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> 0,74 Promille im Ausland
Senecca
Beitrag 28.09.2023, 17:20
Beitrag #1


Neuling
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Hallo Zusammen,

vor einigen Jahren hatte ich eine MPU wegen THC, welche ich positiv hinter mich gebracht habe und seitdem auch nicht mehr konsumiere.

Nun zum aktuellen Fall:

Ich befand mich vor einiger Zeit in der Ukraine und habe da beim Abendessen zwei Bier und einen Schnaps getrunken(ich trinke nicht regelmäßig, Alkohol ist nicht so meins).

Auf dem Weg ins Hotel hat mich das Navi falsch gelotst und ich bin auf eine Busspur geraten, auf der ich nicht fahren durfte und die Polizei hat mich angehalten.

Ich musste pusten und es ergab sich ein Wert von 0,74% und mein deutscher Führerschein wurde eingezogen.. Jetzt ist meine Frage, da ich online wirklich gar nichts dbzgl. finden konnte, wie die deutsche Führerscheinstelle darauf reagiert und ob das in Deutschland angreifbar ist. Blut wurde mir keins abgenommen.


Ich danke euch für eure Hilfe und dieses Forum hat mir damals ebenfalls sehr geholfen.
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ulm
Beitrag 28.09.2023, 17:27
Beitrag #2


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Das hat keine Folgen in Deutschland.
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Senecca
Beitrag 28.09.2023, 17:33
Beitrag #3


Neuling
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Zitat (ulm @ 28.09.2023, 17:27) *
Das hat keine Folgen in Deutschland.



Vielen Dank für die schnelle Antwort. Weshalb nicht? In der Ukraine haben die Anwälte, mit denen ich gesprochen habe, behauptet,das mein Führerschein, der in der Ukraine eingezogen wurde, nach Gerichtsurteil mit Akte an die Deutschen Behörden geschickt wird und ich dort etwas zu erwarten hätte, neben der Strafe in der Ukraine selbst.
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uwe112
Beitrag 28.09.2023, 17:53
Beitrag #4


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Du bist aber nicht alkoholisiert in Deutschland gefahren ,warum sollte es hier eine Strafe geben ?

Gruss Uwe
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Senecca
Beitrag 28.09.2023, 18:24
Beitrag #5


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Weil ich vor vier Jahren ca. eine MPU wegen THC machen musste und nun befürchte aufgrund des aktuellen Vorfalls eine erneute MPU.
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Q-Treiberin
Beitrag 28.09.2023, 19:29
Beitrag #6


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Nö, wird nicht passieren…


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oder
Wer glaubt, dass ein Abteilungsleiter eine Abteilung leitet der glaubt auch, dass ein Zitronenfalter Zitronen faltet...
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ujgm
Beitrag 29.09.2023, 07:16
Beitrag #7


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Zitat (uwe112 @ 28.09.2023, 17:53) *
Du bist aber nicht alkoholisiert in Deutschland gefahren ,warum sollte es hier eine Strafe geben ?

Eine Strafe sicher nicht.
Aber der TE hat ja nach Folgen durch die Führerscheinstelle gefragt.

Und § 13 FeV ist nicht auf Alkoholfahrten in Deutschland beschränkt.
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ulm
Beitrag 29.09.2023, 07:19
Beitrag #8


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0,74 Promille, die nicht nach deutschen Standards gerichtsfest festgestellt wurden.
Da sind jegliche Maßnahmen ausgeschlossen.
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shortie
Beitrag 30.09.2023, 06:56
Beitrag #9


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Zitat (Senecca @ 28.09.2023, 17:20) *
und mein deutscher Führerschein wurde eingezogen..

Wo ist der denn jetzt?

Zitat (Senecca @ 28.09.2023, 17:20) *
Ich befand mich vor einiger Zeit in der Ukraine

Was bedeutet "einige Zeit" ?

Kann der denn schon bei der deutschen Behörde sein?
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auchdasnoch
Beitrag 02.10.2023, 13:16
Beitrag #10


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Zitat (ulm @ 29.09.2023, 08:19) *
0,74 Promille, die nicht nach deutschen Standards gerichtsfest festgestellt wurden.

0,74‰ können auch in Deutschland ohne Blutentnahme gerichtsfest festgestellt werden. Und je nach Aktenlage wäre ich mir da nicht ganz so sicher, dass da von der Führerscheinstelle kein Ungemach droht. Stichwort: Suchtverlagerung.
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Senecca
Beitrag 02.10.2023, 16:45
Beitrag #11


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Zitat (shortie @ 30.09.2023, 07:56) *
Zitat (Senecca @ 28.09.2023, 17:20) *
Ich befand mich vor einiger Zeit in der Ukraine

Was bedeutet "einige Zeit" ?

Kann der denn schon bei der deutschen Behörde sein?


Der ist momentan noch bei den ukrainischen Behörden.

Vor zwei Wochen war das, dass der bei den deutschen Behörden ist, halte ich für ausgeschlossen.

Zitat (auchdasnoch @ 02.10.2023, 13:16) *
Zitat (ulm @ 29.09.2023, 08:19) *
0,74 Promille, die nicht nach deutschen Standards gerichtsfest festgestellt wurden.

0,74‰ können auch in Deutschland ohne Blutentnahme gerichtsfest festgestellt werden. Und je nach Aktenlage wäre ich mir da nicht ganz so sicher, dass da von der Führerscheinstelle kein Ungemach droht. Stichwort: Suchtverlagerung.



Ist es so, dass In Deutschland ein ausländischer Alkoholatemtest ohne in Deutschland geeichtes Gerät vor Gericht verwendet werden kann?

Der Beitrag wurde von ulm bearbeitet: 02.10.2023, 16:38
Bearbeitungsgrund: Zitat auf das Wesentliche gekürzt
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auchdasnoch
Beitrag 02.10.2023, 19:38
Beitrag #12


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Zitat (Senecca @ 02.10.2023, 17:45) *
Ist es so, dass In Deutschland ein ausländischer Alkoholatemtest ohne in Deutschland geeichtes Gerät vor Gericht verwendet werden kann?
Es geht hier nicht um ein Gericht, und auch nicht um eine Bestrafung in Deutschland. Es geht um etwaige Fahreignungszweifel der Führerscheinstelle. Und da gelten andere Spielregeln.

Wenn die erste Geschichte noch verwertbar ist, dann bist Du für die Führerscheinstelle mit einer berauschten Fahrt im Ausland ein Wiederholungstäter. Wie die Alkoholisierung ermittelt wurde spielt dabei keine Rolle. Eine rechtskräftige ausländische Entscheidung wegen einer Trunkenheitsfahrt ist bei einem Wiederholungstäter eine Tatsache, die Zweifel an der Fahreignung begründet.

Ich würde mich mal auf eine erneute MPU einstellen.
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Q-Treiberin
Beitrag 02.10.2023, 19:40
Beitrag #13


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Zitat (auchdasnoch @ 02.10.2023, 20:38) *
Ich würde mich mal auf eine erneute MPU einstellen.
Ich nicht…. blink.gif


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GM_
Beitrag 02.10.2023, 20:06
Beitrag #14


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Zitat (auchdasnoch @ 02.10.2023, 20:38) *
Es geht um etwaige Fahreignungszweifel der Führerscheinstelle. Und da gelten andere Spielregeln.

Eine der Spielregeln lautet, dass die Zweifel sich auf Tatsachen gründen müssen (§13 FeV). Schon daran scheitert die Sache, denn 0,74 kann ich nach einem Schluck Bier pusten, wenn z.B. die 20 Minuten Wartezeit nicht eingehalten wird.

Aber selbst wenn eine Fahrt mit 0,74 feststehen würde: So what? Dies begründet weder die Annahme von Alkoholabhängigkeit noch von Alkoholmissbrauch.

Auch der Satz 2b (wiederholtes Fahren unter Alkoholeinfluss) greift nicht, dazu müßte die Tat Eingang ins FAER finden, und das tut sie nicht, also ist sie nicht verwertbar.

Im Übrigen sollte doch egal sein, wo der Führerschein gerade ist - zumindest für die Frage ob man aktuell in Deutschland fahren darf: Ich würde sagen: Ja.


--------------------
Noch hat kein einziger Tesla meinen Diesel abgehängt.
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Senecca
Beitrag 02.10.2023, 20:22
Beitrag #15


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Vielen Dank für eure Antworten und Meinungen, leider ist bei mir nur ein wenig Licht in den Tunnel geraten, ob ich eine MPU zu befürchten habe oder nicht.

Zu der Frage, ob ich in Deutschland fahren darf, ist es meiner Meinung nach eindeutig so, dass ich es darf- mir wurde nur der Führerschein entzogen, nicht die Fahrerlaubnis.
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uwe112
Beitrag 02.10.2023, 20:40
Beitrag #16


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Mach das Licht an,da kommt nichts mehr nach .Einige Fragen hast du dir ja schon selbst beantwortet


Gruss

Uwe
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Jens
Beitrag 03.10.2023, 05:31
Beitrag #17


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Zitat (ulm @ 29.09.2023, 08:19) *
0,74 Promille, die nicht nach deutschen Standards gerichtsfest festgestellt wurden.
Da sind jegliche Maßnahmen ausgeschlossen.

Das sehen die Gerichte durchaus anders. In diesem Thread aus 2012 zitiert @Uwe W u. a. das OVG Greifswald, das die Verwertung von im Ausland festgestellten Trunkenheitssfahrten grundsätzlich für zulässig erachtet.

Und da die Drogenfahrt aus 2020, in deren Folge die Fahrerlaubnis entzogen und 2021 nach MPU neuerteilt wurde, noch verwertbar ist, ist eine MPU-Anordnung durchaus denkbar bzw. sogar zwingend, wenn die Führerscheinstelle davon erfährt.
Um dagegen vorzugehen, müsste das ukrainische Messergebnis angezweifelt werden, und dazu hat das OVG Greifswald u. a. ausgeführt:
Zitat
Der Senat weist zur Vermeidung von Missverständnissen darauf hin, dass eine fahrerlaubnisrechtliche Verwertung von im Ausland gewonnenen Atemalkoholmessergebnissen auch dann in Betracht kommen dürfte, wenn die dortigen Messgeräte und das dortige Messverfahren nicht genau den für die deutschen Behörden geltenden Bestimmungen entsprechen sollten. Zur Überzeugung des Senats ist davon auszugehen, dass Alkoholmessungen auch im europäischen Ausland grundsätzlich in aussagekräftiger Weise unter Beachtung bestimmter Verfahrensregeln durchgeführt werden. Wenn ein streitiges Messergebnis demgemäß gewonnen worden ist, so kann ihm nicht von vornherein jegliche Aussagekraft für das Maß der fraglichen Alkoholbeeinflussung im Fahrerlaubnisentziehungsverfahren abgesprochen werden.


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ulm
Beitrag 03.10.2023, 05:52
Beitrag #18


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Wow, dankeschön. Das kannte ich noch nicht, scheint aber ein seltener Fall zu sein.
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Senecca
Beitrag 03.10.2023, 08:41
Beitrag #19


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Du hast leider nur einen ganz kleinen Teil aus dem Urteil zitiert, Jens.

Dort steht ebenfalls, dass Wartezeiten, Protokolle, etc. So einzuhalten sind, als wäre die Fahrt in Deutschland passiert. Das Urteil, welches du zitierst, hat dem Kläger, der laut Messung mit 0,6 Promille in Polen gefahren ist, recht gegeben.

Anbei das gesamte Urteil:

https://openjur.de/u/342096.html
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Jens
Beitrag 03.10.2023, 08:47
Beitrag #20


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Zitat (Senecca @ 03.10.2023, 09:41) *
Du hast leider nur einen ganz kleinen Teil aus dem Urteil zitiert, Jens.
Nicht leider, sondern ganz bewusst. Mir ging es nur darum aufzuzeigen, dass grundsätzlich auch eine Trunkenheitsfahrt im Ausland eine MPU in Deutschland zur Folge haben kann.

Zitat (Senecca @ 03.10.2023, 09:41) *
Dort steht ebenfalls, dass Wartezeiten, Protokolle, etc. So einzuhalten sind, als wäre die Fahrt in Deutschland passiert.
Ja, das kannst du bzw. dein Anwalt dann ja prüfen, falls als Folge deiner Trunkenheitsfahrt eine MPU angeordnet werden sollte.


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auchdasnoch
Beitrag 03.10.2023, 11:11
Beitrag #21


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Zitat (Q-Treiberin @ 02.10.2023, 20:40) *
Zitat (auchdasnoch @ 02.10.2023, 20:38) *
Ich würde mich mal auf eine erneute MPU einstellen.
Ich nicht…. blink.gif
Im Gegensatz zu Dir konnte ich meine Meinung aber auch begründen, und habe das auch getan.
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GM_
Beitrag 03.10.2023, 21:03
Beitrag #22


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@Senecca

Was für ein Messgerät war das?

War es ein stationäres Gerät auf einem Revier, oder ein Handgerät der Polizeistreife?

Wie oft mußtest du reinblasen?

Wurde ein schriftliches Messprotokoll ausgedruckt?

Die Ukraine gehört zwar geografisch zu Europa, war politisch aber eine Sowjetrepublik, und hat den Weg zu einem Rechtsstaat hin erst seit kurzem beschritten. Ob die Rechtsstaatlichkeit hier bereits bei den Alkoholtestverfahren angekommen ist dürfte sehr fraglich sein.


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F117
Beitrag 03.10.2023, 21:12
Beitrag #23


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Die Ukraine ist seit >30 Jahren von der UdSSR unabhängig, insofern sollte die Russennähe doch eher der Vergangenheit angehören. Nicht alles, was mal hinter dem eisernen Vorhang lag, ist politischer Urwald.


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"There's no such thing as a winnable war.
It's a lie we don't believe anymore!"

aus "Russians" - Sting 1986
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Senecca
Beitrag 03.10.2023, 21:29
Beitrag #24


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Zitat (GM_ @ 03.10.2023, 22:03) *
Was für ein Messgerät war das?

Das war ein Messgerät der Firma Dräger.

Zitat (GM_ @ 03.10.2023, 22:03) *
War es ein stationäres Gerät auf einem Revier, oder ein Handgerät der Polizeistreife?

Es war ein Handgerät der Streife.

Zitat (GM_ @ 03.10.2023, 22:03) *
Wie oft mußtest du reinblasen?

Ein einziges Mal musste ich pusten.

Zitat (GM_ @ 03.10.2023, 22:03) *
Wurde ein schriftliches Messprotokoll ausgedruckt?

Hab einen kleinen Zettel mit ukrainischen Buchstaben aus einem mobilen Drucker erhalten.


Sorry für das misslungene zitieren, ich hoffe dir Antworten meinerseits sind trotzdem zu erkennen.

Der Beitrag wurde von ulm bearbeitet: 04.10.2023, 08:28
Bearbeitungsgrund: Zitat und Antworten erkennbar gemacht
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GM_
Beitrag 03.10.2023, 22:26
Beitrag #25


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Zitat (Senecca @ 03.10.2023, 22:29) *
Das war ein Messgerät der Firma Dräger.

Es war ein Handgerät der Streife.

Ein einziges Mal musste ich pusten.

Hab einen kleinen Zettel mit ukrainischen Buchstaben aus einem mobilen Drucker erhalten..
Dann dürfte es nach deutschen Maßstäben lediglich ein Vortestgerät gewesen sein.

Dazu aus dem von @Jens angeführten Urteil:
Zitat (Uwe W @ 16.10.2012, 20:58) *
Hier mal ein Auszug aus dem vom VGH München zitierten Beschluss des OVG Greifswald (Beschluss vom 27. 3. 2008 - 1 M 204/07) , welcher sich sogar mit einer Trunkenheitsfahrt in Polen beschäftigt:

Zitat
... So sind etwa alle Messungen mit einem so genannten Alkohol-Vortestgerät, wie es früher von der Polizei verwendet worden ist, um zu ermitteln, ob eine Blutuntersuchung geboten ist, für die Frage des Vorliegens einer Tat nach § STVG § 24a StVG ungeeignet. Liegt nur eine Messung mit einem solchen Vortestgerät vor, ist das Messergebnis auch dann für forensische Zwecke unverwertbar, wenn die gemessenen Werte weit über den in § STVG § 24a StVG festgelegten Grenzwerten liegen (Iffland/Hentschel, NZV 1999, NZV Jahr 1999 Seite 489 [NZV Jahr 1999 Seite 495]).

Und 0,74‰ liegen noch nicht einmal so weit über dem in § 24a StVG festgelegten Grenzwert von 0,5‰.

Hast du irgend eine Aussage gemacht über den Zeitraum zwischen Trinkende und Messung?

Oder wie lange warst du vor dem Test schon unter Beobachtung der Polizisten?


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Senecca
Beitrag 04.10.2023, 07:49
Beitrag #26


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Guten Morgen,

ich habe keine Angaben gemacht, weil ich nach keinerlei gefragt wurde smile.gif

Die Polizei hielt mich an, weil ich versehentlich auf der Busspur fuhr. Der Alkoholtest erfolgte umgehend, also Vll. im Zeitraum von fünf Minuten
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Jens
Beitrag 04.10.2023, 14:52
Beitrag #27


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Zitat (GM_ @ 03.10.2023, 23:26) *
Und 0,74‰ liegen noch nicht einmal so weit über dem in § 24a StVG festgelegten Grenzwert von 0,5‰.

Wie weit ist denn "so weit"? think.gif
Sind ja immerhin 50% über dem Wert (0,49), bis zu dem keine Owi vorliegt.


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GM_
Beitrag 04.10.2023, 21:22
Beitrag #28


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Ein Beispiel aus dem von dir freundlicherweise verlinkten Thread:
Zitat (Uwe W @ 16.10.2012, 20:38) *
der VGH hält die bisherigen Beweise für eine in der Türkei stattgefundene Trunkenheitsfahrt mit 2,01 Promille zwar nicht für ausreichend, stellt aber die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs gegen die Fahrerlaubnisentziehung trotzdem nicht wieder her, weil er es für unwahrscheinlich hält, dass sich die türkischen Behörden um den Faktor 4 bei der Messung vertan haben und weil der Antragsteller vorher schon mal in Deutschland mit 1,48 Promille aufgefallen war.



Zitat (Senecca @ 04.10.2023, 08:49) *
ich habe keine Angaben gemacht, weil ich nach keinerlei gefragt wurde smile.gif

Die Polizei hielt mich an, weil ich versehentlich auf der Busspur fuhr. Der Alkoholtest erfolgte umgehend, also Vll. im Zeitraum von fünf Minuten
Also: Wartezeit nicht eingehalten. Das ist sehr gut. Wenn du plausibel behaupten kannst, dass du erst ca. 5 bis 10 Minuten bevor du angehalten wurdest nur ein einziges Bier getrunken hast, dann sind die 0,74 ganz plausibel. Die genaue Zeit weißt du natürlich nicht, hast ja nicht extra auf die Uhr gekuckt.

Verweise hierzu auf meinen heldenmutigen Selbstversuch, für den ich Lob von RA XDiver persönlich und von Coyota den großen VP-Orden erhielt. rolleyes.gif

Und nun cheers.gif allerseits. smile.gif


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