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Beitrag
#1
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 6 Beigetreten: 31.10.2009 Mitglieds-Nr.: 51218 ![]() |
ich habe mal eine Frage zum Thema Anhänger mit Führerscheinklasse B. Es ist ja so geregelt, dass das max. zulässige Gesamtgewicht von Fahrzeug und Anhänger 3,5t nicht übersteigen darf. Jetzt die Frage. Angenommen mein Fahrzeug hat ein Gewicht von 2t, ich hänge einen Anhänger an der ein zul. Gesamtgewicht von ebenfalls 2t hat. Ich stelle jedoch sicher, dass dieser nur so beladen wird, dass 3,5t insgesamt nicht überschritten werden. Ist dies noch zulässig, oder dürfte ich eine solche Kombination dennoch nicht mit einem Führerschein der Klasse B fahren, weil grundsätzlich die Möglichkeit gegeben ist, ein Gewicht von mehr als den 3,5t zu erreichen mit dieser Fahrzeug- Anhängerkombination? Wäre für hilfreiche Antworten dankbar, da ich ungern was falsch machen möchte. |
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Beitrag
#2
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 10957 Beigetreten: 14.12.2004 Mitglieds-Nr.: 7260 ![]() |
Hallo,
in Fahrerlaubnisfragen geht es um zulässige Gesamtgewichte, so auch hier. Du darfst die Kombination also nicht fahren, egal wie gering die tatsächliche Beladung ist. Dabei geht es auch nicht mehr um Bußgeld, das wäre Fahren ohne Fahrerlaubnis und somit eine Straftat. -------------------- Noch hat kein einziger Tesla meinen Diesel abgehängt.
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Beitrag
#3
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 728 Beigetreten: 29.03.2010 Wohnort: Franken Mitglieds-Nr.: 53394 ![]() |
Die Fahrerlaubnisregelung bezieht sich klar auf die zulässige Gesamtmasse. Sprich reine Papierlage. Tatsächliche Gewichte sind Fahrerlaubnisrechtlich völlig irrelevant.
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Beitrag
#4
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 30692 Beigetreten: 16.01.2006 Wohnort: Kiel Mitglieds-Nr.: 16036 ![]() |
An der Rechtslage hat sich seit deiner letzten Frage zur selben Thematik nichts geändert.
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Beitrag
#5
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 9491 Beigetreten: 14.01.2006 Wohnort: Mitte der Südschiene Mitglieds-Nr.: 15997 ![]() |
Du könntest ablasten und danach "technisch" vollmachen...
Das bringt aber bei Kontrolle - wenn gewogen - eine Untersagung der Weiterfahrt bei soviel "Überladung". Daß der Anhänger das problemlos aushält würde ich nicht unbedingt argumentieren. Riecht nach Vorsatz. ![]() Optisch wäre das aber tatsächlich recht unauffällig. -------------------- Dummheit ist ein gefährlicherer Feind des Guten als Bosheit. Gegen das Böse läßt sich protestieren, es läßt sich bloßstellen, es läßt sich notfalls mit Gewalt verhindern, das Böse
trägt immer den Keim der Selbstzersetzung in sich, indem es mindestens ein Unbehagen im Menschen zurückläßt. Gegen die Dummheit sind wir wehrlos. Weder mit Protesten noch mit Gewalt läßt sich hier etwas ausrichten; Gründe verfangen nicht; Tatsachen, die dem eigenen Vorurteil widersprechen, brauchen einfach nicht geglaubt zu werden – in solchen Fällen wird der Dumme sogar kritisch, und wenn sie unausweichlich sind, können sie einfach als nichtssagende Einzelfälle beiseite geschoben werden. Dabei ist der Dumme im Unterschied zum Bösen restlos mit sich selbst zufrieden, ja, er wird sogar gefährlich, indem er leicht gereizt zum Angriff übergeht. Daher ist dem Dummen gegenüber mehr Vorsicht geboten als gegenüber dem Bösen. Quelle: Widerstand und Ergebung |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 10.05.2025 - 00:58 |