... Forum Straßenverkehr - der Verkehrstalk im Web


Willkommen, Gast ( Anmelden | Registrierung )

 
Reply to this topicStart new topic
> Roller mit Kennzeichen von einem Freund gefahren
morones
Beitrag 22.04.2007, 22:12
Beitrag #1


Neuling


Gruppe: Members
Beiträge: 5
Beigetreten: 22.04.2007
Mitglieds-Nr.: 30913



    
 
Hallo, ich wollte mit meinem roller runter in die stadt fahren und da habe dann das alte (blaue) Kennzeichen von einem Freund dran montiert, zack, wurde ich dann auch prompt angehalten, das ist fahren ohne versicherung und urkundenfälschung sagte der beamte. ich bin noch in der probezeit und habe auch noch keine verkerhsvergehen begangen, aber wurde als jugendlicher zu geldstrafen und sozialstunden verurteilt, spielt das auch eine rolle für die? darf ich den führi behalten oder muss ich ihn neu machen? aus den übersichten werde ich nicht schlau da steht 6 punkte und aufbauseminar, aber nich konkret ob der lappen futsch ist,
ich hoffe mir kann jemand helfen

gruß morones

Der Beitrag wurde von morones bearbeitet: 22.04.2007, 22:13
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Jens
Beitrag 22.04.2007, 22:15
Beitrag #2


Mitglied
********

Gruppe: Globaler Moderator
Beiträge: 30316
Beigetreten: 16.01.2006
Wohnort: Kiel
Mitglieds-Nr.: 16036



Zitat (morones @ 22.04.2007, 23:12) *
aber wurde als jugendlicher zu geldstrafen und sozialstunden verurteilt
Wenn dir das Gericht die Fahrerlaubnis nicht entzogen hat, dann hast du wohl deine Fahrerlaubnis noch.


--------------------
Go to the top of the page
 
+Quote Post
morones
Beitrag 22.04.2007, 22:17
Beitrag #3


Neuling


Gruppe: Members
Beiträge: 5
Beigetreten: 22.04.2007
Mitglieds-Nr.: 30913



die straftaten als jugendlicher liegen nun schon merhere jahre zurück, ich bin jetzt 22 und das erste mal seit langem, dass ich wieder in kontakt mit den cops komme :-C
wegen dem roller kommt erstmal post hat der beamte noch gesagt
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Jens
Beitrag 22.04.2007, 22:21
Beitrag #4


Mitglied
********

Gruppe: Globaler Moderator
Beiträge: 30316
Beigetreten: 16.01.2006
Wohnort: Kiel
Mitglieds-Nr.: 16036



Sorry, da hab ich dein Posting falsch verstanden, ich dachte das wäre schon das Urteil für den "Roller-Blödsinn".

Du hast also gegen das Pflichtversicherungsgesetz verstoßen, tateinheitlich mit Urkundenfälschung. Das dürfte eigentlich keine Entziehung der Fahrerlaubnis geben.


--------------------
Go to the top of the page
 
+Quote Post
morones
Beitrag 22.04.2007, 22:25
Beitrag #5


Neuling


Gruppe: Members
Beiträge: 5
Beigetreten: 22.04.2007
Mitglieds-Nr.: 30913



ich hoffe das, ich habe nämlich noch nich mal den kredit für den läppen abbezahlt, wäre echt frustriert wenn ich den verlieren würde, aufbauseminar und strafe würde ich auf jeden fall noch bezahlt bekommen, hauptsache ich darf den führi behalten,
danke für deine antwort jens
Go to the top of the page
 
+Quote Post
dete
Beitrag 23.04.2007, 03:38
Beitrag #6


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 2197
Beigetreten: 30.09.2005
Mitglieds-Nr.: 13386



Ich bin schon lange nicht mehr so jung, frage mich deshalb, ist das Dummheit?

Eine falsche Farbe des Kennzeichens fällt auch keinem auf!

dete
Go to the top of the page
 
+Quote Post
JTH
Beitrag 23.04.2007, 05:35
Beitrag #7


Mitglied
********

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 14883
Beigetreten: 17.02.2007
Wohnort: Ost-, Ober- und Westallgäu
Mitglieds-Nr.: 28645



Um genau zu sein liegen sogar zwei Urkundenfälschungen vor: Einmal das HErstellen der Urkunde (Montieren des Kennzeichens) und dann noch der Gebrauch der Urkunde (Du setzt den Roller in Betrieb und täuschst vor, versichert zu sein). Das Vergehen nach dem PflVersG kommt natürlich noch dazu.

Wie kam es eigentlich in Deinen Kopf hinein so einen Blödsinn zu veranstalten? Die Polizei hält speziell im März und April - verstärkt Ausschau nach Versicherungskennzeichen des Vorjahres blink.gif


--------------------
Grüße aus dem Allgäu - JTH



Das Leben geht zu schnell zum Rasen
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Sasquatch
Beitrag 23.04.2007, 07:35
Beitrag #8


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 4384
Beigetreten: 12.08.2005
Mitglieds-Nr.: 12074



Zitat (JTH @ 23.04.2007, 06:35) *
Um genau zu sein liegen sogar zwei Urkundenfälschungen vor: Einmal das HErstellen der Urkunde (Montieren des Kennzeichens) und dann noch der Gebrauch der Urkunde (Du setzt den Roller in Betrieb und täuschst vor, versichert zu sein). Das Vergehen nach dem PflVersG kommt natürlich noch dazu.

Wie kam es eigentlich in Deinen Kopf hinein so einen Blödsinn zu veranstalten? Die Polizei hält speziell im März und April - verstärkt Ausschau nach Versicherungskennzeichen des Vorjahres blink.gif


Nein, es liegt, sofern er das Schild selbst nicht manipuliert hat, gerade keine Urkundenfälschung vor. Urkundenfälschung ist bei Mofakennzeichen durch das Anbringen an einem anderen Fahrzeug nicht gegeben, weil diese Kennzeichen von dem Versicherer so herausgegeben werden, nicht in Verbindung mit einem bestimmten Fahrzeug, also anders als bei einem Autokennzeichen, das von der Behörde auf ein bestimmtes Fahrzeug zugeteilt wird. Hat mir ein Richter so bestätigt. Urkundenfälschung ists erst dann, wenn man versucht, auf dem Schild das Gültigkeitsjahr zu ändern.


--------------------

Go to the top of the page
 
+Quote Post
ts1
Beitrag 23.04.2007, 07:56
Beitrag #9


Mitglied
********

Gruppe: Banned
Beiträge: 10790
Beigetreten: 21.12.2004
Mitglieds-Nr.: 7367



Zitat (Sasquatch @ 23.04.2007, 08:35) *
Urkundenfälschung ist bei Mofakennzeichen durch das Anbringen an einem anderen Fahrzeug nicht gegeben, weil diese Kennzeichen von dem Versicherer so herausgegeben werden, nicht in Verbindung mit einem bestimmten Fahrzeug, also anders als bei einem Autokennzeichen, das von der Behörde auf ein bestimmtes Fahrzeug zugeteilt wird.
Das machten imho meine Versicherungen bisher aber anders, nämlich doch genau in Verbindung mit einem genau definierten (FIN) Fahrzeug.
Wozu wäre im Vordruck sonst das entsprechende Feld, ist die Angabe freiwillig und beliebig?
Wenn beliebig, dann wäre man in der Funktion dieser übertragbaren Kennzeichen doch schon bei den roten Versicherungskennzeichen, die analog den roten Zulassungskennzeichen für vertrauenswürdige Händler den Probefahrten dienen.


--------------------
MfG Thomas
Go to the top of the page
 
+Quote Post
JTH
Beitrag 23.04.2007, 08:05
Beitrag #10


Mitglied
********

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 14883
Beigetreten: 17.02.2007
Wohnort: Ost-, Ober- und Westallgäu
Mitglieds-Nr.: 28645



Das Versicherungskennzeichen wird für ein durch die FIN identifiziertes Fahrzeug ausgegeben. Laut Kommentierung zum StGB ist ein Mofa/Roller in Verbindung mit einem Versicherungskennzeichen sehr wohl eine zusammengesetzte Urkunde, welche als Fälschung zunächst hergestellt und dann in Gebrauch genommen wird.


--------------------
Grüße aus dem Allgäu - JTH



Das Leben geht zu schnell zum Rasen
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Burkhard
Beitrag 23.04.2007, 09:05
Beitrag #11


Mitglied
*******

Gruppe: Globaler Moderator
Beiträge: 4769
Beigetreten: 20.01.2005
Wohnort: Berlin
Mitglieds-Nr.: 7902



Zitat (Sasquatch @ 23.04.2007, 08:35) *
Nein, es liegt, sofern er das Schild selbst nicht manipuliert hat, gerade keine Urkundenfälschung vor.

Selbstverständlich ist das eine Urkundenfälschung, da es sich hierbei um eine zusammengesetzte Urkunde handelt.

Zitat
§ 267 Urkundenfälschung

(1) Wer zur Täuschung im Rechtsverkehr eine unechte Urkunde herstellt, eine echte Urkunde verfälscht oder eine unechte oder verfälschte Urkunde gebraucht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Der Versuch ist strafbar.


Über das Versicherungskennzeichen kann der Fahrzeughalter ermittelt werden. Es soll im Rechtsverkehr u. a. bekunden, dass das Kleinkraftrad ordnungsgemäß versichert ist. Wer also ein Versicherungskennzeichen, dass nicht dem Fahrzeug über die FIN zugeordnet ist, anbringt um das Fahrzeug dann in Betrieb zu nehmen (Versuch) oder in Betrieb nimmt, hat eine unechte Urkunde zur Täuschung im Rechtsverkehr hergestellt und diese auch gebraucht.

Was die Anbringung eines Versicherungskennzeichens nicht sein kann, ist ein Kennzeichenmissbrauch (§ 22 StVG), da ein Versicherungskennzeichen kein amtliches Kennzeichen ist, was eine notwendige Tatbestandsvoraussetzung des § 22 StVG ist.


--------------------
Go to the top of the page
 
+Quote Post
JTH
Beitrag 23.04.2007, 10:37
Beitrag #12


Mitglied
********

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 14883
Beigetreten: 17.02.2007
Wohnort: Ost-, Ober- und Westallgäu
Mitglieds-Nr.: 28645



@Expert

Dann sind wir uns ja mal einig... laugh2.gif


--------------------
Grüße aus dem Allgäu - JTH



Das Leben geht zu schnell zum Rasen
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Burkhard
Beitrag 23.04.2007, 10:43
Beitrag #13


Mitglied
*******

Gruppe: Globaler Moderator
Beiträge: 4769
Beigetreten: 20.01.2005
Wohnort: Berlin
Mitglieds-Nr.: 7902



Waren wir uns denn schon mal uneinig? whistling.gif cop.gif

Bisher haben wir doch immer einen gemeinsamen Nenner gefunden. police.gif


--------------------
Go to the top of the page
 
+Quote Post
JTH
Beitrag 23.04.2007, 10:46
Beitrag #14


Mitglied
********

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 14883
Beigetreten: 17.02.2007
Wohnort: Ost-, Ober- und Westallgäu
Mitglieds-Nr.: 28645



cheers.gif


--------------------
Grüße aus dem Allgäu - JTH



Das Leben geht zu schnell zum Rasen
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Luxfur
Beitrag 23.04.2007, 10:50
Beitrag #15


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 8352
Beigetreten: 28.07.2005
Mitglieds-Nr.: 11674



Da gehts schon wieder los, in alter Manier kommt der Süddeutsche mit seinem Maß daher, ohne zu fragen ob das Nordlicht nicht lieber n Kindl trinken würde. Ungeheuerlich tongue.gif.


--------------------
"Wenn alle täuschenden Gedanken dahinschmelzen, wird sich die zu Grunde liegende Essenz aus eignem Antrieb offenbaren."
Hanshan
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Burkhard
Beitrag 23.04.2007, 10:59
Beitrag #16


Mitglied
*******

Gruppe: Globaler Moderator
Beiträge: 4769
Beigetreten: 20.01.2005
Wohnort: Berlin
Mitglieds-Nr.: 7902



Auch wenn es mal ganz nett ist, etwas abzuschweifen, müssen wir aufpassen, dass wir nicht offtopic.gif geraten. Daher sollten wir nun wieder zurück zum Thema kommen.wavey.gif


--------------------
Go to the top of the page
 
+Quote Post
morones
Beitrag 24.04.2007, 02:39
Beitrag #17


Neuling


Gruppe: Members
Beiträge: 5
Beigetreten: 22.04.2007
Mitglieds-Nr.: 30913



danke für die vielen antworten
ja das war schon ziemlich bescheuert von mir mit dem kennzeichen, hab mich gefreut dass mein roller wieder ging und wollte eigentlich nur kurz in die stadt, hätte nie gedacht dass ich angehalten werde, aber das is keine entschuldigung, aber meint ihr jetzt dass ich dafür den führerschein abgeben muss oder nich?
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Burkhard
Beitrag 24.04.2007, 08:15
Beitrag #18


Mitglied
*******

Gruppe: Globaler Moderator
Beiträge: 4769
Beigetreten: 20.01.2005
Wohnort: Berlin
Mitglieds-Nr.: 7902



Nein. Das ist keine Grundlage für eine gerichtliche Entziehung der FE. Siehe hierzu in § 69 StGB. Eine Ungeeignetheit lässt sich hieraus nicht herleiten.


--------------------
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Sasquatch
Beitrag 24.04.2007, 08:37
Beitrag #19


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 4384
Beigetreten: 12.08.2005
Mitglieds-Nr.: 12074



Nur nebenbei zur Urkundenfälschung und vor allem auch zu meiner Rehabilitation:

vergangene Woche war genau so ein Fall zu verhandeln: blaues Kennzeichen an die Mofa geschraubt, vorher die Jahreszahl auf 2006 geändert. Der Richter und die Staatsanwältin waren einhellig der Meinung, dass hier, wäre das Kennzeichen nicht abgeändert worden, keine Urkundenfälschung vorgelegen hätte. Ich war selbst erstaunt, habe aber nicht weiter nachgefragt. Vielleicht liegt es daran, dass das Kennzeichen (also der eine Teil der Urkunde) bereits weit vor der Anbringung des Kennzeichens an der Mofa erstellt wird. Dazu stellt sich eine andere Frage: Was ist, wenn die Mofa, für die man einen Versicherungsvertrag abgeschlossen und dementsprechend ein Kennzeichen erhalten hat, kaputt geht. Kann man das Kennzeichen dann an einem gleichen oder gleichwertigen Fahrzeug weiterverwenden, oder ist der Rest des Versicherungsjahres verloren? Mal die Versicherungsspezis an die Front.


--------------------

Go to the top of the page
 
+Quote Post
JTH
Beitrag 24.04.2007, 08:43
Beitrag #20


Mitglied
********

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 14883
Beigetreten: 17.02.2007
Wohnort: Ost-, Ober- und Westallgäu
Mitglieds-Nr.: 28645



Zunächst ist das Versicherungskennzeichen an die FIN gekoppelt. Frag aml bei Deiner Versicherung nach, ob der Vertrag, welcher ja durch das Kennzeichen ausgedrückt wird, aud ein anderes Fahrzeug umgeschrieben werden kann.

Aber eine interessante Frage ist das schon, welche sich hierbei auftut. think.gif


--------------------
Grüße aus dem Allgäu - JTH



Das Leben geht zu schnell zum Rasen
Go to the top of the page
 
+Quote Post
El Bestrafo
Beitrag 24.04.2007, 08:44
Beitrag #21


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 4365
Beigetreten: 11.03.2005
Wohnort: bei Berlin
Mitglieds-Nr.: 8774



Dann muss der Versicherungsvertrag an das neue Fz. angepasst werden, in dem er neu mit der neuen Fahrgestellnummer ausgestellt wird.


--------------------
Wir sind die Guten
Einen Verkehrsverstoß kann man auch ohne Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer begehen.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
steveluke
Beitrag 24.04.2007, 08:44
Beitrag #22


Mitglied
********

Gruppe: Globaler Moderator
Beiträge: 15843
Beigetreten: 13.09.2003
Wohnort: Middle Fritham (bei North Cothlestone Hall)
Mitglieds-Nr.: 3



Du wirfst sehr gute Fragen auf, Sasquatch.
Ich erinnere mich an eine vergangene Diskussion, in der wir uns allesamt nicht darüber einig werden konnten, ob es sich bei Mofa/KKR i.V.m. Versicherungskennzeichen um eine Urkunde handelt oder nicht (es ging auch um die Frage einer vermtl. Urkundenfälschung im ähnlichen Zusammenhang).


--------------------
Bitte beachten: Nicht über boardeigene Kanäle erreichbar.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
JTH
Beitrag 24.04.2007, 08:58
Beitrag #23


Mitglied
********

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 14883
Beigetreten: 17.02.2007
Wohnort: Ost-, Ober- und Westallgäu
Mitglieds-Nr.: 28645



Zitat (steveluke @ 24.04.2007, 10:44) *
Ich erinnere mich an eine vergangene Diskussion, in der wir uns allesamt nicht darüber einig werden konnten, ob es sich bei Mofa/KKR i.V.m. Versicherungskennzeichen um eine Urkunde handelt oder nicht (es ging auch um die Frage einer vermtl. Urkundenfälschung im ähnlichen Zusammenhang).


Ich bin grad an genau so einer Sache dran. Lt. unserer StA und der einschlägigen Kommentierung wird die zusammengestzte Urkunde Mofa/KKR und Versicherungskennzeichen bejat (blödes Wort finde ich...)


--------------------
Grüße aus dem Allgäu - JTH



Das Leben geht zu schnell zum Rasen
Go to the top of the page
 
+Quote Post
steveluke
Beitrag 24.04.2007, 09:14
Beitrag #24


Mitglied
********

Gruppe: Globaler Moderator
Beiträge: 15843
Beigetreten: 13.09.2003
Wohnort: Middle Fritham (bei North Cothlestone Hall)
Mitglieds-Nr.: 3



Zitat (JTH @ 24.04.2007, 09:58) *
Ich bin grad an genau so einer Sache dran. Lt. unserer StA und der einschlägigen Kommentierung wird die zusammengestzte Urkunde Mofa/KKR und Versicherungskennzeichen bejat (...)

Ich hatte diese Meinung auch vertreten.
Das Gegenargument lautete damals IIRC, dass durch die Ausgabe und das Anbringen des Versicherungskennzeichens lediglich das Bestehen (irgend)eines gültigen Versicherungsvertrages dokumentiert werden soll und daher ein fester Bezug zum konkreten Fahrzeug nicht hergestellt werden dürfe.


--------------------
Bitte beachten: Nicht über boardeigene Kanäle erreichbar.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
El Bestrafo
Beitrag 24.04.2007, 09:22
Beitrag #25


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 4365
Beigetreten: 11.03.2005
Wohnort: bei Berlin
Mitglieds-Nr.: 8774



Aber wozu wird dann die FIN im Versicherungsvertrag vermerkt?! think.gif


--------------------
Wir sind die Guten
Einen Verkehrsverstoß kann man auch ohne Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer begehen.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
steveluke
Beitrag 24.04.2007, 09:41
Beitrag #26


Mitglied
********

Gruppe: Globaler Moderator
Beiträge: 15843
Beigetreten: 13.09.2003
Wohnort: Middle Fritham (bei North Cothlestone Hall)
Mitglieds-Nr.: 3



Leute, ich muss ein wenig zurückrudern.
Ich habe den Thread, auf den ich mich weiter oben bezog, im Archiv nochmal nachgelesen.
Der Sachverhalt war damals ein etwas anderer, und zwar ging es um die Frage, inwieweit das Herumfahren mit einem seit Jahren abgelaufenen, jedoch mit der aktuell ausgegebenen Kennzeichenfarbe versehenen Versicherungskennzeichen eine Urkundenfälschung sein könnte.

Ich sollte erst recherchieren - und dann schreiben... blushing.gif


--------------------
Bitte beachten: Nicht über boardeigene Kanäle erreichbar.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
El Bestrafo
Beitrag 24.04.2007, 09:44
Beitrag #27


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 4365
Beigetreten: 11.03.2005
Wohnort: bei Berlin
Mitglieds-Nr.: 8774



kann passieren showoff.gif


--------------------
Wir sind die Guten
Einen Verkehrsverstoß kann man auch ohne Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer begehen.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Luxfur
Beitrag 24.04.2007, 10:22
Beitrag #28


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 8352
Beigetreten: 28.07.2005
Mitglieds-Nr.: 11674



Zitat (El Bestrafo @ 24.04.2007, 10:22) *
Aber wozu wird dann die FIN im Versicherungsvertrag vermerkt?! think.gif
Es dient der Vorsorge, dass der Versicherungsvertrag nicht auf beliebig viele Fahrzeuge, durch Ummontage des Kennzeichens, ausgedehnt wird.
Ob das ein rationales Verhalten des Versicherers ist seie mal dahingestellt, aber es ist zumindest sein gutes Recht, die Nutzung an einem bestimmten Fahrzeug, durch die FIN näher bestimmt, in den Vertrag aufzunehmen.

Das die Verbindung mit dem Fahrzeug nicht elementar für das Zustandekommen der Urkunde ist ergibt sich m.E. bereits daraus, dass ein Versicherungskennzeichen, dass nie an einem Fhzg. befestigt war, jedoch ständig im Helmfach mitgeführt wurde, m.W. bereits der Versicherungspflicht genügt: Es beurkundet das vorliegen des nötigen Versicherungsvertrages eindeutig.
Edit: Zumindest hatten wir hier, wenn ich nicht senil werde, einen entsprechenden Fall, dass das VKZ nicht am Roller montiert war, das den Beamten aber weiter nicht störte.
(Liegt es im falschen Roller, hier dem eines Freundes, dann mag das eine Vertragsverletzung sein, aus der dem Vesicherer Ansprüche gegen den VN entstehen, der Schluss einer Urkundenfälschung verbietet sich jedoch.)

Entgegen der offenbar h.M. sehe ich überhaupt erst garkeine zusammengesetze Urkunde. Wenn bereits das bloße Mitführen des Kennzeichens zur Beurkundung des Versicherungsschutzes ausreicht, und lediglich das Nicht-Anbringen als OWi geahndet wird, dann ist es doch widersinnig die dauerhafte, räumliche und feste Verbindung von Urkunde und Augenscheinobjekt "Mofa" zu bejahen.
Auch ist der Wert dieser Beweiseinheit für mich fraglich: Welchem Fhzg. die Versicherung, ausgedrückt durch das Versicherungskennzeichen, zugeordnet ist ergibt sich unzweifelhaft aus dem Versicherungsvertrag, die tatsächliche Anbringung ist schlichtweg ein ungeeignetes Mittel zur Feststellung. Ich persl. kann im von @Sasquatch angeführten Fall beim besten Willen keine Urkundenfälschung erkennen.


--------------------
"Wenn alle täuschenden Gedanken dahinschmelzen, wird sich die zu Grunde liegende Essenz aus eignem Antrieb offenbaren."
Hanshan
Go to the top of the page
 
+Quote Post
El Bestrafo
Beitrag 24.04.2007, 10:27
Beitrag #29


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 4365
Beigetreten: 11.03.2005
Wohnort: bei Berlin
Mitglieds-Nr.: 8774



Sorry Luxfur, diese Rechtsmeinung teile ich nicht mit dir.


--------------------
Wir sind die Guten
Einen Verkehrsverstoß kann man auch ohne Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer begehen.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Luxfur
Beitrag 24.04.2007, 10:32
Beitrag #30


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 8352
Beigetreten: 28.07.2005
Mitglieds-Nr.: 11674



Das brauchst du ja auch garnicht, ist ja meine und nicht deine wink.gif.
Und weißgott will ich nicht sagen, dass mit der Argumentation ein Blumentopf zu gewinnen ist - gleichwohl kann ich aber einfach keine überzeugenden Argumente für die gegenteilige Ansicht finden.


--------------------
"Wenn alle täuschenden Gedanken dahinschmelzen, wird sich die zu Grunde liegende Essenz aus eignem Antrieb offenbaren."
Hanshan
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Gast_lemonshark_*
Beitrag 24.04.2007, 13:57
Beitrag #31





Guests






Zitat (Luxfur @ 23.04.2007, 12:50) *
Da gehts schon wieder los, in alter Manier kommt der Süddeutsche mit seinem Maß daher, ohne zu fragen ob das Nordlicht nicht lieber n Kindl trinken würde. Ungeheuerlich tongue.gif.


Ist zwar schon wieder OT, aber es heißt ein für alle mal die Maß (ß geschrieben, ss gesprochen), im Satz also korrekt "mit seiner Maß daher"
Go to the top of the page
 
+Quote Post
morones
Beitrag 22.06.2007, 00:48
Beitrag #32


Neuling


Gruppe: Members
Beiträge: 5
Beigetreten: 22.04.2007
Mitglieds-Nr.: 30913



hallo, ich bin es wieder

es ja nun schon etwas ehr mitd er sache, und ich ahbe edn anhörungsbogen losgeschickt und alles gesatnden, nun hat mein kollege, von dem ich das kennzeichen hatte, eine vorladung bekommen wegen beihilfe zum kennzeichenmißbrauch. das bedeutet doch wohl dass die ganze sache vor gericht kommt oder? ich habe jetzt echt furchtbare angst um meinen lappen, weil ich ja wie gesagt noch in der probezeit bin. Ist es so, dass ich den lappen jetzt auf jeden fall abgeben muss und neu machen, weil die sache vor gericht kommt??? ich habe noch kein schreiben bekommen von denen, da kommt bestimmt erst die einladung direkt vor gericht, mein kollege wird sagen, dass ich nett gefragt ahbe und er mir sein kennzeichen gab, womit muss er rechnen? man, die ganze sache wächst mir über den kopf, bitte helft mir wie ich mich weiter verhalten soll. danke und freundliche grüße
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Andreas
Beitrag 22.06.2007, 06:51
Beitrag #33


Mitglied
********

Gruppe: Globaler Moderator
Beiträge: 26749
Beigetreten: 13.09.2003
Wohnort: Franken
Mitglieds-Nr.: 12



Zitat (morones @ 22.06.2007, 01:48) *
Ist es so, dass ich den lappen jetzt auf jeden fall abgeben muss und neu machen, weil die sache vor gericht kommt???


So ist es nicht. Bei einem Kennzeichenmißbrauch mußt du i. d. R. nicht mit dem Entzug der Fahrerlaubnis rechnen.


--------------------
Vogel fliegt, Fisch schwimmt, Mensch läuft (Emil Zatopek)
Wenn du laufen willst, dann lauf eine Meile. Willst du aber ein neues Leben, dann lauf Marathon (Emil Zatopek)
>>UNICEF - Running for Children<<
Go to the top of the page
 
+Quote Post
El Bestrafo
Beitrag 22.06.2007, 13:25
Beitrag #34


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 4365
Beigetreten: 11.03.2005
Wohnort: bei Berlin
Mitglieds-Nr.: 8774



Beihilfe zum Kennzeichenissbrauch... Das ist bei einem Versicherungskennzeichen garnicht möglich, da dieses kein amtliches Kennzeichen nach § 22 StVG ist. Somit wäre dieser Tatvorwurf falsch.


--------------------
Wir sind die Guten
Einen Verkehrsverstoß kann man auch ohne Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer begehen.
Go to the top of the page
 
+Quote Post

Reply to this topicStart new topic
1 Besucher lesen dieses Thema (Gäste: 1 | Anonyme Besucher: 0)
0 Mitglieder:

 



RSS Vereinfachte Darstellung Aktuelles Datum: 25.04.2024 - 20:56