... Forum Straßenverkehr - der Verkehrstalk im Web


Willkommen, Gast ( Anmelden | Registrierung )

12 Seiten V  « < 10 11 12  
Reply to this topicStart new topic
> Neue Verkehrszeichen, Scheuers StVO-Novelle
kleini1976
Beitrag 30.04.2020, 20:30
Beitrag #551


Neuling
**

Gruppe: Members
Beiträge: 36
Beigetreten: 09.03.2015
Mitglieds-Nr.: 75659



Zitat (Bleifuß @ 30.04.2020, 06:24) *
Er macht sich vom Acker und streitet später ab, gefahren zu sein. So, wie üblich.
Es kann eventuell ein Fahrtenbuch geben. Er muss die Kosten des Verfahrens tragen. Jedoch keinen Punkt.

Ich löse mal auf:
Die Antworten A, B und C sind richtig

zu A.) Gemäß § 12 Absatz 2 parkt, wer sein Fahrzeug verlässt. Demnach liegt kein Halten mehr vor. Das Parken auf Schutzstreifen ist im Gegensatz zum Halten bei Behinderung aber nicht mit einem Punkt im FAER bewehrt

zu B.) Wie bereits erläutert, die günstigste Variante mit Kostenbescheid

zu C.) Das Fahrzeug stehen zu lassen und damit zu parken kostet zwar 10 Euro mehr, aber den Punkt spart man sich -> siehe Antwort A
Go to the top of the page
 
+Quote Post
rapit
Beitrag 30.04.2020, 20:45
Beitrag #552


Mitglied
********

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 32745
Beigetreten: 26.12.2009
Mitglieds-Nr.: 52031



Zitat (kleini1976 @ 30.04.2020, 21:30) *
parkt, wer sein Fahrzeug verlässt. Demnach liegt kein Halten mehr vor.

Falsch.
Parken ist ein Sonderfall des Haltens. Gehalten wird weiterhin.


--------------------
Regelflecken, Abbiegetaschen, feindliches Grün, Idealfahrer, "faktische Fußgängerzonen", Kletterweichen, Bettelampeln, Lückenampeln, ... - es gibt Sachen, die gibt es nur im Straßenverkehr
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Mueck
Beitrag 30.04.2020, 22:18
Beitrag #553


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 7909
Beigetreten: 30.01.2014
Wohnort: Karlsruhe
Mitglieds-Nr.: 71378



Zitat (Bleifuß @ 30.04.2020, 06:24) *
Zitat (Mueck @ 29.04.2020, 21:47) *
...Linksseitiges Radeln und Gehwegradeln ist beides prinzipiell verboten.
Dieses Verbot muss explizit per Schild aufgehoben werden Meines Erachtens muss diese Erlaubnis zum Gesetzesbruch an jeder Kreuzung neu erteilt werden...

Wie kommst Du zu dieser Ansicht?
Wir reden von einem Sonderweg. Der endet auch nicht automatisch an jeder Kreuzung oder Einmündung.
Nein, nein ...
Enden tut er nicht!
Er biegt rechts um's Eck ...
Und gegenüber kommt von rechts ein neuer an, der geradeaus weitergeht.
Und ein Fußgänger, der diesem neuen Sonderweg folgt, hat ein Anrecht auf ungestörtes Flanieren, wenn da keine Freigabe steht!
So kann man das genauso gut sehen ...

Die richtige Herleitung dürfte aber meine andere sein:
- Der Sonderweg ist per Default eben ein reiner Gehweg und ist nur Fußgängern vorbehalten. Ergibt sich aus § 2 (1) und § 25.
Ausnahmen davon müssen in der StVO definiert und vor Ort bekannt gemacht werden.
Und zwar immer wieder, weil sonst der Normalfall (Fahrverbot auf Gehweg) wieder eintritt.


Zitat (Bleifuß @ 30.04.2020, 06:24) *
Zitat
(genauso wie eine Benutzungspflicht auch wenn das so nicht mehr in der VwV-StVO drin steht, in die 97er stand's drin ...)


1.) Was glaubst Du, warum man es dort herausgenommen hat? Damit es weiterhin gilt?
2.) Der Umstand, dass eine Straßenverkehrsbehörde bestimmte Dinge zu tun oder zu unterlassen hat, bedeutet für den Verkehrsteilnehmer überhaupt nichts.
Eben, wegen 2.) wurde es wohl rausgenommen, weil es sich für den gemeinen VT schon aus der StVO selbst ergeben muss, dass sich die Erlaubnis zur Sonderwegbefahrung nur aus einem Schild ergeben kann (oder aus anderen Indizien wie 240ern ohne 240 nach § 2 (4) S. 3)


Zitat (rapit @ 30.04.2020, 10:31) *
Zitat (Georg_g @ 30.04.2020, 00:15) *
Radfahrer im Elsass fliegen gleich komplett aus dem Schild raus (das Fahrrad bleibt aber drin).

Ha, geschieht Monsieur Piktogramm ganz recht: ist offenbar ein Geisterradling: fährt auf einem Steigungsschild in falscher Richtung bergab whistling.gif laugh2.gif
Ein Geisterradling, den man gar nicht sehen kann so weiß vor weißem Hintergrund, als er noch auf dem Rad saß ... Ist wahrscheinlich derselbe, der sich ständig heimtückisch unter abbiegende Lkw begibt, natürlich konnte der Lkw-Fahrer deswegen den Radler ja gar nicht sehen ... whistling.gif
Go to the top of the page
 
+Quote Post
rat
Beitrag 01.05.2020, 11:10
Beitrag #554


Mitglied
****

Gruppe: Members
Beiträge: 194
Beigetreten: 22.07.2016
Mitglieds-Nr.: 79336



In der Theorie sind die neuen Regeln gut, in der Praxis wird das eh nicht funktionieren. Autofahrer, die in der Fahrschule waren, kamen doch schon mit dem Grünpfeil nicht zurecht. Wie soll das nur bei Fahrradfahrern enden, da man fürs Fahrradfahren schließlich keine Schilder und Regeln erklärt bekommt?
Den Grünfpeil für Fahrradfahrer hätte man um den Text "vor Weiterfahrt STOP" ergänzen müssen. Aber was denke ich mir da...? Ich sehe tagtäglich Fahrradfahrer, die auf der Fahrbahn fahren und knallhart die roten Ampeln missachten. Der Grünpfeil bestärkt bloß den Gedanken "ich darf bei Rot weiterfahren".

Am Ende werden diese Gesetze doch bloß nur mehr Konflikte schaffen zwischen Rad- und Autofahrern. Warum? Die Politiker klopfen sich nun gegenseitig auf die Schultern, weil sie ja nun sooo viel für den Radverkehr getan haben und die Kommunen freuen sich, weil Fahrradfahrer nun auf der Straße fahren und kein Bedarf mehr an Radwegen besteht. Heißt: Kostenersparnis. Statt in Radinfrastruktur zu investieren, kann das Geld an anderer Stelle verschossen werden. Ich finde das so schade. Dass Fahrräder an Stellen ohne Platz auf die Straße sollen, ist ja kein Thema, aber hier entwickelt sich alles nun so, dass am Ende überhaupt keine Radwege mehr gebaut werden. In meiner Stadt Mainz geht der Trend dahin, dass in modernisierten oder neu angelegten Straßen überhaupt kein Radweg mehr vorgesehen ist, obwohl Platz vorhanden ist.
Ich fahre mit dem Fahrrad lieber auf dem Gehweg, wenn kein Radweg vorhanden ist und der Gehweg breit genug ist. Nun muss ich also 55€ Strafe zahlen, weil ich mich ungerne in die Blechlawinen quetsche? Nee du, dann will ich auch kein Fahrrad mehr. Zwischen Autos fühlt man sich doch nicht wohl!


Statt in Radinfrastruktur zu investieren, schafft man hier Gesetze, durch die man Probleme verlagert und lediglich Geld spart. Toll...
Go to the top of the page
 
+Quote Post
haidi
Beitrag 01.05.2020, 12:15
Beitrag #555


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 5124
Beigetreten: 25.08.2008
Wohnort: Wien/Österreich
Mitglieds-Nr.: 43905



Zitat (Bleifuß @ 30.04.2020, 06:24) *
Er macht sich vom Acker und streitet später ab, gefahren zu sein. So, wie üblich.
Es kann eventuell ein Fahrtenbuch geben. Er muss die Kosten des Verfahrens tragen. Jedoch keinen Punkt.

Er macht die Pannenblinkanlage an und öffnet die Motorhaube
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Bleifuß
Beitrag 01.05.2020, 12:33
Beitrag #556


Mitglied
******

Gruppe: Banned
Beiträge: 538
Beigetreten: 22.11.2019
Mitglieds-Nr.: 86094



Die Überwachungskraft ruft einen Abschlepper und lässt das Fahrzeug auf Kosten des Fahrers entfernen. Plötzlich - wie von Geisterhand - läuft der Motor doch wieder. Dann muss eben nur die Anfahrt des Abschleppunternehmers bezahlt werden.

Der Beitrag wurde von ulm bearbeitet: 01.05.2020, 13:38
Bearbeitungsgrund: Unnötiges Vollzitat des Vorposting gelöscht
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Spürmeise
Beitrag 01.05.2020, 12:39
Beitrag #557


Neuling
*

Gruppe: Members
Beiträge: 10
Beigetreten: 19.01.2016
Mitglieds-Nr.: 77953



@rat: vielleicht hast du bei dem fraglichen "Gehweg" Glück, und es findet sich ein Merkmal (Zuführung, Bordsteinabsenkung, Belag, Abgrenzung), dass doch ein "anderer" Radweg da ist?

Du hast auf jeden Fall Recht dass diese hohen Geldbußen für Fahrradfahrer in keinen Verhältniss zu den oft schludrig ausgeführten Verkehrsführungen stehen, weil wenn die Radfahrer dann einen „anderen Radweg“ befahren, der vielleicht gar keiner ist, oder die einen linksseitigen Radweg befahren, wo die Beschilderung „versehentlich“ fehlt (z.B. bei einem innerörtlichen Zweirichtungsradweg an einer vierspurigen Bundesstraße, der von beiden Richtungen aus mit Z. 240 bzw. teilweise mit Z.237 ausgeschildert ist, somit als „linker“ Radweg nicht nur benutzt werden darf, sondern sogar muss. Jedoch findet dann "mittendrin", bei einem ca. 100 m langen Abschnitts beginnend bei einer Ampelkreuzung bis zur einer Zufahrt für einen separat vpm Gehweg geführten linksseitigen Weg weder ein verpflichtendes Radverkehrszeichen, noch das allein stehende Zusatzzeichen „Radfahrer frei“ welche das Benutzen in dieser Fahrtrichtung "linksseitig" erlauben würde. Eine andere Radwegverbindung in dieser Richtung besteht dort nicht): dort mindestens 55 € zahlen sollen, nenne ich faschistoid!

Das Einrichten von Radwegverbindungen sowie die STVO-Beschilderung „als erlaubt gedachter“ Radwegverbindungen müsste erst nachgeholt werden, bevor derart drastische Bußgelder greifen.

Als Alternative fällt einem folgendes Geschäftmodell für Grundschulkinder ein, die in Zeiten von Corona nicht in die Schule dürfen und für ihre Familie (alle in Kurzarbeit) ein Zubrot verdienen müssen: für zugeworfene 1 € oder so fahren sie mit Dir ein kurzes Stück auf dem Gehweg. Du als Erwachsener begleitest dieses Kind jeweils das Stück und darfs somit offiziell auf dem Gehweg fahren. Win-Win, oder?

Zitat (rat @ 01.05.2020, 12:10) *
Die Politiker klopfen sich nun gegenseitig auf die Schultern, weil sie ja nun sooo viel für den Radverkehr getan haben

Das hoffe ich mal nicht, angesichts dieser STVO-Novelle (über die misratenen Entstehungsgeschichte kann man echt nur den Kopf schütteln), z.B. unterschiedliche Geldbußen in BKatV

- "Radweg in nicht zulässiger Richtung befahren" kostet 20 €, mit Behinderung 25 € (Nr. 7.3), aber nur wenn ein "Radweg oder Seitenstreifen in zulässiger Richtung vorhanden" ist;

- "vorschriftswidrig linksseitig angelegten Radweg benutzt" kostet 55 €, mit Behinderung 70 € (Nr. 2);

und

- "entgegen Zeichen 239 einen Gehweg befahren oder dort gehalten" kostet als Radfahrer (Nr. 141.4): 25 €, mit Behinderung 30 €, aber

- "vorschriftswidrig Gehweg benutzt" kostet (wieder Nr. 2): 55 €, mit Behinderung 70 €

Immer ein milderes Bußgeld bei "schlimmerer Tat". Waren die alle besoffen im Bundesrat (vom BMVI kam diese Frechheit mit der Nr. 2 ja nicht).
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Mueck
Beitrag 01.05.2020, 12:54
Beitrag #558


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 7909
Beigetreten: 30.01.2014
Wohnort: Karlsruhe
Mitglieds-Nr.: 71378



An anderer Stelle wurden beim linken Radweg die §§ mitgenannt.
Beim "billigen" war es § 2 (1), also Verstoß gegen das Fahrbahnnutzungsgebot, Sonderpreis für "wenigstens ist er nicht auf der Fahrbahn im Weg"?
Beim "teuren" § 2 (4), da gab es also einen richtigen rechten Radweg, wo er auch nicht im Weg gewesen wäre ...
Hmmm ...
Ob das wirklich die Hintergründe sind oder die übliche Praktikantenschluderein im Mysterium ...
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Doc aus Bückeburg
Beitrag 01.05.2020, 15:48
Beitrag #559


Mitglied
********

Gruppe: Foren-Insider
Beiträge: 21983
Beigetreten: 07.01.2004
Wohnort: ...ein kleines Dorf bei Bückeburg
Mitglieds-Nr.: 1228



Zitat (haidi @ 01.05.2020, 13:15) *
Er macht die Pannenblinkanlage an und öffnet die Motorhaube
Zitat (Bleifuß @ 01.05.2020, 13:33) *
Die Überwachungskraft ruft einen Abschlepper und lässt das Fahrzeug auf Kosten des Fahrers entfernen. Plötzlich - wie von Geisterhand - läuft der Motor doch wieder. Dann muss eben nur die Anfahrt des Abschleppunternehmers bezahlt werden.

Nö, dann kann die Überwachungskraft anschließend bei ihrem Verwaltungschef antanzen und ihm erklären, wieso sie eigenmächtig einen Abschlepper gerufen hat, ohne sich im geringsten um die Verhältnismäßigkeit dieser Aktion zu kümmen.

Das Fahrzeug hat offesichtlich ne Panne und der Fahrer ist offensichtlich dabei, die Panne zu beheben. Dann ist es doch Schwachsinn, ohne jegliche Rücksprache mit dem Fahrer eigenmächtig einen Abschlepper zu bestellen... ranting.gif

Doc


--------------------
Es gibt Dinge, die muss man glauben, um sie sehen zu können,
und es gibt Dinge, die muss man sehen, um sie glauben zu können.
Und dann gibt es noch ein paar Dinge, die kann man einfach nicht glauben, obwohl man sie sieht!
Go to the top of the page
 
+Quote Post
rat
Beitrag 01.05.2020, 17:24
Beitrag #560


Mitglied
****

Gruppe: Members
Beiträge: 194
Beigetreten: 22.07.2016
Mitglieds-Nr.: 79336



Andere Idee! Der Autofahrer macht die Warnblinkanlage an. Noch alles gut. Weil er aber zuerst die Motorhaube öffnet, gibts von der Überwachungskraft ein Bußgeld. Denn er hätte vorher ein Warndreieck aufstellen müssen. laugh2.gif


Zitat (Spürmeise @ 01.05.2020, 13:39) *
@rat: vielleicht hast du bei dem fraglichen "Gehweg" Glück, und es findet sich ein Merkmal (Zuführung, Bordsteinabsenkung, Belag, Abgrenzung), dass doch ein "anderer" Radweg da ist?

"Den einen Radweg" gibt es ja nicht, sondern es sind allgemein die Radwege in Mainz. Da hört ein Radweg dann ganz plötzlich mal auf oder er wird durch eine Haltestelle unterbrochen. Ziemlich chaotisch und somit fahre ich rein rechtlich auf dem Gehweg. Also muss ich entweder absteigen und schieben oder mittendrin den Bordstein runter und auf der Straße fahren. Also wird man wegen diesem Umstand nun bestraft, wenn ein Beamter nen schlechten Tag hat.
Zumal es hier auch einige Gehwege gibt, die recht breit und übersichtlich sind. Solang man da nicht 25km/h mit dem Rad fährt, ist doch alles gut und mir ist das halt einfach lieber als eines Tages von einem Autofahrer umgenietet zu werden, der mich übersieht oder keinen Abstand hält.


Zitat (Spürmeise @ 01.05.2020, 13:39) *
Du hast auf jeden Fall Recht dass diese hohen Geldbußen für Fahrradfahrer in keinen Verhältniss zu den oft schludrig ausgeführten Verkehrsführungen stehen, weil wenn die Radfahrer dann einen „anderen Radweg“ befahren, der vielleicht gar keiner ist, oder die einen linksseitigen Radweg befahren, wo die Beschilderung „versehentlich“ fehlt (z.B. bei einem innerörtlichen Zweirichtungsradweg an einer vierspurigen Bundesstraße, der von beiden Richtungen aus mit Z. 240 bzw. teilweise mit Z.237 ausgeschildert ist, somit als „linker“ Radweg nicht nur benutzt werden darf, sondern sogar muss. Jedoch findet dann "mittendrin", bei einem ca. 100 m langen Abschnitts beginnend bei einer Ampelkreuzung bis zur einer Zufahrt für einen separat vpm Gehweg geführten linksseitigen Weg weder ein verpflichtendes Radverkehrszeichen, noch das allein stehende Zusatzzeichen „Radfahrer frei“ welche das Benutzen in dieser Fahrtrichtung "linksseitig" erlauben würde. Eine andere Radwegverbindung in dieser Richtung besteht dort nicht): dort mindestens 55 € zahlen sollen, nenne ich faschistoid!

Meiner Meinung nach hätte man die Bußgelder für Rotlichtverstöße erhöhen sollen. Von den lächerlichen 60€ vielleicht mal auf 150€ und gleichzeitig auch den Rotlichtverstoß vom PKW auf 150€ erhöhen. Dann hören die Radfahrer vielleicht mal auf, einfach mit 20km/h über Rot zu rasen "weil ich bin ja nur Radfahrer". Diese Denkweise "ich kann ja wohl mit dem Rad mal eben rüber" muss aufhören. Das wird jetzt aber bestärkt mit den Grünpfeilen. Denn ich gehe jede Wette ein, dass kaum ein Radfahrer wissen wird, dass man trotz Grünpfeil erstmal stoppen muss.

Und dann kommt das, was du da beschreibst... Diese absolut chaotischen Verkehrsregeln in Deutschland. Es wird bloß noch komplizierter und da verliert man dann einfach den Überblick. Besonders Leute aus dem Ausland werden mit all dem absolut garnicht klarkommen. Ich hab hier vor einiger Zeit mal was zu einem ehemaligen Radweg gefragt. Es wurde die Radwegpflicht aufgehoben und dafür ein Schutzstreifen errichtet. Weil der Radweg marode ist, wurde er für Radfahrer gesperrt. Jetzt kommt da also Otto-Normalbürger oder jemand mit ausländischem Führerschein. Die sehen da einen offensichtlich aufgegebenen Radweg und wollen dort parken, was aber verboten ist.

Das ist ein viel zu großes Durcheinander. Wir brauchen ganz einfache Regeln. Simple Schilder und bestenfalls wenige davon. Man muss sich nur mal im Ausland umschauen und wird staunen, wie wenig Schilder man braucht. Diese massive Anzahl an Verkehrsschildern mit unterschiedlicher Bedeutung könnte man so langsam als Ablenkung werten.


Zitat (Spürmeise @ 01.05.2020, 13:39) *
Das hoffe ich mal nicht, angesichts dieser STVO-Novelle (über die misratenen Entstehungsgeschichte kann man echt nur den Kopf schütteln), z.B. unterschiedliche Geldbußen in BKatV

- "Radweg in nicht zulässiger Richtung befahren" kostet 20 €, mit Behinderung 25 € (Nr. 7.3), aber nur wenn ein "Radweg oder Seitenstreifen in zulässiger Richtung vorhanden" ist;

- "vorschriftswidrig linksseitig angelegten Radweg benutzt" kostet 55 €, mit Behinderung 70 € (Nr. 2);

und

- "entgegen Zeichen 239 einen Gehweg befahren oder dort gehalten" kostet als Radfahrer (Nr. 141.4): 25 €, mit Behinderung 30 €, aber

- "vorschriftswidrig Gehweg benutzt" kostet (wieder Nr. 2): 55 €, mit Behinderung 70 €

Immer ein milderes Bußgeld bei "schlimmerer Tat". Waren die alle besoffen im Bundesrat (vom BMVI kam diese Frechheit mit der Nr. 2 ja nicht).

Jup... Das fördert doch nicht das Interesse, auf das Fahrrad umzusteigen. Es kommt ja immer mal vor, dass es einfacher ist den Radweg für 100m in falscher Richtung zu befahren, statt an der Ampel die Straße zu queren, 100m korrekt zu fahren und dann an der nächsten Ampel wieder die Straße zu queren. Ich fahre in solchen Fällen einfach entgegen der Fahrtrichtung auf dem Radweg und mache entgegenkommenden Radfahrern Platz. An Einmündungen rechne ich damit, dass andere Autofahrer nicht mit mir rechnen und fahre entsprechend vorsichtiger.
Irgendwo muss man ja halt mal auf den Verstand der Menschen setzen und wenn alle im Straßenverkehr dümmer werden, dann sollte man keine Gesetze für Dumme machen, sondern vielleicht was an der Bildung der Menschen ändern.

Der Beitrag wurde von ulm bearbeitet: 01.05.2020, 17:41
Bearbeitungsgrund: Unnötiges Vollzitat des Vorposting gelöscht
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Bleifuß
Beitrag 02.05.2020, 07:46
Beitrag #561


Mitglied
******

Gruppe: Banned
Beiträge: 538
Beigetreten: 22.11.2019
Mitglieds-Nr.: 86094



Zitat (rat @ 01.05.2020, 18:24) *
...

Das ist ein viel zu großes Durcheinander. Wir brauchen ganz einfache Regeln. Simple Schilder und bestenfalls wenige davon....

thumbup.gif
Stattdessen erfindet man weitere Schilder, zum Teil ohne Regelungsgehalt.


Zitat
Es kommt ja immer mal vor, dass es einfacher ist den Radweg für 100m in falscher Richtung zu befahren, statt an der Ampel die Straße zu queren, 100m korrekt zu fahren und dann an der nächsten Ampel wieder die Straße zu queren. Ich fahre in solchen Fällen einfach entgegen der Fahrtrichtung auf dem Radweg und mache entgegenkommenden Radfahrern Platz...

Das machst Du bestimmt, indem Du nach links ausweichst, oder?
Go to the top of the page
 
+Quote Post
rat
Beitrag 02.05.2020, 10:16
Beitrag #562


Mitglied
****

Gruppe: Members
Beiträge: 194
Beigetreten: 22.07.2016
Mitglieds-Nr.: 79336



Zitat (Bleifuß @ 02.05.2020, 08:46) *
thumbup.gif
Stattdessen erfindet man weitere Schilder, zum Teil ohne Regelungsgehalt.

Und dann: "Oh, warum hält sich niemand an die neuen Regeln?"


Zitat (Bleifuß @ 02.05.2020, 08:46) *
Das machst Du bestimmt, indem Du nach links ausweichst, oder?

Dahin, wo halt Platz ist. Meist links, aber manchmal ist der Radweg ja recht breit oder ich stoppe halt, wenn es nicht anders geht bzw. Fußgänger mir entgegenkommen. Ist ja nicht so, dass wir Menschen kein Gehirn hätten. Aber davon gehen die Gesetzemacher ja wohl aus. Viel zu kompliziert alles. Meiner Meinung nach waren die bisherigen Regelungen super und es hätte bloß die Anordnung gebraucht, dass Städte mehr Radwege bauen, statt sie verrotten zu lassen.

Ich geb dir mal ein Beispiel, das zeigt, wie verschwenderisch Städte mit dem Platz umgehen, weil wahnsinnige Regelungen wie das Aufheben von Radwegen usw. sie in ihren Taten bestärken.
Diese Straße hier in Mainz wurde umgestaltet. https://az779770.vo.msecnd.net/endpoint/ima...ver&cache=0
Da hat man doch massig Platz, um eine Autospur je Richtung zu erhalten und zusätzlich eigenständige Radwege zu schaffen.

Als Referenz kannst du das Haus rechts nehmen, das im nächsten Bild links zu sehen ist.
Sowas hat man gemacht: https://az779770.vo.msecnd.net/endpoint/ima...ver&cache=0

Nichtmal ein Radfahrschutzstreifen. Die Stadt sagte, die Mittelinsel dürfe man zum Überholen nutzen. Sehr unrealistisch... Wir haben hier sogar Neubaugebiete, in denen völlig auf Radwege verzichtet wird. Sehnsüchtig in die Niederlande schauen mit ihren tollen Radwegen, aber dann selbst so wenig Platz wie möglich lassen, sodass man als Radfahrer zwischen den Autos schwimmen muss.
Die vier Autospuren sind übrigens nicht ohne Grund. Das ist eine wichtige Hauptverkehrsstraße.

Und dann kommen Gesetze mit neuen Schildern und Regeln, die die Situationen bloß verschlimmern. In der Theorie mag alles funktionieren, aber in der Praxis lähmt man auf diese Art lediglich den Verkehr und schafft vor allem Verwirrung unter allen Verkehrsteilnehmern, die nun unwissentlich Fehler begehen, weil die Schilder und Regeln unnötig kompliziert sind.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Bleifuß
Beitrag 02.05.2020, 10:40
Beitrag #563


Mitglied
******

Gruppe: Banned
Beiträge: 538
Beigetreten: 22.11.2019
Mitglieds-Nr.: 86094



Zitat (rat @ 02.05.2020, 11:16) *
...

Und dann kommen Gesetze mit neuen Schildern und Regeln, die die Situationen bloß verschlimmern. In der Theorie mag alles funktionieren, aber in der Praxis lähmt man auf diese Art lediglich den Verkehr und schafft vor allem Verwirrung unter allen Verkehrsteilnehmern, die nun unwissentlich Fehler begehen, weil die Schilder und Regeln unnötig kompliziert sind.

Tja, die StVO ist nun einmal ein Mittel für die Sicherheit und Leichtigkeit des Straßenverkehrs, zur Förderung einer bestimmten Verkehrsart ist sie völlig ungeeignet. Dazu braucht mal halt komfortable Wege, sonst nichts.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
rat
Beitrag 02.05.2020, 11:34
Beitrag #564


Mitglied
****

Gruppe: Members
Beiträge: 194
Beigetreten: 22.07.2016
Mitglieds-Nr.: 79336



@Bleifuß
Die komfortablen Wege wird es nicht geben, wenn die StVO es auch erlaubt, den Verkehr einfach mal zu mischen. Ich sehe das zu Hauf in Mainz. Neu angelegte Radwege gibt es überhaupt nicht mehr. Sanierungen auch nicht. Das einzige, was hier passiert, sind auf die Straße abgeschobene Radfahrer. Einen Radweg gibt es nur dann, wenn die Fahrbahn breit genug ist, um ihn auf die Straße zu malen. Aber selbst das ist absolute Seltenheit.


Diese Regeln sind nicht gut, weil sie solches Verhalten fördern. Denn wenn laut Gesetz keine Notwendigkeit für Radwege besteht, dann werden auch keine gebaut. wink.gif
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Doc aus Bückeburg
Beitrag 02.05.2020, 11:35
Beitrag #565


Mitglied
********

Gruppe: Foren-Insider
Beiträge: 21983
Beigetreten: 07.01.2004
Wohnort: ...ein kleines Dorf bei Bückeburg
Mitglieds-Nr.: 1228



Ich bekam gerade eine Mail von meinem Navi-Hersteller:
Zitat (Mail von TomTom)
... Die neue Straßenverkehrsordnung in Deutschland untersagt die Verwendung von Geräten, welche die Positionen von fest installierten und mobilen Radarkameras anzeigen...

Hat sich diesbezüglich in der neuen StVO wirklich etwas geändert?
Oder sind lediglich die Sanktionen verschärft worden - und falls "ja": wohin?

Doc


--------------------
Es gibt Dinge, die muss man glauben, um sie sehen zu können,
und es gibt Dinge, die muss man sehen, um sie glauben zu können.
Und dann gibt es noch ein paar Dinge, die kann man einfach nicht glauben, obwohl man sie sieht!
Go to the top of the page
 
+Quote Post
ukr
Beitrag 02.05.2020, 12:52
Beitrag #566


Mitglied
********

Gruppe: Foren-Insider
Beiträge: 13169
Beigetreten: 01.10.2007
Mitglieds-Nr.: 37208



Zitat (Doc aus Bückeburg @ 02.05.2020, 12:35) *
Hat sich diesebezüglich in der neuen StVO wirklich etwas geändert?

Im ursprünglichen Entwurf angeblich nicht:
Zitat (ursprüngliche geplante Änderung)
In § 23 Absatz 1c werden nach den Wörtern „bestimmt ist“ die Wörter „oder verwendet
werden kann“ eingefügt.

Zitat (Begründung)
Die Änderung dient der sprachlichen Klarstellung und ändert den Regelungsgehalt der Vorschrift nicht. Navigationsgeräte, die die Funktion beinhalten, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen, fielen schon bisher unter die Vorschrift, die in Satz 2 eine nur beispielhafte Aufzählung enthält. Zwar ist die (Haupt-)Bestimmung von Navigationsgeräten in erster Linie die Routenführung zum Ziel. Geräte, bei denen die vorgenannte Funktion (wenn auch als Nebenfunktion) vorhanden ist, sind jedoch zumindest auch zur Anzeige von Verkehrsüberwachungsmaßnahmen bestimmt und damit von der Vorschrift erfasst. Dies ändert sich auch nicht, wenn die Funktion deaktiviert ist, denn es genügt, wenn das Gerät betriebsbereit mitgeführt wird. Gleiches gilt für Mobiltelefone, auf denen sogenannte Blitzer-Apps installiert sind. Solange solche Apps installiert sind, ist das Gerät zumindest auch zur Anzeige von Verkehrsüberwachungsmaßnahmen bestimmt und darf vom Fahrzeugführer nicht mitgeführt werden.


Daraus wurde aber nichts:
Zitat (Begründung der Ablehung)
Die Änderung ist entgegen der Begründung der Verordnung nicht nur eine sprachliche Klarstellung, sondern eine inhaltliche Änderung. Durch die Einfügung „oder verwendet werden kann“ wird aus dem aktiven Tun des Benutzers (bestimmungsgemäßer Gebrauch des Geräts) die passive Eignung des Geräts (Verbot bereits des Mitführens, wenn das Gerät auch zur Anzeige von Verkehrsüberwachungsmaßnahmen geeignet ist). Damit würde nicht mehr eine bestimmte Tat oder deren Versuch geahndet, sondern ein neutrales Verhalten bereits weit im Vorfeld sanktioniert werden. Mobiltelefone, die in der Einzelbegründung ebenfalls angesprochen werden, werden heute praktisch von jedermann mit sich geführt, nicht nur von Fahrzeugführern, sondern auch von deren Beifahrern oder Fahrgästen (zum Beispiel Busse, Taxen). Für deren Anwender wäre diese Änderung schwerwiegend. Da auf jedem erhältlichen Smartphone eine entsprechende App installiert werden kann, wird fast jeder Verkehrsteilnehmer – unabhängig von dessen Absichten und technischer Versiertheit – von der Regelung erfasst. Eine solch weitreichende Auslegung beziehungsweise Vorverlagerung der Verbotsregelung wird abgelehnt.


Stattdessen kam dieser Änderungsvorschlag:
Zitat (Neufassung der Änderung)
In § 23 Absatz 1c wird nach Satz 2 folgender Satz angefügt:
„Bei anderen technischen Geräten, die neben anderen Nutzungszwecken auch zur Anzeige oder Störung von Verkehrsüberwachungsmaßnahmen verwendet werden können, dürfen die entsprechenden Gerätefunktionen nicht verwendet werden.“

Zitat (Begründung)
Der mit der Verordnungsänderung beabsichtigte Vorstoß, künftig auch die Nutzung von technischen Geräten zu verbieten, die nicht ausdrücklich zur Anzeige oder zur Störung von Überwachungsmaßnahmen bestimmt sind, jedoch zu diesen Zwecken verwendet werden können, ist im Sinne einer effektiven Verkehrsüberwachung grundsätzlich positiv zu bewerten. Laut der Verordnungsbegründung wären von der vorgeschlagenen Regelung künftig allerdings auch Navigationssysteme umfasst, die auf Verkehrsüberwachungsmaßnahmen hinweisen, selbst wenn die entsprechende Funktion deaktiviert wird. Darüber hinaus würde die vorgeschlagene Regelung ausweislich der Begründung der Verordnung auch Mobiltelefone, auf denen sogenannte Blitzer-Apps installiert sind, umfassen. Diese dürften vom Fahrzeugführer nicht mitgeführt werden. Derart weitgehende Nutzungseinschränkungen erscheinen angesichts der weiten Verbreitung von Smartphones sowie auch zum Beispiel von Navigationsgeräten mit entsprechenden Funktionen unverhältnismäßig. Es wird daher vorgeschlagen, das vorgesehene Verbot auf die Nutzung der entsprechenden Gerätefunktionen (zum Beispiel entsprechende Smartphone-Applikationen) zu begrenzen.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Bleifuß
Beitrag 02.05.2020, 12:57
Beitrag #567


Mitglied
******

Gruppe: Banned
Beiträge: 538
Beigetreten: 22.11.2019
Mitglieds-Nr.: 86094



Zitat (rat @ 02.05.2020, 12:34) *
...Diese Regeln sind nicht gut, weil sie solches Verhalten fördern. Denn wenn laut Gesetz keine Notwendigkeit für Radwege besteht, dann werden auch keine gebaut. wink.gif

Also bei uns werden sie gebaut. Allerdings werden die Altbestände nicht saniert.
Das kann halt jeder halten wie ein Dachdecker. Man muss in Berlin ja nicht bestimmten, wer wann was zu bauen hat. Dann betreibt man eben keine Radverkehrsförderung und fertig.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Doc aus Bückeburg
Beitrag 02.05.2020, 14:21
Beitrag #568


Mitglied
********

Gruppe: Foren-Insider
Beiträge: 21983
Beigetreten: 07.01.2004
Wohnort: ...ein kleines Dorf bei Bückeburg
Mitglieds-Nr.: 1228



Vielen Dank, @Buchholzer!
Ich deute das Ganze dann SO, dass jetzt klargestellt ist: Mein Navi DARF durchaus eine Blitzerwarn-Applikation haben, nur muss die din Deutschland deaktiviert sein.

Mit anderen Worten:
Ich muss trainieren, die Blitzer-App am Navi "blitz-schnell" auszuschalten, wenn man mir mit ner Polizei-Kelle o.ä. winkt. thread.gif
Ob DAS der Verkehrssicherheit zuträglich ist? think.gif

Doc


--------------------
Es gibt Dinge, die muss man glauben, um sie sehen zu können,
und es gibt Dinge, die muss man sehen, um sie glauben zu können.
Und dann gibt es noch ein paar Dinge, die kann man einfach nicht glauben, obwohl man sie sieht!
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Explosiv
Beitrag 02.05.2020, 17:56
Beitrag #569


Mitglied
********

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 10601
Beigetreten: 23.10.2013
Wohnort: NRW
Mitglieds-Nr.: 70368



Kommt darauf an, wie sicher Du dabei Dein Fahrzeug führen kannst. Verboten ist das Rumdrücken am Navy während der Fahrt jedenfalls dann, wenn Du dafür mehr als einen kurzzeitigen Blick auf das Display benötigst. Eben damit Du Dein Fahrzeug sicher führst.


--------------------
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Söne spitze Steine
Beitrag 03.05.2020, 06:47
Beitrag #570


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 2507
Beigetreten: 09.03.2015
Wohnort: Grüße aus dem Bergisch Sizilien
Mitglieds-Nr.: 75653



Habe ich den Grünpfeil (Z 720) übersehen, hat die Bundesregierung den in der aktuellen Ausgabe der StVO vergessen, oder wurde der ersatzlos gestrichen?


--------------------
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Jens
Beitrag 03.05.2020, 07:04
Beitrag #571


Mitglied
********

Gruppe: Globaler Moderator
Beiträge: 30727
Beigetreten: 16.01.2006
Wohnort: Kiel
Mitglieds-Nr.: 16036



Der war vorher auch nicht in der StVO, den findest du im Verkehrszeichenkatalog.


--------------------
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Söne spitze Steine
Beitrag 03.05.2020, 07:15
Beitrag #572


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 2507
Beigetreten: 09.03.2015
Wohnort: Grüße aus dem Bergisch Sizilien
Mitglieds-Nr.: 75653



Habe ich in § 37 gefunden. Dort ist nur von Grünpfeil die Rede, während sonst jedes Zeichen mit Nummer im Text der StVO genannt und im Anhang aufgeführt wird. Besonders klar und verständlich finde ich das bei Z 720 nicht. Ist dieses Zeichen irgendwann per Erlass eingeführt worden und war nie Teil der StVO?


--------------------
Go to the top of the page
 
+Quote Post
rat
Beitrag 03.05.2020, 13:02
Beitrag #573


Mitglied
****

Gruppe: Members
Beiträge: 194
Beigetreten: 22.07.2016
Mitglieds-Nr.: 79336



Zitat (Bleifuß @ 02.05.2020, 13:57) *
Also bei uns werden sie gebaut. Allerdings werden die Altbestände nicht saniert.
Das kann halt jeder halten wie ein Dachdecker. Man muss in Berlin ja nicht bestimmten, wer wann was zu bauen hat. Dann betreibt man eben keine Radverkehrsförderung und fertig.

Dann ist die Stadt Mainz wohl eher unfreundlich gegenüber Radfahrern. Hier wird absolut garnichts neu gebaut. Geld wird nur ausgegeben, wenn man mit weißer Farbe ein paar Striche auf die Fahrbahn malen kann...


Zitat (Explosiv @ 02.05.2020, 18:56) *
Kommt darauf an, wie sicher Du dabei Dein Fahrzeug führen kannst. Verboten ist das Rumdrücken am Navy während der Fahrt jedenfalls dann, wenn Du dafür mehr als einen kurzzeitigen Blick auf das Display benötigst. Eben damit Du Dein Fahrzeug sicher führst.

Müsste man nicht dann auch das Bedienen von Bordcomputern in modernen Autos verbieten? Die sind je nach Modell überwiegend mit Touchscreen ausgestattet und da ist man doch ziemlich abgelenkt, wenn man bloß den Radiosender wechseln möchte, dafür aber auf dem Bildschirm suchen und drücken muss. Bei älteren Modellen kann man die Schalter ja noch ertasten.

Das hier ist meiner Meinung nach gleichzusetzen mit "Handy am Steuer": https://cdn.businessinsider.de/wp-content/u...-on-view-1.jpeg
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Bleifuß
Beitrag 03.05.2020, 14:03
Beitrag #574


Mitglied
******

Gruppe: Banned
Beiträge: 538
Beigetreten: 22.11.2019
Mitglieds-Nr.: 86094



Zitat (rat @ 03.05.2020, 14:02) *
Zitat (Bleifuß @ 02.05.2020, 13:57) *
Also bei uns werden sie gebaut. Allerdings werden die Altbestände nicht saniert.
Das kann halt jeder halten wie ein Dachdecker. Man muss in Berlin ja nicht bestimmten, wer wann was zu bauen hat. Dann betreibt man eben keine Radverkehrsförderung und fertig.

Dann ist die Stadt Mainz wohl eher unfreundlich gegenüber Radfahrern....

So ist es dann wohl. Zum Glück kann sich in diesem Land jeder aussuchen, zu wem er freundlich ist und zu wem nicht.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
rapit
Beitrag 20.05.2021, 17:42
Beitrag #575


Mitglied
********

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 32745
Beigetreten: 26.12.2009
Mitglieds-Nr.: 52031



Jetzt endlich mal ein Foto des Mainzer 277.1:
Interessanterweise ist der Bereich rechts der gelben Linie als Radweg ausgeschildert think.gif Ist es dann überhaupt ein Überholen? Oder ein Vorbeifahren? unsure.gif


--------------------
Regelflecken, Abbiegetaschen, feindliches Grün, Idealfahrer, "faktische Fußgängerzonen", Kletterweichen, Bettelampeln, Lückenampeln, ... - es gibt Sachen, die gibt es nur im Straßenverkehr
Go to the top of the page
 
+Quote Post
ks-film
Beitrag 20.05.2021, 18:54
Beitrag #576


Mitglied
*****

Gruppe: Members
Beiträge: 448
Beigetreten: 25.10.2018
Wohnort: Hamburg
Mitglieds-Nr.: 84343



So, wo dieser Thread wieder belebt wurde, kann ich j auch noch mal ne Übersicht über die nun wirklich kommenden Verkehrszeichen geben, die in den VzKat aufegenommen werden.
Ein paar haben mich tatsächlich überrascht...

242.3 / 242.4 - Fahrradzonen


277.1 / 277.2 - Überholverbot von einspurigen Fahrzeugen


314-31 - Parken - Mitte (linksaufstellung)

Meiner Meinung nach ziemlich unnötig - die jetzige Regelung reicht mMn. völlig aus

315-?? - Gehwegparken - Mitte (linksaufstellung)
auch für alle VZ 315 soll die Linksaufstellug analog zum 314-31 kommen

342 - Haifischzähne


350.1 / 350.2 - Radschnellweg


365-69 / -70 / -71 - Neue Hinweisschilder auf Kraftstoffe Jetzt sogar in breit ohmy.gif


Endlich
Umleitungsschilder mit Kreisverkehr auf der Trägertafel (auch für andere Fahrzeugarten)


721 - Grünpfeil für Radfahrer


und diverse Zusatzzeichen
1010-68 / -69 / -70 / -71 / -72


1012-54

Altenheim war wohl 'zu diskriminierend'

1022-16 / -17


1024-21


Die komplette Änderung der VwV-StVO und des VzKats findet ihr hier: https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Anlage/Ge...publicationFile

Viele Grüße
- ks
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Mueck
Beitrag 20.05.2021, 19:51
Beitrag #577


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 7909
Beigetreten: 30.01.2014
Wohnort: Karlsruhe
Mitglieds-Nr.: 71378



Zitat (ks-film @ 20.05.2021, 19:54) *
und diverse Zusatzzeichen
1010-68 / -69 / -70 / -71 / -72
Das letzte nicht auch mit "frei"?
Ist ja unter Fahrradstr. schon häufig im Einsatz ... Meinjanur ... whistling.gif
Go to the top of the page
 
+Quote Post

12 Seiten V  « < 10 11 12
Reply to this topicStart new topic
1 Besucher lesen dieses Thema (Gäste: 1 | Anonyme Besucher: 0)
0 Mitglieder:

 



RSS Vereinfachte Darstellung Aktuelles Datum: 04.07.2025 - 11:55