitig reagiert. Das ist normalerweise also nicht so die große Gefahr.
Ein Fahrzeug, welches auf einem nur mit Blinklicht/Halbschranken automatisch gesicherten Bahnübergang wegen eines Staus zu stehen kommt oder dort liegenbleibt, ist da schon eine wesenlich größere Gefahr: hier hat der Lokführer nämlich "Grün" und muss dann schnell eine Notbremsung einleiten, da sich das Fahrzeug ja nicht so schnell in Luft auflöst.

Ich hatte mir übrigens im Urlaub mal ein Ferienhäuschen gemietet, welches nur durch einen völlig ungesicherten Fußgängerbahnübergang an einer 80 km/h Strecke erreicht werden konnte. Diese Woche habe ich ohne Probleme überlebt.


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"Alle Mitgliedstaaten hätten Grund sich zu beklagen. Skouris betont, dass gerade dies beweise, dass der EuGH seine Arbeit gut mache."
(Interview mit Vassilios Skouris am 20.04.06 im ORF)
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Bill
Beitrag 05.11.2007, 17:25
Beitrag #104


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Zitat
Man muss nur mal an Familie, Angehörige, Rettungsdienste etc. denken...


Genau an solche Dinge muss man eben bei der Bemessung des Bußgeldes NICHT denken. Da denkt sonst auch keiner dran bei den anderen Regelsätzen. Klar ist so etwas dann eine schlimme Sache für alle Beteiligten. Aber dann kann ich genauso argumentieren, dass Fußgänger, die direkt vor einem Auto auf die Fahrbahn treten auch 200€ zahlen sollen. Überlegt euch mal den Schock für den Autofahrer. Und im Gegensatz zum Zugführer besteht das Risiko, dass der ausweicht und gegen einen Baum fährt. Da wird sowas auch nicht gemacht.

Und dann hier im Forum fett auf die Tränendrüse zu drücken, mit dem Wissen, dass solche emotionalen Faktoren noch nie eine Rolle bei Bußgeldern gespielt haben, und nebenbei den brutalen Bill als kaltherzigen Leute-vor-den-Zug-Schubser hinzustellen ist nicht die faire Art nur weil einem die Argumente ausgehen bzw eben noch nie welche da waren.
Dieser hohe Bußgeldsatz ist der reine Populismus, mehr nicht. Eine Bußgeldhöhe, welche durch die tatsächliche Owi nicht annähernd gerechtfertigt ist.

[ironiemodus an]
Aber super natürlich, die Politik hat entschieden gehandelt. Konnte ja auch nicht angehen, dass diese bösen Schrankenmissachter soviele Menschen auf dem Gewissen haben. 100 Tote an Bahnübergängen, davon vllt 70 bei Unfällen mit Kfz an unbeschrankten und vllt 3 Lebensmüde im Jahr, die über die Schranken gestiegen sind und der Rest selten dämlich gelagerte andere Fälle. Aber ich finds trotzdem gut, dass man das Bußgeld so hoch gesetzt hat, völlig richtig. Man hat erreicht was man wollte, nämlich keine Verbesserung, sondern zufriedene Wähler, die sich nun freuen dürfen, dass Kinderschänder endlich gefoltert und hingerichtet... äh... ich meine natürlich Schrankenverletzer so hart bestraft werden. Und wieder mal ist heile Welt angesagt, die CDU hat einige Wähler mehr, weil die ja die Welt sicherer machen, die Bild hat einige Leser mehr und nur ein paar einzelne müssen sich fragen für welches Verbrechen sie plötzlich über 200€ abdrücken.
[/ironiemodus aus]

Solch eine scheinheilige Aufmache von Muckenschiss zum Elefantenverbrechen, die passende Szenerie im Gepäck mit kreischenden Ommas und weinenden Kindern, die mindestens ihre ganze Familie an Bahnübergängen verloren haben. Und dann auch noch soviele, die auf diesen populistischen Mist anspringen, wie die Geiers aufs Aas. Einfach widerlich. mad.gif

Wisst ihr wie man sowas früher bei den Römern genannt hat? Brot und Spiele. Heute etwas anders, Prinzip bleibt gleich.


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Leroy
Beitrag 05.11.2007, 17:39
Beitrag #105


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Zitat (Bill @ 04.11.2007, 22:35) *
Und wenns tatsächlich ganz extrem wird, dann schlägt sich vllt ein Fahrgast den Kopf an, weil er bei der Bremsung umfällt. Das wars dann aber auch.



Schon mal dran gedacht, das es Fahrer gibt, die an so einem Vorfall kaputt gehen? Das sie danach nicht mehr auf der Lok fahren können?

Was würde den in dir vorgehen wenn du in so einer Situation bist? Du fährst ganz normal deine Strecke und siehst plötzlich jemanden auf den Gleisen. Du gehst voll in die Bremsen und hupst, als würde es um dein eigenes Leben. Doch dir ist ganz klar, das es kein Entrinnen gibt. Er kommt immer näher und du sitzt in der verfluchten ersten Reihe! Im schlimmsten Fall siehst du Augenblicke vor dem Aufprall dem Opfer genau in die Augen. Ich bin selbst zum Glück kein Fahrer - aber eins kann ich dir Garantieren, diesen Blick von der Person die du überfährst wirst du dein ganzen Leben nicht vergessen! Der Aufprall an sich ist nicht ganz so schlimm. Du hörst ein dumpfen Schlag und das war es im großen und ganzen.

Willst du mir wirklich weiß machen, das du dann absolut cool bleibst und meinst "Sonst ist nichts passiert?"

Und hat schon einmal jemand an die Mechaniker der DB gedacht? Teilweise können noch Wochen später skelettierte Überreste von diesem Armen Knilch aus dem Fahrgestell gefischt werden.
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aufins
Beitrag 05.11.2007, 17:55
Beitrag #106


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Na klar,
ich wähle jetzt die CDU weil die das Bußgeld für derartige Vergehen hochgeschraubt haben, logo!
Ach, Moment mal... Das war ja gar nicht so bekannt, mit dem hohen Bußgeld.
Dann weiss ich schon wieder nicht, wen ich wählen soll....

Hey, kommt mal wieder runter ein wenig, die Woche hat doch erst angefangen....


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Ich habe einen üblen Charakter - und dazu die passende Figur
Roseanne

Ich gab viel Geld aus für Autos, Frauen und Suff - den Rest habe ich verprasst ( George Best)
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Gast_WolfPlo2_*
Beitrag 05.11.2007, 18:09
Beitrag #107





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Zitat (Uwe W @ 05.11.2007, 17:00) *
Übrigens: bei 80 km/h liegt der Bremsweg auch unter ungünstigen Bedingungen bei 250 Metern

Ich hatte mir übrigens im Urlaub mal ein Ferienhäuschen gemietet, welches nur durch einen völlig ungesicherten Fußgängerbahnübergang an einer 80 km/h Strecke erreicht werden konnte. Diese Woche habe ich ohne Probleme überlebt.


250m bei 80 Achsen ? Mal Physiker fragen wie oder ersatzweise EBA.

Der Urlaub war hoffentlich schön-------Generationen haben länger als eine Woche unbeschrankte BÜ überlebt, meist ihr ganzes Leben !
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mir
Beitrag 05.11.2007, 18:25
Beitrag #108


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Also, ich fang jetzt auch mal emotional an. Wieso ist eigentlich Motorradfahren noch erlaubt? Haben diese Halbstarken auch mal an die ganzen Witwen und Kinder gedacht, die jedes Jahr am Grab stehen und sich die Augen ausheulen? Die vielen Mütter, die als Alleinerziehene nicht ein- noch aus wissen?

Ich meine, es sterben da sehr viel mehr Leute als an Bahnübergängen (und jetzt schnell weg hier!)


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Bill
Beitrag 05.11.2007, 18:30
Beitrag #109


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Zitat
Schon mal dran gedacht, das es Fahrer gibt, die an so einem Vorfall kaputt gehen? Das sie danach nicht mehr auf der Lok fahren können?


Natürlich habe ich daran gedacht. Kommt wahsinnig oft vor. Sehr traumatisierend sowas. Und weil schreckliche Unfälle mit Toten doch so schlimm sind hat man ja diese tollen Bußgelder eingeführt. Wie weit haben die nochmal das Bußgeld für Geisterfahrer erhöht? Auf 1000€ vllt weil bei einem Massencrash soviele Leute sterben und noch mehr Menschen traumatisiert sind?
Korrigiert mich, wenn ich mit dem Betrag falsch liege. dry.gif rolleyes.gif

Oder um es sarkastsicher zu sagen: Schonmal überlegt, wieviele Leute bei anderen Verkehrsowis dieses mal wahrsten Sinne des Wortes kaputtgehen und die Bußgelder lächerlich sind obwohl die Risiken, dass wirklich mal was passiert duetlich höher sind als bei einem überschaubaren und berechenbaren Bahnübergang?


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El Bestrafo
Beitrag 05.11.2007, 21:41
Beitrag #110


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Übrigends, hier nochmal ein Hinweis auf "Ich wusste das nicht"


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Wir sind die Guten
Einen Verkehrsverstoß kann man auch ohne Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer begehen.
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mir
Beitrag 06.11.2007, 00:21
Beitrag #111


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Zitat (El Bestrafo @ 05.11.2007, 21:41) *
Übrigends, hier nochmal ein Hinweis auf "Ich wusste das nicht"

Ist ja nur gut so, und ihr seid ja schließlich auch die Guten. smile.gif

Zitat (Bill @ 05.11.2007, 18:30) *
Wie weit haben die nochmal das Bußgeld für Geisterfahrer erhöht? Auf 1000€ vllt weil bei einem Massencrash soviele Leute sterben und noch mehr Menschen traumatisiert sind?
Korrigiert mich, wenn ich mit dem Betrag falsch liege. dry.gif rolleyes.gif

Wenden auf der Autobahn (Hauptfahrbahn): 150 €.

(ich finde, das muss man wiederholen)


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Jens
Beitrag 06.11.2007, 00:28
Beitrag #112


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Zitat (Bill @ 05.11.2007, 18:30) *
Korrigiert mich, wenn ich mit dem Betrag falsch liege. dry.gif rolleyes.gif

Aber gerne doch rolleyes.gif
Zitat (Bill @ 05.11.2007, 18:30) *
Wie weit haben die nochmal das Bußgeld für Geisterfahrer erhöht? Auf 1000€ vllt weil bei einem Massencrash soviele Leute sterben und noch mehr Menschen traumatisiert sind?

Im von dir genannten Beispiel würde wohl kein Bußgeld verhängt, da hier der §315c StGB zum Tragen käme
Zitat
(1) Wer im Straßenverkehr

grob verkehrswidrig und rücksichtslos

auf Autobahnen oder Kraftfahrstraßen wendet, rückwärts oder entgegen der Fahrtrichtung fährt oder dies versucht

und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.


Alternativ käme imho der §222 StGB in Betracht.



Merke: Nicht alles was hinkt, ist ein Vergleich dry.gif


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Benita
Beitrag 06.11.2007, 05:01
Beitrag #113


Neuling
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Hallo nochmal in die Runde!

Hier hat sich ja mittlerweile DER Hammerthread entwickelt, ich bin wirklich erstaunt.

Zunächst möchte ich mich mal bei den Leutchen hier bedanken, die wirklich versucht haben eine Bresche für mich, beziehungsweise meinen Sohn zu schlagen (übrigens gar nicht so einfach bei der starken Gegenargumentation), ohne die Angelegenheit zu verharmlosen. flowers.gif

Allen anderen danke ich dafür, sich so unermüdlich mit ihrer Meinung und ihrem Wissen eingebracht zu haben. Ich glaube, dass selten eine Thematik so intensiv von allen Seiten beleuchtet worden ist.

JA, das Überklettern der Schranken war eine gefahrenträchtige Dummheit, die nun halt auch teuer bezahlt wird, keine Frage. Da wird uns auch der Einwurf, dass es nach Aussage meines Sohnes noch einige Minuten dauerte, bis der Zug einfuhr, nicht mehr retten. Unwissenheit schützt vor Strafe nicht, in der Tat.

Was meine Person angeht scheine ich in puncto Bußgelder tatsächlich ein wenig minderbemittelt zu sein, eine fatale Bildungslücke, und das obwohl ich seit 1982 Auto und Motorrad, außerdem Roller, Fahrrad und Inliner fahre und auch als Fußgängerin unterwegs bin. Asche über mein Haupt. Nun ja, vielleicht auch, weil ich davon weitgehend verschont geblieben bin und noch nie mit den Gesetzeshütern in Konflikt geriet. smile.gif
Trotzdem werde ich mich nun eingehender mit dem Bußgeldkatalog befassen, denn selbst als olle Mutter lernt man nie aus.

Hinzufügen möchte ich noch, dass Sohnemann und ich weder einer "bestimmten Personengruppe" was oder wer auch immer damit gemeint sein mag angehören, noch dass wir ständig leichtfertig und unüberlegt den Gesetzen zuwider handeln, den Schuh mögen wir uns nun wirklich nicht anziehen.

Morgen geht das Schreiben mit der Bitte um Ratenzahlung auf die Reise und ich hoffe, dass dieser dann stattgegeben wird.

Ich werde weiterhin gerne berichten was sich daraus dann letztenendes ergeben hat, da dies sicher von allgemeinem Interesse sein dürfte.

Einen schönen Dienstag wünscht euch Benita
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JTH
Beitrag 06.11.2007, 06:37
Beitrag #114


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Zitat (Benita @ 06.11.2007, 05:01) *
Morgen geht das Schreiben mit der Bitte um Ratenzahlung auf die Reise und ich hoffe, dass dieser dann stattgegeben wird.

Ich werde weiterhin gerne berichten was sich daraus dann letztenendes ergeben hat, da dies sicher von allgemeinem Interesse sein dürfte.

Einen schönen Dienstag wünscht euch Benita


Überleg auch mal, um Reduzierung des Bußgeldes (armer Student...) zu bitten. Das hat auch manchmal Erfolg (Daumendrück)

Über ein Feedback würden wir uns sehr freuen. wavey.gif


--------------------
Grüße aus dem Allgäu - JTH



Das Leben geht zu schnell zum Rasen
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mir
Beitrag 06.11.2007, 07:48
Beitrag #115


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Zitat (jensl669 @ 06.11.2007, 00:28) *
Zitat (Bill @ 05.11.2007, 18:30) *
Korrigiert mich, wenn ich mit dem Betrag falsch liege. dry.gif rolleyes.gif

Aber gerne doch rolleyes.gif
Zitat (Bill @ 05.11.2007, 18:30) *
Wie weit haben die nochmal das Bußgeld für Geisterfahrer erhöht? Auf 1000€ vllt weil bei einem Massencrash soviele Leute sterben und noch mehr Menschen traumatisiert sind?

Im von dir genannten Beispiel würde wohl kein Bußgeld verhängt, da hier der §315c StGB zum Tragen käme
Zitat
(1) Wer im Straßenverkehr

grob verkehrswidrig und rücksichtslos

auf Autobahnen oder Kraftfahrstraßen wendet, rückwärts oder entgegen der Fahrtrichtung fährt oder dies versucht

und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.


Alternativ käme imho der §222 StGB in Betracht.



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Wenn durch das falsche Überqueren am Bahnübergang Menschen verletzt werden oder zu Tode kommen, kommen auch andere Strafnormen zur Anwendung. Zumindest mir ging es um einen Vergleich der Bußgelder, solange niemand auch nur gefährdet wird, also der reinen Abschreckungs-Bußgelder. Und die stehen in einem Missverhältnis wavey.gif


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Arthur Dent
Beitrag 06.11.2007, 08:33
Beitrag #116


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Zitat (mir @ 06.11.2007, 07:48) *
Wenn durch das falsche Überqueren am Bahnübergang Menschen verletzt werden oder zu Tode kommen, kommen auch andere Strafnormen zur Anwendung.
Ja, aber der 315c kann auch schon dann gegen einen Geisterfahrer angewand werden, wenn eben keine Menschen verletzt werden/wurden, sondern nur schon allein die Gefahr bestand, daß das hätte eintrEten können (was beim Geisterfahren eigentlich immer der Fall ist).


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10 Gebote des sicheren Radfahrens

"Die oft flächendeckende Überziehung von ganzen Stadtvierteln mit markierten [Rad-] Wegen erscheint unter stadtgestalterischen Aspekten als bedenklich" - Bundesanstalt für den Straßenverkehr in "Verkehrssichere Anlage und Gestaltung von Radwegen"; ISBN 3-89429-384-5
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Lemon70
Beitrag 06.11.2007, 09:08
Beitrag #117


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Zitat (Benita @ 06.11.2007, 05:01) *
"bestimmten Personengruppe"


Hallo Benita,

du wunderst dich über den "Hammer-Thread" ... gewiß ist das ein kontrovers diskutiertes Thema, wie du siehst. Der Grund hierfür ist, dass die Thematik bei einigen Emotionen und Assoziationen weckt. Die müssen nicht unbedingt in Zusammenhang mit deinem Sohn stehen. Es wäre eine absolute Unterstellung, deinen Sohn - ohne ihn zu kennen - einer bestimmten Personengruppe zuzuordnen.


Besagte Personengruppe macht sich sogar einen Spaß daraus, Gleisanlagen grundlos zu betreten und Lokführer zu provozieren, indem sie die Gleisanlagen nicht räumen. Als Folge stellt der Lokführer seine Zugpfeife auf Dauerbetrieb, was in einer geschlossenen Ortschaft zu vorgerückter Stunde natürlich alles andere als angenehm ist. Hier würde ich sogar eine böswillige Absicht sehen, die das Strafmaß bei Weitem mehr rechtfertigt als bei deinem Sohn.

Okay, das kurz als Hintergrund. Ich bleibe aber bei der Einstellung, dass so etwas - egal aus welcher Absicht heraus - ein Leichtsinn ist, welcher entsprechend zu ahnden ist. Und zwar in dem Maß, dass man sich so eine Aktion beim nächsten Mal überlegt.

Zugegeben, wenn man das Strafmaß in Relation setzt, dann ist es im Vergleich zu anderen Delikten (z.B. Wenden auf der BAB) ungerechtfertigt und diskussionswürdig. Du siehst, wie weit das reicht. Bei manchen wird gleich ein Politikum daraus gemacht.

Genau hier sind wir an den Punkt angelangt, wo man eine Diskussion beenden sollte: Wenn die Thematik in die Bereiche Kirche oder Politik eindringt.

Was deinen Sohn angeht, so würde ich ihm empfehlen, reuemütig bei der Bußgeldbehörde vorzusprechen und anfragen, inwieweit man seiner Situation mit dem Strafmaß entgegenkommen kann. Eine klein gestaffelte Ratenzahlung wird mit Sicherheit drin sein. In dem Sinne noch einen schönen Tag wavey.gif

EDIT: Wie ich gerade gelesen habe, seid ihr dahingehend ja schon aktiv ....


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Viele Grüße
Lemon70



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Bill
Beitrag 06.11.2007, 16:45
Beitrag #118


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Zitat
Ja, aber der 315c kann auch schon dann gegen einen Geisterfahrer angewand werden, wenn eben keine Menschen verletzt werden/wurden, sondern nur schon allein die Gefahr bestand, daß das hätte eintrEten können (was beim Geisterfahren eigentlich immer der Fall ist).


Nein, das stimmt nicht. Ein "hätte eventuell vllt mal passieren können" ist für einen §315c nicht ausreichend. Der §315c setzt eine KONKRETE Gefährdung voraus, d.h. zum Beispiel einen Beinahe-Zusammenstoß. Wenn ein Geisterfahrer nur auf der linken Spur entgegen der Fahrtrichtung fährt, alle anderen Fahrzeuge das rechtzeitig mitbekommen und die linke Spur freihalten, so ist der Straftatbestand nicht erfüllt und es bleibt bei 150€.


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"Von Sicherheit steht nichts in unserer Verfassung, in unserer Verfassung steht etwas von Freiheit. Das heisst also, soweit wir Sicherheit brauchen, um die Freiheit zu schützen ist das in Ordnung. Aber die Sicherheit ist kein Wert an sich - wir sind kein Sicherheitsstaat, sondern ein Freiheitsstaat." - Baum in Fakt, ARD am 23.04.2007


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Uwe W
Beitrag 07.11.2007, 00:46
Beitrag #119


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Dass der Regelsatz im vorliegenden Fall nur auf der Tatbestandskatalog basiert und nicht auf einer Rechtsverordnung, wurde ja schon gesagt. Der Tatbestandskatalog ist als Verwaltungsvorschrift für die Gerichte nicht bindend. Sie berücksichtigen im Interesse einer einheitlichen Rechtsanwendung zwar auch die Sätze des Tatbestandskatalogs, sind aber von einer Einzelfallprüfung nicht befreit.

Da im Falle eines Einspruchs gegen den Bußgeldbescheid das Amtsgericht die Sache neu aufrollt und eine eigenen Entscheidung fällt, lässt sich also nicht sagen, wie hoch die Geldbuße ausfallen wird. Hier mal eine Pressemeldung wegen Verstößen gegen die EBO: die verhängten Sanktionen schwankten zwischen Einstellung, 35 € Geldbuße, 80 bis 150 € und im Einzelfall sogar 250€.

Zu berücksichtigen ist, dass der gesetzliche Bußgeldrahmen bei Verstößen gegen die EBO (also dem Betreten von Bahnanlagen außerhalb von Bahnübergängen) höher ist als bei Verstößen gegen die STVO, dass es dann aber keine Punkte gibt.

Wie hoch die Sanktion tatsächlich ist, sollte meiner Ansicht nach mit der konkreten Gefährlichkeit zusammenhängen.

Beispiel (gestern gesehen): Bahnübergang an der Ausfahrt eines Bahnhofs; die Schranke wird geschlossen, als sich aus der anderen Richtung ein Zug nähert. Dieser zuckelt mit ca. 40 km/h in den Bahnhof ein: das Ausfahrtsignal vor dem Bahnübergang steht nämlich auf Halt. Es wird erst auf Langsamfahrt (40 km/h) geschaltet, als der Zug am Bahnsteig zum Stehen gekommen ist. Bis dahin hat die Schranke also einen Bereich abgesichert, den der Zug noch gar nicht hätte befahren dürfen. Wie groß wäre hier die Gefahr, wenn ein Fußgänger vor Halten des Zuges die Schranke überwunden hätte, um den Zug noch zu erreichen?
Meiner Ansicht nach ist hier der Bahnübergang nur deshalb so früh gesperrt worden, um ein Unglück für den Fall zu verhindern, dass der Zug nicht rechtzeitig zum Stehen kommt und das Haltesignal missachtet. In diesem Fall hätte aber ein Fußgänger die Gefahr durch rechtzeitiges zur Seite springen noch meistern können, während ein KfZ vermutlich überrascht worden wäre. Also im Ergebnis: keine Gefahr durch das Überschreiten der Schranke, aber 4 Punkte in Flensburg dafür.

Anderers Beispiel: jemand nimmt im Bahnhof Montabaur den direkten Weg vom Gleis 1 zum Gleis 4: das Risiko, dass auf den Gleisen 2 und 3 die ICE's mit Tempo 300 km/h= 83,3 Meter in der Sekunde durchfahren, nimmt er anscheinend in Kauf. Hier liegt aber nur ein Verstoß gegen die EBO vor, der zu keinen Punkten in Flensburg führt.

Insgesamt gesehen meine ich, dass das Problem Fußgänger an Bahnübergängen im Bahnhofsbereich überschätzt wird:
Zitat
Im Jahre 2000 kamen an den Bahnübergängen 74 Menschen bei Unfällen ums Leben. Bezieht man alle Schienenübergänge ein, auch die der Straßenbahnen, starben an den Übergängen bei 1.430 Unfällen im Jahr 2000 insgesamt 91 Menschen, 431 wurden schwer verletzt

Quelle: klick

Wenn man diesen Artikel liest, stellt man fest, dass die größte Gefahr hier den Kraftfahrern droht, die an einem Übergang zu träge auf einen herannahenden Zug reagieren können. Bedenken sollte man auch, dass ein Fußgänger einen Zug viel besser hören kann als ein Kraftfahrer, der in der Fahrzeugkabine in erster Linie sein eigenes Fahrzeug hört und ein wenig von der Außenwelt schallisoliert ist.

Zitat (WolfPlo2 @ 05.11.2007, 18:09) *
Zitat (Uwe W @ 05.11.2007, 17:00) *
Übrigens: bei 80 km/h liegt der Bremsweg auch unter ungünstigen Bedingungen bei 250 Meter.

250m bei 80 ? Mal Physiker fragen wie oder ersatzweise EBA.

Die EBO geht davon aus, dass ein Zug bei Tempo 160 einen Bremsweg von maximal 1 Kilometer hat: ein Kilometer ist der Abstand zwischen Vorsignal und Hauptsignal. D.h. bei Nebel (auch dann dürfen Züge 160 fahren) muss ein Lokführer aufgrund eines gelben Vorsignals seinen Zug innerhalb eines Kilometers zum Stehen bringen können.

Bei halber Geschwindigkeit hat man aber nur ein Viertel des Bremsweges.


--------------------
"Alle Mitgliedstaaten hätten Grund sich zu beklagen. Skouris betont, dass gerade dies beweise, dass der EuGH seine Arbeit gut mache."
(Interview mit Vassilios Skouris am 20.04.06 im ORF)
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Gast_WolfPlo2_*
Beitrag 07.11.2007, 07:36
Beitrag #120





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Uwe.W wenn zitieren, dann vollständig da bin ich eigen: ich schrieb 80 Achsen nicht 80 ? .

Quellen:bundesrecht.juris.de/ebo/
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MickyMaus
Beitrag 07.11.2007, 10:32
Beitrag #121


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Zitat (Uwe W @ 07.11.2007, 00:46) *
Wie groß wäre hier die Gefahr, wenn ein Fußgänger vor Halten des Zuges die Schranke überwunden hätte, um den Zug noch zu erreichen?
Meiner Ansicht nach ist hier der Bahnübergang nur deshalb so früh gesperrt worden, um ein Unglück für den Fall zu verhindern, dass der Zug nicht rechtzeitig zum Stehen kommt und das Haltesignal missachtet.

Stichwort: Durchrutschweg. Genau dieser muss ebenfalls gesichert werden.

Zitat (Uwe W @ 07.11.2007, 00:46) *
In diesem Fall hätte aber ein Fußgänger die Gefahr durch rechtzeitiges zur Seite springen noch meistern können

Wenn er optimal reagiert und es sofort mitbekommt: Klar. Aber kann man den Idealfall annehmen?

Zitat (Uwe W @ 07.11.2007, 00:46) *
dass auf den Gleisen 2 und 3 die ICE's mit Tempo 300 km/h= 83,3 Meter in der Sekunde durchfahren

200km/h, mehr ist in Bahnhöfen auch für die ICE nicht erlaubt.


--------------------
Viele Grüße,
MM
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Uwe W
Beitrag 07.11.2007, 14:26
Beitrag #122


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Zitat (MickyMaus @ 07.11.2007, 10:32) *
Stichwort: Durchrutschweg. Genau dieser muss ebenfalls gesichert werden.
Zitat (Uwe W @ 07.11.2007, 00:46) *
In diesem Fall hätte aber ein Fußgänger die Gefahr durch rechtzeitiges zur Seite springen noch meistern können

Wenn er optimal reagiert und es sofort mitbekommt: Klar. Aber kann man den Idealfall annehmen?

Ich geh mal davon aus, dass ein Über-die-Schranken-Kletterer soviel Gefahrbewußtsein hat, dass er einem mit 40 km/h herannahenden Zug noch ausweichen kann. Schließlich dürfen ja auch Fußgänger innerorts (und sogar außerorts) eine Straße auf eigene Verantwortung überqueren, und Autos sind ja wesentlich kleiner und oft auch schneller.

Zitat
Zitat (Uwe W @ 07.11.2007, 00:46) *
dass auf den Gleisen 2 und 3 die ICE's mit Tempo 300 km/h= 83,3 Meter in der Sekunde durchfahren

200km/h, mehr ist in Bahnhöfen auch für die ICE nicht erlaubt.

Das gilt nur für Gleise, die an Bahnsteigkanten entlangführen. Die Durchgangsgleise 2 und 3 in Montabaur werden mit 300 km/h durchfahren, die wenigen ICE's, die dort halten, benutzen die Gleise 1 und 4.

Zitat
Uwe.W wenn zitieren, dann vollständig da bin ich eigen: ich schrieb 80 Achsen

Wenn jede Achse gebremst wird, spielt die Anzahl der Achsen aber keine Rolle für den Bremsweg.
Insofern hab ich mich gefragt, was Du mit den 80 Achsen aussagen wolltest.


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"Alle Mitgliedstaaten hätten Grund sich zu beklagen. Skouris betont, dass gerade dies beweise, dass der EuGH seine Arbeit gut mache."
(Interview mit Vassilios Skouris am 20.04.06 im ORF)
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Gast_WolfPlo2_*
Beitrag 07.11.2007, 16:22
Beitrag #123





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Die 80 Achsen stehen auch für ein damit verbundenes Gewicht, das sehr wohl beim Bremsen eine Rolle spielt, besonders wenn es sich um Bremsbacken gebremste handelt.
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klausimausi
Beitrag 07.11.2007, 16:58
Beitrag #124


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Zitat (Uwe W @ 07.11.2007, 14:26) *
Wenn jede Achse gebremst wird, spielt die Anzahl der Achsen aber keine Rolle für den Bremsweg.
Insofern hab ich mich gefragt, was Du mit den 80 Achsen aussagen wolltest.

Zitat (WolfPlo2 @ 07.11.2007, 16:22) *
Die 80 Achsen stehen auch für ein damit verbundenes Gewicht, das sehr wohl beim Bremsen eine Rolle spielt, besonders wenn es sich um Bremsbacken gebremste handelt.


Man hat mich gerufen? cool.gif

Uwe W hat nach meinem dafürhalten recht. Die Anzahl der Achsen spielt keine Rolle, ausschlaggebend ist der Reibwert zwischen Rad und Schiene. Damit wird der minimale Bremsweg limitiert - egal wieviele Achsen der Zug hat ...
Je mehr Achsen desto weniger Gewicht je Rad und damit desto geringer die Reibung je Rad - die Anzahl der Räder kürzt sich raus
Gruß,
Klaus


--------------------
@HeinerHainer schrieb: "Man kann eigendlich jedem Radfahrer nur raten keine Radwege zu befahren."
@Hane anwortete: "[loriot]Ach?[/loriot]"
@Mitleser meint darauf hin: "Ja, nun auch aus juristischer Sicht; bislang nur aus Selbsterhaltungstrieb&Co."
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Gast_WolfPlo2_*
Beitrag 07.11.2007, 17:28
Beitrag #125





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Zitat (klausimausi @ 07.11.2007, 17:58) *
Zitat (Uwe W @ 07.11.2007, 14:26) *
Wenn jede Achse gebremst wird, spielt die Anzahl der Achsen aber keine Rolle für den Bremsweg.
Insofern hab ich mich gefragt, was Du mit den 80 Achsen aussagen wolltest.

Zitat (WolfPlo2 @ 07.11.2007, 16:22) *
Die 80 Achsen stehen auch für ein damit verbundenes Gewicht, das sehr wohl beim Bremsen eine Rolle spielt, besonders wenn es sich um Bremsbacken gebremste handelt.


Man hat mich gerufen? B:) Wieso???

Uwe W hat nach meinem dafürhalten recht. Die Anzahl der Achsen spielt keine Rolle

Die Anzahl der Achsen steht stellvertetend, um einfach das Gewicht der zu bremsenden Masse darzustellen, ist vielleicht wichtig?? weil zb radfahrer weniger Masse abzubremsen haben als ein Güterzug mit 100 Achsen und damit verbunden ca 600t,

ausschlaggebend ist der Reibwert zwischen Rad und Schiene. Nein Erst in zweiter LInie, zuerst kommt:

Reibung und Wirkung der Bremsbacken am Rad bzw, der Scheibe

Damit wird der minimale Bremsweg limitiert - egal wieviele Achsen der Zug hat ...
Je mehr Achsen desto weniger Gewicht je Rad und damit desto geringer die Reibung je Rad - die Anzahl der Räder kürzt sich raus
Gruß,
Klaus


Quod esset demonstrandum kollege
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klausimausi
Beitrag 08.11.2007, 08:09
Beitrag #126


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Zitat (WolfPlo2 @ 07.11.2007, 17:28) *
Quod esset demonstrandum kollege
Na, der Beweisführung würde ich nicht so einfach folgen ...

Der Bremsweg wird -wie so oft - limitiert durch das schwächste Glied der Kette - und Stahl auf Stahl hat nun mal einen miserablen Reibwert crybaby.gif
Das Gewicht ist irrelevant wenn die maximal mögliche (d.h. vom Reibwert bestimmten) Verzögerung erreicht wird wavey.gif

Gruß,
Klaus

PS: Und wenn du selber Physiker bist, warum hast du dann oben nach einen gefragt?


--------------------
@HeinerHainer schrieb: "Man kann eigendlich jedem Radfahrer nur raten keine Radwege zu befahren."
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@Mitleser meint darauf hin: "Ja, nun auch aus juristischer Sicht; bislang nur aus Selbsterhaltungstrieb&Co."
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Doc aus Bückeburg
Beitrag 08.11.2007, 10:54
Beitrag #127


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... Nofalls KÖNNTE ja auch ein Ingenieur, der Lokomtive fahren kann, die Antwort wissen whistling.gif

Unterstellt man einmal, dass im Zugverband jeses Einzelfahrzeug über "gleich gute" Bremsen verfügt, dann kann man sich vorstellen, dass jedes Einzelfahrzeug im Zugverband für sich betrachtet auch einen gleich langen Bremsweg hat.
Und WARUM solte dieser Bremsweg plötzlich vervielfachen, wenn man diese Fahrzeuge aneinanderkuppelt??? think.gif

Das einzige, was bei einem LANGEN Zug den Bremsweg verlängert, ist bei einer rein LUFTgesteuerten Bremse der Umstand, dass die hinteren Wagen es erst mal "merken" müssen, wenn der Lokführer vorn bremst. Das ist aber bei modernen EP-Bremsen nicht mehr der Fall.

Zu den weiteren Bremsweg-Betrachtungen: Wenn der Bremsweg bei 160 km/h 1000 m beträgt, beträgt er bei 80 km/h noch rund 250 m. Das ist nicht nur physikalisch korrekt, sondern entspricht auch so ungefähr meiner Erfahrung...


Eine Anmerkung noch zur "Gefährlichkeit" von Notbremsungen:
Man unterscheidet zwischen
- Schnellbremsungen,
- Notbremsungen,
- Zwangsbremsugen.
Die Schnellbremsung leitet der Lokführer persönlich im Gefahrenfall ein.
Die Notbremsung wird von wem anderen ausgelöst (der IM Zug am bewussten roten Griff zieht).
Die Zwangsbremsung ist eine "technische" Bremsung, die von der Lok selbst ausgelöst wirt, wenn sie es für angebracht hält (Signal überfahren, Wachsamkeitstaste am Vorsignal nicht bedient, zu schnell am Geschwindigkeitsprüfabschnitt etc.).

Im Endeffekt läuft aber alles auf dasselbe hinaus: Die Hauptluftleitung wird voll entlüftet, woraufhin jedes Einzelfahrzeug im Zugverband mit MAXIMALER Kraft bremst. Die Wirkung für den Fahrgast ist also in allen 3 Fällen immer die gleiche.

Eine Zwangsbremsung MUSS übrigens nicht unbedingt auf einen Fahrfehler des Lokführers zurückzuführen sein. Sie kann genausogut "technische" Ursachen haben. Und ich habe noch nie von haufenweise verletzten Fahrgästen durch Zwangsbremsungen etc. gehört!

Das einzige, was ICH diesbezüglich selbst mal erlebt habe war, dass nach einer (von mir verursachten blushing.gif) Zwangsbremsung mit einem IC beim nächsten Hat der Speisewagen-Kellner nach vorn kam und eine Unterschrift auf eine Meldekarte haben wollte. Mit dieser Unterschrift hatte er dann einen Freibrief für alles Geschirr, das er im Laufe seiner Dienstschicht noch zerschmeißen würde...


Übrgens noch eine Anmerkung zu Artur Dent und seinen "Bremsbüllzeiten":
Bei einer Schnellbremsung wird nicht das GESAMTE System entlüftet, sondern "nur" die Hauptluftleitung selbst. Die Zeit zum Wiederauffüllen ist dann abhängig von der Zuglänge und vom Füllzustand des Hauptluftbehälters auf der Lok.
Ich habe schon mal einen 4-Wagen-Nahverkehrszug, der bei 120 eine Zwangsbremsung bekam, bei 70 "abgefangen". Wenn Dir das aber mit einem 700m-Güterzug passiert, stehst Du erst mal 10 Minuten dumm rum und bist nur am " Luft Pumpen"...


Und zur "Psychologie" des Lokführers:
Ein Lokführer hat kaum eine Cance, vor einem querenden Fußgänger zu bremsen. Deswegen wird er es in der Regel auch gar nicht erst probieren whistling.gif
Er wird nach kräften Hupen (="Pfeifen"), und erst wenn er vorn einen dumpen Aufschlag hört,kommt sie Schnellbremsung.

Ein Lokführer sieht auch tagtäglich genug Deppen, die "eben noch schnell" über die Gleise rennen.
Er kann zwar abschätzen, ob der "Depp" es noch vor ihm schafft, er hat aber leider auch geung Erfahrung um zu wissen, dass oft noch weitere Deppen blindlings hinterherrennen...


Und was die Auswirkungen auf den Lokführer sind:
Mein Vater war einer.
Seine Abschusslste, soweit ICH sie mitbekmmen habe:
- 3 "Selbstmörder"
- ein spielendes Kind
- eine Schafherde,
- 1 Pkw
- 1 Lkw.
Folge: Frühpensionär, Alkoholiker...

Danke, liebe Deppen...

Doc


--------------------
Es gibt Dinge, die muss man glauben, um sie sehen zu können,
und es gibt Dinge, die muss man sehen, um sie glauben zu können.
Und dann gibt es noch ein paar Dinge, die kann man einfach nicht glauben, obwohl man sie sieht!
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Gast_WolfPlo2_*
Beitrag 08.11.2007, 11:39
Beitrag #128





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Zitat (klausimausi @ 08.11.2007, 09:09) *
Zitat (WolfPlo2 @ 07.11.2007, 17:28) *
Quod esset demonstrandum kollege


Na, der Beweisführung würde ich nicht so einfach folgen ... Mußt Du ja nicht außer Du willst sie beweisen.

Der Bremsweg wird -wie so oft - limitiert durch das schwächste Glied der Kette - und Stahl auf Stahl hat nun mal einen miserablen Reibwert crybaby.gif

Die Reibung Stahl auf Stahl, wie Du es definierst, kann nur bei blockierenden Rädern eine Rolle spielen, denn erst dann kommt es zur Reibung Rad Schiene !!vorher kommt die Limitierung an den Bremsbacken oder, moderner Bremsscheiben

Das Gewicht ist irrelevant wavey.gif

Ach ja? Es wäre nur dann nicht relevant, wenn jede Bremse mit exakt der gleichen Verzögerung, exakt der auf ihre Masse abgestimmten Kraft und alle exakt zur gleichen Millisekunde einsetzten,wenn die maximal mögliche (d.h. vom Reibwert bestimmten) Verzögerung gleichzeitig erreicht wird

Gruß,
Klaus

Gruß zurück Wolf

PS: Und wenn du selber Physiker bist, warum hast du dann oben nach einen gefragt?

Hat hier wer nix gelesen?

Habe ich was von Physiker gesagt !!!!!!!! Diese Grundlagen sind Stoff der10. Klasse Abi .
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klausimausi
Beitrag 08.11.2007, 13:10
Beitrag #129


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Zitat (WolfPlo2 @ 08.11.2007, 11:39) *
Die Reibung Stahl auf Stahl, wie Du es definierst, kann nur bei blockierenden Rädern eine Rolle spielen, denn erst dann kommt es zur Reibung Rad Schiene !!vorher kommt die Limitierung an den Bremsbacken oder, moderner Bremsscheiben
rofl1.gif rofl1.gif
Wenn du in der 10. Klasse wär'st, würde ich ein "Setzten, sechs" empfehlen.
Oder anders herum: Wie wird denn die Bremskraft auf die Schine übertragen wenn nicht über die Reibung?
Merke:
  • Wenn Rad noch rollt ist es die Rollreibung
  • Wenn Rad nicht mehr rollt (d.h. blockiert) ist es die Gleitreibung
Aber Reibung ist es alle mal.
Und hast du dich schon mal gefrag, was eine moderne Bremsscheibe oder ein ganz ordinärer Bremsbacken mehr erreichen kann als ein Rad zum blockieren bringen?
rolleyes.gif rolleyes.gif



Zitat (WolfPlo2 @ 08.11.2007, 11:39) *
Habe ich was von Physiker gesagt !!!!!!!! Diese Grundlagen sind Stoff der10. Klasse Abi .

Ja, hast du:
Zitat (WolfPlo2 @ 05.11.2007, 18:09) *
250m bei 80 Achsen ? Mal Physiker fragen wie oder ersatzweise EBA.

Zitat (WolfPlo2 @ 05.11.2007, 18:09)
Quod esset demonstrandum kollege


Gruß,
Klaus


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@HeinerHainer schrieb: "Man kann eigendlich jedem Radfahrer nur raten keine Radwege zu befahren."
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Lemon70
Beitrag 08.11.2007, 15:32
Beitrag #130


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Zitat (WolfPlo2 @ 08.11.2007, 11:39) *
Physiker


Was sagt eine arbeitsloser Physiker zu einem Physiker, der Arbeit hat?


Ein Big Mac und eine mitllere Pommes, bitte! laugh2.gif

Wenn wir aber beim Thema sind:

Es ist richtig, dass die Rollreibung eine Rolle spielt (sonst hieß sie ja auch nicht so unsure.gif ), sonst gäbe es ja auch nicht den Rollwiderstand, den eine Magnetschwebebahn versucht zu übergehen ... im Vergleich zur Haftreibung kann man sie jedoch bei der Bremsbetrachtung vernachlässigen

Und wenn wir schon beim Magneten sind, möchte ich zu den zuvor geschilderten Bremssystemen noch die Wirbelstrombremse erwähnen, die in der neuesten Generation der ICE-Züge bereits im Einsatz ist. Für die LKW- und Busfahrer schon ein alter Hut, da heißt das ganze nur Retarder

So, jetzt scheiße ich meinen Klugscheißermodus aus und bitte wieder zum Kerngeschäft giveup.gif


--------------------
Viele Grüße
Lemon70



... alles wird gut 😊
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MickyMaus
Beitrag 08.11.2007, 17:01
Beitrag #131


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Zitat (Lemon70 @ 08.11.2007, 15:32) *
jetzt scheiße ich meinen Klugscheißermodus aus

rofl1.gif


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Viele Grüße,
MM
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klausimausi
Beitrag 08.11.2007, 17:08
Beitrag #132


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Zitat (Lemon70 @ 08.11.2007, 15:32) *
Es ist richtig, dass die Rollreibung eine Rolle spielt (sonst hieß sie ja auch nicht so unsure.gif ), sonst gäbe es ja auch nicht den Rollwiderstand, den eine Magnetschwebebahn versucht zu übergehen ... im Vergleich zur Haftreibung kann man sie jedoch bei der Bremsbetrachtung vernachlässigen
Das ist richtig. Ich habe gehofft, dass keiner auf die Haftreibung kommt. Wie erkläre ich denn jemandem, der bei einem rollenden Rad überhaupt keine Reibung postuliert, dass bei einem rollenden Rad die Haftreibung dafür sorgt, dass ich einen höhere Bremskraft habe als beinem stehenden (=blockierenden) Rad?

Da habe ich es einfach unterschlagen - mea culpa

Gruß,
Klaus

PS: Deeeen Physikerwitz kannte ich noch nicht laugh2.gif


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@HeinerHainer schrieb: "Man kann eigendlich jedem Radfahrer nur raten keine Radwege zu befahren."
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Gast_WolfPlo2_*
Beitrag 09.11.2007, 10:03
Beitrag #133





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Es ist richtig, dass die Rollreibung eine Rolle spielt (sonst hieß sie ja auch nicht so :unsure: ), sonst gäbe es ja auch nicht den Rollwiderstand, den eine Magnetschwebebahn versucht zu übergehen ... im Vergleich zur Haftreibung kann man sie jedoch bei der Bremsbetrachtung vernachlässigen

Und wenn wir schon beim Magneten sind, möchte ich zu den zuvor geschilderten Bremssystemen noch die Wirbelstrombremse erwähnen, die in der neuesten Generation der ICE-Züge bereits im Einsatz ist. Für die LKW- und Busfahrer schon ein alter Hut, da heißt das ganze nur Retarder

So, jetzt scheiße ich meinen Klugscheißermodus aus und bitte wieder zum Kerngeschäft :giveup:
[/quote]
Kleine Anmerkung am Rande, Der Satz, den Klausi zitiert und damit implementieren will, daß ich mich als Physiker darstellte heißt korrekt : Mal Physiker fragen oder EBA(Eisenbahnbundesamt) also besser lesen.

Zwei Systeme wurden vergessen : Magnetbremse und die Brems über die Fahrmotoren mit Generierung.
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Benita
Beitrag 11.11.2007, 17:14
Beitrag #134


Neuling
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Feedback zum Bußgeldbescheid vom 31.10.2007 über 248,45 €

Hallo an Alle,

nachdem vorige Woche das Schreiben, indem um eine Reduzierung der Strafe (Die Hälfte), sowie um Ratenzahlung (Vier Monatsraten), gebeten wurde auf die Reise ging, lag schon gestern die Antwort im Briefkasten.

Darin wird mitgeteilt, dass die Reduzierung des Betrags nicht möglich ist, da die Festsetzung der Geldbuße nach dem bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog erfolgt und da ist für den begangenen Verstoß die Geldbuße in Höhe von 225,00 Euro vorgesehen. Selbiges gilt für die festgesetzten Gebühren und Auslagen, die sich nach § 105, 107 des Ordnungswidrigkeitengesetzes richten.

Mal die Tatsache außer Acht lassend, dass uns das nicht wirklich verwundert hat, lag ein Antrag auf Zahlungserleichterung anbei der sehr akribisch-detailliert nach den Vermögensverhältnissen fragt (Obwohl der BAföG-Bescheid dem Schreiben schon beigefügt wurde) und unter anderem die Information enthält, dass man zunächst andere Möglichkeiten zur Zahlung ausschöpfen muß (Kredit, Dispo), was bei dem geringen Einkommen, vom Sohnemann, natürlich nicht in Frage kommt.

Zudem wurde um eine Kopie des entsprechenden Dauerauftrags gebeten (Glaubhaftmachung der pünktlichen Zahlung), oder es sollte der beiliegende Antrag zum Lastschrifteinzugsverfahren ausgefüllt und eingereicht werden, insofern die Ratenzahlung genehmigt wird.

Mein Sohn hat nun dort vermerkt, dass er, sollte der Ratenzahlung stattgegeben werden, dafür Sorge trägt, dass die Raten immer pünktlich überwiesen werden.

Alles in Allem eine Menge Bürokratie, da meiner Meinung nach jemand der über das nötige "Klein"geld verfügt, sicher nicht um Ratenzahlung bitten wird, sondern das Bußgeld ganz schnell in einem Betrag ausgleicht, oder? Naja, es muß wohl halt alles seine Ordnung haben, wie auch immer.

Sollte der Bitte um Ratenzahlung nun wider Erwarten doch nicht stattgegeben werden, muß ich den Betrag halt vom Weihnachtsgeld abzweigen und mein Sohn zahlt es dann etappenweise, seinen Möglichkeiten entsprechend, an mich zurück. That´s life!

Ich werde dann abschließend die entsprechende Info posten, bedanke mich nochmal ganz herzlich für die rege Anteilnahme und wünsche euch einen guten Start in die neue Woche. wink.gif

Benita
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swift
Beitrag 11.11.2007, 18:42
Beitrag #135


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Zitat (Benita @ 11.11.2007, 17:14) *
Darin wird mitgeteilt, dass die Reduzierung des Betrags nicht möglich ist, da die Festsetzung der Geldbuße nach dem bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog erfolgt und da ist für den begangenen Verstoß die Geldbuße in Höhe von 225,00 Euro vorgesehen. Selbiges gilt für die festgesetzten Gebühren und Auslagen, die sich nach § 105, 107 des Ordnungswidrigkeitengesetzes richten.

Das stimmt so einfach nicht.
§18 OWiG lässt hier durchaus einen Spielraum zu und muss m.E. auch beachtet werden.
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mir
Beitrag 11.11.2007, 19:05
Beitrag #136


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Zitat (swift @ 11.11.2007, 18:42) *
§18 OWiG lässt hier durchaus einen Spielraum zu

§ 17 (3) Satz 2 wavey.gif
Ich kenne mich hier nicht wirklich aus, aber wenn die Möglichkeit, die wirtschaftlichen Verhältnisse zu berücksichtigen, von vorneherein verneint wird (und Du hast das ja jetzt schwarz auf weiß), dann ist das doch eindeutig ein Ermessensfehler?


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swift
Beitrag 11.11.2007, 20:50
Beitrag #137


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Zitat (mir @ 11.11.2007, 19:05) *
Zitat (swift @ 11.11.2007, 18:42) *
§18 OWiG lässt hier durchaus einen Spielraum zu

§ 17 (3) Satz 2 wavey.gif

Richtig, aber in §18 wird speziell auf die Zahlungserleichterung eingegangen.
Dort heißt es:
"Ist dem Betroffenen nach seinen wirtschaftlichen Verhältnissen nicht zuzumuten, die Geldbuße sofort zu zahlen, so wird ihm eine Zahlungsfrist bewilligt oder gestattet, die Geldbuße in bestimmten Teilbeträgen zu zahlen. Dabei kann angeordnet werden, daß die Vergünstigung, die Geldbuße in bestimmten Teilbeträgen zu zahlen, entfällt, wenn der Betroffene einen Teilbetrag nicht rechtzeitig zahlt."
Zitat
Ich kenne mich hier nicht wirklich aus, aber wenn die Möglichkeit, die wirtschaftlichen Verhältnisse zu berücksichtigen, von vorneherein verneint wird (und Du hast das ja jetzt schwarz auf weiß), dann ist das doch eindeutig ein Ermessensfehler?

Das sehe ich auch so.

wavey.gif
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MickyMaus
Beitrag 12.11.2007, 09:38
Beitrag #138


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Zitat (mir @ 11.11.2007, 19:05) *
dann ist das doch eindeutig ein Ermessensfehler?

Das würde ich nicht so sehen. Der SB hat einen Ermessenspielraum, den er ausschöpfen kann, aber nicht muss. Wenn er die Voraussetzungen für eine Reduzierung nicht als erfüllt sieht, dann kann er das Bußgeld auch nicht verringern.
Ich denke, dass die Prüfung der Vermögensverhältnisse des Sohnes der TE hier nicht möglich ist, wenn die TE nicht bereit sein sollte, alle Details offenzulegen.

Zitat (Benita @ 11.11.2007, 17:14) *
(Obwohl der BAföG-Bescheid dem Schreiben schon beigefügt wurde)

Ein BAföG-Bescheid ist kein Nachweis über Vermögensverhältnisse.

Zitat (Benita @ 11.11.2007, 17:14) *
Sollte der Bitte um Ratenzahlung nun wider Erwarten doch nicht stattgegeben werden, muß ich den Betrag halt vom Weihnachtsgeld abzweigen und mein Sohn zahlt es dann etappenweise, seinen Möglichkeiten entsprechend, an mich zurück. That´s life!

Wenn das so einfach möglich ist, warum dann die ganze Bürokratie mit den Ratenzahlungen? Jetzt sag nicht, dass du den Aufwand nicht erahnen konntest. Wenn kein solcher Aufwand getrieben würde, würde doch jeder Ratenzahlung beantragen. Ist doch viel einfacher.

Zitat (Benita @ 11.11.2007, 17:14) *
Zudem wurde um eine Kopie des entsprechenden Dauerauftrags gebeten (Glaubhaftmachung der pünktlichen Zahlung), oder es sollte der beiliegende Antrag zum Lastschrifteinzugsverfahren ausgefüllt und eingereicht werden, insofern die Ratenzahlung genehmigt wird.

Naja, wenn man (ihr) etwas (Ratenzahlung) von jemandem anderes (Bußgeldstelle) wollt, dann müsst ihr nach seinen Regeln (Lastschrift/Dauerauftrag) spielen. Ansonsten würde es mich nicht wundern, wenn die Bewilligung der Ratenzahlung nicht erfolgt. Was ist das große Problem am Dauerauftrag?


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Viele Grüße,
MM
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Lemon70
Beitrag 12.11.2007, 14:45
Beitrag #139


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Habt ihr es eben laut Wiehern gehört?

Es sind nicht mehr alle Amtsstuben "verschimmelt", einige aber wohl doch noch. Wenn das Formblatt xy nicht 100% ausgefüllt ist, gibt's nix.

Gott sei Dank ging's bei mir damals unbürokratisch mit einem Dreizeiler.


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Viele Grüße
Lemon70



... alles wird gut 😊
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Uwe W
Beitrag 12.11.2007, 23:24
Beitrag #140


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Ich halte die Antwort der Behörde für rechtswidrig. Wie das Bußgeld zu bemessen ist, ergibt sich aus § 17 OWiG.

Meines Erachtens ist es schon verfehlt, nicht auf die näheren Umstände einzugehen, insbesondere darauf, wie gefährlich das Verhalten im konkreten Fall war, und darauf, dass es sich um einen Fußgänger und nicht um einen Fahrzeugführer handelt.
Dass die wirtschaftlichen Verhältnisse nicht berücksichtigt werden, halte ich für eindeutig rechtswidrig.

Ich persönlich würde in der entsprechenden Situation vermutlich Einspruch einlegen und die Festsetzung der Höhe der Geldbuße dem Gericht überlassen.
Das Gericht ist an den Tatbestandskatalog überhaupt nicht gebunden, muss dafür aber die Kriterien aus § 17 OWiG berücksichtigen.

Meiner Ansicht nach kann das bei einem einkommensschwachen Schüler nur darauf hinauslaufen, dass eine wesentlich niedrigere Geldbuße festgesetzt wird.


--------------------
"Alle Mitgliedstaaten hätten Grund sich zu beklagen. Skouris betont, dass gerade dies beweise, dass der EuGH seine Arbeit gut mache."
(Interview mit Vassilios Skouris am 20.04.06 im ORF)
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klausimausi
Beitrag 13.11.2007, 07:56
Beitrag #141


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Zitat (Uwe W @ 12.11.2007, 23:24) *
Meines Erachtens ist es schon verfehlt, nicht auf die näheren Umstände einzugehen, insbesondere darauf, wie gefährlich das Verhalten im konkreten Fall war, und darauf, dass es sich um einen Fußgänger und nicht um einen Fahrzeugführer handelt.
Dass die wirtschaftlichen Verhältnisse nicht berücksichtigt werden, halte ich für eindeutig rechtswidrig.
Meiner Meinung nach ist die Höhe des Busgeldes angemessen.
Warum? Weil wenn etwas geschieht, die Folgekosten immens*) sind!
Dass ab und zu etwas geschied, kann aus jeder Statistik heraus gelesen werden. Und nicht immer sind es Selbstmörder, die zu einem Personenschaden im Bahnverkehr führen.

Gruß,
Klaus

PS: Wer glaubt, mit ein paar Tausender wäre es getan, der irrt gewaltig! Zum einen ist die pychologische Betreuung des Lokführers nicht unerheblich und zum anderen muss man sich klar sein, dass die Staatsanwaltschaft die Bahnstrecke für ein Weilchen sperrt. Die Folgekosten für die Bahn (z.B. Schienenersatzverkehr) und für die Volkswirtschaft (Fahrgäste stehen sich vollkommen sinnlos die Beine in den Bauch) sind ebenfalls groß. Mir geht es jedenfalls immer gewaltig gegen die Hutschnur (ranting.gif), wenn ich so einen I***ten (wallbash.gif) sehe, der wegen ein paar Minuten Zeitgewinn die Bahngleise illegal überquert (und ich gehöre zu denjenigen, die sich ein bis zwei mal im Jahr die Beine in den Bauch sehen darf!)


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@HeinerHainer schrieb: "Man kann eigendlich jedem Radfahrer nur raten keine Radwege zu befahren."
@Hane anwortete: "[loriot]Ach?[/loriot]"
@Mitleser meint darauf hin: "Ja, nun auch aus juristischer Sicht; bislang nur aus Selbsterhaltungstrieb&Co."
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MickyMaus
Beitrag 13.11.2007, 09:44
Beitrag #142


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Zitat (Uwe W @ 12.11.2007, 23:24) *
insbesondere darauf, wie gefährlich das Verhalten im konkreten Fall war

Seit wann werden bei Bußgeldern die näheren Umstände der Tatbestände berücksichtigt? Wenn der ausgeschriebene Tatbestand (Gleise bei geschlossene Schranke überquert) erfüllt ist, gibts das Bußgeld.


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Viele Grüße,
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Bill
Beitrag 13.11.2007, 17:04
Beitrag #143


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Zitat
Seit wann werden bei Bußgeldern die näheren Umstände der Tatbestände berücksichtigt?


Das wurden sie schon immer. Von den Regelsätzen ist nach oben abzuweichen, wenn die besonderen Umstände dies rechtfertigen, das gleiche gilt für Abweichungen nach unten. Die 225€ sind der Regelsatz, d.h. hir wird von einem genormten 0815 Standardbahnübergang mit Schranke ausgegangen. Außerdem wird davon ausgegangen, dass zwar keine konkrte Gefährdung, aber eben eine durschnittliche Gefahrensituation vorlag. Ein "Regelfall" eben.

Kann man aus welchem Grund auch immer die Schuld und die Gefahrensituation als geringer ansehen, so ist nach unten abzuweichen vom Regelsatz. Ein Beispiel könnte sein, dass die Gleise zu beiden Seiten sehr gut und weit einsehbar sind und damit die Gefahr beim Überqueren geringer ist als im Regelfall. Oder der Zug könnte zum Beispiel bereits durchgefahren sein und man überquert hinter dem Zug die Gleise bei geschlossener Schranke. Ebenfalls verboten aber aufgrund der geringeren Gefahr weniger schlimm. Dies rechtfertigt ein Abweichen vom Regelsatz nach unten.

Für solche Abweichungen kann man viele Beispiele anführen. Sie sollten eben schlüssig begründet sein.


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"Von Sicherheit steht nichts in unserer Verfassung, in unserer Verfassung steht etwas von Freiheit. Das heisst also, soweit wir Sicherheit brauchen, um die Freiheit zu schützen ist das in Ordnung. Aber die Sicherheit ist kein Wert an sich - wir sind kein Sicherheitsstaat, sondern ein Freiheitsstaat." - Baum in Fakt, ARD am 23.04.2007


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Mr.T
Beitrag 13.11.2007, 17:24
Beitrag #144


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Zitat (Bill @ 13.11.2007, 17:04) *
Das wurden sie schon immer. Von den Regelsätzen ist nach oben abzuweichen, wenn die besonderen Umstände dies rechtfertigen, das gleiche gilt für Abweichungen nach unten. Die 225€ sind der Regelsatz, d.h. hir wird von einem genormten 0815 Standardbahnübergang mit Schranke ausgegangen. Außerdem wird davon ausgegangen, dass zwar keine konkrte Gefährdung, aber eben eine durschnittliche Gefahrensituation vorlag. Ein "Regelfall" eben.

Und dann gibt es noch den § 17 Abs. 3 OWiG:
Zitat
Grundlage für die Zumessung der Geldbuße sind die Bedeutung der Ordnungswidrigkeit und der Vorwurf, der den Täter trifft. Auch die wirtschaftlichen Verhältnisse des Täters kommen in Betracht; bei geringfügigen Ordnungswidrigkeiten bleiben sie jedoch in der Regel unberücksichtigt.


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Gruß Mr.T

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swift
Beitrag 13.11.2007, 17:33
Beitrag #145


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Zitat (Uwe W @ 12.11.2007, 23:24) *
Ich persönlich würde in der entsprechenden Situation vermutlich Einspruch einlegen und die Festsetzung der Höhe der Geldbuße dem Gericht überlassen.

Würden in diesem Fall dem TE noch die Gerichtskosten auferlegt werden?
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Jens
Beitrag 13.11.2007, 17:34
Beitrag #146


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Zitat (swift @ 13.11.2007, 17:33) *
Würden in diesem Fall dem TE noch die Gerichtskosten auferlegt werden?

Ja, aber dafür entfallen die Gebühren und Auslagen des Bußgeldbescheids.


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MickyMaus
Beitrag 13.11.2007, 20:38
Beitrag #147


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Zitat (Bill @ 13.11.2007, 17:04) *
Das wurden sie schon immer. Von den Regelsätzen ist nach oben abzuweichen, wenn die besonderen Umstände dies rechtfertigen, das gleiche gilt für Abweichungen nach unten. Die 225€ sind der Regelsatz, d.h. hir wird von einem genormten 0815 Standardbahnübergang mit Schranke ausgegangen. Außerdem wird davon ausgegangen, dass zwar keine konkrte Gefährdung, aber eben eine durschnittliche Gefahrensituation vorlag. Ein "Regelfall" eben.

Naja, das sehe ich anders. Die BKatV-Regelsätze gehen von "keiner Gefährdung" aus. Sollte eine Gefährdung gegeben sein, kommt ein erweiterter Regelsatz zum Tragen. Die Basis (und das sind eben auch die 225€) bedürfen keiner Gefährdung.

@Mr.T: Von der Anpassung an wirtschaftliche Verhältnisse habe ich nicht gesprochen. Ich sprach allein von der Anpassung auf Grund von Gefährdungen.


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Viele Grüße,
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Uwe W
Beitrag 13.11.2007, 20:41
Beitrag #148


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Wenn man die Entscheidung dem Gericht überlässt, wird es mindestens 25€ an Gebühren und Auslagen teurer.

Wenn bei einer Regelgeldbuße von 225 € die wirtschaftlichen Verhältnisse eines Schülers berücksichtigt werden, dann sollte die Geldbuße sich aber in einem Rahmen bewegen, der die Erhöhung der Gebühren wettmacht.

Wie schon mehrfach gesagt, ist der Tatbestandskatalog lediglich eine Verwaltungsvorschrift, die für die Gerichte in keiner Weise rechtsverbindlich ist.
Die Unabhängigkeit der Gerichte bedeutet vielmehr, dass der Verkehrsminister den Gerichten nicht im Wege von Verwaltungsvorschriften vorschreiben darf, welche Urteile sie zu fällen haben.

Der Verordnungsgeber hat meines Erachtens aus gutem Grund davon abgesehen, bei vorsätzlich begangenen Verstößen Regelgeldbußen vorzugeben, wie sie die BKatV bei fahrlässig begangenen Verstößen vorgibt.

Eine pauschale Aussage, bei vorsätzlichen Verstößen das doppelte des Betrages für fahrlässiges Handeln zu festzusetzen, kann nämlich nicht richtig sein.
Bei fahrlässig begangenen Verstößen hat der Sünder aufgrund des fehlenden Unrechtsbewußtseins in der Regel auch kein Gefahrenbewußtsein und handelt deshalb oftmals gefährlicher als jemand, der bei einem vorsätzlichen Verstoß alles unter Kontrolle hat, so dass eine Gefahr ausgeschlossen ist.
In diesem Fall wird nicht die konkrete Gefährlichkeit, sondern nur die fehlende Rechtstreue sanktioniert.

Und da macht es schon einen Unterschied, ob jemand über die Schranken klettert und in Sichtweite eines mit 160 km/h sich nähernden Zuges die Bahngleise überquert, oder ob er das an einer Stelle macht, wo die Züge nur 40 km/h fahren, aber momentan gar kein Zug zu sehen ist.

Auch muss bei einer Ordnungswidrigkeit der Abstand zu einer Straftat gewahrt bleiben: im Falle eines § 315c ohne Alk/Drogen muss man z.B. mit 20 bis 40 Tagessätzen rechnen, was bei einem Schüler wohl nur 200 bis 400 € ausmachen würde.

Der § 315c setzt aber einerseits das Führen eines Fahrzeugs, andererseits eine konkrete Gefahr und außerdem rücksichtsloses Verhalten voraus.
Diese drei Voraussetzungen sind vorliegend aber gar nicht gegeben, weshalb ich die Geldbuße unverhältnismäßig finde.

Zitat (Klausimausi)
um einen ist die pychologische Betreuung des Lokführers nicht unerheblich und zum anderen muss man sich klar sein, dass die Staatsanwaltschaft die Bahnstrecke für ein Weilchen sperrt. Die Folgekosten für die Bahn (z.B. Schienenersatzverkehr) und für die Volkswirtschaft (Fahrgäste stehen sich vollkommen sinnlos die Beine in den Bauch) sind ebenfalls groß.

Das ist meines Erachtens kein Argument: wie groß ist der volkswirtschaftliche Schaden, wenn es auf der Autobahn gekracht hat und sich ein langer Stau entwickelt? Doch genauso groß! Und für dritte sind die zu Grunde liegenden Geschwindigkeits- und Abstandsverstöße viel gefährlicher! Dennoch werden kleine Geschwindigkeits- und Abstandsverstöße nur mit einem Verwarngeld geahndet.
Ebenso kommt der Fußgänger, der bei Rot über eine Ampel geht, mit einem geringen Verwarngeld davon, obwohl der Kraftfahrer, der ihn im Falle eines Unfalls tötet, mit Sicherheit auch einen psychischen Schaden erleidet.


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(Interview mit Vassilios Skouris am 20.04.06 im ORF)
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Bill
Beitrag 14.11.2007, 16:52
Beitrag #149


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Zitat (MickyMaus @ 13.11.2007, 20:38) *
Naja, das sehe ich anders. Die BKatV-Regelsätze gehen von "keiner Gefährdung" aus. Sollte eine Gefährdung gegeben sein, kommt ein erweiterter Regelsatz zum Tragen. Die Basis (und das sind eben auch die 225€) bedürfen keiner Gefährdung.


Das habe ich doch auch gar nicht geschrieben. Ich sprach nicht von einer Gefährdung, sondern von einer Gefahrensituation. Das Überqueren der Schranken ist nämlich deshalb verboten, weil es gefährlich ist. Und gefährlich ist es auch, wenn keine konkrete Gefährdung auftritt. Dennoch ist das Überqueren immer mit einer abtsrakten Gefährdung verbunden (Der Fußgänger KÖNNTE überrollt werden, der Lokführer KÖNNTE psychsichen Schaden davontragen etc.). Da diese abstrakte Gefährdung hoch ist, Vorsatz vorliegt und das Überqueren eben vom gesetzgeber als besonders verwerflich angesehen wird, deswegen ist der Bußgeldsatz so hoch. Hier fließt die abstrakte Geafhr mit hinein. Ist diese aus welchem Grund auch immer geringer, so wird dies berücksichtigt. Sieht man zum Beispiel die Gleise 1km weit problemlos ein und befindet sich dort kein Zug, so geht die abstrakte Gefahr gegen null. Denn wo kein Zug ist, kann auch niemand überollt werden. Deswegen muss dann die Geldbuße geringer ausfallen.


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MickyMaus
Beitrag 14.11.2007, 20:20
Beitrag #150


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Zitat (Bill @ 14.11.2007, 16:52) *
Ist diese aus welchem Grund auch immer geringer, so wird dies berücksichtigt.

Geringer als abstrakt kann eine Gefahr nicht sein wink.gif
Die Erklärung von Uwe W halte ich aber für äußerst einleuchtend, danke dafür...


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