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> Neue Verkehrszeichen, Scheuers StVO-Novelle
janr
Beitrag 21.10.2019, 09:00
Beitrag #151


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Ich kann mir vorstellen, daß wegen mancher Kreuzungen und sehr spitzer Winkel der Passus dazu gehören soll, denn wenn man bei einem Spitzen Winkel die 5 m abschreitet ist man sehr nahe an der Kreuzung.
Dies wird aber so selten sein, daß dies ein Schmarrn ist. Da kann man dann örtlich per Schild klar stellen.

Aber das ist doch mal wieder Oberka**e mad.gif


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Es gibt zwei Arten an Menschen.
Die einen haben Stil, die anderen keinen T4


Aus Protest die Afd zu wählen weil einem die aktuelle Politik nicht gefällt ist wie
im Wirtshaus aus dem Klo zu saufen weil einem das dortige Bier nicht schmeckt.
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rapit
Beitrag 21.10.2019, 09:19
Beitrag #152


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Zitat (janr @ 21.10.2019, 10:00) *
daß wegen mancher Kreuzungen und sehr spitzer Winkel

jaja, genau. Und dabei hat man mach andere Kreuzung/Einmündung vergessen wallbash.gif


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Kuli
Beitrag 22.10.2019, 10:53
Beitrag #153


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Mich stört das Wörtchen "oder". Wäre "und" nicht eindeutiger gewesen? Ich denke mal, so ist es im Endeffekt gemeint gewesen, dass der "ungünstigere" Wert letztendlich zählt.
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ukr
Beitrag 22.10.2019, 11:15
Beitrag #154


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Ziel war m.W., dass eine Regelung für den Fall getroffen wird, dass die Eckausrundung (tolles Oxymoron) so groß ist, dass der Schnittpunkt irgendwo in der Mitte der Kreuzung liegt und man 5m davon entfernt immernoch auf der Kreuzung parken würde. whistling.gif
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ks-film
Beitrag 22.10.2019, 15:20
Beitrag #155


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Und was gilt hier?
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SeriousSam
Beitrag 22.10.2019, 23:29
Beitrag #156


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Da sollte man natürlich alle abschleppen lassen weil sich auf allen Grundstücken im Umkreis genug Platz findet um Stellpläzte zu errichten whistling.gif
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iru
Beitrag 23.10.2019, 08:17
Beitrag #157


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Zitat (rapit @ 21.10.2019, 09:49) *
Ist halt blöd, wenn eine Straße in einer Kurve auf einen Knotenpunkt geführt wird...
Das ist aber heute auch schon blöd.
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ulm
Beitrag 23.10.2019, 09:05
Beitrag #158


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Das ganze Problem wird doch erst zum Problem,
Zitat
soweit in Fahrt-richtung rechts neben der Fahrbahn ein Radweg baulich angelegt ist, der als solcher entweder mit Zeichen 237, 240 oder 241 benutzungspflichtig angeordnet oder mit dem Sinnbild „Radverkehr“ gekennzeichnet ist.“

Daher sehe ich zwar alleine durch das Wort "oder" einen massiven handwerklichen Fehler der Praktikantentruppe, da nicht festgelegt ist, wer entscheiden darf, wann welche "oder"-Option angewandt wird. Trotzdem stellt sich das Problem der Verkürzung in der Realität eher selten, da ja der rechtsseitige Radweg zwingende Voraussetzung für das "oder möglicherweise verlängerte" Parkverbot ist.


Das nächste Problem an diesem Pfusch-Entwurf ist der in der Querstraße rechtsseitige Zweirichtungsradweg.
Wenn ich aus einer untergeordneten Straße (oder gar aus einem vBb) in eine Straße mit Radweg einfahren will, sehe ich trotz der StVO-Novelle mit "Radverkehrsförderung" immer noch nicht ob von rechts ein Gegenverkehrs-Radler kommt. wallbash.gif
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iru
Beitrag 23.10.2019, 09:52
Beitrag #159


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Vielleicht bin ich ja zu sehr in der Informatikwelt verfangen, aber die Bedeutung von "oder" ist doch eigentlich relativ klar, oder ( happy.gif )?
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ulm
Beitrag 23.10.2019, 10:04
Beitrag #160


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Auich der IT-ler hat das Problem, denn er weiss ja gar nicht wer diese Verknüpfung anspringen darf.
Zitat (ulm @ 23.10.2019, 10:05) *
da nicht festgelegt ist, wer entscheiden darf, wann welche "oder"-Option angewandt wird.

Ohne zuführende Sprungroutine ist der nachfolgende Programmcode einfach nur Ballast.
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iru
Beitrag 23.10.2019, 10:14
Beitrag #161


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Hmm,

CODE
if( VT.position( "bis zu je 5 m von den Schnittpunkten der Fahrbahnkanten" ) || VT.position( "bis zu je 2 m vor Beginn der Eckausrundung" ) ) {
std::cerr << "Das Parken ist unzulässig" << std::endl;
}
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Gast_Georg_g_*
Beitrag 23.10.2019, 10:25
Beitrag #162





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Zitat (ulm @ 23.10.2019, 10:05) *
Daher sehe ich zwar alleine durch das Wort "oder" einen massiven handwerklichen Fehler der Praktikantentruppe, da nicht festgelegt ist, wer entscheiden darf, wann welche "oder"-Option angewandt wird. Trotzdem stellt sich das Problem der Verkürzung in der Realität eher selten, da ja der rechtsseitige Radweg zwingende Voraussetzung für das "oder möglicherweise verlängerte" Parkverbot ist.

In dem Fall des rechts verlaufenden Radweges kann ich das Problem nicht nachvollziehen. Hier gilt der verlängerte Abstand beim Parken, wenn der Radweg "entweder mit Zeichen 237, 240 oder 241 benutzungspflichtig angeordnet oder mit dem Sinnbild „Radverkehr“ gekennzeichnet ist". Ich finde es ist klar, dass eines der genannten Merkmale ausreicht. Wie sollte eine andere Lesart aussehen?

Anders ist es beim Wortlaut "Das Parken ist unzulässig vor und hinter Kreuzungen und Einmündungen bis zu je 5 m von den Schnittpunkten der Fahrbahnkanten oder bis zu je 2 m vor Beginn der Eckausrundung".

Hier ist die Frage, ob man sich das nach Belieben aussuchen kann oder ob der jeweils restriktivere Wert gilt.
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ulm
Beitrag 23.10.2019, 10:27
Beitrag #163


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If Eckenausrundung = 4 Meter.
Ist es dann überhaupt beabsichtigt, dass nun auf 6 Metern das Parken verboten ist? think.gif

Warum schreibt man nicht einfach "Das Parken ist unzulässig vor und hinter Kreuzungen und Einmündungen bis zu je 5 m von den Schnittpunkten der Fahrbahnkanten und auch bis zu je 2 m vor Beginn der Eckausrundung".
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Gast_Georg_g_*
Beitrag 23.10.2019, 10:35
Beitrag #164





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Zitat (ulm @ 23.10.2019, 11:27) *
If Eckenausrundung = 4 Meter.
Ist es dann überhaupt beabsichtigt, dass nun auf 6 Metern das Parken verboten ist?

Wie kommst du jetzt auf 4 bzw. 6 Meter? Ohne rechten Radweg sind es 2 bzw. 5 Meter, mit rechtem Radweg sind es 5 bzw. 8 Meter.
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ulm
Beitrag 23.10.2019, 11:01
Beitrag #165


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Es ging nur darum, dass bei einer Vier-Meter-Eckenausrundung doch wieder der Schutzzweck verfehlt wird, da dann weniger als fünf Meter freigelassen werden müssen. Oder eben auch nicht. Je nach Betrachtungswinkel.
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dazydee
Beitrag 24.10.2019, 12:27
Beitrag #166


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Ich versuche gerade das Folgende geistig zu durchdringen:

§ 44 wird wie folgt geändert:
...
c) Folgender Absatz 6 wird angefügt:
„(6) Zuständig für den Erlass von verkehrsrechtlichen Anordnungen nach dieser Verordnung auf den mit Zeichen 330.1 und 330.2 gekennzeichneten Autobahnen in der Baulast
des Bundes und auf Bundesstraßen in Bundesverwaltung ist das Fernstraßen-Bundesamt.
Das Fernstraßen-Bundesamt kann seine Aufgaben der auf Grund des Infrastrukturgesellschaftserrichtungsgesetzes beliehenen Gesellschaft privaten Rechts ganz oder teilweise
übertragen.
Das Fernstraßen-Bundesamt oder die auf Grund des Infrastrukturgesellschaftserrichtungsgesetzes beliehene Gesellschaft privaten Rechts treten im Rahmen ihrer Zuständigkeit in vor dem 1. Januar 2021 eingeleitete Verwaltungsverfahren ein. Absatz 2 ist auf die in Satz 1 genannten Straßen nicht anzuwenden. Abweichend von Absatz
3 erteilt das Fernstraßen-Bundesamt oder die auf Grund des Infrastrukturgesellschaftserrichtungsgesetzes beliehene Gesellschaft privaten Rechts die Erlaubnis nach § 29 Absatz
2, wenn die Veranstaltung ausschließlich auf den mit Zeichen 330.1 und 330.2 gekennzeichneten Autobahnen in der Baulast des Bundes stattfindet. § 46 Absatz 2a bleibt unberührt.“



- Wenn das Fernstraßen-Bundesamt seine Aufgaben ganz an an eine GmbH übergibt, kann diese private Firma verkehrsrechtlich Anordnungen treffen?

- Die Polizei ist durch die StVO dann nicht mehr befugt, auf den mit Zeichen 330.1 und 330.2 gekennzeichneten Autobahnen in der Baulast
des Bundes und auf Bundesstraßen in Bundesverwaltung, den Verkehr zu regeln und bei Gefahr im Verzug zur Aufrechterhaltung der Sicherheit oder Ordnung des Straßenverkehrs an Stelle der an sich zuständigen Behörden tätig werden und vorläufige Maßnahmen treffen? (Absatz 2 ist auf die in Satz 1 genannten Straßen nicht anzuwenden)

- Ist die beliehene Gesellschaft privaten Rechts an die VwV-StVO gebunden, oder darf sie machen wie sie gerade will?

- Die beliehene Gesellschaft privaten Rechts darf sich ein Picknick in weiß auf "ihrer" Autobahn genehmigen, wenn sie lustig ist?


Kommt das euch auch komisch vor, oder verstehe ich da was komplett falsch?


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rapit
Beitrag 24.10.2019, 13:32
Beitrag #167


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So ist das nicht gemeint... whistling.gif


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ulm
Beitrag 24.10.2019, 13:39
Beitrag #168


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@dazydee:
Du siehst das vollkommen richtig!

Was ich schon bei den "Verkehrshelfern" in den BF4-Fahrzeugen für kritisch halte, ist bei den PPP-Autobahnen der geplante Wahnsinn.

Hier werden keinerlei Befähigungsnachweise oder Ausbildungen verlangt, die können dann Schilder aufhängen, wie sie lustig sind.
Ein generelles Tempolimit? Aber bitte doch.
60km/h für Lkw und Überholverbot? Prima, dann halten die mittlere und die linke Fahrspur ewig und ich muss nur die rechte Fahrspur sanieren. Geld gespart und Gewinn maximiert.

Die Gültigkeit der VwV-StVO wird in Teilen vorhanden sein, aber eben nicht zur Gänze. Details klären dann in den nächsten achtundzwölfig Jahren die Verwaltungs- und Zivilgerichte. Außerdem muss ja dann auch noch die Gebührenordung für Maßnahmen im Straßenverkehr angepasst werden. Oder die Betreiber legen eigene Tarife fest... whistling.gif
"Hier gilt die StVO" wird es dann wohl nicht nur auf Supermarkt-Parkplätzen geben, sondern auch auf privat betriebenen Autobahnen.

Mir schwant übles...
...aber es passt einfach zur "Qualität" des restlichen STVO-Entwurfes.
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SeriousSam
Beitrag 24.10.2019, 14:32
Beitrag #169


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Zitat (ulm @ 24.10.2019, 14:39) *
60km/h für Lkw und Überholverbot? Prima, dann halten die mittlere und die linke Fahrspur ewig und ich muss nur die rechte Fahrspur sanieren. Geld gespart und Gewinn maximiert.

"Hier gilt die StVO" wird es dann wohl nicht nur auf Supermarkt-Parkplätzen geben, sondern auch auf privat betriebenen Autobahnen.

Und die Vertragsstrafen bei Verstoß gegen die AGB-STVO sind dann 4-stellig whistling.gif
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rapit
Beitrag 24.10.2019, 15:56
Beitrag #170


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Zitat (ulm @ 24.10.2019, 14:39) *
...ist bei den PPP-Autobahnen der geplante Wahnsinn.

Hier werden keinerlei Befähigungsnachweise oder Ausbildungen verlangt, die können dann Schilder aufhängen, wie sie lustig sind.

Ja das ist schon lustig. Jeder Supermarktparkplatzeigentümer oder jeder Parkhausbetreiber muss eine Genehmigung der SVB für jedes Verkehrszeichen einholen, dass er wirksam aufhängen will.

Ansonsten gilt auch hier: von Privat aufgehängte Schilder sind nichtig.

Auf der Autobahn soll das dann gehen?

Aber, wer, wenn die Polizei nicht kontrollieren darf (Kontrollen dienen ja der Sicherheit und Ordnung, ist ja extra ausgenommen), wer kontrolliert dann? Keiner?


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dazydee
Beitrag 24.10.2019, 16:47
Beitrag #171


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und ich hatte gehofft, ich läge falsch...


Apropos SVB: Ist das Fernstraßen-Bundesamt überhaupt eine SVB? Das wird ja sonst nach Maßgabe der Landesrechte festgesetzt.

Hat eine A23-GmbH überhaupt das recht VZ anzuordnen und aufzustellen? Oder geht das nicht, weil das nach §44 nur die Stellen dürfen, denen nach Landesrecht die Zuständigkeit übertragen wurde (kann eine GmbH eine solche Stelle sein)?

Als Nicht-SVB fallen ja fast alle Rechte und Beschränkungen des §45 aus, weil diese sich nur an SVBs richten. (Als Nicht-SVB gilt ja §33, nach dem man keine VZ oder Ähnliches aufstellen darf)


Edit: Ach ich sehe gerade, das der Absatz 11 zum §45 zugefügt werden soll, der versucht das Dilemma zu lösen. Leider hat man die beliehenen Gesellschaften privaten Rechts vergessen...


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ulm
Beitrag 24.10.2019, 17:43
Beitrag #172


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Du hast doch nicht ernsthaft geglaubt, dass dieser Entwurf sinnvoll, schlüssig, vollständig und rechtssicher ist? think.gif
Solange die nicht @ukr und @rapit bei der Erstellung des Entwurfs einbinden, kann das doch nichts werden. Zumindest nicht mit dem derzeit verwendeten "Fach"personal. Ich bin ehrlich: Ich verstehe es einfach nicht, warum da so rumgemurkst wird. Die schreiben seitenlange Begründungen zu den einzelnen §§, merken aber dabei nicht, was sie alles damit an Unsauberkeiten und Widersprüchen mit bestehenden Regelungen in die StVO hineinbasteln.
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dazydee
Beitrag 24.10.2019, 19:18
Beitrag #173


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Nun ja, ich hatte nicht mit diesem Ausmaß gerechnet. Das ist neu.

Da fehlt ja teilweise das Wissen über die Definition grundlegender Begriffe. Ich erwarte immer noch einen Passus zu finden, wo Fahrbahn mit Straße verwechselt wird.


Die Regeln für den Verkehr auf Radschnellwegen werden noch nachgereicht, oder?


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henpara
Beitrag 25.10.2019, 07:30
Beitrag #174


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Zitat
Ich verstehe es einfach nicht, warum da so rumgemurkst wird.

Weil Jobs dort total unterbezahlt sind.
Gute Leute gehen doch nicht für 1.800 netto arbeiten. Solche Leute braucht man aber für Optimierungsprobleme dringend. Ebenso für eine strukturierte StVo.
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Tinu
Beitrag 25.10.2019, 07:49
Beitrag #175


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Zitat (henpara @ 25.10.2019, 08:30) *
Gute Leute gehen doch nicht für 1.800 netto arbeiten.
...sondern machen das sogar kostenlos im VP. Nennt sich Betatesting (oder Crowdtesting) und wird z.B. von Microsoft seit langem erfolgreich und kostengünstig bei der Windows-Entwicklung eingesetzt.


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Gruß
Martin
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rapit
Beitrag 25.10.2019, 08:56
Beitrag #176


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Zitat (ulm @ 24.10.2019, 18:43) *
Solange die nicht @ukr und @rapit bei der Erstellung des Entwurfs einbinden, kann das doch nichts werden.

Danke für die Blumen... Aber wenn sie uns einbinden würden, würde es auch nichts. Da käme zu oft: "das geht einfach nicht!"
Und das will man in der Politik nicht hören. whistling.gif

Zitat (dazydee @ 24.10.2019, 20:18) *
Da fehlt ja teilweise grundsätzlich/umfänglich das Wissen über die Definition grundlegender Begriffe.

Und nicht nur das gfehlt crybaby.gif


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Söne spitze Steine
Beitrag 26.10.2019, 04:13
Beitrag #177


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Das

könnte auch missverstanden werden als „Pressluthämmer dürfen nicht überholt werden“.

Zeichen 276 und 295 als Mittelstreifen i.V.m. dem nun konkret vorgeschriebenen Mindestabstand reichen m.E. aus.


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ks-film
Beitrag 26.10.2019, 08:21
Beitrag #178


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Ich könnte mir vorstellen, dass das Verkehrszeichen zB hier zum Einsatz kommen könnte. Die halbe Fahrbahn ist immer (normalerweise mehr als bei StreetView) beparkt. Pkw könnten hier (und machen es auch) Fahrräder überholen, haben aber keine Chance den Sicherheitsabstand näherungsweise einzuhalten.
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Tinu
Beitrag 26.10.2019, 09:57
Beitrag #179


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Wenn der Sicherheitsabstand schon physisch nicht einhaltbar ist, ist das Überholen bereits aufgrund einer allgemeinen Regel verboten und damit ein zusätzliches (redundantes) VZ für das Verbot nicht zulässig. Außerdem wäre der Lerneffekt dadurch kontraproduktiv, weil sich dann im Umkehrschluss einprägt, dass dann wohl das Überholen auch auf engen Strecken grundsätzlich zulässig ist, wenn es nicht zusätzlich beschildert wird.


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Mueck
Beitrag 26.10.2019, 22:58
Beitrag #180


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Zitat (Tinu @ 26.10.2019, 10:57) *
Wenn der Sicherheitsabstand schon physisch nicht einhaltbar ist, ist das Überholen bereits aufgrund einer allgemeinen Regel verboten und damit ein zusätzliches (redundantes) VZ für das Verbot nicht zulässig. Außerdem wäre der Lerneffekt dadurch kontraproduktiv, weil sich dann im Umkehrschluss einprägt, dass dann wohl das Überholen auch auf engen Strecken grundsätzlich zulässig ist, wenn es nicht zusätzlich beschildert wird.
Damit haste eigentlich recht ...
Ich überlege dennoch, ob ich es demnächst mal als Forderung in die Runde werfe, es an einer Stelle aufzustellen, die demnächst erst gebaut wird, die ich hier schon thematisiert habe, vielleicht weckt es ja doch noch paar Leute auf ...
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Kühltaxi
Beitrag 27.10.2019, 06:12
Beitrag #181


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Zitat (rapit @ 21.10.2019, 08:49) *
Der Beginn der Eckausrundung ist genau dort, wo der Bordstein nicht mehr exakt ungefähr gerade verläuft.

Ist halt blöd, wenn eine Straße in einer Kurve auf einen Knotenpunkt geführt wird...

Dann wollen die Straßenbauer gerade bei Neubauten das manchmal extraschön gestalten und bauen eine sich kontinuierlich zuziehende "Hundskurve" in die Rundung ohne einen irgendwie festzustellenden Anfang. Da gibt's dann auch kein "ungefähr" mehr. laugh2.gif Zugegebenermaßen ist eine Schnittpunktfindung da aber auch nicht wesentlich einfacher. Ideal wären, zumindest überall wo es nicht eindeutig und sofort zu erkennen ist, Markierungen an den Bordsteinen ab wo man nicht mehr darf.


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ukr
Beitrag 06.11.2019, 19:59
Beitrag #182


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Na da...

https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktu...novelle-1688854
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ks-film
Beitrag 06.11.2019, 21:42
Beitrag #183


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Zitat
Das hat das Kabinett mit der Änderung der Straßenverkehrsordnung beschlossen.

Ich kenn mich da nicht so aus...
Ist das jetzt beschlossen und die StVO angepasst? Muss es noch ins Bundesgesetzblatt? Gibt es noch Anhörungen und Änderungen?
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hk_do
Beitrag 07.11.2019, 00:47
Beitrag #184


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Das tritt nach meiner Kenntnis … ist das sofort, unverzüglich. scared.gif

halt, nein:

Das Kabinett ist da so direkt garnicht für zuständig, das Verkehrsmysterium muss es erlassen und der Bundesrat muss vorher zustimmen.

Dann wird die Änderungsverordnung im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und da steht dann auch drin, ab wann die Änderungen gelten sollen.

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MisterOJ
Beitrag 07.11.2019, 08:30
Beitrag #185


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Zitat (ulm @ 24.10.2019, 18:43) *
Du hast doch nicht ernsthaft geglaubt, dass dieser Entwurf sinnvoll, schlüssig, vollständig und rechtssicher ist? think.gif

Diese Adjektive sind ein grundsätzlicher & nicht-lösbarer Widerspruch zu allen StVO-Novelierungen der jüngsten Vergangenheit sowie zum BMVI an sich thread.gif

Zitat (ulm @ 24.10.2019, 18:43) *
Solange die nicht @ukr und @rapit bei der Erstellung des Entwurfs einbinden, kann das doch nichts werden.

...ich würde dan noch weiter gehen... mir fallen hier im VP noch weitere Fachleute ein.

--> vielleicht sollte das BMVI diese VP-Fachleute in ihren festen Beraterkreis einbinden oder besser noch ...diese VP-Fachleute bilden eine Art Qualitätssicherungs-Arbeitskreis, der alle diese BMVI-Novelierungen fachlich prüft und frei gibt - so als Art 'Endkontrolle'. Und was da halt durchfällt dringt da erst gar nicht nach draußen.

Zitat (ulm @ 24.10.2019, 18:43) *
Ich bin ehrlich: Ich verstehe es einfach nicht, warum da so rumgemurkst wird. Die schreiben seitenlange Begründungen zu den einzelnen §§, merken aber dabei nicht, was sie alles damit an Unsauberkeiten und Widersprüchen mit bestehenden Regelungen in die StVO hineinbasteln.

Entweder das schreiben reine Juristen ohne Fachintergrund oder es sind einfach Verwaltungsbeamte ohne Fachhintergrund

Aber auch ich bin mal ehrlich: es geht dem Minister (wie seinen Vorgängern) doch gar nicht um eine wirkliche sinnhafte StVO-Novelle (so wie es auch nicht wirklich um eine Schilderwald-Lichtung ging), sondern nur um pressewirksam verkaufbare Symbolpolitik. wallbash.gif


Zitat (dazydee @ 24.10.2019, 20:18) *
Nun ja, ich hatte nicht mit diesem Ausmaß gerechnet. Das ist neu.

naja - Unfähigkeit und Unwissen sind halt degenerativ


Zitat (rapit @ 25.10.2019, 09:56) *
Aber wenn sie uns einbinden würden, würde es auch nichts. Da käme zu oft: "das geht einfach nicht!"

Dann war die politisch gewollte Änderung wohl nicht gut durchdacht...

Zitat (rapit @ 25.10.2019, 09:56) *
Und das will man in der Politik nicht hören. whistling.gif

jaja - kein Wunder was dann rauskommt whistling.gif


Zitat (hk_do @ 07.11.2019, 01:47) *
Das tritt nach meiner Kenntnis … ist das sofort, unverzüglich. scared.gif

Ich hab da grad ein Dejavu blink.gif

@hk_do: nicht das du damit jetzt einen Bürger-Ansturm auf das BMVI ausgelöst hast (und die Bürger nun den Minister "in die Berge schicken" rolleyes.gif )

Zitat (hk_do @ 07.11.2019, 01:47) *
...das Verkehrsmysterium ..

passendes Synonym für´s BMVI laugh2.gif


OJ wavey.gif


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rapit
Beitrag 07.11.2019, 10:44
Beitrag #186


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Zitat (MisterOJ @ 07.11.2019, 08:30) *
bilden eine Art Qualitätssicherungs-Arbeitskreis, der alle diese BMVI-Novelierungen fachlich prüft und frei gibt - so als Art 'Endkontrolle'.

Da wäre dann seit vielen Jahren so gut wie nichts mehr freigegeben worden... rolleyes.gif


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MisterOJ
Beitrag 07.11.2019, 12:19
Beitrag #187


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Zitat (rapit @ 07.11.2019, 11:44) *
Da wäre dann seit vielen Jahren so gut wie nichts mehr freigegeben worden... rolleyes.gif

Ja eben - aber uns (nicht nur uns VP´lern sondern auch uns Normalo-VT) wäre viel Unfug und Murks erspart worden... sadwalk.gif


OJ wavey.gif


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Doc aus Bückeburg
Beitrag 07.11.2019, 12:26
Beitrag #188


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Die "Normalos" juckt das aber nicht weiter:
Die fahren nämlich nicht nach StVO, sondern so, wie sie schon immer gefahren sind... whistling.gif

Doc


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Es gibt Dinge, die muss man glauben, um sie sehen zu können,
und es gibt Dinge, die muss man sehen, um sie glauben zu können.
Und dann gibt es noch ein paar Dinge, die kann man einfach nicht glauben, obwohl man sie sieht!
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haschee
Beitrag 07.11.2019, 13:28
Beitrag #189


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Würde mich auch zur Verfügung stellen Geschwurbel auf Lücken, tote Verweisungen und Interpretationen zu untersuchen.

Also das, was die Umweltplakettenthematik auch nach der 3. Verschlimmbesserung immer noch hat.

Aber, die tote Verweisung interessiert im Ministerium niemand... crybaby.gif
Hintergrund: Im Prinzip, dürften Kfz Werkstätten keine Plaketten ausgeben. shutup.gif

@dazydee:
Das ist wirklich schon üblich, so etwas. Die "km" Schilder, die Umweltplaketten...
Von daher überrascht das hier vermutlich echt niemanden mehr.


--------------------
Dummheit ist ein gefährlicherer Feind des Guten als Bosheit. Gegen das Böse läßt sich protestieren, es läßt sich bloßstellen, es läßt sich notfalls mit Gewalt verhindern, das Böse
trägt immer den Keim der Selbstzersetzung in sich, indem es mindestens ein Unbehagen im Menschen zurückläßt. Gegen die Dummheit sind wir wehrlos. Weder mit Protesten noch mit
Gewalt läßt sich hier etwas ausrichten; Gründe verfangen nicht; Tatsachen, die dem eigenen Vorurteil widersprechen, brauchen einfach nicht geglaubt zu werden – in solchen Fällen wird
der Dumme sogar kritisch, und wenn sie unausweichlich sind, können sie einfach als nichtssagende Einzelfälle beiseite geschoben werden. Dabei ist der Dumme im Unterschied zum Bösen
restlos mit sich selbst zufrieden, ja, er wird sogar gefährlich, indem er leicht gereizt zum Angriff übergeht. Daher ist dem Dummen gegenüber mehr Vorsicht geboten als gegenüber dem Bösen.

Quelle: Widerstand und Ergebung
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Kühltaxi
Beitrag 12.11.2019, 11:25
Beitrag #190


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Haben denn immer noch nicht alle "km"-Schilder einen weißen Kleber auf den "km"? rolleyes.gif

Zitat (hk_do @ 07.11.2019, 00:47) *
Das tritt nach meiner Kenntnis … ist das sofort, unverzüglich. scared.gif

Dazu noch etwas OT, aber interessant.... book.gif


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"Es stimmt, die Erde ist die Wiege der Menschheit, aber der Mensch kann nicht ewig in der Wiege bleiben. Das Sonnensystem wird unser Kindergarten."
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rapit
Beitrag 12.11.2019, 13:58
Beitrag #191


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Zitat (Kühltaxi @ 12.11.2019, 11:25) *
Haben denn immer noch nicht alle "km"-Schilder einen weißen Kleber auf den "km"? rolleyes.gif

no.gif


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Mueck
Beitrag 12.11.2019, 16:41
Beitrag #192


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Zitat (Kühltaxi @ 12.11.2019, 11:25) *
Haben denn immer noch nicht alle "km"-Schilder einen weißen Kleber auf den "km"? rolleyes.gif
Quasi fangfrisch ... whistling.gif

Hier ca.
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ukr
Beitrag 13.11.2019, 14:54
Beitrag #193


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Die Drucksache ist online:

https://www.bundesrat.de/drs.html?id=591-19
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Hick-Hack
Beitrag 14.11.2019, 15:51
Beitrag #194


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Danke.

Mein Murks der Tages daraus: "§ 5 Absatz 4 Satz 2 wird durch folgende Sätze ersetzt: [...] An Kreuzungen und Einmündungen kommt Satz 3 nicht zur Anwendung, sofern Rad Fahrende dort wartende Kraftfahrzeuge nach Absatz 8 rechts überholt haben oder neben ihnen zum Stillstand gekommen sind."

Fahrradfahrern, die vollkommen legal an den Fahrzeugen vorbeigerollert sind, steht plötzlich der Mindestabstand nicht mehr zu. Was soll das? Das verleitet doch zu erzieherischen Maßnahmen.
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rapit
Beitrag 14.11.2019, 22:10
Beitrag #195


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Es wird ja kein Rad Fahrender gezwungen, die Autos zu überholen.

Alternative wäre gewesen, dass auch Radlinge 1.5 m von Dosenfahrern Abstand halten müssen. Sonst Überholverbot.


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Hick-Hack
Beitrag 15.11.2019, 07:12
Beitrag #196


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Es wird auch kein Auto Fahrender gezwungen, die Radler zu überholen.

Der Abstand von Radfahrern zu wartenden Autos ist weder Bestandteil des neu gestalteten Satzes noch hat er irgendetwas mit dem Verhältnis zweier fahrender Verkehrsteilnehmer zu tun, das Schutzbedürfnis ist ein völlig anderes. Daa in irgendeiner Weise verbinden zu wollen, ist doch nur ein unlauterer Versuch, dem eigenen Neid angesichts dieses "Vorteils" stattzugeben.

Was ändert sich an der Schutzbedürftigkeit eines Rad Fahrenden, wenn er (teilweise Minuten zuvor) ein paar Autos rechts überholt hat?
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henpara
Beitrag 15.11.2019, 09:48
Beitrag #197


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Zitat
Was ändert sich an der Schutzbedürftigkeit eines Rad Fahrenden, wenn er (teilweise Minuten zuvor) ein paar Autos rechts überholt hat?

Dass der Autofahrer sich schlecht fühlt, weil er nicht vorbeifahren kann.
Außerdem fahren jetzt schon häufig genug Autofahrer absichtlich oder unabsichtlich ganz weit rechts, so dass der gemeine Radfahrer ohnehin nicht von seinem Recht Gebrauch machen kann.
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mir
Beitrag 15.11.2019, 10:02
Beitrag #198


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ist rechts kein Platz, ist meistens links Platz.


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dopero
Beitrag 15.11.2019, 10:03
Beitrag #199


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Zitat (Hick-Hack @ 14.11.2019, 15:51) *
Fahrradfahrern, die vollkommen legal an den Fahrzeugen vorbeigerollert sind, steht plötzlich der Mindestabstand nicht mehr zu. Was soll das? Das verleitet doch zu erzieherischen Maßnahmen.
Wenn das Fahrrad als Tretroller genutzt wir, zählt es nicht mehr als Fahrzeug, sondern als Fortbewegungsmittel welches zum Fußgängerverkehr gehört.
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kleini1976
Beitrag 16.11.2019, 18:09
Beitrag #200


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Hab mal ne Frage, ob das Forum hier meine Ansicht zur neuen BKatV teilt:

Der Regelsatz für das Halten auf Schutzstreifen sind künftig 55 Euro, der Regelsatz für das Halten auf Geh- und Radwegen 10 Euro und für das Parken auf Geh- und Radwegen 55 Euro, richtig? - oder habe ich da was überlesen ? think.gif

Ergänzung:
...und ist das Parken auf einem Geh- und Radweg mit z. B. Zeichen 240 jetzt die BKat-Nummer 52a oder der 144?
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