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> Neue Verkehrszeichen, Scheuers StVO-Novelle
Epaminaidos
Beitrag 20.02.2020, 10:42
Beitrag #351


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Zitat (Explosiv @ 20.02.2020, 10:22) *
Ich gehe aber davon aus, dass es weniger darum geht, Abbieger mit Messtechnik haarklein zu verfolgen, sondern im Falle eines Unfalles sagen zu können, der war zu schnell oder der ist mit Schrittgeschwindigkeit abgebogen und konnte den Unfall trotzdem nicht verhindern.
Das Ziel ist ja wohl hoffentlich die Prävention. Also dass LKWs tatsächlich mit Schrittgeschwindigkeit abbiegen.
Die Polizei stellt sich also hoffentlich immer mal wieder an eine Kreuzung und verhängt Bußgelder. Im Bußgeldkatalog gibt es ja künftig einen eigenen Tatbestand: "Schneller als Schritt -> 70 €".

Da keine exakte Überschreitung bestraft wird, ist wohl eine Schätzung der Polizei zulässig. Analog zum VBB (z.B. hier).
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Doc aus Bückeburg
Beitrag 20.02.2020, 12:50
Beitrag #352


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Zitat (Explosiv @ 20.02.2020, 10:22) *
Schnelle Wanderer erreichen einen Schnitt von 6, manche gar 7 km/h. Darüber wird aus dem Gehen meist ein Laufen. Das wären dann also Laufgeschwindigkeiten und keine Schrittgeschwindigkeiten.

Meinen schnellsten Marathon-Lauf habe ich vor 11 Jahren in 3:55:33 absolviert. Das bedeuten einen Schnitt von etwa 10,7 km/h.
Das soll jetzt keine Angeberei sein, sondern ein Hinweis darauf, dass ein halbwegs trainierter und leicht übergewichtiger 59jähriger einen Schnitt von 10 km/h schon ziemlich lange durchhalten kann.
Es gibt die kuriose Sportart des "Gehens", und der Weltrekordler im 50 km Gehen wäre damals eher im Ziel gewesen als ich mit meinen 42,195 km "Laufen"

Schon Einstein sagte: "Es ist alles relativ"... whistling.gif

Ich frage mich daher umso mehr, warum die StVO von "Schrittgeschwindigkeit" faselt und nicht klipp und klar sagt: "Maximal 10 km/h"!
Und warum "10 km/h" und nicht "7 km/h"?
Ganz einfach: Bei offiziellen Geschwindigkeitsbeschränkungsschildern steht als letzte Ziffer in der Regel eine "Null"...

Hilfreich wäre es dann noch, wenn man diese "10 km/h" auf dem Tempomaten einstellen könnte - und zwar per einfachem Knopfdruck...

Doc


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Kühltaxi
Beitrag 20.02.2020, 13:20
Beitrag #353


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Im Internet steht plötzlich ein Haufen von "Fahrverbot schon ab 21 km/h zu schnell innerorts" und das wäre "am 17.2. vom Bundesrat beschlossen worden". So eine große Sache ohne vorherige öffentliche Diskussion? Und hier hat bisher auch noch keiner was davon geschrieben? Wird sich doch wohl hoffentlich um eine Ente handeln. unsure.gif


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Doc aus Bückeburg
Beitrag 20.02.2020, 13:27
Beitrag #354


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Scroll einfach mal ein Stückchen höher; da findest Du was...

Doc


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rapit
Beitrag 20.02.2020, 13:30
Beitrag #355


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keine Ente.

Statt dessen schaffen es jetzt sogar alte Enten mühelos, in den Fahrverbotsbereich zu kommen...


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Kühltaxi
Beitrag 20.02.2020, 13:50
Beitrag #356


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Bleibt aber die Frage:
Zitat (Kühltaxi @ 20.02.2020, 13:20) *
So eine große Sache ohne vorherige öffentliche Diskussion?

Es wird ja jetzt Fahrverbote geradezu hageln, Verzehnfachung so über'n Daumen. Das wird dann auch spürbare Auswirkungen auf die Wirtschaft haben. Auch wird die AfD wohl dagegen sein und bei den nächsten Wahlen, ob Bundes- oder Landtage, jetzt richtig absahnen, Nazis hin oder her. Wäre eigentlich ein neues Thema wert gewesen.


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columbo
Beitrag 20.02.2020, 14:27
Beitrag #357


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Zitat (Kai R. @ 17.02.2020, 11:47) *
Ouch. Da reicht es ja schon, ein Tempo 30 Schild zu übersehen.


Dann muss man aber zudem noch deutlich schneller als fünfzig fahren, um ein Fahrverbot zu kriegen.
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Kühltaxi
Beitrag 20.02.2020, 14:52
Beitrag #358


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1 km/h (+ Toleranz) ist "deutlich"? think.gif
Den Punkt gibt's dann übrigens schon nur fürs Schild übersehen, ohne vorher zu schnell, sogar für Leute die "Tacho 50" fahren. Wo doch auch immer gesagt wurde die "Großzügigkeit" unseres Bußgeldkataloges bis 20 km/h Überschreitung sei dem Schilderwald hierzulande geschuldet, da könne man schnell was übersehen.
Ich sag's ja, Verzehnfachung. Wohl auch der Einsprüche und Gerichtstermine. Die eh schon überlasteten Richter wird's freuen. Ob die Macher überhaupt bedacht haben was sie da "einfach mal so" losgetreten haben? Daß der Scheuer, obwohl angeblich Auto(fahrer)freund, es einfach durchwinkt wundert mich da schon weniger, der rafft ja eh nix wirklich....

Daß viele in der Politik sowas wollen ist mir schon klar. Dann sollte man aber auch manns/fraus genug sein das vorher länger in die öffentliche Diskussion zu geben und scharfe Gegenpositionen ertragen, so einfach klammheimlich zu anderen Vorhaben dazuschreiben und hoffen daß es keiner großartig bemerkt ist ganz mieser politischer Stil!


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Epaminaidos
Beitrag 20.02.2020, 15:01
Beitrag #359


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Zitat (Kühltaxi @ 20.02.2020, 13:20) *
So eine große Sache ohne vorherige öffentliche Diskussion?
Ja, hat mich auch überrascht. Also nicht die Änderung an sich, sondern die fehlende öffentliche Diskussion. Alle haben sich auf die Regelungen zu Gunsten von Radfahrern im ursprünglichen Entwurf des BMVI gestürzt. Und in den 80 Seiten Änderungswünschen des Bundesrats wurde das Fahrverbot so nebenbei mit angenommen.

Hat in der Presse (fast?) keiner gemerkt. Die haben (mal wieder) nur die großen Meldungen abgeschrieben. Vielleicht hatten die auch einfach alle ein schlechtes Gewissen, dass sie zwischen den Jahren schon zu Unrecht den fertigen Beschluss gemeldet haben.

Also mal zusammen gefasst die Änderungen innerorts
bis 10: 15 € -> 30 €
11-15: 25 € -> 50 €
16-20: 35 € -> 70 €
21-25: 80 € + 1 Punkt -> 80 € + 1 Punkt + 1 Monat
26-30: 100 € + 1 Punkt -> 100 € + 1 Punkt + 1 Monat

Ich bin überrascht, dass es für 16-20 keinen Punkt geben soll. Ist nicht eigentlich die Regel, dass es ab 60 € einen Punkt gibt? Ich habe aber keine entsprechende Änderung der FEV gefunden.

Edit:

Der Vollständigkeit halber mal noch außerorts:
bis 10: 10 € -> 20 €
11-15: 20 € -> 40 €
16-20: 30 € -> 60 €
21-25: 70 € + 1 Punkt (unverändert)
26-30: 80 € + 1 Punkt -> 80 € + 1 Punkt + 1 Monat
31-40: 120 € + 1 Punkt -> 120 € + 1 Punkt + 1 Monat
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Kühltaxi
Beitrag 20.02.2020, 15:14
Beitrag #360


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Doch, für 16-20 soll es auch einen Punkt geben. Zumindest innerorts.


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columbo
Beitrag 20.02.2020, 15:15
Beitrag #361


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Zitat (Kühltaxi @ 20.02.2020, 14:52) *
1 km/h (+ Toleranz) ist "deutlich"? think.gif

Ja.
Zitat
Den Punkt gibt's dann übrigens schon nur fürs Schild übersehen, ohne vorher zu schnell, sogar für Leute die "Tacho 50" fahren.

Gut. Du sollst Schilder ja auch sehen, nicht übersehen.
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Epaminaidos
Beitrag 20.02.2020, 15:18
Beitrag #362


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Zitat (Kühltaxi @ 20.02.2020, 15:14) *
Doch, für 16-20 soll es auch einen Punkt geben. Zumindest innerorts.
Wo findest Du das?
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Kühltaxi
Beitrag 20.02.2020, 15:19
Beitrag #363


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Stimmt doch nicht, hatte mich wohl in den Tabellen irgendwie verguckt. Also harter Übergang, von nur Bußgeld zu vollem Programm, zumindest innerorts.

Zitat
Gut. Du sollst Schilder ja auch sehen, nicht übersehen.

Du übersiehst nie welche?
Der einzige Trost bei der Sache, die Grubengräber können auch selbst hineinfallen. Werden ja nicht alle nur mit Dienstwagen und Chauffeur fahren.


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columbo
Beitrag 20.02.2020, 15:23
Beitrag #364


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Zitat (Kühltaxi @ 20.02.2020, 15:19) *
Du übersiehst nie welche?
Der einzige Trost bei der Sache, die Grubengräber können auch selbst hineinfallen. Werden ja nicht alle nur mit Dienstwagen und Chauffeur fahren.

Selten.
Geblitzt worden bin ich noch nie wegen übersehen, sondern nur wegen Ausrollenlassen oder wegen Ismirdochwurscht.

Ich achte halt nicht auf Blitzer, ich achte auf Schilder.
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SeriousSam
Beitrag 20.02.2020, 16:39
Beitrag #365


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AgO 1 Monat Fahrverbot schon ab 26km/h drüber statt erst ab 41 ist natürlich eine Ansage.

In Zukunft auf der AB also eher kurz hart auf die Bremse statt gemütlich ausrollen lassen.

Ohne noch mal 5 Seiten durchzublättern: Ab wann gelten die Neuerungen?
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rapit
Beitrag 20.02.2020, 17:05
Beitrag #366


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Ab Verkündung.

Weiß jetzt nicht genau, da gibt es 2 Möglichkeiten.
Ab dem Tag der Verkündung, dann gelten sie rückwirkend seit 0 Uhr dieses Tages,
oder eben ab dem der Verkündung folgenden Tag, das wäre dann 24 Stunden später als Variante 1.
Muss man dann halt sehen. Oder jetzt mühsam suchen, was geplant ist.


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Jens
Beitrag 20.02.2020, 18:04
Beitrag #367


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Zitat (Kühltaxi @ 20.02.2020, 14:52) *
Den Punkt gibt's dann übrigens schon nur fürs Schild übersehen, ohne vorher zu schnell, sogar für Leute die "Tacho 50" fahren.
Vor zwei Jahren wurde ich geblitzt, weil ich vor einer Schule, an der der ich seit über 20 Jahren regelmäßig langfahre, das neu aufgestellte 30-Schild übersehen habe. Ich hab dann 25 Euro für 15km/h zu schnell zahlen dürfen. Allerdings fahre ich eben nach Tacho, nicht nach GPS und genehmige mir auch keinen Zuschlag.


Zitat (rapit @ 20.02.2020, 17:05) *
oder eben ab dem der Verkündung folgenden Tag,
So ist es

Zitat (Epaminaidos @ 20.02.2020, 15:01) *
Ist nicht eigentlich die Regel, dass es ab 60 € einen Punkt gibt?
Nein. Die Verstöße für die es Punkte gibt, sind in Anlage 13 FeV abschließend aufgeführt.


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hk_do
Beitrag 20.02.2020, 18:43
Beitrag #368


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Zitat (Kühltaxi @ 20.02.2020, 13:50) *
Es wird ja jetzt Fahrverbote geradezu hageln, Verzehnfachung so über'n Daumen.


Vielleicht verringert sich auch die durchschnittliche Geschwindigkeit um 10 km/h, also von "Limit plus 10 bis 20" auf "Limit bis Limit plus 10"? think.gif

Das hat "der deutsche Autofahrer" selbst in der Hand wavey.gif

Zitat
Das wird dann auch spürbare Auswirkungen auf die Wirtschaft haben.


Ja, niemand wird deswegen sein Auto verkaufen aber der eine oder andere braucht dann vielleicht spontan ein Fahrrad laugh2.gif

Und auch für die Umwelt ist es gut, wenn zehnmal mehr Leute spontan mit ÖPNV oder Fahrrad fahren statt mit dem Auto. whistling.gif

Und im Berufsverkehr wird es gleich viel leerer auf den Straßen. thread.gif

Ich freu mich schon drauf scared.gif

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Bleifuß
Beitrag 20.02.2020, 19:23
Beitrag #369


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Zitat (Epaminaidos @ 20.02.2020, 09:07) *
...
Jetzt erreichen sie die Meta-Ebene:
Die herrschende Meinung definiert Schrittgeschwindigkeit als "7 km/h". Da aber eine Minderheit 10 km/h, also Jogging-Tempo annimmt, schließen wir uns der Minderheit an.

Das ist nicht die Meta-Ebene, sondern der Grundsatz "im Zweifel für den Angeklagten".

Zitat
So funktioniert vielleicht das amerikanische Case-Law, aber nicht die deutsche Rechtsprechung. Da muss es immer darum gehen, was der Gesetzgeber gemeint hat.

Und? Was hat er gemeint?
Und warum gibt er keinen konkreten Wert in Km/h an?









Zitat (Epaminaidos @ 20.02.2020, 10:42) *
...
Die Polizei stellt sich also hoffentlich immer mal wieder an eine Kreuzung und verhängt Bußgelder.

So wird es bestimmt sein. rolleyes.gif


Zitat
Da keine exakte Überschreitung bestraft wird, ist wohl eine Schätzung der Polizei zulässig. Analog zum VBB (z.B. hier).

Interessante Logik!
Niemand bezweifelt, dass Schätzungen zulässig sind. Die Frage ist lediglich, welchen Beweiswert dem von verschiedenen Gerichten in verschiedenen Fällen beigemessen wird.
Wie schätzt ein Polizeibeamter denn, ob die Schrittgeschwindigkeit überschritten wurde, wenn er nicht einmal weiß, was Schrittgeschwindigkeit ist?
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Gast_Georg_g_*
Beitrag 20.02.2020, 19:24
Beitrag #370





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Zitat (Bleifuß @ 20.02.2020, 19:18) *
Das ist nicht die Meta-Ebene, sondern der Grundsatz "im Zweifel für den Angeklagten".

Dieser Grundsatz bezieht sich immer nur auf die Feststellung des Sachverhalts, also auf das Vorliegen der Tatbestandsmerkmale, aber nie auf die Auslegung von Rechtsvorschriften. Für die Auslegung der Begriffs "Schrittgeschwindigkeit" kann dieser Grundsatz also nie herangezogen werden.
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Doc aus Bückeburg
Beitrag 20.02.2020, 19:52
Beitrag #371


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Zitat (hk_do @ 20.02.2020, 18:43) *
Zitat (Kühltaxi @ 20.02.2020, 13:50) *
Es wird ja jetzt Fahrverbote geradezu hageln, Verzehnfachung so über'n Daumen.
Vielleicht verringert sich auch die durchschnittliche Geschwindigkeit um 10 km/h, also von "Limit plus 10 bis 20" auf "Limit bis Limit plus 10"? think.gif

Also wird sich die Fahrgeschwindigkeit bei mir von zuvor "Limit plus 10 nach Tacho" auf "Limit plus 10 nach Tacho" reduziert - also GAR nicht... thread.gif
(Ich übe schon fleißig...).



Zitat (Kühltaxi @ 20.02.2020, 13:50) *
Das wird dann auch spürbare Auswirkungen auf die Wirtschaft haben.
Zitat (hk_do @ 20.02.2020, 18:43) *
Ja, niemand wird deswegen sein Auto verkaufen aber der eine oder andere braucht dann vielleicht spontan ein Fahrrad laugh2.gif

Was gibt es da zu lachen? Schon zweimal habe ich in der Vergangenheit eine "Zeitstrafe" zum Anlass genommen, mir ein neues Radl zu kaufen... whistling.gif



Zitat (SeriousSam @ 20.02.2020, 16:39) *
... In Zukunft auf der AB also eher kurz hart auf die Bremse statt gemütlich ausrollen lassen.

Ist nur blöd, wenn ich gerade einen 160-Fahrer mit 180 km/h überholt habe und direkt nach dem Einscheren ein "100"-Schild bemerke... blink.gif

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Epaminaidos
Beitrag 20.02.2020, 20:45
Beitrag #372


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Zitat (Jens @ 20.02.2020, 18:04) *
Nein. Die Verstöße für die es Punkte gibt, sind in Anlage 13 FeV abschließend aufgeführt.
Nach der Lektüre der FeV bin ich ganz bei Dir.
Ich kann mich aber noch ganz gut an die Ramsauer-Punkte-Reform erinnern. Damals ergab sich rechnerisch eine Strafe von 45 € für einen einfachen Rotlichtverstoß als Radfahrer. Das wurde in einer recht späten Phase noch auf 60 € erhöht. Begründung: Unter 60 € gäbe es keinen Punkt und das wäre nicht akzeptabel.

Kann sich da sonst noch jemand dran erinnern? Habe ich das falsch im Kopf?
Oder war die 60 €-Grenze nur die Vorgabe während der Reform?
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Gast_Georg_g_*
Beitrag 20.02.2020, 21:29
Beitrag #373





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Ins FAER können nur Bußgelder ab 60 Euro eingetragen werden. Insofern kann man sagen, dass Bußgelder bis einschließlich 55 Euro nie Punkte geben. Bei Bußgeldern ab 60 Euro kann es Punkte geben, muss es aber nicht. Da muss man dann in Anlage 13 der FeV schauen.
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Frank999
Beitrag 20.02.2020, 21:56
Beitrag #374


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Man möge mir die Nachfrage gestatten:
Gelten die neuen Bußgelder für Verstöße im ruhenden Verkehr bereits schon jetzt?

Was ist, wenn man z.B. Ende Januar ein klitzekleinwenig falsch geparkt hat. Gilt dann auch das höhere Bußgeld?
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rapit
Beitrag 20.02.2020, 22:03
Beitrag #375


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Beitrag #366


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Beitrag 21.02.2020, 07:37
Beitrag #376


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Es gilt immer die Rechtslage zum Tatzeitpunkt.
Da die Reform noch nicht im Gesetzblatt veröffentlicht wurde, gilt sie auch noch nicht für jetzige Verstöße.
Die Tagespresse wird es schon rausposaunen, wenn die neuen Tarife gültig sind.


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Kühltaxi
Beitrag 21.02.2020, 07:47
Beitrag #377


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Zitat (Doc aus Bückeburg @ 20.02.2020, 19:52) *
Ist nur blöd, wenn ich gerade einen 160-Fahrer mit 180 km/h überholt habe und direkt nach dem Einscheren ein "100"-Schild bemerke... blink.gif

Die ganze Sache ist ziemlich blöd, ideologisch und schlecht durchdacht. Bisher waren Fahrverbote gegen "die Bösen", "vorsätzliche Schnellfahrer" und natürlich "Raser" gerichtet. Jetzt praktisch gegen jeden, auch den versehentlichen Schilderüberseher und den Ausrollenlasser. Die Ideologie dahinter ist auch leicht erkennbar, blanker MIV-Haß, anscheinend der rot-(rot)-grünen Bundesratsmehrheit. Deshalb wurde es wohl auch so klammheimlich eingeführt, man wollte keine politische Diskussion und Gegenrede wie beim Tempolimitvorstoß vorher.

Daß die wirtschaftlichen Folgen hier manche so auf die leichte Schulter nehmen wundert mich auch. Mit "mal eben Urlaub nehmen" wird es nicht mehr getan sein bei den Massen von Fahrverboten die jetzt kommen. Man hat noch nichtmal wenigstens was organisatorisch geändert, z. B. kürzere Fahrverbote bei den leichteren Verstößen, und bundesweite FS-Aufbewahrung bei der örtlichen Polizei oder dem örtlichen Rathaus, die bisherige Führerscheinlandverschickung soll also weitergehen.


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Frank999
Beitrag 21.02.2020, 08:24
Beitrag #378


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Zitat (Kühltaxi @ 21.02.2020, 07:47) *
Jetzt praktisch gegen jeden, auch den versehentlichen Schilderüberseher und den Ausrollenlasser.

Dazu passt auch, wenn Radfahrer "übersehen" werden.

Sorry, dagegen hilft Aufmerksamkeit!

Für zahlreiche Geschwindigkeitsbegrenzungen gibt es sogenannte Tempotrichter. Also die schrittweise Verringerung der Geschwindigkeit.
Und dieses "Ausrollenlassen" ist eine sehr schlimme Unsitte.

AB SCHILD ! Daran haben sich auch die Raser und "Ausrollenlasser" verbindlich zu halten.
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Explosiv
Beitrag 21.02.2020, 08:27
Beitrag #379


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Geht´s noch? Betroffen sind all die, die bisher meinten, die zHG für sich persönlich großzügiger auslegen zu dürfen.
Dem war noch nie so und daran ändert sich überhaupt nix. Nur die Folgen können mehr weh tun und damit vielleicht endlich Wirkung zeigen.
Gerade igO wird das einige Leben retten. ZHG plus MWSt gehört damit vielleicht endlich der Vergangenheit an.


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Schlau Meier
Beitrag 21.02.2020, 08:40
Beitrag #380


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Wegen Inkrafttreten:
Auf Bundesgesetzblatt wird man das dann schon lesen können. Heute gibts schon eine neue Ausgabe, was da drin steht sehen wir ja nachher.

Tempolimits sind zum Einhalten da und auch nicht "aus Spaß" sondern haben schon so ihren Sinn. Wer regelmäßig Schilder "übersieht" sollte nicht hinterm Steuer sitzen, denn der "übersieht" auch andere Dinge.
Ich will mich nicht davon frei machen, auch mal ein paar kmh zu schnell unterwegs zu sein, aber 21km/h innerorts sind dann doch schon einiges. (lt. Tacho dann ja wohl schon mindestens 25km/h zu schnell). Und das (auch von mir sehr gerne praktizierte) "ausrollen lassen" muss dann halt schon etwas früher beginnen.

Klammheimlich war das nun wirklich nicht, konnte jeder Interessierte lesen. Im gleichen Zuge wurde auch Tempo 130 vorgeschlagen, aber abgelehnt.

Wer mit 180km/h überholt darf erst dann einscheren, wenn für den Überholten dann der Sicherheitsabstand reicht. Und dieser sieht dann auch das 100km/h-Schild.

Ich find's gut. Vielleicht stellen dann doch einige mal fest, dass das Fahrrad oder ÖPNV oft doch die bessere Wahl ist,
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Kühltaxi
Beitrag 21.02.2020, 08:44
Beitrag #381


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Wir haben anscheinend nur noch Verkehrsmasochisten hier. whistling.gif
Leute, ihr seid alle betroffen, wacht auf! wavey.gif

Im Nachbarforum hingegen wo's ein eigenes Thema gibt (obwohl da sonst im Gegensatz zu hier kaum was los ist, alle Achtung) sieht's sogar "die Polizei" kritisch.
Und hier so unkritische Hinnahme allerseits? Was ist los? unsure.gif

Mal ein kleiner harmloser Auszug der sich mit meiner Meinung deckt:
Zitat
Es kann jedem Biedermann/Gutmenschen mal passieren, daß er ein Schild übersieht. Mit +21 FV werden auch unaufmerksame, augenblickversagende Regeleinhalter abgezockt und vor den Kopf gestossen, also eine FV-Massenabzocke. Desweiteren bewegen wir uns in Richtung Kriminalisierung von Geschwindigkeitsüberschreitern. Ungeahndet dagegen bleiben "kriminelle" Tempolimits.


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columbo
Beitrag 21.02.2020, 09:33
Beitrag #382


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Zitat (Jens @ 20.02.2020, 18:04) *
Zitat (Kühltaxi @ 20.02.2020, 14:52) *
Den Punkt gibt's dann übrigens schon nur fürs Schild übersehen, ohne vorher zu schnell, sogar für Leute die "Tacho 50" fahren.
Vor zwei Jahren wurde ich geblitzt, weil ich vor einer Schule, an der der ich seit über 20 Jahren regelmäßig langfahre, das neu aufgestellte 30-Schild übersehen habe. Ich hab dann 25 Euro für 15km/h zu schnell zahlen dürfen. Allerdings fahre ich eben nach Tacho, nicht nach GPS und genehmige mir auch keinen Zuschlag.


So ist das eben: Wer denkt, er müsse nach GPS fahren, weil das die "richtige" Geschwindigkeit ist, und wer dann glaubt, er müsse noch irgendwelche Toleranzen ausnutzen, der darf sich nachher nicht beschweren, wenn er Pech gehabt hat.
Wer nach Tacho fährt, hat das Problem eher weniger.
Dafür natürlich jede Menge hyperaktiver GPS-plus-Mehrwertsteuer-plus-Toleranz-plus-X-Fahrer im Kofferraum...

Zitat (Kühltaxi @ 21.02.2020, 08:44) *
Leute, ihr seid alle betroffen, wacht auf!


Ja, ich glaube dass genau dieses die Intention des Gesetzgebers war.
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Schlau Meier
Beitrag 21.02.2020, 09:34
Beitrag #383


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Unaufmerksamkeit, Augenblickversagen, kann ja mal passieren.
Dann überfährt man halt mal ein Kind. Kein Thema, war ja nur ein Augenblickversagen.

Im Ernst: Wer regelmäßig unaufmerksam ist oder unter häufigen Augenblickversagen "leidet" gehört einfach nicht ans Steuer.

"Abzocke" ist das nun wirklich nicht.
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rapit
Beitrag 21.02.2020, 09:58
Beitrag #384


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Zitat (Frank-Helbig @ 21.02.2020, 08:24) *
Für zahlreiche Geschwindigkeitsbegrenzungen gibt es sogenannte Tempotrichter. Also die schrittweise Verringerung der Geschwindigkeit.

Die sind in der bisherigen Form rechtswidrig.

Auf Autobahnen gilt seit einiger Zeit schon, dass die Geschwindigkeit in 40er-Schritten zu reduzieren ist.

Das bedeutet an Baustellen ein 100er-Schilderpaar, und danach gleich ein 60er-Pärchen.

Wetten, wenn man das umsetzt, hagelt es Fahrverbote im Minutentakt Sekundentakt, wenn da gemessen wird? rolleyes.gif

Zitat (Schlau Meier @ 21.02.2020, 09:34) *
Wer regelmäßig unaufmerksam ist oder unter häufigen Augenblickversagen "leidet" gehört einfach nicht ans Steuer.

"Abzocke" ist das nun wirklich nicht.

Das ist durchaus vertretbar, nur mich persönlich ärgert die Kombination 40er-Schritte und Fahrverbot schon ab 26 außerorts schon, denn so vorausschauend kann man oft gar nicht fahren, d.h. man muss zwingend stärker bremsen. Und das möchte ich eigentlich gerne durch vorausschauendes Fahren vermeiden. Was bislang ganz gut ging.

Zwar bin ich seit einiger Zeit auch Kontoinhaber in Flensburg, aber der aktuelle Punkt beruht, wenn ich ehrlich bin, auf Vorsatz thread.gif Stehe ich dazu.
Der vorherige, ja, der war wegen Unaufmerksamkeit, auf der autobahnähnlichen Südumfahrung von Fürth. Da ist plötzlich ein mit 100 beschilderter Bereich (davor und dahinter 120), das habe ich übersehen. Wahrscheinlich, weil ich am Telefonieren war (mit Freisprech, aber das hilft auch nur bedingt). Immerhin, vorwerfbar seinerzeit nur +24, also kein Fahrverbot, das wäre aber Glück gewesen.
Obwohl: gedacht 120 angeordnet, 130 laut Tacho gefahren, 3 km/h Voreilung, 4 km/h Abzug - blink.gif da stimmte was mit der Messung nicht whistling.gif laugh2.gif (aber genau dafür sind ja die 4 km/h Toleranz da).

Fazit: ja, man kann sich offenbar, auch als relativ-viel-Fahrer, an Tempolimits halten, jedenfalls so, dass es kein Fahrverbot gibt.

Und ich bin nicht wirklich auf's Auto angewiesen, ich könnte das meiste, was ich fahre, auch mit Zug (Fernstrecken) oder ÖPNV/Taxi oder E-Bike erledigen (was ich bei schönem Wetter auch tue). Wenn ich auf's Auto angewiesen wäre, würde ich sicher noch genauer auf die Schilder achten.

Von meinen "Kunden" weiß ich aber allzugut: das kann weißgott nicht jeder!

Wozu @SchlauMeier ja dann eine klare Einstellung hat...

Als Ergänzung zu @SchlauMeiers harter These möchte ich noch anführen, dass es derzeit leider zu viele Tempolimits gibt, die nicht sein dürften.
Jedenfalls in Kombination mit den Sanktionen.

Ein Tempolimit ist anzuordnen bei einer Gefahrenlage. Und sonst nicht.

Was zB die benannte Stelle Südumgehung Fürth nicht ist. Da geht es wohl (ohne dass darauf hingewiesen würde) um Lärmschutz.
Deswegen Fahrverbote zu verhängen, halte ich für nicht in Ordnung.

Andere Stellen sind nur für Ortsunkundige gefährlich.
Für Ortskundige gar nicht.

Da gehört die "empfohlene Höchstgeschwindigkeit" wieder eingeführt. Aber das Vz wurde ja gestrichen.

Vielleicht sollte man mal einen Sammelfaden für vermeintlich rechtswidrige Geschwindigkeitsbeschränkungen aufmachen? think.gif


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Kühltaxi
Beitrag 21.02.2020, 10:05
Beitrag #385


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Zitat (Schlau Meier @ 21.02.2020, 09:34) *
Dann überfährt man halt mal ein Kind. Kein Thema, war ja nur ein Augenblickversagen.

Das Defa-Kind als Rechtfertigung? Damit kann man auch ein Verbot des gesamten MIVs rechtfertigen. whistling.gif


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columbo
Beitrag 21.02.2020, 10:11
Beitrag #386


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Zitat (rapit @ 21.02.2020, 09:58) *
Als Ergänzung zu @SchlauMeiers harter These möchte ich noch anführen, dass es derzeit leider zu viele Tempolimits gibt, die nicht sein dürften.
(...)
Ein Tempolimit ist anzuordnen bei einer Gefahrenlage. Und sonst nicht.
(...)
Vielleicht sollte man mal einen Sammelfaden für vermeintlich rechtswidrige Geschwindigkeitsbeschränkungen aufmachen? think.gif


Aber wie willst Du beweisen, dass keine Gefahrenlage existiert?
Irgendeine Gefahrenlage kann man sich als Behörde schließlich immer ausdenken...
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rapit
Beitrag 21.02.2020, 10:13
Beitrag #387


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Auf das Kind einzugehen, halte ich nicht für sinnvoll.
Natürlich kann man auch aus Augenblicksversagen einen Menschen überfahren.
Und wird angemessen bestraft.
Auch die rote Ampel ist grundsätzlich als Augenblicksversagen bewertet - führt aber dennoch ab 1 Sekunde Rotlich regelmäßig zum Fahrverbot.


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Schlau Meier
Beitrag 21.02.2020, 10:13
Beitrag #388


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Zitat (Kühltaxi @ 21.02.2020, 10:05) *
Zitat (Schlau Meier @ 21.02.2020, 09:34) *
Dann überfährt man halt mal ein Kind. Kein Thema, war ja nur ein Augenblickversagen.

Das Defa-Kind als Rechtfertigung? Damit kann man auch ein Verbot des gesamten MIVs rechtfertigen. whistling.gif

Stimmt. Oder zumindest geringere Geschwindigkeiten.

Nein, es ging um das versehentliche übersehen von Geschwindigkeitsbeschränkungen. Das zeugt von Unaufmerksamkeit und genau diese Unaufmerksamkeit ist schlicht und ergeifend gefährlich!
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rapit
Beitrag 21.02.2020, 10:17
Beitrag #389


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Zitat (columbo @ 21.02.2020, 10:11) *
Irgendeine Gefahrenlage kann man sich als Behörde schließlich immer ausdenken...

Das reicht nicht.

Es muss eine im Sinne von § 45 Abs. 9 StVO sein:
Zitat
Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen sind nur dort anzuordnen, wo dies auf Grund der besonderen Umstände zwingend erforderlich ist. Dabei dürfen Gefahrzeichen nur dort angeordnet werden, wo es für die Sicherheit des Verkehrs erforderlich ist, weil auch ein aufmerksamer Verkehrsteilnehmer die Gefahr nicht oder nicht rechtzeitig erkennen kann und auch nicht mit ihr rechnen muss. Insbesondere Beschränkungen und Verbote des fließenden Verkehrs dürfen nur angeordnet werden, wenn auf Grund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung der in den vorstehenden Absätzen genannten Rechtsgüter erheblich übersteigt. ...

Das macht geschätzte 50% oder mehr der angeordneten Geschwindigkeitsbeschränkungen rechtswidrig.

Und ein Fahrverbot erhält in diesen Fällen ein "Geschmäckle".

Denn von der Idee her dürfte es Geschwindigkeitsbeschränkungen eigentlich nur da geben, wo eine Gefahr besteht, die man nicht rechtzeitig erkennt, wo man also im Nachhinein für die Tempobegrenzung als VT dankbar ist.


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Kühltaxi
Beitrag 21.02.2020, 10:18
Beitrag #390


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Zitat (rapit @ 21.02.2020, 09:58) *
Von meinen "Kunden" weiß ich aber allzugut: das kann weißgott nicht jeder!

Du wirst wohl viele neue bekommen. Ebenso die Gerichte. Wie stellst du dir vor daß das zu bewältigen ist? Da wird doch sicher viel "runterfallen" weil einfach nicht vor der Verjährung zu bewältigen. Wäre auch eine gute Strategie der allgemeinen Mißbilligung dieser "Errungenschaft" gegen jeden zukünftigen Bußgeldbescheid mit FV der "neuen Art" Einspruch einzulegen, vielleicht kippen die Gerichte am Ende das ganze wegen unverhältnismäßiger Härte, haben sie mit "komischen Sachen" die von der Legislative kamen ja schon öfters gemacht.... rolleyes.gif

FV läßt sich im Gegensatz zu nur Bußgeld ja auch durch alle Instanzen prügeln, da werden sich wohl schnell die OLGs oder gar der BGH mit zu beschäftigen haben. Wenn nicht doch noch die Legislative im letzten Moment erkennt was sie da gerade anzurichten imgange ist....


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Epaminaidos
Beitrag 21.02.2020, 10:22
Beitrag #391


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Zitat (rapit @ 21.02.2020, 10:13) *
Natürlich kann man auch aus Augenblicksversagen einen Menschen überfahren.
Und wird angemessen bestraft.
Ich kann mich ehrlich gesagt an kein Urteil erinnern, in dem eine Fahrlässigkeit angemessen bestraft wurde.
Ganz im Gegenteil. Ein aktueller Fall aus Berlin:
Mutter mit knallgelbem Lastenrad samt drinnen sitzenden Kindern in der 30-Zone. Tagsüber. Bei schnurgerader Strecke.
Ich weiß nicht, wo der von hinten kommende Autofahrer hingeguckt hat. Aber er hat die Frau überfahren. Ergebnis: mehrere gebrochene Wirbel, Krankenhaus, Operationen, Reha.
Strafe: Verfahren gegen 200 € eingestellt.
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columbo
Beitrag 21.02.2020, 10:32
Beitrag #392


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Zitat (rapit @ 21.02.2020, 10:17) *
Zitat (columbo @ 21.02.2020, 10:11) *
Irgendeine Gefahrenlage kann man sich als Behörde schließlich immer ausdenken...

Das reicht nicht.

Es muss eine im Sinne von § 45 Abs. 9 StVO sein:


Das ist mir schon klar. Inflationäres und meist völlig grundloses Anordnen irgendwelcher Limits stört mich fast soviel wie Leute, denen es nicht schnell genug gehen kann...

Aber der Behörde wird es doch nicht schwerfallen, irgendeine fiktive Gefährdung zu konstruieren. Und welches Limit sie dann verhängt, ist ja Ermessenssache.
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rapit
Beitrag 21.02.2020, 10:33
Beitrag #393


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Zitat (Kühltaxi @ 21.02.2020, 10:18) *
Du wirst wohl viele neue bekommen.

Ja, das fürchte ich auch.
Zitat (Kühltaxi @ 21.02.2020, 10:18) *
Ebenso die Gerichte. Wie stellst du dir vor daß das zu bewältigen ist?

Durch Schaffung von Arbeitsplätzen. Hier wie dort...
Anders geht es nicht.


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columbo
Beitrag 21.02.2020, 10:36
Beitrag #394


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Zitat (Kühltaxi @ 21.02.2020, 10:18) *
Zitat (rapit @ 21.02.2020, 09:58) *
Von meinen "Kunden" weiß ich aber allzugut: das kann weißgott nicht jeder!

Du wirst wohl viele neue bekommen. Ebenso die Gerichte. Wie stellst du dir vor daß das zu bewältigen ist?


Ich denke immer wieder, ich bin bestimmt nur ein mittelmäßiger Autofahrer.
Aber wenn ich dann die üblichen Ausreden von Schnellfahrern höre: Wenn ich nur 130 fahre, schlaf ich ein; auf die vielen Schilder kann man doch gar nicht achten; wenn ich auf den Tacho gucken soll, kann ich mich doch nicht auf den Verkehr konzentrieren;

... dann denke ich, dass ich offensichtlich geradezu überirdische Fähigkeiten haben muss. Ich kann das alles.
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Epaminaidos
Beitrag 21.02.2020, 10:36
Beitrag #395


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Zitat (rapit @ 21.02.2020, 10:17) *
Es muss eine im Sinne von § 45 Abs. 9 StVO sein:
Zitat
Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen sind nur dort anzuordnen, wo dies auf Grund der besonderen Umstände zwingend erforderlich ist. Dabei dürfen Gefahrzeichen nur dort angeordnet werden, wo es für die Sicherheit des Verkehrs erforderlich ist, weil auch ein aufmerksamer Verkehrsteilnehmer die Gefahr nicht oder nicht rechtzeitig erkennen kann und auch nicht mit ihr rechnen muss. Insbesondere Beschränkungen und Verbote des fließenden Verkehrs dürfen nur angeordnet werden, wenn auf Grund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung der in den vorstehenden Absätzen genannten Rechtsgüter erheblich übersteigt. ...


Der Knackpunkt ist der Teil "Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung der in den vorstehenden Absätzen genannten Rechtsgüter erheblich übersteigt"

Was sind diese in den "vorstehenden Absätzen genannten Rechtsgüter"?
Zum Beispiel Absatz 1, Satz 2 Ziffer 3: Beeinträchtigung der Wohnbevölkerung durch Lärm und Abgase.

Und was ist eine "Gefahrenlage"?
Abstrakt gesprochen handelt es sich um die Gefahr einer Beeinträchtigung von Rechtsgütern. Der Begriff bezieht sich nicht nur auf eine Gefahr im Sinne der Verkehrssicherheit.

Wenn an einer Straße also eine erheblich höhere Gefahr besteht, dass die Wohnbevölkerung durch Lärm und Abgase erheblich stärker als normal beeinträchtigt wird, ist eine Geschwindigkeitsbegrenzung zulässig. Wenn das ständig passiert, ist die Gefahr verwirklicht und die Begrenzung erst recht zulässig.
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Kühltaxi
Beitrag 21.02.2020, 11:03
Beitrag #396


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Zitat (rapit @ 21.02.2020, 10:33) *
Zitat (Kühltaxi @ 21.02.2020, 10:18) *
Du wirst wohl viele neue bekommen.

Ja, das fürchte ich auch.
Zitat (Kühltaxi @ 21.02.2020, 10:18) *
Ebenso die Gerichte. Wie stellst du dir vor daß das zu bewältigen ist?

Durch Schaffung von Arbeitsplätzen. Hier wie dort...
Anders geht es nicht.

Das geht aber nur langsam, wenn überhaupt (gibt's genug Juristen? Jurastudienplätze?), die "Flut" wird schnell kommen. Bei jetzt schon kaum zu bewältigender Überlastung. Da hat die Legislative in Form der Länder nicht "vom Ende her" gedacht. Das Einspruchsrecht einschränken geht wohl auch eher nicht in so einem Fall wo die Existenz des Einzelnen auf dem Spiel steht, zum Glück. Überhaupt ein Glück daß solche hau-drauf-Politik ein paar rechtsstaatliche Grenzen und Hindernisse im "reibungslosen Vollzug" hat.

Btw, von unserer meistschreibenden Frau die nebenan Mod(ine) ist:
Zitat
Zitat

Und wehe, wenn das so sein wird. Dann hagelt es Fahrverbote!

Dann wird aber auch das Forum hier wieder „belebt“... :ninja:

Nicht daß das auf Kosten von hier geht! laugh2.gif
Der mit den hagelnden FVs (gleiche Idee wie ich) ist übrigens Polizist (und auch Mod). Da wird das wohl auch eher kritisch gesehen.


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Doc aus Bückeburg
Beitrag 21.02.2020, 11:07
Beitrag #397


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Zitat (Schlau Meier @ 21.02.2020, 08:40) *
Wer mit 180km/h überholt darf erst dann einscheren, wenn für den Überholten dann der Sicherheitsabstand reicht. Und dieser sieht dann auch das 100km/h-Schild.

Wenn auch ER das "100"-Schild sieht muss das ja noch nicht heißen, dass er ebenfalls vorhat, vor dem Schild den Anker zu werfen.

Ich wäre ja gespannt wie ein Richter das sieht, wenn ich das 160 fahrende Fahrzeug mit 180 überhole, 80 Meter vor ihm einschere und unmittelbar danach voll in die Eisen steige.
.
Ich schätze mal, ich bin im Fall einer Kaltverformung mit mindestens zweidrittel Mithaftungsanteil dabei.... whistling.gif

Ich plädiere ja schon seit Anno 1880 dafür, Geschwindigkeitsbeschränkungen so zu beschildern wie die Bahndas macht:
Keine "Trichter", keine "faktischen Toleranzzonen" , sondern genau DAS ausschildern, was man erreichen will
- EINE EINZIGE Vorankündigung im Bremswegabstand zur eigentlichen Beschränkung;
- die Beschränkung GENAU an der Stelle, ab der sie gelten soll.

Dann könnte man meinetwegen auch gern den Blitzer direkt am Schild anordnen.

Doc


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Es gibt Dinge, die muss man glauben, um sie sehen zu können,
und es gibt Dinge, die muss man sehen, um sie glauben zu können.
Und dann gibt es noch ein paar Dinge, die kann man einfach nicht glauben, obwohl man sie sieht!
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Schlau Meier
Beitrag 21.02.2020, 11:15
Beitrag #398


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Zitat (Doc aus Bückeburg @ 21.02.2020, 11:07) *
Zitat (Schlau Meier @ 21.02.2020, 08:40) *
Wer mit 180km/h überholt darf erst dann einscheren, wenn für den Überholten dann der Sicherheitsabstand reicht. Und dieser sieht dann auch das 100km/h-Schild.

Wenn auch ER das "100"-Schild sieht muss das ja noch nicht heißen, dass er ebenfalls vorhat, vor dem Schild den Anker zu werfen.

Nein, aber er muss damit rechnen, dass Du das tust.

Edit/Ergänzung:
Zitat (Doc aus Bückeburg @ 21.02.2020, 11:07) *
- EINE EINZIGE Vorankündigung im Bremswegabstand zur eigentlichen Beschränkung;
- die Beschränkung GENAU an der Stelle, ab der sie gelten soll.

Sichtfahrgebot?
Wir sind hier nicht bei der Eisenbahn, da wird das tatsächlich so gemacht - da gibts aber auch kein Sichtfahrgebot. Edit: Zumindest im Regelfall bei Zugfahrten
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Frank999
Beitrag 21.02.2020, 11:17
Beitrag #399


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Zitat (Kühltaxi @ 21.02.2020, 08:44) *
Wir haben anscheinend nur noch Verkehrsmasochisten hier. Leute, ihr seid alle betroffen, wacht auf.

Das Verkehrsportal ist für ALLE Verkehrsteilnehmer. Dazu gehören zu Fuß Gehende genauso dazu wie Radfahrer, und weitere Mobilitätsarten.

Die Vorherrschaft der Autos muß auf ein normales Maß reduziert werden.
Zu gut kenne ich Aussagen wie: "Als Radfahrer müssen sie ganz am Rand fahren".
Oder auch: "Sie sind doch Radfahrer. Da müssen sie warten".
"Autos haben Vorfahrt!!!" sagte erst neulich ein Rentner zu mir.

Also: Wir brauchen zusätzlich zu schärferen Regeln auch eine Verpflichtung, sich neues Wissen anzueignen und neue Regeln zu berücksichtigen.

Und ja: Ich nutze mehrere Mobilitätsarten und bin zeitweise auch Autofahrer.
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rapit
Beitrag 21.02.2020, 11:19
Beitrag #400


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Zitat (Doc aus Bückeburg @ 21.02.2020, 11:07) *
wenn ich das 160 fahrende Fahrzeug mit 180 überhole, 80 Meter vor ihm einschere und unmittelbar danach voll in die Eisen steige.

Die Richtgeschwindigkeit ist ja auch 130.

Und sowieso, warum fährst Du mit einem Diesel so schnell?

narr.gif scared.gif


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Regelflecken, Abbiegetaschen, feindliches Grün, Idealfahrer, "faktische Fußgängerzonen", Kletterweichen, Bettelampeln, Lückenampeln, ... - es gibt Sachen, die gibt es nur im Straßenverkehr
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