... Forum Straßenverkehr - der Verkehrstalk im Web


Willkommen, Gast ( Anmelden | Registrierung )

 
Reply to this topicStart new topic
> Feuerwehrmann bei Absicherung angefahren
mir
Beitrag 17.09.2022, 09:58
Beitrag #1


Mitglied
********

Gruppe: Foren-Insider
Beiträge: 24325
Beigetreten: 05.03.2007
Wohnort: Erlangen
Mitglieds-Nr.: 29238



    
 
Im lokalen Käseblatt stand heute ein Bericht über eine Gerichtsverhaltung. Ein Mann fuhr an einem Samstagabend mit seinem Auto mehrfach einen Feuerwehrmann an, der einen Festzug der Feuerwehr absicherte, mit der Bemerkung, der Umzug sei ja nun ausreichend entfernt, so dass er fahren könne. Er fuhr dann weg, wurde aber ausfindig gemacht. Es gab dann zunächst einen Strafbefehl über 65 Tagessätze zu 80 € und 8 Monate "Fahrverbot" (behauptet die Zeitung, das Gesetz sieht maximal 3 Monate als Fahrverbot vor), gegen den legte der Täter Einspruch ein. Das Ergebnis waren dann 55 Tagessätze zu 400 € und 3 Monate "Fahrverbot". Daneben wurde noch bekannt, dass derjenige eine Waffenbesitzkarte hat, was womöglich die Motivation war, gegen den Strafbefehl vorzugehen, denn ab 60 TS wird diese eingezogen.

Soweit, so gut, man wundert sich über die sinnlose Aggression im Straßenverkehr und dass noch immer in Bayern die Feuerwehr zur Absicherung von Umzügen eingesetzt wird.

Ich kann nicht ganz glauben, dass jemand, der derart sinnlose Aggression und gefährliche Fahrweise im Straßenverkehr gezeigt hat, weiterhin Auto fahren darf - wobei man natürlich im Strafprozess nicht dabei war. Aber ist so jemand nicht erst mal zum Autofahren ungeeignet? Mir gruselt davor, Leuten mit so kurzer Zündschnur als Radfahrer oder Fußgänger zu begegnen, ebenso frage ich mich, ob da eine Waffe in den rechten Händen ist. Wie seht ihr das?

Bei tätlichen Angriffen auf Polizeibeamte ist die Mindeststrafe 3 Monate Freiheitsentzug. Das gilt gegenüber der Feuerwehr nur unter engen Voraussetzungen (siehe § 115 StGB), nämlich entweder wenn die Feuerwehr von der Polizei zur Unterstützung hinzugezogen wurde, oder bei Unglücksfällen, gemeiner Gefahr etc. Das war hier nicht gegeben, Feuerwehrleute sind bei der Absicherung von Veranstaltungen durch § 114 StGB nicht "geschützt". Vielleicht auch ein Grund, an der Stelle keine einzusetzen, sondern eine Polizei, die im Umgang mit aggressiven Leuten ausgebildet ist.

Die Verletzungen waren leicht, das Auto wurde nicht als gefährliches Werkzeug klassifiziert, daher war das hier eine einfache Körperverletzung, dadurch erklärt sich die Höhe der Strafe.



--------------------
„Nur wer die Probleme auf die einfachste Formel bringen kann und den Mut hat, sie auch gegen die Einsprüche der Intellektuellen ewig in dieser vereinfachten Form zu wiederholen, der wird auf die Dauer zu grundlegenden Erfolgen in der Beeinflussung der öffentlichen Meinung kommen.“ -- J. Goebbels

Die demokratiefeindliche Rechte praktiziert das erfolgreich. Was machen wir dagegen?
Go to the top of the page
 
+Quote Post
HeLi
Beitrag 17.09.2022, 10:10
Beitrag #2


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 4171
Beigetreten: 15.09.2003
Mitglieds-Nr.: 38



Du hast nach Meinungen gefragt.
Meine Meinung:

Den Kandidaten halte ich - nach der Schilderung - zum Führen eines Kraftfahrzeugs für nicht geeignet. Zur Wiedererlangung der FE sei die Korrektur der dafür erforderlichen stabilen Persönlichkeit unabdingbare Voraussetzung.

Nämliches halte ich in Bezug auf Waffenbesitz noch für dringlicher geboten.


--------------------
Wo rohe Säfte sinnlos walten,
da kann sich auch kein Schwips entfalten.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
ulm
Beitrag 17.09.2022, 10:19
Beitrag #3


Mitglied
********

Gruppe: Globaler Moderator
Beiträge: 13459
Beigetreten: 13.04.2007
Wohnort: Ulm
Mitglieds-Nr.: 30591



Der Richter hat ja offenbar dem Wunsch des Aggressors entsprochen und die anzahl der Tagessätze auf unter 60 gedrückt.
Der Tagessatz ist, hmm, deutlich gestiegen. Zeigt mir auch, dass es sich um jemanden handelt, der sich für superwichtig hält. Alleine deswegen sehe ich hier keine günstige Sozialprognose... whistling.gif
Kann nicht jeder Bürger seine Bedenken der Waffenbehörde und der Fahrerlaubnisbehörde mitteilen? Die 60-TS-Schwelle ist ja eine zwingende Eingriffsschwelle, aber bei besondere Auffälligkeit kann die Behörde ja auch darunter handeln.

Ein anderer Aspekt ist die bayerische Eigenheit, dass die Feuerwehr den Verkehr regeln darf.
Auch wenn es erlaubt ist, sollte jeder verantwortungsbewusste Kommandant die Finger davon weg lassen.
Wenn irgendwo ein Umzug unterwegs sein muss, Zeichen 250 und ausreichend Zeichen 600 für einen mechanischen Verschluss der Strecke.
Diskutieren ist doch in heutiger Zeit leider zwecklos und daher nur kontraproduktiv.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Tinu
Beitrag 17.09.2022, 10:34
Beitrag #4


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 5703
Beigetreten: 24.09.2013
Wohnort: München
Mitglieds-Nr.: 70026



Zitat (ulm @ 17.09.2022, 11:19) *
Der Tagessatz ist, hmm, deutlich gestiegen.

Genau das ist auch mein Hauptfragezeichen: definiert sich der Tagessatz nicht aus dem Einkommen? Und hat man bei der "Korrektur" plötzlich festgestellt, dass der Angeklagte statt 2400 tatsächlich 12000 € im Monat verdient? Oder hat man sich gesagt, "ist ja egal, wie wir die Faktoren der Rechnung festlegen, Hauptsache unterm Strich kommt das passende Gesamtergebnis heraus."?


--------------------
nsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richt

Gruß
Martin
Go to the top of the page
 
+Quote Post
mir
Beitrag 17.09.2022, 11:20
Beitrag #5


Mitglied
********

Gruppe: Foren-Insider
Beiträge: 24325
Beigetreten: 05.03.2007
Wohnort: Erlangen
Mitglieds-Nr.: 29238



Der Angeklagte war Selbständiger, nach dem Pressebericht.

Das mit dem Tagessatz ist - meiner Meinung nach - unbefriedigend geregelt. Er ist dem Angeklagten nicht auf die Stirn geschrieben, und auch durch Befragung nicht zu ermitteln - der hat ja ein Schweigerecht. Was macht der Staatsanwalt also, wenn er einen Strafbefehl beantragt? Er geht pauschal nach dem Beruf vor, soweit er keine weiteren Erkenntnisse hat. Der Strafbefehl soll ja arbeitssparend sein, und aus Sicht der Staatsanwaltschaft ist so eine einfache Körperverletzung eine Kleinigkeit, in die nicht viel Zeit investiert wird.

Vor Gericht gibt es dann aber doch einen deutlicheren Eindruck, und vielleicht hat der Angeklagte ja auf Fragen des Richters geantwortet, wieviel er verdient. Ob er einen Verteidiger hatte, geht aus dem Zeitungsartikel nicht hervor. Es ist immer wieder faszinierend zu sehen, wie sich Angeklagte ohne Verteidiger selber reinreiten. Ich kann nur empfehlen, mal an einem Vor- oder Nachmittag ein paar Strafprozesse anzusehen. "Barbara Salesch" hat mit realen Verhandlungen nichts zu tun.


--------------------
„Nur wer die Probleme auf die einfachste Formel bringen kann und den Mut hat, sie auch gegen die Einsprüche der Intellektuellen ewig in dieser vereinfachten Form zu wiederholen, der wird auf die Dauer zu grundlegenden Erfolgen in der Beeinflussung der öffentlichen Meinung kommen.“ -- J. Goebbels

Die demokratiefeindliche Rechte praktiziert das erfolgreich. Was machen wir dagegen?
Go to the top of the page
 
+Quote Post
MsTaxi
Beitrag 17.09.2022, 13:56
Beitrag #6


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 5124
Beigetreten: 08.06.2011
Wohnort: Mittelhessen
Mitglieds-Nr.: 59720



Vielleicht waren Richter und Angeklagter Jagdgenossen? whistling.gif

Nee, mal im Ernst: das Waffengesetz in Deutschland kann, so habe ich den Eindruck, auf Grund von Überlastung der Polizei und der Ordnungsämter nicht mehr adäquat durchgesetzt werden. Lassen wir im aktuellen Fall eine mögliche Alkoholisierung zum Tatzeitpunkt mal außen vor, hätte meines Erachtens das Delikt als solches aufgrund des aggressiven Verhaltens eine zeitnahe Kontrolle der Einhaltung des Waffengesetzes im Haushalt des "Delinquenten" notwendig (und wohl auch möglich) gemacht.



--------------------
"Das Problem beim Klartext reden in Sachen Alkohol und Drogen besteht darin, dass der, der zuhört, gern weghört, wenn er noch nicht bereit für den Klartext ist."
Go to the top of the page
 
+Quote Post
nachteule
Beitrag 17.09.2022, 14:43
Beitrag #7


Mitglied
********

Gruppe: Foren-Insider
Beiträge: 24424
Beigetreten: 05.07.2007
Mitglieds-Nr.: 33782



Hallo, mir,

da ich die Fakten nicht kenne, nur mal reiner Spekulatius:

Vermutlich wurde dem Fahrer die Fahrerlaubnis gleich nach dem Vorfall entzogen und somit hat er vermutlich ab dem Zeitpunkt, an dem das aktuelle Gerichtsurteil rechtskräftig wird, noch eine Sperre von 3 Monaten. think.gif

Es würde mich nicht wundern, wenn dem Täter, unabhängig von der Anzahl der Tagessätze, trotzdem die Waffenbesitzkarte entzogen und von der Führerscheinstelle eine MPU gefordert wird, bevor er eine neue Fahrerlaubnis bekommt.

Bzgl. Feuerwehr bei einem Umzug:

So ein Umzug zieht sich oft über eine Strecke von mehreren Kilometern und meist sind diese selber einige hundert Meter lang.

Es ist meist gar nicht möglich, alle möglichen Kreuzungen und Einmündungen nur allein durch die Polizei abzusichern, zumal es nicht selten mehrere Schützenfeste oder ähnliche Veranstaltungen gleichzeitig in einem größeren Revierbereich gibt, nicht zu vergessen die anderen Aufgaben, die ja auch noch anfallen (Unfälle, Anzeigen, Einbrüche u. a.).

Ohne zivile Ordner, ohne hoheitliche Rechte, lassen sich solche Umzüge oft gar nicht bewerkstelligen und in den allermeisten Fällen gibt es da auch keinerlei Probleme.

Im Umkehrschluss könnte das bedeuten: Umzüge dürften nur noch genehmigt werden, wenn ausreichend Polizei vorhanden ist, um den Verkehr überall zu regeln bzw. abzusperren und das würde dafür sorgen, dass nur noch ein Bruchteil der Umzüge genehmigt werden könnten.

Ich stimme Dir allerdings zu, dass die Strafen bei Angriffen auf alle Einsatzkräfte angeglichen werden sollten.

Feuerwehrleute, Sanitäter, Ärzte usw. müssen vom Gesetzgeber genauso geschützt werden, denn es zeigt sich ja leider immer wieder, dass diese auch regelmäßig angegriffen werden und das nicht nur von alkoholisierten oder unter Drogen stehenden Patienten, die nicht mehr zurechnungsfähig sind, sondern von außen, von unabhängigen Personen. ranting.gif ranting.gif ranting.gif

Nachtrag: Interessant ist, wie unterschiedlich die Gerichte urteilen. think.gif

Im o. g. Fall hat der Autofahrer den Feuerwehrmann mehrfach leicht angefahren, während der Beschuldigte in diesem Thread einen Straftäter, der sich auf der Straße festgeklebt und somit andere am Weiterfahren gehindert hat, nur ganz leicht angestupst hat und deshalb wegen gefährlichem Eingriff in den Straßenverkehr u. a. zu einer doch recht hohen Strafe verurteilt wurde.

Das soll jetzt nicht heißen, dass ich es richtig finde, was der zweite Fahrer gemacht hat und dass ich nicht mit der Strafe eiverstanden bin, sondern dass ich nicht verstehe, warum im von @mir genannten Fall nicht ebenfalls genauso hart geurteilt wurde. think.gif

Viele Grüße,

Nachteule

Der Beitrag wurde von nachteule bearbeitet: 17.09.2022, 14:56


--------------------
Zuerst ignorieren sie dich, dann lachen sie über dich, dann bekämpfen sie dich und dann gewinnst du.

Mahatma Gandhi
Go to the top of the page
 
+Quote Post
hk_do
Beitrag 17.09.2022, 14:53
Beitrag #8


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 7228
Beigetreten: 28.09.2012
Wohnort: Dortmund
Mitglieds-Nr.: 65729



Zitat (mir @ 17.09.2022, 10:58) *
Bei tätlichen Angriffen auf Polizeibeamte ist die Mindeststrafe 3 Monate Freiheitsentzug. Das gilt gegenüber der Feuerwehr nur unter engen Voraussetzungen (siehe § 115 StGB), nämlich entweder wenn die Feuerwehr von der Polizei zur Unterstützung hinzugezogen wurde, oder bei Unglücksfällen, gemeiner Gefahr etc. Das war hier nicht gegeben, Feuerwehrleute sind bei der Absicherung von Veranstaltungen durch § 114 StGB nicht "geschützt".


Das verstehe ich nicht:

Bayern erlaubt ja gerade eben nicht der Feuerwehr die Verkehrsregelung (das dürfte Bayern nicht, weil die StVO Bundesrecht ist!) sondern erklärt die Feuerwehrangehörigen für bestimmte Tätigkeiten als Polizei (Das darf Bayern, denn Polizei ist Landesrecht).

Wenn nun aber der besagte Feuerwehrangehörige bei der besagten Tätigkeit Polizei im Sinne der StVO war, warum war er dann nicht auch Polizei im Sinne des StGB?!

Go to the top of the page
 
+Quote Post
mir
Beitrag 17.09.2022, 14:57
Beitrag #9


Mitglied
********

Gruppe: Foren-Insider
Beiträge: 24325
Beigetreten: 05.03.2007
Wohnort: Erlangen
Mitglieds-Nr.: 29238



Ja, leider bleiben die Details rund um die Fahrerlaubnis unklar.

Wenn sich die Umzüge nicht durch die Polizei bewältigen lassen, weil diese nicht genug Leute hat, sollte man das Personal der Polizei aufstocken (und die Umzüge kompakter durchführen) und nicht anderen Leuten die Absicherung aufdrücken.


--------------------
„Nur wer die Probleme auf die einfachste Formel bringen kann und den Mut hat, sie auch gegen die Einsprüche der Intellektuellen ewig in dieser vereinfachten Form zu wiederholen, der wird auf die Dauer zu grundlegenden Erfolgen in der Beeinflussung der öffentlichen Meinung kommen.“ -- J. Goebbels

Die demokratiefeindliche Rechte praktiziert das erfolgreich. Was machen wir dagegen?
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Explosiv
Beitrag 17.09.2022, 15:00
Beitrag #10


Mitglied
********

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 10331
Beigetreten: 23.10.2013
Wohnort: NRW
Mitglieds-Nr.: 70368



Nunja, die Unbedenklichkeit nach Sprengstoffgesetz ist dann zu verneinen, wenn Tatsachen die Annahme begründen, dass der Betreffende nicht fähig oder willens ist, zuverlässig die Rechtsordnung einzuhalten und die nötige Sorgfalt walten zu lassen. Frei formuliert, kein Zitat.
Dieser Vorfall ist eine solche Tatsache.
Die Frage ist nur, ob die zuständige Behörde davon Kenntnis bekommt. Als ich das mal gegenüber meiner damaligen zuständigen Behörde als gegeben vermutete, dass sie über relevante Vorfälle informiert würde, gab es schallendes Gelächter.
Nun gut, in diesem Fall war es hoffentlich auch Gericht und SA bekannt, dass der Angeklagte Waffenbesitzkarteninhaber ist. Und hat vielleicht die nötige Meldung vorgenommen.
Aber nur vielleicht.


--------------------
Go to the top of the page
 
+Quote Post
thetdk
Beitrag 17.09.2022, 15:24
Beitrag #11


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 2217
Beigetreten: 06.03.2007
Wohnort: Aachen
Mitglieds-Nr.: 29273



Zitat (mir @ 17.09.2022, 15:57) *
Wenn sich die Umzüge nicht durch die Polizei bewältigen lassen, weil diese nicht genug Leute hat, sollte man das Personal der Polizei aufstocken (und die Umzüge kompakter durchführen) und nicht anderen Leuten die Absicherung aufdrücken.


Das ist schön gesagt und gedacht, aber leider kein bisschen relalistisch.
Ich habe viele Umzüge gesehen in meinem Leben, als Teilnehmer, als Absichernder oder auch nur als Zuschauer.
Nicht einer (!) war mit ausreichend Polizei abgesichert, als das diese die Aufgabe alleine umfassend hätte erledigen können.
Und das gilt vom Dorfschützenfest (mit Glück 1 Polizeibeamter zu Fuss, keinerlei feste Absperrungen oder Schilder) über den Martinszug (ebenfalls 1 Polizist, keine Schilder) bis hin zum Bundesschützenfest mit mehreren Kilometern Zuglänge (vielleicht ein Beamter an jeder Hauptstrassenkreuzung, aber überall ein Zeichen 250 an einem 2m Gatter) oder großen Karnevalszügen (ebenfalls nur an den großen Kreuzungen Beamte).
Bei letzteren beiden immerhin an Haupteinfallschneisen mittlerweile querstehende LKW als Barrikade, mit Fahrer, aber lange nicht immer mit Polizei.

Es gibt immer Ordner, das sind häufig freiwilliger Feuerwehren, THW, aber auch sehr oft Verkehrshelfer (Verkehrskadetten) oder auch Securitymitarbeiter oder auch zivile Ordner mit Warnweste.
Anders gab es noch nie Umzüge, und wird es auch nie Umzüge geben.

Die Rechtslage ist natürlich unbefriedigend. Aber wenn es weiter Brauchtum geben soll, sollten wir diese ggf. anpassen.
Und die Möglichkeit zumindest der Veranstaltungsabsicherung für andere Organisationen öffnen (das wäre ohnehin nur ein Angleich an die gelebte Realität). Da könnte man ja durchaus eine verkehrsbezogene Ausbildung zwingend voraussetzen, dann hätte man auch Personal was fachlich ggf. besser aufgestellt ist als ein Polizeibeamter, der Verkehr nur "nebenher" macht.


Was das Urteil angeht:
Die massive Veränderung der Tagessätze hat mich auch stutzig gemacht. Zwar wird es hierdurch jetzt massiv teurer für den Täter, aber eigentlich ist das nicht relevant, denn es sollte sich ja an seinem Einkommen orientieren.
Also wurde das Urteil am Ende nur deutlich abgeschwächt:
Von 65 auf 55 Tagessätze.
Von 8 Monaten auf 3 Monate.
Da würde mich die Begründung interessieren...

es grüßt

thetdk


--------------------
----------------------------------------------------------
Schon weil wir alle in einem Boot sitzen, ist es gut,
das wir nicht alle auf der gleichen Seite stehen
----------------------------------------------------------
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Tinu
Beitrag 17.09.2022, 15:53
Beitrag #12


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 5703
Beigetreten: 24.09.2013
Wohnort: München
Mitglieds-Nr.: 70026



Zitat (thetdk @ 17.09.2022, 16:24) *
Also wurde das Urteil am Ende nur deutlich abgeschwächt:
Von 65 auf 55 Tagessätze.
Von 8 Monaten auf 3 Monate.
Da würde mich die Begründung interessieren...

Das ist ja die Rechnung, die ich oben spekuliert habe: Man wollte vielleicht ein bestimmtes Strafmaß verhängen, gesplittet auf Geldstrafe+Entzug. Und um gewisse Nebeneffekte zu umgehen, hat man deren Größe reduziert und einen anderen Faktor zum Ausgleich willkürlich verfünffacht. @mirs Alternativspekulation ist zwar genauso möglich, klingt mir aber auch nicht sehr überzeugend.


--------------------
nsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richt

Gruß
Martin
Go to the top of the page
 
+Quote Post
mir
Beitrag 17.09.2022, 15:55
Beitrag #13


Mitglied
********

Gruppe: Foren-Insider
Beiträge: 24325
Beigetreten: 05.03.2007
Wohnort: Erlangen
Mitglieds-Nr.: 29238



Kann durchaus sein. Ähnliche "Deals" haben mich auch schon mal als Zuhörer verblüfft.


--------------------
„Nur wer die Probleme auf die einfachste Formel bringen kann und den Mut hat, sie auch gegen die Einsprüche der Intellektuellen ewig in dieser vereinfachten Form zu wiederholen, der wird auf die Dauer zu grundlegenden Erfolgen in der Beeinflussung der öffentlichen Meinung kommen.“ -- J. Goebbels

Die demokratiefeindliche Rechte praktiziert das erfolgreich. Was machen wir dagegen?
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Tinu
Beitrag 17.09.2022, 15:58
Beitrag #14


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 5703
Beigetreten: 24.09.2013
Wohnort: München
Mitglieds-Nr.: 70026



Zitat (nachteule @ 17.09.2022, 15:43) *
Ich stimme Dir allerdings zu, dass die Strafen bei Angriffen auf alle Einsatzkräfte angeglichen werden sollten.

Ich verstehe sowieso nicht, was die Unterscheidung rechtfertigt. Da kann man die Staffelung ja gleich noch weitertreiben: bei Personen ohne Warnweste oder gar kleinen Kindern fällt das Strafmaß noch geringer aus, weil man sie leichter übersieht.

Oder geht es nach dem (mutmaßlichen) Auftrag der Betroffenen? Wer nicht im Auftrag des Herrn unterwegs ist, ist eher schon mal anzugreifen?


--------------------
nsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richt

Gruß
Martin
Go to the top of the page
 
+Quote Post
mir
Beitrag 17.09.2022, 16:01
Beitrag #15


Mitglied
********

Gruppe: Foren-Insider
Beiträge: 24325
Beigetreten: 05.03.2007
Wohnort: Erlangen
Mitglieds-Nr.: 29238



Beim § 114 StGB geht es um Straftaten gegen die Staatsgewalt, letztlich eben um die Durchsetzung des staatlichen Gewaltmonopols.


--------------------
„Nur wer die Probleme auf die einfachste Formel bringen kann und den Mut hat, sie auch gegen die Einsprüche der Intellektuellen ewig in dieser vereinfachten Form zu wiederholen, der wird auf die Dauer zu grundlegenden Erfolgen in der Beeinflussung der öffentlichen Meinung kommen.“ -- J. Goebbels

Die demokratiefeindliche Rechte praktiziert das erfolgreich. Was machen wir dagegen?
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Tinu
Beitrag 17.09.2022, 16:07
Beitrag #16


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 5703
Beigetreten: 24.09.2013
Wohnort: München
Mitglieds-Nr.: 70026



Da ist es ratsam, wenn sich der Angreifer im Einzelfall vorher informiert, ob die Feuerwehr hier formal mal hoheitlich unterwegs ist.


--------------------
nsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richt

Gruß
Martin
Go to the top of the page
 
+Quote Post
mir
Beitrag 17.09.2022, 16:32
Beitrag #17


Mitglied
********

Gruppe: Foren-Insider
Beiträge: 24325
Beigetreten: 05.03.2007
Wohnort: Erlangen
Mitglieds-Nr.: 29238



Tatbestandsirrtum ist eine interessante Frage bei dieser Art von Delikten.


--------------------
„Nur wer die Probleme auf die einfachste Formel bringen kann und den Mut hat, sie auch gegen die Einsprüche der Intellektuellen ewig in dieser vereinfachten Form zu wiederholen, der wird auf die Dauer zu grundlegenden Erfolgen in der Beeinflussung der öffentlichen Meinung kommen.“ -- J. Goebbels

Die demokratiefeindliche Rechte praktiziert das erfolgreich. Was machen wir dagegen?
Go to the top of the page
 
+Quote Post
nachteule
Beitrag 17.09.2022, 16:56
Beitrag #18


Mitglied
********

Gruppe: Foren-Insider
Beiträge: 24424
Beigetreten: 05.07.2007
Mitglieds-Nr.: 33782



Hallo, Tinu,

Zitat (Tinu @ 17.09.2022, 16:58) *
Ich verstehe sowieso nicht, was die Unterscheidung rechtfertigt.
....
Wer nicht im Auftrag des Herrn unterwegs ist, ist eher schon mal anzugreifen?

Ersthelfer bei einem Unfall oder bei einem anderen Notfall werden relativ selten angegriffen und wenn, können diese Angriffe anderweitig sanktioniert werden.

Das Problem ist: In den letzten Jahren gibt es immer mehr Angriffe auf professionelle Helfer (freiwillige Feuerwehr inbegriffen) und das oft durch völlig unbeteiligte Personen.

Das heißt: Es werden nicht nur Polizeibeamte von Angehörigen angegriffen, wenn sie jemanden festnehmen, sondern auch Rettungskräfte, die bei Notfällen helfen.

Diesen Straftätern geht es einzig und allein darum, Menschen, die in irgendeiner Form den Staat repräsentieren, anzugreifen und zu verletzen, wenn nicht gar zu töten und dabei wird in Kauf genommen, dass zusätzlich noch völlig unbeteiligte zu Schaden kommen.

Viele Grüße,

Nachteule



--------------------
Zuerst ignorieren sie dich, dann lachen sie über dich, dann bekämpfen sie dich und dann gewinnst du.

Mahatma Gandhi
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Tinu
Beitrag 17.09.2022, 17:47
Beitrag #19


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 5703
Beigetreten: 24.09.2013
Wohnort: München
Mitglieds-Nr.: 70026



Zitat (nachteule @ 17.09.2022, 17:56) *
Diesen Straftätern geht es einzig und allein darum, Menschen, die in irgendeiner Form den Staat repräsentieren, anzugreifen ...

Das dürfte in der Tat der zentrale Punkt sein: Auf juristischer Seite wird unterschieden zwischen Angriffen auf (natürliche) Personen, zwischen denen laut Grundgesetz keine Abstufung der Wertigkeit erfolgen darf (vgl. Beamtenbeleidigung), und solchen auf die abstrakte Staatsmacht. Bei Angriffen auf Repräsentanten der Staatsmacht ist dann immer beides gleichzeitig gegeben: Angriff auf ein Abstraktum und Angriff auf die repräsentierende Person.

Wenn jetzt für die Strafbemessung die Motivlage des Angreifers entscheidend sein soll (erfolgt der Angriff primär gegen eine Person oder einen vermeintlichen Repräsentanten der Staatsmacht?), kommt jetzt @mirs Einwurf mit dem Tatbestandsirrtum ins Spiel: es dürfte gar nicht eintscheidend sein, welche Funktion der Angegriffene tatsächlich hat, sondern nur, was der Angreifer glaubte und wollte! Für den Angegriffenen als Person (also die Körperverletzung) dürfte es keine Rolle spielen, für den Staat als beabsichtigtes Ziel wiederum sollte es keine Rolle spielen, ob das zufällige Opfer tatsächlich hoheitlich unterwegs war oder dies nur die Projektion des Täters war.

Heißt im Ergebnis: Wenn der Angriff nicht der Einzelperson, sondern einer abstrakten Staatsmacht gegolten hat, sollte die Bewertung nicht vom zufälligen Opfer abhängen.

Umgekehrt: Wenn jemand "privat" Opfer einer Straftat wird (zum Beispiel bestohlen), der zufällig Polizist ist, wird dies doch auch nicht als Angriff auf den Staat zu werten sein.


--------------------
nsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richt

Gruß
Martin
Go to the top of the page
 
+Quote Post
silenz
Beitrag 17.09.2022, 19:07
Beitrag #20


Mitglied
******

Gruppe: Members
Beiträge: 741
Beigetreten: 30.07.2015
Mitglieds-Nr.: 76782



Ich durfte so einen Autofahrer Mal als Zeuge miterleben. Es handelte sich allerdings um einen zivilen Ordner und der Umzug war bereits aufgelöst.
Es war ein St. Martins- Umzug, der auf einem Schulhof endete. Die Teilnehmer strömten aus dem engen Schultor, das in eine wenig befahrene Einbahnstraße mündete. Zeitgleich befuhr ein PKW-Fahrer die Einbahnstraße in falscher Richtung und der Ordner stellte sich daraufhin in Höhe des Schultors auf die Fahrbahn, um den Fahrer für die Zeit der Räumung an der Weiterfahrt zu hindern. Nach 20 Sekunden, ging dem Fahrer die Geduld aus und er fuhr, zum Glück langsam, auf den Ordner im Rentenalter zu bis zur Berührung und schob dann noch weiter.

Letztlich wurde ihm Platz gemacht und er fuhr von dannen. Nach dem Zeugenfragebogen habe ich nichts mehr von der Sache gehört, weiß also nicht, wie es ausgegangen ist.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
hk_do
Beitrag 17.09.2022, 21:21
Beitrag #21


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 7228
Beigetreten: 28.09.2012
Wohnort: Dortmund
Mitglieds-Nr.: 65729



Zitat (thetdk @ 17.09.2022, 16:24) *
Und die Möglichkeit zumindest der Veranstaltungsabsicherung für andere Organisationen öffnen (das wäre ohnehin nur ein Angleich an die gelebte Realität). Da könnte man ja durchaus eine verkehrsbezogene Ausbildung zwingend voraussetzen, dann hätte man auch Personal was fachlich ggf. besser aufgestellt ist als ein Polizeibeamter, der Verkehr nur "nebenher" macht.


think.gif

eine ehrenamtliche Verkehrstruppe, mit angemessener Ausbildung und (verkehrs-) polizeilichen Befugnissen?

Könnte in vielen Bereichen hilfreich sein, nicht nur bei (geplanten) Veranstaltungen sondern auch bei akuten Sperrungen aufgrund von Unglücksfällen, Bauwerksschäden, Bombenfunden, Unwetter,...
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Söne spitze Steine
Beitrag 18.09.2022, 07:45
Beitrag #22


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 2212
Beigetreten: 09.03.2015
Wohnort: Grüße aus dem Bergisch Sizilien
Mitglieds-Nr.: 75653



Strafverteidiger fragen sich, wieso ein Angriff gegen einen Polizisten höher bestraft werden soll als gegen einen anderen Menschen.

Eine sehr schöne Zusammenfassung der Rechte und Pflcihten von Polizei und Feuerwehr bei Umzügen habe ich in diesem PDF ab Seite 20 gefunden.

Veranstaltungen wie Umzüge sind in der Regel als Sondernutzung erlaubnispflichtig. Ein Umzug ist dann als Verband entsprechend abzusichern. Diese Absicherung kann die Feuerwehr (als Teil der zuständigen Gemeinde) übernehmen. Im Gegensatz zur Polizei aus § 44 Abs. 2 S. 1 StVO hat die Feuerwehr keine Befugnis, den Verkehr eigenständig durch Zeichen und Weisungen zu regeln, auch nicht imzuge der Amtsshilfe.

München hat es noch ein wenig ausführlicher formuliert. Daraus geht allerdings nicht hervor, daß die Feuerwehr in Bayern straßenverkehrsrechtlich mehr Befugnisse hat als in anderen Bundesländern. Die in diesem Thema zitierte Landesgesetzgebung ist (mE) nicht weitreichender als in NRW (vgl. PDF der FW Schmallenberg), nämlich Einsatzstellen so abzusichern und u.U. Platzverweise auszusprechen, daß Lösch- und Rettungsmaßnahmen nicht behindert und Personen nicht gefährdet werden. Wobei sich „EInsatzbereich“ auf den unmittelbaren (Arbeits-)Bereich der Rettungs- und Löscharbeiten (orginäre Aufgaben der FW) beschränkt.


--------------------
“Old planes never fly, they just fade away.”
– Tex Avery, “Little Johnny Jet”
Go to the top of the page
 
+Quote Post
mkossmann
Beitrag 18.09.2022, 08:42
Beitrag #23


Mitglied
******

Gruppe: Members
Beiträge: 963
Beigetreten: 26.05.2015
Mitglieds-Nr.: 76297



Zitat (mir @ 17.09.2022, 09:58) *
Ich kann nicht ganz glauben, dass jemand, der derart sinnlose Aggression und gefährliche Fahrweise im Straßenverkehr gezeigt hat, weiterhin Auto fahren darf - wobei man natürlich im Strafprozess nicht dabei war.

Kann da nicht die FSST unabhängig vom Strafverfahren die Fahreignung des Fahrers bezweifeln und eine MPU anordnen ? Das läuft aber normalerweise nicht öffentlich ab.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
hk_do
Beitrag 18.09.2022, 14:14
Beitrag #24


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 7228
Beigetreten: 28.09.2012
Wohnort: Dortmund
Mitglieds-Nr.: 65729



Zitat (Söne spitze Steine @ 18.09.2022, 08:45) *
Im Gegensatz zur Polizei aus § 44 Abs. 2 S. 1 StVO hat die Feuerwehr keine Befugnis, den Verkehr eigenständig durch Zeichen und Weisungen zu regeln, auch nicht imzuge der Amtsshilfe.


Genau das ist in Bayern doch anders:
In Artikel 7a des bayrischen Gesetzes über die Zuständigkeiten im Verkehrswesen wird der Feuerwehr (u.A.) genau diese Befugnis zugewiesen. Damit ist IMNSHO die Feuerwehr dann Polizei im Sinne der StVO. (und ich frage mich immer noch: warum nicht auch im Sinne des StGB?)

Zitat
Daraus geht allerdings nicht hervor, daß die Feuerwehr in Bayern straßenverkehrsrechtlich mehr Befugnisse hat als in anderen Bundesländern.


Direktlink zur Vorschrift.


Go to the top of the page
 
+Quote Post
Noch?ohne_Punkte
Beitrag 19.09.2022, 15:08
Beitrag #25


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 1708
Beigetreten: 12.11.2008
Mitglieds-Nr.: 45327



Zitat (Söne spitze Steine @ 18.09.2022, 08:45) *
Strafverteidiger fragen sich, wieso ein Angriff gegen einen Polizisten höher bestraft werden soll als gegen einen anderen Menschen.

Eine sehr schöne Zusammenfassung der Rechte und Pflichten von Polizei und Feuerwehr bei Umzügen habe ich in diesem PDF ab Seite 20 gefunden.


Wo ist denn da das Problem? Ein Umzug fällt doch unter §27 StVO. Der Umzug darf eine Straße erst betreten, wenn kein anderer Verkehrsteilnehmer behindert wird oder wenn ein Polizist durch Verkehrsregelung das erlaubt hat.
Wenn sich alle anderen Verkehrsteilnehmer an §3 und §27 halten, würde man keine Absicherung brauchen. Zur zusätzlichen Absicherung kann dann z.B. durch die Feuerwehr blaues Blinklicht §38(2) eingesetzt werden.

Die Probleme entstehen doch nur, weil man es gut meint, und schon an der Vorherigen Kreuzung sperrt (Scheint im Ausgangsfall auch gewesen zu sein). Das weicht dann von der StVO ab und dann und dann muss irgend etwas geregelt werden.

Zu den Verkehrsregelkünsten bayrischer Feuerwehrmänner möchte ich mich hier nicht äußern thread.gif
Beim letzten regelnden Feuerwehrmann in Niedersachsen habe ich mich dann die widersprüchlichen Anweisungen der Polizei gehalten.
Und den Hinweis eines NRW-Feuerwehrmannes:" Fahr hier durch den Feldweg und dann unten bei dem Baum links auf dem anderen Feldweg. Dann kommst du an der Unfallstelle vorbei." Das war doch eine verkehrsrechtliche Anordnung das Zeichen 250 "LoF frei" zu ignorieren. thread.gif Und besser als zu wenden und 10km Umweg zu fahren.

Gruß
Jens


--------------------
Kleine Anmerkung zum Namen: Ihr dürft das "Noch?" durch ein "wieder" ersetzen. ;-)
Go to the top of the page
 
+Quote Post
durban
Beitrag 12.10.2022, 10:04
Beitrag #26


Mitglied
********

Gruppe: Globaler Moderator
Beiträge: 19475
Beigetreten: 17.04.2005
Mitglieds-Nr.: 9339



Ich vermute, dass das Problem mit der Waffenbesitzkarte der Grund für die Herhabsetzung der Geldstrafe war. Die filigrane Herabsetzung von 65 auf 55 TS wird kein Zufall sein und wenn das Käseblatt von der Waffenbesitzkarte weißt, wird es in der Haupterhandlung thematisiert worden sein.

Im Strafbefehlsverfahren war das sicherlich nicht bekannt. Nach dem BGH sind die "Nebenwirkungen" einer Geldstrafe (z.B. die Grenzen für die Eintragung im Führungszeugnis, die Entlassung von Beamten usw.) bei der Bemessung der Strafe zu berücksichtigen. Das heißt nicht, dass es einen Abschlag o.ä, geben muss. Der BGH möchte aber, dass sich der Richter bei Bemessung der Strafe der Wirkung bewusst ist. Plastisch ausgedrückt: Wenn der Richter 100 TS gibt, muss er bewusst wollen, dass es einen Eintrag im FZ gibt. Wenn der Richter das nicht für erforderlich hält, sollte er sich fragen, ob es nicht auch 90 TS tun. Denn 10 TS Unterschied sind juristisch nicht richtig oder falsch - man wird selten sagen können, dass 90 vertretbar, 100 aber unangemessen wären oder umgekehrt. Das Gewicht liegt hier eben bei den Nebenfolgen.

Dass die Tagessatzhöhe zu extrem erhöht wurde wird vermutlich nicht Bestandteil eines "Deals" gewesen sein. Im Strafbefehlsverfahren wird in der Regel geschätze und weil man nicht weiß, was der Beschuldigte beruflich macht, ist man eher zurückhaltend. Auf 400 Euro Tagessatz (=12.000 Euro im Monat netto) wird man ohne besondere Anhaltspunkte nicht kommen.
In der Hauptverhandlung wird der Beschuldigte aber Angaben zu seinen persönlichen Verhältnissen gemacht haben (sonst wäre ja die Waffenbesitzkarte nicht bekannt geworden).

Zur Frage der Entziehung der FE kann ich nur sagen: Aus dem Bauch heraus hätte ich auch an eine Entziehung der FE gedacht, aber da bin ich mit einer Ferndiagnose zurückhaltend. Ich habe die Erfahrung gemacht, dass man so eine Entscheidung nur begrenzt einschätzen kann, wenn man nicht alle Aspekte in der HV angehört hat. Vor allem müsste das Strafgericht ja die "Ungeeignetheit zum Führen von Kfz" sicher feststellen. Auch in diesem Punkt gilt für das Strafgericht "in dubio pro reo". Da ein Regeltatbestand von § 69 StGB offenbar nicht erfüllt ist, wären die Anforderungen hier hoch.
Es bleibt ja aber der (eigentlich für die Gefahrenabwehr zuständigen) Fahrerlaubnisbehörfe unbenommen, Eignungszweifel durch eine MPU abzuklären.
Übrigens, @mir, solltest Du mal Dein Gesetz bezüglich des Fahrverbots aktualisieren. wink.gif

Ich frage mich aber, warum das Fahrzeug nicht als gefährliches Werkzeug nach § 224 StGB qualifiziert wurde. think.gif

MfG
Durban wavey.gif


--------------------
Proxima Estación: Esperanza.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Kühltaxi
Beitrag 13.10.2022, 10:28
Beitrag #27


Mitglied
********

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 15799
Beigetreten: 05.02.2008
Wohnort: Vussem bei Mechernich bei Euskirchen zwischen Köln, Bonn und Aachen
Mitglieds-Nr.: 39938



Zitat (mir @ 17.09.2022, 12:20) *
"Barbara Salesch" hat mit realen Verhandlungen nichts zu tun.

Die war aber wenigstens eine echte Richterin, die ganzen anderen Richter und Staatsanwälte in diesen Serien waren im realen Leben Rechtsanwälte. rolleyes.gif

Zum Thema, wie muß ich mir "anfahren" hier vorstellen? Hat der Feuerwehrmann sich in den Weg gestellt und der Autofahrer hat dann versucht ihn mit dem Auto wegzuschieben?


--------------------
"Es stimmt, die Erde ist die Wiege der Menschheit, aber der Mensch kann nicht ewig in der Wiege bleiben. Das Sonnensystem wird unser Kindergarten."
Konstantin Ziolkowski, russischer Raumfahrttheoretiker
"Bildung ist das, was übrigbleibt, wenn man alles vergessen hat, was man gelernt hat."
Werner Heisenberg, deutscher Physiker und Nobelpreisträger
Reverse Engineering Modification: Imitation of "Imitation Of Life"....
Für alle die Holländisch können: .... de negen oplichters .... dronken mensen en kinderen spreken altijd de waarheid.
Sightseeing Brüssel: Kongreßplatz, Botanischer Garten, Kunstberg.
Sightseeing Casablanca
Go to the top of the page
 
+Quote Post
mir
Beitrag 13.10.2022, 12:51
Beitrag #28


Mitglied
********

Gruppe: Foren-Insider
Beiträge: 24325
Beigetreten: 05.03.2007
Wohnort: Erlangen
Mitglieds-Nr.: 29238



Zitat (durban @ 12.10.2022, 11:04) *
Übrigens, @mir, solltest Du mal Dein Gesetz bezüglich des Fahrverbots aktualisieren. wink.gif


Oder im richtigen Gesetz nachschlagen - im StVG geht's nur um OWis, das strafrechtliche ist eigens im StGB geregelt. Danke für den Hinweis und die Erläuterungen.

Deine Erklärungen sind ja grundsätzlich nachvollziehbar, aber führt das dann wirklich dazu, dass jemand mit WBK eine geringere Strafe bekommt als ohne, weil der Entzug der WBK als Nebenfolge dazukäme? Das fände ich etwas schräg.

Vielleicht sollte ich mir dann auch eine WBK zulegen. Man weiß ja nie ...


--------------------
„Nur wer die Probleme auf die einfachste Formel bringen kann und den Mut hat, sie auch gegen die Einsprüche der Intellektuellen ewig in dieser vereinfachten Form zu wiederholen, der wird auf die Dauer zu grundlegenden Erfolgen in der Beeinflussung der öffentlichen Meinung kommen.“ -- J. Goebbels

Die demokratiefeindliche Rechte praktiziert das erfolgreich. Was machen wir dagegen?
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Explosiv
Beitrag 13.10.2022, 17:44
Beitrag #29


Mitglied
********

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 10331
Beigetreten: 23.10.2013
Wohnort: NRW
Mitglieds-Nr.: 70368



Ich frage mich ja eher, ob jemand, der es in einem Rechtsgebiet nicht so genau nimmt, dies nicht im Rechtsgebiet der WBK auch so hält. Zuverlässigkeit und so.


--------------------
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Tanker
Beitrag 13.10.2022, 21:52
Beitrag #30


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 3197
Beigetreten: 28.05.2013
Mitglieds-Nr.: 68698



Zitat (Kühltaxi @ 13.10.2022, 11:28) *
Zitat (mir @ 17.09.2022, 12:20) *
"Barbara Salesch" hat mit realen Verhandlungen nichts zu tun.

Die war aber wenigstens eine echte Richterin, die ganzen anderen Richter und Staatsanwälte in diesen Serien waren im realen Leben Rechtsanwälte. rolleyes.gif


Alexander Hold war auch Richter. Und irgend ein Rechtsanwalt darf wegen Veruntreunung von Geldern der Mandanten ein paar Sachgebiete nicht mehr bearbeiten.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Explosiv
Beitrag 14.10.2022, 06:28
Beitrag #31


Mitglied
********

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 10331
Beigetreten: 23.10.2013
Wohnort: NRW
Mitglieds-Nr.: 70368



Vor der Salesch gab es bereits eine Gerichtssendung mit einem männlichen Richter. AFAIR auf ZDF. Der war echter Richter, zu Beginn sogar mit angeblich echten Fällen. Als dann die ausgedachten Fälle mehr und zur Zuschauerbindung immer abstruser wurden, hat er in den Sack gehauen, weil er sich dafür nicht länger hergeben wollte.

Was das aber mit dem Feuerwehrmann zu tun hat?

offtopic.gif


--------------------
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Mueck
Beitrag 14.10.2022, 10:19
Beitrag #32


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 7582
Beigetreten: 30.01.2014
Wohnort: Karlsruhe
Mitglieds-Nr.: 71378



Apropos
Zitat (Explosiv @ 14.10.2022, 07:28) *
Salesch offtopic.gif
Unsere Lokalpresse (sie kommt wohl hier aus der Ecke) schrub kürzlich, dass sie wieder als Richterin im TV auftauchen werde, frachmichnichwo, interessiert mich nicht wirklich und Private kriege ich eh nicht ...
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Jens
Beitrag 14.10.2022, 21:27
Beitrag #33


Mitglied
********

Gruppe: Globaler Moderator
Beiträge: 30336
Beigetreten: 16.01.2006
Wohnort: Kiel
Mitglieds-Nr.: 16036



Zitat (Mueck @ 14.10.2022, 11:19) *
frachmichnichwo
ichsachdichdasmal, auf RTL


--------------------
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Kühltaxi
Beitrag 24.10.2022, 10:50
Beitrag #34


Mitglied
********

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 15799
Beigetreten: 05.02.2008
Wohnort: Vussem bei Mechernich bei Euskirchen zwischen Köln, Bonn und Aachen
Mitglieds-Nr.: 39938



Zitat (Tanker @ 13.10.2022, 22:52) *
Zitat (Kühltaxi @ 13.10.2022, 11:28) *
Zitat (mir @ 17.09.2022, 12:20) *
"Barbara Salesch" hat mit realen Verhandlungen nichts zu tun.

Die war aber wenigstens eine echte Richterin, die ganzen anderen Richter und Staatsanwälte in diesen Serien waren im realen Leben Rechtsanwälte. rolleyes.gif

Alexander Hold war auch Richter. Und irgend ein Rechtsanwalt darf wegen Veruntreunung von Geldern der Mandanten ein paar Sachgebiete nicht mehr bearbeiten.

Ich meine aber mich zu erinnern daß er Rechtsanwalt war. think.gif


--------------------
"Es stimmt, die Erde ist die Wiege der Menschheit, aber der Mensch kann nicht ewig in der Wiege bleiben. Das Sonnensystem wird unser Kindergarten."
Konstantin Ziolkowski, russischer Raumfahrttheoretiker
"Bildung ist das, was übrigbleibt, wenn man alles vergessen hat, was man gelernt hat."
Werner Heisenberg, deutscher Physiker und Nobelpreisträger
Reverse Engineering Modification: Imitation of "Imitation Of Life"....
Für alle die Holländisch können: .... de negen oplichters .... dronken mensen en kinderen spreken altijd de waarheid.
Sightseeing Brüssel: Kongreßplatz, Botanischer Garten, Kunstberg.
Sightseeing Casablanca
Go to the top of the page
 
+Quote Post
mkossmann
Beitrag 24.10.2022, 12:50
Beitrag #35


Mitglied
******

Gruppe: Members
Beiträge: 963
Beigetreten: 26.05.2015
Mitglieds-Nr.: 76297



Zitat (Kühltaxi @ 24.10.2022, 10:50) *
Ich meine aber mich zu erinnern daß er Rechtsanwalt war. think.gif

Er war, bevor er zum Richter ernannt wurde , Staatsanwalt. Kann man in der Wikipedia nachlesen.
Edit : auch zur neuen Serie von Frau Salesch gibt es was auf Wikipedia
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Tanker
Beitrag 24.10.2022, 22:57
Beitrag #36


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 3197
Beigetreten: 28.05.2013
Mitglieds-Nr.: 68698



Der Alexander Holt war wirklich Richter. Heute dagegen Politiker im bayrischen Landtag..
Und der untreue Anwalt hieß Kirkitadse.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
jeho
Beitrag 27.10.2022, 20:02
Beitrag #37


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 1865
Beigetreten: 29.09.2006
Mitglieds-Nr.: 23659



Moin,
hier ein paar Gedanken ...

Zitat (HeLi @ 17.09.2022, 11:10) *
Du hast nach Meinungen gefragt.
Meine Meinung:

Den Kandidaten halte ich - nach der Schilderung - zum Führen eines Kraftfahrzeugs für nicht geeignet. Zur Wiedererlangung der FE sei die Korrektur der dafür erforderlichen stabilen Persönlichkeit unabdingbare Voraussetzung.

Nämliches halte ich in Bezug auf Waffenbesitz noch für dringlicher geboten.


Volle Zustimmung wavey.gif


Zitat (MsTaxi @ 17.09.2022, 14:56) *
Vielleicht waren Richter und Angeklagter Jagdgenossen? whistling.gif

Nee, mal im Ernst: das Waffengesetz in Deutschland kann, so habe ich den Eindruck, auf Grund von Überlastung der Polizei und der Ordnungsämter nicht mehr adäquat durchgesetzt werden. Lassen wir im aktuellen Fall eine mögliche Alkoholisierung zum Tatzeitpunkt mal außen vor, hätte meines Erachtens das Delikt als solches aufgrund des aggressiven Verhaltens eine zeitnahe Kontrolle der Einhaltung des Waffengesetzes im Haushalt des "Delinquenten" notwendig (und wohl auch möglich) gemacht.


Hallo MsTaxi...
da haben Sie sicher nicht ganz unrecht, aber das trifft eben auch auf x andere Gesetze zu...
Dazu schreibe ich unten noch ein paar Zeilen..


Zitat (Explosiv @ 17.09.2022, 16:00) *
Nunja, die Unbedenklichkeit nach Sprengstoffgesetz ist dann zu verneinen, wenn Tatsachen die Annahme begründen, dass der Betreffende nicht fähig oder willens ist, zuverlässig die Rechtsordnung einzuhalten und die nötige Sorgfalt walten zu lassen. Frei formuliert, kein Zitat.
Dieser Vorfall ist eine solche Tatsache.
Die Frage ist nur, ob die zuständige Behörde davon Kenntnis bekommt. Als ich das mal gegenüber meiner damaligen zuständigen Behörde als gegeben vermutete, dass sie über relevante Vorfälle informiert würde, gab es schallendes Gelächter.
Nun gut, in diesem Fall war es hoffentlich auch Gericht und SA bekannt, dass der Angeklagte Waffenbesitzkarteninhaber ist. Und hat vielleicht die nötige Meldung vorgenommen.
Aber nur vielleicht.


Auch hier gehe ich mit @Explosiv konform


Zitat (Explosiv @ 13.10.2022, 18:44) *
Ich frage mich ja eher, ob jemand, der es in einem Rechtsgebiet nicht so genau nimmt, dies nicht im Rechtsgebiet der WBK auch so hält. Zuverlässigkeit und so.


Ja, das ist die entscheidende Frage.

Zumindest für mich, meine Frau und die Sportfreunde aus dem Verein mit denen man regelmäßig auch privat Kontakt hat, für diese kann ich sagen das sich alle, soweit das nachvollziehbar ist, an geltende Gesetzte und Verordnungen halten.
Auch wenn es nicht in der Satzung unseres Vereins steht, lassen wir uns (der Vorstand), auf freiwilliger Basis, jährlich ein kleines Führungszeugnis und den Führerschein der aktiven Mitglieder vorlegen. Dem kommen auch alle nach.
Auch bei dem kleinsten Verdacht wird der Vorstand (ist nicht vorgeschrieben) tätig und versucht der Sache auf den Grund zu gehen.
Wenn uns da etwas komisch vorkommt dann wird auch die zuständige Waffenbehörde informiert.
Dies betrifft natürlich nur die Mitglieder die über eine waffenrechtliche Erlaubnis verfügen, sprich die Mitglieder die eine WBK besitzen.
Mitglieder die nur regelmäßig zum Training erscheinen und mit Waffen des Vereins schießen, da liegt die Beobachtungsschwelle natürlich niedriger. Ob diese Mitglieder illegale Waffen besitzen können weder wir noch eine Behörde prüfen.
Das Problem mit illegalen Waffen ist das eigentliche Problem, weil diese sich meist in Besitz von kriminellen Mitbürgern befinden (Clanstrukturen) . Und hier hat der Staat keine Möglichkeiten das zu kotrollieren.
Eine offizielle Angabe des BKA wie viele illegale Waffen in den letzten Jahren durch die Flüchtlingswelle hier in Deutschland eingeführt wurden gibt es leider auch nicht.
Das Waffengesetz in Deutschland ist eines der schärfsten die wir hier im Mitteleuropäischen Raum haben. Ich als legaler Besitzer von Schusswaffen habe auch kein Problem damit. Ich werde regelmäßig durch die Behörden überprüft.

Um noch einmal auf den Ursprungs Thread zurück zu kommen...
Einem Mitglied eines befreundendem Vereins wurde seine Zuverlässigkeit aberkannt, er musst alle Waffen abgeben.
Was war passiert.
Nach dem Training auf dem Schießtand hat der Sportfreund noch ein kleines Bier getrunken und ist mit seinem Auto nach Hause gefahren. Auf der Fahrt gab es einen kleinen Unfall, leichter Blechschaden. Polizei war da, 0,2 Promille. Bei der obligatorischen Fahrzeugkontrolle (Warnweste etc) wurden auch seine vorschriftsmäßigen gesicherten und gegen einen "direkten Zugriff" gesicherten Waffen im Kofferraum "entdeckt".
Fazit. Für die Fahrerlaubnis hatte es keine Auswirkung. Da er nicht einmal an dem Unfall schuld war passierte nix. Er konnte auch normal nach Hause fahren.
Aber die Polizei hat eine Mitteilung an die Waffenbehörde gemacht. Dann kam das böse Ende. Die Behörde hat ihm die waffenrechtliche Erlaubnis entzogen weil er im "alkoholisiertem" die Waffen (vorschriftsmäßig) transportiert hat.
Dagegen wurde Widersprochen, das Verfahren läuft noch.

Dem eingangs thematisiertem Fahrzeugführer würde ich auch die Fahrerlaubnis entziehen und ihm die Zuverlässigkeit zum Besitz von Schusswaffen absprechen. Keine Frage.

Gruß JeHo


--------------------
Wenn Jeder bereit wäre für sein (Fehl)Verhalten und Missgeschicke auch vorbehaltlos die Verantwortung zu übernehmen,
dann wäre unsere "Miteinander" viel entspannter.
Go to the top of the page
 
+Quote Post

Reply to this topicStart new topic
1 Besucher lesen dieses Thema (Gäste: 1 | Anonyme Besucher: 0)
0 Mitglieder:

 



RSS Vereinfachte Darstellung Aktuelles Datum: 08.05.2024 - 17:48