Spurwechsel im Kreuzungsbereich |
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Spurwechsel im Kreuzungsbereich |
Gast_Casus_* |
03.05.2005, 20:27
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#1
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Korrekt oder nicht korrekt? Wenn nicht korrekt, hilft keine gefühlsmäßige Entscheidung weiter, sondern nur der genaue §. Gefunden habe ich dazu §24 StVG, §49 StVO, §69a StVZO - aber alle behandeln nicht DEN konkreten Fall??? Kennt sich jemand aus? Danke Casus |
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03.05.2005, 20:31
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#2
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 15361 Beigetreten: 24.08.2004 Wohnort: Mainz-Gonsenheim Mitglieds-Nr.: 5157 |
Stellt sich für mich die Frage: Warum stehen die beiden Fahrzeuge auf der Linksabbiegespur und fahren nach grün doch geradeaus weiter???
-------------------- Lieber einen Moment lang feige - als ein Leben lang tot Wer zuletzt lacht, hat es nicht eher begriffen. |
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Gast_Casus_* |
03.05.2005, 20:37
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#3
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Die Frage ist berechtigt, aber dient nicht unbedingt der Antwortfindung, weil ein rein sachlicher Verhalt.
Aber bekannt ist, dass an dieser Kreuzung das Geradeausfahren erst seit ein paar Tagen erlaubt war und die sich links Eingeordneten möglicherweise den "Wink Gottes" nutzten. Interessant wäre aber zu wissen, darf man auf einer Kreuzung bei gestrichelter Linie mit "normalem" Blinken die Spur (und die Fahrtrichtung) wechseln oder nicht - immer vorausgesetzt -> keine Behinderung anderer. Gibt es einen §, der das ausschliesst??? Gefühlsmäßig sage ich mir, eingeordnet ist eingeordnet, aber wenn mir einer gegenhält, wo steht das? Bei gestrichelter Linie darf ich mit Fahrtrichtungsanzeige immer Wechseln, warum nicht auf der Kreuzung, was sage ich dem dann? Casus |
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03.05.2005, 20:38
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#4
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5160 Beigetreten: 27.11.2004 Mitglieds-Nr.: 6966 |
Da hilft der § 41 StVO - Vorschriftzeichen weiter:
Zitat (3) Markierungen ... 5. Pfeile Pfeile, die nebeneinander angebracht sind und in verschiedene Richtungen weisen, empfehlen, sich frühzeitig einzuordnen und in Fahrstreifen nebeneinander zu fahren. Fahrzeuge, die sich eingeordnet haben, dürfen hier auch rechts überholt werden. Sind zwischen den Pfeilen Leitlinien (Zeichen 340) oder Fahrstreifenbegrenzungen (Zeichen 295) markiert, so schreiben die Pfeile die Fahrtrichtungen auf der folgenden Kreuzung oder Einmündung vor. Halten auf der so markierten Strecke der Fahrbahn ist verboten. Solche Aktionen sind also verboten, auch wenn man im Kreuzungsbereich keine durchgezogene Linie überfährt. |
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03.05.2005, 20:40
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#5
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 19515 Beigetreten: 14.09.2003 Wohnort: Dresden Mitglieds-Nr.: 18 |
Zitat (Casus @ 03.05.2005, 21:37) Interessant wäre aber zu wissen, darf man auf einer Kreuzung bei gestrichelter Linie mit "normalem" Blinken die Spur (und die Fahrtrichtung) wechseln oder nicht - immer vorausgesetzt -> keine Behinderung anderer. Gibt es einen §, der das ausschliesst??? Gefühlsmäßig sage ich mir, eingeordnet ist eingeordnet, aber wenn mir einer gegenhält, wo steht das? Bei gestrichelter Linie darf ich mit Fahrtrichtungsanzeige immer Wechseln, warum nicht auf der Kreuzung, was sage ich dem dann? Casus Das ist nicht erlaubt, hier greift die Vorschrift zu Zeichen 297 guggst Du hier -------------------- |
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Gast_Casus_* |
03.05.2005, 20:41
Beitrag
#6
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Okay, ich denke mal, klare Sache.
Danke |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 07.05.2024 - 22:26 |