... Forum Straßenverkehr - der Verkehrstalk im Web


Willkommen, Gast ( Anmelden | Registrierung )

 
Reply to this topicStart new topic
> Frage zur Anhängelast um Bußgeld zu vermeiden?
Sven323ti
Beitrag 05.05.2025, 11:42
Beitrag #1


Neuling


Gruppe: Members
Beiträge: 6
Beigetreten: 31.10.2009
Mitglieds-Nr.: 51218



    
 
Hallo zusammen,

ich habe mal eine Frage zum Thema Anhänger mit Führerscheinklasse B. Es ist ja so geregelt, dass das max. zulässige Gesamtgewicht von Fahrzeug und Anhänger 3,5t nicht übersteigen darf. Jetzt die Frage. Angenommen mein Fahrzeug hat ein Gewicht von 2t, ich hänge einen Anhänger an der ein zul. Gesamtgewicht von ebenfalls 2t hat. Ich stelle jedoch sicher, dass dieser nur so beladen wird, dass 3,5t insgesamt nicht überschritten werden. Ist dies noch zulässig, oder dürfte ich eine solche Kombination dennoch nicht mit einem Führerschein der Klasse B fahren, weil grundsätzlich die Möglichkeit gegeben ist, ein Gewicht von mehr als den 3,5t zu erreichen mit dieser Fahrzeug- Anhängerkombination?
Wäre für hilfreiche Antworten dankbar, da ich ungern was falsch machen möchte.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
GM_
Beitrag 05.05.2025, 12:03
Beitrag #2


Mitglied
********

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 10957
Beigetreten: 14.12.2004
Mitglieds-Nr.: 7260



Hallo,

in Fahrerlaubnisfragen geht es um zulässige Gesamtgewichte, so auch hier. Du darfst die Kombination also nicht fahren, egal wie gering die tatsächliche Beladung ist.

Dabei geht es auch nicht mehr um Bußgeld, das wäre Fahren ohne Fahrerlaubnis und somit eine Straftat.


--------------------
Noch hat kein einziger Tesla meinen Diesel abgehängt.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
random
Beitrag 05.05.2025, 12:05
Beitrag #3


Mitglied
******

Gruppe: Members
Beiträge: 728
Beigetreten: 29.03.2010
Wohnort: Franken
Mitglieds-Nr.: 53394



Die Fahrerlaubnisregelung bezieht sich klar auf die zulässige Gesamtmasse. Sprich reine Papierlage. Tatsächliche Gewichte sind Fahrerlaubnisrechtlich völlig irrelevant.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Jens
Beitrag 05.05.2025, 12:49
Beitrag #4


Mitglied
********

Gruppe: Globaler Moderator
Beiträge: 30692
Beigetreten: 16.01.2006
Wohnort: Kiel
Mitglieds-Nr.: 16036



An der Rechtslage hat sich seit deiner letzten Frage zur selben Thematik nichts geändert.


--------------------
Go to the top of the page
 
+Quote Post
haschee
Beitrag 05.05.2025, 19:02
Beitrag #5


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 9491
Beigetreten: 14.01.2006
Wohnort: Mitte der Südschiene
Mitglieds-Nr.: 15997



Du könntest ablasten und danach "technisch" vollmachen...

Das bringt aber bei Kontrolle - wenn gewogen - eine Untersagung der Weiterfahrt bei soviel "Überladung".
Daß der Anhänger das problemlos aushält würde ich nicht unbedingt argumentieren. Riecht nach Vorsatz. whistling.gif

Optisch wäre das aber tatsächlich recht unauffällig.


--------------------
Dummheit ist ein gefährlicherer Feind des Guten als Bosheit. Gegen das Böse läßt sich protestieren, es läßt sich bloßstellen, es läßt sich notfalls mit Gewalt verhindern, das Böse
trägt immer den Keim der Selbstzersetzung in sich, indem es mindestens ein Unbehagen im Menschen zurückläßt. Gegen die Dummheit sind wir wehrlos. Weder mit Protesten noch mit
Gewalt läßt sich hier etwas ausrichten; Gründe verfangen nicht; Tatsachen, die dem eigenen Vorurteil widersprechen, brauchen einfach nicht geglaubt zu werden – in solchen Fällen wird
der Dumme sogar kritisch, und wenn sie unausweichlich sind, können sie einfach als nichtssagende Einzelfälle beiseite geschoben werden. Dabei ist der Dumme im Unterschied zum Bösen
restlos mit sich selbst zufrieden, ja, er wird sogar gefährlich, indem er leicht gereizt zum Angriff übergeht. Daher ist dem Dummen gegenüber mehr Vorsicht geboten als gegenüber dem Bösen.

Quelle: Widerstand und Ergebung
Go to the top of the page
 
+Quote Post

Reply to this topicStart new topic
1 Besucher lesen dieses Thema (Gäste: 1 | Anonyme Besucher: 0)
0 Mitglieder:

 



RSS Vereinfachte Darstellung Aktuelles Datum: 10.05.2025 - 00:58