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> Mofaprüfbescheinigung+Alkohol
GabyGreif
Beitrag 27.08.2007, 06:52
Beitrag #1


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Hallo alle miteinander,
brauche dringend euer Wissen!
Mein Sohn ist 16 und hat den "Mofaführerschein". Wir haben ihm letzte Woche einen nagelneuen Mofaroller gekauft, damit er keine Schwierigkeiten bekommt. Nun hat er es geschafft, dass er heute Nacht von der Polizei aufgehalten wurde, weil er betrunken gefahren ist. Diese hat natürlich gleich einen Bluttest veranlasst, das Ergebnis wissen wir noch nicht, aber es war mit Sicherheit genug. Mittlerweile sieht er ein, wie bescheuert er war, aber das hilft jetzt wenig. Mancher muß es eben durch eigene Erfahrung lernen, da können die Eltern noch so viel reden.
Nun meine Frage: Wie verhält es sich in so einem Fall? Mit welcher Strafe muß er rechnen und muß er damit rechnen in 2 Jahren, wenn er die Klasse B machen will erst mal ein MPU machen zu müssen? Ich denke das Mofa können wir gleich wieder verkaufen, da er seine Prüfbescheinigung eh los ist.

Vielen Dank für eure Hilfe.

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Andreas
Beitrag 27.08.2007, 07:02
Beitrag #2


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Zitat (GabyGreif @ 27.08.2007, 07:52) *
Diese hat natürlich gleich einen Bluttest veranlasst, das Ergebnis wissen wir noch nicht, aber es war mit Sicherheit genug.


Nachdem das Ergebnis der Blutprobe noch nicht bekannt, kann niemand sagen was deinen Sohn erwartet.

Bleibt der Wert unter 1,1 Promille, kommt er mit 250,- € und 1 Monat Fahrverbot davon.

Was hat er denn alles getrunken oder weiß er das nicht mehr?


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steveluke
Beitrag 27.08.2007, 07:06
Beitrag #3


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Zitat (GabyGreif @ 27.08.2007, 07:52) *
Ich denke das Mofa können wir gleich wieder verkaufen, da er seine Prüfbescheinigung eh los ist.

Wieso ist er die los?
Eine Mofa-Prüfbescheinigung ist ja kein Führerschein, das ist ein Unterschied.
Oder besitzt dein Sohn eine Fahrerlaubnis (z.B. Klasse M oder A1)?


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JTH
Beitrag 27.08.2007, 07:12
Beitrag #4


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Da Dein Sohn keine Fahrerlaubnis hat (eine Prüfbescheinigung ist keine FE!) kann auch keine vorläufig entzogen werden. Er darf also durch aus noch Mofa Fahren, da ein Mofa kein fahrerlaubnispflichtiges Kfz ist. Ob natürlich erzieherische Aspekte Eurerseits berücksichtigung finden werden, ist Euch selbst überlassen...

Die Strafandrohung hängt vom Ergebnis der Blutuntersuchung ab. Wurde eine Alkomatenmessung durchgeführt? Was war deren Ergebnis?

Bei einem nachgewiesenen Wert von 0,5 bis 1,1Promille wird ein Bußgeld von 250€/4Punkte und einen Monat Fahrverbot fällig, welches auch das Führen von Mofas verbietet. Über 1,1 Promille legt der Staatsanwalt/Richter die Strafe fest, deren Höhe ich hier nicht schätzen möchte - wahrscheinlich jedoch Sozialstunden und ein bis zu 3monatiges Fahrverbot (auch für Mofas gültig)


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GabyGreif
Beitrag 27.08.2007, 07:19
Beitrag #5


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Hallo und danke für die schelle Antwort!
Laut seinen Angaben waren es 4 Neger (Cola mit Weißbier) und 2 Feiglinge (so kleine Fläschchen).
Also ich denke das war mit Sicherheit genug. Er war bei einem Freund beim Spieleabend und konnte dann die paar Meter nicht laufen (wohnt ca. 500 Meter von uns weg), da ein anderer Freund mit dem Fahrrad fuhr. Er fuhr deshalb mit dem Mofa auf dem Fahrradweg (daneben ist nur ein Gehweg, keine Straße). Ich könnte ihn erwürgen!!!!. Was passiert bei über 1,1 Promille (ich rechne mal mit dem Schlimmsten)!.
Gruß Gaby
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Andreas
Beitrag 27.08.2007, 07:24
Beitrag #6


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Zitat (GabyGreif @ 27.08.2007, 08:19) *
(ich rechne mal mit dem Schlimmsten)!.


Bei 4 Cola-Weizen und 2 Feiglingen könnte er noch unter die 1,1 Promille kommen, je nach dem natürlich, wie das Mischungsverhältnis der Cola-Weizen war.

Wie groß und schwer ist Sohnemann?


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GabyGreif
Beitrag 27.08.2007, 07:24
Beitrag #7


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Was der Alkomat angezeigt hat weiß er nicht. Einen anderen Führerschein hat er nicht, ab die Mofoprüfbescheinigung, sowie der Mofaschlüssel wurde von den Beamten einbehalten. Da ich nicht verständigt wurde, weiß ich nicht mal von welchem Revier die waren.
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steveluke
Beitrag 27.08.2007, 07:31
Beitrag #8


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Zitat (GabyGreif @ 27.08.2007, 08:24) *
Was der Alkomat angezeigt hat weiß er nicht. Einen anderen Führerschein hat er nicht, ab die Mofoprüfbescheinigung, sowie der Mofaschlüssel wurde von den Beamten einbehalten. Da ich nicht verständigt wurde, weiß ich nicht mal von welchem Revier die waren.

Mofaschlüssel sowie Prüfbescheinigung sind vermutlich aus gefahrenabwehrenden Gründen sichergestellt worden, z.B. um zu verhindern, dass sich Sohnemann nach Blutprobenentnahme erneut auf das Mofa setzt und weiterfährt (im Fall der Mofaprüfbescheinigung halte ich die Sicherstellung diesbezüglich übrigens für ungeeignet, aber das nur am Rande).
Beides wird ihm aber wieder ausgehändigt.


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GabyGreif
Beitrag 27.08.2007, 07:46
Beitrag #9


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Sohnemann ist 1,78 groß und ca. 65 kg schwer, sportlich und durchtrainiert

Heißt das, dass ich die Sachen auf der Polizei abholen kann und er so lange noch fahren darf bis er ein Fahrverbot bekommt? Er beginnt nämlich nächste Woche mit seiner Lehre und deshalb wäre es praktisch, wenn er mit dem Mofa noch ein Zeit lang fahren könnte. Welche Auswirkung hat das ganze, wenn er nächstes Jahre die Klasse B beantragen will?
Nochmals vielen Dank für eure Hilfe, die mich jetzt alles etwas klarer sehen läßt.
Gaby
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Andreas
Beitrag 27.08.2007, 07:53
Beitrag #10


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Zitat (GabyGreif @ 27.08.2007, 08:46) *
Sohnemann ist 1,78 groß und ca. 65 kg schwer, sportlich und durchtrainiert


Dann dürfte er, sofern die Cola-Weizen normal gemischt waren, noch unter 1,1 Promille bleiben.

Zitat
Heißt das, dass ich die Sachen auf der Polizei abholen kann und er so lange noch fahren darf bis er ein Fahrverbot bekommt?


Ja, dabei kannst auch gleich fragen was der Alkomat angezeigt hat.


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Coyota
Beitrag 27.08.2007, 07:54
Beitrag #11


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Hallo Gabi, wavey.gif

Du regst Dich (zurecht) darüber auf, daß Dein Sohn betrunken gefahren ist. Ich möchte jetzt nicht zu moralinsauer klingen, aber ich würde mich vermutlich weit mehr darüber aufregen und auch ängstigen daß ein Junge mit 16 Jahren bereits solche Mengen an Alkohol und auch harte Alkoholika trinkt. Das betrunkene Fahren ist dann ja nur die logische Konsequenz aus der Sauferei.

Ich halte die Angaben Deines Sohnes zu den Trinkmengen auch nicht für glaubhaft, außer er ist ein Leichtgewicht. Wenn man in den Promillator 1 Liter Bier und 2 Kl.F. (20%, 0,02 l pro Fläschchen, habe ich als 0,02 l Schnaps eingegeben) eingibt, kommt man bei einem 70 kg schweren Mann auf max. 0,6 Promille. Nun hat er das alles ja nicht auf einmal runtergekippt, sondern über den Abend verteilt, dürfte damit also kaum über 0,1 - 0,5 Promille damit gekommen sein, weil er den Alk ja auch wieder abbaut. Dieser Wert hätte -wenn Dein Sohn nicht auffällig gefahren ist- die Polizei nicht zu einer Blutabnahme veranlasst.

Wenn Dein Sohn nicht gelogen hat, müsste er in der Blutprobe unter 0,5 Promille kommen, womit er ohne Fahrauffälligkeit sogar straffrei bliebe. Liegt er darüber, stimmen seine Angaben nicht.

Was ihr ganz dringend mit dem Sohn besprechen solltet, falls die Alkfahrt eine OWI (<1,1 Promille) bzw. Straftat (>1,1 Promille oder >0,3 mit Fahrauffälligkeit) ist: wenn er im Tilgungszeitraum (Owi 2 Jahre/ Straftat 10 Jahre) nochmal bei einer Alkoholfahrt erwischt wird, geht er zur MPU (Idiotentest).

Gruß von COYOTA thread.gif

Edit: Uuuups, zu spät Sohnis Körpermaße gesehen -Promillator kommt aber mit max. 0,6 Promille hin, weil er so lang ist.


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Andreas
Beitrag 27.08.2007, 07:59
Beitrag #12


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Zitat (Coyota @ 27.08.2007, 08:54) *
1 Liter Bier und 2 Kl.F. (20%, 0,02 l pro Fläschchen,


Ich glaube du kennst die Mischungsverhältnisse von Cola-Weizen und Co. nicht? In 4 Cola-Weizen sind mit Sicherheit mehr als 1 Liter Bier, mit 1,5 Liter kannst du auf jeden Fall rechnen.... wink.gif


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GabyGreif
Beitrag 27.08.2007, 08:11
Beitrag #13


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Sie haben ihn angeblich nicht aufgehalten, weil er auffällig gefahren ist sondern weil irgendwo eingebrochen wurde und sie alles im Umkreis kontrolliert haben. Und in diesem Zuge haben sie ihn gleich mal blasen lassen. Ich kann nur hoffen, dass er mich nicht angelogen hat bzw. noch genau weiß, was er so alles getrunken hat. Ich bin natürlich nicht begeistert, dass Jungen in dem Alter schon solche Mengen in sich reinschütten. Ich kann es bei ihm sowieso nicht verstehen, da er der absolute Sportler ist, nicht raucht und sehr bewußt ißt. Man kann nur hoffen, dass es genügend Schock war und er in Zukunft die Finger davon läßt. Warum wurden wir eigentlich nicht in der Nacht von der Polizei informiert?
Gruß Gaby
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JTH
Beitrag 27.08.2007, 08:25
Beitrag #14


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Zitat (GabyGreif @ 27.08.2007, 09:11) *
Sie haben ihn angeblich nicht aufgehalten, weil er auffällig gefahren ist sondern weil irgendwo eingebrochen wurde und sie alles im Umkreis kontrolliert haben. Und in diesem Zuge haben sie ihn gleich mal blasen lassen. Ich kann nur hoffen, dass er mich nicht angelogen hat bzw. noch genau weiß, was er so alles getrunken hat. Ich bin natürlich nicht begeistert, dass Jungen in dem Alter schon solche Mengen in sich reinschütten. Ich kann es bei ihm sowieso nicht verstehen, da er der absolute Sportler ist, nicht raucht und sehr bewußt ißt. Man kann nur hoffen, dass es genügend Schock war und er in Zukunft die Finger davon läßt.


Der leichtsinnige und vor allem übermäßige Umgang von Jungenliche mit Alkohol ist erschreckend und wurde ja in den Medien ausführlich behadelt...


Zitat (GabyGreif @ 27.08.2007, 09:11) *
Warum wurden wir eigentlich nicht in der Nacht von der Polizei informiert?
Gruß Gaby


Das kannst Du direkt bei der Polizei erfragen, wenn Du Dich über die Einzelheiten der Anhaltung (Atemalkoholwert usw.) informierst.


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astaubach
Beitrag 27.08.2007, 08:31
Beitrag #15


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Zitat
Diese hat natürlich gleich einen Bluttest veranlasst

Zitat
Sie haben ihn angeblich nicht aufgehalten, weil er auffällig gefahren ist

Zitat
Was der Alkomat angezeigt hat weiß er nicht.

Da würde ich eher auf mehr als 1,1 Promille tippen.


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Coyota
Beitrag 27.08.2007, 08:41
Beitrag #16


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Zitat (GabyGreif @ 27.08.2007, 08:11) *
Ich kann es bei ihm sowieso nicht verstehen, da er der absolute Sportler ist, nicht raucht und sehr bewußt ißt. Man kann nur hoffen, dass es genügend Schock war und er in Zukunft die Finger davon läßt.


Hoffen? Dabei willst Du es belassen? Also ganz ehrlich, wenn das mein Sohn wäre, dann sähe der seinen Roller erst wieder, wenn er bei einer Aufklärungsveranstaltung für Jugendliche wegen Alkohol und Drogen war... whistling.gif

@Andreas: ich hab tatsächlich noch nie Weizen-Cola getrunken shutup.gif , danke für den Hinweis! wavey.gif


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JTH
Beitrag 27.08.2007, 08:45
Beitrag #17


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Zitat (Coyota @ 27.08.2007, 09:41) *
[
@Andreas: ich hab tatsächlich noch nie Weizen-Cola getrunken shutup.gif , danke für den Hinweis! wavey.gif


Cola-Weizen hat sich in den letzten Jahren speziell im Süden zu einem Standardgetränk entwickelt, welches dem Radler den Rang abgelaufen hat.


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GabyGreif
Beitrag 27.08.2007, 08:46
Beitrag #18


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Guter Tipp! Wo gibt es solche Veranstaltungen und was kostet das?
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Coyota
Beitrag 27.08.2007, 10:07
Beitrag #19


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Hallo Gaby, wavey.gif

da müßtest Du mal für Deinen Ort selbst suchen oder eine örtliche Suchtberatung anrufen, wann wo Veranstaltungen sind. Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung macht da wohl Einiges. Normalerweise kostet das nichts.

Gruß von COYOTA thread.gif


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GabyGreif
Beitrag 27.08.2007, 17:54
Beitrag #20


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Hallo,
komme jetzt gerade von der Polizei und habe den Schlüssel und die Prüfbescheinigung abgeholt. Das Ergebnis des Alkomaten war 1,4 !!!!!!!!!!!!!!!!. Ich habe daraufhin (in Anwesentheit meines Sohnes) die Polizistin gefragt, ob Sie mir ein Stelle nennen kann, an die ich mich mit dem Alkoholproblem wenden kann und sie hat gemeint, dass ich das Ganze jetzt nicht so überzogen sehen soll, so nach dem Moto "Jugendliche sind halt noch dumm und machen so einigen Blödsinn". Nur so viel zum Thema "erzieherische Maßnahmen". Auch hat sie ihm gesagt, dass er bis zur Verhandlung, die wahrscheinlich erst in 4 - 6 Monaten sein wird, ohne weiteres noch mit dem Mofa fahren darf. Toll, ich bin begeistert! Wenn es so eine Lapalie war, warum haben die Polizisten dann nicht einfach gesagt er soll sein Mofa stehen lassen und nach Hause gehen? Was verstehe ich hier nicht. Tatsache ist doch, dass es eine Straftat war, die für seine Zukunft einige Auswirkungen haben kann. Und nun steh ich als die Böse da.
Wenn ich es jetzt richtig sehe kann er mit 3 Monaten Fahrverbot und Sozialstunden (obwohl er in die Lehre geht?) rechnen. Oder kann es noch schlimmer kommen? Ich rechne nämlich lieber mit dem Schlimmsten. Was wäre das eurer Meinung nach?
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Mr.T
Beitrag 27.08.2007, 18:07
Beitrag #21


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Eine Sperrfrist wird auch verhängt werden.


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GabyGreif
Beitrag 27.08.2007, 18:27
Beitrag #22


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In welcher Höhe? MPU auch?
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Coyota
Beitrag 27.08.2007, 18:44
Beitrag #23


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Hallo Gaby,

zu den Strafen kann ich Dir leider nichts sagen, MPU nur, wenn er bei der Blutprobe über 1,6 Promille hat (was sein kann, wenn er in den 1 - 1,5 h vor der Blutentnahme noch größere Mengen Alkohol getrunken hat). Die MPU wird erst angeordnet, wenn er einen FS macht und über die Fahrschule seinen Antrag an die Fsst schickt.

1,4 Promille--- mein lieber Schieber--- vergiß das, was die Polizistin gesagt hat, sinnlose Kuschelpädagogik! ranting.gif Ich möchte Dir da mal als Ärztin was dazu sagen: 1,4 Promille und man hat ihm offensichtlich nichts angemerkt, er konnte sogar noch Zweirad fahren, das ist wirklich bedenklich! Gib mal in den Promillerechner ein, was er da alles getrunken haben muß, berücksichtige auch die Zeit. Dein Sohn hat mit 16 Jahren bereits eine sehr hohe Alkoholgewöhnung. Die erreicht man nur, wenn man über Monate und häufig (z.B. jedes Wochenende) mit großen Alkoholmengen trainiert. Daß man ihm mit 1,4 Promille noch nichts anmerkt heißt, daß er noch viel höhere Mengen getrunken haben muß, um diese Giftfestigkeit zu erreichen. Er betreibt momentan also zumindest Alkoholmißbrauch. Das ist eine Vorstufe zur Abhängigkeit und leider ist es so, daß Jugendliche viel gefährdeter sind, schnell abhängig zu werden, als Erwachsene. Je jünger mit dem Trinken begonnen wird, desto mehr werden süchtig. Eine amerikanische Studie hat gezeigt, daß fast die Hälfte der Jugendlichen, die mit unter 14 schon Alkohol trank, als Erwachsene alkoholabhängig war. In welchem Alter hat Dein Sohn denn mit Alkohol angefangen, weißt Du das? Gibt es in Eurer Familie ein Negativ-Beispiel, also jemanden, der zu viel trinkt und den Dein Sohn evtl. als Vorbild nimmt?

Ich würde in Deinem Fall erstmal alleine, ohne Deinen Sohn eine Suchtberatung oder z.B. Drugcom (die sind mehr auf Jugendliche spezialisiert) aufsuchen und Dich selbst beraten lassen. Handeln würde ich auf alle Fälle, die Einstellung der Polizistin halte ich für grundverkehrt.

Gruß von COYOTA und ich drück Dir die Daumen!!! wavey.gif


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Wanderer
Beitrag 27.08.2007, 19:09
Beitrag #24


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Zitat (GabyGreif @ 27.08.2007, 19:54) *
komme jetzt gerade von der Polizei und habe den Schlüssel und die Prüfbescheinigung abgeholt. Das Ergebnis des Alkomaten war 1,4 !!!!!!!!!!!!!!!!.


Dann können die Trinkangaben nicht stimmen. Rechne ruhig mal nach der Widmarkformel selbst nach. Die ganzen Promillerechner im I.Net basieren darauf kommen aufgrund differierender Annahmen aber zu verschiedenen Ergebnissen.

Zitat (GabyGreif @ 27.08.2007, 19:54) *
Ich habe daraufhin (in Anwesentheit meines Sohnes) die Polizistin gefragt, ob Sie mir ein Stelle nennen kann, an die ich mich mit dem Alkoholproblem wenden kann und sie hat gemeint, dass ich das Ganze jetzt nicht so überzogen sehen soll, so nach dem Moto "Jugendliche sind halt noch dumm und machen so einigen Blödsinn". Nur so viel zum Thema "erzieherische Maßnahmen".


In dem Alter sind die 1,4 Prom schon ganz schön viel Holz. War aber früher auch nicht besser und wozu hat das geführt ... bin x Jahre später im MPU Board gelandet. whistling.gif

Die Aussage der police.gif ... ohne Worte wallbash.gif ranting.gif

Zitat (GabyGreif @ 27.08.2007, 19:54) *
Auch hat sie ihm gesagt, dass er bis zur Verhandlung, die wahrscheinlich erst in 4 - 6 Monaten sein wird, ohne weiteres noch mit dem Mofa fahren darf.


Bei Delikten über 1,1 (Straftat) gibt es immer eine Verhandlung vor dem Jugendgericht.

Zitat (GabyGreif @ 27.08.2007, 19:54) *
Wenn ich es jetzt richtig sehe kann er mit 3 Monaten Fahrverbot und Sozialstunden (obwohl er in die Lehre geht?) rechnen. Oder kann es noch schlimmer kommen? Ich rechne nämlich lieber mit dem Schlimmsten. Was wäre das eurer Meinung nach?


Die 3 Moante Fahrverbot werden wohl nicht ganz hinkommen. Die Mindeststrafe im Erwachsenenstrafrecht (kenne mich strafrechtlich als Laie nicht unbedingt aus) ist allerdings bei über 1,1 Prom: min. 6 Monate Entzug der Fahrerlaubnis und min. 30 Tagessätze (ca. 1 Moantsnetto) Geldstrafe. Im Jugendstrafrecht gibt es keine Geldstrafe sondern nur Sozialstunden, wobei ich meine (bin mir nicht ganz sicher) daß 1 Tagessatz 6 Sozialstunden entspricht. Im Regelfall würde ein Erwachsener mit 1,4 Prom 8-9 Moante Entzug und 30-40 Tagessätze bekommen.
Wie das mit dem Entzug der FE bei einer Mofa gehandhabt wird ... leider keine Ahnung.


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Gruss
Wanderer
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Mr.T
Beitrag 27.08.2007, 19:23
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Zitat (Wanderer @ 27.08.2007, 20:09) *
Wie das mit dem Entzug der FE bei einer Mofa gehandhabt wird ... leider keine Ahnung.

Was nicht vorhanden ist, kann nicht entzogen werden. Daher wird wohl eine isolierte Sperrfrist von min. 6 Monaten verhängt.
Da die Straftat mit einem FE-freien Kfz (Mofa) begangen wurde, ist zu erwarten, dass der Richter zusätzlich zur Sperrfrist noch ein 3-monatiges Fahrverbot verhängt. Während des FV darf dann auch das Mofa nicht mehr gefahren werden.


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Gruß Mr.T

Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen.
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Andreas
Beitrag 27.08.2007, 19:23
Beitrag #26


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Zitat (Wanderer @ 27.08.2007, 20:09) *
Wie das mit dem Entzug der FE bei einer Mofa gehandhabt wird ... leider keine Ahnung.


Das die Mofa-Prüfbescheinigung keine Fahrerlaubnis ist, kann diese vom Gericht auch nicht entzogen werden. Dass Gericht kann nur (und wird es wohl auch) ein Fahrverbot aussprechen. Natürlich steht dann auch noch eine sog. isolierte Sperrfrist im Raum.


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Beitrag 27.08.2007, 19:30
Beitrag #27


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Zitat (Andreas @ 27.08.2007, 21:23) *
Natürlich steht dann auch noch eine sog. isolierte Sperrfrist im Raum.


Mal Interessehalber gefragt, gibt es dafür dann auch ähnliche "Regelsätze" wie beim Entzug der FE oder ist eien isolierte Sperrfrist ähnlich lang ... ggf. abzüglich des Fahrverbotes ?


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Gruss
Wanderer
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Mr.T
Beitrag 27.08.2007, 19:48
Beitrag #28


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Die Sperrfristen nach Entzug oder die isolierte Sperrfrist ist bei "gleichem Delikt" gleich lang.
Das FV ist nicht "abzüglich", das gibt's als Zugabe (eine Sperre allein würde der Mofa-Fahrer ja nicht besonders spüren, wenn er weiterhin fahren dürfte).


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Gruß Mr.T

Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen.
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Androctonus
Beitrag 27.08.2007, 23:10
Beitrag #29


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Zitat (Wanderer @ 27.08.2007, 21:09) *
In dem Alter sind die 1,4 Prom schon ganz schön viel Holz. War aber früher auch nicht besser und wozu hat das geführt ... bin x Jahre später im MPU Board gelandet. whistling.gif


Bei mir war es leider auch so, und man ist alles andere als "cool". Man ist dumm, nur das wird zu spät bemerkt.


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Gruß
Androctonus
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Wanderer
Beitrag 28.08.2007, 00:03
Beitrag #30


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@Mr.T

,am lernt ja nie aus thumbup.gif


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Gruss
Wanderer
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GabyGreif
Beitrag 28.08.2007, 06:39
Beitrag #31


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Hallo und vielen Dank für die vielen Antworten,
ich hoffe, dass ich jetzt alles verstanden habe: allso folgendes wird auf ihn zukommen:
1. Fahrverbot ca. 3 Monate
2. Sozialstunden
3. Sperrfrist (heißt das, dass er nicht mit 18 den Führerschein Klasse B machen darf sondern erst mit 18 1/2, oder sehe ich da etwas verkehrt - wie verhält es sich mit Führerschein Klasse B ab 17 Jahren)

Was mir auch noch unklar ist: muß er zur MPU oder nicht?
Muß ich einen Anwalt nehmen oder bringt das gar nichts?

Also ich werde in jetzt erst mal in eine Verhaltenstherapie schicken und hoffen, dass es was bewirkt. Das Mofa bleibt bis dahin unter Verschluß.

Nochmals vielen Dank für eure Hilfe.

Gaby
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Coyota
Beitrag 28.08.2007, 06:53
Beitrag #32


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Zitat (GabyGreif @ 28.08.2007, 06:39) *
Was mir auch noch unklar ist: muß er zur MPU oder nicht?


Das entscheidet sich nach dem Alkoholwert, der im Blut gemessen wird. Wenn der 1,6 Promille oder mehr ist, muß er zur MPU. Es gibt auch Fälle, bei denen bereits bei Werten unter 1,6 eine MPU angeordnet wird, wenn z.B. noch weitere Verkehrsdelikte eingetragen sind (gerne z.B. Fahren ohne FS durch Rollertuning und so Sachen) aber auch bei Straftaten außerhalb des Verkehrs wie z.B. Schlägereien im Suff und sowas.

Die MPU kommt allerdings nicht jetzt sofort, sondern wenn Dein Sohn seinen ersten Führerschein macht, bisher hat er ja nur die Mofa-Fahrerlaubnis. Wenn er später über die Fahrschule den Prüfungsantrag z.B. für PKW-FS bei der Führerscheinstelle stellt, sehen die in seiner Akte den Promillewert und ordnen die MPU an. Es ist gut, daß Du Dich deswegen jetzt schon informierst (noch sinnvoller wäre allerdings, wenn Dein Sohn sich selbst mal schlau machen würde cool.gif ), denn die MPU kommt für viele überraschend. Sie wird nicht vom Gericht angeordnet und dort auch nicht erwähnt.

Zitat
Muß ich einen Anwalt nehmen oder bringt das gar nichts?


Der Fall ist eigentlich so eindeutig, daß ein Anwalt denke ich nicht viel bewirken kann und man dieses Geld lieber spart und für andere Maßnahmen einsetzt (z.B. eben Einwirken auf den Sohn).

Zitat
Also ich werde in jetzt erst mal in eine Verhaltenstherapie schicken und hoffen, dass es was bewirkt.


Finde ich gut, daß Du da aktiv wirst! Was ist das für eine Therapie? Bei einem Suchttherapeuten?

Gruß von COYOTA thread.gif


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Andreas
Beitrag 28.08.2007, 06:56
Beitrag #33


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Zitat (GabyGreif @ 28.08.2007, 07:39) *
3. Sperrfrist (heißt das, dass er nicht mit 18 den Führerschein Klasse B machen darf sondern erst mit 18 1/2, oder sehe ich da etwas verkehrt - wie verhält es sich mit Führerschein Klasse B ab 17 Jahren)


Mit dem Führerschein ab 17 dürfte es schon Probleme geben, bis dahin dürfte die isolierte Sperrfrist noch nicht abgelaufen sein (ca. 9 - 12 Monate).


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GabyGreif
Beitrag 28.08.2007, 07:02
Beitrag #34


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Er nennt sich nur Verhaltenstherapeut. Wurde mir von der Caritas empfohlen. Meinst Du, dass das das richtige ist? Ich ködere meinen Sohn damit, dass ich ihm sage, dass so eine Maßnahme vor Gericht gut ankommt, weil freiwillig geht da gar nichts, er hat ja kein Alkoholproblem, das war nur eine einmalige Aktion
Gruß Gaby

Also das mit der Sperrfrist kapiere ich immer noch nicht
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mapam
Beitrag 28.08.2007, 07:10
Beitrag #35


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Zitat (GabyGreif @ 28.08.2007, 09:02) *
... das war nur eine einmalige Aktion...

Das bezweifele ich stark, ich würde ganz stark den Argumenten von @coyota und den Experten hier folgen. Auch schönreden hilft da nicht.

1,4 promille bei einem 16-Jährigen und dann ohne Anzeichen und noch auf einem Zweirad. Da war das Trinken 100 pro keine einmalige Aktion (vielleicht das mit dem Mofa zu fahren, weil er es noch nicht so lange hat).


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Andreas
Beitrag 28.08.2007, 07:11
Beitrag #36


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Zitat (GabyGreif @ 28.08.2007, 08:02) *
Ich ködere meinen Sohn damit, dass ich ihm sage, dass so eine Maßnahme vor Gericht gut ankommt,


Gute Idee cool.gif

Zitat
Also das mit der Sperrfrist kapiere ich immer noch nicht


Der Richter wird in seinem Urteil festelegen, dass deinem Sohn vor Ablauf von X Monaten keine Fahrerlaubnis erteilt werden darf. Das ist die sog. Sperrfrist. Da Sohnemann schon 16 ist und die Sperrfrist vermutlich 9 - 12 Monate dauert, wird er mit 17 nicht gleich seine Fahrerlaubnis bekommen.


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Coyota
Beitrag 28.08.2007, 07:48
Beitrag #37


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Zitat (GabyGreif @ 28.08.2007, 07:02) *
Er nennt sich nur Verhaltenstherapeut. Wurde mir von der Caritas empfohlen. Meinst Du, dass das das richtige ist?


Ja, das klingt sehr gut!!! smile.gif


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GabyGreif
Beitrag 28.08.2007, 08:01
Beitrag #38


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Vielen lieben Dank für die Beantwortung meiner Fragen.

Jetzt glaube ich habe ich es kapiert. Wenn jetzt beispielsweise im Dezember 2007 die Verhandlung ist und der Richter verhängt eine 12-monatige Sperrfrist und ein 3-monatiges Fahrverbot, dann kann er erst im Januar 2009 einen Führscheinantrag bei der Führerscheinstelle abgeben und darf erst ab April 2008 wieder mit dem Mofa fahren. Die Führerscheinstelle wird dann eine MPU fordern. Wenn diese bestanden ist, dann kann er in der Fahrschule loslegen. Korrekt? Ich frage deshalb so genau, weil er eine Lehre als Maler macht und wer will schon einen Maler, der keinen Führerschein hat.
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Andreas
Beitrag 28.08.2007, 08:07
Beitrag #39


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Zitat (GabyGreif @ 28.08.2007, 09:01) *
Wenn jetzt beispielsweise im Dezember 2007 die Verhandlung ist und der Richter verhängt eine 12-monatige Sperrfrist und ein 3-monatiges Fahrverbot, dann kann er erst im Januar 2009 einen Führscheinantrag bei der Führerscheinstelle abgeben und darf erst ab April 2008 wieder mit dem Mofa fahren.


yes.gif
Den Führerscheinantrag kann er schon einige Wochen vorher abgeben, die Fahrerlaubnis darf ihm aber erst nach Ablauf der Sperrfrist erteilt werden.

Zitat
Die Führerscheinstelle wird dann eine MPU fordern.


Wenn es bei 1,4 Promille bleibt und dein Sohn sonst nichts ausgefressen hat, wird mit großer Wahrscheinlichkeit keine MPU gefordert werden.


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GabyGreif
Beitrag 28.08.2007, 08:17
Beitrag #40


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Tausend Dank nochmal!!!!!
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Wanderer
Beitrag 28.08.2007, 10:23
Beitrag #41


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Zitat (GabyGreif @ 28.08.2007, 08:39) *
Was mir auch noch unklar ist: muß er zur MPU oder nicht?


wie schon erwähnt, wahrscheinlich nicht wenn es bei 1,4 bleibt. Ab 1,6 wäre diese zwingend.
Da aber auch schon bei anderen Fällen bei unter 1,6 eine MPU verlangt wurde kann es, im eigenen Interesse, nicht schaden wenn er sich eingehend mit den möglichen Fragen einer Alk MPU auseinandersetzt.

Zitat (GabyGreif @ 28.08.2007, 08:39) *
Muß ich einen Anwalt nehmen oder bringt das gar nichts?


Das Geld kann man anders sinnvoller investieren. Er kann maximal die Länge der Sperre und die Anzahl der Sozialstunden reduzieren. Unterhalb der Mindestatrafen geht auch mit Anwalt nichts.

Zitat (GabyGreif @ 28.08.2007, 08:39) *
Also ich werde in jetzt erst mal in eine Verhaltenstherapie schicken und hoffen, dass es was bewirkt. Das Mofa bleibt bis dahin unter Verschluß.


Sicherlich eine gute Maßnahme.


--------------------
Gruss
Wanderer
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Andreas
Beitrag 28.08.2007, 13:04
Beitrag #42


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@GabyGreif

Handelt es sich hier um den gleichen Sohn? Wenn ja, wie ist das Verfahren ausgegangen? think.gif

Dieser Vorfall mit der jetzigen Trunkenheitsfahrt könnte sonst u. U. doch noch zu einer MPU führen.


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Wanderer
Beitrag 28.08.2007, 18:06
Beitrag #43


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Zitat (Andreas @ 28.08.2007, 15:04) *
Handelt es sich hier um den gleichen Sohn?


Da er bei dem ersten Delikt 15 und jetzt 16 ist können wir davon ausgehen. Im anderen Thread wird geschrieben der ältere ist 20.

Zitat (Andreas @ 28.08.2007, 15:04) *
Dieser Vorfall mit der jetzigen Trunkenheitsfahrt könnte sonst u. U. doch noch zu einer MPU führen.


Damit steigen die Chancen auf eine MPU sehr stark, ich würde sagen er kann sich bereits über die Vorbereitung Gedanken machen.


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Gruss
Wanderer
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Guenter02
Beitrag 28.08.2007, 20:30
Beitrag #44


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sad.gif Hallo Ihr alle,
Eure Aussagen u.Meinungen etc. ,sind ja sehr interessant .Aber ich finde, egal ob er mit den MOFA,mit den
Pkw oder ein anderes Fahrzeug im Straßenverkehr unter Alkohol gefahren ist bleibt sich gleich.
Wenn ich weiß, ich muß wieder mit den Mofa nach Hause fahren, kann ich eben kein Alkohol trinken. Ich
hab schon live gesehen wie ein Fußgänger von einen Mofafahrer angefahren wurde,der Fußgänger ist nach
2 Tagen an den Unfallfolgen gestorben !. Mußte dass sein?, n e i n . Fahren unter Alkohol kann einige mal
" gut gehen", aber wenn es schief geht; kann es auch für den Fahrzeugführer zuspät sein!.
Ich bin kein Moralapostel u.hab auch kein "Heilgenschein". Aber für mich wär das Risiko unter einfluß
von Alkohol zu fahren zu groß. Und ich fahr schon seit 1968 ein Fahrzeug(ohne Alkohol).
Günter
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Jens
Beitrag 28.08.2007, 20:34
Beitrag #45


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Trotz deiner Beteuerung
Zitat (Guenter02 @ 28.08.2007, 21:30) *
Ich bin kein Moralapostel
klingt dein Posting
Zitat (Guenter02 @ 28.08.2007, 21:30) *
Aber ich finde, …
doch ziemlich moralisierend.


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Coyota
Beitrag 28.08.2007, 20:56
Beitrag #46


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Hallo Günther,

so wie Du denkt sicher ein Großteil der Verkehrsteilnehmer und ich bin froh drum, daß die Masse nicht unter Alkohol fährt. Ich denke, die Alkoholfahrer, besonders diejenigen mit hohen Promillewerten oder Wiederholungstäter, haben besondere Probleme, die man als "OttoNormaltrinker" gar nicht nachvollziehen kann. Ich sehe folgende Hauptgruppen:

-Alkoholabhängige

-Mißbrauchstrinker (also Trinkziel= Rausch), die im Alkoholrausch so enthemmt und kritikunfähig sind, daß sie trotz merklicher Trunkenheit noch fahren

-Mißbrauchstrinker, die eine so hohe Trinkgewöhnung haben, daß sie selbst ihren Promillewert viel zu niedrig einschätzen oder mit Restalkohol unterwegs sind, weil sie Rauschsymptome erst bei hoher Alkoholisierung bekommen (z.B. vermutlich Gabys Sohn)

-der immer wieder im eher niedrigen Promillebereich Fahrende, der über viele Monate/ Jahre für sich beschlossen hat, daß sich das Risiko lohnt, weil die Gefahr erwischt zu werden äußerst gering ist.

Ich will damit diese Fahrer nicht entschuldigen nach dem Motto "denn sie wissen nicht, was sie tun", aber ich glaube halt nicht, daß es eine reine Vernunftssache oder Folge rein rationaler Entscheidung ist, ob jemand alkoholisiert fährt oder nicht.

Gruß von COYOTA thread.gif


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nachteule
Beitrag 28.08.2007, 22:22
Beitrag #47


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Hallo, Günther02,

ich finde es gut, wenn jemand keinen Tropfen Alkohol trinkt, wenn er noch fahren muss und halte mich selber auch daran.
Bei mir gibt es, insbesondere beruflich, auch keine Toleranz, wenn jemand alkoholisiert ein Kraftfahrzeug führt, und ich habe auch kein allzu großes Verständnis dafür (mit Verständnis meine ich solche Aussagen, wie: es kann doch mal vorkommen o.ä.).

Das heißt aber noch lange nicht, dass man jetzt jeden "Alkoholsünder" gleich niedermachen muss, bis zum geht nicht mehr und ihn in eine Ecke stellen muss mit Mördern und Totschlägern, um es ganz drastisch auszudrücken.

Durch überhöhte Geschwindigkeit kommen mindestens genauso viele Menschen ums Leben oder werden schwer verletzt, aber hier kommt kaum jemand auf die Idee, zu sagen: Ich habe kein Verständnis für die, die schneller als erlaubt fahren.

Hier wird wieder differenziert, und nur die richtigen Raser sind die Bösen.

Bist Du noch nie bewusst oder absichtlich etwas schneller gefahren, als erlaubt war?

Natürlich muss jemand, der Fahren und Alkohol/BTM nicht trennen kann, im wahrsten Sinne des Wortes aus dem Verkehr gezogen werden.

Es ist aber niemandem geholfen, wenn jetzt irgendwelche Vorwürfe gemacht werden (was wäre, wenn), zumal hier nicht GabyGreif, sondern ihr Sohn alkoholisiert gefahren ist, sondern man muss versuchen, iher, und auch anderen, die ihr Problem erkannt haben, zu helfen.

Vorwürfe sind dann angebracht, wenn man sieht, dass der andere den Fehler überhaupt nicht einsieht (und nicht nur bei Alkohol).

Viele Grüße,

Nachteule


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Zuerst ignorieren sie dich, dann lachen sie über dich, dann bekämpfen sie dich und dann gewinnst du.

Mahatma Gandhi
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Wanderer
Beitrag 28.08.2007, 22:27
Beitrag #48


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Leute dieses Moralredigen oder auf den Prediger einhacken hilft Gaby nicht weiter.

Diese Art eines Forums bringt es halt mit sich, daß die hier stranden, die mal gestrauchelt sind.

Bitte Aufhören mit dem offtopic.gif und zurück zu Thema wavey.gif


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Gruss
Wanderer
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GabyGreif
Beitrag 24.11.2007, 09:56
Beitrag #49


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Hallo alle miteinander,
wollte mal nachfragen, ob ihr wißt, ob es hier irgendwelche Fristen gibt. Ich habe nämlich immer noch nichts von der Polizei bekommen. Weder über den Vorfall an sich, noch was bei der Blutentnahme rausgekommen ist. Ich finde das schon sehr seltsam. Zumal ich als Erziehungsberechtigte doch über so etwas informiert werden müßte. Hätte mein Sohn nichts gesagt wüßte ich seit 3 Monaten nichts über den Vorfall und könnte dem Ganzen auch nicht entgegensteuern. Ist das übliche Praktik?
Gruß
Gaby think.gif
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Andreas
Beitrag 24.11.2007, 12:31
Beitrag #50


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Zitat (GabyGreif @ 24.11.2007, 09:56) *
noch was bei der Blutentnahme rausgekommen ist.


Hast du bzw. dein Sohn schon bei der Polizei nachgefragt wie die Blutprobe denn nun ausgefallen ist? think.gif


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