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> Fragen zur Neuerteilung
miki1803
Beitrag 20.01.2015, 13:51
Beitrag #1


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Hallo bei mir verstreicht auch dieses Jahr die 15 jährige Sperrfrist(kein Alkohl+Drogen gehabt) bzw. die Einträge in der KBA werden gelöscht, wollte nun auch mein FS was damals FS.Kl3 war wieder neu beantragen ohne die MPU zu machen, ich dachte ich muss nur die 99€ Gebühr zahlen und die anderen Kleinigkeiten wie Sehtest+Erste Hilfe etc.



Aber nun sagte die Dame am Telefon wenn der FS mehr als 6-8 Jahre Weg ist muss Mann beide Prüfungen Neu machen, ist es wirklich so, gibt es keinen Ausweg ohne diese Prüfungen die extrem viel Geld kosten ?!

Ist es evtl. doch Willkür?!

Weil ich nur 399€ im Monat ALG2 beziehe und es mir nicht leisten kann, nochmal über 500€ an Prüfungsgebühren zu bezahlen.



Mfg
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Jens
Beitrag 20.01.2015, 17:01
Beitrag #2


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§20 FeV schreibt vor, dass die Behörde Prüfungen anordnet,
Zitat
wenn Tatsachen vorliegen, die die Annahme rechtfertigen, dass der Bewerber die nach § 16 Abs. 1 und § 17 Abs. 1 erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten nicht mehr besitzt.

Wenn die Behörde jetzt deine lange fahrerlaubnisfreie Zeit als eine solche Tatsache wertet, dann hat das nichts mit Willkür zu tun. Du kannst natürlich versuchen, dagegen vorzugehen, solltest dir aber keine großen Hoffnungen machen, weil es inzwischen Gerichtsurteile gibt, die feststellen, dass die Zeit ohne Fahrerlaubnis durchaus eine Tatsache im Sinn des §20 ist. Deine finanziellen Probleme sind jedenfalls kein Grund, von Prüfungen abzusehen.


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miki1803
Beitrag 20.01.2015, 17:42
Beitrag #3


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Danke für die Antwort@Jens

Habe noch eine Frage an dich, du schreibst das mann versuchen könnte dagegen vorzugehen, hast du auch ein Tipp mit welcher Begründung ?!

Achja im KBA/FEAR Auszug was ich im Mai 2014 beantragt hatte steht oben "Tilgungsfrist 08.02.2015" aber die beim FS.Amt bei uns sagten heute zu mir meine Einträge werden erst Febuar 2016 gelöscht, mit der Begründung das die letzte Gerichtsverurteilung im Feb. 2001 war, aber mein FS habe ich am 15.02.2000 bei der Polizei abgegeben was soll ich denn nun glauben bzw. was ist Richtig ?



Mfg
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Kai R.
Beitrag 20.01.2015, 17:51
Beitrag #4


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1. Vielleicht kann ein gütiger Mod den Thread von @miki1803 abspalten, den hat er von @Blutwurst gekapert
2. @Miki: liste bitte mal Deine Taten und Verurteilungen auf (ggf. gemäß Registerauszug), dann kann man das besser beurteilen. Normalerweise ist die Tilgung laut KBA aber verbindlich


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Kai

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miki1803
Beitrag 20.01.2015, 19:27
Beitrag #5


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Hallo Kai wavey.gif


Hoffe es hilft dir..
Den FS KL3 habe ich aber schon 15.02.2000 bei der Örtlichen Polizei abgegeben.
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amfa
Beitrag 20.01.2015, 23:53
Beitrag #6


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Wenn ich mal aus dem anderen Thread zitiere
Zitat (Jens @ 18.11.2014, 12:07) *
Im Rahmen der Punktereform wurde das Straßenverkehrsgesetz geändert. Vorher stand im §29 Abs. 4:
Zitat
Die Tilgungsfrist (Absatz 1) beginnt
1. bei strafgerichtlichen Verurteilungen und bei Strafbefehlen mit dem Tag mit dem Tag des ersten Urteils,

seit dem 1.5.2014 steht dort:
Zitat
Die Tilgungsfrist (Absatz 1) beginnt
1. bei strafgerichtlichen Verurteilungen und bei Strafbefehlen mit dem Tag der Rechtskraft,


Und im §65 Abs. 3 StVG ist bestimmt, dass für Altfälle (also Fälle vor der Gesetzesänderung) noch fünf Jahre lang die alten Tilgungsregeln anzuwenden sind. Somit gilt für dich das Datum des Urteils.


Wenn ich das richtig sehe ist das Urteil vom 6.02.2001.
Dann wirst du wenn ich das richtig verstehe noch 1 Jahr warten müssen.
Sicher das du dich nicht vertust?

Ich halte es für ausgeschlossen, das alle Daten in dem Auszug falsch sind.
Wenn ich das richtig interpretiere wurde dir die FE am 13.02.2001 entzogen und nicht schon 2001
Ich glaube das Tilgungsdatum in dem Auszug ist falsch eingetragen.

Weswegen musst du überhaupt eine MPU machen?
Hast du mit dem Urteil die 18 Punkte geknackt?



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miki1803
Beitrag 21.01.2015, 01:54
Beitrag #7


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Hallo amfa,
Wie gesagt ich habe mein FS am 15.02.2000 beim örtlichen Polizeirevier abgegeben, erstmals für 6 Monate, aber da danach noch die anderen Straftaten dazukamen hatte ich mein FS länger als 2 Jahre entzogen gehabt, deswegen sollte ich eine MPU machen(glaube ich noch zu wissen), die ich beim 1. mal wie fast jeder nicht bestanden habe, danach keine Lust mehr gehabt.

Ich hatte keine Punkte, ich hatte viele Verkehrsstraftaten wie Verkehrsgefährdung(Rechts überholt und schnell gefahren auf der Autobahn)+Nötigung(dichtes Auffahren auf der Autobahn)+Körperverletzung(Wild ausgewichen und in den Gegenverkehr gerast auf der Landstr.) hatte kein Alkohol+Drogen+Punkte Problem.

Hab ja den Bescheid vom PZ Revier hier vor mir liegen da steht drin 15.02.2000 abgegeben wink.gif

Mfg
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Jens
Beitrag 21.01.2015, 05:55
Beitrag #8


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Zitat (miki1803 @ 21.01.2015, 01:54) *
Wie gesagt ich habe mein FS am 15.02.2000 beim örtlichen Polizeirevier abgegeben,

Warum?


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Kai R.
Beitrag 21.01.2015, 09:36
Beitrag #9


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gemäß des Bescheids oben ist die Entscheidung am 6.2.2001 gewesen. Damit begann an diesem Tag die Verjährungsfrist zu laufen. Dann plus 15 Jahre.

Zitat (miki1803 @ 21.01.2015, 01:54) *
deswegen sollte ich eine MPU machen(glaube ich noch zu wissen), die ich beim 1. mal wie fast jeder nicht bestanden habe, danach keine Lust mehr gehabt.

da ging es um die Neuerteilung? Hast Du den FS-Antrag danach zurückgezogen oder wurde der Antrag abgelehnt, als Du die MPU nicht gemacht hast?


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miki1803
Beitrag 21.01.2015, 11:12
Beitrag #10


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Hallo Jens,
auf Beschluss des A. Gerichts wegen einer Nötigungs Sache für 6 Monate glaube ich.




Hallo Kai,

Ich sollte damals ein Aufbauseminar für allgemein auffällige Kraftfahrer machen um mein FS wieder zu bekommen(nach der Sperre), leider konnte ich diesen Seminar nicht rechtzeitig beenden(innerhalb von 24 M nach FS Entzug/Abgabe)u.a. darum weil ich dieses Seminar kurz vor dem ende der 24 Monate Frist begonnen hatte, ich hatte nur noch paar Wochen Zeit dieses Seminar zu absolvieren, was mir vom Kursleiter damals versprochen wurde aber leider nicht eingehalten wurde(ca.1000 Mark umsonst ausgegeben).

Damals wurde mir gesagt wenn der FS länger als 24 Monate entzogen war/ist muss mann eine MPU machen.

Hätte ich dieses Seminar innerhalb von 24 Monaten Positiv abgeschlossen, hätte ich laut denen keine MPU machen müssen bzw hätte jetzt noch mein FS.
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amfa
Beitrag 21.01.2015, 11:18
Beitrag #11


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Zitat (miki1803 @ 21.01.2015, 01:54) *
die ich beim 1. mal wie fast jeder nicht bestanden habe, danach keine Lust mehr gehabt.


Den Satz möchte ich dahingehend korrigeren das es heißen muss:
"die ich beim 1. mal wie fast jeder der sich nicht darauf vorbereitet, nicht bestanden habe"

Ich glaube, allerdings ohne persönliche Erfahrung, dass man die MPU problemlos beim 1. mal schaffen kann, wenn man sich auch damit beschäftigt.
In meinem (erweiterten) Bekanntenkreis habe ich 3 Personen die eine MPU machen mussten die haben das alle beim ersten mal geschafft.
Wenn man allerdings einfach so hingeht ohne sich damit zu beschäftigen ist klar das man durchfällt.


Die Frage von @Kai R. ist wichtig, wenn dein Antrag auf Neuerteilung nämlich abgelehnt wurde, dann beginnt die Frist von da neu zu laufen.

EDIT:
Ich sehe irgendwie nur ingesamt 12 Monate Sperre (2 mal 6 Monate) und die Regelung mit den 24 Monaten "Entzug" ist mir auch neu.
Ich versteh auch den zeitlichen zusammenhang nicht ganz.
Wenn du Anfang 2000 deinen Führerschein abgegeben hast wie kam es dann zu dem Urteil von 2001.
Hattest du den Führerschein zwischendurch wieder?
Oder wurde das erst so spät verhandelt?


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miki1803
Beitrag 21.01.2015, 11:36
Beitrag #12


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Nein ich hatte es nicht wieder, in der Zwischenzeit.
Ich habe auch keine Ahung mehr was genau da passiert ist/war, schon lange her. whistling.gif
Wahrscheinlich wollten sie mich weghaben von der Straße(wie es schon ein Kommissar mir angedroht hatte), Hand in Hand haben sie es wohl doch geschafft natürlich bin ich auch selber Schuld biggrin.gif
Das mit der MPU ist auch ne Lotterie glaube ich, die einen sagen so die anderen so.
Ja ich nehme mal an das Spät verhandelt wurde.
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zap66
Beitrag 21.01.2015, 22:42
Beitrag #13


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Es steht doch da recht eindeutig: "Gefährdung des Straßenverkehrs in Tateinheit mit Nötigung. Datum der Rechtskraft: 14.02.2001, Entscheidung: 06.02.2001".
Daraus ergibt sich doch 2001 + 5 + 10 = 14.02.2016
Ich frage mich, auch wenn es lange her ist, was für Dich daran nicht eindeutig ist ?

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Kai R.
Beitrag 22.01.2015, 11:17
Beitrag #14


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was damals war: k.A. Die 24-Monatsfrist damals bezog sich nicht auf die MPU sondern auf die Anordnung erneuter Prüfungen. Da Deine letzte Entscheidung 2001 war ist in der Tat 2016 das maßgebliche Datum für die MPU-freie Neuerteilung. Also noch ein Jahr warten. Rechne damit, dass Du neue Fahrprüfungen ablegen musst.


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Kai

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miki1803
Beitrag 22.01.2015, 13:32
Beitrag #15


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Danke für die Infos wavey.gif

Nun auf das eine Jahr kommt es auch nicht mehr an glaube ich, bzw. was macht es schon aus die 16. Kugel abzubekommen wenn mann schon 15 eingesteckt hat laugh2.gif

Was ich aber komisch finde ist das wenn die Maximalstrafe 10 Jahre sind/ist die Herrschaften nochmal auf 15 Jahre aufrunden wegen irgendwelchen blablablas und nun kommen sie nochmal mit ner Extrawurst wie diese ranting.gif gilt ab Rechtskraft usw.

Ich habe mein FS Feb.2000 abgegeben und danach nie wieder bekommen, also muss es doch logischerweise auch ab diesen Datum gewertet werden.

Wenn jetzt ein Bürger in Untersuchungshaft kommt und 8 Monate in U-Haft gesessen hat, aber die Verhandlung in 10 Monaten stattfindet und er 2 Jahre ohne Bewährung bekommt, werden die
8 Monate doch auch abgezogen von der 2 Jahre Freiheitsstrafe , oder sehe ich das Falsch ?

Nun soll ich auch noch die Prüfungen wiederholen rolleyes.gif

Also mMn ist Auto fahren wie Fahrrad fahren, glaube kaum das ich eine Nachschulung/Prüfung brauche bzw das Fahren verlernt habe, weil ich zu meiner aktiven Zeit im Jahr ca. 40-50.000 TSD km gefahren bin u. mMn ein sehr sicherer Fahrer war(obwohl ich oft Mist gebaut habe), kann sein das es bei anderen evtl zutrifft das sie es verlernen mit der Zeit, aber ich denke das es bei mir nicht der Fall ist.

Mfg

Kann sein das mann evtl. paar Tage braucht um wieder sich an den Verkehr 100% anzupassen nach einer so langen Zeit ohne Fahr Praxis, aber wie die MPU reine Willkür/Abzocke am Bürger mMn.

Ich habe auch nun fast 15 Jahre gewartet um nicht die MPU zu machen, weil ich diese Abzocke nicht unterstützen/finanzieren wollte nachdem ich beim 1. mal 2000 durchgefallen bin wie jeder der da mitmacht zu 80%.
Sogar mein Arge Berater hat mir das gesagt das die nach Lust und Laune die Leute durchfallen lassen und ich nicht dahin gehen sollte.

Werde jetzt mal erstmal ein Rechtsanwalt einschalten der soll mal die Sache in die Hand nehmen und alles aufklären, weil ich es auch komisch finde das die KBA oben rechts x mal geschrieben hat Tilgungsfrist 08.02.2015, anscheinend sieht die KBA es auch so wie ich, das die Zeit angerechnet wird wo ich den Fs abgegeben habe.
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amfa
Beitrag 22.01.2015, 14:20
Beitrag #16


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Zitat (miki1803 @ 22.01.2015, 13:32) *
Also mMn ist Auto fahren wie Fahrrad fahren, glaube kaum das ich eine Nachschulung/Prüfung brauche bzw das Fahren verlernt habe, weil ich zu meiner aktiven Zeit im Jahr ca. 40-50.000 TSD km gefahren bin u. mMn ein sehr sicherer Fahrer war(obwohl ich oft Mist gebaut habe), kann sein das es bei anderen evtl zutrifft das sie es verlernen mit der Zeit, aber ich denke das es bei mir nicht der Fall ist.


Es geht auch nicht darum, ob du noch "technisch" Autofahren kannst sondern viel eher darum ob du noch alle Verkehrsregeln drauf hast.
Und in 15 Jahren hab sich auch einige Regeln geändert (wenn auch meist nicht gravierend.)

Zitat (miki1803 @ 22.01.2015, 13:32) *
Ich habe auch nun fast 15 Jahre gewartet um nicht die MPU zu machen, weil ich diese Abzocke nicht unterstützen/finanzieren wollte nachdem ich beim 1. mal 2000 durchgefallen bin wie jeder der da mitmacht zu 80%.
Sogar mein Arge Berater hat mir das gesagt das die nach Lust und Laune die Leute durchfallen lassen und ich nicht dahin gehen sollte.

Naja der Arge Berater wird auch mehr sein Stammtisch wissen da einbringen.
Ich halte das für kompletten Blödsinn.
Wie ich schon oben geschrieben hab kommt das einzig und allein auf die eigene Vorbereitung an.
Wenn sich 80% der Leute nicht vorbreiten dann fallen die eben durch.
Und wenn sie sich zwar vorbereiten, aber einfach noch nicht bereit sind fallen sie halt auch durch.
(Sei es weil sie es nicht einsehen, oder weil sie weiterhin Drogen/Alkohol nehmen, keine Abstinenz nachweise etc.)

Desweiteren würde mich mal eine Quelle für deine 80% interessieren.

Zitat (miki1803 @ 22.01.2015, 13:32) *
Werde jetzt mal erstmal ein Rechtsanwalt einschalten der soll mal die Sache in die Hand nehmen und alles aufklären, weil ich es auch komisch finde das die KBA oben rechts x mal geschrieben hat Tilgungsfrist 08.02.2015, anscheinend sieht die KBA es auch so wie ich, das die Zeit angerechnet wird wo ich den Fs abgegeben habe.

Kannst du natürlich tun, ich vermute eher weiterhin das sich da jemand vertan hat.
Du vermischt hier nämlich glaube ich auch einiges.
Die Tilgungsfrist ist ja keine Strafe, sondern komplett unabhängig davon.
Der Führerscheinentzug selber und die Sperrfrist hingegen sind Strafen.
Und wenn du den Führerschein schon vorher abgeben, dann wird diese Zeit im Urteil angerechnet.
Heißt wenn du zum Zeitpunkt vom Urteil den Führerschein schon 6 Monate weg hast und dort nochmal 6 Monate bekommst, dann meint der Richter, dass 12 Monate angemessen sind und rechnet das vorher mit rein.
Für die Sperrfrist wird die Zeit nämlich mit angerechnet.

Das hat aber rein gar nichts mit der Tilgungsfrist zu tun.
Die beginnt ja z.B. auch von neuem wenn weitere Straftaten hinzukommen oder man eine neue Fahrerlaubnis beantragt, dieser Antrag aber abgelehnt wird.




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miki1803
Beitrag 29.01.2015, 15:03
Beitrag #17


Neuling
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Zitat (Kai R. @ 22.01.2015, 11:17) *
was damals war: k.A. Die 24-Monatsfrist damals bezog sich nicht auf die MPU sondern auf die Anordnung erneuter Prüfungen. Da Deine letzte Entscheidung 2001 war ist in der Tat 2016 das maßgebliche Datum für die MPU-freie Neuerteilung. Also noch ein Jahr warten. Rechne damit, dass Du neue Fahrprüfungen ablegen musst.


Leider hast du Recht, genau so steht es im Brief vom Anwalt, was ich bekommen habe heute.
ranting.gif thread.gif Soll noch ein Jahr warten bzw. höchstwahrscheinlich(99,9%) neue Prüfungen.
Typisch eben für dieses Land, schwerstkriminelle laufen Frei rum, normale Bürger werden schikaniert ohne Ende. ranting.gif
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Jens
Beitrag 29.01.2015, 15:50
Beitrag #18


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Auch wenns dir nicht gefällt: Wer zwei Straftaten begeht, ist kein normaler Bürger, sondern gehört einer kriminellen Minderheit an. Und eingesperrt wurdest du nicht, also bist du nicht schlechter dran als andere Kriminelle.


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Lotti1404
Beitrag 29.01.2015, 16:22
Beitrag #19


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Zitat (Kai R. @ 22.01.2015, 11:17) *
Typisch eben für dieses Land, schwerstkriminelle laufen Frei rum, normale Bürger werden schikaniert ohne Ende. ranting.gif


Es gibt Regeln, ohne die das Zusammenleben nicht funktionieren würde. So auch im Straßenverkehr. Das weiß ich, wenn ich daran teilnehme. Wenn ich dagegen verstoße, muss ich mit den Konsequenzen leben.
Anerkennen und nicht hinterher weinen wie schlecht unser Land ist. Unser Land sind wir alle.
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miki1803
Beitrag 30.01.2015, 14:56
Beitrag #20


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Es geht ja nicht darum ob und wie bestraft werden soll, sondern warum jemand der Mord/Raub/Vergewaltigung etc. begeht minder bestraft wird als jemand der mal
an ein Choleriker Opa gestoßen ist und der gleich ne Anzeige macht/bekommt wegen ein Baggatelle (Vorfahrtgeschichte) und daraus eine Beleidigung/Nötigung Geschichte geschmiedet wird.
Und evtl. mal ein Träumer der auf der 3 spurigen Autobahn ohne Geschw. Begrenzung auf der linken Spur schlendert/träumt und der daraufhin rechts überholt wird .

whistling.gif Ja klar bin ich ein krimineller wavey.gif 16 habe ich verdient tongue.gif

Wie gesagt ich werde diese MPU nicht machen auch wenn es 26 Jahre dauert unterstütze diese Abzocke/Willkürr nicht die nicht umsonst im Volksmund IDIOTENTEST gennant wird, weil sie kein normaler bestehen kann rofl1.gif
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Mr.T
Beitrag 30.01.2015, 15:04
Beitrag #21


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Zitat (miki1803 @ 30.01.2015, 14:56) *
die nicht umsonst im Volksmund IDIOTENTEST gennant wird, weil sie kein normaler bestehen kann rofl1.gif
Mir wurde gesagt, es heißt Idiotentest, weil nur Idioten diesen Test nicht bestehen können. unsure.gif


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Gruß Mr.T

Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen.
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amfa
Beitrag 30.01.2015, 16:31
Beitrag #22


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Zitat (miki1803 @ 30.01.2015, 14:56) *
Es geht ja nicht darum ob und wie bestraft werden soll, sondern warum jemand der Mord/Raub/Vergewaltigung etc. begeht minder bestraft wird als jemand der mal
an ein Choleriker Opa gestoßen ist und der gleich ne Anzeige macht/bekommt wegen ein Baggatelle (Vorfahrtgeschichte) und daraus eine Beleidigung/Nötigung Geschichte geschmiedet wird.
Und evtl. mal ein Träumer der auf der 3 spurigen Autobahn ohne Geschw. Begrenzung auf der linken Spur schlendert/träumt und der daraufhin rechts überholt wird .

whistling.gif Ja klar bin ich ein krimineller wavey.gif 16 habe ich verdient tongue.gif

Wie gesagt ich werde diese MPU nicht machen auch wenn es 26 Jahre dauert unterstütze diese Abzocke/Willkürr nicht die nicht umsonst im Volksmund IDIOTENTEST gennant wird, weil sie kein normaler bestehen kann rofl1.gif



Bla bla.

Sorry, so schnell wird man seine Fahrerlaubnis in Deutschland gar nicht los.
Und warst du im Gefängniss für deine Taten?
Nein? Wo wirst du dann schwerer bestraft als ein Mörder/Räuber/Vergewaltiger.

Du willst mir gerade weiß machen, dass man für auf der 3. Spur "träumen" härter bestraft wird als für Mord?


Ich Behaupte jeder "Normale" kann sie bestehen.
Dafür muss man halt wieder "normal" werden und sich mal Gedanken darum machen was man warum wie falsch gemacht hat.
Und nicht die Schuld bei anderen suchen.

Ich bin ja durchaus für Kritik an bestimmten Dingen, aber dann bitte mit Substanz und nicht mit so nem Stammtischgerade.



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runrig1
Beitrag 31.01.2015, 13:09
Beitrag #23


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Zitat (Mr.T @ 30.01.2015, 15:04) *
Zitat (miki1803 @ 30.01.2015, 14:56) *
die nicht umsonst im Volksmund IDIOTENTEST gennant wird, weil sie kein normaler bestehen kann rofl1.gif
Mir wurde gesagt, es heißt Idiotentest, weil nur Idioten diesen Test nicht bestehen können. unsure.gif


guter Spruch, muss ich mir merken.
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miki1803
Beitrag 31.01.2015, 14:43
Beitrag #24


Neuling
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Wollte jetzt keinen beleidigen bzw. eine unnötige Diskussion starten, whistling.gif aber wie gesagt im Volksmund heisst es ja so "Idiotentest" weil "normale" Menschen
nicht klar kommen mit diesen Testfragen, deswegen haben es ja einige Leute spöttisch Idiotentest getauft, mit der Begründung das wohl nur "Idioten" diesen Test bestehen können laugh2.gif

Ich hatte damals (2000) ja auch einen MPU Vorbereitungs-Seminar besucht und habe auch Reue/Einsicht etc. alles gezeigt bei der MPU, aber bin leider wie 40% aller 1. Teilnehmer durchgefallen.

Damals war ich bei der Avus in Hamburg, weiß nicht wie/wer es heutzutage macht, wenn dann würde ich wohl nur eine Staatliche MPU machen, die anderen würde ich nicht als seriös ansehen.

Und mein Vergleich zu Raub/Mord etc. war ja nur weil die meistens mit paar Jahren Knast davon kommen(wenn überhaupt) und ich muss 16 Jahre schmoren um mein FS wieder zu bekommen und
in der BRD ist mann ohne FS ja sowieso wie ohne ein Gliedmaße(in vielerlei Hinsicht).
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Lotti1404
Beitrag 02.02.2015, 16:28
Beitrag #25


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Zitat (miki1803 @ 31.01.2015, 14:43) *
Ich hatte damals (2000) ja auch einen MPU Vorbereitungs-Seminar besucht und habe auch Reue/Einsicht etc. alles gezeigt bei der MPU, aber bin leider wie 40% aller 1. Teilnehmer durchgefallen.


Somit warst du in deiner Reue/Einsicht nicht überzeugend. Es reicht das einfache Lippenbekenntnis, ich bin nun ein besserer Mensch im Straßenverkehr geworden, nicht. Dazu sind glaubwürdige Argumente notwendig.
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amfa
Beitrag 02.02.2015, 18:38
Beitrag #26


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Zitat (miki1803 @ 31.01.2015, 14:43) *
Ich hatte damals (2000) ja auch einen MPU Vorbereitungs-Seminar besucht und habe auch Reue/Einsicht etc. alles gezeigt bei der MPU, aber bin leider wie 40% aller 1. Teilnehmer durchgefallen.


Hast du nur Reue und Einsicht gezeigt.
Oder hattest du echte Reue und Einsicht?
Das wäre schon mal der erste Unterschied.

Wie schon geschrieben reicht es halt nicht aus, zu sagen es tut mir leid.
Man erkennt meistens mit ein paar Nachfragen relativ einfach ob der gegenüber sich wirklich damit beschäftigt hat oder nicht.

Zitat (miki1803 @ 31.01.2015, 14:43) *
Damals war ich bei der Avus in Hamburg, weiß nicht wie/wer es heutzutage macht, wenn dann würde ich wohl nur eine Staatliche MPU machen, die anderen würde ich nicht als seriös ansehen.


Ich bin mir gerade nicht sicher ob es überhaupt "staatliche MPU" gibt.
Meines Wissens werden die alle von privatwirtschaftlichen Instituten durchgeführt.
Wenn du mit so einer Grundeinstellung zur MPU gegangen bist damals ("alles nicht seriös") könnte das mit ein Grund gewesen sein warum du nicht bestanden hast.

Zitat (miki1803 @ 31.01.2015, 14:43) *
Und mein Vergleich zu Raub/Mord etc. war ja nur weil die meistens mit paar Jahren Knast davon kommen(wenn überhaupt) und ich muss 16 Jahre schmoren um mein FS wieder zu bekommen und
in der BRD ist mann ohne FS ja sowieso wie ohne ein Gliedmaße(in vielerlei Hinsicht).


Der Fahrerlaubnisentzug ist ja auch keine Strafe.
Im Gegensatz zum Mörder (der u.U. lebenslänglich absitzt) hast du jederzeit die Möglichkeit deine Fahrtauglichkeit wieder zu beweisen und deine FE wieder zu bekommen.
Ich hab das schon mal geschrieben:
Der Führerschein ist kein Recht sondern ein Privileg.
Das ist halt der Unterschied.
Du hattest das Privileg den FS zu haben, hast aber dein Vertrauen verspielt durch deine Vergehen.


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