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> Polizeifahrzeuge benutzten Radweg gewohnheitmäßig
atze
Beitrag 04.07.2005, 17:30
Beitrag #1


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Auf einem zweispurigen, ausgeschilderten Radweg an der Ostseite des Tempelhofer Flugplatzes (Berlin) fahren öfters Polizeifahrzeuge mit 5-10 km/h. Die Beamten machen nicht den Eindruck, daß sie auf Verbrecherjagd sind, es aber so eine schöne Abkürzung. Heute bin ich als Radfahrer fast mit so einem Fahrzeug zusammengestoßen, da Polizeifahrzeuge natürlich keine Fahrtrichtungsänderung bekanntgeben müssen; wenn sie schon den Radweg benutzen, müssen sie zum Einbiegen auf die öffentliche Straße offenbar auch nicht blinken. mad.gif

Besonders gefährlich wird es, da immer in einer Richtung gegen die Fahrtrichtung gefahren wird und der Radweg schlecht einsehbar ist. Als Parallele stelle man sich vor, daß auf einer kurvenreichen Fernverkehrsstrasse oder Autobahn ein Polizeifahrzeug auf der falschen Fahrbahnseite ohne Sondersignal entgegenkommt.

Es gibt den §35, der der Polizei Sonderrechte zubilligt. Darf die Polizei aber bei jeder normalen Streifenfahrt die StVO außer Kraft setzen?
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Achim
Beitrag 04.07.2005, 17:36
Beitrag #2


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Ja, da das auch hoheitliche Aufgaben sind. Wie willst Du denn entscheiden, ob das für die Aufgabenerfüllung gerade dringend notwendig ist, oder nicht? Die Beamten werden immer einen Grund nennen können. whistling.gif


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atze
Beitrag 04.07.2005, 17:52
Beitrag #3


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Zitat (Achim @ 04.07.2005, 18:36)
Ja, da das auch hoheitliche Aufgaben sind. Wie willst Du denn entscheiden, ob das für die Aufgabenerfüllung gerade dringend notwendig ist, oder nicht? Die Beamten werden immer einen Grund nennen können. whistling.gif

Also sollte ich als Autofahrer ab sofort auch mit entgegenkommenden Polizeifahrzeugen (ohne Sondersignal) in Einbahnstraßen rechnen, die dort Streife fahren? In dem Fall fahren sie ja nur in der falschen Fahrtrichtung, ist also vergleichweise harmloser als die Radwegbenutzung in der Gegenrichtung, bei dem noch die Radwegbenutzung durch KFZ hinzukommt.

Es muss doch da eine Grenze geben. Wer legt diese fest? Wie kann ich die Einhaltung als Bürger kontrollieren? Oder darf die Polizei auch interne Wettfahrten in der 30er Zone veranstalten?
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Achim
Beitrag 04.07.2005, 17:55
Beitrag #4


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Du hast als Verkehrsteilnehmer jederzeit die Möglichkeit, die Verhaltensweise der Polizei in Frage zu stellen. Dies jedoch nicht auf der Straße, sondern durch Dienstaufsichtsbeschwerden oder Anfragen bei der Polizeidienststelle.

Zitat
Also sollte ich als Autofahrer ab sofort auch mit entgegenkommenden Polizeifahrzeugen (ohne Sondersignal) in Einbahnstraßen rechnen, die dort Streife fahren?
Wenn die Polizeibeamten das als dringend notwendig erachten, dann ja.


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atze
Beitrag 04.07.2005, 18:11
Beitrag #5


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... na gut, danke. Bisher hatte ich Sonderrechte der Polizei immer mit Blaulicht in Verbindung gebracht. Ich war da aber in guter Gesellschaft mit meinen Kollegen.

Jetzt weiß ich, dass das Nichtanzeigen der Änderung der Fahrtrichtung von Polizeifahrzeugen wahrscheinlich zu den hoheitlichen Aufgaben der Polizei gehört.
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Achim
Beitrag 04.07.2005, 18:18
Beitrag #6


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Zitat (atze @ 04.07.2005, 19:11)
... na gut, danke. Bisher hatte ich Sonderrechte der Polizei immer mit Blaulicht in Verbindung gebracht. Ich war da aber in guter Gesellschaft mit meinen Kollegen.

Das hat damit überhaupt nichts zu tun. Die Beamten werden sich immer hüten, bei einem Banküberfall lautstark Bescheid zu geben, dass sie endlich da sind. Das geht dann ganz heimlich (auch entgegen der Einbahnstraße) von hinten an den Tatort. Ob dabei unbedingt zu blinken ist, lasse ich kommentarlos Stehen whistling.gif


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Burkhard
Beitrag 04.07.2005, 18:26
Beitrag #7


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Grundsätzlich hat Achim mit seinen Aussagen natürlich recht. Dennoch hat das nicht Einschalten der Fahrtrichtungsanzeiger in deinem Fall wohl nichts mit Sonderrechten zu tun. Die Unsitte, alles unter der Thematik der Sonderrechte nach § 35 StVO zu subsumieren, nimmt m. E. langsam nicht mehr zu akzeptierende Ausmaße an.

Ist es dir möglich, ein Bild vom betreffenden Teilstück einzustellen?


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El Bestrafo
Beitrag 04.07.2005, 18:47
Beitrag #8


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Ich kenne die Örtlichkeit sehr gut (Liegt auf unserer Laufstrecke rund um den Flughafen).

Die Örtlichkeit ist als "kriminalitätsbelasteter Ort" bekannt, d.h. da werden regelmäßig Dorgen verkauft und entsprechend gefixt (ähnlich wie in der Hasenheide).

Um hier nicht einen rechtsfreien Raum entstehen zu lassen, fährt auch hier (auch wenn zum Nachteil der Radfahrer und Jogger) die police.gif Streife, um "Händler" und "Käufer" in Bewegung zu halten.

Somit findet indirekt schon eine "Verbrecherjagd" stand, auch wenn sie nicht immer für jeden sofort erkennbar ist.

Dass der Fahrer nicht den FRA betätigt ist ärgerlich, vermeidbar und ist nicht durch wirklich durch "Sonderrechte" abgedeckt


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GSX-R
Beitrag 04.07.2005, 19:01
Beitrag #9


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Und siehe da: Auch hier ist der erste Augenschein nicht der, mit dem man bis zum Schluß rechnen kann.

Präsenz an bekannten Kriminalitätsschwerpunkten sollte schon als hoheitliche Aufgabe durchgehen wink.gif

Wobei das Betätigen des FRA keine Übung sein sollte, die überfordert... think.gif


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NOCK
Beitrag 04.07.2005, 19:02
Beitrag #10


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Ich stimme Achim absolut zu, denn die police.gif hat hoheitsrechtliche Aufgaben zu erfüllen. Und wenn sie mit SoSi´s fährt gillt für sie IMHO die StVO nicht.

Handelt die police.gif ohne Grund und ohne SoSi´s wider der StVO, muß auch sie sich natürlich an die StVO halten.

Sollten die Büttels ohne SoSi fahren und trotzdem einen gewichtigen Grund dafür haben, dürfen sie natürlich die StVO außer acht lassen! (siehe Beitrag von Achim um 19:18 Uhr)

Ich würde die Vorgehensweise der police.gif nicht in Frage stellen, denn ich glaube nicht, daß die "Grünen" willendlich und vorsätzlich falsch handeln.

Natürlich hat der TE das Rechtsmittel der Dienstaufsichtsbeschwerde, nur würde ich auf jeden Fall davon absehen, denn der TE wird nicht beweisen können, warum die police.gif gehandelt hat WIE sie gehandelt hat und ob es evtl. rechtswidrig war.

Gruß NOCK wavey.gif

Der Beitrag wurde von Achim bearbeitet: 04.07.2005, 19:58


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atze
Beitrag 04.07.2005, 19:06
Beitrag #11


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Zitat (Expert @ 04.07.2005, 19:26)
Dennoch hat das nicht Einschalten der Fahrtrichtungsanzeiger in deinem Fall wohl nichts mit Sonderrechten zu tun.
...
Ist es dir möglich, ein Bild vom betreffenden Teilstück einzustellen?

Das mit den Fahrtrichtungsanzeigern war auch ironisch gemeint, das hatte der Fahrer einfach verpennt oder schon immer so gemacht, nur kam dann nie ein flotter Radfahrer von hinten.

An der betreffenden Stelle verläßt ein Polizeifahrzeug immer den Radweg und biegt nach rechts oder links ab. Nach rechts stellt es sich an den Flughafenzaun oder nach links biegt es in die öffentliche Straße ein (Für die Berliner: von Nord nach Süd, das vor 2 Jahren asphaltierte 50 m - Stück)
Das Polizeifahrzeug fuhr nach rechts, aber letztlich nur, um zum Linksabbiegen auszuholen. In dem Moment war ich aber schon auf der linken Seite am Überholen.

Was die Polizei dort treibt, ist für Radfahrer sehr gefährlich. Welcher flott fahrende Radfahrer ist denn schon in der Lage, auf einem super Radweg vor einem Auto anzuhalten, die hinter der Kurve auftaucht? Besonders dumm ist es, wenn das Auto entgegenkommt. Dann bleibt nur die Wahl: Überschlag im weichen Untergrund neben dem Fahrradweg oder Abrollen auf der Motorhaube.

Bild einstellen ist schwierig, ich fotografiere noch analog.
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GSX-R
Beitrag 04.07.2005, 19:28
Beitrag #12


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Zitat
Was die Polizei dort treibt, ist für Radfahrer sehr gefährlich. Welcher flott fahrende Radfahrer ist denn schon in der Lage, auf einem super Radweg vor einem Auto anzuhalten, die hinter der Kurve auftaucht?


Andererseits müssen auch Radfahrer in der Lage sein, vor plötzlich auftauchenden Hindernissen anzuhalten und haben ihre Geschwindigkeit entsprechend anzupassen. wink.gif


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atze
Beitrag 04.07.2005, 19:34
Beitrag #13


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Zitat
Andererseits müssen auch Radfahrer in der Lage sein, vor plötzlich auftauchenden Hindernissen anzuhalten und haben ihre Geschwindigkeit entsprechend anzupassen. wink.gif

Ich dachte immer, das gilt nur für stehende und für den Fahrradweg typische Hindernisse (Radfahrer, Fussgänger).

Wenn Fahrradfahrer vor entgengenkommenden Autos anhalten sollen, gilt das Gleiche ja wohl für Autos mit in Gegenrichtung landenden Jumbo-Jets.
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GSX-R
Beitrag 04.07.2005, 19:36
Beitrag #14


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Und was ist, wenn auf dem Fahrradweg ein anderes Fahrrad mit der selben Einstellung entgegen kommt??


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Andreas
Beitrag 04.07.2005, 19:40
Beitrag #15


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Zitat (atze @ 04.07.2005, 20:34)
Ich dachte immer, das gilt nur für stehende und für den Fahrradweg typische Hindernisse (Radfahrer, Fussgänger).

§ 3 Abs. 1 StVO gilt auch für Radfahrer. wink.gif


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GSX-R
Beitrag 04.07.2005, 19:44
Beitrag #16


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[quote=Andreas,04.07.2005, 20:40] [/QUOTE]
§ 3 Abs. 1 StVO gilt auch für Radfahrer. wink.gif [/quote]
Danke! Den hab ich gesucht...


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atze
Beitrag 04.07.2005, 19:54
Beitrag #17


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Zitat (GSX-R @ 04.07.2005, 20:36)
Und was ist, wenn auf dem Fahrradweg ein anderes Fahrrad mit der selben Einstellung entgegen kommt??

Wie bereits gesagt, zweispuriger Fahrradweg, durch Markierung getrennt, mit Richtungspfeilen, ca. 3 m breit. Es sei denn der Gegenpart überholt vorschriftwidrig und kommt auf meiner Bahn entgegen. 3 Fahrer nebeneinander finden auch noch Platz. Habe ich noch nie erlebt.

Fussgänger haben einen separaten Gehweg, sind also von Rechts wegen nicht auf dem Weg. (Bitte nicht die Frage: Was, wenn doch?)

Was hindert eigentlich die Polizei ein Warnschild "Achtung Polizeifahrzeuge", etc. anzubringen?

Die Polizisten habe ich auch noch nie zu Fuss oder als Fahrradstreife gesehen. Warum funktioniert Verbrechensbekämpfung nur vom Auto aus und nur unter Benutzung von Fahrradwegen?

§1 StVO nimmt übrigens keinen Bezug auf sich ausserhalb der StVO bewegende Polizeifahrzeuge.
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Burkhard
Beitrag 04.07.2005, 19:54
Beitrag #18


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Zitat (NOCK @ 04.07.2005, 20:02)
Ich stimme Achim absolut zu, denn die police.gif hat hoheitsrechtliche Aufgaben zu erfüllen. Und wenn sie mit SoSi´s fährt gillt für sie IMHO die StVO nicht.

Du solltest dir vielleicht nochmal oder erstmalig den FAQ Sonderrechte/Wegerechte durchlesen.

Das Einschalten von Sondersignalen hat nichts mit Sonderrechten nach § 35 StVO zu tun.


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GSX-R
Beitrag 04.07.2005, 19:57
Beitrag #19


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Stimmt, § 1 StVO bezieht sich nicht ausdrücklich darauf. Er schließt sie aber auch nicht ausdrücklich aus.

Zitat
Was hindert eigentlich die Polizei ein Warnschild "Achtung Polizeifahrzeuge", etc. anzubringen?

Was bringt Dir das, wenn Du das Schild zur gleichen Zeit wie den Streifenwagen siehst?? think.gif


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Beitrag 04.07.2005, 19:58
Beitrag #20


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Sorry, @ atze, aber vermute mal du dort bestimmt nicht 24 Std. vor Ort bist, um die Maßnahmen der police.gif zu beobachten, oder ?!?

Und dein Warnschild, dann könnte man die ganze Stadt mit allen möglichen Schilder zu pflastern.

Sorry für offtopic.gif, aber völliger Blödsinn


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Burkhard
Beitrag 04.07.2005, 20:05
Beitrag #21


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Zitat (atze @ 04.07.2005, 20:54)
Die Polizisten habe ich auch noch nie zu Fuss oder als Fahrradstreife gesehen. Warum funktioniert Verbrechensbekämpfung nur vom Auto aus und nur unter Benutzung von Fahrradwegen?


Was heißt hier "nur"? Das "Wie" der Kriminalitätsbekämpfung und auch im weiteren Sinne der polizeilichen Tätigkeit überhaupt, bestimmt sich nach taktischen Erwägungen.


Zitat
§1 StVO nimmt übrigens keinen Bezug auf sich ausserhalb der StVO bewegende Polizeifahrzeuge.


Wie meinst du das? Ist der Radweg nach deinem Dafürhalten denn außerhalb des öffentlichen Verkehrsraums?


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GSX-R
Beitrag 04.07.2005, 20:09
Beitrag #22


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@ Atze:
Scheint, als wenn Du dich gegen die Polizeimehrheit im VP nicht gerade durchsetzen kannst.

Btw, ich gehöre nicht dazu. whistling.gif
Bin aber der selben Meinung.


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atze
Beitrag 04.07.2005, 20:15
Beitrag #23


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Zitat (GSX-R @ 04.07.2005, 20:57)
Stimmt, § 1 StVO bezieht sich nicht ausdrücklich darauf. Er schließt sie aber auch nicht ausdrücklich aus.

Was bringt Dir das, wenn Du das Schild zur gleichen Zeit wie den Streifenwagen siehst?? think.gif

§1 ist mir schon bekannt, ich bin auch Autofahrer. Ich denke, die meisten der Fahrzeugführer rechnen mit typischen Situationen, wer mit einem liegengebliebenen LKW hinter der Kurve rechnet, gehört schon zu einer Minderheit.

Aber kein Autofahrer rechnet mit zwei parallel parkenden Panzern hinter einer Kurve oder einem Erdrutsch im Flachland. Müßte er aber.

Genau das passiert aber dem Radfahrer im übertragenen Sinn mit einem entgegenkommenden Polizeifahrzeug auf dem Radweg. Das ist außerhalb jeglicher Szenarios.

Zum Standort eines Warnschildes: "Polizeifahrzeuge", könnte man einfach unter das Fahrradweg-Schild schrauben, wäre völlig ok an diesem Ort. Oder man macht Fahrverbot für KFZ jeglicher Art, außer Polizei, etc.
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GSX-R
Beitrag 04.07.2005, 20:19
Beitrag #24


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Zitat (atze @ 04.07.2005, 21:15)
Aber kein Autofahrer rechnet mit zwei parallel parkenden Panzern hinter einer Kurve oder einem Erdrutsch im Flachland. Müßte er aber.

Das ist aber der springende Punkt. Solange nichts passiert ist gut. Passiert aber mal was, dann greift eben der Paragraph.


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Burkhard
Beitrag 04.07.2005, 20:19
Beitrag #25


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Zitat (atze @ 04.07.2005, 21:15)
Zum Standort eines Warnschildes: "Polizeifahrzeuge", könnte man einfach unter das Fahrradweg-Schild schrauben, wäre völlig ok an diesem Ort. Oder man macht Fahrverbot für KFZ jeglicher Art, außer Polizei, etc.

no.gif no.gif no.gif


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Achim
Beitrag 04.07.2005, 20:22
Beitrag #26


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Oder an die Ortseingangsschilder: Vorsicht, Kraftfahrzeuge im Straßenraum.

Sorry, konnte nicht anders blushing.gif


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Burkhard
Beitrag 04.07.2005, 20:23
Beitrag #27


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@Achim, das war aber nun wirklich offtopic.gif whistling.gif


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atze
Beitrag 04.07.2005, 20:23
Beitrag #28


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Ist eigentlich das Fotografieren von ganz normalen Polizeifahrzeugen (auf dem Fahrradweg) verboten? Ich finde Nummernschilder so toll..
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Burkhard
Beitrag 04.07.2005, 20:32
Beitrag #29


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Nein, dass ist nicht verboten. Dennoch haben auch die Polizeibeamten ein Recht am eigenen Bild. Was willst du eigentlich? Ich habe eher das Gefühl, dass du der Polizei nicht gerade wohlgesonnen bist. Musst du ja auch nicht. Aber was hälst du denn davon, wenn du die Kollegen mal ganz freundlich - und ich meine wirklich freundlich - fragst, warum sie auf dem Radweg fahren.

Du kannst dich auch mittels eines Beschwerdeschreibens an die zuständige Dienststelle wenden. Möglichkeiten hast du also viele.


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GSX-R
Beitrag 04.07.2005, 20:32
Beitrag #30


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Findest Du Dealer eigentlich auch toll? Vielleicht versuchst Du das mal mir denen? thread.gif


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atze
Beitrag 04.07.2005, 20:38
Beitrag #31


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Zitat (Expert @ 04.07.2005, 21:32)
Nein, dass ist nicht verboten.

Super, ich darf also fotografieren. Wie ich hier gelernt habe, haben die Beamten ja nichts zu befürchten, da sie ja nur die Sonderrechte zur Erfüllung der hoheitlichen Aufgaben wahrnehmen.

Es würde auch unter uns bleiben, die Fotosammlung würde ich nur dem Berliner Polizeipräsidenten zur Verfügung stellen.
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Achim
Beitrag 04.07.2005, 20:41
Beitrag #32


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Na dann mal los. Vielleicht erkennt er den einen oder anderen Pappenheimer wieder whistling.gif


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Beitrag 04.07.2005, 20:43
Beitrag #33


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Zitat (atze @ 04.07.2005, 21:38)
die Fotosammlung würde ich nur dem Berliner Polizeipräsidenten zur Verfügung stellen.

Stellt sich nur die Frage, ob der sich diese Fotos auch exclusiv ansehen würde.


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frankenstein
Beitrag 04.07.2005, 20:46
Beitrag #34


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Zitat (GSX-R @ 04.07.2005, 21:43)
Zitat (atze @ 04.07.2005, 21:38)
die Fotosammlung würde ich nur dem Berliner Polizeipräsidenten zur Verfügung stellen.

Stellt sich nur die Frage, ob der sich diese Fotos auch exclusiv ansehen würde.

Er wartet förmlich drauf! cool.gif


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Locker bleiben, gaaaaaanz locker !
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Beitrag 04.07.2005, 20:47
Beitrag #35


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@ atze

Die Bilder brauchste nicht machen, die ganzen Kennzeichen (und auch die einzelnen Fahrzeuge) stehen bei uns auf dem Hof, da kann ich (und auch der PolPräs) die jederzeit ablesen.


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chriziko
Beitrag 04.07.2005, 20:56
Beitrag #36


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Zitat (Expert @ 04.07.2005, 21:05)
Zitat (atze @ 04.07.2005, 20:54)

Die Polizisten habe ich auch noch nie zu Fuss oder als Fahrradstreife gesehen. Warum funktioniert Verbrechensbekämpfung nur vom Auto aus und nur unter Benutzung von Fahrradwegen?


Was heißt hier "nur"? Das "Wie" der Kriminalitätsbekämpfung und auch im weiteren Sinne der polizeilichen Tätigkeit überhaupt, bestimmt sich nach taktischen Erwägungen.

so recht ihr ja sonst alle habt, aber das ist echter blödsinn, zumal in der innenstadt.

es ist mit verlaub völlig bescheuert zu glauben, dass ein polizist im auto dort effizienter ist als einer auf dem rad.

ich fürchte, die erwägungen sind nicht taktisch, sondern dieser umstand hat einerseits mit gewohnheit, andererseits mit bequemlichtkeit zu tun. und schließlich würde die polizei den glauben an die stvo verlieren, wenn sie sich täglich mit problemen herumschlagen müsste, wie sie radfahrern zugemutet werden. das aber darf nicht sein!


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atze
Beitrag 04.07.2005, 21:01
Beitrag #37


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Zitat (El Bestrafo @ 04.07.2005, 21:47)
@ atze

Die Bilder brauchste nicht machen, die ganzen Kennzeichen (und auch die einzelnen Fahrzeuge) stehen bei uns auf dem Hof, da kann ich (und auch der PolPräs) die jederzeit ablesen.

Bestell mal deinen Kollegen einen schönen Gruss von dem Biker, der sie heute um 07:45 an der Stelle angeschrien hat, es war, glaube ich, ein VW Passat. Überlegt euch mal, ob ihr da nicht etwas machen könnt.

Ich will ja keinen Streit wink.gif
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Achim
Beitrag 04.07.2005, 21:05
Beitrag #38


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Zitat (chriziko @ 04.07.2005, 21:56)
so recht ihr ja sonst alle habt, aber das ist echter blödsinn, zumal in der innenstadt.

es ist mit verlaub völlig bescheuert zu glauben, dass ein polizist im auto dort effizienter ist als einer auf dem rad.

ich fürchte, die erwägungen sind nicht taktisch, sondern dieser umstand hat einerseits mit gewohnheit, andererseits mit bequemlichtkeit zu tun. und schließlich würde die polizei den glauben an die stvo verlieren, wenn sie sich täglich mit problemen herumschlagen müsste, wie sie radfahrern zugemutet werden. das aber darf nicht sein!

Und die Verbrecher werden auf den Gepäckträger gebunden. Es hat schon Sinn und Zweck, dass Pol-Beamte meist mit Funkstreifenwagen unterwegs sind. Viel Einfühlungsvermögen hast Du für polizeiliche Tätigkeit nicht.


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atze
Beitrag 04.07.2005, 21:07
Beitrag #39


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Zitat (GSX-R @ 04.07.2005, 21:43)
Stellt sich nur die Frage, ob der sich diese Fotos auch exclusiv ansehen würde.

Hier in Berlin bekomme ich von Zeit zu Zeit Post vom Polizeipräsidenten. Finde ich schon toll, wie er sich um jede kleine Parksünde persönlich kümmert.

Ich denke, es ist an der Zeit, etwas zurückzugeben. Nette Fotos von Fahrzeugen im Einsatz auf dem Fahrradweg sind ein guter Anfang, finde ich.
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atze
Beitrag 04.07.2005, 21:14
Beitrag #40


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Zitat
Und die Verbrecher werden auf den Gepäckträger gebunden.

Ich sollte Amnesty International einschalten, die Gefangenen müssen im Kofferraum sein. Damit werden die Menschenrechte mit Füßen getreten!!!

Im Fahrzeug sehe ich seit Jahren nur ein bis zwei Polizisten.

Klar, zu Fuß oder mit Fahrrad können die nicht unterwegs sein, weil da haben sie ja keinen Kofferraum!!!!!!!!!!!!

cheers.gif
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Burkhard
Beitrag 04.07.2005, 21:16
Beitrag #41


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Zitat (chriziko @ 04.07.2005, 21:56)
so recht ihr ja sonst alle habt, aber das ist echter blödsinn, zumal in der innenstadt.

es ist mit verlaub völlig bescheuert zu glauben, dass ein polizist im auto dort effizienter ist als einer auf dem rad.

Es geht hier nicht um Radwegüberwachung, sondern um Beobachtung von Personen und Geschehnisabläufen. Die dort eingesetzten Polizisten werden mit Sicherheit im Rahmen ihrer normalen Streifentätigkeit sporadisch dieser Aufgabe nachgehen. Das machen sie zum Teil durch eine so genannte Fußstreife oder als motorisierte Streife.

Hier also von absoluten Blödsinn zu reden, halte ich für etwas verfehlt.


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frankenstein
Beitrag 04.07.2005, 21:20
Beitrag #42


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@atze

Ich persönlich finde, das Du dich mit deinen polemischen Beiträgen etwas zurückhalten solltest. wink.gif

Fachliche Beiträge sind gerne Willkommen!

Aber Du verbohrst dich hier in etwas, was nicht der Realität entspricht!


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chriziko
Beitrag 04.07.2005, 21:39
Beitrag #43


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Zitat (Achim @ 04.07.2005, 22:05)
Zitat (chriziko @ 04.07.2005, 21:56)
so recht ihr ja sonst alle habt, aber das ist echter blödsinn, zumal in der innenstadt.

es ist mit verlaub völlig bescheuert zu glauben, dass ein polizist im auto dort effizienter ist als einer auf dem rad.

ich fürchte, die erwägungen sind nicht taktisch, sondern dieser umstand hat einerseits mit gewohnheit, andererseits mit bequemlichtkeit zu tun. und schließlich würde die polizei den glauben an die stvo verlieren, wenn sie sich täglich mit problemen herumschlagen müsste, wie sie radfahrern zugemutet werden. das aber darf nicht sein!

Und die Verbrecher werden auf den Gepäckträger gebunden. Es hat schon Sinn und Zweck, dass Pol-Beamte meist mit Funkstreifenwagen unterwegs sind. Viel Einfühlungsvermögen hast Du für polizeiliche Tätigkeit nicht.

ich weiß nicht, ob du das weißt: aber polizisten sind nicht den ganzen tag damit beschäftigt, leute festzunehmen. da steckt ne menge andere arbeit dahinter.

ich hab ja auch nicht gesagt, dass alle polizisten immer nur mit dem rad herumfahren sollen.

tatsache ist aber:
- radelnde polizisten sehen mehr
- radelnde polizisten sind für die leute greifbarer
- radelnde polizisten sind oft schneller da, wo sie hin müssen (auch ohne festbeleuchtung) und kommen auch an plätze, an die sie mit dem auto nicht (so leicht) kommen


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Achim
Beitrag 04.07.2005, 21:42
Beitrag #44


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Zitat
ich weiß nicht, ob du das weißt: aber polizisten sind nicht den ganzen tag damit beschäftigt, leute festzunehmen. da steckt ne menge andere arbeit dahinter.

rofl1.gif Der war wirklich gut rofl1.gif


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cheffe
Beitrag 04.07.2005, 21:45
Beitrag #45


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Auch wenn es die letzten ca. 10 Beiträge ein wenig 'billig' wird, sprich in Polemik ausartet, muß ich hier gesamt gesehen mal eine Lanze für den TE brechen.

Das ist immer noch ein Radweg. Noch dazu ein mehrspuriger (mit Gegenfahrbahn), mit abgetrenntem Fußweg - also keine Mischverkehrsfläche.

Klar, daß die police.gif aufgrund § 35 das Recht haben, hier zu fahren. Nur sollten sie das unter äußerster Vorsicht und immer unter der Prämisse tun, daß Radfahrer hier bevorrechtigt sind.

Zitat
An der betreffenden Stelle verläßt ein Polizeifahrzeug immer den Radweg und biegt nach rechts oder links ab. Nach rechts stellt es sich an den Flughafenzaun oder nach links biegt es in die öffentliche Straße ein (Für die Berliner: von Nord nach Süd, das vor 2 Jahren asphaltierte 50 m - Stück)
Das Polizeifahrzeug fuhr nach rechts, aber letztlich nur, um zum Linksabbiegen auszuholen. In dem Moment war ich aber schon auf der linken Seite am Überholen.

Das ist m.E. schon ein starkes Ding. Mache ich das als normaler VT mit meinem PKW, ist die Pappe wohl kurz davor, 'gezwickt' zu werden. Und die Polizei sollte sich bei aller Berechtigung zur Kriminalitätsbekämpfung nicht hinter den Sonderrechten verschanzen. Wirft m.E. kein gutes Bild auf eine sonst positiv auffallende Berufsgruppe.


@atze

Ich würde nicht gleich mit einer Dienstaufsichtsbeschwerde aufschlagen, aber dennoch mal die zuständigen Stellen auf den Mißstand hinweisen. Vielleicht kann ja auf die Fahrer der 'Wannen' mal eingewirkt werden, ein wenig genauer hinzusehen und Vorsicht walten zu lassen. Dann wäre beiden Seiten genüge getan:

Der Polizei hinsichtlich der Verbrechensbekämpfung und den Radfahrern hinsichtlich einer ungehinderten Benutzung ihrer Fahrfläche.


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Burkhard
Beitrag 04.07.2005, 22:06
Beitrag #46


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Der TE hat selbst geschrieben:

Zitat
Auf einem zweispurigen, ausgeschilderten Radweg an der Ostseite des Tempelhofer Flugplatzes (Berlin) fahren öfters Polizeifahrzeuge mit 5-10 km/h.


Insofern gehe ich davon aus, dass die Kollegen durchaus unter gebührender Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung gefahren sind. Darüber hinaus war das Fahrzeug offensichtlich als Polizeifahrzeug erkennbar. Eine gewisse Sensibilisierung, dass es sich eben nicht um eine alltägliche Situation handelt, sollte man von den Radfahrern schon erwarten dürfen. Insofern denke ich, dass der TE zwar berechtigt seine Frage gestellt hat, aber sich dann doch zusehens in seinen Unmut über die Situation rein gesteigert hat.

War das nötig? Alle Fragen wurden doch beantwortet. Auch wurde aufgeführt, welche Beschwerdemöglichkeiten es gibt.

Daher sollte der Vorschlag von @cheffe berücksichtigt werden:

Zitat
Ich würde nicht gleich mit einer Dienstaufsichtsbeschwerde aufschlagen, aber dennoch mal die zuständigen Stellen auf den Mißstand hinweisen. Vielleicht kann ja auf die Fahrer der 'Wannen' mal eingewirkt werden, ein wenig genauer hinzusehen und Vorsicht walten zu lassen. Dann wäre beiden Seiten genüge getan:
wavey.gif wavey.gif wavey.gif

Der Beitrag wurde von Expert bearbeitet: 04.07.2005, 22:12


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atze
Beitrag 04.07.2005, 22:37
Beitrag #47


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Zitat (Expert @ 04.07.2005, 23:06)
Eine gewisse Sensibilisierung, dass es sich eben nicht um eine alltägliche Situation handelt, sollte man von den Radfahrern schon erwarten dürfen. Insofern denke ich, dass der TE zwar berechtigt seine Frage gestellt hat, aber sich dann doch zusehens in seinen Unmut über die Situation rein gesteigert hat.

Wie bereits am Threadtitel ersichtlich halte ich es für eine alltägliche Situation. Allerdings war ich noch heute morgen der Meinung, dass die Polizei nur mit Blaulicht Sonderrechte wahrnehmen darf. Da habe ich dazugelernt. Für Polizisten ist das sicher selbstverständlich, aber von 5 befragten autofahrenden Arbeitskollegen wußte das niemand (Bin ja selbst einer, darf außer Bus alles fahren)

Ich kenne jetzt die Möglichkeiten:
- Stillschweigen
- Beschwerde bei der Polizeidienststelle
- Dienstaufsichtsbeschwerde
- Fotografieren

Welche ich davon wähle, ist ja wohl allein meine Entscheidung. Wir leben in keinem Polizeistaat.
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Burkhard
Beitrag 04.07.2005, 22:49
Beitrag #48


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Welche Entscheidung du triffst, wird dir hier auch nicht vorgeschrieben. Ich werde mir die Stelle bei Gelegenheit auch mal anschauen.


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chriziko
Beitrag 05.07.2005, 06:03
Beitrag #49


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Zitat (Achim @ 04.07.2005, 22:42)
Zitat
ich weiß nicht, ob du das weißt: aber polizisten sind nicht den ganzen tag damit beschäftigt, leute festzunehmen. da steckt ne menge andere arbeit dahinter.

rofl1.gif Der war wirklich gut rofl1.gif

wavey.gif


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klausimausi
Beitrag 05.07.2005, 08:25
Beitrag #50


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@atze
Meine Meinung als begeisterter Rennradfahrer (und somit meits flott unterwegs): Lass die Jungs in Grün mit ihren Streifenwagen fahren wo sie denken, fahren zu müssen. Erstens haben sie meists recht, zweitens ist sicherlich nötig. Und um ihren Job beneide ich sie auch nicht.

Auch wenn es ärgerlich ist, bremsen zu müssen, so mußt du doch stehts so fahren, dass du in Sichtweite abbremsen kannst. Polizeifahrzeuges sind nicht die einzigen Hindernisse, mit denen du rechnen mußt. Spontan fallen mir da doch ganz andere ein (umgestürzte Bäume, Pannenradler, Pausenmacher und so weiter)

In diesem Sinne und mit sportlichen Grüßen,
Klaus

PS: Und die "Grünen" sind auch mit dem Fahrrad unterwegs, allerdings dann meist in Zivil


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@HeinerHainer schrieb: "Man kann eigendlich jedem Radfahrer nur raten keine Radwege zu befahren."
@Hane anwortete: "[loriot]Ach?[/loriot]"
@Mitleser meint darauf hin: "Ja, nun auch aus juristischer Sicht; bislang nur aus Selbsterhaltungstrieb&Co."
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