... Forum Straßenverkehr - der Verkehrstalk im Web


Willkommen, Gast ( Anmelden | Registrierung )

3 Seiten V   1 2 3 >  
Reply to this topicStart new topic
> Welche Ampel gilt?, Kla
K0nsch
Beitrag 02.01.2017, 14:04
Beitrag #1


Mitglied
*****

Gruppe: Members
Beiträge: 277
Beigetreten: 16.12.2013
Mitglieds-Nr.: 70973



    
 
Moin,

wie wir ja alle wissen, sind Radfahrer seit einigen Stunden keine Fußgänger mehr...zumindest an beampelten Kreuzungen thread.gif whistling.gif

Nun stellt sich mir für einige Kreuzungen Fragen bzgl. des Vorrangs und hoffe diese von euch evtl beantwortet zu bekommen.


Ampel der zwei Fahrstreifen auf der Fahrbahn zeigen Rot. Muss sich der Radfahrer nun an der Ampel für den rechten Fahrstreifen richten, oder darf er immer über die Kreuzung, da es keine Fahrampel für den allgemeinen Verkehr aka. Vollscheibe gibt?


Dann gibt es noch folgende Kreuzung: Wann darf der Radfahrer fahren?
1.

2.

3.

4. Immer





--------------------
Zitat (Andymon @ 01.06.2015, 14:25) *
Wir als Gesellschaft geben Millionen EURO für Radwege aus! Wie überflüssig.

Dem kann ich nur zustimmen*

*Bezieht sich auf die hier in DE typischen "Rad"wege(lchen)
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Mitleser
Beitrag 02.01.2017, 14:10
Beitrag #2


Mitglied
********

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 20363
Beigetreten: 16.10.2009
Mitglieds-Nr.: 50997



Die Pfeilampeln sind unstreitig "Lichtzeichen für den Fahrverkehr". Und damit für Radler bindend.
Vollscheibe ist keine notwendige Bedingung.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Schorsch
Beitrag 02.01.2017, 14:23
Beitrag #3


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 7920
Beigetreten: 16.03.2005
Mitglieds-Nr.: 8842



Wenn gleichzeitig Geradeaus- und Rechtspfeil grün haben, dann darf der Radfahrer geradeaus fahren und einem abbiegenden Autofahrer signalisiert der Grünpfeil konfliktfreies Abbiegen ....
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Kuli
Beitrag 02.01.2017, 15:04
Beitrag #4


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 7903
Beigetreten: 17.07.2007
Mitglieds-Nr.: 34260



Zitat (K0nsch @ 02.01.2017, 14:04) *
Moin, wie wir ja alle wissen, sind Radfahrer seit einigen Stunden keine Fußgänger mehr


Ich habe noch nie verstanden, wieso ein Fahrzeugführer ein Lichtzeichen beachten soll, welches einen Fußgänger zeigt. Wie unlogisch. Endlich hat man diese Regel und die dazugehörige Übergangslösung abgeschafft!

Zitat
Wann darf der Radfahrer fahren?
Dann, wenn seine Fahrtrichtung grün zeigt wavey.gif



Zitat (Schorsch @ 02.01.2017, 14:23) *
einem abbiegenden Autofahrer signalisiert der Grünpfeil konfliktfreies Abbiegen ....
Wo in der StVO darf ich das denn nachlesen? book.gif Es gilt immer noch § 9!
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Tinu
Beitrag 02.01.2017, 15:55
Beitrag #5


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 5985
Beigetreten: 24.09.2013
Wohnort: München
Mitglieds-Nr.: 70026



§ 37(2) Punkt 1 zählt die verschiedenen Signalbedeutungen auf. Dabei wird § 9 nur für "Grün" erwähnt. "Grüner Pfeil" ist ein gesondertes Signal ohne § 9-Klausel!

Das Problem mit der "zuständigen" "Fahrbahnampel" tritt höchstens auf, wenn verschiedene LZA für die einzelnen Fahrstreifen gemäß § 37(2) Punkt 4 angebracht sind, da dem Radweg ja kein spezifisches Signal zugeordnet ist.

Beispiel: Angenommen Vollscheibe für den linken Fahrstreifen zeigt grün und Rechtsabbiegerampel für rechten Streifen rot. Darf der Radler vom Radweg jetzt rechts abbiegen, da er sich auch die Vollscheibe für sich aussuchen kann?

Die Frage ist also, ob für den Radweg immer (!) eine bestimmte Ampel gilt oder ob das auch noch vom eventuellen Abbiegewunsch abhängt! Immerhin kann im Beispiel ja die (für ihn nächste) Rechtsabbiegerampel nicht gelten, wenn er geradeaus fahren will!


--------------------
nsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richt

Gruß
Martin
Go to the top of the page
 
+Quote Post
reckoner
Beitrag 02.01.2017, 15:56
Beitrag #6


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 1382
Beigetreten: 20.11.2012
Mitglieds-Nr.: 66368



Hallo,

Zitat
Ich habe noch nie verstanden, wieso ein Fahrzeugführer ein Lichtzeichen beachten soll, welches einen Fußgänger zeigt. Wie unlogisch.
Und ich verstehe nicht, warum die Ampel die genau auf dem von mir geplanten Weg steht und diesen - mindestens für Fußgänger - freigibt für mich nicht gelten soll.

Oder aus Autofahrersicht: Rechtsabbieger sieht die rote(!) Fußgängerampel, schaut natürlich noch nach überwegräumenden Fußgängern, und verunfallt dann mit einem bei Rot auf dem Fußgängerüberweg fahrenden Radfahrer. Ob der Radfahrer dann so glücklich über seine neue Vorfahrt ist?

Oder drittes Beispiel: Kind steht vorschriftsmäßig an der roten Ampel und plötzlich radelt ein Radfahrer an ihm vorbei. Wie erklärt man dann dem Kind, warum der bei Rot fahren darf, das Kind aber warten muss?

Fazit: Imho eine der blödesten Regeländerungen der letzten Zeit.

Zusatzfrage: Wie ist das eigentlich, wenn mich als Radfahrer mitten auf dem Überweg die Kräfte verlassen und ich absteigen muss (etwa am Berg)? Dann mutiere ich ja zum Fußgänger, ist das dann ein Rotlichtverstoß?
Ist jetzt nicht ganz ernst gemeint, ich möchte eher nochmal darauf herumreiten, dass es imho ziemlich seltsam ist, dass es für den gleichen Weg unterschiedliche Vorrechte gibt. Das kenne ich von Ampeln eigentlich nicht (oder hab' ich da jetzt was übersehen?).

Stefan
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Tinu
Beitrag 02.01.2017, 16:21
Beitrag #7


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 5985
Beigetreten: 24.09.2013
Wohnort: München
Mitglieds-Nr.: 70026



Was meinst du mit "gleicher Weg"? Der Radfahrer auf dem Radweg fährt genauso den gleichen Weg wie die ("begrünten") Fahrbahnfahrer wie den der Fußgänger auf dem Gehweg. Wenn der Rechtsabbbieger also Grün hat, weiß er doch, dass dies auch für die Radfahrer neben ihm gelten muss.

Zitat (reckoner @ 02.01.2017, 15:56) *
Oder aus Autofahrersicht: Rechtsabbieger sieht die rote(!) Fußgängerampel, schaut natürlich noch nach überwegräumenden Fußgängern, und verunfallt dann mit einem bei Rot auf dem Fußgängerüberweg fahrenden Radfahrer.

Warum sieht er nach Fußgängern, aber nicht Radfahrern? Verkehrsartdiskriminierung?
Warum ordnet er Radfahrer automatisch den Fußgängern und nicht den Fahrzeugen zu?

Ich gebe dir ja recht, dass hier eine suggestive Falle lauert, genau wie auch bei deinem Kinderbeispiel. Das liegt aber alles an einer schlampigen (bzw. veralteten) Umsetzung der Signalisierung durch die StVB (in Kombination mit dem verfehlten Radwegeprinzip) und nicht an der grundsätzlich Signalisierungidee.


--------------------
nsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richt

Gruß
Martin
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Pogge
Beitrag 02.01.2017, 16:24
Beitrag #8


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 2839
Beigetreten: 03.09.2008
Wohnort: Nordhessen
Mitglieds-Nr.: 44088



Zitat (reckoner @ 02.01.2017, 15:56) *
Oder aus Autofahrersicht: Rechtsabbieger sieht die rote(!) Fußgängerampel, schaut natürlich noch nach überwegräumenden Fußgängern, und verunfallt dann mit einem bei Rot auf dem Fußgängerüberweg fahrenden Radfahrer.


Oder er vergisst, dass die Ampeln für die entgegenkommenden Fußgänger schon seit ewig nicht gleich geschaltet sein müssen: Deswegen gehen einen Ampeln für andere VT auch nichts an! Es reicht, wenn man die Vorschriften beachtet, die für einen selber gelten! ranting.gif

Go to the top of the page
 
+Quote Post
Tinu
Beitrag 02.01.2017, 16:31
Beitrag #9


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 5985
Beigetreten: 24.09.2013
Wohnort: München
Mitglieds-Nr.: 70026



Leider werden auch in den wenigsten Fällen mit separaten Radfahrerampeln diese anders als die parallelen Fußgängerampeln geschaltet - was ja eigentlich ein wesentlicher Zweck dieser Ampeln sein sollte! Dann hätte der Eine oder Andere vielleicht wenigstens gelernt, dass Radfahrer und Fußgänger nicht immer gleichgeschaltet zu betrachten sind.


--------------------
nsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richt

Gruß
Martin
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Kuli
Beitrag 02.01.2017, 16:39
Beitrag #10


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 7903
Beigetreten: 17.07.2007
Mitglieds-Nr.: 34260



Zitat (Tinu @ 02.01.2017, 15:55) *
Dabei wird § 9 nur für "Grün" erwähnt. "Grüner Pfeil" ist ein gesondertes Signal ohne § 9-Klausel!
Der Teil zu "Grün" ist erstmal allgemein für alle grünen Wechsellichtzeichen. Da steht ja nicht "Grüne Vollscheibe" o.ä. Der Teil zu dem Grünen Pfeil schränkt den allgemeinen Teil zu "Grün" nur dahingehend ein, als dass nur der Verkehr in Pfeilrichtung freigegeben ist. Dass die Abbiegeregeln nach § 9 auch eingeschränkt werden, kann ich nicht erkennen.

Zitat (reckoner @ 02.01.2017, 15:56) *
Und ich verstehe nicht, warum die Ampel die genau auf dem von mir geplanten Weg steht und diesen - mindestens für Fußgänger - freigibt für mich nicht gelten soll.
Unterschiedliche Räumzeiten wavey.gif

Zitat
Oder aus Autofahrersicht: Rechtsabbieger sieht die rote(!) Fußgängerampel, schaut natürlich noch nach überwegräumenden Fußgängern, und verunfallt dann mit einem bei Rot auf dem Fußgängerüberweg fahrenden Radfahrer.
Ein Autofahrer sollte sich sowieso nicht nach fremden Lichtzeichen richten. Oft genug kann ein und dieselbe Furt auch rot signalisiert sein, gleichzeitig von der Gegenrichtung her aber grün. Bei einem Unfall hat eindeutig der Autofahrer seine Pflichten verletzt.

Zudem: Gerade, wenn eine Radfurt vorhanden ist, sollte er doch mit Radfahrern rechnen. Ich könnte dein Argument verstehen, wenn es nur eine gemeinsame Furt gibt. Aber in diesem Fall besteht das Problem (wenn es denn eins ist) doch nicht erst seit kurzem, denn hier hatten Radfahrer auch bisher nicht das Fußgängersignal zu beachten.

Zitat
Kind steht vorschriftsmäßig an der roten Ampel und plötzlich radelt ein Radfahrer an ihm vorbei. Wie erklärt man dann dem Kind, warum der bei Rot fahren darf, das Kind aber warten muss?

Muss man es ihm erklären? Man erklärt ihm die Bedeutung der Ampelmännchen und fertig. Welches Kind analysiert denn die Ampelschaltung und wer wann fahren darf?
Zumal auch hier wieder: Solche Situationen existieren in verschärfter Form schon länger.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
granny
Beitrag 02.01.2017, 17:10
Beitrag #11


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 2790
Beigetreten: 02.09.2005
Mitglieds-Nr.: 12606



Zitat (Kuli @ 02.01.2017, 15:04) *
Ich habe noch nie verstanden, wieso ein Fahrzeugführer ein Lichtzeichen beachten soll, welches einen Fußgänger zeigt. Wie unlogisch.

Und ich habe nie verstanden, warum man den Zirkus mit der Gültigkeit der Sonderweg-Ampel für Fahrbahnradler gemacht hat. Als § 37 für den Radverkehr in seiner bisherigen Form ursprünglich verordnet wurde, gab es die Allgemeine Benutzungspflicht noch, und ein Amtsrichter, der über einen Fahrbahnradfahrer urteilte, der die Furtampel ignoriert hatte, konnte dem Radler problemlos eine reinwürgen, weil der Radler durch die illegale Fahrbahnnutzung den Schutzbereich der Furtampel umgangen hatte. Als die Allgemeine Benutzungspflicht dann 1997 aufgehoben wurde, hat man den Fehler gemacht, den bis dahin widerspruchsfreien Tenor der Rechtsprechung weiterhin als unverändert anwendbar anzunehmen und sich zu den bis heute nachwirkenden Korrekturen und Anpassung entschlossen.

Dabei wäre es so einfach: wer auf der Fahrbahn kommt, beachtet die Fahrbahnampeln *vor* der Kreuzung (das gilt auch für Signale mit Radsymbol, soweit sie vor der Kreuzung angebracht sind); wer auf dem Radweg kommt, beachtet unabhängig von der Streuscheibe die Ampel *hinter* der jeweiligen Furt, die den benutzten Radweg fortsetzt. Ich wette sogar, dass Radfahrer deutschlandweit seit zwei Jahrzehnten konfliktfrei nach genau diesem Prinzip über alle Kreuzungen kommen und weiterhin kommen werden.

Hat eigentlich schon jemand herausgefunden, wo in der StVO steht, welche der unzähligen sichtbaren Furtampeln an einer Kreuzung ein Fahrbahnradfahrer zu beachten hat, wenn er denn eine Furtampel beachten soll? whistling.gif
Go to the top of the page
 
+Quote Post
helmet lampshade
Beitrag 02.01.2017, 17:29
Beitrag #12


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 6258
Beigetreten: 05.11.2003
Mitglieds-Nr.: 508



Zitat (reckoner @ 02.01.2017, 15:56) *
Oder aus Autofahrersicht: Rechtsabbieger sieht die rote(!) Fußgängerampel, schaut natürlich noch nach überwegräumenden Fußgängern, und verunfallt dann mit einem bei Rot auf dem Fußgängerüberweg fahrenden Radfahrer. Ob der Radfahrer dann so glücklich über seine neue Vorfahrt ist?
..
Fazit: Imho eine der blödesten Regeländerungen der letzten Zeit.


Leider sind die Zeitungsberichte wohl etwas unvollständig und auch hier wird offenbar vergessen, dass die Kombiampeln natürlich weiterhin gelten. Es fragt sich nur, ob sie jetzt vielleicht auch für Radfahrer auf der Fahrbahn gelten, wenn es Schutzstreifen, Aufstellbereiche, etc gibt

Zitat (granny @ 02.01.2017, 17:10) *
wer auf der Fahrbahn kommt, beachtet die Fahrbahnampeln *vor* der Kreuzung (das gilt auch für Signale mit Radsymbol, soweit sie vor der Kreuzung angebracht sind); wer auf dem Radweg kommt, beachtet unabhängig von der Streuscheibe die Ampel *hinter* der jeweiligen Furt, die den benutzten Radweg fortsetzt.

Leider gibt es Radwege, die abwechselnd auf der Fahrbahn und auf dem Hochbord geleitet werden und dann ändert sich das an jeder Kreuzung
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Tinu
Beitrag 02.01.2017, 19:36
Beitrag #13


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 5985
Beigetreten: 24.09.2013
Wohnort: München
Mitglieds-Nr.: 70026



Zitat (helmet lampshade @ 02.01.2017, 17:29) *
dass die Kombiampeln natürlich weiterhin gelten. Es fragt sich nur, ob sie jetzt vielleicht auch für Radfahrer auf der Fahrbahn gelten, wenn es Schutzstreifen, Aufstellbereiche, etc gibt

Wieso sollten sie? Diesbezüglich hat sich doch nichts geändert, so dass sie weiterhin nur auf RVF gelten.


--------------------
nsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richt

Gruß
Martin
Go to the top of the page
 
+Quote Post
reckoner
Beitrag 02.01.2017, 23:53
Beitrag #14


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 1382
Beigetreten: 20.11.2012
Mitglieds-Nr.: 66368



Hallo,

Zitat
Was meinst du mit "gleicher Weg"? Der Radfahrer auf dem Radweg fährt genauso den gleichen Weg wie die ("begrünten") Fahrbahnfahrer wie den der Fußgänger auf dem Gehweg. Wenn der Rechtsabbbieger also Grün hat, weiß er doch, dass dies auch für die Radfahrer neben ihm gelten muss.
Mit "Weg" meinte ich einfach das Ding auf dem ich als Radfahrer fahre, manchmal mit Linien an beiden Seiten, manchmal farblich markiert, oder was auch immer. Und ich wollte absichtlich nicht von "Straße" oder "Radweg" sprechen, sondern ganz allgemein bleiben.

Zitat
Warum sieht er nach Fußgängern, aber nicht Radfahrern? Verkehrsartdiskriminierung?
Warum ordnet er Radfahrer automatisch den Fußgängern und nicht den Fahrzeugen zu?
Tut er ja gar nicht. Er überquert einen Überweg der erkennbar Rotlicht hat (sagen wir mal, weil auf beiden Seiten Fußgänger stehen), achtet natürlich noch auf Räumer (meinetwegen auch Radfahrer), aber mit neu in den Überweg einfahrenden Radfahrern rechnet er aufgrund des Rotlichtes nicht mehr.
Ich will den Autofahrer auch nicht verteidigen, die Rechtslage dürfte klar sein, vielmehr frage ich mich warum man solch ein Konfliktpotenzial in die StVO einbaut.
Es war bisher doch so einfach: Ein Radfahrer fuhr entweder auf der Straße oder auf dem Gehweg (erlaubterweise natürlich), und die jeweilige Ampel galt dann auch für ihn. Und selbst wenn es extra Radwege gab dann konnte man die in den meisten Fällen einer der beiden Seiten zuordnen.

Zitat
Das liegt aber alles an einer schlampigen (bzw. veralteten) Umsetzung der Signalisierung durch die StVB (in Kombination mit dem verfehlten Radwegeprinzip) und nicht an der grundsätzlich Signalisierungidee.
Genau das sehe ich eigentlich nicht so.
Die StVO sollte immer ausreichen, egal ob nun richtig signalisiert wird, oder etwas falsch, nach alter Regelung oder auch völlig falsch (feindliches Grün natürlich ausgenommen).
Wie die meisten Gesetze soll imho auch die StVO nur die Rahmenbedingungen setzen, aber sicher nicht jede Besonderheit berücksichtigen.

Zitat
Oder er vergisst, dass die Ampeln für die entgegenkommenden Fußgänger schon seit ewig nicht gleich geschaltet sein müssen: Deswegen gehen einen Ampeln für andere VT auch nichts an!
Ja, da hast du recht, trotzdem wird aber oft auf die Fußgängerampeln geachtet, das ist die Praxis.
Übrigens halte ich es auch für falsch, Fußgängerampeln nur ein einer Richtung zu schalten (was soll das? - entweder ist dort Querverkehr, oder eben nicht), aber das ist ein anderes Thema.

Zitat
Unterschiedliche Räumzeiten
Ein Fußgänger räumt also schneller als ich (Radfahrer)? (in dem Zitat ging es ja darum, dass ein Radfahrer trotz Fußgängergrün warten soll)

Zitat
Zudem: Gerade, wenn eine Radfurt vorhanden ist, sollte er doch mit Radfahrern rechnen. Ich könnte dein Argument verstehen, wenn es nur eine gemeinsame Furt gibt.
Eigentlich dachte ich sogar an gemeinsame Furten (Fußgänger und Radfahrer gemeinsam).
Und mit dem "mit Radfahrern rechnen" ist das halt so eine Sache. Fußgänger sind einfach, die sind nicht so schnell, man kann also überall damit rechnen und aufpassen (wenn sich beispielsweise Fußgänger auf dem Gehweg befinden sehe ich das meist im Augenwinkel und bin ein wenig darauf vorbereitet, dass mir da einer in die Quere kommen kann). Radfahrer bewegen sich hingegen u.U. fast so schnell wie Autos, wenn man da immer und überall mit rechnen muss, dann kann man mit dem Auto nicht mehr normal fahren.
Dazu kommt, dass man als Autofahrer nicht immer wahrnimmt, ob sich auf dem Gehweg noch ein Radweg befindet.

Zitat
Aber in diesem Fall besteht das Problem (wenn es denn eins ist) doch nicht erst seit kurzem, denn hier hatten Radfahrer auch bisher nicht das Fußgängersignal zu beachten.
Verstehe ich nicht. Wo musste denn ein Radfahrer bisher schon die Autoampel beachten? (außer wenn er auch auf der Straße fährt natürlich)

Zitat
Muss man es ihm erklären? Man erklärt ihm die Bedeutung der Ampelmännchen und fertig. Welches Kind analysiert denn die Ampelschaltung und wer wann fahren darf?
Also meine Kinder denken schon mit. Und zwar wie folgt: Wir fahren auf dem selben Weg (dem Gehweg), benutzen den selben Überweg, also gilt auch die selbe Ampel. Das ist reine Logik. Außerdem ist nicht immer jemand zum Erklären dabei, und spätestens dann sollte das gelten was logisch ist.
Ich möchte jedenfalls nicht in der Haut der Politiker stecken, wenn die ersten Kinder angefahren werden weil sie hinter einem Radfahrer hergelaufen sind.

Zitat
Zumal auch hier wieder: Solche Situationen existieren in verschärfter Form schon länger.
Nur weil es in Einzelfällen immer schon schlecht war muss man es jetzt zur Regel machen?
Sorry, aber ich finde dir zu fast jeder Verkehrsregel irgendwelche Negativbeispiele, aber das kann doch nicht der Maßstab sein.

Zitat
Dabei wäre es so einfach: wer auf der Fahrbahn kommt, beachtet die Fahrbahnampeln *vor* der Kreuzung (das gilt auch für Signale mit Radsymbol, soweit sie vor der Kreuzung angebracht sind); wer auf dem Radweg kommt, beachtet unabhängig von der Streuscheibe die Ampel *hinter* der jeweiligen Furt, die den benutzten Radweg fortsetzt. Ich wette sogar, dass Radfahrer deutschlandweit seit zwei Jahrzehnten konfliktfrei nach genau diesem Prinzip über alle Kreuzungen kommen und weiterhin kommen werden.
Das unterschreibe ich uneingeschränkt (daher nochmal zitiert, bitte stehen lassen).

Zitat
Leider sind die Zeitungsberichte wohl etwas unvollständig und auch hier wird offenbar vergessen, dass die Kombiampeln natürlich weiterhin gelten.
Welche Kombiampeln meist du?
Wenn es separate Radfahrerampeln gibt dürfte es wohl eindeutig sein, egal wo sie stehen. Ergo kann eine Kombination aus Rad- und Autoampel nicht gemeint sein und eine Rad- und Fußgängerampel auch nicht. Also, an was für eine Kombi dachtest du? (ist vielleicht Forensprache oder Fachchinesisch, aber ich verstehe es nicht)

Zitat
Leider gibt es Radwege, die abwechselnd auf der Fahrbahn und auf dem Hochbord geleitet werden und dann ändert sich das an jeder Kreuzung
Na und? In solchen - eher seltenen - Fällen kann die Verkehrsbehörde doch Zusatzampeln aufstellen.

Mir sind übrigens noch ein paar Probleme/Fragen eingefallen:
- manchmal sind die Fußgängerüberwege ja weit in die Nebenstraße verschwenkt. Wie soll ein Radfahrer da wissen, ob er noch Grün hat? Er ist an der betreffenden Ampel ja schon ein paar Sekunden vorbei.
- wie komme ich als Radfahrer durch die stehende Menge Fußgänger? Bisher war das leicht, weil sich entweder alle bewegten oder alle standen.
- muss ich auf dem rechts an der roten(!) Autoampel vorbeiführenden Radweg (beispielsweise ein farblich markierter Sonderstreifen auf dem Gehweg) auch halten? Ich meine dabei eine reine Fußgängerampel oder die obere Seite einer T-Kreuzung, also praktisch für den Radfahrer gar keine Kreuzung.

Stefan
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Mueck
Beitrag 03.01.2017, 00:24
Beitrag #15


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 7945
Beigetreten: 30.01.2014
Wohnort: Karlsruhe
Mitglieds-Nr.: 71378



Zitat (reckoner @ 02.01.2017, 23:53) *
- wie komme ich als Radfahrer durch die stehende Menge Fußgänger?
Bestens!
Denn die weggefallene Regel in Nr. 6 Satz 3 galt ja nur für den Fall, dass direkt neben der Fußfurt eine eigene Radfurt ist, auf letztere traut sich natürlich kein braver Fußgänger!
Kuddelmuddel mit ignoranten Fußgängern gibt es nur dort, wo es eine gemeinsame Furt gibt und da galt die weggefallene Sonderregel aus Nr. 6 Satz 3 ja gar nicht! Wurde dort das Rad in der Streuscheibe vergessen, galt schon die ganzen letzten Jahre die Fahrbahnampel!



Zitat (Tinu @ 02.01.2017, 19:36) *
Zitat (helmet lampshade @ 02.01.2017, 17:29) *
dass die Kombiampeln natürlich weiterhin gelten. Es fragt sich nur, ob sie jetzt vielleicht auch für Radfahrer auf der Fahrbahn gelten, wenn es Schutzstreifen, Aufstellbereiche, etc gibt

Wieso sollten sie? Diesbezüglich hat sich doch nichts geändert, so dass sie weiterhin nur auf RVF gelten.
Richtig, da hat sich nix geändert. "Davon abweichend sind auf Radverkehrsführungen die besonderen Lichtzeichen für den Radverkehr zu beachten." war vorm 1.1. auch schon so formuliert. Die Frage ist nur, ob ein Schurzstreifen eine Radverkehrsführung im Sinne des § 37 ist. Ich meine, über diesen Fragenkomplex hätten wir schon mal diskutiert vor längerer Zeit?
Könnte bspw. relevant sein an Stellen, wo es neben Schutzstreifen auf der Fahrbahn auch noch Radverkehrsanlagen auf dem Bordsteinweg gab (und vergessen Streuscheiben auszutauschen) oder noch gibt (evtl. für Abbiegebeziehungen aus der Querstraße, die noch Bordsteinwege hat).



Was ist eigentlich bei "Gehweg, Radfahrer frei"? Werden da überhaupt Räder in Streuscheiben gezeigt?
Jedenfalls galt da ohne eine solche bisher schon die Fahrbahnampel, wie ja auch schon bei gemeinsamen Furten ...
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Kuli
Beitrag 03.01.2017, 08:10
Beitrag #16


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 7903
Beigetreten: 17.07.2007
Mitglieds-Nr.: 34260



Zitat (reckoner @ 02.01.2017, 23:53) *
Verstehe ich nicht. Wo musste denn ein Radfahrer bisher schon die Autoampel beachten? (außer wenn er auch auf der Straße fährt natürlich)
Überall. Außer in den Fällen, wo eine Radfurt an eine Fußgängerfurt grenzt (wo also exakt 3 gestrichelte Linien vorhanden sind).

Das heißt, beispielsweise auf gemeinsamen Geh- und Radfurten (also 2 gestrichelte Linien) hat der Fußgänger bisher die Fußgängerampel beachtet und der Radfahrer die Vollscheibe.

Go to the top of the page
 
+Quote Post
Servior
Beitrag 03.01.2017, 08:22
Beitrag #17


Mitglied
****

Gruppe: Members
Beiträge: 238
Beigetreten: 26.10.2013
Mitglieds-Nr.: 70436



Zitat (Kuli @ 03.01.2017, 08:10) *
und der Radfahrer die Vollscheibe.


So vielleicht laut Rechtsprechung, die Praxis hingegen dürfte anders aussehen.
Radfahrer hier in der Gegend fahren in der Regel erst/schon los wenn die Fußgängerampel Grün zeigt. Dies sieht man besonders dann, wenn die Ampeln nicht zeitgleich umschalten, sondern mit kurzer Verzögerung.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Tinu
Beitrag 03.01.2017, 10:45
Beitrag #18


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 5985
Beigetreten: 24.09.2013
Wohnort: München
Mitglieds-Nr.: 70026



Zitat (reckoner @ 02.01.2017, 23:53) *
Mit "Weg" meinte ich einfach das Ding auf dem ich als Radfahrer fahre, manchmal mit Linien an beiden Seiten, manchmal farblich markiert, oder was auch immer. Und ich wollte absichtlich nicht von "Straße" oder "Radweg" sprechen, sondern ganz allgemein bleiben.

Eben. Dann ist der "Weg", der meist zwischen Fahrbahn und Gehweg geführt wird, mit gleicher Logik mit der Fahrbahn zu identifizieren wie mit dem Gehweg. Wenn also die Fahrbahn grün hat und der Gehweg rot, warum sollte dann für den Radweg automatisch rot unterstellt werden, statt grün wie für die anderen Fahrzeuge?

Zitat
Er überquert einen Überweg der erkennbar Rotlicht hat (sagen wir mal, weil auf beiden Seiten Fußgänger stehen), achtet natürlich noch auf Räumer (meinetwegen auch Radfahrer), aber mit neu in den Überweg einfahrenden Radfahrern rechnet er aufgrund des Rotlichtes nicht mehr.

Diese Missinterpretation ist zwar nachvollziehbar, aber schon von anderer Seite zu recht kritisiert worden.

Es hat eben nur der Überweg für die Fußgänger Rotlicht und der "Weg" für die Radfahrer die gleiche Signalisierung wie die Überquerer auf der Fahrbahn. In der Theorie ganz einfach: Verschiedene Verkehrsarten auf verschiedenen Bahnen ein und desselben (!) "Wegs" bekommen Signale zum Überqueren einer Kreuzung. Entweder 1 Signal für alle zusammen oder teilweise mit Sondersignalen für einzelne Bahnen (z.B. für einzelne Fahrstreifen oder Abbieger). Wenn nun also ein Sondersignal für den Radweg fehlt, warum sollte dann ausgerechnet ein speziell für die Fußgängerquerung geplantes und installiertes Sondersignal statt des allgemeinen Lichtzeichens das gültige sein?

Zitat
Ich will den Autofahrer auch nicht verteidigen, die Rechtslage dürfte klar sein, vielmehr frage ich mich warum man solch ein Konfliktpotenzial in die StVO einbaut.

Falsche Baustelle: Das Konfliktpotential wird nicht durch die StVO geschaffen, sondern durch die Wegeführung, die nach anderen Kriterien verbrochen wird.

Zitat
Es war bisher doch so einfach: Ein Radfahrer fuhr entweder auf der Straße oder auf dem Gehweg (erlaubterweise natürlich), und die jeweilige Ampel galt dann auch für ihn. Und selbst wenn es extra Radwege gab dann konnte man die in den meisten Fällen einer der beiden Seiten zuordnen.

Nach welchen Kriterien denn (s.o.)?

Zitat
Die StVO sollte immer ausreichen, egal ob nun richtig signalisiert wird, oder etwas falsch, nach alter Regelung oder auch völlig falsch (feindliches Grün natürlich ausgenommen).

Was willst du damit sagen? Die StVO reicht ja auch. Das Konfliktpotential entsteht (neben der Wegeführung) eben dadurch, dass Anordnungen im "Einzelfall" oft kontraintutiv erfolgen und die VT (die die StVO gerade nicht wörtlich kennen!) damit in die Falle locken. Nicht die StVO ist hier das Problem, sondern was auf ihrer Grundlage tricksend (oder einfach gedankenlos) angeordnet wird.


--------------------
nsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richt

Gruß
Martin
Go to the top of the page
 
+Quote Post
mkossmann
Beitrag 03.01.2017, 10:53
Beitrag #19


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 1034
Beigetreten: 26.05.2015
Mitglieds-Nr.: 76297



Nur zur Info
@Schattenfell hat die geltenden Regeln auf http://fahrradampel.de/ in einer Tabelle zusammengefasst.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Tinu
Beitrag 03.01.2017, 11:04
Beitrag #20


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 5985
Beigetreten: 24.09.2013
Wohnort: München
Mitglieds-Nr.: 70026



Wobei man vielleicht noch erwähnen sollte, dass selbst diese Aufstellung an ihre Grenzen gerät, wenn z.B. mehrere Fahrbahnampeln (für die einzelnen Fahrstreifen) vorhanden sind, weil dann nicht klar ist, welche dieser Ampeln für den Radweg ohne Radfahrerampel gilt. whistling.gif


--------------------
nsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richt

Gruß
Martin
Go to the top of the page
 
+Quote Post
reckoner
Beitrag 03.01.2017, 11:15
Beitrag #21


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 1382
Beigetreten: 20.11.2012
Mitglieds-Nr.: 66368



Hallo,

Zitat
Denn die weggefallene Regel in Nr. 6 Satz 3 galt ja nur für den Fall, dass direkt neben der Fußfurt eine eigene Radfurt ist, auf letztere traut sich natürlich kein braver Fußgänger!
Das war mir nicht bewusst. Aber selbst wenn, dann gelten meine Einwände halt schon längere Zeit, ändert doch nichts.

Wenn ich nun beispielsweise einen Überweg passiere und am Ende steht eine Hundertschaft von auf Grün wartenden Fußgängern, wie komme ich da durch? Oder muss ich echt auf der Fahrbahn warten?

Und da du von Radfurt sprichst: Ich kenne es so, dass es auf Gehwegen eine gesonderte Furt gibt, diese aber bei Überwegen unterbrochen wird (den Überweg müssen sich Radler und Füßler dann teilen). Was gilt denn dann?
Und da du von "neben" sprichst: Bei uns befinden sich die Radfurten oft mitten auf dem Gehweg.

Zitat
Was ist eigentlich bei "Gehweg, Radfahrer frei"? Werden da überhaupt Räder in Streuscheiben gezeigt?
Das ist genau das was ich meinte.
Bei mir in der Stadt gibt es fast nur diese Lösung, wenn überhaupt dann noch der schon erwähnte Radweg mitten auf dem Gehweg (ich wohne ja zum Glück nicht in Münster).
Und da war es wirklich so, dass für mich als Radfahrer die Autoampel galt? Auch wenn die 10 Meter weiter links steht?

Zitat
Überall. Außer in den Fällen, wo eine Radfurt an eine Fußgängerfurt grenzt (wo also exakt 3 gestrichelte Linien vorhanden sind).
Wieso schreibst du "überall"? In meiner Gegend sind die Außer-Fälle die Regel.

Zitat
Radfahrer hier in der Gegend fahren in der Regel erst/schon los wenn die Fußgängerampel Grün zeigt.
Das kann ich bestätigen, auch durch persönliches handeln.
Wobei das Nichtfahren bei Rot ja unproblematisch ist, mir ging es um das Fahren bei Rot. Und selbst wenn ich bisher immer falsch gefahren sein sollte (bei Autorot) war das jedenfalls keine riskante Sache.

Nochmal grundsätzlich: Als Autofahrer weiß ich, dass für mich genau die Ampel über meiner Fahrspur gilt (soweit es solche Ampeln gibt). Und als Radfahrer soll ich nun über den Fußgängerüberweg fahren, genau unter einer Ampel durch, und diese dann nicht beachten?
Bei einem zwischen Autofahrbahn und Gehweg verlaufenden Radweg kann ich der (Neu)Regelung ja noch folgen, da war es etwas missverständlich welche Ampel nun gilt. Aber grundsätzlich keine Fußgängerampeln mehr - ich weiß nicht ...

Was gilt denn eigentlich in folgendem Fall: Gemischter Rad- und Gehweg durch einen Wald, für Autos komplett verboten. Nun kreuzt dieser Weg eine Straße, der Überweg wird mit einer Fußgängerampel geregelt.
Gilt für Radler dann die Ampel oder nicht?

Stefan
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Tinu
Beitrag 03.01.2017, 11:30
Beitrag #22


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 5985
Beigetreten: 24.09.2013
Wohnort: München
Mitglieds-Nr.: 70026



Zitat (reckoner @ 03.01.2017, 11:15) *
Ich kenne es so, dass es auf Gehwegen eine gesonderte Furt gibt, diese aber bei Überwegen unterbrochen wird (den Überweg müssen sich Radler und Füßler dann teilen). Was gilt denn dann?
Und da du von "neben" sprichst: Bei uns befinden sich die Radfurten oft mitten auf dem Gehweg.

Da kann ich begrifflich nicht mehr folgen: Furten sind die seitlich durch gestrichelte Linien markierten Flächen auf der Fahrbahn (der Querstraße) und befinden sich damit gerade nicht auf Geh- oder Radwegen. Sie stellen die imaginierte Verlängerung/Verbindung zwischen den Geh-/Radwegen dar, gehören aber zur Fahrbahn! unsure.gif

Radwege können auch nicht "mitten auf dem Gehweg" verlaufen, da eine Fläche entweder Gehweg, Radweg oder ein gemischter Geh-/Radweg ist. Du meinst vielleicht Radweg auf dem Hochbord, wo das Hochbord Geh- und Radweg - aber getrennt nebeneinander! - beherbergt?

Und (Fußgänger-)Überwege sind die "Zebrastreifen", die mit Furten schon mal gar nichts zu tun haben.

Nur, damit wir nicht aneinander vorbei reden. wavey.gif


--------------------
nsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richt

Gruß
Martin
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Kuli
Beitrag 03.01.2017, 11:48
Beitrag #23


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 7903
Beigetreten: 17.07.2007
Mitglieds-Nr.: 34260



Zitat (reckoner @ 03.01.2017, 11:15) *
Wieso schreibst du "überall"? In meiner Gegend sind die Außer-Fälle die Regel.
Kommt ja halt auch drauf an, was vorher war. Wenn es ein getrennter Geh- und Radweg war, wirst du entweder zwei Furten mit drei Linien (Fußgängerampel) oder zwei Furten mit vier Linien (Fahrbahnampel) gehabt haben. Wenn es ein gemeinsamer Geh- und Radweg oder freigegebener Radweg war, wirst du eine Furt mit zwei Linien (Fahrbahnampel) gehabt haben.

Meiner Beobachtung nach war die 3-Striche-Lösung eher in der Unterzahl.

Sowieso fraglich, warum die FG-Ampel gerade nur bei der 3-Strich-Lösung zu beachten gewesen sein sollte. Hätte ja wenn dann bei der 2-Strich-Lösung noch mehr Sinn ergeben.

Wie auch immer, es ist doch gut, dass es nun vereinheitlicht wurde. Und zwar aus logischer Sicht, aus Radfahrersicht und aus Sicht von LSA-Planern in die richtige Richtung.


Zitat
Als Autofahrer weiß ich, dass für mich genau die Ampel über meiner Fahrspur gilt
Das ist aber eine gefährliche Ansicht. Oftmals ist z.B. die Linksabbiegeampel über der Geradeausspur angebracht. Auch als Autofahrer musst du die für dich gültige Ampel suchen. Das ist nicht immer die naheste.



Go to the top of the page
 
+Quote Post
reckoner
Beitrag 03.01.2017, 13:33
Beitrag #24


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 1382
Beigetreten: 20.11.2012
Mitglieds-Nr.: 66368



Hallo,

Zitat
Radwege können auch nicht "mitten auf dem Gehweg" verlaufen, da eine Fläche entweder Gehweg, Radweg oder ein gemischter Geh-/Radweg ist. Du meinst vielleicht Radweg auf dem Hochbord, wo das Hochbord Geh- und Radweg - aber getrennt nebeneinander! - beherbergt?
Ja. Gewöhnlicher - relativ breiter - Gehweg (Hochbord), darauf mittig ein rot markierter Streifen als Radweg (wo übrigens haufenweise Fußgänger drauf rumlaufen).
Und an der Kreuzung ist dann nichts mehr markiert, sondern nur noch eine einzige Furt die sich Fußgänger und Radler irgendwie teilen sollen/müssen.

Zitat
Sowieso fraglich, warum die FG-Ampel gerade nur bei der 3-Strich-Lösung zu beachten gewesen sein sollte. Hätte ja wenn dann bei der 2-Strich-Lösung noch mehr Sinn ergeben.
Ebend. Ich dachte bisher, dass es besonders um diesen Fall geht. Vielleicht hatte ich es auch immer falsch verstanden.
Ich bin nun mal ein Praktiker, und da kommen die ganzen hier aufgezeigten Sachen zum Glück kaum vor (insbesondere weil meist alles in einer Richtung gleichgeschaltet ist, zumindest grob).

Zitat
Wie auch immer, es ist doch gut, dass es nun vereinheitlicht wurde. Und zwar aus logischer Sicht, aus Radfahrersicht und aus Sicht von LSA-Planern in die richtige Richtung.
Vereinheitlichung ist gut. Aber die richtige Richtung sehe ich in diesem Fall woanders. Meine Meinung.

Zitat
Oftmals ist z.B. die Linksabbiegeampel über der Geradeausspur angebracht. Auch als Autofahrer musst du die für dich gültige Ampel suchen. Das ist nicht immer die naheste.
Natürlich. Ich dachte eher an sowas wie den Elbtunnel. Und es war auch nur ein Beispiel dafür, was logisch ist und was nicht.
Fußgänger auf der Ampel bedeuten für mich auch nicht, dass dort nur Fußgänger gemeint sind, sondern halt alle die von dem Gehweg kommen (egal ob Skater, Rollstuhlfahrer, oder eben Radfahrer); so falsch finde ich das nicht.
Genauso wie Fußgänger auch die Autoampel beachten müssen wenn sie auf der Fahrbahn gehen (etwa mit Handkarren).

Stefan
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Tinu
Beitrag 03.01.2017, 13:59
Beitrag #25


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 5985
Beigetreten: 24.09.2013
Wohnort: München
Mitglieds-Nr.: 70026



Zitat (reckoner @ 03.01.2017, 13:33) *
Gewöhnlicher - relativ breiter - Gehweg (Hochbord), darauf mittig ein rot markierter Streifen als Radweg (wo übrigens haufenweise Fußgänger drauf rumlaufen).
Und an der Kreuzung ist dann nichts mehr markiert, sondern nur noch eine einzige Furt die sich Fußgänger und Radler irgendwie teilen sollen/müssen.

Nochmal: Das Hochbord ist nicht der Gehweg, sondern dieser nimmt nur einen Teil von ihm ein. Dass Fußgänger das nicht sauber trennen, ist leider gängige Praxis, macht es aber dennoch nicht richtiger. Und wenn die StVB die Vermengung durch bauliche Maßnahmen, optische Gestaltung, Markierungen und Signalisierung auch noch fördert, statt für klare Verhältnisse zu sorgen, trägt sie wesentlich zur Missachtung der Verkehrsregeln bei.

Das meinte ich weiter oben ja mit "kontraintuitiv": Die Ausgestaltung in der Praxis verführt zumindest optisch zu einem Verhalten, das den Regeln widerspricht. Das ist aber nicht den Regeln anzulasten, sondern dem Versuch der StVB die VT gegen die Absicht des Gesetzgebers umzuerziehen!


Zitat (reckoner @ 03.01.2017, 13:33) *
Fußgänger auf der Ampel bedeuten für mich auch nicht, dass dort nur Fußgänger gemeint sind, sondern halt alle die von dem Gehweg kommen (egal ob Skater, Rollstuhlfahrer, oder eben Radfahrer); so falsch finde ich das nicht.

Wieso das denn nicht? Steht doch sowohl in den Regeln und ist auch optisch naheliegend.

Aber im Ernst: Skater und Rollschuhfahrer werden ja als Fußgänger behandelt und Radfahrer dürften auf dem Gehweg nur fahren, wenn freigegeben. Dann sollte aber auch eine entsprechende Signalisierung vorhanden sein. Und du hast absolut recht: Für alle, die vom Gehweg kommen, sollte die gleiche Ampel gelten (wie bei Fahrstreifen auf der Fahrbahn), aber nochmal: Der Radweg neben dem Gehweg ist eben ein eigener "Weg", genauso wie die Fahrbahn auch!


--------------------
nsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richt

Gruß
Martin
Go to the top of the page
 
+Quote Post
helmet lampshade
Beitrag 03.01.2017, 14:47
Beitrag #26


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 6258
Beigetreten: 05.11.2003
Mitglieds-Nr.: 508



Zitat (Mueck @ 03.01.2017, 00:24) *
Könnte bspw. relevant sein an Stellen, wo es neben Schutzstreifen auf der Fahrbahn auch noch Radverkehrsanlagen auf dem Bordsteinweg gab (und vergessen Streuscheiben auszutauschen) oder noch gibt (evtl. für Abbiegebeziehungen aus der Querstraße, die noch Bordsteinwege hat).



Was ist eigentlich bei "Gehweg, Radfahrer frei"? Werden da überhaupt Räder in Streuscheiben gezeigt?
Jedenfalls galt da ohne eine solche bisher schon die Fahrbahnampel, wie ja auch schon bei gemeinsamen Furten ...

Wenn Du derzeit in KA bist, kannst Du Dir ja mal Mannheimerstraße/Ostring anschauen, ich komme leider im Hellen derzeit selten da hin. Gehweg/Radfahrer frei neben der Mannheimerstraße und (nur) im Bereich vor der Kreuzung mit dem Ostring eine Art Schutzstreifen. Die Kombiampel (am Gehweg Radfahrer frei) schaltet nicht simultan zur Fahrbahnampel

PS Luftbilder auf GMaps/Bing sind veraltet
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Mueck
Beitrag 03.01.2017, 17:00
Beitrag #27


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 7945
Beigetreten: 30.01.2014
Wohnort: Karlsruhe
Mitglieds-Nr.: 71378



Zitat (helmet lampshade @ 03.01.2017, 14:47) *
Wenn Du derzeit in KA bist,
Kapitel Bremerhaven ist abgeschlossen, leider ...

Zitat (helmet lampshade @ 03.01.2017, 14:47) *
kannst Du Dir ja mal Mannheimerstraße/Ostring anschauen, ich komme leider im Hellen derzeit selten da hin.
Ah, dann habe ich ja ein Ziel für einen längeren Spaziergang ... (da das Basteln an den Fahrrädern wohl noch eine Weile dauert ...) whistling.gif

Zitat (helmet lampshade @ 03.01.2017, 14:47) *
Gehweg/Radfahrer frei neben der Mannheimerstraße und (nur) im Bereich vor der Kreuzung mit dem Ostring eine Art Schutzstreifen.
Nicht zu vergessen: Der b-pflichtige Radweg des Ostrings von Süd nach Nord wechselt dort die Straßenseite, da ist also fast alles an Radverkehrsführungen versammelt, was es im Portdfolio der Planer so gibt ... thread.gif
Der Gehweg, Radfahrer frei war mir dort bisher gar nicht bewusst ...

Zitat (helmet lampshade @ 03.01.2017, 14:47) *
Die Kombiampel (am Gehweg Radfahrer frei) schaltet nicht simultan zur Fahrbahnampel
Da wären die Differenzen interessant ... thread.gif

Zitat (helmet lampshade @ 03.01.2017, 14:47) *
PS Luftbilder auf GMaps/Bing sind veraltet
Das Abschalten von 3D bei G. bewirkt so manche interessante Zeitreise ... thread.gif
Die Linie des Wasauchimmerstreifens ist vor der Haltelinie durchgezogen ...
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Schattenfell
Beitrag 03.01.2017, 18:11
Beitrag #28


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 3444
Beigetreten: 30.11.2009
Mitglieds-Nr.: 51688



Hat eigentlich mal jemand bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde nachgefragt, was die denn von dieser Problematik halten?
Go to the top of the page
 
+Quote Post
helmet lampshade
Beitrag 03.01.2017, 18:13
Beitrag #29


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 6258
Beigetreten: 05.11.2003
Mitglieds-Nr.: 508



Zitat (Mueck @ 03.01.2017, 17:00) *
Das Abschalten von 3D bei G. bewirkt so manche interessante Zeitreise ... thread.gif
Die Linie des Wasauchimmerstreifens ist vor der Haltelinie durchgezogen ...

An der Stelle ändert sich aber nichts
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Mueck
Beitrag 03.01.2017, 22:11
Beitrag #30


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 7945
Beigetreten: 30.01.2014
Wohnort: Karlsruhe
Mitglieds-Nr.: 71378



Also bei mir schon, wie käme ich sonst zu der folgenden Aussage ... thread.gif

(bei Firefox unter Windows 7 auf'm Laptop)
Go to the top of the page
 
+Quote Post
bax
Beitrag 05.01.2017, 00:39
Beitrag #31


Mitglied
****

Gruppe: Members
Beiträge: 151
Beigetreten: 24.12.2005
Mitglieds-Nr.: 15595



Tolle Diskussion, da kann ich mich gleich anschließen wavey.gif

Bei mir hier gibt es an einer Kreuzung eine Querung mit Fußgängerfurt, die Ampel besitzt lediglich das normale Symbol für Fußgänger. Bis jetzt musste ich nicht an diese Ampel halten....nun aber muss ich ja die Ampel für den Fahrverkehr achten.

Die Kreuzung verläuft bei mir aber nicht im klassischen 90 Grad Winkel, sondern etwas schräger. Von meinem Standpunkt sehe ich die Ampel also gar nicht ranting.gif Ich komme aus Süden, die Furt befindet sich ca 20 Meter vor der eigentlichen Kreuzung. Ich müsste ca. 20 Meter weiter nach Norden fahren, damit ich das Signal, welches für die Ost nach West Richtung gilt sehe. Wenn ich nun aber losfahre, quere ich mitten in der Kreuzung und bin da etwas fehl am Platz. Zurück und über die Querung wäre doof, dann fahre ich ja kurz in die falsche Richtung.

Kurzum...was mache ich, wenn ich meine Ampel gar nicht sehe, diese auch noch etwas weiter weg ist? Wenn es morgen nicht ganz so kalt ist, halte ich kurz an und mache Bilder. So etwas zu beschreiben ist immer etwas schwer.

Wenigstens sehe ich die Ampel aus der Gegenrichtung....hier bekommen die Fußgänger 5 Sekunden vor dem Fahrverkehr Grün...die ich ja eigentlich nun warten müsste... whistling.gif
Go to the top of the page
 
+Quote Post
mir
Beitrag 05.01.2017, 01:45
Beitrag #32


Mitglied
********

Gruppe: Foren-Insider
Beiträge: 24834
Beigetreten: 05.03.2007
Wohnort: Erlangen
Mitglieds-Nr.: 29238



Wenn Du das Signalbild nicht erkennen kannst - auch nicht durch z.B. anfahrende/wartende Autofahrer oder aus der Dir bekannten Abfolge -, dann kann man es Dir nicht vorwerfen, wenn Du über Rot fährst. Dabei solltest Du dann aber niemand gefährden oder vermeidbar behindern.


--------------------
redonner sa grandeur à l'europe!
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Mitleser
Beitrag 05.01.2017, 06:33
Beitrag #33


Mitglied
********

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 20363
Beigetreten: 16.10.2009
Mitglieds-Nr.: 50997



Zitat (bax @ 05.01.2017, 00:39) *
Ich komme aus Süden ... damit ich das Signal, welches für die Ost nach West Richtung gilt ...

? Warum soll jemanden aus S das Signal für den Verkehr aus O interessieren?
Go to the top of the page
 
+Quote Post
NMY
Beitrag 05.01.2017, 08:37
Beitrag #34


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 1674
Beigetreten: 04.08.2004
Mitglieds-Nr.: 4740



Möglicherweise möchte er von einem rechtsgeführten Radweg (Fahrtrichtung S nach N) auf einen linksgeführten Radweg (Fahrtrichtung O nach W) abbiegen?
Oder er möchte in der falschen Reihenfolge indirekt links abbiegen; also zuerst vor der Kreuzung die Parallelfahrbahn überqueren und dann erst die kreuzende Fahrbahn.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
helmet lampshade
Beitrag 05.01.2017, 09:25
Beitrag #35


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 6258
Beigetreten: 05.11.2003
Mitglieds-Nr.: 508



Zitat (Mueck @ 03.01.2017, 22:11) *
Also bei mir schon, wie käme ich sonst zu der folgenden Aussage ... thread.gif

(bei Firefox unter Windows 7 auf'm Laptop)

Fehler gefunden (saß vor dem Gerät blushing.gif ) Was ich als 2D ansah war 3D von oben...
Ja die 2D Ansicht ist aktuell*. Ist das eine RVF im Sinne der STVO? Und wenn nein, wie unterscheide ich das von Radspuren auf der Fahrbahn für die es dezidierte Fahrradampeln gibt?
Derzeit würde ich ja davon ausgehen, dass beide Varianten begründbar sind und die Freiheit nutzen, mir jeweils das passende rauszusuchen...
Natürlich nutzt im Konfliktfall ein möglicher Verbotsirrtum auch wenig.

*Der Link ändert leider nicht die Ansicht. Bei FF/GMaps kann man es im Menü ändert unter "Earth" 3D aktiviert/deaktiviert, die Anzeige 2D/3D rechts unten ist irreführend und nur im 3D Mode sichtbar
Go to the top of the page
 
+Quote Post
K0nsch
Beitrag 05.01.2017, 14:31
Beitrag #36


Mitglied
*****

Gruppe: Members
Beiträge: 277
Beigetreten: 16.12.2013
Mitglieds-Nr.: 70973



Vielen Dank für die Antworten, das hilft mir schon deutlich weiter, sollte ich mal eine eine solche Kreuzung heranfahren smile.gif


--------------------
Zitat (Andymon @ 01.06.2015, 14:25) *
Wir als Gesellschaft geben Millionen EURO für Radwege aus! Wie überflüssig.

Dem kann ich nur zustimmen*

*Bezieht sich auf die hier in DE typischen "Rad"wege(lchen)
Go to the top of the page
 
+Quote Post
bax
Beitrag 06.01.2017, 01:16
Beitrag #37


Mitglied
****

Gruppe: Members
Beiträge: 151
Beigetreten: 24.12.2005
Mitglieds-Nr.: 15595



Zitat (Mitleser @ 05.01.2017, 07:33) *
Zitat (bax @ 05.01.2017, 00:39) *
Ich komme aus Süden ... damit ich das Signal, welches für die Ost nach West Richtung gilt ...

? Warum soll jemanden aus S das Signal für den Verkehr aus O interessieren?


Ich komme ein kurzes Stück aus Süden und möchte dann gleich nach links queren. Auf der anderen Seite verläuft ein gemeinsamer Fuß- und Radweg, der für beide Richtungen freigegeben ist.

Hier kurz zur Erklärung:


Bild 1 zeigt den "Rückweg". Hier ist alles klar. Ich bleibe stehen, schaue auf die markierte Ampel und darf bei Grün queren.


Bild 2 zeigt die Situation von der anderen Straßenseite aus. "Meine" Ampel ist ja nun eigentlich die Ampel für den Fahrverkehr von schräg rechts nach links.


Bild 3 zeigt nun diese Ampel. Ich kann sie aber von meiner Position aus gar nicht sehen sad.gif Auch sehe ich nicht so wirklich ob dort Autos an der Haltlinie warten sad.gif Auf Grund es blöden Winkels erkenne ich auch nicht was gerade leuchtet......
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Mitleser
Beitrag 06.01.2017, 09:05
Beitrag #38


Mitglied
********

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 20363
Beigetreten: 16.10.2009
Mitglieds-Nr.: 50997



Also Du kommst aus S von der Frühlingstraße und willst nach W in die Schleißheimer Straße? Maps think.gif

Ich würde einfach *, wie die Linksabbieger auf der Fahrbahn, die erste Allgemeinampel beachten und dann in einem Zuge die Kreuzung passieren. Da man an keinem anderen Lichtzeichen vorbei kommt, bleibt man permanent im vom ersten Lichtzeichen geregelten Kreuzungsbereich.

* = In Wahrheit würde ich einfach auf der Fahrbahn radeln. Aber das war ja nicht die Fallfrage.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
bax
Beitrag 08.01.2017, 11:00
Beitrag #39


Mitglied
****

Gruppe: Members
Beiträge: 151
Beigetreten: 24.12.2005
Mitglieds-Nr.: 15595



Die von dir verlinkte Stelle ist korrekt smile.gif

Ich komme aus Süden (Frühlingstraße) und möchte die Schleißheimer Straße zur Ahorn Apotheke überqueren. Das Zeit mein Bild 1. Die zu beachtende Ampel ist klar, es kommt immer nur zu gefährlichen Situationen, weil die abbiegenden Autofahrer die rote Fußgängerampel sehen und denken, alles ist in Butter.

Aus der Gegenrichtung (also Ahorn Apotheke nach südliche zu dem Bushaltestellesymbol) frag ich mich nur, welche Ampel ich beachten muss, wenn ich die für den Fahrverkehr nicht sehe. Darf ich hier überhaupt als Radfahrer über die Straße? Es gibt dort ja keinen Radweg der über die Ampel führt, weil bei diesem wäre ich ja "Geisterradler" oder?
Go to the top of the page
 
+Quote Post
bicionado
Beitrag 08.01.2017, 18:55
Beitrag #40


Mitglied
******

Gruppe: Members
Beiträge: 657
Beigetreten: 25.09.2016
Mitglieds-Nr.: 79801



Darf man auf dieser kleinen Brücke überhaupt Rad fahren?
Go to the top of the page
 
+Quote Post
janr
Beitrag 08.01.2017, 19:13
Beitrag #41


Mitglied
********

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 29582
Beigetreten: 16.05.2006
Wohnort: München
Mitglieds-Nr.: 19384



Zitat (bax @ 08.01.2017, 11:00) *
... Ich komme aus Süden (Frühlingstraße) und möchte die Schleißheimer Straße zur Ahorn Apotheke überqueren. ...

Warum fahrst ned grad aus um dann nach der Kreuzung am FB-Rand ran zu fahren um dann zur Apotheke zu kommen.

Kenn die Stelle recht gut. Möchte ich meinen, aber hab grad nicht auf dem Schirm wie die Radler dort geführt werden. whistling.gif

Wenn Zeit, dann könnt ich am Di mal vorbei schauen um mir dies zu verinnerlichen. think.gif


--------------------
Es gibt zwei Arten an Menschen.
Die einen haben Stil, die anderen keinen T4


Aus Protest die Afd zu wählen weil einem die aktuelle Politik nicht gefällt ist wie
im Wirtshaus aus dem Klo zu saufen weil einem das dortige Bier nicht schmeckt.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Mitleser
Beitrag 08.01.2017, 22:38
Beitrag #42


Mitglied
********

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 20363
Beigetreten: 16.10.2009
Mitglieds-Nr.: 50997



Zitat (bax @ 08.01.2017, 11:00) *
Aus der Gegenrichtung (also Ahorn Apotheke nach südliche zu dem Bushaltestellesymbol) frag ich mich nur, welche Ampel ich beachten muss, wenn ich die für den Fahrverkehr nicht sehe. Darf ich hier überhaupt als Radfahrer über die Straße? Es gibt dort ja keinen Radweg der über die Ampel führt, weil bei diesem wäre ich ja "Geisterradler" oder?

Richtig, die Fahrbeziehung ist unzulässig. Wer auf der östlichen Kreuzungsseite legal von Norden nach Süden fahren möchte, der benötigt dazu eine explizite beschilderte Genehmigung. Diese sehe ich nicht.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Mitleser
Beitrag 09.01.2017, 13:32
Beitrag #43


Mitglied
********

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 20363
Beigetreten: 16.10.2009
Mitglieds-Nr.: 50997



Mal aus einem anderen Thread hierher geholt:
Zitat (ujgm @ 09.01.2017, 11:49) *
Zitat (Mueck @ 01.01.2017, 13:56) *
[...]

Und selbst wenn jetzt die Streuscheibe ausgetauscht würde gegen eine mit Radfahrersymbol, dürftest du immer noch bei Fahrbahngrün durchfahren, da es keine Radfurt gibt, auf der die Radampel gelten könnte.

Contra.

Das Radsymbol statt der Allgemeinlichtzeichen gilt "auf Radverkehrsführungen". Ein Radweg zu beiden Seiten der Kreuzung zählt dazu. Auf eine markierte Furt im Zuge der Kreuzung kommt es nicht an.
Hier gibt es einen Radweg dies- und jenseits der Fahrbahn. Das ist eine Radverkehrsführung. Also wäre eine Radler-Streuscheibe verbindlich - und nicht die Allgemeinampel.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
ujgm
Beitrag 10.01.2017, 09:12
Beitrag #44


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 1626
Beigetreten: 19.05.2006
Mitglieds-Nr.: 19496



PRO

Die Ampeln regeln den Kreuzungsbereich. Daher ist maßgeblich, ob im Kreuzungsbereich eine Radverkehrsführung (=Radfurt) vorhanden ist.
Radverkehrsführungen vor und nach der Kreuzung interessieren nicht (zumal sich das ja auch ändern kann).

So sieht das auch der Kommentar Hentschel/König/Dauer, RdNr. 36 zu § 37 StVO.


Provokantes Fazit: Da die Ampelregelungen für Radfahrer nicht, schon gar nicht beim beiläufigen Vorbeifahren zu durchblicken und zu verstehen sind, sind sie nichtig! blink.gif
Wenn der Gesetzgeber/die Verkehrsbehörden wollen, dass sich Radfahrer an Regeln halten, müssen sie dafür sorgen, dass die Regeln auch verstehbar sind!
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Mitleser
Beitrag 10.01.2017, 09:16
Beitrag #45


Mitglied
********

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 20363
Beigetreten: 16.10.2009
Mitglieds-Nr.: 50997



Wenn ich zur Ampel komme, bin ich noch unstreitig auf einer Radverkehrsanlage. Erst nach dem Lichtzeichen kommt die Kreuzung, idR.

Begründet Hentschel warum eine Furt zwingendes Merkmal sein soll?

Go to the top of the page
 
+Quote Post
helmet lampshade
Beitrag 10.01.2017, 09:55
Beitrag #46


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 6258
Beigetreten: 05.11.2003
Mitglieds-Nr.: 508



Zitat (helmet lampshade @ 03.01.2017, 14:47) *
Wenn Du derzeit in KA bist, kannst Du Dir ja mal Mannheimerstraße/Ostring anschauen, ich komme leider im Hellen derzeit selten da hin. Gehweg/Radfahrer frei neben der Mannheimerstraße und (nur) im Bereich vor der Kreuzung mit dem Ostring eine Art Schutzstreifen. Die Kombiampel (am Gehweg Radfahrer frei) schaltet nicht simultan zur Fahrbahnampel

Hier nun die Fotos
Beginn der Radführung


Kombiampel rot Fahrbahn grün. Leider war recht wenig Verkehr um alle Schaltzustände abzuwarten.


Die erste Kombiampel hat eine Blende, was darauf hinweisen könnte, dass sie für die Radführung auf der Fahrbahn nicht gelten könnte


Dem Fahrbahnradler fehlt zudem eine Haltemöglichkeit an der Verkehrsinsel, so dass er u.U. direkt in der Kreuzung anhalten müsste wenn die Kombiampel gelte
Go to the top of the page
 
+Quote Post
ujgm
Beitrag 10.01.2017, 10:08
Beitrag #47


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 1626
Beigetreten: 19.05.2006
Mitglieds-Nr.: 19496



Zitat (Mitleser @ 10.01.2017, 09:16) *
Begründet Hentschel warum eine Furt zwingendes Merkmal sein soll?

VV zu § 9 Abs. 2 StVO: "Als Radverkehrsführung über Kreuzungen und Einmündungen hinweg dienen markierte Radwegefurten."
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Mitleser
Beitrag 10.01.2017, 10:12
Beitrag #48


Mitglied
********

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 20363
Beigetreten: 16.10.2009
Mitglieds-Nr.: 50997



Ändert doch nichts daran, dass man am Standort der Ampel auf einer Radverkehrsführung ist.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Mueck
Beitrag 10.01.2017, 15:37
Beitrag #49


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 7945
Beigetreten: 30.01.2014
Wohnort: Karlsruhe
Mitglieds-Nr.: 71378



Zitat (ujgm @ 10.01.2017, 10:08) *
VV zu § 9 Abs. 2 StVO: "Als Radverkehrsführung über Kreuzungen und Einmündungen hinweg dienen markierte Radwegefurten."
Da da nicht steht "Als Radverkehrsführung dienen markierte Radwegefurten." sondern ergänzt mit "über Kreuzungen und Einmündungen hinweg" kann man das auch so interpretieren, dass dazu auch ein Davor und Danach gehört, um es zur Radverkehrsführung zu machen. Außerdem beschreibt der nachfolgende Satz ja eine Radverkehrsführung, die im Normalfall ohne Furt über die Kreuzung auskommt ...

Beim Ostring habe ich zu sehr gebummelt. Bilder hatte ich schon vor paar Tagen gemacht, aber nochnicht den Hintern hochgekriegt zum Einstellen, Dafür habe ich unterwegs aber auch noch paar ähnliche Fälle gefunden ...
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Tinu
Beitrag 10.01.2017, 16:04
Beitrag #50


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 5985
Beigetreten: 24.09.2013
Wohnort: München
Mitglieds-Nr.: 70026



Eine Radwegefurt kann es doch ohne RVF zumindest davor (!) wohl gar nicht geben, da sie ohne diese als solche gar nicht zu identifizieren wäre: Eine Furt verlängert doch gewissermaßen die Verkehrsbahn, an die sie anschließt, um den Verkehr genau dieser Bahn zu führen. Wenn also eine Furt nicht an eine RVF anschließt, wie könnte es dann eine Radwegefurt sein?

Und zur Ampelfrage kann ich mich nur @Mitleser anschließen: Entscheidend kann nur sein, worauf ich mich vor der Ampel befinde und nicht, ob ich eventuell im Kreuzungsbereich irgendwelche markierten Flächen benutzen werden (oder es zumindest beabsichtige).


--------------------
nsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richt

Gruß
Martin
Go to the top of the page
 
+Quote Post

3 Seiten V   1 2 3 >
Reply to this topicStart new topic
1 Besucher lesen dieses Thema (Gäste: 1 | Anonyme Besucher: 0)
0 Mitglieder:

 



RSS Vereinfachte Darstellung Aktuelles Datum: 09.09.2025 - 18:42