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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7974 Beigetreten: 30.01.2014 Wohnort: Karlsruhe Mitglieds-Nr.: 71378 ![]() |
In einem Abschnitt hat man gegenüber dem alten Bebauungsplan den Fahrbahnquerschnitt verschmälert, die Nordseite sieht nun so aus: ![]() Kriegsstr. Nordseite zwischen Ritter- und Karlstr.: B-Plan 2006: 3,00 m Fahrbahn 1,82 m Radfahrstreifen(!) Zusammen 4,82 m 1,50 m Gehweg ------ 6,32 m Ausführungsplan 2019: 3,00 m Fahrstreifen 1,50 m Schutzstreifen (!) Zusammen 4,50 m 1,80 m ca. Gehweg ------ 6,30 m Eigentlich nötig: 0,25 m Lkw nach links 2,55 m Lkw nach StVZO (Kühllaster 2,60 m) 1,50 m Überholabstand auch bei Schutzstreifen *) 0,60 m Normalrad ------ 4,90 m plus Abstand Rad zum Bordstein (bei mittiger Fahrt 0,45 m = 5,35 m), Überholen durch Lkw wäre also illegal! Pkw meistens auch, Überholen breiter Räder (Anhänger, Dreiräder, ...) immer. Mit altem B-Plan-Maß hätte es wenigstens für Pkw legal gepasst ... Beim ersten Termin Radler - Bauherr die Tage habe ich natürlich vorgeschlagen, sich an die alten B-Plan-Maße zu halten. Auf der Nordseite wurden dann aber die 4 (!) Straßenlampen ins Feld geführt, die ja auch noch 30 cm wegnehmen täten vom Gehweg ... Dann setzt die doch auf die Brüstung! (Das weiße ist die Rampe runter in einen neuen Autotunnel) Wäre vermutlich zu schmal und dann ja noch 'n Kabel hinziehen ... Na gut, dann setzt die 4 Lampen doch ins Grün mit laaaangem Ausleger! (Im Grün soll eine Straßenbahn fahren, das lila ganz unten, im Grün stehen schon die Fahrleitungsmasten ... Eng is's da also nicht ... Und Strom ist da sicher auch ... Das ginge doch sicher auch nicht! Das will ich doch mal mit Hilfe des hiesigen Schwarmwissens hinterfragen ... Kennt zufällig jemand passende Beleuchtungslösungen für Brüstung oder Grünstreifen weit weg? Auf der Nordseite könnte man auch locker eine Stützmauer versetzen, das fällt bei mind. 'ner Mrd. Gesamtkosten auch nicht mehr groß auf, im B-Plan wollte man das für paar m tun zur Verlängerung der Rechtsabbiegespur, aber vermutlich ist hinter dem Mäuerchen einfach die Dichte an hochrangigen Juristen zu hoch ... ![]() Auf der Südseite wurde auch verschmälert, allerdings eher zugunsten der Parkbuchten als zugunsten des Gehwegs ... Kriegsstr. Südseite zwischen Ritter- und Karlstr.: B-Plan 2006: 3,00 m Fahrstreifen 2,22 - 2,29 m Radfahrstreifen(!) 0,00 m Sicherheitstrennstreifen ------ 5,2x m Zusammen 1,85 m Parkstreifen Ausführungsplan 2019: 3,00 m Fahrstreifen 1,50 m Schutzstreifen (!) 0,50 m Sicherheitstrennstreifen ------ 5,00 m Zusammen 2,00 m Parkstreifen Nötig: 1,00 m Mindestsicherheitsabstand zu parkenden Autos 0,60 m Normalrad 1,50 m Überholabstand auch bei Schutzstreifen *) 2,55 m Lkw nach StVZO (Kühllaster 2,60 m) 0,25 m Lkw nach links ------ 5,90 m bei Lkw, bei Pkw ca. 5,5 m Die Gehwegbreite schwankt. In Höhe von drei Parkbuchten sind's ca. 2 m in beiden Plänen, bei 6 weiteren Buchten ist es mit tw. max 3,2 m breiter, weil dort, wohl aber tw. auf Privatgrund, bis an die Häuser gepflastert ist. *) Siehe auch Rechtsgutachten UDV und OVG Lüneburg und adfc-Justitiar in der Radwelt 4/17. |
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 22002 Beigetreten: 07.01.2004 Wohnort: ...ein kleines Dorf bei Bückeburg Mitglieds-Nr.: 1228 ![]() |
... im Grün stehen schon die Fahrleitungsmasten ... Eng is's da also nicht ... Und Strom ist da sicher auch ... Zeig mir bitte mal DIE Straßenlaterne, die mit 750V Gleichstrom läuft... Doc -------------------- Es gibt Dinge, die muss man glauben, um sie sehen zu können,
und es gibt Dinge, die muss man sehen, um sie glauben zu können. Und dann gibt es noch ein paar Dinge, die kann man einfach nicht glauben, obwohl man sie sieht! |
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7974 Beigetreten: 30.01.2014 Wohnort: Karlsruhe Mitglieds-Nr.: 71378 ![]() |
Droi woiche Birna in oinera Roih bzw. Drai waiche Birna in ainera Raih
![]() Wie wär's mit einer Reihenschaltung dreier Leuchtmittel? ![]() Und außerdem: Wo ein 750-V-Kabel hinpasst, passt bestimmt auch noch ein 240-V-Kabel hin ... Wenn nicht die Straßenbahner eh schon eins liegen haben für ihr eigenes 240-V-Zeugs neben der Strecke ... |
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1460 Beigetreten: 15.03.2011 Mitglieds-Nr.: 58374 ![]() |
Wenn die Pläne gerade online sind, dann stelle doch bitte den entsprechenden Link rein.
-------------------- Theoretisch gibt es keinen Unterschied zwischen Theorie und Praxis, praktisch schon.
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7974 Beigetreten: 30.01.2014 Wohnort: Karlsruhe Mitglieds-Nr.: 71378 ![]() |
Dieses PDF führt zu dieser Webseite, die man groß genug ziehen muss, um alle Knöpfe sehen zu können für
Zitat Doch, auf "Vergabeunterlagen anfordern" gehen und dann die Registrierung ablehnen und "Jetzt herunterladen" nehmen. Dann auf "Weiter" und schließlich "Vergabeunterlagen als ZIP-Datei herunterladen" und dann gibt es endlich das ganze Paket (667 MB). Ich habe nicht damit gerechnet, dass sich jemand hier sowas antun will ... ![]() |
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1439 Beigetreten: 20.05.2014 Wohnort: Hamburg Mitglieds-Nr.: 72608 ![]() |
Wenn auf der einen Seite eh schon Masten stehen, wären vielleicht (an Drahtseileilen hängende) Hängeleuchten das richtige. Dann müsste man an der Stützmauer nur einen entsprechenden Gegenmast befestigen.
-------------------- Etwaige Werbelinks in diesem Beitrag wurden durch die Forensoftware automatisch hinzugefügt. Ich distanziere mich davon ausdrücklich.
Internet ≠ Realität |
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7974 Beigetreten: 30.01.2014 Wohnort: Karlsruhe Mitglieds-Nr.: 71378 ![]() |
Die Abspannmasten werden wohl nicht wesentlich schmaler als die Laternen selbst sein ...
Das Mäuerchen ist ja gar nicht hoch, aber in den BGH-Garten traut man sich wohl nicht rein ... |
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7903 Beigetreten: 17.07.2007 Mitglieds-Nr.: 34260 ![]() |
Meinst du, du kannst an den Plänen, die offenbar schon für die Ausführung fertig sind, jetzt noch was ändern?
![]() Außerdem ist die gezeichnete Lösung 100% richtlinienkonform (an Engstellen reichen sogar, halt dich fest, 2,25m Fahrstreifen + 1,25m Schutzstreifen ![]() Wenn man da nicht legal überholen kann, kann man nicht legal überholen, ja. Ich finde schon die 1,80m Gehweg zu schmal. Unter die magische 2m-Marke nur mit Bauchschmerzen. Aber die Asphaltfläche hat doch Regelmaß. |
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7974 Beigetreten: 30.01.2014 Wohnort: Karlsruhe Mitglieds-Nr.: 71378 ![]() |
Meinst du, du kannst an den Plänen, die offenbar schon für die Ausführung fertig sind, jetzt noch was ändern? Es ist wohl noch nicht die endgültige Ausführungsplanung, deswegen besteht durchaus noch Hoffnung, dass die Verbände paar Details ändern können ...![]() Außerdem ist die gezeichnete Lösung 100% richtlinienkonform (an Engstellen reichen sogar, halt dich fest, 2,25m Fahrstreifen + 1,25m Schutzstreifen Setzen Richtlinien eigenes Recht, dass über Gesetzen und Verwaltungsvorschriften steht?![]() Die Frage beschäftigt mich auch gerade an anderer Stelle, wo man sich auf Lösungen aus einer Richtlinie beruft, die aber nicht mit StVO und VwV-StVO konform ist ... Die Sicherheitsabstände beim Überholen und zu parkenden Autos (Südseite) sind StVO, die durch Rechtsprechung inzwischen hinreichend genau konkretisiert wurde, da sollte eine Richtlinie eigentlich nix widersprechendes empfehlen dürfen ... Wenn man da nicht legal überholen kann, kann man nicht legal überholen, ja. Man wird es aber tun, auch wegen der Schutzstreifenlinie, s.a. oben verlinktes Rchtsgutachten, genauer gesagt nicht im eigentlichen Gutachten, sondern in der Einleitung bzgl. des Anlasses des Gutachtens ...Ich finde schon die 1,80m Gehweg zu schmal. Unter die magische 2m-Marke nur mit Bauchschmerzen. Aber die Asphaltfläche hat doch Regelmaß. Auf der Asphaltfläche geht's um Sicherheitsabstände, auf dem Gehweg nur um Komfort. Sonderlich hoch frequentiert ist der heute jedenfalls nicht.Auf der Südseite ist es nur ein relativ kurzer Abschnitt, wo der Gehweg enger wäre, sollte zu verschmerzen sein. Auf der Nordseite darf man auch gerne mit dem BGH in Verhandlung treten, ob der bissele Gelände spendet ... ![]() Sonderlich lang ist der Abschnitt aber auch nicht, glaub gut 100 m. |
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 331 Beigetreten: 15.11.2013 Mitglieds-Nr.: 70652 ![]() |
Die Normenhierarchie ist absolut und zu beachten. Allerdings musst Du hier ja etwas weiter ausholen und dich in den Bereich des Strafrechts begeben, wenn es um die Frage geht, ob die sehende Herbeiführung und billigende Inkaufnahme verkehswidrigen Verhaltens dem Planenden und Ausführenden, oder dem Verkehrsteilnehmer oder beiden zuzurechnen ist.
Nicht leichter wird es, wenn man bei der Eruirierung des Standes von Wissenschaft und Technik auf Studien stößt, die behaupten, dass Schutzstreifen die Überholabstände nicht verringern, die wahre Ursache hierfür, nämlich dass die ohnehin schon zu geringen Überholabstände nur dadurch nicht kleiner werden, weil Radfahrende unter Missachtung gebotener Sicherheitsabstände nach rechts nach der Markierung noch weiter Rehcts fahren als ohne Schuztstreifen, nur ganz versteckt in komplexen Grafiken offenbaren. Der Rcihter liest den Text, versteht aber nicht die Grafik und glaubt alles sei in Ordnung... -------------------- "Seltsam mutet auch der Hinweis des Beklagten darauf an, daß die Radfahrer sich angesichts der Beschaffenheit des Radweges verstärkt um die Einhaltung des Rücksichtnahmegebotes (§ 1 StVO) bemühen müßten. Abgesehen davon, daß eine allgemeine Einhaltung dieses Gebotes weitergehende verkehrsregelnde Maßnahmen weitgehend überflüssig machen würde...." VG Berlin Az. 27 A 47.92
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#11
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 32745 Beigetreten: 26.12.2009 Mitglieds-Nr.: 52031 ![]() |
... im Grün stehen schon die Fahrleitungsmasten ... Eng is's da also nicht ... Und Strom ist da sicher auch ... Zeig mir bitte mal DIE Straßenlaterne, die mit 750V Gleichstrom läuft... Ich gehe davon aus, dass es da auch Lichtsignale gibt, die laufen bei der Straßenbahn regelmäßig mit 220 V Wechselspannung... Aber Laternen auf eine Seite zu stellen, auf der Bäume stehen, ist auf Dauer gesehen suboptimal, wegen der Verschattung. Warum muss denn da ein Radstreifen hin? ![]() Hach, was war das früher so einfach. da hat man einfach links und rechts der Straße Häkchen in Häuser geschraubt, ein Stahlseil über die Straße gezogen, und die Lampen drangehängt... ![]() -------------------- Regelflecken, Abbiegetaschen, feindliches Grün, Idealfahrer, "faktische Fußgängerzonen", Kletterweichen, Bettelampeln, Lückenampeln, ... - es gibt Sachen, die gibt es nur im Straßenverkehr |
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#12
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7974 Beigetreten: 30.01.2014 Wohnort: Karlsruhe Mitglieds-Nr.: 71378 ![]() |
Nach dem letzten Treffen will man wohl auf der Nordseite noch mal in sich gehen, ob nicht weniger Gehweg und mehr Fahrbahn möglich wäre ... Auf der Südseite, die ich wg. beidseitig nötiger Sicherheitsabstände für relevanter halte, zeichnet sich dagegen keine Lösung ab ...
Die Normenhierarchie ist absolut und zu beachten. Allerdings musst Du hier ja etwas weiter ausholen und dich in den Bereich des Strafrechts begeben, wenn es um die Frage geht, ob die sehende Herbeiführung und billigende Inkaufnahme verkehswidrigen Verhaltens dem Planenden und Ausführenden, oder dem Verkehrsteilnehmer oder beiden zuzurechnen ist. Du meinst Verkehrssicherungspflicht?Interessant wäre ja die Frage, wie rechtsverbindlich ein Bebauungsplan diesbzgl. ist, inwieweit sicherheitsrelevante Abweichungen möglich sind und ob ein normaler Verkehrsteilnehmer, der immerhin nicht weit davon wohnt und die Straße jetzt schon nutzt, also ich, da was einklagen könnte, idealerweise bevor die Bagger rollen ... Nicht leichter wird es, wenn man bei der Eruirierung des Standes von Wissenschaft und Technik auf Studien stößt, die behaupten, dass Schutzstreifen die Überholabstände nicht verringern, die wahre Ursache hierfür, nämlich dass die ohnehin schon zu geringen Überholabstände nur dadurch nicht kleiner werden, weil Radfahrende unter Missachtung gebotener Sicherheitsabstände nach rechts nach der Markierung noch weiter Rehcts fahren als ohne Schuztstreifen, nur ganz versteckt in komplexen Grafiken offenbaren. Der Rcihter liest den Text, versteht aber nicht die Grafik und glaubt alles sei in Ordnung... Da hilft ja vielleicht das anfangs verlinkte Gutachten bzw. das Radmesserprojekt.Zeig mir bitte mal DIE Straßenlaterne, die mit 750V Gleichstrom läuft... Ich gehe davon aus, dass es da auch Lichtsignale gibt, die laufen bei der Straßenbahn regelmäßig mit 220 V Wechselspannung... ![]() Aber Laternen auf eine Seite zu stellen, auf der Bäume stehen, ist auf Dauer gesehen suboptimal, wegen der Verschattung. Na gut, dann setzt die 4 Lampen doch ins Grün mit laaaangem Ausleger! Die Blätter sollte man in der Tat nicht beleuchten ... ![]() Warum muss denn da ein Radstreifen hin? Radverkehrsförderung, bisher hat die Kriegsstr. nix. Nocht dass ICH da was vermissen täte, aber der Otto-Normal-Radler schon ... Davon abgesehen wird's ohne Markierung auch nicht breiter ...![]() Hach, was war das früher so einfach. da hat man einfach links und rechts der Straße Häkchen in Häuser geschraubt, ein Stahlseil über die Straße gezogen, und die Lampen drangehängt... *nachlinksausdemfensterguck* Ja, Lösung funktioniert ... Direkt vorm Fenster pendelt eine solche Leuchte im Winde ...![]() Dort fehlt es aber am Gebäude, der BGH steht nicht direkt an der Straße ... ![]() |
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Beitrag
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 32745 Beigetreten: 26.12.2009 Mitglieds-Nr.: 52031 ![]() |
Davon abgesehen wird's ohne Markierung auch nicht breiter ... Muss es ja auch nicht. Du brauchst die ganzen Schutzstreifengeraffelsicherheitsabstände nicht und kannst die Fahrbahn sogar noch schmaler machen ![]() Aber sag mal: Die Kriegsstraße, ist das nicht dieses schmale Ding, wo man derzeit eh nur 30 fahren darf? Die könnte man als Fahrradstraße, Kfz frei, ausweisen, dann ginge es auch schön schmal, da sollen Autos dann ja eh nicht überholen, was sie bei der derzeitigen Planung ja auch nicht dürften. Aber die radlinge würden nicht an den rechten Rand getrieben, also sozusagen auf den AFd-Teil der Straße. -------------------- Regelflecken, Abbiegetaschen, feindliches Grün, Idealfahrer, "faktische Fußgängerzonen", Kletterweichen, Bettelampeln, Lückenampeln, ... - es gibt Sachen, die gibt es nur im Straßenverkehr |
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Beitrag
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Muss es ja auch nicht. Du brauchst die ganzen Schutzstreifengeraffelsicherheitsabstände nicht und kannst die Fahrbahn sogar noch schmaler machen "Stau? Ich sehe keinen!" ... sprach der radelnde Mueck ... ![]() ![]() Aber sag mal: Die Kriegsstraße, ist das nicht dieses schmale Ding, wo man derzeit eh nur 30 fahren darf? Velwexerst Du da nicht was? Das war sie mal, inzwischen Ansammlung von Maulwurfshügeln, die Rampe im Hintergrund wird geteilt, in die Mitte ein durchgehender Tunnel und Tram drüber, dadurch alles a weng breiter ...Übrigens: Planungsstand B-Plan gibt's hier, Lageplan West wäre der passende. Die könnte man als Fahrradstraße, Kfz frei, ausweisen, Das mit der dominierenden Verkehrsart Radverkehr, Voraussetzung für Fahrradstr., könnte da ein klein wenig schwierig werden ... ![]() |
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Beitrag
#15
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Velwexerst Du da nicht was? Ja, scheinbar. Ich bin in irgendeiner ganz anderen Stadt ![]() ![]() -------------------- Regelflecken, Abbiegetaschen, feindliches Grün, Idealfahrer, "faktische Fußgängerzonen", Kletterweichen, Bettelampeln, Lückenampeln, ... - es gibt Sachen, die gibt es nur im Straßenverkehr |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 16.10.2025 - 10:26 |