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#351
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 4811 Beigetreten: 04.12.2013 Wohnort: Nürnberg Mitglieds-Nr.: 70843 ![]() |
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#352
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3444 Beigetreten: 30.11.2009 Mitglieds-Nr.: 51688 ![]() |
Ich poliere ja schon die ganze Zeit meine Glaskugel, aber mir will da kein Licht aufgehen: Mal angenommen, ich wäre jetzt tatsächlich lebensmüde und führe über eine solche rote Fußgängerampel, weil „meine“ Fahrbahnampel noch grünes Licht zeigt — darf ich dann vor Gericht auf Gnade hoffen, sei es im Ordnungswidrigkeitenverfahren oder im Strafverfahren? Als ich vor ein paar Monaten als Zuschauer im Gerichtssaal hockte, ging es vorne ja auch wieder darum, ob der Radfahrer denn wenigstens moralisch mitschuldig wäre, weil er nicht den Radweg befahren hat und der Verteidiger stocherte so ein bisschen in die Richtung, als regelkundiger Radfahrer müsse man ja damit rechnen, dass andere Verkehrsteilnehmer die Regeln nicht so toll beherrschten und, naja, ihr Auto vorsätzlich in einen Radfahrer lenken.
So denke ich mir dann auch, dass ich ja damit rechnen muss, dass kein anderer außer mir selbst § 37 Abs. 2 Nr. 6 StVO versteht — bei der Hamburger Polizei weiß ich ja mittlerweile, ass man den Kram dort nicht kapieren will. In diesem Sinne müsste ich dann weiterhin bei roter Fußgängerampel stehenbleiben, weil ich ja damit rechnen muss, dass abbiegende Kraftfahrer die Regelung nicht kennen und angesichts der roten Ampel davon ausgingen, jetzt ungestört (beziehungsweise ohne Schulterblick) abbiegen zu können. … womit man dann aber irgendwann an der Stelle landet, an der man dann bei einer grünen Baby-Ampel für den Radverkehr nicht mehr fahren darf, weil abbiegende Kraftfahrer nur auf die rote Fußgängerampel auf der Mittelinsel achten, aber… was soll’s. Für die Praxis heißt das: Fahren nach eigenem Sicherheitsempfinden im Einzelfall unter Missachtung der untauglichen Signalisierung und unter Vermeidung vorwerfbaren groben (!) Regelverstoßes. (Am besten natürlich vorzeitiges Wechseln auf die Fahrbahn - aber das sollte ja eh klar sein.) Ich werfe mal diese Kreuzung in den Raum: https://cycleways.info/unsinnige-ampel-rege...z-rendsburg-114 Nach welcher Signalisierung soll ich mich da als Radfahrer ab übermorgen richten? Eigentlich kann man doch auch erfahrenen Radfahrern guten Gewissens nur einen Rat geben: Entweder rechtzeitig auf der Fahrbahn fahren (in Rendsburg? Uiuiuiuiui!) oder aber artig an der roten Fußgängerampel warten. |
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#353
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5924 Beigetreten: 24.09.2013 Wohnort: München Mitglieds-Nr.: 70026 ![]() |
Die Antwort hast du im Grunde schon gegeben. Du musst für dich selbst entscheiden, welchen Stellenwert die folgenden Aspekte haben: Regeltreue, Verkehrssicherheit, zu erwartendes Verhalten der anderen VT oder mögliche Auslegung später vor Gericht. Das widerspricht sich eben alles und du musst deine persönliche Priorität setzen.
![]() -------------------- nsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richt
Gruß Martin |
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#354
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 24727 Beigetreten: 05.03.2007 Wohnort: Erlangen Mitglieds-Nr.: 29238 ![]() |
Hier in der Gegend funktioniert das Fahrbahnfahren recht gut - bei Euch mag's anders sein. Es ist schwer, Leuten Rat zu geben, die anscheinend vor völlig anderen Verkehrsverhältnissen stehen.
-------------------- redonner sa grandeur à l'europe!
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#355
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7888 Beigetreten: 30.01.2014 Wohnort: Karlsruhe Mitglieds-Nr.: 71378 ![]() |
Hat eigentlich die Änderung in § 45 (9) von
"Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen sind nur dort anzuordnen, wo dies aufgrund der besonderen Umstände zwingend geboten ist." zu "Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen sind nur dort anzuordnen, wo dies auf Grund der besonderen Umstände zwingend erforderlich ist." eine Relevanz? |
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#356
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2477 Beigetreten: 19.10.2009 Wohnort: Bergisches Land Mitglieds-Nr.: 51040 ![]() |
"Geboten" ist ein anderes Wort für "erforderlich".
"Aufgrund" oder "auf Grund" ist das Gleiche (im Sinne von "wegen"). Beide Schreibweisen sind richtig; warum das geändert werden muss - keine Ahnung. Relevanz hat es jedenfalls keine. -------------------- Die Ampel ist ein grünes Wesen, das beim Näherkommen rot wird.
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#357
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 331 Beigetreten: 15.11.2013 Mitglieds-Nr.: 70652 ![]() |
Bezüglich der Ampeln: Heute schlag Mitternacht wird es in Deutschland tausende Kreuzungen mit feindlichem Grün geben. Zieht man die Rechtsprechung in diesem Feld zu Rate, ist feindliches Grün eine Amtspflichtverletzung und begründet damit eine Amtshaftung. Allerdings wird es dazu kommen, dass diese Frage im Verhältnis Autofahrer:Radfahrer ganz anders gehandhabt werden wird, als im Verhältnis Autofahrer:Autofahrer.
-------------------- "Seltsam mutet auch der Hinweis des Beklagten darauf an, daß die Radfahrer sich angesichts der Beschaffenheit des Radweges verstärkt um die Einhaltung des Rücksichtnahmegebotes (§ 1 StVO) bemühen müßten. Abgesehen davon, daß eine allgemeine Einhaltung dieses Gebotes weitergehende verkehrsregelnde Maßnahmen weitgehend überflüssig machen würde...." VG Berlin Az. 27 A 47.92
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#358
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5924 Beigetreten: 24.09.2013 Wohnort: München Mitglieds-Nr.: 70026 ![]() |
"Feindlich" wäre das gleichzeitige Grün nur in Situationen mit "Grünem Pfeil", weil ansonsten immer noch § 9 zu beachten ist. Dass man sich darauf nicht verlassen kann, ist ja auch jetzt schon so und wird durch die Regeländerung "nur" verschärft.
-------------------- nsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richt
Gruß Martin |
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#359
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7888 Beigetreten: 30.01.2014 Wohnort: Karlsruhe Mitglieds-Nr.: 71378 ![]() |
In den allermeisten Fällen dürfte das Fuß-Grün halbwegs simultan zum Auto-Grün geschaltet sein und nur wegen der längeren Fuß-Räumzeiten früher auf Rot gehen (und etwas früher auf Grün gehen zur Prophylaxe gegen begriffsstutzige Abbieger, aber das ist hier weniger irrelevant, eigentlich, Radfahrer auf dem Radweg werden trotzdem weiter bei Fuß-Grün starten und ab 1.1. ein Ticket riskieren, für den unwahrscheinlichen Fall, dass ein Polizist diese Feinheit kennt ...).
Oder in welchen Situationen soll es bei Auto-Grün feindliches Grün für Querverkehr auf der Fuß-Rad-Furt geben? |
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#360
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3444 Beigetreten: 30.11.2009 Mitglieds-Nr.: 51688 ![]() |
Oder in welchen Situationen soll es bei Auto-Grün feindliches Grün für Querverkehr auf der Fuß-Rad-Furt geben? Eine lustige Möglichkeit wäre ja sowas hier: Fahrbahnampel für „geradeaus“ ist noch grün, das Rechtsabbiegen von der Fahrbahn wird mit einem grünen Pfeil signalisiert, die dazugehörige „Pseudo-Geradeaus-Furt“ ist aber nur mit einem roten Männchen abgesichert. https://cycleways.info/unsinnige-ampel-rege...rg-114/photo/27 |
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#361
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7617 Beigetreten: 28.09.2012 Wohnort: Dortmund Mitglieds-Nr.: 65729 ![]() |
Das führt dann wieder zu der Frage, ob ein Pfeil-Grün vor dem Knoten den Fahrzeugführer wirklich von den Vorschriften des §9 befreit.
Ich kann eine solche Regelung im Wortlaut der StVO nicht finden, lediglich die RiLSA fordert eine Sperrung feindlicher Beziehungen. |
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#362
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 557 Beigetreten: 24.09.2006 Mitglieds-Nr.: 23482 ![]() |
Der Kfz-Führer darf sich aber mit ein paar Ausnahmen grundsätzlich darauf verlassen, dass sich andere Beteiligte an die für sie geltenden Regeln halten. Ich wüsste auch nicht, warum die Ampelplaner davon ausgenommen sein sollen. Oder willst du sagen, dass es sich bei den Ampelplanern um die berühmten Kinder, ältere Menschen oder sonstige Hilfsbedürftige handelt?
-------------------- Zur Zeit ohne Punkte in Flensburg
Unterwegs mit |
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#363
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7617 Beigetreten: 28.09.2012 Wohnort: Dortmund Mitglieds-Nr.: 65729 ![]() |
Ich darf mich also als Rechtsabbieger sogar darauf verlassen, dass etwaige Radfahrer korrekt das für sie geltende Grünlich beachten und nicht etwa wegen der roten Fußgänger-Signale anhalten?
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#364
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7888 Beigetreten: 30.01.2014 Wohnort: Karlsruhe Mitglieds-Nr.: 71378 ![]() |
Eine lustige Möglichkeit wäre ja sowas hier: Fahrbahnampel für „geradeaus“ ist noch grün, das Rechtsabbiegen von der Fahrbahn wird mit einem grünen Pfeil signalisiert, die dazugehörige „Pseudo-Geradeaus-Furt“ ist aber nur mit einem roten Männchen abgesichert. https://cycleways.info/unsinnige-ampel-rege...rg-114/photo/27 ![]() ![]() ... und da müsste ich anhalten ... ![]() |
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#365
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2790 Beigetreten: 02.09.2005 Mitglieds-Nr.: 12606 ![]() |
Auf dem Bild sind allein drei Ampeln mit Signalen für Fußgänger zu sehen. Weitere würden problemlos sichtbar, wenn man auf Höhe der Haltlinie den Kopf drehen würde. Wo in der StVO steht, welche dieser vielen Ampeln du dir als Fahrbahnradfahrer herauspicken musst? ![]() |
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#366
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Wo in der StVO steht, welche dieser vielen Ampeln du dir als Fahrbahnradfahrer herauspicken musst? Gar keine. Für Fahrbahnradler ist schon länger klargestellt, dass sie die Autoampeln zu beachten haben, glaub seit der 2013er Novelle, vorher war das wohl trittig, oder war's schon seit der halbseidengültigen Schilderwaldnovelle?![]() Hier geht's grad um die Borsteinwegradler, die sich seit 48 Stunden an dieser Stelle auch nach der roten Autoampel für geradeaus richten müssen bei grünen Fußampen und umgekehrt ... |
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#367
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7888 Beigetreten: 30.01.2014 Wohnort: Karlsruhe Mitglieds-Nr.: 71378 ![]() |
Noch mal was komplett anderes ...
Die Ausschüsse haben sich ja leider in einigen Punkten durchgesetzt, u.a.: Zitat 4. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe a (§ 45 Absatz 9 Satz 4 Nummer 2a - neu - StVO, Satz 5 StVO) Woraus dann auch das gewünschte unter eigener Nummer wurde:In Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe a ist § 45 Absatz 9 wie folgt zu ändern: a) In Satz 4 ist nach Nummer 2 folgende Nummer 2a einzufügen: "2a. Sonderwegen außerhalb geschlossener Ortschaften (Zeichen 237, Zeichen 240, Zeichen 241) oder Radfahrstreifen innerhalb geschlossener Ortschaften (Zeichen 237 in Verbindung mit Zeichen 295)," ... Der Antrag zielt unter Buchstabe a auf eine Ergänzung der abschließenden Aufzählung in § 45 Absatz 9 Satz 4 um die Anordnung der Benutzungspflicht von baulich angelegten Radverkehrsanlagen außerorts und die Anordnung von benutzungspflichtigen Radfahrstreifen innerorts ab. Zitat 3. Sonderwegen außerhalb geschlossener Ortschaften (Zeichen 237, Zeichen 240, Zeichen 241) oder Radfahrstreifen innerhalb geschlossener Ortschaften (Zeichen 237 in Verbindung mit Zeichen 295), Aber passt "Sonderwegen außerhalb geschlossener Ortschaften" im Gesetzestext zur "Anordnung der Benutzungspflicht von baulich angelegten Radverkehrsanlagen außerorts" in der Begründung?Was ist mit Radfahrstreifen außerorts? Keine baulich angelegte Radverkehrsanlege im Sinne der Begründung, aber er würde doch durch das Vz zum Sonderweg? Obwohl ... Bis er das Vz bekommt, ist es ja noch kein Sonderweg, sondern nur Seitenstreifen ... Das bauliche Teil ist es auch schon ohne Vz ... Hmmm... Praktikanten-Mysterium? |
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#368
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1609 Beigetreten: 19.05.2006 Mitglieds-Nr.: 19496 ![]() |
Stimmt ... Hoer könnte ich durchradeln ... ![]() Da konntest du aber auch bereits letztes Jahr durchfahren, da keine angrenzende Radfurt! Und selbst wenn jetzt die Streuscheibe ausgetauscht würde gegen eine mit Radfahrersymbol, dürftest du immer noch bei Fahrbahngrün durchfahren, da es keine Radfurt gibt, auf der die Radampel gelten könnte. |
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#369
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 20363 Beigetreten: 16.10.2009 Mitglieds-Nr.: 50997 ![]() |
Hier geht es um die StVO-Novelle.
Zum Beispielfall von @Mueck / @ujgm habe ich im aktuellen Radlerthread "Welche Ampel gilt?" meine Meinung kundgetan. |
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#370
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7888 Beigetreten: 30.01.2014 Wohnort: Karlsruhe Mitglieds-Nr.: 71378 ![]() |
Meine letzte OnT-Frage verhallte ja leider ...
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#371
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 20363 Beigetreten: 16.10.2009 Mitglieds-Nr.: 50997 ![]() |
Öhm, ja, ok ...
Nein, Begründung und Normtext sind inhaltlich nicht deckungsgleich. Man ging wohl schlichtweg fälschlich davon aus, dass Radwege agO immer baulich abgetrennt sind. Im Ergebnis zählt der Normtext. |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 15.05.2025 - 07:43 |