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> Beleuchtung bei freiwilliger Zulassung
duesselroller
Beitrag 29.06.2023, 18:43
Beitrag #1


Neuling


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Hallo,

ich habe mir einen Roller (45km/h) gekauft.
Auf der Webseite wird damit geworben, dass diese Roller alle THG-fähig seien.
Abgesehen von THG ist es für mich angenehmer nicht immer das kleine Kennzeichen zu erneuern
und ich kann mit meinem Schadenfreiheitrabatt weiter fahren.

So ...
Das Straßenverkehrsamt sagt, dass ich eine Änderungsabnahme für ein Kennzeichen 180 x 200 benötige.
Ich also zur Dekra.
Der Prüfersucht zuerst auf der Kennzeichenleuchte nach der Nummer.
Hier steht: E13 im Kreis, 50R-0013861
Diese Nummer findet der Prüfer allerdings nicht in Google.

Heute bin ich das 2. Mal da gewesen -in der Hoffnung, es ist ein anderer Prüfer.

Letztendlich (sagt er jedenfalls) hätte er mit seinem Chef gesprochen.
Der wiederum sagt, dass die Nummer auf der Kennzeichenleuchte nur im Bereich Leichtkrafträder zugelassen sei.

Also baue ich mir doch einfach eine Geprüfte von Amazon dran.

Ja - wenn das so einfach wäre.
Er sagt, dass dann alle Leuchten (Blinker 4x, Rücklicht, Bremslicht, Scheinwerfer etc.) eine andere Nummer kriegen müssten.

Ich glaube ehrlich nicht, dass es so was gibt.
Ich will den Roller ja nicht tunen - sondern versichern.

Es bleibt doch ein Leichtkraftrad.

Jetzt stehe ich da - mehrere Hundert haben den Roller freiwillig versichert - und ich schaffe es nicht.

Kann hier jemand unterstützen ?


Danke an alle, die mich hier weiter bringen.
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Jens
Beitrag 29.06.2023, 20:10
Beitrag #2


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Zitat (duesselroller @ 29.06.2023, 19:43) *
THG-fähig
Was ist das?

Zitat (duesselroller @ 29.06.2023, 19:43) *
Es bleibt doch ein Leichtkraftrad.
Du meinst wohl Kleinkraftrad? think.gif


In diesem Thread hatte auch jemand Probleme mit der Kennzeichenbeleuchtung im Zusammenhang mit der freiwilligen Zulassung eines Kleinkraftrads. Vielleicht steht da ja was, das dir weiterhilft.


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silenz
Beitrag 29.06.2023, 21:35
Beitrag #3


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TreibHausGas-Quote. Prämie für E-Fahrzeuge.
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hk_do
Beitrag 29.06.2023, 21:53
Beitrag #4


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genauer gesagt: Emissionshandel.

Man relativiert seinen eigenen Beitrag zur Klimarettung, indem man jemand anderen mehr CO2 ausstoßen lässt und dafür Geld bekommt scared.gif

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Hoheneicherstation
Beitrag 24.07.2023, 14:55
Beitrag #5


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Hallo

Ich hole diesen Faden nochmal aus der Kiste.

In Schwalmstadt fährt ein "Fahrrad" mit Kennzeichen herum ...
Es handelt sich um ein S-Pedelec und der Besitzer hat es freiwillig zugelassen. - Mit richtigem Kennzeichen, Haftpflichtversicherung, und sogar THG-Prämie. Es ist scheinbar von der Zulassungsstelle abhängig was man zugelassen bekommt.

Das Bike steht bei Kleinanzeigen zum Verkauf, dort sind auch die Bilder:



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hk_do
Beitrag 24.07.2023, 19:24
Beitrag #6


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Nunja, ein S-Pedelec ist rechtlich ein Kleinkraftrad. Also eigentlich nichts anderes als die meisten anderen Objekte der freiwilligen Zulassung.

(und ich bin mir relativ sicher, oberhalb des Kennzeichens eine Kennzeichenleuchte zu sehen?)

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Hoheneicherstation
Beitrag 24.07.2023, 19:59
Beitrag #7


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Das Dingens hab ich auch als Rücklicht mit integrierter Kennzeichenleuchte angesehen.
Wenn ich aber sehe wie in den zwei Threads aber über die Anbringung des Kennzeichens und Art der Kennzeichenbeleuchtung mit den Behörden "diskutiert" werden muss crybaby.gif

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