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Beitrag
#1
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Neuling Gruppe: Banned Beiträge: 1 Beigetreten: 06.02.2023 Mitglieds-Nr.: 90383 ![]() |
Auf Grund meines Sohnes habe ich schon ein wenig in eurem Forum gestöbert, aber nicht alles verstanden. Er ist in seiner Probezeit auffällig geworden (zu schnell) und hat sein Seminar verschlafen. Die Konsequenz, Führerschein weg sehe ich ein, da das Amt wahrscheinlich auch dafür eine Handhabe gehabt hat. Anschließend Seminar absolviert und der Führerschein kam wieder zurück. Nach dem letzten Abend kam er nach Hause und hat mir einige Folgen für sein weiteres Fahrerleben erzählt. Da ich das alles nicht verstanden habe, bin ich zum Fahrlehrer und habe mich selber schlau gemacht. Dabei gab es mehrere Aussagen, die ich hier auch recherchiert habe. Aber zum besseren Verständnis frage ich lieber einmal nach. 1. Sollte mein Sohn sich noch einmal etwas Größeres zu schulden kommen lassen, so muss er zur Verkehrsberatung (freiwillig) und da er den Führerschein bereits weg gehabt hat, noch zur MPU. Das eine ist freiwillig und das Andere ein Muss. Etwas komisch, aber der Fahrlehrer konnte mir das nicht begründen. 2. Da mein Sohn einen Führerscheinentzug auf Grund der Nichtteilnahme hatte, musste er den Führerschein neu beantragen. Bei einem Führerscheinentzug und anschließendem wieder Bekommen, werden seine bisherigen Punkte (1) auf Null gesetzt. Auch das hört sich ein bißchen komisch an. Ich habe das in etwa so bei euch gelesen, aber konnte den genau gleichen Fall nicht finden. Daher meine Nachfrage. Im Voraus schon einmal meinen Dank für die Bemühungen. ![]() |
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Beitrag
#2
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 6464 Beigetreten: 18.10.2007 Wohnort: irgendwo in Sachsen zw. A14/A4/A17/A13 Mitglieds-Nr.: 37650 ![]() |
Hallo und Willkommen im Forum.
Um Dir weitere Auskünfte geben zu können, müssten Wir wissen ob noch Probezeit besteht (normal 2 Jahre, verlängert auf 4 Jahre wobei hier die Zeit des Entzuges nicht rein zählt) damit mal meine Antwort zu 1. zu 2. Es gibt einen Unterschied zwischen Fahrverbot (kurzzeitiger Verlust wegen einerg groben Owi welche bei Probezeit aber regelmäßig zur Nachschulung führt) oder Fahrerlaubnisentzug wo das Ding neu beantragt werden muss. Hier werden entsprechend der gesetzl. Vorschriften die Punkte genullt und man "darf" neu anfangen. Verlauf kannst auch hier anguggen FAQ: Probezeit und Verkehrsverstöße -------------------- Blue Knights Law Enforcement Motorcycle Club
www.blueknights.de www.blueknights.org Blue Knights Germany 19 Saxonia (eines von 41 in Deutschland, über 600 weltweit mit weit über 40000 Mitgliedern) |
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Beitrag
#3
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 26836 Beigetreten: 21.09.2007 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 36827 ![]() |
Das mit der MPU ist richtig. So lange er noch in der Probezeit ist bei jedem weiteren A-Verstoß im Punktebereich. Dafür entfällt aber die verkehrspsychologische Beratung. Dass die Punkte auf Null gesetzt werden, trifft meines Wissens nach nicht zu, wenn die Ursache des Entzugs das nicht Besuchen eines Pflichtseminars war.
-------------------- Grüße
Kai --- sorry, keine Privatkonsultationen per PN --- |
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Beitrag
#4
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 30694 Beigetreten: 16.01.2006 Wohnort: Kiel Mitglieds-Nr.: 16036 ![]() |
Dafür entfällt aber die verkehrspsychologische Beratung. GenauDass die Punkte auf Null gesetzt werden, trifft meines Wissens nach nicht zu, wenn die Ursache des Entzugs das nicht Besuchen eines Pflichtseminars war. So ist es, d.h. der Punkt für den Verstoß, der zur Aufbauseminaranordnung und der anschließenden Entziehung führte, ist immer noch da.-------------------- |
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#5
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 261 Beigetreten: 09.07.2009 Mitglieds-Nr.: 49385 ![]() |
Vielen Dank für eure Hilfe. Mein Sohn ist noch in der Probezeit. Wurde von 2 auf 4 Jahre erhöht, was ja normal ist. Auch musste er auch den Führerschein wieder beantragen.
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Beitrag
#6
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 30694 Beigetreten: 16.01.2006 Wohnort: Kiel Mitglieds-Nr.: 16036 ![]() |
Vielen Dank für eure Hilfe. Gern geschehen, aber warum du für die Frage einen neuen Account angelegt hast, versteh ich nicht. ![]() -------------------- |
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Beitrag
#7
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Mitglied ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 88 Beigetreten: 09.03.2019 Mitglieds-Nr.: 84964 ![]() |
Und wenn man dann das 3. Mal innerhalb der Probezeit auffällt, ist dann wieder eine MPU fällig, obwohl man vorher vielleicht schon eine absolviert hat?
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Beitrag
#8
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 30694 Beigetreten: 16.01.2006 Wohnort: Kiel Mitglieds-Nr.: 16036 ![]() |
Ja
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 13.05.2025 - 15:02 |