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> Suche kniffelige Fragen für Radverkersquiz, Hier sind Experten gefragt!
chriziko
Beitrag 17.08.2005, 23:24
Beitrag #1


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wer hat ideen für einen verkehrsquiz für radler?

ich habe vor ein verkehrsquiz zu veranstalten über regeln, die besonders radfahrer betreffen und bestimmt nicht jedem bekannt sind.

plan ist, jeweils ein foto zu zeigen und eine frage dazu zu stellen mit mehreren antwortmöglichkeiten.

ich bitte um vorschläge


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DaRealAd
Beitrag 17.08.2005, 23:43
Beitrag #2


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Mir fällt das spontan erstmal das Thema Radwegbenutzungspflicht ein: Welche Radwege müssen benutzt werden, welche dürfen benutzt werden und wo muss auf der Straße gefahren werden.

Und welche Ampeln man als Radfahrer beachten muss (Kfz-Ampel, Fußgänger-Ampel, Radfahrer-Ampeln, etc)


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Achim
Beitrag 18.08.2005, 06:37
Beitrag #3


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1)
Du benutzt im Zuge einer Vorfahrtsstraße einen kombinierten Geh-/Radweg. Dabei wird eine Nebenstraße gekreutzt, aus welcher ein PKW auf die Vorfahrtsstraße ausfahren will. Wer hat jetzt Vorfahrt?

2)
Gleiche Situation wie oben, jedoch ist dies eine Gehbahn, welche durch Zusatzzeichen für Radfahrer frei ist. Wie ist jetzt die Vorfahrtsituation?


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velo
Beitrag 18.08.2005, 08:04
Beitrag #4


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Es ist Winter. Der Radweg ist meterhoch zugeschneit. Deshalb fährst Du auf der geräumten Straße. Plötzlich kommst Du an eine Kreuzung mit Lichtzeichenanlage. Dort befinden sich zwei Ampel. Eine für die Fahrbahn und eine mit einem Radfahrersymbol ausgestattete Ampel für den Radweg.


Frage: Nach welcher Ampel richtest du Dich?


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§2Abs.6StVO: Autofahrer dürfen einzeln in zweispurigen Fahrzeugen fahren, wenn dadurch der Verkehr nicht behindert wird. ;)
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Peter Lustig
Beitrag 18.08.2005, 08:54
Beitrag #5


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Die letzte Frage kann man schon als "Hohe Schule" im Verkehrsrecht bezeichnen. Die richtige Antwort darauf dürften wohl die Wenigsten kennen. smile.gif

Eine Frage der einfacheren Art:
Welche Teile müssen an einem Fahrrad zwingend vorhanden sein?
a.) Beleuchtung
b.) Schutzblech
c.) Bremsen
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Hane
Beitrag 18.08.2005, 09:06
Beitrag #6


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Radfahrerfragen sind teilweise echt fies.

1) Du willst mit dem Auto aus einer nachrangigen Straße ohne Sonderwege nach links auf eine Vorfahrtsstraße einbiegen. Die Vorfahrtstraße hat einen Zweirichtungsrad- und -gehweg auf der gegenüberliegenden Seite von dem ein von links kommender Radfahrer in die Seitenstraße, aus der Du kommst, einbiegen will. Wer hat Vorrang?

2) Die Straße, aus der Du kommst, hat doch einen Zweirichtungsradweg links von Dir. Wer hat nun Vorrang?

3) Der Sonderweg ist nicht benutzungspflichtig. Wer hat nun Vorrang?

PS:
4) Wer Überlebt? crybaby.gif


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Kölnfahrer
Beitrag 18.08.2005, 09:15
Beitrag #7


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Wer besonders knifflige Fragen für Radfahrer sucht, der sollte einfach mal eine Stunde lang mit dem Fahrrad durch eine deutsche Stadt fahren und sich alle Fragen notieren, die ihm einfallen. Fertig ist das Quiz. shutup.gif

Eine knifflige Frage wäre zum Beispiel: Du befährst einen benutzungspflichtigen Radweg, der plötzlich durch eine Baustelle unterbrochen wird, an der das Schild steht: "Radfahrer absteigen." Wie verhältst Du Dich?

Noch kniffliger: Was hat sich der für diese Beschilderung Verantwortliche dabei gedacht?

Einfacher: Hat er gedacht?

Da sollte für jeden Schwierigkeistgrad was dabei sein. wink.gif


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"... und es gibt Werbung für alles, das man nicht braucht,
damit man Auto fährt, anders riecht und dabei raucht."

F. Urlaub
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Peter Lustig
Beitrag 18.08.2005, 09:18
Beitrag #8


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@Hane
Korinthenkackermodus: Bei Deinen Fragen muss man von Vorfahrt sprechen. Das macht es vielleicht auch etwas einfacher.
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Hane
Beitrag 18.08.2005, 09:25
Beitrag #9


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blushing.gif Ich dachte, Vorfahrt wäre eine Unterform der Vorranges und damit wäre dann Vorrang auf alle Fälle richtig.
Aber bei "Vorfahrt" wäre es ohne Frage leichter verständlich.

Aber gerade bei linksseitigen Radwegen kommt es an Knotenpunkten zu sich kreuzenden Wegen, die sehr verzwickt sind, da sie bei rechtsseitigen Radwegen und vor allem auf der Fahrbahn nicht vorkommen und deswegen in der StVO nicht bis gar nicht geregelt sind.


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Peter Lustig
Beitrag 18.08.2005, 09:40
Beitrag #10


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@Hane
Eine Regelung hat die StVO in solchen Situationen in der Regel schon. Nur ist sie meist nicht ganz einfach erkennbar.

Vorfahrt ist eine Sonderform des Sammelbegriffs Vorrang. Da es sich bei Deinen Beispielen um Vorfahrtfälle handelt, sollte man auch von Vorfahrt sprechen, um die Sache nicht noch unnötig zu verkomplizieren.
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willi
Beitrag 18.08.2005, 10:27
Beitrag #11


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Zitat (Peter Lustig @ 18.08.2005, 09:54)
Eine Frage der einfacheren Art:
Welche Teile müssen an einem Fahrrad zwingend vorhanden sein?
a.) Beleuchtung
b.) Schutzblech
c.) Bremsen

Einfach ist das auch nicht, denn die Antworten sind:

a.) manchmal oder meistens, je nach Perspektive
b.) nie
c.) immer


Zitat (Kölnfahrer @ 18.08.2005, 10:15)
Einfacher: Hat er gedacht?


Oder: Kann er das überhaupt? wink.gif
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Hane
Beitrag 18.08.2005, 10:36
Beitrag #12


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Du fährst auf dem rechten Radweg einer Vorfahrtsstraße auf eine Ampelkreuzung zu. Deine Radampel ist rot. Von links kommt ein Radfahrer auf dem Radweg der nachrangigen Straße. Seine Ampel ist grün. Wer hat auf der Miniradradkreuzung Vorfahrt? Warum?

Das wüßte ich auch gerne. Ich habe zwar eine Vorstellung, aber die gefällt mir nicht.


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willi
Beitrag 18.08.2005, 10:47
Beitrag #13


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Ich befahre einen benutzungspflichtigen linksseitigen Radweg, dieser endet an einer Kreuzung. Wie komme ich wieder auf die Fahrbahn?

a) vor der Kreuzung Fahrbahn queren
b) auf der Kreuzung als Linksabbieger einordnen
c) nach der Kreuzung Fahrbahn queren


Wie biege ich an einer Linksabbiegerampel mit Kontaktschleife legal links ab?

Wüßte ich auch gern... Geht nämlich nicht, wenn nicht zufällig ein Autofahrer in gleiche Richtung hinterher- oder vorwegfährt.
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Peter Lustig
Beitrag 18.08.2005, 13:09
Beitrag #14


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Zitat
Wie biege ich an einer Linksabbiegerampel mit Kontaktschleife legal links ab?

Wüßte ich auch gern... Geht nämlich nicht, wenn nicht zufällig ein Autofahrer in gleiche Richtung hinterher- oder vorwegfährt.

Aber auch der Versuch, mit dem Rad die Kontaktschleife auszulösen, muss nicht zwangsläufig von Erfolg gekrönt sein. Sinnvoller wäre hier eine manuelle Anforderung durch den Radfahrer.
Zitat
  Du fährst auf dem rechten Radweg einer Vorfahrtsstraße auf eine Ampelkreuzung zu. Deine Radampel ist rot. Von links kommt ein Radfahrer auf dem Radweg der nachrangigen Straße. Seine Ampel ist grün. Wer hat auf der Miniradradkreuzung Vorfahrt? Warum?

Das wüßte ich auch gerne. Ich habe zwar eine Vorstellung, aber die gefällt mir nicht.

Ob die Dir gefällt oder nicht, spielt keine Rolle. wink.gif Wenn sich solche Radwegkreuzungen ergeben, sollte die Lösung kein Problem darstellen, wenn man auch auf dem Radweg mit Haltlinien arbeiten würde. Ansonsten würde ich hier für Rechts-vor-Links plädieren, wenn die Radfahrampel erst nach der Radwegekreuzung steht.
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danke_mama
Beitrag 18.08.2005, 13:18
Beitrag #15


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1. Die Straße hat keinerlei Radwege und nur einen Gehweg - dieser ist in Fahrtrichtung links.
Du hast deine 7-jährige Tochter dabei.
Wer radelt wo?
(Antwort: Ausweichroute suchen. Die andere Lösung gefällt mir nicht.)

2. Mit deiner 7-jährigen Tochter radelst du entlang einer Vorfahrtstraße ohne Radweg.
Ihr erreicht eine Kreuzung. Aus der Nebenstraße kommt ein Auto. Wo ist das Problem?
(Antwort: (Du radelst natürlich auf der Fahrbahn, das Kind auf dem Gehweg.)
Das Kind muss das Auto durchlassen. Das Auto muss dich durchlassen. Du willst aber beim Kind bleiben.)

Viele Grüße
Katharina


Edit: @chriziko
Könntest du (oder jemand anders) beizeiten vielleicht auch die Lösungen ... also das wäre nett ... ich würde mich ungerne outen, welche der Fragen ich nicht beantworten kann.


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Hane
Beitrag 18.08.2005, 13:28
Beitrag #16


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Zitat (Hane @ 18.08.2005, 10:06)
1) Du willst mit dem Auto aus einer nachrangigen Straße ohne Sonderwege nach links auf eine Vorfahrtsstraße einbiegen. Die Vorfahrtstraße hat einen Zweirichtungsrad- und -gehweg auf der gegenüberliegenden Seite von dem ein von links kommender Radfahrer in die Seitenstraße, aus der Du kommst, einbiegen will. Wer hat Vorrang?

2) Die Straße, aus der Du kommst, hat doch einen Zweirichtungsradweg links von Dir. Wer hat nun Vorrang?

3) Der Sonderweg ist nicht benutzungspflichtig. Wer hat nun Vorrang?

1) Das Auto hat Vorfahrt. Der Radfahrer verläßt den Sonderweg und ist deswegen nachrangig.

2) Der Radfahrer hat Vorfahrt. Er bleibt auf einem Sonderweg und hat Vorfahrt, weil er von der vorfahrtberechtigten Straße kommt.

3) Das weiß nur der Radfahrer. Deshalb ist dem Autofahrer dringenst empfohlen zu warten. Der Radfahrer hat den Autofahrer durchzuwinken, falls er auf der Fahrbahn weiterfahren will.

Irgendwelche Fehler?


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Hane
Beitrag 18.08.2005, 13:39
Beitrag #17


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Zitat (Hane @ 18.08.2005, 11:36)
Du fährst auf dem rechten Radweg einer Vorfahrtsstraße auf eine Ampelkreuzung zu. Deine Radampel ist rot. Von links kommt ein Radfahrer auf dem Radweg der nachrangigen Straße. Seine Ampel ist grün. Wer hat auf der Miniradradkreuzung Vorfahrt? Warum?

Der Radfahrer, der gerade die Fahrbahn überquert hat Vorfahrt.

Die Radampel gilt nicht nur auf der Radfurt sondern für die gesamte Kreuzung. In Velos Beispiel muß sich ein Radfahrer auch auf der Fahrbahn nach der Radampel richten. Als Radfahrer hat man also auf Höhe der Haltelinie der Fahrbahn zu warten.

Da gibt es ein paar ganz große Fragenzeichen: ????

Vorteil: Man verstellt dem Querradverkehr nicht den Weg.
1. Problem: Als Radfahrer wartet man nicht schräg vor den Autos sondern daneben. Man wird leicht übersehen.
2. Problem: Zum Betätigen von Bedarfsampeln muß man in der Regel bis vorne hin fahren, begeht also einen Rotlichtverstoß.


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Peter Lustig
Beitrag 18.08.2005, 13:43
Beitrag #18


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zu 1. Einverstanden. thumbup.gif
Nein, nicht einverstanden (siehe Korrektur unten) blushing.gif
zu 2. Einverstanden. thumbup.gif
Die Vorfahrt umfasst auch den fahrbahnbegleitenden Radweg.
zu 3. Nicht ganz einverstanden. wink.gif
Sofern es sich um einen fahrbahnbegleitenden Radweg handelt, hat der Radfahrer auch hier Vorfahrt (siehe zu 2). Die Vorfahrtsituation ist nicht davon abhängig, ob der Radweg benutzungspflichtig ist oder nicht.

Der Beitrag wurde von Peter Lustig bearbeitet: 18.08.2005, 14:33
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Hane
Beitrag 18.08.2005, 13:47
Beitrag #19


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zu 3) Aber wenn der Radfahrer auf der Fahrbahn fahren will, verläßt er den Sonderweg und muß sich nachrangig einfügen. Genauso, als ob er irgendwo auf der Strecke den nicht benutzungspflichtigen Radweg verlassen will. Aber nur er weiß, wie er weiter fahren will.

Genauso wäre es auch bei 2, wenn er vorschriftswidrig die Fahrbahn benutzen will.

Oder?


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willi
Beitrag 18.08.2005, 13:50
Beitrag #20


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Zitat (Peter Lustig @ 18.08.2005, 14:09)
Aber auch der Versuch, mit dem Rad die Kontaktschleife auszulösen, muss nicht zwangsläufig von Erfolg gekrönt sein.


Eben, mein Reden.

Zitat
Sinnvoller wäre hier eine manuelle Anforderung durch den Radfahrer.

Was willst du dort manuell anfordern? Einen Polizisten der den Verkehr regelt? wink.gif Ich spreche hier von einer Kreuzung einer Strasse, die weder Geh- noch Radwege hat, aber kontaktgeschleifte Linksabbiegespuren. Ich verstehe deine Anwort nicht. crybaby.gif think.gif
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willi
Beitrag 18.08.2005, 14:00
Beitrag #21


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Du fährst außerorts, hast deine 7-jährige Tochter dabei und die Strasse hat einen mit Z237 ausgeschilderten Radweg?

Du = Radweg

Tochter = Fahrbahn (womöglich sogar links, wie Fußgänger? Das weiß ich jetzt nicht think.gif )
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danke_mama
Beitrag 18.08.2005, 14:15
Beitrag #22


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@chriziko,
da fällt mir was ein:
Soll das Quiz Spaß machen und spannend sein? Dann würde ich knifflige Fragen nehmen.
Soll das Quiz elementares, leider fehlendes Wissen auf nette Art vermitteln? Dann würde ich einfache Fragen nehmen.

Für mich ist folgende Frage eine Mischung aus beidem:

Du fährst Auto. Von links mündet eine andere Straße ein, deshalb wurden Ampeln aufgestellt.
Rechts neben "deiner" Ampel verläuft noch ein Radweg.
Muss der Radler neben dir auch bei Rot anhalten, so wie du?
(Antwort: Grauzone, hängt z.B. davon ab, ob eventuelle querende Fußgänger eine Aufstellfläche haben - richtig so ???)

Viele Grüße
Katharina

P.S.: Kompliment @willi, der hätte von mir sein müssen (Gehwege gibt es keine, nicht wahr?).
Antwort: Ihr steigt natürlich beide ab und schiebt linksseitig auf der Fahrbahn.
Oder ihr setzt euch über die StVO hinweg und nutzt beide den Radweg (Kleingeld nicht vergessen, vielleicht kommt euch auf dem Radweg ja ein unkulantes Polizeiauto entgegen.


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willi
Beitrag 18.08.2005, 14:22
Beitrag #23


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Zitat (danke_mama @ 18.08.2005, 15:15)
P.S.: Kompliment @willi, der hätte von mir sein müssen (Gehwege gibt es keine, nicht wahr?).

Du hast mich auf die Idee gebracht. wavey.gif Dergleichen Beschilderung ist hier nämlich weit verbreitet, so das rein formal, manchmal sogar innerorts, dann Fußgänger auf der Fahrbahn laufen müßten. (Macht natürlich niemand, dafür sehen Radfahrer dann auch die Radwegschilder nicht so eng. thread.gif )
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Peter Lustig
Beitrag 18.08.2005, 14:30
Beitrag #24


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@Hane
Zitat
Aber wenn der Radfahrer auf der Fahrbahn fahren will, verläßt er den Sonderweg und muß sich nachrangig einfügen. Genauso, als ob er irgendwo auf der Strecke den nicht benutzungspflichtigen Radweg verlassen will. Aber nur er weiß, wie er weiter fahren will.

Die nachrangige Einordnungspflicht des Radfahrers aus § 10 StVO bezieht sich auf den Verkehr auf derselben Straße, also auf die Straße, an der der Radfahrer soeben entlanggeradelt ist. Auf die Vorfahrtverpflichtung des Verkehrs aus der untergeordneten Straße hat dieses Verhalten jedoch keinen Einfluss. Der Radfahrer befindet sich nach wie vor auf der bevorrechtigten Straße, der Verkehr aus der untergeordneten Straße muss auch bei diesem Radfahrer warten und dessen Vorfahrt beachten.

Insofern muss ich meine Antwort zu Frage 1 revidieren. blushing.gif Auch hier bleibt der linksabbiegende Radfahrer vorfahrtberechtigt gegenüber dem aus der untergeordneten Straße linksabbiegenden Kraftfahrer. Das Verlassen des Radwegs zum Linksabbiegen hat nur Bedeutung in Bezug auf den gleich- oder entgegengerichteten Verkehr auf derselben Straße, auf der sich auch der Radfahrer vor dem Abbiegen befand.

@willi
Zitat
Was willst du dort manuell anfordern? Einen Polizisten der den Verkehr regelt? wink.gif Ich spreche hier von einer Kreuzung einer Strasse, die weder Geh- noch Radwege hat, aber kontaktgeschleifte Linksabbiegespuren. Ich verstehe deine Anwort nicht.

Es geht doch um ein gesichertes Linksabbiegen des Radfahrers. Dazu kann er zunächst einmal dem Radweg über die einmündende Straße folgen und anschließend in der kreuzenden Straße nach links weiterfahren. Die manuelle Anforderung bezieht sich auf eine Druckknopfanforderung für das Fußgänger- oder Radfahrergrünlicht zur Querung der einmündenden Straße, wenn der Radfahrer nicht warten will, bis ein linksabbiegendes Kraftfahrzeug für ihn ebenfalls Grünlicht anfordert. Jetzt klarer?
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willi
Beitrag 18.08.2005, 14:32
Beitrag #25


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Zitat (Peter Lustig @ 18.08.2005, 15:30)
Dazu kann er zunächst einmal dem Radweg über die einmündende Straße folgen

Genau den gibts ja nicht. Wenn es nicht so weit wäre, würde ich auf der Stelle losradeln und ein Foto machen. Sonst glaubt mir das keiner. wink.gif
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Peter Lustig
Beitrag 18.08.2005, 14:37
Beitrag #26


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Sorry, ich habe überlesen, dass der Radweg an dieser Kreuzung endet. sad.gif In diesem Fall sollte man die Straßenverkehrsbehörde tatsächlich einmal fragen, wie ein Radfahrer in solch einer Situation weiterfahren soll. Da hat man offensichtlich seine Hausaufgaben nur halb gemacht.
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chriziko
Beitrag 18.08.2005, 16:07
Beitrag #27


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ihr seid echt klasse, weiter so!

ich werde mir das ganze mal am sonntag genauer zu gemüte führen. aber vielleicht könntet ihr euch bis dahin auf die antworten einigen und vor allem belege dazu anfügen. bei einigen fragen bin ich nämlich selber überfragt, bzw. könnte die richtigkeit meiner antwort nicht beschwören.

natürlich werde ich den fertigen test probehalber mal hier reinstellen. ich weiß nur noch nicht, wie ich das mit den fotos machen soll.

er soll übrigens - ganz richtig - gemischt aus eigentlich vorhanden sein sollendem grundwissen für radfahrer bestehen, aber auch aus dingen, die nicht einmal die zuständigen städtischen beamten wissen (frage nach gültigkeit der radfahrerampel auf der straße)


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Hane
Beitrag 18.08.2005, 18:46
Beitrag #28


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@ Peter
Zitat (StVO §10)
Wer [...] von anderen Straßenteilen [...] auf die Fahrbahn einfahren [...] will, hat sich dabei so zu verhalten, daß eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist; [...]

Bist Du Dir sicher, daß § 10 sich nicht auf Fahrzeuge erstreckt, die aus einer Nebenstraße kommen? Wo der das Auto herkommt ist doch egal. Das zusammentreffen würde ja auf der zum Radweg gehörigen Fahrbahn stattfinden. Ist der Radfahrer erst einmal auf der Nebenstraße ist es so oder so gegessen.
Es könnte anders sein, wenn man von einem rechtsseitigen Radweg der Vorfahrtstraße rechts auf die Fahrbahn der Nebenstraße abbiegt. Dann befährt man nicht die Fahrbahn der Vorfahrtstraße. (oder nach links von einem linksseitigem)


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Peter Lustig
Beitrag 18.08.2005, 20:07
Beitrag #29


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Der Vorfahrtbereich umfasst die gesamte Schnittfläche der sich kreuzenden oder einmündenden Straßen. Solange dieser Bereich nicht verlassen wird, hat der aus der untergeordneten Straße einfahrende Verkehrsteilnehmer die Vorfahrt des Verkehrs auf der übergeordneten Straße zu beachten. Es kann sogar dann noch ein Vorfahrtunfall vorliegen, wenn sich 2 Fahrzeuge erst außerhalb des Kreuzungs- oder einmündungsbereichs treffen, weil der Einbiegevorgang noch nicht abgeschlossen ist. Die Wartepflicht des Untergeordneten ist erst dann erfüllt, wenn er sich in den Verkehr auf der Vorfahrtstraße eingeordnet hat (BayObLG VRS 25 224; OLG Karlsruhe VRS 103 21; KG Berlin DAR 76 240; OLG Celle VR 72 468,....).

Dass der Vorrang des § 10 StVO nur für die Straße gilt, in die ein- oder aufgefahren wird, ergibt sich doch aus dem Wortlaut des Satzes 1. Um aus einer Grundstücksausfahrt, einem Fußgängerbereich usw. auszufahren, muss man doch zunächst einmal auf die vorrangige Straße fahren und dabei den dortigen durchgehenden Verkehr beachten. Hat man sich in diesen Verkehr eingereiht, sei es auch, um die Straße wie im konkreten Fall zu überqueren, ist § 10 StVO nicht mehr einschlägig, und es kommen ggf. andere Regelungen wie hier die Vorfahrt zum Tragen (s.o.). Gegenüber dem Vorfahrtpflichtigen befindet sich unser Radfahrer auf der Vorfahrtstraße.
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Hane
Beitrag 21.08.2005, 08:42
Beitrag #30


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Ein paar Bilder mit Fragen von mir.


Bemerkung: Alles Wichtige ist zu sehen und was man nicht sieht, steht da auch nicht rum.

Wie verhalte ich mich, wenn ich geradeaus will?
A) Ich überquere die Radfurt und bleibe auf dem Bürgersteig.
B) Ich überquere die Radfurt, fahre bei der Littfaßsäule auf den Radweg der Querstraße nach links, warte auf Grün der Fußgängerampel und biege dann hinter dem roten Lieferwagen rechts ab.
C) Ich fahre an der Bordsteinabsenkung in die Kreuzung ein und gliedere mich nachrangig in den fließenden Verkehr ein.
D) Ich hätte mich an der letzten Bordsteinabsenkung schon in den fließenden Verkehr einordnen sollen.
E) Ich ändere mein Fahrziel und flirte mit der Radfahrerin.

Meine Antwort: B und C wobei B die umständliche ist. E ist natürlich eine Falle, denn die Radfahrerin ist eine Geisterfahrerin und existiert nicht wirklich.
In 30er-Zonen gibt es keine Radwege, wenigstens hier nicht.


Bemerkung: Es ist hinter einer Kreuzung, an der der Radweg endet, auf einem für Radfahrer freigegebenem Fußweg.

Wie gliedere ich mich korrekt auf der Fahrbahn ein?
A) Ich fahre die Radführung und habe gegenüber dem Autoverkehr Vorrang, da ich von rechts komme.
B) Ich fahre die Radführung und gliedere mich mittels Reißverschlußverfahrens ein.
C) Ich fahre die Radwegführung und warte auf eine passende Lücke.
D) Ich fahre auf dem Fußweg weiter.
Wie gliedere ich mich sinnvollerweise auf der Fahrbahn ein?
ABCD) wie oben

Meine Antwort: B, da es kein Radwegschild gibt liegt ein Schutzstreifen vor, der Teil der Fahrbahn ist. Am Ende einer Spur wird per Reißverschluß eingefädelt, wobei das erste Auto durchgelassen wird, da meine Spur endet.
Meine zweite Antwort: C, da kein Autofahrer erwarten wird, hier einen Radfahrer per Reißverschluß vorlassen zu müssen.
D ist auch korrekt, beantwortet aber nicht die Frage.


Der Hohenzollernring hat auf beiden Seiten unterschiedliche Grünphasen, um das Linksabbiegen für Autos zu erleichtern.

Wie biege ich als Radfahrer nach links ab?

Mein Antwort: Ich halte auf der rechts des Schutzstreifens befindlichen Aufstellfläche und lassen den Geradeausverkehr durch. Dann weiß ich nicht weiter. Ich sehen nicht die Autoampel für die Bernadottestraße, kann mich also nicht an "meine" Ampel halten. Also würde ich versuchen, den Hohenzollernring zur Hälfte zu überqueren, sobald die erste Fußgängerampel grün wird, und die zweite Hälfte, sobald die zweite Fußgängerampel grün wird. Diese Ampeln sind aber im Grunde nicht für mich gültig.
Ich bin sehr an Alternativlösungen interessiert.


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Arthur Dent
Beitrag 21.08.2005, 09:32
Beitrag #31


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Zitat (Hane @ 21.08.2005, 09:42)
Der Hohenzollernring hat auf beiden Seiten unterschiedliche Grünphasen, um das Linksabbiegen für Autos zu erleichtern.

Wie biege ich als Radfahrer nach links ab?

Mein Antwort: Ich halte auf der rechts des Schutzstreifens befindlichen Aufstellfläche und lassen den Geradeausverkehr durch. Dann weiß ich nicht weiter. Ich sehen nicht die Autoampel für die Bernadottestraße, kann mich also nicht an "meine" Ampel halten. Also würde ich versuchen, den Hohenzollernring zur Hälfte zu überqueren, sobald die erste Fußgängerampel grün wird, und die zweite Hälfte, sobald die zweite Fußgängerampel grün wird. Diese Ampeln sind aber im Grunde nicht für mich gültig.
Ich bin sehr an Alternativlösungen interessiert.

meine lösung: ich verlasse rechtzeitg vor der kreuzung die radverkehrsführung und orden mich ganz normal zum direkten linksabbiegen auf der fahrbahn ein.


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"Die oft flächendeckende Überziehung von ganzen Stadtvierteln mit markierten [Rad-] Wegen erscheint unter stadtgestalterischen Aspekten als bedenklich" - Bundesanstalt für den Straßenverkehr in "Verkehrssichere Anlage und Gestaltung von Radwegen"; ISBN 3-89429-384-5
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velo
Beitrag 21.08.2005, 09:33
Beitrag #32


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@ Hane

in allen Fällen würde ich Antwort X wählen

X: Ich engagiere einen Fachanwalt für Strassenverkehrsrecht, den ich zukünftig zwecks schnellerer Befragbarkeit immer auf dem Gepäckträger mitführen werde. laugh2.gif


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§2Abs.6StVO: Autofahrer dürfen einzeln in zweispurigen Fahrzeugen fahren, wenn dadurch der Verkehr nicht behindert wird. ;)
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danke_mama
Beitrag 21.08.2005, 09:51
Beitrag #33


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@Hane:

Bin begeistert.
Nicht nur, weil mir einige deiner Fotos bekannt vorkommen, und die Antworten ganz konkret anwendbar sein könnten -
du beschreibst ganz alltägliche Situationen, die alle paar Meter das Hirn rauchen lassen, wenn man gerne alles richtig machen würde - sogar VP-Mitglieder müssen nachdenken, wie sollen das VT verstehen, die "bloß" einen Führerschein haben? Oder noch nicht mal das?

Ich meine das ganz ernst. Auf einer normalen Tour komme ich, wenn ich die Strecke nicht kenne, vor lauter Nachdenken kaum (legal) weiter. Das ist ein wenig unbefriedigend, jedoch kaum nachzuvollziehen, weil die meisten VT (unabhängig von der Fortbewegungsart) die Probleme gar nicht erkennen - es sieht halt alles so normal aus. Ist es ja auch.

Vielen Dank!
Katharina


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chuchichäschtli
Beitrag 21.08.2005, 10:03
Beitrag #34


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Zitat (velo @ 21.08.2005, 10:33)
@ Hane

in allen Fällen würde ich Antwort X wählen

X: Ich engagiere einen Fachanwalt für Strassenverkehrsrecht, den ich zukünftig zwecks schnellerer Befragbarkeit immer auf dem Gepäckträger mitführen werde.  laugh2.gif

Guten Morgen all

Also wenn ich mir diese Bilder so ansehe, kann ich nur den Kopf schütteln und meine Nackenhaare stehen bolzengerade auf.

Ich glaube jede Gemeinde will etwas für die Radfahrer machen, aber eben ..... (Gedanken sind frei).

Ich begreife mittlerweile auch die Weigerung verschiedener User hier, die Verweigerung der Radwege.

Also hier sind meiner Meinung nach alle gefordert, vor Allem die Behörden und Verbände.

Das ist für mich schlichtweg ein Skandal ranting.gif

Diese meine Meinung rechtfertigt aber auf keinen Fall die anderen Vergehen der Radfahrer, welche hier im Forum auch diskutiert werden.

Gruss - "ein schockierter" chuchichäschtli


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Janus
Beitrag 21.08.2005, 12:02
Beitrag #35


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Zitat (chuchichäschtli @ 21.08.2005, 11:03)
Ich glaube jede Gemeinde will etwas für die Radfahrer machen, aber eben ..... (Gedanken sind frei).

Sinngemäß auch so zu formulieren: "Das Gegenteil von gut gemacht ist gut gemeint."


~ Janus


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Hane
Beitrag 21.08.2005, 13:16
Beitrag #36


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blushing.gif Eigentlich wollte ich hier gar nicht zeigen, wie schlecht mache Verkehrsanlagen sind. Ich habe einfach nur 3 Situationen festgehalten, wo ich selber erst nicht wusste, wie ich mich verhalten soll. Aber Danke fürs Lob, so was tut gut.

@ Arthur
Ja, ich würde es genauso machen, rechtzeitig einordnen. Nur gibt es die Rafverkehrsführung und zwingt einen damit zum indirekten Abbiegen.

Auf dem Bild kann man auch erkennen, daß der Schutzstreifen direkt an Parkbuchten vorbei führt und deshalb eigentlich nicht benutzt werden darf.


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Janus
Beitrag 21.08.2005, 13:23
Beitrag #37


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Zitat (Hane @ 21.08.2005, 14:16)
@ Arthur
Ja, ich würde es genauso machen, rechtzeitig einordnen. Nur gibt es die Rafverkehrsführung und zwingt einen damit zum indirekten Abbiegen.

Nur wenn man sie kennt oder frühzeitig erkennen kann. Du wirst es doch hinbekommen, glaubhaft zu machen, sie nicht zu kennen? wink.gif

Insofern wäre es hier zwar nach Gesetz korrekt, indirekt links abzubiegen, aber das direkte Linksabbiegen ist IMHO durchaus vertretbar, weil Grauzone.


~ Janus


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chriziko
Beitrag 21.08.2005, 14:42
Beitrag #38


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1: ganz klar B und nur B
2: keine ahnung. das ist übrigens ein radstreifen und kein schutzstreifen. ich weiß aber nicht, ob er als teil der fahrbahn zählt (reißverschluss) oder als anderer straßenteil wie ein radweg (nachrangigkeit). ich vermute letzteres.
3: ich darf unter beachtung des gegenverkehrs und des parallelen autoverkehrs links abbiegen, wenn ich auf der staße, auf der ich bin, grün hatte.


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danke_mama
Beitrag 21.08.2005, 15:58
Beitrag #39


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Zitat (chriziko @ 21.08.2005, 15:42)
1: ganz klar B und nur B

Warum?
@Peter Lustig hat mal am Beispiel des endenden linksseitigen Radwegs erklärt, dass der Sonderweg am diesseitigen (nicht am jenseitigen) Bordstein endet.
Ich hätte spontan C gewählt (irgendwie im Kreuzungsbereich nachrangig eingliedern - geht ganz prima, wenn die hintere Ampel endlich rot ist).


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Hane
Beitrag 21.08.2005, 16:29
Beitrag #40


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1:
Bei B fährt man ja von der Littfaßsäule bis zur Ampel auf dem Radweg der Querstraße. Damit ist der gewählte weg sicher nicht mehr straßenbegleitend. Es ist sicher eine Möglichkeit aber auch ein Umweg mit einer Ampelphase mehr.
Bei C fährst Du bis zum Bordstein auf dem straßenbegleitenden Radweges, danach eben nicht mehr. Ab dem roten Lieferwagen mußt auf der Fahrbahn fahren. Da man den Radweg verläßt muß man sich nachrangig eingliedern.

2:
Eine Radspur ist kein Teil der Fahrbahn, man müßte sich also nachrangig eingliedern aber er erfordert ein Radwegschild. Dieses gibt es nicht also ist der Stummelstreifen ein Angebotsstreifen und damit Teil der Fahrbahn mit der Konsequenz, daß man bei einer endenden Spur den Reißverschluß nutzt.

3:
Da habe ich mir über legt, man kann von der Aufstellfläche für Radfahrer die Ampel nicht sehen also ist sie objektiv (gell Micky wink.gif ) unbenutzbar und damit nicht verpflichtend. Man verläßt also rechtzeitig den Angebotsstreifen und ordnet sich richtig zum direkten Abbiegen ein.


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chriziko
Beitrag 21.08.2005, 18:03
Beitrag #41


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zu 1.:
- weil man auf der kreuzung die spur nicht wechseln darf, oder?
- weil man eine vorhandene radfurth nicht verlassen darf.

zu 2.:
ein angebotsstreifen ist es definitiv nicht, da er eine gestrichelte linie voraussetzt.
es könnte dann höchstens noch ein seitenstreifen sein. sad.gif


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Hane
Beitrag 21.08.2005, 19:19
Beitrag #42


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1:
Der Radweg ist keine Spur, oder?
Wenn man eine Radfurt nicht verlassen darf (Wo steht das?), könnte man ja nie von einem Radweg in eine Seitenstraße ohne Radweg abbiegen. Das mache ich nämlich immer nachdem ich die Bordsteinabsenkung zur Radfurt genommen habe. Und wenn es so wäre, müsste ich ja an einer Bordsteinabsenkung vor der Kreuzung auf die Fahrbahn wechseln, egal wie ich abbiegen will, da ich es ja nicht mehr könnte, wenn ich erst einmal auf der Radfurt wäre.

2:
Gegen einen Seitenstreifen spricht eindeutig das Fahrradsymbol auf der Straße und der gestrichelte Teil der Linie am Ende. Der durchgezogne Teil soll wohl eher einen zu frühen Wechsel verhindern. Zwischen "normalen" Fahrstreifen gibt es ja auch durchgezogenen Linien und nicht nur gestrichelte.

Mensch Chriziko, ich war mir so sicher bei 1 und 2. Und nun bin ich mir sicher bei 3. blushing.gif


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chriziko
Beitrag 21.08.2005, 21:12
Beitrag #43


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Zitat
Schutzstreifen: "Durch Markierung (Zeichen 340 StVO) hervorgehobener Seitenbereich der Fahrbahn, der bevorzugt den Radfahrern vorbehalten sein soll, aber auch vom Kraftfahrzeugverkehr im Begegnungsverkehr befahren werden darf. Er darf im Unterschied zum Radfahrstreifen nicht als Sonderweg für Radfahrer (Zeichen 237 StVO) ausgewiesen werden. Ruhender Verkehr darf auf dem Angebotsstreifen nicht zugelassen werden."

Radfahrstreifen: "Ein auf der Fahrbahn durch Radfahrstreifenbegrenzung (Zeichen  295 StVO [dicke, durchgezogene Linie]) abgetrennter und durch Verkehrszeichen (Zeichen 237 StVO) ausgewiesener Sonderweg für Radfahrer mit Benutzungspflicht."


Quelle: ADFC


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chriziko
Beitrag 21.08.2005, 21:26
Beitrag #44


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endlich gefunden:
Zitat
§9 (2) Radfahrer, die auf der Fahrbahn abbiegen wollen, müssen an der rechten Seite der in gleicher Richtung abbiegenden Fahrzeuge bleiben, wenn dort ausreichender Raum vorhanden ist. Radfahrer, die nach links abbiegen wollen, brauchen sich nicht einzuordnen. Sie können die Fahrbahn hinter der Kreuzung oder Einmündung vom rechten Fahrbahnrand aus überqueren. Dabei müssen sie absteigen, wenn es die Verkehrslage erfordert. Sind Radverkehrsführungen vorhanden, so haben Radfahrer diesen zu folgen.


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Jan Georg
Beitrag 21.08.2005, 22:17
Beitrag #45


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Nächste Frage, weil gerade ein Freund von mir meinte, Radfahrer dürfen auf einer 4spurigen Straße nicht fahren:
Wo hat ein Radler auf einer 4 Spurigen Bundesstraße innerorts zu fahren.
1. Auf dem Gehweg
2. Freie Spurwahl
3. Möglichst* weit rechts
4. Er muss schieben

* unter Beachtung der Sicherheitsabstände
Variationen: Außerorts; mit Kraftfahrstraßen-Verkehrszeichen (dann natürlich richtige Antwort anpassen)
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chriziko
Beitrag 21.08.2005, 22:23
Beitrag #46


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so lange nichts gegenteiliges beschildert ist, darf man als radfahrer selbstverständlich inner- wie außerorts auf bundesstraßen fahren. dabei hat man möglichst weit rechts zu fahren, wobei möglichst weit rechts außerorts und bei schlechter witterung strenger ausgelegt wird als innerorts.


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Jan Georg
Beitrag 21.08.2005, 22:30
Beitrag #47


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Zitat (chriziko @ 21.08.2005, 23:23)
so lange nichts gegenteiliges beschildert ist, darf man als radfahrer selbstverständlich inner- wie außerorts auf bundesstraßen fahren. dabei hat man möglichst weit rechts zu fahren, wobei möglichst weit rechts außerorts und bei schlechter witterung strenger ausgelegt wird als innerorts.

Das habe ich ihm auch so ungefähr (schlechte Witterung wußte ich bis gerade noch nicht) gesagt. Als er dann akzeptierte, dass dies so sei meinte er dass es nicht sinnvoll sei und verboten gehöre.
Damit wollte ich nur darauf hinweisen, dass diese Frage für ein Quiz sinnvoll ist.
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chriziko
Beitrag 21.08.2005, 22:33
Beitrag #48


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ich wäre nie drauf gekommen, dass sowas zweifelhaft sein könnte.

hat der mann einen führerschein?


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Janus
Beitrag 21.08.2005, 22:49
Beitrag #49


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Äh... was hat die Witterung damit zu tun? Meine Logik sagt mir, dass dann das Kratzen am Fahrbahnrand eher noch gefährlicher wird...


~ Janus


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danke_mama
Beitrag 21.08.2005, 22:59
Beitrag #50


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Zitat (chriziko @ 21.08.2005, 19:03)
zu 1.:
- weil man auf der kreuzung die spur nicht wechseln darf, oder?
- weil man eine vorhandene radfurth nicht verlassen darf.

1.1. Sicher? In einer anderen Diskussion wurde nur ein Kreuzungs-Spurwechsel trotz Pfeil (Z297) verneint.
Ich dachte auch, ich hätt's mal so gelernt, hatte aber meine Meinung revidiert ...
1.2. Ääääh - echt? Ist denn jede Radfurt eine "Radverkehrsführung"?
Ich dachte, das wäre sowas wie in @Hanes 3. Bild. Außerdem bezieht sich StVO §9 (2) auf Abbieger, @Hane möchte jedoch geradeaus radeln.

Na wenigstens wusste ich, dass ich unter bestimmten Voraussetzungen eine vierspurige Fahrbahn beradeln darf ... kicher ...

@Janus, ich sehe das auch so. Ich bin auch kürzlich über diese Information gestolpert, habe lange darüber nachgedacht und versteh's nicht (dachte erst, ich hätte mich verlesen) - das Gegenteil wäre sinnvoll, aus verschiedenen Gründen. Den einzigen kleinen Vorteil hat der von hinten sich nähernde Kf, der dann bei Regen außerorts nicht mehr so genau gucken muss. Da muss es noch einen anderen Grund geben - nur welchen bloß?


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