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> Anzeige wegen Verkehrsdelikt, was nun?
risotolos
Beitrag 30.10.2007, 02:53
Beitrag #1


Neuling
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Hi, ich bzw. vielmehr meine Eltern haben heute einen Anruf von der örtlichen Polizei
bekommen! Da ich auf Arbeit war, hat mich meine Mutter angerufen und mir die Story
erzählt und hat mir gesagt, ich solle mich bei Hr. X bei der Polizeidienststelle X melden
und dort zurückrufen, da ich eine Aussage machen sollte!

Hab mich dann 5 Min. später oder so bei denen gemeldet und ich hatte dann Hr. X am
anderen Ende der Leitung!

Er teilte mir mit, dass aufgrund einer Anzeige am x.ten September um x.xx Uhr (also schon gut 5 Wochen her)
ein Verkehrsdelikt auf der Autobahn X in der Nähe von X vorliegen würde!

Und bat mich darum persönlich dort zu erscheinen um eine Aussage zu machen! Dies habe ich gleich
abgelehnt, da ich diese Woche Spätschicht hatte und die Arbeit nicht stehn und liegen lassen konnte
nur um dort eine Aussage zu machen! Wir haben uns dann vorerst auf Freitagvormittag dieser Woche
geeiningt, da ich wie gesagt nur vormittags die Woche Zeit hätte und er dann als zuständiger
Sachbearbeiter dann auch Zeit hat!

Ich hab in dem Gespräch zu dem Vorfall erstmal nichts dazu sagen können, was an dem Tag gewesen sein könnte, da
ich in diesem Moment meinen Kopf erstmal sortieren musste! Ich habe lediglich nach Tag und Uhrzeit des Vorfalls
gefragt und ob es denn zu Personen bzw. Sachschäden gekommen wäre!

Datum und Uhrzeit hat er mir dann auch nennen können und zu Sach und Personenschäden
sei es nicht gekommen!

Als ich näheres wissen wollte, worum es genau geht, wies er mich darauf hin persönlich vorbeizukommen - er
könne den 10 seitigen Bericht nicht am Telefon vorlesen! Wobei er am Telefon doch eher recht höflich war und nicht
patzig!

Als das Telefonat vorbei war überlegte ich, was an dem Tag vorgefallen sein könnte und mir fiel nur diese Geschichte ein:

Ich war zur genannten Uhrzeit auf dem Weg von meiner Freundin aus zur Arbeit und fuhr praktisch an der genannten Stelle auf die Autobahn
(2 Spurig) auf und gab auf dem Beschleunigungsstreifen mit meinem 200PS Golf GTI Vollgas und fädelte mich auf der rechten Spur ein.
Ich muss dazu sagen ich war auch in Eile, was den Sachverhalt ja nun auch nicht mehr unerheblicher macht!
Auf der Überholspur links neben mir war ein silberner Touran glaube ich, der an mir vorbeiwollte!

Diesen überholte ich auf der rechten Spur und wechselte auf die Überholspur, als er 3-4 Meter hinter mir war!

Ob dieser Lichthupe oder sonstiges gemacht hat, weiss ich nicht mehr - soweit ich mich erinnern kann nicht!

Danach bin ich ihm halt davongefahren bis er im Rückspiegel verschwunden war!

Es war zwar schon eine knappe Geschichte, die nochmal glimpflich ausgegangen ist! Hab mir dann natürlich hinterher gedacht, was haste
denn da fürn Blödsinn gemacht - das war mal völlig daneben! Dass es Scheiße von mir war brauch ich an dieser Stelle nicht zu erwähnen,
allerdings hat mich das Auto zu sehr dazu verleitet!

Naja mit nem leicht mulmigen Gefühl im Bauch verdrängte ich dann zwar den Vorfall, aber nun weiss ich,
dass ich höchstwahrscheinlich deshalb angezeigt wurde!

Nun hab ich Angst um meinen Führerschein und auch davor polizeilich vorbestraft zu werden!

Meine Fragen wären:

1. Was soll ich jetzt machen?
2. Mit was müsste ich rechnen, wenn ich die Tat zugeben würde?
3. Aussage bei der Polizei machen ja/nein?
4. Wenn ja die Sache für mich schönreden, damits nicht ganz so schlimm für mich ausgeht?
5. Welche Möglichkeiten habe ich, um glimpflich aus der Sache rauszukommen?
6. Muss sowas nicht schriftlich erfolgen?

Das Problem ist, ob der Kläger Zeugen hat, ich hatte keine dabei!

Zu meinem Alter: Ich bin 23 und aus der Probezeit raus und hatte bis jetzt noch nie Kontakt mit der Polizei, bin
zwar mal geblitzt worden oder hab nen Ticket gekriegt wegen Falschparkens, aber sonst nie was gehabt und mein
Punktekonto ist auch leer!

MFG Risotolos
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Jens
Beitrag 30.10.2007, 06:30
Beitrag #2


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Zitat (risotolos @ 30.10.2007, 02:53) *
Was soll ich jetzt machen?
Den Termin absagen und dir einen auf Verkehrsrecht spezialisierten Anwalt nehmen.
Und am allerwichtigsten: Keinerlei Aussage dazu wer an diesem Tag mit deinem Fahrzeug gefahren ist shutup.gif , egal wer das wissen will.

Zitat (risotolos @ 30.10.2007, 02:53) *
Mit was müsste ich rechnen, wenn ich die Tat zugeben würde?
Schwer zu sagen, das hängt natürlich auch davon ab, wie der Anzeigende den Vorgang geschildert hat. Von verbotenem Rechtsüberholen (50 EUR, 3 Punkte) bis hin zur Gefährdung des Straßenverkehrs (§315c StGB, etwa 30 Tagessätze Geldstrafe, Entziehung der Fahrerlaubnis, mindestens 6 Monate Sperre) reicht die Bandbreite der Möglichkeiten.
Wobei ich persönlich ja glaube, daß wegen eines 'einfachen Rechtsüberholens' niemand so einen Aufriß startet, und vor allem wegen
Zitat (risotolos @ 30.10.2007, 02:53) *
wechselte auf die Überholspur, als er 3-4 Meter hinter mir war
denke ich, daß es mehr in Richtung 315c geht.

Zitat (risotolos @ 30.10.2007, 02:53) *
Aussage bei der Polizei machen ja/nein?
Solange dir die Fahrereigenschaft nicht nachgewiesen werden kann, kannst du nicht bestraft werden.

Zitat (risotolos @ 30.10.2007, 02:53) *
Wenn ja die Sache für mich schönreden, damits nicht ganz so schlimm für mich ausgeht?
Vergiss es. Das würdest du wohl kaum schaffen. Überlass diesen Versuch (wenn man dir denn nachweisen kann, daß du gefahren bist) unbedingt einem Profi, also einem Anwalt.

Zitat (risotolos @ 30.10.2007, 02:53) *
Welche Möglichkeiten habe ich, um glimpflich aus der Sache rauszukommen?
Investier das Geld in einen Anwalt.

Zitat (risotolos @ 30.10.2007, 02:53) *
Muss sowas nicht schriftlich erfolgen?
Was muß schriftlich erfolgen? Die Einladung zur Polizei? Nein.

Zitat (risotolos @ 30.10.2007, 02:53) *
Das Problem ist, ob der Kläger Zeugen hat, ich hatte keine dabei!
Selbst wenn der Anzeigende keine weiteren Zeugen hat (er selber ist übrigens bereits ein Zeuge) nützt dir das nicht viel. Und falls du an 'Aussage gegen Aussage' denken solltest, dann lies mal Der Mythos "Aussage gegen Aussage"


--------------------
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Petra
Beitrag 30.10.2007, 07:03
Beitrag #3


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Zitat
Und am allerwichtigsten: Keinerlei Aussage dazu wer an diesem Tag mit deinem Fahrzeug gefahren ist shutup.gif , egal wer das wissen will.


Ist das nicht schon durch die Mutter geschehen?
Kann mir vorstellen, dass es beim Anruf des Herrn X bei den Eltern so ablief, dass Mama sagte:" Ja, das ist unser Auto, aber der Wagen wird immer von unserem Sohn gefahren....."
Na, und wenn Sohnemann dann beim Telefonat ein "Hmm, Ort und Uhrzeit......, könnte sein" think.gif , von sich gibt, ist das denn nicht auch schon in den Akten? Oder wandert es das hinein, was bei einem Termin zur Stellungnahme ausgesagt (und unterschrieben) wird?
Wäre also eine tel. Bemerkung -vielleicht sogar ein Zugeben des Fahrens- rechtsverbindlich?

Frage einfach mal so, weil ich könnte mir -für mich persönlich- vorstellen, dass ich mich im Schrecken des Anrufes durch die police.gif police.gif um Kopf und Kragen reden könnte.... whistling.gif


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*Ich bin frei, denn ich bin einer Wirklichkeit nicht ausgeliefert, ich kann sie gestalten.*--> Paul Watzlawick
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Gast_BAB3_*
Beitrag 30.10.2007, 07:32
Beitrag #4





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Zitat (jensl669 @ 30.10.2007, 06:30) *
Zitat (risotolos @ 30.10.2007, 02:53) *
wechselte auf die Überholspur, als er 3-4 Meter hinter mir war
denke ich, daß es mehr in Richtung 315c geht.
So sehe ich das auch, vor allem wenn der Fahrer des VW sagt, dass die 3-4 Meter Abstand nur deshalb zustande kamen, weil er ne Vollbremsung machen musste um einen Unfall zu verhindern... think.gif
Deshalb kann es nur einen Weg geben und zwar den zu einem Fachanwalt für Verkehrsrecht.
Alles andere wäre wie russisches Roulette mit einer Pistole... whistling.gif
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risotolos
Beitrag 30.10.2007, 11:11
Beitrag #5


Neuling
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was kostet son Rechsanwalt für Verkehrsrecht?
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El Bestrafo
Beitrag 30.10.2007, 11:22
Beitrag #6


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Geld, und ohne RSV möglicherweise viel Geld. Hast du eine RSV?


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Wir sind die Guten
Einen Verkehrsverstoß kann man auch ohne Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer begehen.
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risotolos
Beitrag 30.10.2007, 11:34
Beitrag #7


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Die Sache ist die, das Auto war über VW geleast für ein halbes Jahr, da ist die Versicherung in der
Leasingrate schon mit drin und weiss nicht ob da die RSV enthalten ist, müsste da mal anrufen und
nachfragen!

MFG
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El Bestrafo
Beitrag 30.10.2007, 11:42
Beitrag #8


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Beim Leasing dürfte keine RSV in der Versicherungsprämie enthalten sein.


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risotolos
Beitrag 30.10.2007, 12:12
Beitrag #9


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Genau das glaube ich auch! Also am Besten doch keinen RA nehmen? Der kostet doch bestimmt hunderte von Euros!

Oh mann, ich bin so fertig - ich weiß nicht was ich machen soll!
Sowas ist mir noch nie passiert!

MFG
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Kai R.
Beitrag 30.10.2007, 12:29
Beitrag #10


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Zitat (risotolos @ 30.10.2007, 12:12) *
Genau das glaube ich auch! Also am Besten doch keinen RA nehmen? Der kostet doch bestimmt hunderte von Euros!

Oh mann, ich bin so fertig - ich weiß nicht was ich machen soll!
Sowas ist mir noch nie passiert!

MFG


Dir ist nicht klar, um was es hier geht, oder? Strassenverkehrsgefährdung (315c) ist eine Straftat. Wenn das hängen bleibt, zahlst Du ein Monatsnettogehalt an Strafe und gehst 6 Monate zu Fuss. Klar wird ein Anwalt vielleicht max. 1.000.- Euro kosten. Aber vielleicht spart er Dir damit eine Menge Geld.

Grüße

Kai


--------------------
Grüße

Kai

--- sorry, keine Privatkonsultationen per PN ---
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Hans Wurst
Beitrag 30.10.2007, 13:02
Beitrag #11


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Hierzu aus dem Kommentar Hentschel S. 1483:
Zitat
Grob verkehrswidrig und rücksichtslos handelt, wer mit hoher Geschindigkeit kurz hinter einem Langsamfahrenden in die AB einbiegt und dort kurz vor einem Schnellfahrenden alsbald auf die Überholspur hinüberwechselst, Kö VRS 25 201


Zwar wurden keine Angaben zu der gefahrenen Geschwindigkeit gemacht, aber der hier vorliegende Fall ist ähnlich gelagert und demnach halte ich die Erfüllung von 315c StGB Abs. 1 Nr. 2b für gegeben.

Die Frage ist, ob dies bewiesen werden kann (Fahrereigenschaft fraglich).
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El Bestrafo
Beitrag 30.10.2007, 13:06
Beitrag #12


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Es steht eine Straftat und der Verlust deiner FE im Raum. Auf jeden Fall einen RA kontaktieren.

Hier eine Seite mit Fachanwälten


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Pionic
Beitrag 30.10.2007, 13:13
Beitrag #13


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Was bisher unerwähnt blieb: Ein Anwalt kann Akteneinsicht in den Fall beantragen (du selbst nicht), auf die Art und Weise erfährst du, was genau dir vorgeworfen wird. Bleibt nur noch der Punkt zu klären: Weiß die Polizei denn schon sicher, wer gefahren ist? Frag mal bei deiner Mutter nach, was sie am Telefon gesagt hat und schreib mal rein, was du selber schon zum Besten gegeben hast.
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risotolos
Beitrag 30.10.2007, 13:41
Beitrag #14


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Zitat (Hans Wurst @ 30.10.2007, 13:02) *
Hierzu aus dem Kommentar Hentschel S. 1483:
Zitat
Grob verkehrswidrig und rücksichtslos handelt, wer mit hoher Geschindigkeit kurz hinter einem Langsamfahrenden in die AB einbiegt und dort kurz vor einem Schnellfahrenden alsbald auf die Überholspur hinüberwechselst, Kö VRS 25 201


Zwar wurden keine Angaben zu der gefahrenen Geschwindigkeit gemacht, aber der hier vorliegende Fall ist ähnlich gelagert und demnach halte ich die Erfüllung von 315c StGB Abs. 1 Nr. 2b für gegeben.

Die Frage ist, ob dies bewiesen werden kann (Fahrereigenschaft fraglich).


Wie meinst du das, ob dies bewiesen werden kann?! Was heiß Fahreigenschaft fraglich?
Dass der Kläger erst beweisen muss, dass ich das gemacht hab (mit Zeugen) oder wie?
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El Bestrafo
Beitrag 30.10.2007, 13:44
Beitrag #15


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Verantwortlich für den (möglichen) Verstoß ist der Fahrzeugführer. Den gilt es seitens der Polizei zu ermitteln! Solange dieser nicht feststeht, kann gegen diesen auch nicht ermittelt werden. wink.gif


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Hane
Beitrag 30.10.2007, 13:47
Beitrag #16


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Zitat (risotolos @ 30.10.2007, 13:41) *
Wie meinst du das, ob dies bewiesen werden kann?! Was heiß Fahreigenschaft fraglich?
Dass der Kläger erst beweisen muss, dass ich das gemacht hab (mit Zeugen) oder wie?
Genau, es muß nachgewiesen werden, daß Du gefahren bist! Das ist in solchen Fällen oft eine aussichtsreiche Strategie. Die Frage ist also, ob der andere Dich direkt gesehen hat, also vor Gericht sagen kann, daß Du es warst, oder ob Deine Mutter oder Du unwissentlich so etwas bestätigt habt.

Ansonste ist ein Anwalt erst dann angesagt, wenn Du sicher bist, daß es um diesen Vorfall geht. 10 Seiten Schriftliches sprechen schon dafür aber es kann ja etwas ganz anderes sein.


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Jens
Beitrag 30.10.2007, 17:40
Beitrag #17


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Zitat (Petra @ 30.10.2007, 07:03) *
Kann mir vorstellen, dass es beim Anruf des Herrn X bei den Eltern so ablief, dass Mama sagte:" Ja, das ist unser Auto, aber der Wagen wird immer von unserem Sohn gefahren....."

Das legt natürlich die Vermutung nahe, daß der Sohn gefahren ist. Aber da die Mutter nicht unbedingt weiß, an wen der Sohn wann sein Auto verliehen hat wink.gif , ist es wohl kein Beweis.


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mir
Beitrag 30.10.2007, 18:12
Beitrag #18


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Man kann mittlerweile auch selber Akteneinsicht beantragen und erhält sie auch im Regelfall, evtl. teilweise geschwärzt, meist als Kopie für u.U. 0,50 € pro Seite. Tips dazu z.B. hier - allerdings ist ohne eine gewisse Vertrautheit mit der juristischen Materie eine Verteidung ohne Anwalt nicht sinnvoll.


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„Nur wer die Probleme auf die einfachste Formel bringen kann und den Mut hat, sie auch gegen die Einsprüche der Intellektuellen ewig in dieser vereinfachten Form zu wiederholen, der wird auf die Dauer zu grundlegenden Erfolgen in der Beeinflussung der öffentlichen Meinung kommen.“ -- J. Goebbels

Die demokratiefeindliche Rechte praktiziert das erfolgreich. Was machen wir dagegen?
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risotolos
Beitrag 01.11.2007, 00:33
Beitrag #19


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Und wenn ich dann am Freitag erstmal gar nichts zugebe, sondern sage:

"Es kann durchaus möglich sein, dass ich an dem und dem Tag zu der und der Uhrzeit dort lang
gefahren bin, aber mir keiner Schuld bewusst bin irgendjemanden in irgendeiner Weise dort genötigt zu haben!
Weil ich mich sonst an so einen Vorfall erinnern könnte!"

Und halt, dass wenn ich dort langfahre, dort nicht auf die AB auffahre, sondern daran vorbei! Meine AB Auffahrt
befindet sich nämlich hier vor Ort, was ja auch stimmt und die besagte Auffahrt, um die es sich handelt 25km von
der wo ich immer auffahre entfernt ist um an die Arbeit zu gelangen!

MFG
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Icke aus Berlin
Beitrag 01.11.2007, 00:53
Beitrag #20


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Am besten du sagst gar nichts und besorgst dir einen Anwalt!!!!!!

Sage bloß den Termin ab! Du redest dich nur um Kopf und Kragen!


--------------------
Nur wer nicht Auto fährt, macht keine Fehler!

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risotolos
Beitrag 01.11.2007, 01:37
Beitrag #21


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Ich mein ich kann ja erstmal da hingehen und mir anhörn, was
mir überhaupt vorgeworfen wird und kann mir ja dann immernoch
einen Anwalt nehmen!

Und dann halt erstmal nichts zugeben, bzw. sagen dass ich mir einen Anwalt nehme muss!
Evtl. ist die Anzeige ja auch anonym!

Aber ich hab auch innem andrem Forum über google rausgefunden, dass die Polizei auch gerne
mal eine Aussage verdreht! Am Besten wäre es doch, ich würde die selber in schriftlicher Form
verfassen und dem Typ geben, wo drin steht, dass es zu lange her ist und ich mich an einen
solchen Vorfall erinnern kann!

MFG
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Blyyy
Beitrag 01.11.2007, 02:01
Beitrag #22


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Ich verstehe nicht warum hier alle Hilfesuchenden gegen den Rat aller Benutzer immer so eng mit der Polizei zusammenarbeiten wollen. Die Polizei ist nicht auf deiner Seite. Sie ist auch nicht neutral. Sie ermittelt gegen dich. Klar kannst du hingehen und dir anhören was dir vorgeworfen wird, aber schon ein falschen Wort ("Also sie sind ja an dem Abend mit ihren Golf auf der BAB gefahren," - "Ja, aber [...]") schwächt deine Verteidung empfindlich - und die Polizisten haben Ahnung mit Verhören, du nicht.
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risotolos
Beitrag 01.11.2007, 02:35
Beitrag #23


Neuling
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Weil son Anwalt halt arschteuer werden kann!
Hab halt in diesem Leasingvertrag keine RV mit drin! Scheisse!
Aber ich glaube ich werde morgen doch mal zum Anwalt fahren und
den um Rat fragen! Mein Onkel der Anwalt ist (aber nur in Familienangelegenheiten)
hat mir auch nahegelegt einen Anwalt zu nehmen, der Akteneinsicht beantragt!

Ich verstehe nicht, warum die Polizei einem als Angeklagten nicht glauben will!
Die schreiben dass dann höchstens in ihr Protokoll, wie sie es verstanden haben wies am Besten für
die passen könnte - damit sparen sie sich Zeit und Nerven und dann ist die Sache für die gegessen!

Und für mich wird die Sache dadurch auch nicht besser!

Wie sieht es aus mit einer schriftlichen Aussage? Wenn da nur drinsteht, dass ich mir keiner Schuld
bewusst bin, da an diesem Tag nix war - weil ich mich sonst daran erinnern könnte!
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Strike Eagle
Beitrag 01.11.2007, 02:47
Beitrag #24


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Ein FE-Entzug kann aber noch weitaus teurer werden!
Akteneinsicht könntest du dann auch über deinen Onkel bekommen, egal welches Arbeitsfeld ihm liegt.

Wenn du es partout nicht lassen willst, etwas von dir zu geben? Wer wöllte dich abhalten. Wir nicht, trotz zahlreicher Warnungen.

Wäge ab zwischen alles dem (teuren) Anwalt übergeben oder es auf eigene Faust versuchen und (so ist zu vermuten) scheitern. Ich würde erst mal den ersten Bescheid abwarten und dann schauen was drin steht.

Deine Aussage über die Cops, nun, so schwarz-weiß darfst du es auch nicht sehen. Es ist normal, dass sowohl Be- als auch Entlastendes gesucht wird.


--------------------
Denkt denn keiner mal an die (DEFA-) Kinder?

Ein Zeuge ist nämlich nicht schon deshalb glaubwürdiger, weil er als Zeuge der Wahrheitspflicht unterliegt, weil er den Betroffenen angezeigt hat. Ansonsten müßte er ja selbst verurteilt werden, wenn der Betroffene ihn zuerst angezeigt hätte (so zutreffend und mit überraschend gesundem Menschenverstand OLG Bremen NZV 91, 41).
Quelle
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risotolos
Beitrag 01.11.2007, 03:05
Beitrag #25


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Was denn für einen Bescheid abwarten? Weil bis jetzt bin ich ja telefonisch zur Anhörung
eingeladen worden!

Die muss ich ja nicht wahrnehmen, wenn ich nicht will!
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Feuerpferd
Beitrag 01.11.2007, 06:37
Beitrag #26


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Zitat (risotolos @ 01.11.2007, 03:05) *
Was denn für einen Bescheid abwarten?

Strafbefehl (eher wahrscheinlich) oder Einstellungsbescheid (eher unwahrscheinlich)

Zitat (risotolos @ 01.11.2007, 03:05) *
Weil bis jetzt bin ich ja telefonisch zur Anhörung
eingeladen worden!
Die muss ich ja nicht wahrnehmen, wenn ich nicht will!

So ist es. Wie schon alle meiner Vorredner gesagt haben mußt und solltest Du nicht hingehen.


--------------------
Dieses Zeichen gilt nicht für Busse, jedoch für Wohnmobile, denn dies sind keine PKW (OLG Braunschweig in VRS 86, 150).
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Jens
Beitrag 01.11.2007, 07:45
Beitrag #27


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Zitat (risotolos @ 01.11.2007, 02:35) *
Weil son Anwalt halt arschteuer werden kann!

Das ist echt ein Klasse-Argument dry.gif
Die Postings hier hast du aber schon gelesen?
Zitat (jensl669 @ 30.10.2007, 06:30) *
Gefährdung des Straßenverkehrs (§315c StGB, etwa 30 Tagessätze Geldstrafe, Entziehung der Fahrerlaubnis, mindestens 6 Monate Sperre)

Zitat (Kai R. @ 30.10.2007, 12:29) *
Strassenverkehrsgefährdung (315c) ist eine Straftat. Wenn das hängen bleibt, zahlst Du ein Monatsnettogehalt an Strafe und gehst 6 Monate zu Fuss.

Dazu kommen dann noch die Kosten der Entziehung deiner Fahrerlaubnis und die Kosten für die Erteilung einer neuen Fahrerlaubnis nach Ablauf der Sperrfrist (übrigens sind 6 Monate nur das gesetzlich vorgeschriebene Minimum, könnte also auch länger werden).

Ich weiß ja nicht was du so verdienst, aber ganz so wenig wird es ja nicht sein, wenn du einen 200PS GTI leasen und unterhalten kannst. Also solltest du vielleicht nochmal über das von @Kai R. geschriebene
Zitat (Kai R. @ 30.10.2007, 12:29) *
Klar wird ein Anwalt vielleicht max. 1.000.- Euro kosten. Aber vielleicht spart er Dir damit eine Menge Geld.
nachdenken. Vielleicht kommst du ja zu der Erkenntnis, daß 'keinen Anwalt nehmen' einem 'sparen am falschen Ende' gleichkommt.




Und falls du noch eine Entscheidungshilfe brauchen solltest: In deinem Threead haben dir sogar zwei police.gif dringend zu einem Anwalt geraten
Zitat (BAB3 @ 30.10.2007, 07:32) *
Deshalb kann es nur einen Weg geben und zwar den zu einem Fachanwalt für Verkehrsrecht.
Alles andere wäre wie russisches Roulette mit einer Pistole... whistling.gif

Zitat (El Bestrafo @ 30.10.2007, 13:06) *
Auf jeden Fall einen RA kontaktieren.

Vielleicht gibt dir ja das einen Hinweis darauf, daß ein Anwalt wirklich notwendig sein könnte?


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Gast_BAB3_*
Beitrag 01.11.2007, 10:51
Beitrag #28





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Zitat (Blyyy @ 01.11.2007, 02:01) *
...Die Polizei ist nicht auf deiner Seite. Sie ist auch nicht neutral. Sie ermittelt gegen dich...
Sag mal, wie bist du denn drauf? Ich empfehle ich dir vor dem nächsten unqualifizierten Spruch in dieser Richtung die einschlägigen Vorschriften hinsichtlich der Pflichten der Staatsanwaltschaften sowie der Polizei bei ihren Ermittlungen. Falls dich das überhaupt interessiert und du doch lieber weiterhin nur Populismus betreiben willst... think.gif
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Pionic
Beitrag 01.11.2007, 11:20
Beitrag #29


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Zitat (risotolos @ 01.11.2007, 02:35) *
Ich verstehe nicht, warum die Polizei einem als Angeklagten nicht glauben will!
Die schreiben dass dann höchstens in ihr Protokoll, wie sie es verstanden haben wies am Besten für
die passen könnte - damit sparen sie sich Zeit und Nerven und dann ist die Sache für die gegessen!


Das ist (mit Verlaub gesagt) Quark. wink.gif
Die Schreiben in deine, nicht ihre Vernehmung, was du ihnen sagst. Allerdings musst du damit rechnen, dass sie dich gezielt nach Sachen fragen, die sie interessieren (ist ja auch logisch). Du müsstest darauf nicht antworten, aber du kannst dich eigentlich nur mehr in die Nesseln setzen als einfach nicht hinzugehen.

Zitat (risotolos @ 01.11.2007, 02:35) *
Wie sieht es aus mit einer schriftlichen Aussage? Wenn da nur drinsteht, dass ich mir keiner Schuld
bewusst bin, da an diesem Tag nix war - weil ich mich sonst daran erinnern könnte!


Kannst du machen, nur erstensmal machst du damit aus dir selbst einen Beschuldigten (weil du zugibst, da zu diesem Zeitpunkt gewesen zu sein) - wenn die Polizei das nicht eh schon weiß?! Zweitensmal werden die Polizisten dich mit Sicherheit nachvernehmen wollen, da sie in dem Schreiben garantiert nicht alle Fragen so beantwortet haben werden, wie sie es wollen. Und dann sind wir wieder beim obigen Punkt.

Wie schon so viele vor mir geschrieben haben: Lass es, sei aber so nett und ruf bei der Polizei an und sag, dass du nicht zur Vernehmung kommst. Das erspart denen unnötige Warterei.
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Lemon70
Beitrag 01.11.2007, 15:37
Beitrag #30


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Ich kann mich in die Situation des TE gut hineinversetzen. Er platzt vor Neugier, hat ein schlechtes Gewissen und versucht auf diesem Weg noch ein paar Kohlen aus dem Feuer zu holen ...

Hey risotolos,

die Leut' schreiben sich hier den Wolf. Das sind Leute, die tagtäglich hir im VP mit solchen Sachen konfrontiert werden. Viele Betroffenen zeigen Einsehen und befolgen die Tipps aus dem VP und sind letztendlich dankbar.

Du machst keinen Quadratzentimeter Boden gut, wenn du dort hingehst - zumal dir ja eine Situation in den Sinn gekommen ist, die einen anderen dazu verleitet haben kann, in seiner Freizeit zur police.gif zu gehen. So wie du schreibst, hast du echt jemanden in Bedrängnis gebracht. Was zuvor gesagt wurde, ist absoluter Schwachsinn. Die Polizei ist neutral. Sie hat nur das aufzuarbeiten, was ihr zur Anzeige gebracht wurde und dies der Bußgeldbehörde/Staatsanwaltschaft weiterzuleiten.

Die Bußgeldbehörde/Staatsanwaltschft interessiert es nicht die Bohne, ob du da mit Schlips erschienen bist und freundlich "Guten Morgen" gesagt hast. Wirklich, du kannst es nur schlimmer machen!

Der Anwalt wird dich nicht mit einem Wucherhonorar zum Offenbarungseid bringen. Er ist aber IMHO deine einzige Chance, irgendwie noch aus der Sache hinauszukommen.

BTW: Auch die Leasingfirma interessiert sich nicht die Bohne, ob die 200 Pferdchen, die sie dir überlassen hat, 6 Monate ungenutzt im Stall stehen. Du löhnst weiter für sie.


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Viele Grüße
Lemon70



... alles wird gut 😊
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risotolos
Beitrag 05.11.2007, 18:35
Beitrag #31


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So, also ich war am Freitag bei der Polizei und hab mir lediglich angehört, warum ich
angezeigt wurde! Der Sachbearbeiter da war ganz gelassen und menschlich und hat
nicht mit dem Finger auf mich gezeigt und gesagt "überlegen sie sich genau was sie sagen"!

Darum gings:

Ich wäre an diesem Tag auf die Autobahn aufgefahren und wäre gleich von
der rechten auf die linke Spur gewechselt, sodass der Kläger genötigt war
zu bremsen um einen Unfall zu vermeiden!

Es sollen noch Insassen im Fahrzeug gewesen sein, die aber nicht als Zeugen
aufgeführt waren! Aber der Sachbearbeiter meinte, dass diese im Falle einer
Gerichtsverhandlung angehört werden können - wenn erforderlich!

Damit hätte ich gegen §§240 und §§315c verstoßen!

Den Namen von demjenigen, der mich angezeigt hat, hat er mir sogar auch gesagt!
Dürfen die das?
Aber die werden schon wissen, was sie sagen dürfen und was nicht!

Und, dass ich in diesem Falle mehr mit einer Geldbuße rechnen könnte, die nicht gering wäre!
Die Fahrerlaubnis werde mir höchstwahrscheinlich nicht entzogen - da Erstverstoß!

Ich hab halt gesagt dass ich von meinem Recht gebrauch machen möchte und die Aussage
zu verweigern!

Danach hat er meine Personalien aufgenommen und ich hab unterschrieben, dass ich meine
Aussage verweigert hab und per Rechtsanwalt Stellung dazu nehmen werde!

Er meinte ausserdem noch, dass es sogar sein könnte, dass die Anklage evtl. sogar gänzlich
mit RA fallen gelassen würde! Aber das hätte das Amtsgericht zu entscheiden - die haben solche
Fälle schließlich täglich!

Was meint ihr dazu?
MFG
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Jens
Beitrag 05.11.2007, 20:04
Beitrag #32


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Zitat (risotolos @ 05.11.2007, 18:35) *
Die Fahrerlaubnis werde mir höchstwahrscheinlich nicht entzogen - da Erstverstoß!

Diese Aussage des Sachbearbeiters halte ich für gewagt, da der 315c im §69 StGB als Regelfall für eine Entziehung genannt wird.

Ansonsten:
Aussage verweigert war imho genau richtig. Und jetzt ab zum Anwalt.


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RA Fries
Beitrag 05.11.2007, 20:14
Beitrag #33


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Nach Ihrer Schilderung des Sachverhaltes sollten Sie dringend einen Kollegen mit Ihrer Vertretung beauftragen. Hier ist zunächst einmal Akteneinsicht erforderlich, bevor eine sinnvolle Verteidigungsstrategie entwickelt werden kann.

Nutzen Sie diese Chance! Wird die Sache so abgeurteilt, wie der Polizeibeamte sie schildert, sind Sie erstmal einige Zeit lang Fußgänger. Außerdem entstehen beträchtliche Folgekosten, die die Kosten einer gescheiten rechtlichen Vertretung nicht unerheblich übersteigen dürften.
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Hane
Beitrag 05.11.2007, 20:18
Beitrag #34


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Zitat (risotolos @ 05.11.2007, 18:35) *
Ich hab halt gesagt dass ich von meinem Recht gebrauch machen möchte und die Aussage
zu verweigern!
Das wahr genau richtig und nun, da bekannt ist, daß es um Straftaten geht, geht der Weg zum Anwalt. Das hat der Polizist indirekt ja auch gesagt.


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