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> eScooter - Trunkenheit im Verkehr - 1.6
Krystel887
Beitrag 25.11.2023, 17:03
Beitrag #201


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Also.

Heute kam der gelbe Brief.

30 Tagessätze à 50€
6 Monate Führerscheinsperre
3 Monate Verbot kfz jeglicher Art im Straßenverkehr zu führen.

Die Staatsanwaltschaft hat beantragt mir die Fahrerlaubnis zu entziehen.
Ich habe eine Woche Zeit eine Stellungnahme abzugeben.

Macht es Sinn eine Stellungnahme abzugeben?
Kann ein Anwalt verhindern, dass die Fahrerlaubnis entzogen wird?
Von Tagessätzen her kann ich eigentlich nur schlechter werden.

Im schlimmsten Fall zahl ich den Anwalt und bekomm höhere TS ohne das was verändert wird??
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ulm
Beitrag 25.11.2023, 17:07
Beitrag #202


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Ein Tagessatz entspricht einem 30stel Deines Nettomonatseinkommen.
Wenn Du also Netto mehr als 1.500 Euro hast, dann verhalte dich still und überweise das Geld.

30 Tagessätze sind soweit normal.
Drei Monate eScooter-Verbot wirst Du ja verschmerzen können.
Sechs Monate Führerscheinsperre sind auch im üblichen Rahmen, Du könntest also theoretisch am Montag den Antrag auf neuerteilung einer Fahrerlaubnis stellen.

Ich würde den Strafbefehl so akzeptieren.
Alles andere verzögert die Neuerteilung der Fahrerlaubnis nur unnötig.
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Krystel887
Beitrag 25.11.2023, 17:10
Beitrag #203


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Angenommen das Geld wäre mir total egal.

Was würdest du mir dann raten?
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F117
Beitrag 25.11.2023, 18:37
Beitrag #204


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Was soll @ulm denn jetzt anderes schreiben?


--------------------
"There's no such thing as a winnable war.
It's a lie we don't believe anymore!"

aus "Russians" - Sting 1986
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MsTaxi
Beitrag 25.11.2023, 19:00
Beitrag #205


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Mensch, mit dem Strafbefehl hast du doch Schwein gehabt. E-Scooter wolltest du nicht mehr fahren, dein Gehalt wird unterschätzt, und 6 Monate Entzug hätten auch 9 sein können. Also lass gut sein.


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"Das Problem beim Klartext reden in Sachen Alkohol und Drogen besteht darin, dass der, der zuhört, gern weghört, wenn er noch nicht bereit für den Klartext ist."
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Krystel887
Beitrag 26.11.2023, 13:43
Beitrag #206


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Wenn ich den Lappen jetzt im Dezember abgebe, kann ich ihn dann theoretisch im Juni neu beantragen?

Ist es realistisch eine MPU im Mai zu bestehen?
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Jens
Beitrag 26.11.2023, 13:48
Beitrag #207


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Du kannst den Antrag auf Neuerteilung sechs Monate vor Ablauf der Sperre stellen, in deinem Fall also quasi sofort (wobei dafür natürlich erstmal der Strafbefehl rechtskräftig sein und die Führerscheinstelle Kenntnis haben muss).


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gruenerTeich
Beitrag 26.11.2023, 17:20
Beitrag #208


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Wie, die StA hat separat beantragt dir die FE zu entziehen?

Entweder sie wird mit Strafbefehl entzogen oder du behältst sie.

Etwas Anderes wäre unzulässige Doppelbestrafung.
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Krystel887
Beitrag 26.11.2023, 18:28
Beitrag #209


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Zitat (gruenerTeich @ 26.11.2023, 18:20) *
Wie, die StA hat separat beantragt dir die FE zu entziehen?


„In dem Strafverfahren gegen
XXX
wegen Trunkenheit im Verkehr

Sehr geehrter XXX

die Staatsanwaltschaft XXX hat beantragt, Ihnen gemäß § 111a StPO die Fahrerlaubnis vorläufig zu entziehen.

Sie erhalten Gelegenheit zur Stellungnahme binnen 1 Woche zum Antrag der Staatsanwaltschaft.
Sollte Ihrerseits innerhalb der oben genannten Frist keine Stellungnahme erfolgen, wird auch ohne Ihre Äußerung entschieden werden.

Mit freundlichen Grüßen“
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gruenerTeich
Beitrag 26.11.2023, 19:08
Beitrag #210


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Aber du hast doch schon den Strafbefehl oder?
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Krystel887
Beitrag 26.11.2023, 19:19
Beitrag #211


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Jo.

„Strafbefehl

Die Staatsanwaltschaft legt Ihnen folgenden Sachverhalt zur Last:
Sie fuhren am XX.09.2023 gegen 00:09 Uhr mit dem Elektrokleinstfahrzeug Tier Mobility, Versicherungskennzeichen XXX
auf Höhe der XXX Straße 10 in XXX Bierstadt, obwohl Sie infolge vorangegangenen Alkoholgenusses fahruntüchtig waren.

Eine bei Ihnen am XX.09.2023 entnommene Blutprobe ergab eine Blutalkoholkonzentration von 1,62 %.

Ihre Fahruntüchtigkeit hätten Sie bei kritischer Selbstprüfung erkennen können und müssen.
Durch die Tat haben Sie sich als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen erwiesen.
Die Tat wurde bei oder im Zusammenhang mit dem Führen eines Kraftfahrzeuges oder unter Verletzung der Pflichten eines Kraftfahrzeugführers begangen.

Sie werden daher beschuldigt,
fahrlässig im Verkehr ein Fahrzeug geführt zu haben, obwohl Sie infolge des Genusses alkoholischer Getränke nicht in der Lage waren, das Fahrzeug sicher zu führen, strafbar als
fahrlässige Trunkenheit im Verkehr gemäß §§ 316 Abs. 1 und 2, 44, 69, 69a StGB.

Beweismittel: …

Gegen Sie wird eine Geldstrafe in Höhe von 30 Tagessätzen verhängt. Der Tagessatz wird auf 50,00 EUR festgesetzt. Die Geldstrafe beträgt somit insgesamt 1.500,00 EUR.

Ihr Einkommen wurde gemäß § 40 Abs. 3 StGB geschätzt.

Die Fahrerlaubnis wird Ihnen entzogen. Ihr Führerschein wird eingezogen. Die Verwaltungsbehörde darf Ihnen für die Dauer von 6 Monaten keine neue Fahrerlaubnis erteilen.

Anzuwendende Vorschriften: §§ 69, 69a StGB

Ihnen wird für die Dauer von 3 Monaten verboten, im Straßenverkehr Kraftfahrzeuge jeder Art zu führen (§ 44 StGB).

Sie haben auch die Kosten des Verfahrens und Ihre Auslagen zu tragen.

Dieser Strafbefehl wird rechtskräftig und vollstreckbar, soweit Sie nicht innerhalb von zwei Wochen nach der Zustellung bei dem vorstehend bezeichneten Amtsgericht schriftlich, zu Protokoll der Geschäftsstelle oder durch ein elektronisches Dokument (siehe beiliegende gesonderte Rechtsbehelfsbelehrung) Einspruch erheben.
Diese Erklärung muss in deutscher Sprache erfolgen.“
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gruenerTeich
Beitrag 26.11.2023, 20:45
Beitrag #212


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Ist das ein bayerisches Amtsgericht?

Ist es für dich überlebenswichtig, die nächsten Monate eine FE zu besitzen?

Denn die Chancen stehen in Bayern eher schlecht, dass der FE-Entzug durch ein Obergericht aufgehoben wird.
Und ohne Anwalt bekommst du den Instanzenzug sowieso nicht alleine verteidigt.
Aber es ist prinzipiell möglich, isoliert Rechtsmittel gegen den FE-Entzug einzulegen.
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Krystel887
Beitrag 26.11.2023, 20:55
Beitrag #213


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Ja. Bayrisches Amtsgericht.

Nicht überlebenswichtig.
Aber muss irgendwie fast jeden Tag 35km (one way) zur Arbeit kommen.

Wir haben ein kleines Baby. Meine Frau wird viel leiden müssen.

Die 6 Monate würde ich schon irgendwie absitzen.
Angenehmer wäre es natürlich schon den FS behalten zu können.

Was heißt das jetzt mit den zwei unterschiedlichen Briefen in einem?
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gruenerTeich
Beitrag 26.11.2023, 20:58
Beitrag #214


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Das heißt, dass der Richter ab Weihnachten die nächsten Wochen Urlaub hat und ein paar Haftsachen auf den Tisch liegen hat.
Deshalb kann er dich bei einem Einspruch nicht zeitig zur HV laden, sondern irgendwann im Frühjahr, aber so lange sollst du bitte doch kein Kfz im Straßenverkehr mehr führen.

Ich persönlich würde es mit der Strafe auf sich beruhen lassen. Die Strafhöhe ist schon moderat.
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Krystel887
Beitrag 26.11.2023, 21:23
Beitrag #215


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Zitat (gruenerTeich @ 26.11.2023, 21:58) *
, aber so lange sollst du bitte doch kein Kfz im Straßenverkehr mehr führen.


Versteh ich nicht.
Bezieht sich das jetzt auf den vorläufigen Entzug der Fahrerlaubnis?

Edit:
Ach. Jetzt Check ich’s. Das ist ne Absicherung für die StA, damit, falls ich Einspruch einlegen, ich trotzdem die FE abgebe, um nicht weiterhin als Gefahr für die Allgemeinheit rumzufahren.

Da ist noch was komisch an der Geschichte.
Der Vorfall war im Landkreis X
Der Brief kam jetzt aber vom Amtsgericht aus Y.

Ist sowas üblich?

Strafhöhe finde ich eigentlich auch i. O. nur meine Frau, Freunde und Nachbarn finden den ganzen Vorfall so absurd lächerlich, dass die mir wieder nen Floh ins Ohr gesetzt haben mit „da wird ein Anwalt schon was machen können“ „das war doch alles nicht so schlimm“ …
Bleib da immer bisschen drauf hängen.

Wie mach ich jetzt weiter?

Ich lege keinen Einspruch ein, gebe keine Stellungnahme ab.
Dann bekomm ich in zwei Wochen Post, wo drin steht, dass ich meinen Lappen irgendwo abgeben muss?
Das heißt, dass ich jetzt noch zwei / drei Wochen mobil bin?

Außerdem steht dann in dem Brief, was ich alles bezahlen muss?
Auf wie viele Raten kann man die TS aufteilen?
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gruenerTeich
Beitrag 26.11.2023, 21:38
Beitrag #216


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Tat- und Gerichtsbezirk können verschieden sein, das spielt keine Rolle.

Wenn du dagegen vorgehen willst, brauchst du wahrscheinlich einen Anwalt. Die StA wird ziemlich sicher Rechtsmittel einlegen.

Dir hilft eigentlich nur, die von @mir vorgebrachten Argumente (Bagatellfahrt etc) vor dem Strafrichter vorzutragen und hoffen, dass sie den Strafrichter und die Berufungskammer überzeugen und die Beweiswürdigung in der Revision hält.

Das sind zwei sehr große Ifs.
Es ist jetzt nicht völlig aussichtslos aber ich persönlich würde mir den Stress nicht antun sondern versuchen mit der Sache abzuschließen.

Sobald der SB rechtskräftig ist oder der Beschluss über den vorläufigen FE Entzug dir bekanntgegeben ist, darfst du kein Kfz mehr führen. Ratenzahlung kannst du bei der StA dann beantragen.
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Krystel887
Beitrag 26.11.2023, 21:50
Beitrag #217


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Ich muss auch sagen, dass ich langsam keinen Bock mehr habe.

Ich war wirklich erleichtert, als gestern endlich der Brief im Briefkasten war.
Da fällt einem eine Last von den Schultern. Endlich weiß ich an was ich bin.

Kann ich an die StA schreiben, dass ich keinen Einspruch einlegen?

Das mit der vorläufigen Entziehung Check ich nicht. Wird mir die Zeit dann angerechnet, wenn ich den Lappen z. B. nächste Woche abgeben muss und der SB erst in drei Wochen rechtskräftig wird?

Edit:
Andere Frage… kann man eine MPU 8 Monate nach dem Vorfall bestehen?
Wenn dem nicht so ist wirft das nochmal ein anderes Licht auf meine Entscheidung.
Dann nehm ich mir vielleicht doch einen Anwalt.
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Kai R.
Beitrag 27.11.2023, 00:48
Beitrag #218


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Nach 8 Monaten ist das möglich. Mit dem Strafbefehl mach einfach nichts, dann wird er von selbst rechtskräftig Die Sperrfrist läuft eh ab dem Datum auf dem Strafbefehl. Die vorläufige Entziehung ist eh davon unabhängig und wird bald folgen. Wenn Du Deine Karte dann nicht freiwillig abgibst, wird sie abgeholt.


--------------------
Grüße

Kai

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Krystel887
Beitrag 27.11.2023, 14:09
Beitrag #219


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Zitat (Krystel887 @ 26.11.2023, 19:28) *
Sie erhalten Gelegenheit zur Stellungnahme binnen 1 Woche zum Antrag der Staatsanwaltschaft.
Sollte Ihrerseits innerhalb der oben genannten Frist keine Stellungnahme erfolgen, wird auch ohne Ihre Äußerung entschieden werden.


Hilft es etwas, wenn ich hierzu Stellung beziehe und sage, dass ich
a) keinen Einspruch einlegen werde
b) von mir aktuell keine weitere TF erwartet werden kann, da ich seit ca. 2 Monaten Abstinent lebe und mich seit Oktober im Abstinenzprogramm befinde.

Habe irgendwie "Angst", dass ich jetzt dann nächste Woche den Lappen abgeben muss und der SB dann erst in 2 Monaten rechtskräftig wird.
Dann wären es nicht 6 sondern 8 Monate ohne FE.

Oder wird die Zeit die ich ihn dann vorher abgebe im SB angerechnet?

Viele Grüße
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gruenerTeich
Beitrag 27.11.2023, 15:02
Beitrag #220


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Die Angst ist unbegründet. Der SB wird automatisch zwei Wochen nach Zustellung rechtskräftig, sofern kein Einspruch eingeht.
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Krystel887
Beitrag 27.11.2023, 15:09
Beitrag #221


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Trotzdem wäre es dann eine Bonus-Lücke von einer Woche sad.gif

Ich schreib denen einfach mal - hab ja nix zu verlieren und kostet nur Porto. biggrin.gif

Bekomm ich dann nochmal Post, dass der SB jetzt rechtskräftig ist?
Oder ist er dann einfach so rechtskräftig?

Was kommen da noch für Gerichtskosten auf mich zu?
Blutentnahme, Deppentest, StA, Polizeifahrt - wirds ja alles nicht für Lau geben.
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Kai R.
Beitrag 27.11.2023, 15:17
Beitrag #222


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Frage in die Runde: Die angegebene Sperrfrist läuft ja seit dem Datum auf dem Strafbefehl. Rechtskräftig wird der aber erst in zwei Wochen und so lange darf @Krystel887 auch noch fahren. Ist dadurch die reale Sperrfrist tatsächlich um zwei Wochen reduziert? Und wäre es nicht ein Eigentor, hinzugehen und auf die Einspruchsfrist zu verzichten, weil man dadurch ja die effektive Sperrfrist verlängern würde?

Mit der Rechtskraft ist es dann aber automatisch vorbei mit Auto fahren, auch ohne dass noch einmal ein Entzugsbescheid kommt? Nur das Fahrverbot, dass muss man dann separat per Erklärung antreten, damit es parallel zum Entzug zu laufen beginnt.



--------------------
Grüße

Kai

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Krystel887
Beitrag 27.11.2023, 15:23
Beitrag #223


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Zitat (Kai R. @ 27.11.2023, 16:17) *
Frage in die Runde: Die angegebene Sperrfrist läuft ja seit dem Datum auf dem Strafbefehl.


Ah ok. Dann wären es ja sogar nur 5.5 Monate biggrin.gif
Dachte da kommt nochmal ein Update - weil die Zustellung hat auch 4 Tage gedauert und der Brief scheint auch schon mal geöffnet worden zu sein, weil Umschlag war zerrissen und wurde wieder "fachmännisch" mit Tesa zusammengeklebt.
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gruenerTeich
Beitrag 27.11.2023, 15:34
Beitrag #224


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Ähm, die Sperrfrist läuft ab Rechtskraft des Urteils bzw. SB, §69a Abs. 5 S. 1 StGB.
Inwiefern der Fristablauf durch den vorläufigen Entzug gemindert wird, müsste ich nochmal nachschauen.

Ja, mit Rechtskraftwirkung ist die FE Geschichte.
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Jens
Beitrag 27.11.2023, 15:36
Beitrag #225


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Zitat (Kai R. @ 27.11.2023, 15:17) *
Frage in die Runde: Die angegebene Sperrfrist läuft ja seit dem Datum auf dem Strafbefehl.

@Krystel887 ist ja noch im Besitz der Fahrerlaubnis wenn ich das richtig verstanden habe.
Deshalb beginnt die Sperrfrist erst mit der Rechtskraft des Strafbefehls zu laufen. Das was du meinst, ist die Bestimmung im §69a StGB, wonach "die Zeit einer wegen der Tat angeordneten vorläufigen Entziehung eingerechnet [wird], soweit sie nach Verkündung des Urteils verstrichen ist". Die greift hier aber nicht.


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Krystel887
Beitrag 28.11.2023, 14:08
Beitrag #226


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Wie ist das jetzt eigentlich hypothetisch…

Ich hab ja jetzt dann keinen Lappen mehr.
Wenn ich jetzt bekifft Fahrrad fahren würde.
Bekommt da die FSST was von mit?
Macht das Probleme bei der MPU?
Oder wenn ich in ne Personenkontrolle komme und Gras dabei habe.
Passiert da was?
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Krystel887
Beitrag 28.11.2023, 16:48
Beitrag #227


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Ich würde diesen Brief an die StA weiterleiten.
Gibt es irgendetwas das dagegen spricht? Einwände? Verbesserungspotential?
Bringt es überhaupt etwas?

Vielen Dank an Kai, der mir hierfür schon einiges an Input geliefert hat.

----------------------------------------------

Sehr geehrte Damen und Herren,

Bitte verstehen Sie mein Bedauern, dass es überhaupt zu dem Vorfall kam.
Ich habe seit dem Vorfall bereits einige Schritte unternommen, um eine Wiederholung zu verhindern und mich mit meinem Konsummuster, Alkohol betreffend, beschäftigt. So etwas darf und wird mir nicht erneut passieren!

Ein sehr guter Freund von mir hat vom 02. auf den 03.09.2023 in seinen Geburtstag reingefeiert. Da ich immer versuche Alkoholkonsum und Autofahren voneinander zu trennen, habe ich den ÖPNV genommen, um zur Party zu kommen. An dem Abend kam es dann dazu, dass wir alle eine erhebliche Menge an Alkohol zu uns genommen haben haben. Zu keinem Zeitpunkt wäre mir in den Sinn gekommen noch ein Kraftfahrzeug jeglicher Art zu bedienen. Die letzte Möglichkeit mit dem ÖPNV nach Hause zu kommen und nicht auf ein Taxi angewiesen zu sein, war gegen 00:25 Uhr. Deshalb habe ich mich mit zwei weiteren Teilnehmern der Party, die in XXX wohnhaft sind, gegen kurz nach 00:00 Uhr auf den Weg zum nächsten Bahnhof gemacht. So konnten wir noch gratulieren und uns dann verabschieden.

Beim Laufen zum Bahnhof haben wir uns dann über eScooter unterhalten, da uns gerade einer überholt hatte und die zwei Party Teilnehmer interessiert daran waren, wie die Roller zu mieten sind und was eine Fahrt kostet. Wie es der Zufall so will, stand dann einer vor uns in der XXX Straße auf dem Gehweg (ziemlich im Weg). Weil sowas einfacher zu demonstrieren als zu erklären ist, will ich also leichtsinnigerweise vorführen, wie man die Roller entsperrt und Scanne den QR-Code. Im Moment des Scannens war der Roller dann auch schon entsperrt und gebucht, so dass ich dann - in meinem alkoholisierten Zustand - davon ausgegangen bin, dass ich ihn auch noch kurz am Fahrradständer vor der Volksbank in der XXX Straße (ein paar Hausnummern weiter) parken kann, damit er nicht mehr im Weg steht.

Ich rolle also sehr langsam (max. in Schrittgeschwindigkeit) neben den beiden her und erkläre ein paar Sachen. Hier ist die Bremse. Hier ist der Blinker. Hier ist der Knopf zum Gas geben. Dann sehe ich den Fahrradständer vor uns und sage, dass ich ihn da vorne wieder parken möchte. Ich löse mich also von unserer Gruppe und werde direkt von den beiden Polizisten angehalten.

Laut App-Auskunft war die Fahrtstrecke keine 50m und die Buchungsdauer beschränkte sich auf 45 Sekunden.

Generell bin ich ein äußerst gewissenhafter Autofahrer. Ich habe Null Punkte in Flensburg. Noch nie einen Unfall gehabt und fahre immer sehr Vorausschauend. Dass mir dieses Missgeschick passiert ist bedaure ich zutiefst. Und das wird mir auch nie wieder passieren.

Als einen der ersten Schritte die ich eingeleitet habe, war ich bei der Caritas zum Beratungsgespräch.
Ich habe auch bereits eine Sitzung beim Verkehrspsychologen in Anspruch genommen, um in weiteren Sitzungen meinen Konsum selbstkritisch aufzuarbeiten.

Kurz nach der Auffälligkeit habe ich den Alkoholkonsum komplett eingestellt, dies lass ich bereits vom TÜV Süd durch EtG Urinanalysen monitoren.

Aus den hier vorgetragenen Gründen, sehe ich eine Führerscheinsperre als nicht notwendig an.
Wenn ich Sie nicht überzeugen konnte - werde ich den Strafbefehl jedoch akzeptieren und keinen Einspruch dagegen einlegen.

Mit freundlichen Grüßen,

XXX
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gruenerTeich
Beitrag 28.11.2023, 19:43
Beitrag #228


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Geh bitte zum Anwalt wenn du hier noch was reißen möchtest.

Ich helfe dir sicher nicht dabei, Schriftsätze an das Gericht (!) zu verbessern.
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Kai R.
Beitrag 28.11.2023, 22:21
Beitrag #229


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Du hast doch einen Strafbefehl bekommen. Was willst Du denn jetzt noch reissen? Wenn Schreiben, dann muss da Einspruch drüber stehen. Und dann geht es vor Gericht. Wo auch ein milder Richter Dich nach Deinem Einkommen fragen wird. Und das willst Du nicht.

Vergiss es einfach und akzeptiere den Strafbefehl.


--------------------
Grüße

Kai

--- sorry, keine Privatkonsultationen per PN ---
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Krystel887
Beitrag 28.11.2023, 22:40
Beitrag #230


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Also ich sag mal so.
Mir geht’s jetzt gar nicht drum den perfekten Brief abzugeben und mir geht es auch nicht drum die minimalste Strafe zu bekommen. Und ich will die Geschichte jetzt auch nicht ewig rauszögern. Das die Aktion dumm war und ich eine Strafe verdient habe ist klar.

Ich will einfach nur dass die meine Seite der Geschichte kennen bevor es dann rechtskräftig wird.

So ein unperfekter Brief hat ja auch seinen Charme.

Was ich durch den Brief nicht will ist eine höhere Strafe als vorher.
Und was ich auch nicht will ist eine Verhandlung.

Die haben mir eine Woche Zeit gegeben zu antworten.
Warum soll ich das nicht nutzen?

Aber gut. Ich werds einfach lassen.
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ulm
Beitrag 28.11.2023, 23:13
Beitrag #231


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Die Strafe steht doch schon fest.
Was soll so ein Schreiben dann noch bewirken? think.gif
Also: Lass es einfach.
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durban
Beitrag 29.11.2023, 09:44
Beitrag #232


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Du musst wissen, was Du willst. Nach Erlass des Strafbefehls hast Du die Möglichkeit, mit einem Einspruch gegen die Strafe vorzugehen. In diesem Fall sieht das Gesetz eine Hauptverhandlung vor, damit Du Deine Sicht der Dinge schildern kannst. Eine Änderung der Strafe in einem schriftlichen Verfahren gibt es in dem Fall nicht. Der Richter wird also nicht Deinen Brief lesen und Dir deswegen einen neuen Strafbefehl schicken ö.ä., zu einer schriftlichen Änderung ist er gar nicht befugt.

Der Brief hat also nur einen Nutzen, wenn Du bereit bist, in eine Hauptverhandlung zu gehen.

Der Brief wäre übrigens als Einspruch zu werten, der die Rechtskraft aufschieben würde.


--------------------
Proxima Estación: Esperanza.
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Krystel887
Beitrag 29.11.2023, 10:06
Beitrag #233


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Ah ok.

Das macht jetzt einiges klarer.
Mir war nicht bewusst, wie der Ablauf sein wird / ist.

Habe gedacht, dass das erst mal so eine Art "Entwurf" ist die mir vorab zugeschickt wird und die dann nochmal verändert werden kann oder eben so bleibt, sollte ich in der zwei Wochen Frist nicht antworten.
Gut. Dann hat sich das mit dem Brief auf jeden Fall erledigt.
Komisch dass ich bestraft werde ohne die Chance zu bekommen eine Aussage zu machen.
Hatte irgendwie gedacht, dass man da nochmal Post von der StA bekommt, die einen auffordert eine Aussage abzugeben.

Danke auf jeden Fall für eure Hilfe und wir hören uns dann vermutlich nochmal hier in 5 Monaten kurz vor der MPU biggrin.gif
Oder bestimmt auch vorher ^^ kann mich hiervon irgendwie nicht trennen. biggrin.gif

(Die MPU kann ich ja machen bevor die Sperrfrist abläuft?)

Ich habe irgendwo gelesen, dass die Sperrfrist halbiert werden kann, wenn sich Erkenntnisse darüber ergeben, dass sich der Täter verändert hat.
Gibt es Beispiele wo das Erfolg gebracht hat? Bringt eigentlich auch nix oder? Weil nach 3 Monaten kann man eh keine MPU bestehen.

Drückt mir die Daumen, dass das dann alles so klappt im Mai <3

Bin übrigens immer noch clean biggrin.gif Läuft einfacher als gedacht.
Trinke ab und zu ein alkfreies Bier (Gold Ochsen schmeckt tatsächlich ganz gut) oder 0% Weizen (Paulaner - auch zu empfehlen)
Das werde ich mir auch nicht nehmen lassen.

Hab mal die Werte von der ersten Urinkontrolle angefragt EtG negativ (war klar), Krea war irgendwie bei 30 (?) ich glaube mg/dl - erscheint mir bisschen wenig?
Laut eurer Tabelle ist der normbereich bei 39- 250. Sollte ich vor der Abgabe weniger trinken?
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F117
Beitrag 29.11.2023, 14:27
Beitrag #234


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Alter, Du hältst seit Wochen ein halbes Dutzend der Forumsprofis auf Trab und weist einen anderen User zurecht, weli der Deiner Ansicht nach die Zeit der Helfer hier verschwendet?

Sorry, aber das musste mal raus.


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"There's no such thing as a winnable war.
It's a lie we don't believe anymore!"

aus "Russians" - Sting 1986
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Krystel887
Beitrag 29.11.2023, 14:32
Beitrag #235


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Liebe geht raus an dich <3

PS:
Ich habe ihn nicht "zurecht gewiesen" das war eine meiner Meinung nach berechtigte Frage.
Wollte wissen ob er noch was annehmen konnte von dem was uns aufgefallen ist oder ob es halt einfach verschwendete Zeit war.
Er hat ja dann gesagt, dass er noch was davon angewendet hat. Dann wars wenigstens nicht ganz verschwendet.

Der Beitrag wurde von ulm bearbeitet: 29.11.2023, 16:09
Bearbeitungsgrund: Unnötiges Vollzitat des Vorpostings gelöscht
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durban
Beitrag 29.11.2023, 17:46
Beitrag #236


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Zitat (Krystel887 @ 29.11.2023, 11:06) *
Habe gedacht, dass das erst mal so eine Art "Entwurf" ist die mir vorab zugeschickt wird und die dann nochmal verändert werden kann oder eben so bleibt, sollte ich in der zwei Wochen Frist nicht antworten.
Gut. Dann hat sich das mit dem Brief auf jeden Fall erledigt.


Das ist Deine Entscheidung. Die Hauptverhandlung bietet Dir natürlich die Chance, dass, was Du in dem Brief geschrieben hast, zu erklären - bei kalkulierbarem Kostenrisiko*. Dass die Strafe zum Schluss höher ausfällt, ist rechtlich möglich, aber nicht unbedingt wahrscheinlich.

Zitat (Krystel887 @ 29.11.2023, 11:06) *
(Die MPU kann ich ja machen bevor die Sperrfrist abläuft?)


Ja. Ob das sinnvoll ist, ist eine andere Frage.

Zitat (Krystel887 @ 29.11.2023, 11:06) *
Ich habe irgendwo gelesen, dass die Sperrfrist halbiert werden kann, wenn sich Erkenntnisse darüber ergeben, dass sich der Täter verändert hat.
Gibt es Beispiele wo das Erfolg gebracht hat? Bringt eigentlich auch nix oder? Weil nach 3 Monaten kann man eh keine MPU bestehen.


Nein, so ist das nicht. Eine "Halbierung" findet nicht statt. In Einzelfällen kann die Sperrfrist vorzeitig aufgehoben werden - aber selten mehr als 3 Monate vor dem regulären Sperrfristende; eher maximal 1-2 Monate. Aber wie Du sagst: Die kürzere Sperrfrist bringt Dir aber nichts, wenn Du mit der MPU-Vorbereitung noch nicht so weit bist.

*Im Falle einer Verurteilung zur Strafe im Strafbefehl betragen die Gerichtsgebühren z.B. das Doppelte der im Strafbefehl genannten Gebühren.


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Krystel887
Beitrag 29.11.2023, 21:27
Beitrag #237


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Zitat (durban @ 29.11.2023, 18:46) *
*Im Falle einer Verurteilung zur Strafe im Strafbefehl betragen die Gerichtsgebühren z.B. das Doppelte der im Strafbefehl genannten Gebühren.


Was für Gebühren?
In Meinem Strafbefehl steht „nur“ 30TS à 50€.
Gesamtstrafe 1500€

Oder hab ich was überlesen?
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durban
Beitrag 29.11.2023, 22:57
Beitrag #238


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Neben der Strafe hast Du die Verfahrenskosten zu tragen. Das müssten bei Dir 77,50 Euro sein zzgl. 3,50 Euro für die Post. Ist bei dem Strafbefehl keine Kostenrechnung mit Bankverbindung dabei? Hier wird die immer hinten an den Strafbefehl dran geheftet.


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gruenerTeich
Beitrag 30.11.2023, 08:56
Beitrag #239


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An bayerischen Strafgerichten kommt die Zahlungsaufforderung von Geldstrafe nebst Verfahrenskosten erst nach Rechtskraft des Urteils von der Justizkasse Bamberg.
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durban
Beitrag 30.11.2023, 09:12
Beitrag #240


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Danke für die Info, das ist in Hamburg tatsächlich anders.


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Krystel887
Beitrag 30.11.2023, 09:28
Beitrag #241


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Das wäre ja tatsächlich ein ganz überschaubarer Rahmen.

Hmm... eigentlich war ich kurz davor damit abzuschließen. biggrin.gif
Ich denke heute mal noch drüber nach.

Danke für eure Antworten.
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Johnny2023
Beitrag 30.11.2023, 12:25
Beitrag #242


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Zitat (durban @ 29.11.2023, 22:57) *
Neben der Strafe hast Du die Verfahrenskosten zu tragen. Das müssten bei Dir 77,50 Euro sein zzgl. 3,50 Euro für die Post. Ist bei dem Strafbefehl keine Kostenrechnung mit Bankverbindung dabei? Hier wird die immer hinten an den Strafbefehl dran geheftet.

nicht die 38,50 für den Entzug der Fahrerlaubnis vergessen! laugh2.gif Und die Blutprobe zahlt der Verurteilte natürlich auch... um die 120-150 Euro (das ist individuell)
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Krystel887
Beitrag 30.11.2023, 13:16
Beitrag #243


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Ich seh schon...
Die wollen alle nur mein bestes. (Mein Geld)

Ein gutes hat es jedoch. Mein Freundeskreis weis jetzt bescheid und von denen wird hoffentlich keiner mehr so dumm sein nen Scooter betrunken zu entsperren.
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Kai R.
Beitrag 30.11.2023, 14:48
Beitrag #244


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wenn Du vor Gericht gehst, musst Du damit rechnen, dass der Richter Dich nach Deinem Einkommen fragt. Dann werden die Tagessätze an Dein wirkliches Einkommen angepasst und es war ein teurer Tag für Dich. Selbst wenn Du ein paar TS weniger bekommst.


--------------------
Grüße

Kai

--- sorry, keine Privatkonsultationen per PN ---
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Krystel887
Beitrag 30.11.2023, 14:52
Beitrag #245


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Gibt's da Abzüge für ein Kind und Frau die gerade in Elternzeit ist und somit kein Einkommen hat?

Und es geht um Netto? Also Netto ohne Bonuszahlungen wie: Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld, Erfolgsbeteiligung, Leistungszulage, ...
Oder Netto netto?
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Zoxy
Beitrag 30.11.2023, 17:45
Beitrag #246


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Es geht um den Nettobetrag, der Dir ausgezahlt wird, mit allen Zulagen, Boni etc. Für Unterhaltspflichten werden üblicherweise 300,00 € pro Kind abgezogen (jedenfalls hier in Berlin), die Frau zählt nicht, rein rechnerisch. Einerseits reicht oft schon ein "stimmt schon so ungefähr" auf die Frage, ob das Einkommen wie im Strafbefehl angenommen zutrifft. Andererseits werden viele Amtsrichter auch deutlich ungemütlich, wenn sie sich verschaukelt fühlen. Ich würd das nicht riskieren, Du kannst mit einer Hauptverhandlung eigentlich nichts gewinnen, soweit ich das sehe.
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Krystel887
Beitrag 05.12.2023, 23:20
Beitrag #247


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Weil es hier gerade in anderen Threads wegen Koks und Weed aufpoppt.

Macht es in meinem Fall Sinn oder einen unterschied den Lappen jetzt noch freiwillig abzugeben?
Reduziert das irgendwelche Kosten?

Ansonsten wäre der Hauptunterschied, dass ich den Lappen dann 2028 wieder hätte, ohne MPU?
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raupe123
Beitrag 05.12.2023, 23:34
Beitrag #248


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Mhm, also ich bin mir da gerade unsicher. Aber nach meinem ersten Eindruck könntest du jetzt direkt verzichten und dann Einspruch gegen den SB einlegen. In der HV dann auf den Verzicht hinweisen. Dann erfolgt auch keine Entziehungsentscheidung im Urteil.

Mangels Entziehung der FE in einer Entscheidung über eine Straftat (vgl. § 29 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 a) StVG) dürfte dann ein Verwertungsverbot mit Tilgung der Straftat nach 5 Jahren (§ 29 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 a) StVG) eintreten.

Was die Angaben zum Einkommen betrifft:

Die Gerichte selbst sind da oft extrem schludrig und befragen den Angeklagten fälschlicherweise direkt im Rahmen der Befragung zu den persönlichen Verhältnissen zum Einkommen. Dabei gehört das Einkommen streng genommen zu den Angaben zur Sache, da es den Rechtsfolgenausspruch beeinflusst.


--------------------
Ey Malla, pheeew!
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Krystel887
Beitrag 03.01.2024, 12:33
Beitrag #249


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Servus liebes Forum,

Ich wollte mich nochmal kurz melden.
Hab gestern (lol) den Brief von der StA erhalten, dass ich meine FE bis in einer Woche abgeben muss.
Sonst gibt es Vollstreckungsmaßnahmen.
Der Brief ist datiert auf den 20.12., hat einen Poststempel vom 27.12. und wurde am 02.01. zugestellt.
Im Brief steht, ab Erhalt in einer Woche. Das heißt nächste Woche Dienstag?

Den Strafbefehl hab ich Ende Oktober erhalten.
Dort stand drin, dass er in zwei Wochen rechtswirksam ist.
Ich hab dann aber nichts mehr erhalten und bin auch nicht mehr Auto gefahren.

Jetzt meine Fragen:
Hätte ich noch oder darf ich sogar noch fahren so lange ich die FE noch in der Hand halte?
Warum habe ich noch keine Post bekommen, dass der StB rechtskräftig ist?

Ich bin jetzt drei Monate abstinent. Habe noch eine UA vor mir.
Ich denke, dass ich in vier Monaten (8 Monate nach dem Vorfall und mit 4 Monate Abstinenz und 3 Monate kT nachweisen) die MPU angehen möchte. Dann hätte ich drei Monate den Lappen weg.

Wie stehen die Chancen, dass ich dann die Sperrfrist auf vier Monate verkürzt bekomme?

Könnte mir noch ein freundlicher Forenteilnehmer den langen Fragebogen zur Verfügung stellen?

Viele Grüße und ein gutes Neues!
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Krystel887
Beitrag 03.01.2024, 13:00
Beitrag #250


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@admin: Ende Oktober bitte in Ende November ändern 🙈
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RSS Vereinfachte Darstellung Aktuelles Datum: 30.04.2025 - 13:35