... Forum Straßenverkehr - der Verkehrstalk im Web


Willkommen, Gast ( Anmelden | Registrierung )

8 Seiten V  « < 6 7 8  
Reply to this topicStart new topic
> StVO-Novelle im Bundeskabinett
Speichenkarussell
Beitrag 22.12.2016, 12:54
Beitrag #351


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 4811
Beigetreten: 04.12.2013
Wohnort: Nürnberg
Mitglieds-Nr.: 70843



cheers.gif
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Schattenfell
Beitrag 29.12.2016, 23:46
Beitrag #352


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 3444
Beigetreten: 30.11.2009
Mitglieds-Nr.: 51688



Ich poliere ja schon die ganze Zeit meine Glaskugel, aber mir will da kein Licht aufgehen: Mal angenommen, ich wäre jetzt tatsächlich lebensmüde und führe über eine solche rote Fußgängerampel, weil „meine“ Fahrbahnampel noch grünes Licht zeigt — darf ich dann vor Gericht auf Gnade hoffen, sei es im Ordnungswidrigkeitenverfahren oder im Strafverfahren? Als ich vor ein paar Monaten als Zuschauer im Gerichtssaal hockte, ging es vorne ja auch wieder darum, ob der Radfahrer denn wenigstens moralisch mitschuldig wäre, weil er nicht den Radweg befahren hat und der Verteidiger stocherte so ein bisschen in die Richtung, als regelkundiger Radfahrer müsse man ja damit rechnen, dass andere Verkehrsteilnehmer die Regeln nicht so toll beherrschten und, naja, ihr Auto vorsätzlich in einen Radfahrer lenken.

So denke ich mir dann auch, dass ich ja damit rechnen muss, dass kein anderer außer mir selbst § 37 Abs. 2 Nr. 6 StVO versteht — bei der Hamburger Polizei weiß ich ja mittlerweile, ass man den Kram dort nicht kapieren will. In diesem Sinne müsste ich dann weiterhin bei roter Fußgängerampel stehenbleiben, weil ich ja damit rechnen muss, dass abbiegende Kraftfahrer die Regelung nicht kennen und angesichts der roten Ampel davon ausgingen, jetzt ungestört (beziehungsweise ohne Schulterblick) abbiegen zu können.

… womit man dann aber irgendwann an der Stelle landet, an der man dann bei einer grünen Baby-Ampel für den Radverkehr nicht mehr fahren darf, weil abbiegende Kraftfahrer nur auf die rote Fußgängerampel auf der Mittelinsel achten, aber… was soll’s.


Zitat (Tinu @ 22.12.2016, 12:49) *
Für die Praxis heißt das: Fahren nach eigenem Sicherheitsempfinden im Einzelfall unter Missachtung der untauglichen Signalisierung und unter Vermeidung vorwerfbaren groben (!) Regelverstoßes. (Am besten natürlich vorzeitiges Wechseln auf die Fahrbahn - aber das sollte ja eh klar sein.)


Ich werfe mal diese Kreuzung in den Raum: https://cycleways.info/unsinnige-ampel-rege...z-rendsburg-114

Nach welcher Signalisierung soll ich mich da als Radfahrer ab übermorgen richten? Eigentlich kann man doch auch erfahrenen Radfahrern guten Gewissens nur einen Rat geben: Entweder rechtzeitig auf der Fahrbahn fahren (in Rendsburg? Uiuiuiuiui!) oder aber artig an der roten Fußgängerampel warten.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Tinu
Beitrag 30.12.2016, 09:28
Beitrag #353


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 5924
Beigetreten: 24.09.2013
Wohnort: München
Mitglieds-Nr.: 70026



Die Antwort hast du im Grunde schon gegeben. Du musst für dich selbst entscheiden, welchen Stellenwert die folgenden Aspekte haben: Regeltreue, Verkehrssicherheit, zu erwartendes Verhalten der anderen VT oder mögliche Auslegung später vor Gericht. Das widerspricht sich eben alles und du musst deine persönliche Priorität setzen. crybaby.gif


--------------------
nsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richt

Gruß
Martin
Go to the top of the page
 
+Quote Post
mir
Beitrag 30.12.2016, 09:43
Beitrag #354


Mitglied
********

Gruppe: Foren-Insider
Beiträge: 24727
Beigetreten: 05.03.2007
Wohnort: Erlangen
Mitglieds-Nr.: 29238



Hier in der Gegend funktioniert das Fahrbahnfahren recht gut - bei Euch mag's anders sein. Es ist schwer, Leuten Rat zu geben, die anscheinend vor völlig anderen Verkehrsverhältnissen stehen.


--------------------
redonner sa grandeur à l'europe!
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Mueck
Beitrag 30.12.2016, 23:47
Beitrag #355


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 7888
Beigetreten: 30.01.2014
Wohnort: Karlsruhe
Mitglieds-Nr.: 71378



Hat eigentlich die Änderung in § 45 (9) von
"Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen sind nur dort anzuordnen, wo dies aufgrund der besonderen Umstände zwingend geboten ist."
zu
"Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen sind nur dort anzuordnen, wo dies auf Grund der besonderen Umstände zwingend erforderlich ist."
eine Relevanz?
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Speck ftw
Beitrag 31.12.2016, 02:06
Beitrag #356


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 2477
Beigetreten: 19.10.2009
Wohnort: Bergisches Land
Mitglieds-Nr.: 51040



"Geboten" ist ein anderes Wort für "erforderlich".

"Aufgrund" oder "auf Grund" ist das Gleiche (im Sinne von "wegen"). Beide Schreibweisen sind richtig; warum das geändert werden muss - keine Ahnung.


Relevanz hat es jedenfalls keine.


--------------------
Die Ampel ist ein grünes Wesen, das beim Näherkommen rot wird.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
NTM
Beitrag 31.12.2016, 10:56
Beitrag #357


Mitglied
*****

Gruppe: Members
Beiträge: 331
Beigetreten: 15.11.2013
Mitglieds-Nr.: 70652



Bezüglich der Ampeln: Heute schlag Mitternacht wird es in Deutschland tausende Kreuzungen mit feindlichem Grün geben. Zieht man die Rechtsprechung in diesem Feld zu Rate, ist feindliches Grün eine Amtspflichtverletzung und begründet damit eine Amtshaftung. Allerdings wird es dazu kommen, dass diese Frage im Verhältnis Autofahrer:Radfahrer ganz anders gehandhabt werden wird, als im Verhältnis Autofahrer:Autofahrer.


--------------------
"Seltsam mutet auch der Hinweis des Beklagten darauf an, daß die Radfahrer sich angesichts der Beschaffenheit des Radweges verstärkt um die Einhaltung des Rücksichtnahmegebotes (§ 1 StVO) bemühen müßten. Abgesehen davon, daß eine allgemeine Einhaltung dieses Gebotes weitergehende verkehrsregelnde Maßnahmen weitgehend überflüssig machen würde...." VG Berlin Az. 27 A 47.92
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Tinu
Beitrag 31.12.2016, 11:23
Beitrag #358


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 5924
Beigetreten: 24.09.2013
Wohnort: München
Mitglieds-Nr.: 70026



"Feindlich" wäre das gleichzeitige Grün nur in Situationen mit "Grünem Pfeil", weil ansonsten immer noch § 9 zu beachten ist. Dass man sich darauf nicht verlassen kann, ist ja auch jetzt schon so und wird durch die Regeländerung "nur" verschärft.


--------------------
nsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richt

Gruß
Martin
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Mueck
Beitrag 31.12.2016, 14:49
Beitrag #359


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 7888
Beigetreten: 30.01.2014
Wohnort: Karlsruhe
Mitglieds-Nr.: 71378



In den allermeisten Fällen dürfte das Fuß-Grün halbwegs simultan zum Auto-Grün geschaltet sein und nur wegen der längeren Fuß-Räumzeiten früher auf Rot gehen (und etwas früher auf Grün gehen zur Prophylaxe gegen begriffsstutzige Abbieger, aber das ist hier weniger irrelevant, eigentlich, Radfahrer auf dem Radweg werden trotzdem weiter bei Fuß-Grün starten und ab 1.1. ein Ticket riskieren, für den unwahrscheinlichen Fall, dass ein Polizist diese Feinheit kennt ...).
Oder in welchen Situationen soll es bei Auto-Grün feindliches Grün für Querverkehr auf der Fuß-Rad-Furt geben?
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Schattenfell
Beitrag 31.12.2016, 15:20
Beitrag #360


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 3444
Beigetreten: 30.11.2009
Mitglieds-Nr.: 51688



Zitat (Mueck @ 31.12.2016, 14:49) *
Oder in welchen Situationen soll es bei Auto-Grün feindliches Grün für Querverkehr auf der Fuß-Rad-Furt geben?


Eine lustige Möglichkeit wäre ja sowas hier: Fahrbahnampel für „geradeaus“ ist noch grün, das Rechtsabbiegen von der Fahrbahn wird mit einem grünen Pfeil signalisiert, die dazugehörige „Pseudo-Geradeaus-Furt“ ist aber nur mit einem roten Männchen abgesichert. https://cycleways.info/unsinnige-ampel-rege...rg-114/photo/27
Go to the top of the page
 
+Quote Post
hk_do
Beitrag 31.12.2016, 23:05
Beitrag #361


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 7617
Beigetreten: 28.09.2012
Wohnort: Dortmund
Mitglieds-Nr.: 65729



Das führt dann wieder zu der Frage, ob ein Pfeil-Grün vor dem Knoten den Fahrzeugführer wirklich von den Vorschriften des §9 befreit.

Ich kann eine solche Regelung im Wortlaut der StVO nicht finden, lediglich die RiLSA fordert eine Sperrung feindlicher Beziehungen.

Go to the top of the page
 
+Quote Post
Wastl82
Beitrag 31.12.2016, 23:12
Beitrag #362


Mitglied
******

Gruppe: Members
Beiträge: 557
Beigetreten: 24.09.2006
Mitglieds-Nr.: 23482



Der Kfz-Führer darf sich aber mit ein paar Ausnahmen grundsätzlich darauf verlassen, dass sich andere Beteiligte an die für sie geltenden Regeln halten. Ich wüsste auch nicht, warum die Ampelplaner davon ausgenommen sein sollen. Oder willst du sagen, dass es sich bei den Ampelplanern um die berühmten Kinder, ältere Menschen oder sonstige Hilfsbedürftige handelt?


--------------------
Zur Zeit ohne Punkte in Flensburg
Unterwegs mit Nissan Micra K11 EZ 95 (RIP), W212 als E350 BlueEfficiency (verkauft), VW e-up!, Tourenrad Falter U8.0, einem Faltrad, ...
Go to the top of the page
 
+Quote Post
hk_do
Beitrag 01.01.2017, 02:14
Beitrag #363


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 7617
Beigetreten: 28.09.2012
Wohnort: Dortmund
Mitglieds-Nr.: 65729



Ich darf mich also als Rechtsabbieger sogar darauf verlassen, dass etwaige Radfahrer korrekt das für sie geltende Grünlich beachten und nicht etwa wegen der roten Fußgänger-Signale anhalten? whistling.gif
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Mueck
Beitrag 01.01.2017, 13:56
Beitrag #364


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 7888
Beigetreten: 30.01.2014
Wohnort: Karlsruhe
Mitglieds-Nr.: 71378



Zitat (Schattenfell @ 31.12.2016, 15:20) *
Eine lustige Möglichkeit wäre ja sowas hier: Fahrbahnampel für „geradeaus“ ist noch grün, das Rechtsabbiegen von der Fahrbahn wird mit einem grünen Pfeil signalisiert, die dazugehörige „Pseudo-Geradeaus-Furt“ ist aber nur mit einem roten Männchen abgesichert. https://cycleways.info/unsinnige-ampel-rege...rg-114/photo/27
think.gif Stimmt ... Hoer könnte ich durchradeln ... whistling.gif


... und da müsste ich anhalten ... ranting.gif
Go to the top of the page
 
+Quote Post
granny
Beitrag 02.01.2017, 22:57
Beitrag #365


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 2790
Beigetreten: 02.09.2005
Mitglieds-Nr.: 12606



Zitat (Mueck @ 01.01.2017, 13:56) *

Auf dem Bild sind allein drei Ampeln mit Signalen für Fußgänger zu sehen. Weitere würden problemlos sichtbar, wenn man auf Höhe der Haltlinie den Kopf drehen würde. Wo in der StVO steht, welche dieser vielen Ampeln du dir als Fahrbahnradfahrer herauspicken musst? think.gif
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Mueck
Beitrag 02.01.2017, 23:47
Beitrag #366


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 7888
Beigetreten: 30.01.2014
Wohnort: Karlsruhe
Mitglieds-Nr.: 71378



Zitat (granny @ 02.01.2017, 22:57) *
Wo in der StVO steht, welche dieser vielen Ampeln du dir als Fahrbahnradfahrer herauspicken musst? think.gif
Gar keine. Für Fahrbahnradler ist schon länger klargestellt, dass sie die Autoampeln zu beachten haben, glaub seit der 2013er Novelle, vorher war das wohl trittig, oder war's schon seit der halbseidengültigen Schilderwaldnovelle?

Hier geht's grad um die Borsteinwegradler, die sich seit 48 Stunden an dieser Stelle auch nach der roten Autoampel für geradeaus richten müssen bei grünen Fußampen und umgekehrt ...

Go to the top of the page
 
+Quote Post
Mueck
Beitrag 03.01.2017, 23:31
Beitrag #367


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 7888
Beigetreten: 30.01.2014
Wohnort: Karlsruhe
Mitglieds-Nr.: 71378



Noch mal was komplett anderes ...

Die Ausschüsse haben sich ja leider in einigen Punkten durchgesetzt, u.a.:

Zitat
4. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe a (§ 45 Absatz 9 Satz 4 Nummer 2a - neu - StVO, Satz 5 StVO)
In Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe a ist § 45 Absatz 9 wie folgt zu ändern:
a) In Satz 4 ist nach Nummer 2 folgende Nummer 2a einzufügen:
"2a. Sonderwegen außerhalb geschlossener Ortschaften (Zeichen 237, Zeichen 240, Zeichen 241) oder Radfahrstreifen innerhalb geschlossener Ortschaften (Zeichen 237 in Verbindung mit Zeichen 295),"
...
Der Antrag zielt unter Buchstabe a auf eine Ergänzung der abschließenden Aufzählung in § 45 Absatz 9 Satz 4 um die Anordnung der Benutzungspflicht von baulich angelegten Radverkehrsanlagen außerorts und die Anordnung von benutzungspflichtigen Radfahrstreifen innerorts ab.
Woraus dann auch das gewünschte unter eigener Nummer wurde:
Zitat
3. Sonderwegen außerhalb geschlossener Ortschaften (Zeichen 237, Zeichen 240, Zeichen 241) oder Radfahrstreifen innerhalb geschlossener Ortschaften (Zeichen 237 in Verbindung mit Zeichen 295),
Aber passt "Sonderwegen außerhalb geschlossener Ortschaften" im Gesetzestext zur "Anordnung der Benutzungspflicht von baulich angelegten Radverkehrsanlagen außerorts" in der Begründung?
Was ist mit Radfahrstreifen außerorts? Keine baulich angelegte Radverkehrsanlege im Sinne der Begründung, aber er würde doch durch das Vz zum Sonderweg? Obwohl ... Bis er das Vz bekommt, ist es ja noch kein Sonderweg, sondern nur Seitenstreifen ... Das bauliche Teil ist es auch schon ohne Vz ... Hmmm... Praktikanten-Mysterium?
Go to the top of the page
 
+Quote Post
ujgm
Beitrag 09.01.2017, 11:49
Beitrag #368


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 1609
Beigetreten: 19.05.2006
Mitglieds-Nr.: 19496



Zitat (Mueck @ 01.01.2017, 13:56) *

Da konntest du aber auch bereits letztes Jahr durchfahren, da keine angrenzende Radfurt!

Und selbst wenn jetzt die Streuscheibe ausgetauscht würde gegen eine mit Radfahrersymbol, dürftest du immer noch bei Fahrbahngrün durchfahren, da es keine Radfurt gibt, auf der die Radampel gelten könnte.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Mitleser
Beitrag 09.01.2017, 13:34
Beitrag #369


Mitglied
********

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 20363
Beigetreten: 16.10.2009
Mitglieds-Nr.: 50997



Hier geht es um die StVO-Novelle.
Zum Beispielfall von @Mueck / @ujgm habe ich im aktuellen Radlerthread "Welche Ampel gilt?" meine Meinung kundgetan.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Mueck
Beitrag 09.01.2017, 15:36
Beitrag #370


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 7888
Beigetreten: 30.01.2014
Wohnort: Karlsruhe
Mitglieds-Nr.: 71378



Meine letzte OnT-Frage verhallte ja leider ... crybaby.gif
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Mitleser
Beitrag 09.01.2017, 15:44
Beitrag #371


Mitglied
********

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 20363
Beigetreten: 16.10.2009
Mitglieds-Nr.: 50997



Öhm, ja, ok ...

Nein, Begründung und Normtext sind inhaltlich nicht deckungsgleich. Man ging wohl schlichtweg fälschlich davon aus, dass Radwege agO immer baulich abgetrennt sind.
Im Ergebnis zählt der Normtext.
Go to the top of the page
 
+Quote Post

8 Seiten V  « < 6 7 8
Reply to this topicStart new topic
2 Besucher lesen dieses Thema (Gäste: 2 | Anonyme Besucher: 0)
0 Mitglieder:

 



RSS Vereinfachte Darstellung Aktuelles Datum: 15.05.2025 - 07:43