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> Geschwindigkeit geschätzt verkehrsberuhigter Bereich
diggy'd
Beitrag 10.11.2009, 08:29
Beitrag #1


Neuling
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Hallo,

eine Freundin von mir ist gestern durch einen verkehrsberuhigten Bereich gefahren und war wohl etwas zu schnell. Auf einmal kam ein Polizist auf sie zugestürmt und hat sie angehalten, dieser Zeitgenosse war wohl auch ziemlich unfreundlich und hat das ganze behandelt als ob es ein Kapitalverbrechen wäre. Er hat ihr vorgeworfen, dass sie über 30 km/h gefahren ist, eine Messung kann er natürlich nicht vorweisen. Stimmt es, dass Polizisten in einem verkehrsberuhigten Bereich die Geschwindigkeit schätzen dürfen? Dann dürfte ich das ja theoretisch auch und könnte wahllos Leute anzeigen.

Um die Strafe wird sie sicher nicht mehr rum kommen, da sie die 15 € bereits bezahlt hat, darum geht es auch eigentlich nicht, mich interessiert viel mehr, ob der Polizist recht hatte.
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Jens
Beitrag 10.11.2009, 08:37
Beitrag #2


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Zitat
BayObLG v. 20.10.2000:
1.Die Feststellung der Geschwindigkeit eines Kfz durch Schätzung eines Polizeibeamten ist möglich; diesen Schätzungen ist jedoch mit Vorsicht zu begegnen

2. Es bestehen jedenfalls dann keine Bedenken gegen die Zulässigkeit einer Geschwindigkeitsermittlung durch Schätzung eines Polizeibeamten, wenn dem Betroffenen nicht zur Last gelegt wird, eine bestimmte Geschwindigkeit gefahren zu sein, sondern durch Schätzung lediglich festgestellt wird, daß ein Betroffener wesentlich schneller als Schrittgeschwindigkeit gefahren ist.
Quelle: http://verkehrslexikon.de/Texte/Geschwindigkeit11.php


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diggy'd
Beitrag 10.11.2009, 08:59
Beitrag #3


Neuling
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Danke Jens,

hätte gedacht, dass das nur die Ösis dürfen. Wenn ich das richtig lese, steht da "durch Dritte" heißt ich darf das auch :-)
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Wollf_0708
Beitrag 10.11.2009, 09:33
Beitrag #4


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Moin diggy`d

Heiteres Geschwindigkeitsschätzen
Ich darf/kann das auch und bin kein Ösi smile.gif .

Der Nachbar gegenüber hat oft Frühschicht.
Um 5:20 Uhr werde ich mitunter wach, weil er die Garage öffnet, das Auto herausfährt, Garage wieder schliesst und weg fährt.
Die nächste Kreuzung ist ca. 25-30 Meter entfernt.
Von der Garage bis zur Kreuzung schaltet er mit wenig Drehzahl vom ersten in den zweiten Gang.
An der Kreuzung -recht gut und schnell einsehbar, ob evtl. ein anderer VT auch schon auf der Strasse ist-, hat er sicher 25 bis 35 km/h auf dem Tacho.
Hat seine Frau Frühschicht, merke ich es daran: Sie fährt von der Garage bis zu Kreuzung im ersten Gang, bei logischerweise höheren Drehzahlen.

Also bereits akustisch kann man die Geschwindigkeit abschätzen. (In gewissen Maßen, wohlgemerkt.)


Jetzt zum 15 Euro-Knöllchen:
Meines Erachtens kann Jeder visuell abschätzen, ob ein Fahrzeug Schrittgeschwindigkeit (4 bis 6 km/h) oder merklich und sichtbar schneller fährt.

Ob ein Ösi- police.gif allerdings abschätzen kann, ob ein KFZ 70 oder 78,5 km/h schnell auf der Strasse fährt, wage ich zu bezweifeln.
Dieser wäre längst bei Gottschalks Wetten Dass aufgetreten laugh2.gif


Also möge die Freundin die 15 Euro als billiges (preisgünstiges) Lehrgeld ansehen und es nicht bei höheren Geschwindigkeitsbeschränkungen erneut testen; das wird i.d.R. und u.U. etwas teurer.


Grüße
WolFgang
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JTH
Beitrag 10.11.2009, 10:05
Beitrag #5


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Es ist durchaus zulässig, daß ein deutliches Überschreiten der Schrittgeschwindigkeit geschätzt wird. Egal wie hoch die Geschwindigkeit geschätzt wird, kommt jedoch immer geringste Verwarnungssatz für innerörtliche Geschwindigkeitsverstöße (15€) zum Tragen.


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Grüße aus dem Allgäu - JTH



Das Leben geht zu schnell zum Rasen
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