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> Kfz Umsetzung - Gebührenbescheid, entsprechende Ordnungswidrigkeit schon eingestellt
strident
Beitrag 12.03.2006, 15:57
Beitrag #1


Neuling


Gruppe: Neuling
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moin,

kurz zum tathergang ... ich war im letzten september im urlaub und habe das auto bei ner freundin abgestellt (auf einem öffentlichen parkplatz), um genau sowas (s. thema) zu vermeiden.

das auto wurde aufgrund eines nachträglich aufgestellten halteverbots (zeichen 286) umgesetzt. die freundin hat aber weder am tag der umsetzung noch in den 72 stunden davor ein entsprechendes verbot gesehen. ich habe auch eine weitere zeugin, die das bestätigen kann. diese konnte das umsetzen gerade noch verhindern, weil sie die politessen bemerkt hat.

ich bekam daraufhin natürlich einen bescheid über eine begangene ordnungswidrigkeit wegen unzulässigen parkens im eingeschränkten halteverbot - verwarngeld: 25eur. dagegen habe ich mit den o.a. angaben widerspruch eingelegt. anfang januar kam der einstellungsbescheid - wegen des eintritts der verfolgungsverjährung - mit der info, dass die gebührenforderung für die umsetzung davon unberührt ist - logo.

letzte woche kam also der gebührenbescheid in höhe von 160eur *fluch*.

ich werde auch dagegen widerspruch einlegen. allerdings befreit das nicht von der fristgerechten zahlung.

1. frage: wie hoch stehen die chancen, die 160eur net zahlen zu müssen (bzw. deren rückerstattung) - hat jmd. damit erfahrungen gemacht?
2. frage: kann ich die aussetzung (aufschub) der fristgerechten zahlung beantragen? wenn ja, wo und wie (im widerspruchschreiben oder extra)?

greetinx

ps: ja, hab die suche gequält, sollte ich was übersehen haben, sry!
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MrMurphy
Beitrag 12.03.2006, 16:11
Beitrag #2


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Hallo

Zitat
die freundin hat aber weder am tag der umsetzung noch in den 72 stunden davor ein entsprechendes verbot gesehen.


Hat die Freundin die Schilder nur nicht gesehen oder waren sie gar nicht aufgestellt? Der Zeitpunkt der Aufstellung sowie die zu dem Zeitpunkt dort stehenden Fahrzeuge werden notiert.

War die Freundin am Tag der Umsetzung 2x vor Ort? Das das Abschleppen angeordnet wurde obwohl kein Schild aufgestellt wurde ist doch eher unwahrscheinlich.

Gruß

MrMurphy
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strident
Beitrag 12.03.2006, 16:25
Beitrag #3


Neuling


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ob sie nicht aufgestellt waren, kann ich nicht nachweisen. wenn, dann nicht sichtbar! ... die aufstellung der schilder und die fahrzeuge, die zum zeitpunkt der aufstellung der schilder im bereich stehen werden notiert? wo könnte ich das einsehen? akteneinsicht? kann ich das privat beantragen? wie läuft das?

nein, die freundin ist am tag der umsetzung wie jeden morgen am auto vorbei zur arbeit - kein schild gesichtet - abends war der spuk vorbei - da stand natürlich auch kein schild (mehr?).

danke und gruß
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Lexus
Beitrag 12.03.2006, 21:01
Beitrag #4


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Wenn du gegen den Kostenbescheid Widerspruch einlegst, kannst du auch mit der Behörde über die Liste der bei Aufstellung der Schilder notierten Fahrzeuge telefonieren oder hingehen und sie dir zeigen lassen. Sie existiert regelmäßig in der Akte.

Du kannst auch bei der Behörde, die den Bescheid erlassen hat, beantragen, dass von der sofortigen Zahlung Befreiung erteilt wird, allerdings ist die Hürde dafür sehr hoch; da der Betrag in dem Fall, dass du Recht bekommst, erstattet wird, muss schon glaubhaft gemacht werden, dass durch die sofortige Zahlung ein unwiderbringlicher Nachteil entsteht. Die gegebenen oder fehlenden sachlichen Erfolgsaussichten spielen auch eine Rolle.

Mit fällt es in so einem Fall nicht leicht, zu glauben, dass deine Freundin wirklich nach den Schildern gesehen hat. Kanntet ihr die 72-Stunden-Rechtsprechung? Dann wäre es noch plausibel, aber weshalb sollte sich deine Freundin auf ihren gewohnten Wegen für mobile Parkverbotsschilder auf einem öffentlicheh Parkplatz ineressieren, wenn es noch nicht mal um ihr eigenes Auto ging?


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Peter Lustig
Beitrag 12.03.2006, 21:07
Beitrag #5


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Die Sache steht und fällt mit der Einhaltung der 72-Stunden-Frist. Kann die Behörde nachweisen, dass diese eingehalten und die Schilder zeitgerecht aufgestellt worden sind, kommst Du aus der Zahlungsverpflichtung für die Umsetzungskosten nicht heraus.

Dass das separat eingeleitete Bußgeldverfahren, aus welchen Gründen auch immer, eingestellt worden ist, ist dafür nicht von Bedeutung.

Siehe zu der Thematik auch in den FAQ.
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Uwe W
Beitrag 12.03.2006, 23:38
Beitrag #6


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Die Frage ist hier aber nicht nur, ob das Parkverbot rechtzeitig d.h. 72 Stunden vorher) angekündigt wurde, sondern ob es korrekt ausgeschildert wurde.

Das Haltverbot gilt nämlich kraft Gesetzes nur auf der Fahrbahn, mit Zusatzschild auch auf dem Seitenstreifen.

Parkregelungen auf Parkplätzen sind mit dem "P" Schild und Zusatzschildern zu treffen.

Hier ein Thread, wo die Behörde wegen inkorrekter Beschilderung einen Kostenbescheid zurückgenommen hat:
Abschleppkosten: Motorradparkplatz auf Markt Rücknahme durch Behörde (altes Forum)
Fortsetzung: Halterhaftungsbescheid wegen Motorrad auf Marktplatz Rücknahme durch Behörde

Oder hier:Einstellung OWi-Verfahren wegen Nichteinhaltung der 72 Stunden-Frist

Auch dieser Thread könnte ein wenig Mut machen:
Behörde nimmt auf Anraten der Richterin am Verwaltungsgericht einen Kostenbescheid wegen Umsetzen zurück (auf Grünstreifen zwischen doppelspurigen Richtungsfahrbahnen geparkt):
klick

Du könntest ja mal die Situation auf dem Parkplatz ein wenig detaillierter schildern.


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"Alle Mitgliedstaaten hätten Grund sich zu beklagen. Skouris betont, dass gerade dies beweise, dass der EuGH seine Arbeit gut mache."
(Interview mit Vassilios Skouris am 20.04.06 im ORF)
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strident
Beitrag 13.03.2006, 09:28
Beitrag #7


Neuling


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Mitglieds-Nr.: 17481



Zitat (Lexus @ 12.03.2006, 21:01) *
Kanntet ihr die 72-Stunden-Rechtsprechung? Dann wäre es noch plausibel, aber weshalb sollte sich deine Freundin auf ihren gewohnten Wegen für mobile Parkverbotsschilder auf einem öffentlicheh Parkplatz ineressieren, wenn es noch nicht mal um ihr eigenes Auto ging?


ja, kannten wir ... warum? siehe ersten post ... und dass man so ein schild (bzw. meist mind. zwei) drei tage lang übersieht ... möglich, klaro - is halt ne freundin, der glaubt man ... desweiteren habe ich ja noch eine weitere (unabhängige) zeugin, die genau das bestätigt ... dummerweise habe ich ewig gebraucht, die überhaupt zu finden. sie konnte das fahrzeug rechtzeitig umsetzen, da sie die politessen bemerkte. sie gibt ebenfalls an, kein schild gesehen zu haben - hab ich schriftlich.

Zitat
Die Sache steht und fällt mit der Einhaltung der 72-Stunden-Frist. Kann die Behörde nachweisen, dass diese eingehalten und die Schilder zeitgerecht aufgestellt worden sind, kommst Du aus der Zahlungsverpflichtung für die Umsetzungskosten nicht heraus.


ok, das ließe sich durch den widerspruch und einsicht in die akte klären. aber was ist mit der anderen zeugin, die eben genau die aussage der freundin auch bestätigt. das interessiert die behörde null?

Zitat
Die Frage ist hier aber nicht nur, ob das Parkverbot rechtzeitig d.h. 72 Stunden vorher) angekündigt wurde, sondern ob es korrekt ausgeschildert wurde.
Das Haltverbot gilt nämlich kraft Gesetzes nur auf der Fahrbahn, mit Zusatzschild auch auf dem Seitenstreifen.


genau darum geht es mir eben auch ... danke für die links ... werd mich mal durchwühlen.

die parkplätze sind schon auf der fahrbahn ... so schräg zum bordstein aneinandergrenzende ausgewiesene parkplätze halt (ähm ... verständlich?)


danke & greetinx

Der Beitrag wurde von strident bearbeitet: 13.03.2006, 09:29
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