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> Vorgezogene Aufstellbereiche,, Radwegstummel, T30Z und andere Fragen anhand eines Bild-Bsp.
Mueck
Beitrag 29.07.2016, 00:13
Beitrag #1


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Nachfolgendes Bsp.-Bild ist übrigens diese Kreuzung von der Querstr. aus ...

Betrachten wir ums mal dieses Gesamtkunstwerk (von oben):

Irgendwann hat man offenbar in KA gemerkt, dass die Benutzungspflicht von Radspuren nur mit Blechschild am Stiel besteht und nicht schon mit dem aufgemalten Schildimitat und man rüstete nach ...
Ich frage mich nur, warum das bei so kurzen Stücken sein muss. Auf der anderen Seite geht nix weiter ...

In den Schilda-Faden werde ich es auch verlinken, denn das Radwegstückchen mi B-Pflicht ist voll in einer Tempo-30-Zone!
Fragenkomplex 1:
- Die Radweg-B-Pflicht ist dort so illegal, rhetorische Frage ... ;-)
- Sind es auch die sonstigen Pflastermalereien, also die Aufstellstreifen der Ampel incl. einer Radspur ohne B.Pflicht mit vorgezogener Aufstellung etc.? Weil in der StVO steht ja was von nix 295, 340 & Co. ...
- Oder gibt's da am Ende einer T30-Zone eine Ausnahme, wenn die auf Ampelkreuzungen führen?

Fragenkomplex 2:
- Wozu dient die B-Pflicht? Denn:
Zitat
(2) Wer mit dem Fahrrad nach links abbiegen will, braucht sich nicht einzuordnen, wenn die Fahrbahn hinter der Kreuzung oder Einmündung vom rechten Fahrbahnrand aus überquert werden soll. Beim Überqueren ist der Fahrzeugverkehr aus beiden Richtungen zu beachten. Wer über eine Radverkehrsführung abbiegt, muss dieser im Kreuzungs- oder Einmündungsbereich folgen.
... und wer nicht, der eben nicht ... Linksabbieger kann man also eh nicht drauf zwingen, Rechtsabbieger werden sie eh nutzen wollen, Geradeausfahrer je nachdem, ob Grün ist (evl. im Schwung der Autos mitschwimmenen statt raus/rein) oder nicht (vorrücken) ...

Fragenkomplex 3:
Was ich mich schon länger bei diesen Konstrukten frage ...
Wenn alles rot ist, kann ich bequem vorrücken und mich auf den aufgeweiteten Aufstellbereich passend einsortieren, wenn nicht ein Autodussel die Haltelinien verwexelt hat ...
- Wenn ich grad so am einsortieren bin janz vorne von rechts rüber nach links und die Ampel springt grad auf Grün: Was'n dann?

Wenn die Ampel rot ist und alles leer, weil alle Autos vor mir es beim letzten Ampeltakt rüber geschafft haben:
- Warum soll ich dann rechts rüber, wenn ich nicht rechtsabbiegen wollte?
- Wäre ich nicht besser dran, wenn ich gleich auf die Linksabbiegespur fahre? (Mind. eine Stelle fiele mir ein, wo ich bei korrektem Abstand zu (Senkrecht-)Parkern eh automagisch auf dieser lande ...) Auch unter der Berücksichtigung des evtl. vorh. rückwärtigen und evtl. rechtsabbiegwilligen Verkehrs und einem evtl. Umspringen auf Grün etc.
- An welcher der beiden Haltelinien halte ich dann? An der ersten (die von meiner Spur) oder an der zweiten (die für Radler)?
- Und welche relevanten Fragen zu vorgezogenen Aufstellbereichen habe ich noch vergessen? ;-)
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Pogge
Beitrag 29.07.2016, 06:26
Beitrag #2


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Stell doch mal den Antrag, die Tempo30-Zone zu beseitigen! wavey.gif
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Tinu
Beitrag 29.07.2016, 06:41
Beitrag #3


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Zitat (Mueck @ 29.07.2016, 01:13) *
Wenn ich grad so am einsortieren bin janz vorne von rechts rüber nach links und die Ampel springt grad auf Grün: Was'n dann?

Dasselbe wie bei Fußgängern, die es nicht innerhalb ihrer Räumzeit geschafft haben. Wieso/für wen ist das ein Problem? think.gif


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Gruß
Martin
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Explosiv
Beitrag 29.07.2016, 07:00
Beitrag #4


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Es ist ein gutes Beispiel von gut gemeint ist oft das Gegenteil von gut gemacht.
Ohne das Blauschild ist alles ok, wer die Sonderspur nutzen will darf es, für wen das unnütz ist, der braucht es nicht.
Mit Blauschild wird es kritisch. Obwohl das Blauschild offensichtlich illegal ist, ist es nicht unbedingt auch unbeachtlich.
Gottseidank ist ein Geradeauspfeil auf dem Streifen. Damit sind imho alle, die links abbiegn wollen, von der Benutzungspflicht ausgenommen, da man der Pflicht folgend offensichtlich nur geradeaus fahren kann und man eben das nicht möchte. Man ist aber nicht verpflichtet, Radverkehrsführungen zu nutzen, die nicht dort hinführen, wo man hinmöchte.
Dass sich vorne der Aufstellbereich bis über den Linksabbieger hinzieht, ist von hinten kommend ja nicht unbedingt zu sehen, und ein Geradeauspfeil ist ein Geradeauspfeil. Da im Aufstellbereich keine weiteren Pfeile aufgebracht sind, die auch nach rechts oder links zeigen, darf von hier nur geradeaus gefahren werden.


Das wäre es so ziemlich zu Komplex 1.

Zu 2: Sie dient zur allgemeinen Verwirrung.

Die Rechtsabbieger dürfen die Führung nicht benutzen. Denn von dieser aus darf nur geradeaus gefahren werden. Rechtsabbiegende Radfahrer müssen also den Fahrstreifen für Nichtradler benutzen, der mit der Pfeilkombination Geradeaus/Rechts verziert ist. Nur von diesem Streifen aus darf überhaupt rechts abgebogen werden.

Das ist zwar mit Sicherheit nicht das, was angeordnet werden sollte, aber es ist genau das, was angeordnet wird.
Das ist wie bei einem PC, den man programmieren will. Der tut auch nicht das, was man meint, sondern das, was man eingibt.

Zu 3: Hoffen, dass der Testosteronspiegel im Normbereich liegt.

Wenn die Ampel auf Grün springt, heißt das für den nun freigegebenen Verkehr nicht, ohne weitere Vorsicht losfahren zu dürfen. Man darf jetzt losfahren, wenn keine Umstände vorliegen, die das verhindern. So ist es z.B. sich noch im Kreuzungsbereich befindlichem anderem Verkehr zu ermöglichen, diesen zu verlassen, auch wenn diese Richtung schon lange Rot hat.
Und wenn sich vor einem noch der eine oder andere Radfahrer auf seiner Aufstellfläche sortiert, darf man diesen auch nicht über den Haufen fahren, sondern muss warten, bis er losfährt und fährt dann ggf. hinterher, bis man gefahrlos und regelkonform überholen kann.

Zum letzten Komplex, dem ohne Nummer:

- Zum Rechtsabbiegen darf man nicht nach ganz rechts rüber, da man sonst geradeaus muss. Sieht oben.
- ja, siehe oben
- An der ersten. Die zweite ist für geradeauswilligen Radverkehr, der sich hier sehr breit aufstellen darf
- Ohne Pfeile, die Geradeausfahren erzwingen: wie komme ich als dritter Radler ganz nach links, wenn schon zwei geradeauswillige Radler da stehen und den Weg auf dem Aufstellbereich nach links blockieren?


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Kuli
Beitrag 29.07.2016, 07:55
Beitrag #5


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Zitat (Tinu @ 29.07.2016, 07:41) *
Zitat (Mueck @ 29.07.2016, 01:13) *
Wenn ich grad so am einsortieren bin janz vorne von rechts rüber nach links und die Ampel springt grad auf Grün: Was'n dann?
Dasselbe wie bei Fußgängern, die es nicht innerhalb ihrer Räumzeit geschafft haben. Wieso/für wen ist das ein Problem? think.gif
Das Problem ist, wenn die Ampel auf grün springt, noch bevor du den Aufstellbereich erreichst. Wie kommst du dann nach links rüber?
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Tinu
Beitrag 29.07.2016, 08:20
Beitrag #6


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Verstehe. Wer der RVF "bis zum Ende" folgen will, statt sich vorher einzuordnen, hat wohl nur die Möglichkeit zum indirekten Linksabbiegen, also Fahrbahnverkehr abzuwarten und dabei wahrscheinlich den rückwärtigen Radverkehr zu blockieren.


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Gruß
Martin
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Kuli
Beitrag 29.07.2016, 09:08
Beitrag #7


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Richtig. Ich plane solche vorgezogenen Aufstellbereiche auch nur ungern, wegen dieser Problematik. Aber sie stehen in den Richtlinien und größtenteils finden sie komischerweise auch Zuspruch think.gif

Wahrscheinlich müsste man als Radfahrer auf der LA-Spur zwischen den Fahrzeugschlangen vorfahren und sich dann auf die Aufstellfläche stellen. Die Gestaltung solcher Anlagen verleitet aber dazu, von rechts kommend durchzufahren, was eben dann zu einem Problem wird, wenn die Ampel vorzeitig auf grün springt.
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Tinu
Beitrag 29.07.2016, 09:22
Beitrag #8


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Zitat (Kuli @ 29.07.2016, 10:08) *
Aber sie stehen in den Richtlinien und größtenteils finden sie komischerweise auch Zuspruch think.gif

Hängt natürlich auch immer vom konkreten Verkehrsaufkommen und nicht zuletzt von der Regelkompetenz der VT ab. Diese Aufstellfläche wird gerne auch in Gegenrichtung von den von links kommenden nach rechts abbiegenden Radlern missbraucht, um gleich danach nach links abzubiegen! rolleyes.gif


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Mitleser
Beitrag 29.07.2016, 10:10
Beitrag #9


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Zitat (Mueck @ 29.07.2016, 01:13) *
- Oder gibt's da am Ende einer T30-Zone eine Ausnahme, wenn die auf Ampelkreuzungen führen?
Nein. Und die T-30-Zone ist aufzuheben. Aber nicht nur wegen der RWBP sondern auch wegen der Leitlinien, ...

Zitat (Mueck @ 29.07.2016, 01:13) *
Wenn alles rot ist, kann ich bequem vorrücken und mich auf den aufgeweiteten Aufstellbereich passend einsortieren, wenn nicht ein Autodussel die Haltelinien verwexelt hat
Zumindest zwischen @rapit und mir besteht Einigkeit, dass der Autler kein Dusel wäre, sondern sich StVO-konform verhält.
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Mueck
Beitrag 29.07.2016, 15:48
Beitrag #10


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Zitat (Explosiv @ 29.07.2016, 08:00) *
Gottseidank ist ein Geradeauspfeil auf dem Streifen. [...] Da im Aufstellbereich keine weiteren Pfeile aufgebracht sind, die auch nach rechts oder links zeigen, darf von hier nur geradeaus gefahren werden.
*nachguck* Oops, jetzt wo Du's sagst ... blushing.gif Stimmt, kann eigentlich nur so interpretiert werden, da ja insgesamt mehr als ein Pfeil da ist und somit die Regel zu mehreren, durch Linien getrennten greift ...

Zitat (Explosiv @ 29.07.2016, 08:00) *
Zu 2: Sie dient zur allgemeinen Verwirrung.
Wie immer in Sachen Rad ... whistling.gif

Zitat (Explosiv @ 29.07.2016, 08:00) *
Das ist zwar mit Sicherheit nicht das, was angeordnet werden sollte,
whistling.gif

Zitat (Explosiv @ 29.07.2016, 08:00) *
#
Das ist wie bei einem PC, den man programmieren will. Der tut auch nicht das, was man meint, sondern das, was man eingibt.
Ich weiß ... crybaby.gif

Zitat (Explosiv @ 29.07.2016, 08:00) *
Zu 3: Hoffen, dass der Testosteronspiegel im Normbereich liegt.
IST ER!!!!1111elf ranting.gif whistling.gif

Zitat (Explosiv @ 29.07.2016, 08:00) *
Man darf jetzt losfahren, wenn keine Umstände vorliegen, die das verhindern. So ist es z.B. sich noch im Kreuzungsbereich befindlichem anderem Verkehr zu ermöglichen, diesen zu verlassen, auch wenn diese Richtung schon lange Rot hat.
So weit zur Theorie, die immer wieder Erstaunen hervorruft, wenn man sie mal erwähnt ... whistling.gif

Zitat (Explosiv @ 29.07.2016, 08:00) *
Und wenn sich vor einem noch der eine oder andere Radfahrer auf seiner Aufstellfläche sortiert, darf man diesen auch nicht über den Haufen fahren, sondern muss warten, bis er losfährt und fährt dann ggf. hinterher, bis man gefahrlos und regelkonform überholen kann.
Hmmm ... wounded.gif

Zitat (Explosiv @ 29.07.2016, 08:00) *
Zum letzten Komplex, dem ohne Nummer:
Ohne neues i++ gilt der Wert von i weiter! whistling.gif
War als Teil des allgemeinen bildunabhängigen Fragenkomplexes gemeint! whistling.gif

Zitat (Explosiv @ 29.07.2016, 08:00) *
- Ohne Pfeile, die Geradeausfahren erzwingen: wie komme ich als dritter Radler ganz nach links, wenn schon zwei geradeauswillige Radler da stehen und den Weg auf dem Aufstellbereich nach links blockieren?
plasma.gif
Oder so ...
Gute Frage ...
Nächste Frage?


Zitat (Mitleser @ 29.07.2016, 11:10) *
Nein. Und die T-30-Zone ist aufzuheben. Aber nicht nur wegen der RWBP sondern auch wegen der Leitlinien, ...
Hab's befürchtet, dass, wenn man da an der Oberfläche des 237 kratzt, noch wesentlich mehr zum Vorschein kommt ... thread.gif

Zitat (Mitleser @ 29.07.2016, 11:10) *
Zitat (Mueck @ 29.07.2016, 01:13) *
Wenn alles rot ist, kann ich bequem vorrücken und mich auf den aufgeweiteten Aufstellbereich passend einsortieren, wenn nicht ein Autodussel die Haltelinien verwexelt hat
Zumindest zwischen @rapit und mir besteht Einigkeit, dass der Autler kein Dusel wäre, sondern sich StVO-konform verhält.
Hmmm ...
Du meinst diesen oder jenen von vor meiner aktiven Zeit? Mist, alles schon mal dagewesen hier ... whistling.gif
Wobei die Frage, ob es für die Autofahrer zwei Haltelinien gäbe, ja nur dann zuträfe, wenn man sie beide der selben Fahrspur zuordnen täte. Eigentlich gehört bei diesen Teilen die eine Haltelinie zur Auto-, die andere zur Radspur und dann wäre pro Spur nur eine Haltelinie da ... Das die Radspur einfach nur bissele länger ist und näher an die Ampel reicht, das gibt es ja auch ab und zu und trotz Staffelung ohne Verwirrung, welche da für wen gilt ... Hier ist's nur noch bissele länger mit 'ner Beule in der Radspur ...
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Mitleser
Beitrag 29.07.2016, 16:06
Beitrag #11


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Zitat (Mueck @ 29.07.2016, 16:48) *
Wobei die Frage, ob es für die Autofahrer zwei Haltelinien gäbe, ja nur dann zuträfe, wenn man sie beide der selben Fahrspur zuordnen täte. Eigentlich gehört bei diesen Teilen die eine Haltelinie zur Auto-, die andere zur Radspur und dann wäre pro Spur nur eine Haltelinie da ... Das die Radspur einfach nur bissele länger ist und näher an die Ampel reicht, das gibt es ja auch ab und zu und trotz Staffelung ohne Verwirrung, welche da für wen gilt ... Hier ist's nur noch bissele länger mit 'ner Beule in der Radspur ...
Und Du meinst wirklich der Fahrbahnfahrer verlässt nach seiner Haltelinie die Fahrbahn, fährt über einen Radweg und anschließend wieder auf die Fahrbahn auf?

-> im Detail genauso unsauber wie ein freilaufender Rechtsabbieger
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Tinu
Beitrag 29.07.2016, 16:11
Beitrag #12


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Zitat (Explosiv @ 29.07.2016, 08:00) *
wie komme ich als dritter Radler ganz nach links, wenn schon zwei geradeauswillige Radler da stehen und den Weg auf dem Aufstellbereich nach links blockieren?

Genauso, wie du auf diesem benutzungspflichtigen Radweg bei Grün nach rechts, bzw. geradeaus kommst, wenn vor dir Radler in die andere Richtung wollen.

Leider in Streetview nicht zu erkennen: Unter der Vollscheibenampel am Ende des Radwegs sind noch für geradeaus und rechts separate Radfahrerampeln angebracht, die auch nur abwechselnd grün schalten.


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