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> Innerhalb Verlängerter Probezeit Und Nach Mpu Zu Schnell
duct4402
Beitrag 14.11.2006, 11:52
Beitrag #1


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Hallo, ich habe heute morgen einen groben Fehler begangen. Bin in einer Tempo 60 Zone außerorts mit 103 Stundenkilometern gemessen worden.

Ich befinde mich in der verlängerten Probezeit, da ich zuvor schoneinmal meine Fahrerlaubnis verloren habe, und nur im Rahmen einer MPU wiedererhalten habe. Durch den Entzug der Fahrerlaubnis wurde mir zusätzlich zu neuen Probezeit nach der Wiedererteilung, auch die Restprobezeit angerechnet.

War gerade schon beim Straßenverkehrsamt und habe mit der zuständigen Stelle gesprochen. Die Dame war sich nicht sicher ob es für eine MPU langen würde.

Habt Ihr einen Rat wie ich mich nun verhalten soll? Fahrerlaubnis freiwillig abgeben

Gruß vom Chris
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ottilie
Beitrag 14.11.2006, 12:07
Beitrag #2


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Hi,

hier hast du die probezeitgrafik:
http://www.verkehrsportal.de/fuehrerschein/probezeit.php

nach einem neuen A-verstoss in der verlängerten probezeit ist mit einer neuen MPU nach meiner meinung zu rechnen.

LG


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Tortenjan
Beitrag 14.11.2006, 12:09
Beitrag #3


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Erst einmal abwarten, was überhaupt als Tatvorwurf kommt. Bist Du angehalten worden? Ein Geschwindigkeitsverstoß ist immer ein A-Verstoß , daher dürftest Du wohl den Punkt 4 der Grafik noch einmal durchlaufen FAQ: Probezeit und Verkehrsverstöße

Es stellt sich jetzt allerdings die Frage, warum du schon wieder soweit bist. Normalerweise sollte man doch vorher geschnallt haben wie der Hase läuft. Vielleicht solltest Du Dir Hilfe bei einem Verkehrspsychologen holen.


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Zitat @mir "In jeder Gruppe gibt es immer so 5% Volltrottel" Zitat @Janus:"§0 StVO: "Man sieht doch, was gemeint ist!""
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duct4402
Beitrag 14.11.2006, 12:15
Beitrag #4


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Also ich kann euch ja mal sagen wie es ausführlich bisher war und welche Verstösse ich begangen habe.

Führerscheinprüfung im Jahre 2002 abgelegt.
Januar 2003 Unfall verursacht und 3 Punkte erhalten. Nachschulung und verlängerter Probezeit.
Juni 2003 und August 2003 Geschwindigkeit 2 mal überschritten. Jeweils mehr als 21 Km/H.
November 2003 Trúnkenheit im Verkehr. Führerschein beschlagnahmt. Verhandlung im Juni 2004. Fahrerlaubnis wurde entzogen.

Die Frage ist nun vorallem wie das Straßenverkehrsamt das sieht. Man sagte mir das auch damit zu rechnen ist, dass Auflagen gemacht werden.
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Jens
Beitrag 14.11.2006, 12:24
Beitrag #5


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Zitat (duct4402 @ 14.11.2006, 12:15) *
Die Frage ist nun vorallem wie das Straßenverkehrsamt das sieht. Man sagte mir das auch damit zu rechnen ist, dass Auflagen gemacht werden.
Bei dir greift §2a StVG, Abs. 5
Zitat
Auf eine mit der Erteilung einer Fahrerlaubnis nach vorangegangener Entziehung gemäß Absatz 1 Satz 7 beginnende neue Probezeit ist Absatz 2 nicht anzuwenden. Die zuständige Behörde hat in diesem Fall in der Regel die Beibringung eines Gutachtens einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung anzuordnen, sobald der Inhaber einer Fahrerlaubnis innerhalb der neuen Probezeit erneut eine schwerwiegende oder zwei weniger schwerwiegende Zuwiderhandlungen begangen hat.
die Behörde wird eine MPU anordnen. Wenn du es dann nicht schaffst fristgerecht eine positive MPU beizubringen wird die Fahrerlaubnis entzogen.


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Tortenjan
Beitrag 14.11.2006, 12:27
Beitrag #6


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Hast du 2003 eine Teilnahmeempfehlung zum Verkehrspsychologischen Beratungsgespräch bekommen?


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duct4402
Beitrag 14.11.2006, 12:34
Beitrag #7


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Ja die Empfehlung habe ich bekommen. Habe jedoch nicht daran teilgenommen weil es nicht verpflichtend war.
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corneliusrufus
Beitrag 14.11.2006, 12:44
Beitrag #8


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Genau das ist der Punkt. Wärst Du nämlich zu einem Verkehrspsychologen gegangen, so hättest Du weiteres vermeiden gelernt haben können. Nun droht die MPU und es fragt sich, wie willst Du Dich auf diese vorbereiten?

Hast Du denn schon Ursachen gefunden, warum Du bisher (immer wieder) aufgefallen bist? War es Eile, falsches Timing, Fun am Schnellfahren oder was?

Liebe Greet-Ings, Cornelius


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Tortenjan
Beitrag 14.11.2006, 12:48
Beitrag #9


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Dann bist Du jetzt bei Punkt 3 angelangt. Und, mit Verlaub geesagt, ich glaube der Verkehrspsychologe hätte Dir gut getan. Wieso kommt es bei Dir immer wieder zu solchen doch schon recht heftigen Verstößen? Wo liegen die Probleme?


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duct4402
Beitrag 14.11.2006, 12:55
Beitrag #10


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Ich denke es liegt daran das in gewissen Situationen einen Art Unberherrscht sein aufkommt und damit sich wohl das Verhalten erklären lässt.

War auf dem Weg zu einem Bewerbungsgespräch und relativ spät drann. Obwohl das mit Sicherheit nichts gutmacht.

Soll ich mich vielleicht zu einem Anwalt begeben?
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Tortenjan
Beitrag 14.11.2006, 13:12
Beitrag #11


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Ein Anwalt würde nur Helfen können, wenn er irgendwie den Tatvorwurf entkräften könnte. Erfolgsaussichten eher gering. Wird der BuGeBe rechtskräftig führt an der MPU kein Weg vorbei.


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duct4402
Beitrag 14.11.2006, 13:16
Beitrag #12


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Und wie sind die Chancen eine 2. MPU zu bestehen?
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Tortenjan
Beitrag 14.11.2006, 13:20
Beitrag #13


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Schlechter als bei der ersten wink.gif. Du must jetzt zeigen, daß du deine Probleme erkannt hast und wie Du weitere Verstöße wirkungsvoll verhindern willst. Nicht ganz einfach aber durchaus machbar. Eine gute Vorbereitung ggf. mit professioneller Hilfe ist aber unbedingte Voraussetzung.


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duct4402
Beitrag 14.11.2006, 13:25
Beitrag #14


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Ich denke ich werde meine Vorbereitung so ablaufen lassen wie bei der 1. MPU. Werde die ganze Sache nicht runterbewerten und vorallem offenlegen was mich dazu gebracht hat wieder so einen Schwachsinn anzustellen.

Muss sagen das es vermutlich auch bei einer MPU auf die Ehrlichkeit ankommt.
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ottilie
Beitrag 14.11.2006, 13:34
Beitrag #15


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Zitat (duct4402 @ 14.11.2006, 13:25) *
Ich denke ich werde meine Vorbereitung so ablaufen lassen wie bei der 1. MPU. Werde die ganze Sache nicht runterbewerten und vorallem offenlegen was mich dazu gebracht hat wieder so einen Schwachsinn anzustellen.

Muss sagen das es vermutlich auch bei einer MPU auf die Ehrlichkeit ankommt.


jepp, wenn du schon eine mpu hinter dir hast, weisst du vermutlich ,wie ein psychogespräch abläuft,.

mit offener selbstkritischer aufarbeitung., was hat dich dazugebracht (innere,äussere auslöser)und angaben deiner vermeidungsstrategien , warum bist du jetzt so sicher, dass dir das nicht mehr passieren wird,.


LG


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duct4402
Beitrag 14.11.2006, 13:58
Beitrag #16


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Ich will mal ein Beispiel anbringen.

1. Wieso sind sie zu schnell gefahren?

Antwort: Ich bin mir bewusst das ich einen Fehler gemacht habe den ich bereist zuvor häufiger gemacht habe. Der Grund warum ich zu schnell unterwegs war ist, dass ich auf dem Weg zu einem Bewerbungsgespräch war und nicht zu spät kommen wollte. Es hängt für mich viel an diesem Job. Ich bin mir jedoch im klaren darüber, dass auch wichtige Termine KEIN GRUND für eine Ordnungswiedrigkeit ist.

2. Wie wollen Sie sicher sein, dass es nicht wieder zu Übertretungen kommt?

Antwort: Ich denke das man sich darüber im Klaren sein sollte das durch die Aufstellung von Regeln, in diesem Fall auch Verkehrsregeln, eine gewisse Sicherheit für sich und die Allgemeinheit gewährleistet werden soll. Mein Verantwortungsbewusstsein sollte mir sagen, dass ich demnach nicht nur für mich, sondern auch für andere Menschen eine Verantwortung habe wenn ich ein KFZ führe. Demnach werde ich nicht wieder ein solch unüberlegtes Verhalten an den Tag zu legen.


Das wäre jetzt meine Antwort auf solche Fragen gewesen. Und ich meine es ehrlich.
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ottilie
Beitrag 14.11.2006, 14:13
Beitrag #17


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also,..ich denk , das ist zu wenig,.du beschreibst mehr von aussen, ..

was genau an deiner persönlichkeit kannst du benennen,dass es immer wieder zu dem schnellfahren kommen konnte,..und mit welchen massnahmen willst du das in der zukunft sicherstellen, dass dir das nicht mehr passiert,.

ich denke, ein VP könnte da sehr hilfreich sein,.

LG


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duct4402
Beitrag 14.11.2006, 14:18
Beitrag #18


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Hm..ich bin halt am überlegen ob es nötig ist mir Hilfe von außen zu holen. Habe die 1. MPU auch direkt und mit privater Vorbereitung und absoluter Ehrlichkeit bestanden. Und es ging bei dieser MPU ja immerhin darum einen schwerwiegenden § 315 C, bzw. die Anmerkung "Hat sich ungeeignet zum führen von KFZ erwiesen" zu entrkräften, bzw. vom Gegenteil zu überzeugen.

Will damit nicht sagen das die erneute Überschreitung der Geschwindigkeit eine Nebensache ist.
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corneliusrufus
Beitrag 14.11.2006, 14:25
Beitrag #19


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Nicht man sollte zu schznell fahren, sondern verwende Sätze wie ich habe eingesehen, dass cih meien Zeit besser planen muss. Wenn es dann trotzdem zu einer Verspätung kommt, dann werde ich eben anhalten, telefonisch meine Verspätung ankündigen und dann ruhig weiter fahren ...

Du musst in Dir aufklären, warum Du ("man") angemessen fahren sollst - es jedoch nicht getan hast. Warum Du ("man") das nicht mehr tust - selbst wenn wieder einmal alles schief läuft - wie verhinderst Du das. Etc.

Liebe Greet-Ings, Cornelius


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duct4402
Beitrag 14.11.2006, 14:38
Beitrag #20


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Ist es eigentlich auch möglich das die Fahrerlaubnisbehörde auch OHNE Anweisung ein Gutachten vorzulegen die Fahrerlaubnis entziehen kann, oder geht das nur mit NEGATIV Gutachten?

Desweiteren werde ich im MPU Gespräch sagen wie wichtig mir der Führerschein ist und das ich diesen auch für meine Familie brauche. Ein Familienmitglied von mir ist sehr pflegebedürftig und 100 Prozent Schwerstbehindert. Es ist so das daher auch regelmäßige Arztbesuche von Nöten ist.

Will damit kein Mitleid erreichen, sondern klar machen, dass unteranderem diese Situation mich zu Vernunft bringt da ich weiss das ich den Führerschein brauche um mein Leben zu Leben und meiner Familie beizustehen.
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darkstar
Beitrag 14.11.2006, 14:46
Beitrag #21


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Zitat (duct4402 @ 14.11.2006, 14:38) *
Ist es eigentlich auch möglich das die Fahrerlaubnisbehörde auch OHNE Anweisung ein Gutachten vorzulegen die Fahrerlaubnis entziehen kann, oder geht das nur mit NEGATIV Gutachten?
Du wirst eine Frist zur Vorlage bekommen, hälst du diese nicht ein folgt der Entzug. Wenn das nur mit neg. GA ginge würde keiner mehr neg. GA abgeben. whistling.gif
Zitat (duct4402 @ 14.11.2006, 14:38) *
Desweiteren werde ich im MPU Gespräch sagen wie wichtig mir der Führerschein ist und das ich diesen auch für meine Familie brauche. Ein Familienmitglied von mir ist sehr pflegebedürftig und 100 Prozent Schwerstbehindert. Es ist so das daher auch regelmäßige Arztbesuche von Nöten ist.

Will damit kein Mitleid erreichen, sondern klar machen, dass unteranderem diese Situation mich zu Vernunft bringt da ich weiss das ich den Führerschein brauche um mein Leben zu Leben und meiner Familie beizustehen.
Irgendwie braucht jeder den FS einen Mitleidsbonus gibt es nicht. Der eine für die Arbeit, der andere für die Pflege, der nächste ist selbständig. Der Psychologe wird eher fragen warum du den FS so leichtfertig aufs Spiel gesetzt hast, gerade weil du ihn anscheinend dringend brauchst.

mfg
darkstar


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duct4402
Beitrag 14.11.2006, 14:53
Beitrag #22


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Meine Frage bezog sich darauf, ob der Führerschein auch OHNE vorher veranlasste MPU entzogen werden kann, oder ob das nur mit durchgeführter MPU und negativem Ergebnis geht.

Gruß vom Chris
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corneliusrufus
Beitrag 14.11.2006, 14:56
Beitrag #23


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Zitat (duct4402 @ 14.11.2006, 14:38) *
Ist es eigentlich auch möglich das die Fahrerlaubnisbehörde auch OHNE Anweisung ein Gutachten vorzulegen die Fahrerlaubnis entziehen kann, oder geht das nur mit NEGATIV Gutachten?


Das habe ich irgendwie nicht verstanden. Was meinst Du?

Das Du eine FE benötigst, wusstest Du auch früher. Dennoch bist Du zu schnell gefahren. Selbst nach der ersten MPU. Da weckst Du den Gedanken, Du willst eine FE für Dich und schiebst andere Umstände vor. Der einzige Umstand der akzeptiert wird, ist Deine Eignung. Alles andere wird als mangelnde Einsicht gewertet.

Liebe Greet-Ings, Cornelius


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darkstar
Beitrag 14.11.2006, 15:00
Beitrag #24


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Zitat (duct4402 @ 14.11.2006, 14:53) *
Meine Frage bezog sich darauf, ob der Führerschein auch OHNE vorher veranlasste MPU entzogen werden kann, oder ob das nur mit durchgeführter MPU und negativem Ergebnis geht.
Ich habe doch gesagt das du eine Fristvorlage bekommen wirst. Lieferst du bis zu diesem Zeitpunkt die MPU ab, dann behälst du den FS. Kannst du die Fristvorlage nicht einhalten oder du bekommst ein neg. GA folgt der Entzug da von Nichteignung ausgegangen wird.

mfg
darkstar


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duct4402
Beitrag 14.11.2006, 15:08
Beitrag #25


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@corneliusrufus: Habe die Frage etwas unglücklich formuliert. Ist aber schon von "dark" beantwortet worden.

Wielange wird das alles in allem ca. dauern? Hoffe das geht alles noch dieses Jahr über die Bühne.
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Tortenjan
Beitrag 14.11.2006, 15:32
Beitrag #26


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Ich fürchte ihr liegt hier etwas falsch. Hier ist jetzt der Punkt 3 in der netten graphischen Übersicht erreicht. D.h. Entzug, 3 Monate Sperre und dann Neuerteilung. Nachdem schon eine Alk MPU und div. Geschwindigkeitsübertretungen vorangegangen sind kann die MPU wohl als sicher angesehen werden.


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corneliusrufus
Beitrag 14.11.2006, 15:35
Beitrag #27


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Das alles kann einige Wochen bis Monate dauern. Wenn Du das beschleunigen willst, dann musst Du die zuständige Bußgeldstelle in Erfahrung bringen und dort auf einen schnellen bescheid drängen. Diesen dann der FSSt zugänglich machen.

M.E. sollte jedoch eine längere Verfahrensdauer vorteilhafter sein. Da Du zur MPU musst, musst Du dort eine erprobte Verhaltensänderung belegen. Das kann niemand in wenigen Tagen bis Wochen. Sondern in Monaten. Es ist also wichtig, dass Du die Zwischenzeit nutzt.

Liebe Greet-Ings, Cornelius


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duct4402
Beitrag 14.11.2006, 15:55
Beitrag #28


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Also kann mir nicht vorstellen das nach erfolgreicher MPU und einem Geschwindigkeitsvertsoss direkt die FE entzogen wird.

Bei der Führerscheinstelle wurde mir gesagt, das die FE solange nicht entzogen wird, bis das Gutachten vorliegt. Bis zum Gutachten bleibt die FE also bestehen. Zumindest nach deren Aussage.
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darkstar
Beitrag 14.11.2006, 16:08
Beitrag #29


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Zitat (Tortenjan @ 14.11.2006, 15:32) *
Ich fürchte ihr liegt hier etwas falsch. Hier ist jetzt der Punkt 3 in der netten graphischen Übersicht erreicht. D.h. Entzug, 3 Monate Sperre und dann Neuerteilung. Nachdem schon eine Alk MPU und div. Geschwindigkeitsübertretungen vorangegangen sind kann die MPU wohl als sicher angesehen werden.
Ich fürchte hier liegst du etwas falsch. Die Probezeitregelung mit Punkt 3 ist doch hier nicht mehr gefragt. Es lag vorher schon Entzug vor, also ist die Grafik hier nur insoweit anzuwenden als ein erneuter Verstoß in der Restprobezeit vorliegt.

"November 2003 Trúnkenheit im Verkehr. Führerschein beschlagnahmt. Verhandlung im Juni 2004. Fahrerlaubnis wurde entzogen."

Soll heißen wir sind jetzt schon an Punkt 4 nachdem grünen Kasten Erteilung der FE mit Restprobezeit, da ein neuer A-Verstoß vorliegt. Die Rechtsgrundlage hat jens669 schon in seinem Post erwähnt.
Zitat (duct4402 @ 14.11.2006, 15:55) *
Also kann mir nicht vorstellen das nach erfolgreicher MPU und einem Geschwindigkeitsvertsoss direkt die FE entzogen wird.

Bei der Führerscheinstelle wurde mir gesagt, das die FE solange nicht entzogen wird, bis das Gutachten vorliegt. Bis zum Gutachten bleibt die FE also bestehen. Zumindest nach deren Aussage.
Bloß sie werden nicht bis 2012 eine Frist setzen eine pos. MPU abzuliefern oder wie stellst du dir das vor? Direkt entzogen wird sie nicht, wie ich dir nun schon zum 3 Mal schreibe. think.gif

mfg
darkstar


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duct4402
Beitrag 14.11.2006, 16:13
Beitrag #30


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@darkstar: Danke das du Licht ins Dunkel gebracht hast.

Die Fristsetzung wird von der Ordnungsbehörde nach eigenem Ermessen festgesetzt?
Darf man nach missglückter MPU eine weitere durchführen?
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darkstar
Beitrag 14.11.2006, 16:20
Beitrag #31


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Zitat (duct4402 @ 14.11.2006, 16:13) *
@darkstar: Danke das du Licht ins Dunkel gebracht hast.
Werd mich in Brightstar umbenennen.
Zitat (duct4402 @ 14.11.2006, 16:13) *
Die Fristsetzung wird von der Ordnungsbehörde nach eigenem Ermessen festgesetzt?
Erstmal muß der Verstoß von der Bußgeldstelle zur FSST. Das kann schonmal 2 Monate dauern. Dann wird das noch bearbeitet usw. Dann wird vermutlich wieder eine Fristvorlage von ca. 2 Monaten gestellt. Ich denke also das du irgendwann Anfang 2007 Post bekommen wirst.
Zitat (duct4402 @ 14.11.2006, 16:13) *
Darf man nach missglückter MPU eine weitere durchführen?
Soviele du willst.

1. Neg. MPU-->Nicht bei FSST abgeben-->Entzug folgt-->neuer FS Antrag -->2. neg MPU->nicht abgeben->FS-Antrag zurückziehen->neuer FS Antrag -->3. neg MPU->nicht abgeben->FS-Antrag zurückziehen... usw....

Also sorge dafür das es so ausgeht. 1. pos. MPU-->Bei FSST abgeben-->weiterfahren

Hier noch ein Fall wo es so lief wie bei dir...klick

mfg
darkstar


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duct4402
Beitrag 14.11.2006, 16:31
Beitrag #32


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Hm...mich beunruhigt in dem verlinkten Thread etwas die Aussage "OB EINEM DIE 1. MPU BEI EINER WEITEREN DAS GENICK BRICHT" think.gif

Wobei wohl damit gerechnet werden muss das diese MPU kritische ausfällt bzw. beurteilt wird.
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duct4402
Beitrag 14.11.2006, 20:23
Beitrag #33


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Also ich muss ehrlich sagen das mir langsam Zweifel kommen. Bin gerade die Strecke nocheinmal abgefahren und habe festgestellt, dass es doch vermutlich sehr schwierig bzw. unmöglich ist auf dieser Strecke Tempo 103 zu erreichen.

Bin von der Autobahn gekommen und nach rechts auf den Zubringer gefahren. Um auf diesen zu gelangen muss man durch eine ziemlich scharfe Rechtskurve. Ca. 300 Meter weiter wurde ich dann rausgezogen. Ich hätte dementsprechend mit meiner Karre richtig Stoff geben müssen als ich auf den Zubringer auffuhr. Der Tacho hätte bei echten 103 also ca. 110 oder mehr gezeigt. Mit meinem Wagen UNMÖGLICH in dieser kurzen Distanz. Mir wurde nur gesagt ich seie mit 103 gemessen worden und hatte keine Gelegenheit mir das auch auf dem Gerät anzusehen. Bevor ich sagen konnte das ich es mir gerne ansehen würde, hatte der andere der beiden police.gif schon andere KFZ gemessen.

Werde mir das alles noch genau überlegen und vielleicht gegen die Sache vorgehen. Ich war definitiv zu schnell, aber Tempo 103 würde mich wundern.
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corneliusrufus
Beitrag 14.11.2006, 21:43
Beitrag #34


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Warte doch ab, was Dir an Tempoüberschreitung im Bußgeldbescheid vorgehalten wird.

Es ist ein irrtum nach einem neuen Vorfall anch einer MPU, wenn man meint, mit der vorherigen MPU wären alle Altfälle endgültig abgeschlossen. Nein, sie leben wieder auf! Denn Du hast damit gezeigt, dass Deine bei der MPU gemachten Aussagen für die Zukunft nicht richtig gewesen sein können.

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duct4402
Beitrag 14.11.2006, 21:57
Beitrag #35


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Ach was ich noch wissen wollte, was kann denn die Dame von der Führerscheinstelle damit gemeint haben, wenn Sie meint das es auch AUFLAGEN geben kann?

Was sind das für Auflagen?
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corneliusrufus
Beitrag 16.11.2006, 00:02
Beitrag #36


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Eine Auflage ist eine Beschränkung der Genehmigung. Frage bei der FEB nach, an welche Auflagen die Dame denkt.

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duct4402
Beitrag 17.11.2006, 12:01
Beitrag #37


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Das ist doch alles ein Witz. Als Auflage kann laut Aussage der Behörde zum Beispiel eine Tempodrosselung des Autos erfolgen.

Allerdings werde ich mich dieser Auflage nicht beugen. Sollte es wirklich so kommen, muss eine andere Stelle Recht sprechen.
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corneliusrufus
Beitrag 17.11.2006, 13:20
Beitrag #38


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An diese Auflage hatte ich gedacht. Ggf. zusätzlich mit einem Nachtfahrverbot.

Niemand muss sich einer Behörde beugen, solange der Rechtsweg dazu offen ist. Es steht Dir frei, in ein Widerspruchs- und Klageverfahren einzutreten.

Bevor Du jedoch daran denkst: Was kommt denn bei einer MPU heraus? Nicht geeignet, dann erhältst Du keine FE bzw. die vorhandene wird entzogen. Ohne FE und FS auch keine Auflagen. Du bestehst die MPU? Nun, dann gibt es keinen Grund für Auflagen! Nur in ziemlich seltenen Fällen wird sich der Gutachter für eine bedingte Eignung aussprechen, dann gibt es eine Ablehnung oder Zustimmung mit Auflagen.

Bevor Du Dir Gedanken machst über die möglichen Auflagen, richte Deine Energie auf ein Bestehen der MPU, auf eine Verhaltensänderung bei Dir.

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duct4402
Beitrag 17.11.2006, 13:31
Beitrag #39


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Warten wir ab was nun kommt. Ich halte euch aber aufjedenfall auf dem laufenden.
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