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> Radfahren in Schleswig-Holstein nur nach Anmeldung
Odenwälder
Beitrag 25.08.2014, 06:21
Beitrag #1


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Moin,

mich erreicht gerade diese Meldung: http://www.patrick-breyer.de/?p=492938

Demnach müssen sämtliche Radtouren in Schleswig-Holstein, die über Landes- oder Bundesstraßen ohne Radweg führen, angemeldet werden. Die Größe spielt hierbei keine Rolle.

Ist diese Einschränkung überhaupt zulässig?

Grüße aus dem IC 31 nach Klagenfurt.


--------------------
Theoretisch gibt es keinen Unterschied zwischen Theorie und Praxis, praktisch schon.
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Baghira
Beitrag 25.08.2014, 06:30
Beitrag #2


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Laut einer Verwaltungsverordnung der StVO ist das zulässig, wenn mehr als 100 Radfahrer auf einmal eine Bundes oder Landesstraße benutzen wollen.

Verwaltungsverordnung der StVO

Dämächst soll wohl jeder seine Fahrradtour in Schleswig Holstein anmelden... crybaby.gif


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Gruß Christian


Vernünftige Kinderräder findet man hier Kinderfahrradfinder
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ulm
Beitrag 25.08.2014, 07:05
Beitrag #3


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...und ich dachte, in Schleswig-Ho(h)lstein, ist das Sommerloch schon vorbei? wallbash.gif
Das Erschreckende: Ein Fake scheint es nicht zu sein.

Da es keine Legaldefinition der "Radtour" gibt, gilt das wohl ab der Teilnehmerzahl "1"?
Der Schülerradverkehr zum Unterricht ist nicht erlaubnispflichtig?
Der Schülerradausflug schon?
Der Wirtschaftsverkehr mit Lastfahrrädern wieder nicht?

Hoffentlich wird da jetzt ein Staatssekretär in den Vorruhestand geschickt.
Blos blöd, dass der Steuerzahler für sowas büßen muss. crybaby.gif
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Mitleser
Beitrag 25.08.2014, 07:36
Beitrag #4


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Zitat (Baghira @ 25.08.2014, 07:30) *
Laut einer Verwaltungsverordnung der StVO ist das zulässig, wenn mehr als 100 Radfahrer auf einmal eine Bundes oder Landesstraße benutzen wollen.

Verwaltungsverordnung der StVO
Falsch. In der VwV-StVO steht ein kleines, aber wichtiges oder.

Die Landespraxis mag neu und hart sein, aber sie scheint legal. Zumal, wie auch vom Ministerium dargestellt, nicht jede Anmeldung eine Erlaubnis/Versagung nach sich zieht. Die StVB kann auch nach pflichtgemäßem Ermessen zu der Ansicht kommen, dass die jeweilige Veranstaltung die Straße nicht mehr als verkehrsüblich in Anspruch nimmt, daher keine übermäßige Straßenbenutzung ist.
Eine solche, nicht übermäßige Straßenbenutzung bräuchte man auch in S-H weiterhin nicht vorher anmelden. Daher muss auch nicht jede Radtour angemeldet werden. Aber wenn man nicht im Nachgang doch dumm aus der Wäsche schauen und bezahlen will, kann man sich im Vorfeld durch eine Anmeldung Klarheit verschaffen.
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Schattenfell
Beitrag 25.08.2014, 08:13
Beitrag #5


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Zitat (Mitleser @ 25.08.2014, 08:36) *
kann man sich im Vorfeld durch eine Anmeldung Klarheit verschaffen.


Oder die Radtour einfach bleiben lassen, wie es der ADFC praktiziert. Niemand fühlt sich für solche Anmeldungen zuständig und die Antworten variieren zwischen „Brauchen Sie nicht“ und „Halten Sie mich nicht von der Arbeit ab“. Wie man da als Tourenleiter momentan eine gewisse Rechtssicherheit erreichen soll, ist mir schleierhaft.
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Mitleser
Beitrag 25.08.2014, 08:22
Beitrag #6


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Zitat (Schattenfell @ 25.08.2014, 09:13) *
Wie man da als Tourenleiter momentan eine gewisse Rechtssicherheit erreichen soll, ist mir schleierhaft.
Das geht, man muss es nur wollen. Antrag stellen -> Antwort abwarten/einfordern/einklagen. Klar ist das Aufwand.

Oder man verlässt sich, wie auch in allen anderen Lebensbereichen, auf sein persönliches Gespür.
Egal ob im Bereich von Erlaubnissen/Genehmigungen oder auch der Verbote, es ist in unserer Rechtsordnung Usus, dass nicht alles bis ins letzte Detail geregelt ist. Es gibt überall Auslegungs- und Ermessensspielraum. An vielen Stellen kann man sich als Bürger gar nicht im Vorfeld rechtssicher informieren, ob man etwas bestimmtes nun wirklich darf. Wenn es im Nachgang einen Kläger gibt, wird ein Richter einen aufklären.
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Arthur Dent
Beitrag 25.08.2014, 08:33
Beitrag #7


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Zitat (Mitleser @ 25.08.2014, 08:22) *
Zitat (Schattenfell @ 25.08.2014, 09:13) *
Wie man da als Tourenleiter momentan eine gewisse Rechtssicherheit erreichen soll, ist mir schleierhaft.
Das geht, man muss es nur wollen. Antrag stellen -> Antwort abwarten/einfordern/einklagen. Klar ist das Aufwand.

Klar kann man das machen, aber welche Familie, die einen Radurlaub in S-H verbringen will, möchte wohl den Urlaub damit verbringen, Anträge an die Behörden zu stellen? Spontane Fahrten sind dann nicht mehr möglich, Abweichungen von der Route sind auch OWi, daher kein Abstecher zum Ausflugslokal oder Supermarkt in der Nebenstraße...

Ich bin gespannt auf die ersten gerichtlichen Auseinandersetzungen.


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10 Gebote des sicheren Radfahrens

"Die oft flächendeckende Überziehung von ganzen Stadtvierteln mit markierten [Rad-] Wegen erscheint unter stadtgestalterischen Aspekten als bedenklich" - Bundesanstalt für den Straßenverkehr in "Verkehrssichere Anlage und Gestaltung von Radwegen"; ISBN 3-89429-384-5
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Mitleser
Beitrag 25.08.2014, 08:37
Beitrag #8


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Man muss schon böswillig sein, um bei einem Familienausflug (Standardgröße, nicht Clan) den Behörden eine Einstufung als übermäßige, nicht verkehrsübliche Straßenbenutzung zu unterstellen.
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Arthur Dent
Beitrag 25.08.2014, 08:42
Beitrag #9


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Zitat (Mitleser @ 25.08.2014, 08:37) *
Man muss schon böswillig sein, um bei einem Familienausflug (Standardgröße, nicht Clan) den Behörden eine Einstufung als übermäßige, nicht verkehrsübliche Straßenbenutzung zu unterstellen.

Schreibt die Behörde aber. Auf die Teilnehmerzahl kommt es nicht an.

Zitat
3. Soll die Genehmigungspflicht auch für private Fahrten, etwa Familienausflüge, gelten?

Nach § 29 Abs. 2 StVO und VwV-StVO zu § 29 Abs. 2 werden Veranstaltungen wie Rad-
touren dahingehend nicht differenziert. Entscheidend für die Frage der Erlaubnispflicht ist,
ob Straßen mehr als verkehrsüblich in Anspruch genommen werden. Ausschlaggebend
sind die Umstände des Einzelfalles.

Quelle (PDF)


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Mitleser
Beitrag 25.08.2014, 08:44
Beitrag #10


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Und was schreibt die Behörde? Dass StVO und VwV-StVO keine anzahlmäßige Begrenzung kennen. So weit, so richtig. Weiter schreibt sie, dass es auf die übermäßige Straßenbenutzung ankommt. Auch richtig. Ist das bei einem Familienausflug der Fall? IdR ("Einzelfall") nicht.
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Arthur Dent
Beitrag 25.08.2014, 08:47
Beitrag #11


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Zitat (Mitleser @ 25.08.2014, 08:44) *
Ist das bei einem Familienausflug der Fall? IdR ("Einzelfall") nicht.

Und woher weiss man das im Einzelfall vorher ohne Antrag an die Behörde? Rechtssicherheit sieht für mich anders aus...


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ulm
Beitrag 25.08.2014, 08:48
Beitrag #12


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"Freie Fahrt für freie (Auto-)Bürger!"
Sobald ein Pkw-Fahrer bremsen muss, schreit er doch "Behinderung!".
Vielleicht braucht man demnächst in SH auch noch eine Ausnahmegenehmigung, um mit einem Traktor und zwei Anhängern über die Bundesstraße zur Ernte auf´s Feld zu fahren? think.gif

Da sind oscars schwarze Parkscheiben ja noch wirklich lebensnah... crybaby.gif
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Mitleser
Beitrag 25.08.2014, 08:49
Beitrag #13


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@Arthur Dent:
Um im Verkehrsrecht zu bleiben: Woher weißt Du im Vorfeld, dass Deine zum Parken ausgesuchte Stelle nicht doch eine enge oder unübersichtliche Straßenstelle ist?

Unsere Rechtsordnung lebt von und mit solchen Unsicherheiten.
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Arthur Dent
Beitrag 25.08.2014, 09:00
Beitrag #14


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@Mitleser: Wenn das Parken an unübersichtlichen Stellen nur in einem Bundesland problematisiert würde, würde ich dir recht geben, aber so nicht. Insbesondere deswegen, weil man in S-H ja auch offensichtlich gar keine Erkenntnisse über Verkehrsbeeinträchtigungen durch Radtouren hat. (siehe oben verlinktes PDF) Für den Fahrrad-Tourismus, den man ja in S-H eigentlich fördern möchte, ist diese Anordnung jedenfalls weder förderlich noch praxisgerecht.


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Aqua-Cross
Beitrag 25.08.2014, 09:04
Beitrag #15


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Sorry, aber das muß zu diesem Anlass einfach mal sein:


HABEN UNSERE BEHÖRDEN & MINISTERIEN KEINE ANDEREN RICHTIGEN PROBLEME?!?!
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Mitleser
Beitrag 25.08.2014, 09:05
Beitrag #16


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@Arthur Dent:
Problematisiert wurde es, wie aus dem Schreiben des Ministeriums hervorgeht, auch in einigen anderen Bundesländern.
In Hessen hat die oberste StVB ihr Ermessen anders genutzt. Ist aber im föderalen System kein Problem.

S-H hat doch nichts Neues angeordnet. Eine StVB hat ihr Ermessen bei einer Veranstaltung ausgenutzt und eine Erlaubnispflicht bejaht. In der folgenden Kampagne hat nunmehr das Ministerium geantwortet und die StVO und die VwV-StVO zitiert; mehr nicht.
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Aqua-Cross
Beitrag 25.08.2014, 09:08
Beitrag #17


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Doch es ist etwas anderes: Es ist völlig Weltfremd und es gab bisher auch so gut wie keine Probkleme und die hätte ggf. auch einfacher behoben werden können. Da muß doch jemand Langeweile gehabt haben. Sonst holt man doch soetwas nicht aus der Mottenkiste.
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Tinu
Beitrag 25.08.2014, 09:12
Beitrag #18


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Zitat (Mitleser @ 25.08.2014, 09:37) *
...um bei einem Familienausflug (Standardgröße, nicht Clan) den Behörden eine Einstufung als übermäßige, nicht verkehrsübliche Straßenbenutzung zu unterstellen.

$ 29(2) bezieht sich ausschließlich auf Veranstaltungen. Kann denn ein Familienausflug eine Veranstaltung sein? Auch die Aufzählung in den VwV spricht m.E. dagegen.


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Gruß
Martin
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Arthur Dent
Beitrag 25.08.2014, 09:25
Beitrag #19


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Zitat (Mitleser @ 25.08.2014, 09:05) *
S-H hat doch nichts Neues angeordnet. Eine StVB hat ihr Ermessen bei einer Veranstaltung ausgenutzt und eine Erlaubnispflicht bejaht. In der folgenden Kampagne hat nunmehr das Ministerium geantwortet und die StVO und die VwV-StVO zitiert; mehr nicht.
Wenn du es normal findest, daß du im Urlaub erst mal die Behörde anmailen musst, weil du mit deiner Familie und ein paar Freunden ins Schwimmbad oder in den freizeitpark mit dem Rad fahren willst, bitte. Ich find das aber nicht normal.


Zitat (Tinu @ 25.08.2014, 09:12) *
Zitat (Mitleser @ 25.08.2014, 09:37) *
...um bei einem Familienausflug (Standardgröße, nicht Clan) den Behörden eine Einstufung als übermäßige, nicht verkehrsübliche Straßenbenutzung zu unterstellen.

$ 29(2) bezieht sich ausschließlich auf Veranstaltungen. Kann denn ein Familienausflug eine Veranstaltung sein? Auch die Aufzählung in den VwV spricht m.E. dagegen.

Problem 1: S-H hält "im Einzelfall" die Erlaubnis unabhängig von der Teilnehmerzah für erforderlich
Problem 2: Eine Legaldefinition, was eine Fahrradtour ist, gibt es nicht

Ich persönlich würde ja, lebte ich in S-H, jede verdammte Fahrradfahrt zum Bäcker oder zum Kiosk bei den Behörden anmelden... thread.gif


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Mitleser
Beitrag 25.08.2014, 09:26
Beitrag #20


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Zitat (Tinu @ 25.08.2014, 10:12) *
$ 29(2) bezieht sich ausschließlich auf Veranstaltungen. Kann denn ein Familienausflug eine Veranstaltung sein? Auch die Aufzählung in den VwV spricht m.E. dagegen.
Die, so auch von der Literatur getragene, Ansicht des BVerwG (Urteil vom 21.04.1989 - 7 C 50.88) interpretiert den Begriff sehr weit und nahezu allumfassen: "Der Begriff der Veranstaltung ist vielmehr weit zu verstehen und erfaßt jegliche, auch "stationäre" Vorgänge, durch die Straßen mehr als verkehrsüblich in Anspruch genommen werden."

@Arthur Dent:
Gibt es eine Quelle dafür, dass man "erst mal die Behörde anmailen muss"? -> Versuch doch bitte, etwas weniger polemisch und dafür sachlicher zu diskutieren.
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Ostfriese69
Beitrag 25.08.2014, 09:59
Beitrag #21


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Zitat (Arthur Dent @ 25.08.2014, 10:25) *
Ich persönlich würde ja, lebte ich in S-H, jede verdammte Fahrradfahrt zum Bäcker oder zum Kiosk bei den Behörden anmelden... thread.gif


Da habe ich auch schon darüber nachgedacht, allerdings scheuen mich die €50 Gebühr für jeden dieser Anträge, sowie der notwendige Abschluss einer Versicherung sollte meinem Antrag mit meinem Kind zum Bäcker zu fahren stattgegeben werden.

Zitat (Mitleser @ 25.08.2014, 10:26) *
Gibt es eine Quelle dafür, dass man "erst mal die Behörde anmailen muss"? -> Versuch doch bitte, etwas weniger polemisch und dafür sachlicher zu diskutieren.


Die Quelle sind verschiedene Aussagen, welche der Staatssekretär von sich gegeben hat. Das Thema ist ja nun bereits seit Anfang Juni auf der Tagesordnung. Nachdem es erst hieß, es würde nur geführte Touren betreffen wurde es ja jetzt auch auf einfache Familienausflüge ausgeweitet.

Die Frage ist, muss ich es jetzt anmelden, wenn ich mit dem Rad zur Arbeit fahre? Ich nutze etliche Kilometer eine Landesstraße ohne Radweg. Was wenn ich mit einem Kollegen zusammen fahre?
Was wenn ich Abends noch eine Trainingsrunde mit drei Freunden auf dem Rennrad drehe?

Wie man sich in einigen Bereichen S-Hs die Nutzung von Verkehrsinfrastruktur durch Radfahrer vorstellt habe ich erst gestern wieder gesehen. Wir waren (mit dem Pkw) in Timmendorf. Dort sind ca. 80% der Straßen mit Zeichen 254 versehen, ich wüßte gar nicht, wie man dort mit dem Rad von A nach B kommen soll.
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Schattenfell
Beitrag 25.08.2014, 10:00
Beitrag #22


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Zitat (Mitleser @ 25.08.2014, 09:22) *
Das geht, man muss es nur wollen. Antrag stellen -> Antwort abwarten/einfordern/einklagen. Klar ist das Aufwand.


Pardon, das hatte ich missverständlich formuliert: Ich meinte das andersherum. Von Behördenseite wollte wenigstens noch vor ein paar Tagen noch niemand etwas von solchen Anmeldungen wissen. Ich habe von mehreren Tourenleitern gehört, deren telefonische Anfragen bei verschiedenen Behörden mit ebenjenen Reaktionen abgetan wurden, aber nur, weil die Behörde nichts von einer Anmeldung wissen will, heißt es ja nicht, dass man keine braucht. Die müssen sich wahrscheinlich auch erstmal auf die neue Situation einstellen, haben von einer Anmeldung von einer Radtour mit zehn Teilnehmern noch nie etwas gehört und fühlten sich (verständlicherweise?) erstmal verschaukelt. Unter anderem das führte dann dazu, dass in Schleswig-Holstein teilweise erst einmal keine Radtouren mehr angeboten wurden.

(Das ist ein bisschen so wie mein Versuch, für ein Fotoshooting mit Blitzgeräten und Stativen eine Genehmigung zu bekommen. Eigentlich bräuchte man für diese Sondernutzung eine, aber wenn man bei den verschiedenen Behörden anfragt, wissen die überhaupt nicht, was man von denen will.)

Zitat (Arthur Dent @ 25.08.2014, 10:25) *
Ich persönlich würde ja, lebte ich in S-H, jede verdammte Fahrradfahrt zum Bäcker oder zum Kiosk bei den Behörden anmelden... thread.gif


Wovon die ganze Problematik ja auch nicht besser würde.
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Mitleser
Beitrag 25.08.2014, 10:06
Beitrag #23


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Zitat (Ostfriese69 @ 25.08.2014, 10:59) *
Da habe ich auch schon darüber nachgedacht, allerdings scheuen mich die €50 Gebühr für jeden dieser Anträge ...
Für jeden Antrag oder für jede erteilte/versagte Erlaubnis? whistling.gif Eine Anfrage die zum Ergebnis "Erlaubnis nicht benötigt" führt, dürfte gebührenfrei sein.
Es sei denn, die Behörde erkennt einen Missbrauch des Antragsrechts und bittet dann doch zur Kasse.
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durban
Beitrag 25.08.2014, 10:07
Beitrag #24


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Ich frage mich, wo man plötzlich den Anlass oder Bedarf für die Regelung gesehen hat. think.gif
Gab es ein Problem mit irgendwelchen Radtouren?


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Proxima Estación: Esperanza.
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mir
Beitrag 25.08.2014, 10:15
Beitrag #25


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... und ganz gewiss melden die Bauern ihre Ernteeinsätze im Herbst auch im voraus an. Ich würde mich bei einer normalen Radtour einen Teufel darum scheren und für den unwahrscheinlichen Fall, daß jemand daherkommt, die Gerichte bemühen.

Wenn Verwaltung nicht genug zu tun hat, dann schafft sie sich mit Rundumschlägen, äh, -Erlassen, Arbeit. dry.gif

Aber gut, Schleswig-Holstein ist als Urlaubsland gestrichen. Die spinnen ja nur rum. Dann doch lieber gleich ein Stück weiter nördlich oder westlich, Gerüchten zufolge ist da Radverkehr ein Teil des normalen Alltags, die VT können damit umgehen und ein Radausflug führt deshalb nicht zu einer erheblichen Störung der öffentlichen Ordnung.


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„Nur wer die Probleme auf die einfachste Formel bringen kann und den Mut hat, sie auch gegen die Einsprüche der Intellektuellen ewig in dieser vereinfachten Form zu wiederholen, der wird auf die Dauer zu grundlegenden Erfolgen in der Beeinflussung der öffentlichen Meinung kommen.“ -- J. Goebbels

Die demokratiefeindliche Rechte praktiziert das erfolgreich. Was machen wir dagegen?
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Arthur Dent
Beitrag 25.08.2014, 10:16
Beitrag #26


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Zitat (Mitleser @ 25.08.2014, 09:26) *
@Arthur Dent:
Gibt es eine Quelle dafür, dass man "erst mal die Behörde anmailen muss"? -> Versuch doch bitte, etwas weniger polemisch und dafür sachlicher zu diskutieren.

Ja, steht auch in dem oben verlinkten PDF (Punkt 7).


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Jens
Beitrag 25.08.2014, 10:21
Beitrag #27


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Zitat (Arthur Dent @ 25.08.2014, 11:16) *
(Punkt 7).

Da les ich nichts von "muss". unsure.gif


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Arthur Dent
Beitrag 25.08.2014, 10:32
Beitrag #28


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Zitat (Jens @ 25.08.2014, 10:21) *
Da les ich nichts von "muss". unsure.gif

Dann erläuterte mal andere Möglichkeiten, im Vorfeld abzuklären, ob die Radtour mit deiner Familie und/oder deinen Freunden nun unter die Meldepflicht fällt oder nicht ohne vorher die Behörde zu fragen.


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Tinu
Beitrag 25.08.2014, 10:45
Beitrag #29


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Zitat (Mitleser @ 25.08.2014, 10:26) *
Die, so auch von der Literatur getragene, Ansicht des BVerwG (Urteil vom 21.04.1989 - 7 C 50.88) interpretiert den Begriff sehr weit und nahezu allumfassen: "Der Begriff der Veranstaltung ist vielmehr weit zu verstehen und erfaßt jegliche, auch "stationäre" Vorgänge, durch die Straßen mehr als verkehrsüblich in Anspruch genommen werden."

Dass "stationäre Vorgänge" miteinbezogen werden halte ich höchstens aus verkehrstechnischer Sicht für "weitgefasst", da man diese bestenfalls als "ruhenden Verkehr" einordnen könnte. Mir ging es aber darum, dass man nicht beliebige "Vorgänge" als Veranstaltung ansehen kann, wenn diesen z.B. eine Planung als Voraussetzung fehlt. Sonst wäre ja schon Einparken bereits eine Veranstaltung, was man höchstens umgangssprachlich im Einzelfall so bezeichnen dürfte.

Wenn also das Familienoberhaupt spontan am Sonntag ruft "Kommt Kinder, aufs Rad, wir machen einen Ausflug!", kann das mangels Planung grundsätzlich keine Veranstaltung sein.


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nsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richt

Gruß
Martin
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Jens
Beitrag 25.08.2014, 10:46
Beitrag #30


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Der Herr Breyer fragt, wie man rechtssicher feststellen kann, ob eine Radtour genehmigungspflichtig ist. Da ist die Antwort "frag die Behörde" wohl korrekt. Diese Antwort bedeutet aber im Umkehrschluss nicht, dass vor jeder Radtour stets die Behörde befragt werden muss.

Man kann auch per gesundem Menschenverstand entscheiden, ob eine Fahrradfahrt mit der Familie eine Veranstaltung ist, für die Straßen mehr als verkehrsüblich in Anspruch genommen werden. Nur muss man dann halt mit einer gewissen Rechtsunsicherheit leben. Das ist meines Erachtens aber normales Lebensrisiko, mehr nicht.


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Schattenfell
Beitrag 25.08.2014, 11:13
Beitrag #31


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Zitat (Jens @ 25.08.2014, 11:46) *
Man kann auch per gesundem Menschenverstand entscheiden, ob eine Fahrradfahrt mit der Familie eine Veranstaltung ist, für die Straßen mehr als verkehrsüblich in Anspruch genommen werden.


Ohne dir jetzt dummkommen zu wollen: Da bin ich mir nicht ganz so sicher. Du kannst ja unter anderem hier im Kuriositäten-Thread verfolgen, wie unterschiedlich die Auffassung über eine mögliche Behinderung aufgrund von vollkommen ordnungsgemäßer Fahrbahnradelei sein kann; nicht nur von den betroffenen Kraftfahrern, die zum Überholen einen Moment warten müssen, sondern auch von der Polizei, die da eine breit gefächerte Meinung vertritt. Nach den Erfahrungen aus den letzten fünf Jahren wäre ich mir gar nicht mal so sicher, dass da nicht irgendein Beamter plötzlich eine übermäßige Straßennutzung bejaht, wenn ich mit meinen Kommilitonen die B431 entlangzuckle, die stellenweise ohne Radwege auskommen muss. Frage ich aber vorher bei der Behörde nach, werde ich natürlich hören, dass ich keine Genehmigung bräuchte, nur hilft mir das ja nicht weiter, wenn irgendeine zuständige Instanz entlang meiner Radtour das womöglich anders sieht thread.gif

Ich empfand wenigstens subjektiv die Rechtslage angenehmer, bevor die Familienradtour in diese Genehmigungs-Diskussion eingebracht wurde. Da wäre vermutlich niemand auf die Idee gekommen, bei zehn Radlingen, die eine Bundesstraße entlangfahren, eine Genehmigung überhaupt in Frage zu stellen.
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klausimausi
Beitrag 25.08.2014, 11:25
Beitrag #32


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Eine Frage hätte ich da auch noch:
Was ist denn eigentlich mit dem Auto-Korso, der von einer Hochzeitsgesellschaft gebildet wird. Brauchen die eigentlich keine Genehmigung rolleyes.gif

Gruß
Klaus

PS: Bei einem Ausflug von einer (kleinen) Radlergruppe auch nur auf die Idee zu kommen, dass das genehmigungspflichtig sein könnte ist Vergrämung at its best wallbash.gif


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@HeinerHainer schrieb: "Man kann eigendlich jedem Radfahrer nur raten keine Radwege zu befahren."
@Hane anwortete: "[loriot]Ach?[/loriot]"
@Mitleser meint darauf hin: "Ja, nun auch aus juristischer Sicht; bislang nur aus Selbsterhaltungstrieb&Co."
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Heinz Wäscher
Beitrag 25.08.2014, 11:28
Beitrag #33


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Zitat (durban @ 25.08.2014, 11:07) *
Ich frage mich, wo man plötzlich den Anlass oder Bedarf für die Regelung gesehen hat. think.gif
Gab es ein Problem mit irgendwelchen Radtouren?


Man muß das Ganze rein psychologisch betrachten - aus dem Artikel:
Zitat
Eine Radtour ohne erforderliche Erlaubnis durchzuführen, werde als Ordnungswidrigkeit verfolgt. Der ADFC hat daraufhin seinen Ortsgruppen geraten, alle Radtouren bis auf weiteres abzusagen. Viele Radtouren sind daraufhin tatsächlich abgesagt worden.

Rad fahrenden Mitmenschen wird suggeriert, dass das Radfahren auf solchen Straßen für sie verboten ist, ob das wirklich so ist, ist dabei zweitranging. Wichtig ist nur, dass es geglaubt wird und das Rad Fahrende wie gewünscht handeln und dort nicht fahren.

Wobei ich mich ja frage, warum man mit dem Rad unbedingt auf einer Bundesstraße fahren muß, gibt es keine Alternativen?


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haidi
Beitrag 25.08.2014, 13:29
Beitrag #34


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Ich frag mich nur, wie die Behörde zu der Annahme kommen soll, dass die hundert Radlinge, die da zufällig zu in etwa der gleichen Zeit von A nach B unterwegs sind, zu einer Veranstaltung gehören. So etwas nimmt man doch auch nicht von tausenden Autos an, die da zu in etwa gleicher Zeit auf der Autobahn von C nach D unterwegs sind.
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Pogge
Beitrag 25.08.2014, 13:32
Beitrag #35


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Zitat (Heinz Wäscher @ 25.08.2014, 12:28) *
Wobei ich mich ja frage, warum man mit dem Rad unbedingt auf einer Bundesstraße fahren muß, gibt es keine Alternativen?


In einer idealen Welt kommt kein Mensch auf den Gedanken, das Radfahren auf Bundesstraßen in Zweifel zu ziehen!

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durban
Beitrag 25.08.2014, 13:36
Beitrag #36


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Bei 100 Radfahrern (oder allgemein sehr großen Radfahrergruppen) kann ich die übermäßige Straßenbenutzung ja nachvollziehen; bei Kraftfahrzeugen gilt ja nichts anderes (§ 29 Abs. 2 S. 2 StVO).
Aber m.E. ergibt sich gerade aus den Vorschriften zum geschlossenen Verband, dass eine Radtour von bis zu 15 Fahrradfahrern niemals und darüber hinaus im Regelfall nicht eine übermäßige Benutzung ist.



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Heinz Wäscher
Beitrag 25.08.2014, 13:41
Beitrag #37


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Zitat (haidi @ 25.08.2014, 14:29) *
Ich frag mich nur, wie die Behörde zu der Annahme kommen soll, dass die hundert Radlinge, die da zufällig zu in etwa der gleichen Zeit von A nach B unterwegs sind, zu einer Veranstaltung gehören.

Na weil dort garantiert nur Rad Fahrende langfahren, die nicht die eigenen Sorgfaltspflichten an diejenigen Sorgfaltsanforderungen bemessen, die ein verständiger und ordentlicher Mensch zur Vermeidung eines Schadenseintritts generell anzuwenden pflegt (oder so rolleyes.gif ).

Zitat (Pogge @ 25.08.2014, 14:32) *
Zitat (Heinz Wäscher @ 25.08.2014, 12:28) *
Wobei ich mich ja frage, warum man mit dem Rad unbedingt auf einer Bundesstraße fahren muß, gibt es keine Alternativen?
In einer idealen Welt kommt kein Mensch auf den Gedanken, das Radfahren auf Bundesstraßen in Zweifel zu ziehen!

Das ist ja das Schöne am Rad Fahren in der Gegend wo ich wohne - man darf dort langfahren wo kein KFZ fahren darf, ist auch meistens landschaftlich schöner auf diesen Alternativrouten. Entlang vielbefahrener Straßen fahren eigentlich nur Ortsfremde.


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Mitleser
Beitrag 25.08.2014, 13:52
Beitrag #38


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Zitat (durban @ 25.08.2014, 14:36) *
Bei 100 Radfahrern (oder allgemein sehr großen Radfahrergruppen) kann ich die übermäßige Straßenbenutzung ja nachvollziehen; bei Kraftfahrzeugen gilt ja nichts anderes (§ 29 Abs. 2 S. 2 StVO).
Aber m.E. ergibt sich gerade aus den Vorschriften zum geschlossenen Verband, dass eine Radtour von bis zu 15 Fahrradfahrern niemals und darüber hinaus im Regelfall nicht eine übermäßige Benutzung ist.
In dem Fall waren bis zu 60 Teilnehmer vorgesehen. Eine enge Verbandsfahrt ist es dann erfahrungsgemäß auch nicht, sondern eher ein sich langziehender unharmonischer Konvoi, welcher aber Verbandsrechte in Anspruch nimmt. Und ggf. noch gepulktes Anhalten an Sehenswürdigkeiten und Einkehrstätten.
Bei 100+ ist der Regelfall die Erlaubnispflicht. Darunter ist es nur bei Landesstraße aufwärts zu prüfen. Bei 60 und Bundesstraße und dem zu erwartenden Verhalten [wie waren die Erfahrungen der Vorjahres? - ist ja ein wiederkehrendes Event] kann meine Ermessenswaage durchaus zur Anmeldepflicht ausschlagen.
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diomega
Beitrag 25.08.2014, 14:15
Beitrag #39


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Zitat (Heinz Wäscher @ 25.08.2014, 13:41) *
Entlang vielbefahrener Straßen fahren eigentlich nur Ortsfremde.


Da hast Du dann ja schonmal selbst einen guten Grund genannt, auf Bundesstraßen Rad zu fahren: Denn Ortsfremder ist jeder. Fast überall ;-)

Im Ernst: z.B. Die B5 führt direkt und geradeaus von Berlin und Hamburg. Guter Belag, kurze Route, Verfahren unmöglich*. Drei sehr gute Gründe, die Bundesstraße zu nutzen.

*(die vermaledeiten Kraftfahrtstraßenabschnitte ohne irgendwelche Wegweisung für Radfahrer mal außen vor gelassen)


p.s: Über das eigentliche Thema hier mag ich eigentlich gar nicht nachdenken. Einfach einmal laut und zynisch auslachen und nie und nimmer ernst nehmen, fällt mir dazu nur ein. Ich meine das ist Schleswig-Holstein. Das Bundesland, in dem selbst noch innerorts im hinterletzten Kuhdorf anscheinend per Automatismus jeder 60cm Streifen neben jedem Feldweg mit mehr als 3 PKW/h als gemeinsamer Geh- und Radweg mit Mofafreigabe(!) ausgewiesen wird. Noch fahrradfeindlicher können glaube ich ansonsten in Deutschland nur noch Köln, Hamburg, Leipzig und München. Aber in Sachen Fahrradfeindlichkeit in der Provinz ist Schleswig-Holstein denke ich schon lange einsamer Spitzenreiter. Da tut diese erneute Absurdität auch nicht mehr groß was zur Sache.


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durban
Beitrag 25.08.2014, 14:27
Beitrag #40


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Na ja, wie gesagt, dass bei größeren Gruppen von Fahrzeugen (egal ob Kfz oder Rad) rein rechtlich im Einzelfall eine Erlaubnispflicht besteht, ist an sich klar und nicht neu. Es ist eine andere Frage, ob man das konsequent durchsetzt oder sich das als Mittel nur für Einzelfälle vorbehält.

Dass das Verkehrsministerium auf die rechtliche Lage hinweist, ist auch klar. Und sie will sich eben nicht an einer Untergrenze festhalten lassen und verweist desalb ausweichend auf eine Einzelfallprüfung.

Ich glaube aber kaum, dass man in SH anfangen wird, bei 20-Teilnehmer-Radtouren Bußgelder wegen der nicht erfolgten Genehmigung zu verlangen. Der ADFC legt nur den Finger in die Wunde.

Den Eindruck zur Fahrradfreundlichkeit von @diomega habe ich aber auch.


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Mitleser
Beitrag 25.08.2014, 14:32
Beitrag #41


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Zitat (durban @ 25.08.2014, 15:27) *
Der ADFC legt nur den Finger in die Wunde.
Und bedient sich dabei mMn des Mittels der Dramatisierung bzw Übertreibung.

Aber was will der ADFC erreichen?
Eine Gesetzesänderung im Bund? Oder einen Freibrief [analog zu Hessen] des Ministeriums, welcher grundlos den Ermessensspielraum der zuständigen unteren StVB einschränkt?
Oder ist es doch eher persönliche Betroffenheit?
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Aqua-Cross
Beitrag 25.08.2014, 14:42
Beitrag #42


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Gegenfrage: Was will die Behörde mit ihrer Auslegung erreichen? Oder gab es massive Problem mit Radtouren, daß ein Handeln des Staates erforderlich ist? Bei allen Betrachtungen der Rechtslage bleiben die entscheidenen Fragen doch: Ist diese Einschränkung der Bürger überhaupt nötig? Ist der Aufwand (für alle Seiten) gerechtfertigt? Gibt es einen Nutzen durch diese Handlung? Und zwar auch dann, wenn diese Handlung nur eine Rechtsunsicherheit beinhaltet.

Meiner Meinung nach ist das wieder ein Beispiel, an dem man zeigen kann wie weit entfernt Theorie und Praxis voneinander mitunter sind. Darüber hinaus wird die daran verschwendete Energie wieder dazu führen, daß dringend notwendige Dinge auf der Strecke bleiben und Regeln ob wichtig oder nicht grundsätlich ignoriert werden. Wenn man eh schon machen kann was man will, weil die anderen (legalen) Wege in der Praxis nicht funktionieren, dann ignoriert man halt auch alles was einem nicht auf anhieb einleuchtet. Oder um es flapsig zu sagen: Tolle Wurst.
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ilam
Beitrag 25.08.2014, 14:45
Beitrag #43


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Stichwort "critical mass"-Fahrraddemos. Die sollen wohl so "illegalisiert" werden
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Schattenfell
Beitrag 25.08.2014, 14:48
Beitrag #44


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Zitat (ilam @ 25.08.2014, 15:45) *
Stichwort "critical mass"-Fahrraddemos. Die sollen wohl so "illegalisiert" werden


Die finden aber in aller Regel nur für ein paar hundert Meter auf Bundes- oder Landesstraßen statt. Von Flensburg, Kiel, Lübeck und Norderstedt sind nach einer kurzen Recherche allenfalls Flensburg ein bisschen auf einer Landesstraße und Lübeck ein bisschen auf einer Bundesstraße unterwegs. Da gäbe es ja noch andere Mittel und Wege, um diesen Aktionismus zu unterbinden. (Edit: Hoppla, in Kiel gibt’s ja dann doch noch ganz viele Landesstraßen).
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Schlepper
Beitrag 25.08.2014, 16:57
Beitrag #45


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Ich hatte auch schon länger nach dem Grund für diese Behördenposse gegrübelt. Aber klar, die critical-mass-Demos hatte ich nicht auf dem Schirm. Das erscheint irgendwe logisch. Andererseits; zeichnen die sich nicht gerade dadurch aus, dass es keinen Veranstalter gibt und sie somit den "Spontanversammlungen" gleichen? Wenn es keinen Ausrichter gibt, dann kann es ja auch keinen Zuständigen für das Anmelden geben. think.gif In Sachen Werbung hat sich das "Urlaubsland" Schleswig-Holstein jedenfalls (mal wieder thread.gif ) einen echten Bärendienst erwiesen. Sowas kann nur "der echte Norden." laugh2.gif


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Internet ≠ Realität
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dopero
Beitrag 25.08.2014, 17:11
Beitrag #46


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Das auf der verlinkten Seite abrufbare offizielle Schreiben ist ja recht nett. Aber im Endeffekt wird alles mit der VwV-StVO begründet.
Und warum nochmal sollte die mich als normaler Verkehrsteilnehmer bzw. Radfahrer überhaupt interessieren?
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Ostfriese69
Beitrag 25.08.2014, 17:25
Beitrag #47


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Zitat (diomega @ 25.08.2014, 15:15) *
Das Bundesland, in dem selbst noch innerorts im hinterletzten Kuhdorf anscheinend per Automatismus jeder 60cm Streifen neben jedem Feldweg mit mehr als 3 PKW/h als gemeinsamer Geh- und Radweg mit Mofafreigabe(!) ausgewiesen wird.


Oder Mofaverpflichtung! Und wo aus solchen Gründen ein Großteil der Mofa-, Moped- und Rollerfahrer auf den Rad- bzw. Gehwegen fahren.
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ilam
Beitrag 25.08.2014, 17:28
Beitrag #48


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Zitat (Schlepper @ 25.08.2014, 17:57) *
Andererseits; zeichnen die sich nicht gerade dadurch aus, dass es keinen Veranstalter gibt und sie somit den "Spontanversammlungen" gleichen? Wenn es keinen Ausrichter gibt, dann kann es ja auch keinen Zuständigen für das Anmelden geben. think.gif


Und damit sind sie nicht mal theoretisch genehmigbar. Praktisch. whistling.gif
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rapit
Beitrag 25.08.2014, 18:15
Beitrag #49


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Zitat (Ostfriese69 @ 25.08.2014, 10:59) *
Was wenn ich Abends noch eine Trainingsrunde mit drei Freunden auf dem Rennrad drehe?

Das halte ich für genehmigungspflichtig, weil dies nicht der Fortbewegung mit einem Verkehrsmittel von A nach B dient, sondern verkehrsfremden Zwecken dient, nämlich reinem Sport. Zudem in aller Regel mit Sportgeräten, die den straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften nicht entsprechen.

Und damit in der Regel wohl nicht genehmigungsfähig whistling.gif


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Regelflecken, Abbiegetaschen, feindliches Grün, Idealfahrer, "faktische Fußgängerzonen", Kletterweichen, Bettelampeln, Lückenampeln, ... - es gibt Sachen, die gibt es nur im Straßenverkehr
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ilam
Beitrag 25.08.2014, 18:19
Beitrag #50


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Kostet so ein Antrag eigentlich was? Kann man eigentlich auch per Fax oder Mail beantragen? So weit nach S-H habe ich es nicht und es könnte ja sein, dass ich in den nächsten Tagen täglich Radtouren plane. Was kann ich denn dafür, wenn da immer wieder was dazwischenkommt... whistling.gif

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RSS Vereinfachte Darstellung Aktuelles Datum: 29.04.2024 - 23:33