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> Fahren ohne Zulassungsplakette (Stempelplakette, Siegelplakette)
Spright
Beitrag 13.07.2023, 10:16
Beitrag #1


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Hallo! Meinem Auto wurde die Zulassungsplakette durch Vandalismus abgekratzt.

Was ist die richtige Vorgehensweise? Die Informationen, die ich online finden kann, sind für mich zu uneindeutig.

1. Darf man ohne fahren?
2. Wenn nicht, mit welchem Bußgeld soll man rechnen?
3. Muss man die Polizei informieren?
4. Bekommt man eine neue Plakette nur bei der Zulassungsbehörde?
5. Was muss man bei der Zulassungsbehörde vorzeigen? Etwa die Kennzeichen?

Vielen Dank!
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Jens
Beitrag 13.07.2023, 10:25
Beitrag #2


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Das Fahren ohne Stempelplakette ist eine Ordnungwidrigkeit und kostet 10 Euro Verwarnungsgeld.

Ich denke, dass du für eine neue Stempelplakette das Kennzeichenschild bei der Zulassungsstelle vorlegen musst.


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F117
Beitrag 13.07.2023, 11:17
Beitrag #3


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Ich würde die Polizei informieren und bitten, sich das anzusehen. Bei der Gelegenheit (wenn die Beamten vor Ort sind, und erst dann!) würde ich fragen, wie das weitere Prozedere ist. Mit einer Bestätigung über die zerstörte/beschädigte/geklaute/wasauchimmer Stempelplakette kannst Du dann vermutlich (!) problemlos zur Zulassungsstelle/Bürgeramt fahren und musst dort (natürlich) das Kennzeichen vorlegen.


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Der_Veranstalter
Beitrag 13.07.2023, 11:37
Beitrag #4


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Ist nur blöd, wenn einem in der Zulassungsstelle gesagt wird, dass der Vandale ein Mitarbeiter der Zulassungsstelle war...


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haschee
Beitrag 13.07.2023, 11:44
Beitrag #5


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Kennzeichen und Fahrzeugschein der Zulassungsstelle vorlegen.

Mitkriegen tut man keine Plakette.

Selbst wenn das theoretisch mal gegangen wäre, die neuen Plaketten
haben die "Online Außerbetriebsetzung Funktion" mit explizit zugeordnetem Code in 2. Lage unter der Siegeloberfläche.


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Dummheit ist ein gefährlicherer Feind des Guten als Bosheit. Gegen das Böse läßt sich protestieren, es läßt sich bloßstellen, es läßt sich notfalls mit Gewalt verhindern, das Böse
trägt immer den Keim der Selbstzersetzung in sich, indem es mindestens ein Unbehagen im Menschen zurückläßt. Gegen die Dummheit sind wir wehrlos. Weder mit Protesten noch mit
Gewalt läßt sich hier etwas ausrichten; Gründe verfangen nicht; Tatsachen, die dem eigenen Vorurteil widersprechen, brauchen einfach nicht geglaubt zu werden – in solchen Fällen wird
der Dumme sogar kritisch, und wenn sie unausweichlich sind, können sie einfach als nichtssagende Einzelfälle beiseite geschoben werden. Dabei ist der Dumme im Unterschied zum Bösen
restlos mit sich selbst zufrieden, ja, er wird sogar gefährlich, indem er leicht gereizt zum Angriff übergeht. Daher ist dem Dummen gegenüber mehr Vorsicht geboten als gegenüber dem Bösen.

Quelle: Widerstand und Ergebung
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Spright
Beitrag 13.07.2023, 11:54
Beitrag #6


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Die Zulassungsstelle in Berlin besucht man nur mit einem Termin. Was, wenn ich einen Termin in 3 Monate bekomme? Darf ich bis dahin nicht fahren?

Übrigens: nur hinten fehlt nun eine Plakette; vorne ist da.

Reicht das nicht? Immerhin, es gibt so keinen Zweifel an der Zulassungsgültigkeit des Autos, oder?
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auchdasnoch
Beitrag 13.07.2023, 12:16
Beitrag #7


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Warum rufst Du nicht einfach bei der Zulassungsstelle an und fragst dort nach? So ein Siegel ist ja schnell geklebt, da sollte man auch kurzfristig einen Termin bekommen.

Dass die Polizei Hausbesuche macht, nur um festzustellen, dass da eine Plakette fehlt, glaube ich eher nicht. Wenn dann wird man wohl selbst hinfahren müssen. Dann sollte man aber die 10€ Verwarngeld für das Fahren ohne Plakette nicht vergessen. laugh2.gif
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thetdk
Beitrag 14.07.2023, 10:31
Beitrag #8


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Zitat (auchdasnoch @ 13.07.2023, 13:16) *
Warum rufst Du nicht einfach bei der Zulassungsstelle an und fragst dort nach?


Das ist Ironie, oder?
Oder gibt es wirklich noch Landkreise, in denen es eine telefonische Erreichbarkeit bei der Zulassungsstelle gibt?

Selbst in Aachen ist das unmöglich, und da kriege ich einen Termin immerhin in 5 Tagen oder so.
In Heinsberg geht nichts unter 3 Wochen, und da gibt es noch viel schlimmere Kreise. Theoretisch gibt es da jeweils auch ein Telefon. Es bedient nur niemand.

Komischerweise schaffen es Dienstleister aber immer, ein Fahrzeug innerhalb eines Werktages zugelassen zu bekommen. Kostet dann halt 139€...


Wenn das Fahrzeug nachweislich zugelassen ist und versichert, würde ich damit fahren. Ggf. Termin bei der Zulassungsstelle schon mal machen.
Wie gesagt handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit.

es grüßt

thetdk


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Schon weil wir alle in einem Boot sitzen, ist es gut,
das wir nicht alle auf der gleichen Seite stehen
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auchdasnoch
Beitrag 14.07.2023, 12:44
Beitrag #9


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Zitat (thetdk @ 14.07.2023, 11:31) *
Das ist Ironie, oder?
Nö.


Zitat (thetdk @ 14.07.2023, 11:31) *
Oder gibt es wirklich noch Landkreise, in denen es eine telefonische Erreichbarkeit bei der Zulassungsstelle gibt?
Ich kenne es nicht anders. Egal ob Großstadt oder Land.
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Jens
Beitrag 14.07.2023, 12:44
Beitrag #10


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Zitat (thetdk @ 14.07.2023, 11:31) *
Wenn das Fahrzeug nachweislich zugelassen ist und versichert, würde ich damit fahren.

Ich auch. Ich würd nur in der Zeit bis zur neuen Plakette das Parken entgegen der Fahrtrichtung unterlassen, um die Wahrscheinlichkeit zu verringern, dass die fehlende Plakette auffällt.


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Buchholzer
Beitrag 14.07.2023, 13:26
Beitrag #11


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Zitat (thetdk @ 14.07.2023, 11:31) *
Komischerweise schaffen es Dienstleister aber immer, ein Fahrzeug innerhalb eines Werktages zugelassen zu bekommen. Kostet dann halt 139€...


Liegt vermutlich daran das diese Dienstleister immer die Termine online blocken....für die nächsten 2 Wochen...
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F117
Beitrag 14.07.2023, 14:42
Beitrag #12


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Zitat (auchdasnoch @ 13.07.2023, 13:16) *
Dass die Polizei Hausbesuche macht, nur um festzustellen, dass da eine Plakette fehlt, glaube ich eher nicht.

Was Du glaubst, spielt eher eine untergeordnete Rolle. Ich würde da anrufen, sagen, dass meine Stempelplakette geklaut wurde und um sowas wie eine Beweissicherung bitten. Muss ja keine Alarmfahrt zu mir werden. Aber das sollte kein Problem darstellen.
Hierzustadt wurden zweimal in größerem Stil (jeweils >30) hintere Kennzeichen geklaut, nur um die HU-Plaketten da raus zu trennen. Und ja, das hat sich die Polizei vor Ort angesehen. Was spricht auch dagegen?


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Noch?ohne_Punkte
Beitrag 14.07.2023, 19:57
Beitrag #13


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Hallo,



ich will ja kein Öl ins Feuer gießen, aber als eine Autowerkstatt das bei einem Unfall das vordere Nummernschild ausgetauscht hat ohne das neue Schild stempeln zu lassen und das alte Schild weg geschmissen hat, wurde eine neue Nummer zugeteilt und die alte Nummer wurde in die Fahndung gegeben.

Andererseits bin ich mit dem ungestempelten Schild ein paar Monate gefahren und habe ein Unfall mit Polizeieinsatz und ein "Strafzettel" für Falschparken bekommen, ohne das es aufgefallen ist.

Gruß
Jens


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Kleine Anmerkung zum Namen: Ihr dürft das "Noch?" durch ein "wieder" ersetzen. ;-)
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hk_do
Beitrag 14.07.2023, 23:08
Beitrag #14


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Zitat (thetdk @ 14.07.2023, 11:31) *
Wenn das Fahrzeug nachweislich zugelassen ist und versichert, würde ich damit fahren. Ggf. Termin bei der Zulassungsstelle schon mal machen.
Wie gesagt handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit.


Für eine Ordnungswidrigkeit müsste der TE schuldhaft handeln.

Das hat er in Bezug auf das Fehlen der Plakette sicher nicht getan. Ich halte es für unverhältnismäßig deswegen jetzt von ihm zu verlangen, das Fahrzeug nicht mehr zu nutzen. Er wird die Plakette unverzüglich (= ohne schuldhaften Verzug) erneuern lassen müssen. Wenn der nächste freie Termin erst in drei Wochen ist sehe ich da kein Verschulden beim TE. Und damit keine OWi.

Allerdings ist das nur meine Meinung, möglicherweise haben andere auch eine andere Meinung dazu wavey.gif
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Spright
Beitrag 17.07.2023, 09:44
Beitrag #15


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Für das "Erneuern von Kennzeichen wegen Unlesbarkeit" kann man in Berlin (im Gegensatz zu den meisten anderen Angelegenheiten) online keinen Termin machen.

Also: angerufen, schnell eine Sprechpartnerin bekommen. War überrascht (ich). Sie meinte: um Termin per E-mail bitten (der einzige Weg). Grund: Zulassungsstelle arbeitet immer noch in Corona-Modus...

E-mail geschrieben, Termin nach 2 Arbeitstagen bekommen. War nochmals überrascht!

War dort. Auf die Frage "Was wenn der Termin in 2 Monate wäre, oder ich wäre in Urlaub, usw.? Könnte ich dann in der ganzen Zeit mit dem Auto nicht fahren?" konnte die Beamtin nicht antworten. "Wahrscheinlich bekommst du dann eine Strafe".

Kosten: 3,80 €.

Die Beamtin hat vorgeschlagen, das Etikett könnte eventuell in der Waschanlage verschwinden. Aus eurer Erfahrung/Schätzung, wäre so was möglich?
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F117
Beitrag 17.07.2023, 13:46
Beitrag #16


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Zitat (Spright @ 17.07.2023, 10:44) *
wäre so was möglich?

Ja, solange der Kleber noch sehr frisch ist, also etwa innerhalb des ersten Tages nach Aufkleben. HU-Plaketten/SP-Marken gehen gern flöten, wenn der Spediteur direkt nach der HU/SP mit dem Kärcher zu wohlwollend ist. Bei Stadtsiegeln gilt das gleiche.


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hk_do
Beitrag 17.07.2023, 22:23
Beitrag #17


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Bei beiderart Klebesiegeln löst sich auch gerne mal zunächst der Rand (vielleicht nicht sauber aufgeklebt oder die Klebefläche mit den Fingern angefasst?), und das breitet sich dann bei jedem "Überkärchern" weiter aus....
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shortie
Beitrag 29.07.2023, 06:44
Beitrag #18


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Zitat (Jens @ 13.07.2023, 10:25) *
Das Fahren ohne Stempelplakette ist eine Ordnungwidrigkeit und kostet 10 Euro Verwarnungsgeld.

Hast du dafür eine Quelle?

Aus der FZV und dem Tatbestandskatalog geht das nämlich nicht hervor.

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Jens
Beitrag 29.07.2023, 07:54
Beitrag #19


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Zitat (§ 10 Abs. 12 Satz 1 FZV)
Unbeschadet des Absatzes 4 dürfen Fahrzeuge auf öffentlichen Straßen nur in Betrieb gesetzt werden, wenn das zugeteilte Kennzeichen auf einem Kennzeichenschild nach Absatz 1, 2 Satz 1, 2 und 3 Halbsatz 1, Absatz 5 Satz 1 und 2 sowie Absatz 6 bis 8 und 9 Satz 1 ausgestaltet, angebracht und beleuchtet ist und die Stempelplakette nach Absatz 3 vorhanden ist und keine verwechslungsfähigen oder beeinträchtigenden Zeichen und Einrichtungen nach Absatz 11 Satz 1 am Fahrzeug angebracht sind.
(Hervorhebung durch mich)

Zitat (§ 48 Nr. 1 FZV)
Ordnungswidrig im Sinne des § 24 Absatz 1 des Straßenverkehrsgesetzes handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig entgegen […] § 10 Absatz 12 Satz 1 […] ein Fahrzeug in Betrieb setzt,


Zitat (Anlage (zu § 1 Absatz 1) Bußgeldkatalog (BKat) @ lfd. Nr. 179)
Ein Fahrzeug in Betrieb gesetzt, dessen Kennzeichen nicht wie vorgeschrieben ausgestaltet oder angebracht ist; ausgenommen ist das Fehlen des vorgeschriebenen Kennzeichens 10 €
§ 10 Absatz 12 i. V. m. § 10 Absatz 1, 2 Satz 2 und 3 Halbsatz 1, Absatz 6, 7, 8 Halbsatz 1, Absatz 9 Satz 1 auch i. V. m.
§ 16 Absatz 5 Satz 3
§ 16a Absatz 3 Satz 4
§ 17 Absatz 2 Satz 4
§ 19 Absatz 1 Nummer 3 Satz 5
§ 48 Nummer 1


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blackdodge
Beitrag 29.07.2023, 09:10
Beitrag #20


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oder noch anders, mit den zugehörigen Tatbestandsnummern

810100

Sie setzten das Fahrzeug in Betrieb, dessen hinteres amtliches Kennzeichen nicht den Vorschriften entsprach.
§ 10 Abs. 1, 6, 12, § 48 FZV; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 179 BKat
10€

810106

Sie setzten das Fahrzeug in Betrieb, dessen vorderes amtliches Kennzeichen nicht den Vorschriften entsprach.
§ 10 Abs. 1, 7, 12, § 48 FZV; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 179 BKat
10€


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Der_Veranstalter
Beitrag 29.07.2023, 13:04
Beitrag #21


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Wir haben unsere Firma in einem Grundstück mit mehreren anderen Firmen, u.a. einem Unternehmen das sehr viele polnische Leiharbeiter beschäftigt. Auf dem Parkdeck ganz oben auf dem Dach wurden letzte Woche mindestens 3 TÜV-Plaketten und 5 Zulassungsplaketten gestohlen. Einfach rückstandsfrei entfernt - niemand weiß, wie.

Pol wurde natürlich verständigt, aber so ganz extrem interessiert das nicht, hat man den Eindruck.


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blackdodge
Beitrag 29.07.2023, 16:33
Beitrag #22


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speziell danach suchen bringt nix, sowas ist Zufallserfolg.


HU-Plaketten sind ja nicht mal nummeriert.


Nutzt vlt jmd als Druckvorlage oder so ( ja, sowas gibts wirklich )


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F117
Beitrag 29.07.2023, 17:44
Beitrag #23


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Was haben die polnischen Leiharbeiter mit den gestohlenen Plaketten zu tun? Nix? Warum erwähnst Du sie dann explizit?


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Der_Veranstalter
Beitrag 30.07.2023, 11:43
Beitrag #24


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Es gab hier im Forum zuletzt u.a. einen Thread zu einem in Polen aufgefundenem völlig sinnfreien gefälschten - aber mit deutschen Plaketten versehenen - Kfz-Kennzeichen.



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F117
Beitrag 30.07.2023, 14:18
Beitrag #25


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Ach so. Und deshalb sind alle ... wallbash.gif


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Der_Veranstalter
Beitrag 31.07.2023, 17:14
Beitrag #26


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Mir ist total wurscht was du meinst.

Ich habe in meinem Leben schon mehrere Hundert polnischer Feuerwehrleute unterrichtet in Brandbekämpfung und Technischer Hilfeleistung. Und es gab nie irgendwelche Probleme. Das waren alles prima Männer und Frauen.

Aber ich muss leider auch anmerken, dass wir immer nur Fahrzeuge mit polnischen Kennzeichen von unseren Firmenparkplätzen abschleppen lassen müssen, obwohl das Abschleppen mit Bildchen und nicht mit Text angedroht wird.

Es gibt immer solche und solche, eine Verallgemeinerung - die hier erst durch dich ins Spiel kommt - ist eine Frechheit.


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F117
Beitrag 31.07.2023, 19:24
Beitrag #27


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Ich denke, die Frechheit hat 5 Postings weiter oben begonnen.

Ist aber auch egal, soll sich jeder sein Teil denken.


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