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> Rechtliches zu Fotografie und Straßenverkehr
Schattenfell
Beitrag 02.08.2010, 00:27
Beitrag #1


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Hej,

ich habe noch mal ein paar Fragen was das Thema Fotografie im Bereich des Straßenverkehrs angeht. Hier kann man ja alles fragen, weil irgendjemand immer etwas weiß wavey.gif Dabei geht es mir nicht direkt um solche Sachen wie Nummernschilder verpixeln oder das Recht am eigenen Bild, darin bin ich eigentlich ausreichend bewandert.

Man kann ja in Straßennähe teilweise recht hübsche Fotos schießen, zum Beispiel ist die Hamburger Hochbahn im Bereich des Hafens immer ganz hübsch, wenngleich das folgende Foto eher zu den weniger atemberaubenden zählt:



Selbst wenn ich dort oben auf der Brücke stehe, bekommen es die Autofahrer mit der Angst zu tun, denn immerhin steht dort ein rätselhafter Kasten auf einem Stativ und daneben noch jemand, der interessiert guckt. Vor ein paar Jahren hat mich ja mal die Polizei von einer Straße weggeschickt, als ich einen Zug fotografieren wollte, denn käme es zu einem Unfall, weil jemand meine Kamera, tagsüber damals natürlich ohne Stativ, für einen Blitzer hält und vor Schreck einen Unfall verursacht, müsste ich für den Schaden aufkommen. Mir ist immerhin noch nichts passiert, abgesehen davon, dass mich hin und wieder mal ein Auto anhupt oder die Polizei fragt, warum ich denn eine Baustelle fotografiere. Allerdings erzählen andere Fotografen auch davon, dass wütende Autofahrer aussteigen und durchaus lästig werden. Weiß jemand, wie es bei sowas rechtlich aussieht? Kann ich mich einfach an die Straße stellen und meine Langzeitaufnahmen machen oder muss ich da außer mit ärgerlichen Autofahrern auch mit rechtlichen Problemen rechnen?

Und nun wird’s noch komplizierter — ich fotografiere nämlich nicht bloß Baustellen, Städte und Landschaften, sondern auch gerne Menschen. Und dazu besitze ich eine ganz ansehliche mobile Blitzanlage:



Es herrscht bei mir — und auch bei anderen Fotografen — noch einiges an Unklarheit, inwiefern eine solche Anlage in der Öffentlichkeit benutzt werden darf. Fotos von einem Model auf einem öffentlichen Platz zu schießen ist anscheinend generell unproblematisch, sobald ich meine beiden Stative aufstelle, beginne ich aber wohl eine Sondernutzung der öffentlichen Fläche; ist das so korrekt? Das heißt, ich werde eigentlich vorher eine Genehmigung bei der Stadt einholen müssen, sobald ich mich mit der Anlage nicht mehr auf Privatgrund befinde? Vermutlich muss ich dann auch für eine entsprechende Absicherung bezüglich der beiden Kabel sorgen?

Um das ganze Mal aus der Theorie herauszuziehen: Bislang verschwinden wir zum Fotografieren immer dorthin, wo uns keiner stört, also in den Wald, an einen abgelegenen Strand oder auch durchaus in innerörtliche Gegenden, in denen selten jemand vorbeikommt, Industriegelände oder Häfen, sofern denn öffentlich zugänglich. Dort ist man einerseits vor Passanten sicher, die sowas noch nie gesehen haben und mit entsprechender Neugier die Aufnahmen stören und man entgeht natürlich auch der Kontrolle durch die Polizei. Generell überlegt ein Fotograf nicht lange und macht im Zweifel einfach — viele großartige Aufnahmen sind entstanden, obwohl sich der Fotograf zum Zeitpunkt der Aufnahme ohne Genehmigung auf privatem Grund befand oder irgendwo heimlich den Auslöser drückte. Soll heißen: die meisten Fotografen, die eine solche Anlage verwenden, stellen den Kram einfach auf, achten darauf, dass niemand über die Kabel stolpert, sie niemandem zu sehr auf die Nerven gehen und machen ihre Fotos und haben eigentlich keine großen Probleme. Wenn man Fotografen fragt, die mit so einem Gerät arbeiten, haben sich die wenigsten irgendwelche Gedanken gemacht, ob sie für ihre Fotoaufnahmen eine Genehmigung bräuchten.

Nur wenn ich mir vorstelle, dass ich mich irgendwo in Hamburg mit sowas aufbaue, vermute ich doch stark, dass relativ schnell die Polizei neben mir steht, oder? Nun habe ich sogar mal nachgefragt, wo ich denn eine Genehmigung herbekomme, aber beim Bezirksamt oder Ordnungsamt oder wo auch immer ich nach einigen Telefonaten gelandet bin, konnte man mir gar nicht weiterhelfen, verstand nicht mal mein Anliegen, wollte ich doch weder Musik machen noch Flyer verteilen. Wir sind dann wieder nach dem erprobten Prinzip verfahren, einfach dort zu fotografieren, wo es keiner merkt.

So ganz unbemerkt ist das dann ja doch nicht, und das wäre dann die anschließende Frage, denn der Generator leistet immerhin 1.200 Wattsekunden. Das heißt, wenn ich den Blitz voll aufdrehe, was ich eigentlich noch nie getan habe, denn 1.200 Wattsekunden braucht man nicht einmal, wenn man gegen die Sonne fotografiert, sieht man das Licht auch durchaus ein paar Felder weiter oder noch in der übernächsten Querstraße. Kann ich mir damit — Genehmigung hin oder her — wieder Probleme bereiten, wenn Autofahrer irritiert sind, wenn ich weit abseits einer frequentierten Straße stehe und herumblitze? Die Angst vor Radarfallen oder die bloße Neugierde könnten ja auch hier wieder das Fahrverhalten beeinträchtigen. Dass ich mich mit sowas nicht direkt an eine Straße stelle und noch parallel gegen die Fahrtrichtung blitze, versteht sich dabei von selbst.

Wäre cool, falls der ein oder andere mir hier weiterhelfen kann. In den Fotografieforen enden solche Diskussionen immer ziemlich schnell ohne Ergebnis dry.gif

Viele Grüße,
Schattenfell
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GerhardNL
Beitrag 02.08.2010, 07:58
Beitrag #2


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Hallo!

Zitat (Schattenfell @ 02.08.2010, 01:27) *
Selbst wenn ich dort oben auf der Brücke stehe, bekommen es die Autofahrer mit der Angst zu tun, denn immerhin steht dort ein rätselhafter Kasten auf einem Stativ und daneben noch jemand, der interessiert guckt.

Das ist deren Problem, nicht Deines.

Zitat
... denn käme es zu einem Unfall, weil jemand meine Kamera, tagsüber damals natürlich ohne Stativ, für einen Blitzer hält und vor Schreck einen Unfall verursacht, müsste ich für den Schaden aufkommen.

Das ist Unsinn! Es sei denn, Du willst den Zug mit Blitz fotografieren, denn dann besteht die Gefahr, dass Du den Triebfahrzeugführer blendest. (Und mit Deiner Profi-Blitzanlage natürlich noch viel mehr als mit dem eingebauten Miniblitz einer handelsüblichen Digitalknipse.)

Zitat
Allerdings erzählen andere Fotografen auch davon, dass wütende Autofahrer aussteigen und durchaus lästig werden.

Diesen Fotografen wäre vielleicht Bodybuilding zu empfehlen? whistling.gif wink.gif

Zitat
Weiß jemand, wie es bei sowas rechtlich aussieht? Kann ich mich einfach an die Straße stellen und meine Langzeitaufnahmen machen oder muss ich da außer mit ärgerlichen Autofahrern auch mit rechtlichen Problemen rechnen?

So lange Du Deine Ausrüstung abseits der Straße aufstellst, nicht blitzt (macht bei Langzeitaufnahmen ja sowieso keinen Sinn) und auch sonst niemandem im Weg rumstehst (z.B. Radfahrern oder Fußgängern), dann kein Problem. Wenn ein Autofahrer beim Anblick einer Kamera am Straßenrand das dringende Bedürfnis verspürt, auf die Bremse zu treten, dann hat dieser Autofahrer ein prinzipielles Problem.

Was die Sache mit der mobilen Blitzanlage betrifft, so bin ich mir nicht ganz sicher. Wenn Du diese Anlage auf öffentlichem Grund aufbaust, so wirst Du vermutlich tatsächlich eigentlich eine Sondernutzungsgenehmigung brauchen. Bzw. auf Privatgrund das Einverständnis des Grundbesitzers. Und sollte wirklich mal ein Passant über eines der Kabel stolpern und sich verletzen, so hast Du wahrscheinlich ein dickes Problem am Hals, denn Deine Privathaftpflichtversicherung wird wohl die Zahlung verweigern.

MfG
Gerhard


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Ich bremse nicht für Radarfallen.

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nachteule
Beitrag 02.08.2010, 09:35
Beitrag #3


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Hallo, Schattenfell,

mir wäre jetzt nichts bekannt, wonach das Fotografieren, so, wie Du es machst, verboten wäre.

Aus der Praxis kann ich allerdings nur empfehlen, gerade beim Fotografieren von Autobahnbrücken oder ähnlichem, vorher kurz bei der Polizei anzurufen und mitzuteilen, dass Du dort stehen wirst.

Wenn dann Meldungen bei der Polizei eingehen, kann der Beamte die VT sofort beruhigen, und man muss auch nicht extra eine Streife hinschicken, die überprüft, was dort veranstaltet wird.

Viele Grüße,

Nachteule


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Wattestäbchen
Beitrag 02.08.2010, 11:24
Beitrag #4


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Zitat (nachteule @ 02.08.2010, 10:35) *
Wenn dann Meldungen bei der Polizei eingehen, kann der Beamte die VT sofort beruhigen, und man muss auch nicht extra eine Streife hinschicken, die überprüft, was dort veranstaltet wird.
Wie würde so eine Kontrolle denn ablaufen? think.gif


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MfG
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ravn
Beitrag 02.08.2010, 12:00
Beitrag #5


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Im Zweifelsfall fragt der freundliche Beamte, was man da gerade macht. Und wenn er zu dem Schluß kommt, daß das nichts ungesetzliches ist, wünscht er Dir einen schönen Tag noch. (So kenne ich das zumindest von verschiedenen Demo-ähnlichen Aktionen)
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Schattenfell
Beitrag 03.08.2010, 00:53
Beitrag #6


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Zitat (nachteule @ 02.08.2010, 10:35) *
mir wäre jetzt nichts bekannt, wonach das Fotografieren, so, wie Du es machst, verboten wäre.


Du meinst jetzt wahrscheinlich aber nur die Sache mit dem Stativ an der Straße, oder? think.gif


Zitat (nachteule @ 02.08.2010, 10:35) *
Aus der Praxis kann ich allerdings nur empfehlen, gerade beim Fotografieren von Autobahnbrücken oder ähnlichem, vorher kurz bei der Polizei anzurufen und mitzuteilen, dass Du dort stehen wirst.

Wenn dann Meldungen bei der Polizei eingehen, kann der Beamte die VT sofort beruhigen, und man muss auch nicht extra eine Streife hinschicken, die überprüft, was dort veranstaltet wird.


Ich glaube, von einer Autobahnbrücke habe ich bislang erst ein oder zwei Mal fotografiert, mehr gaben die Motive einfach nicht her, was man dann auf dem Bild hat, ist meistens ziemlich öde. In der Regel laufe ich nachts einfach irgendwo in Hamburg umher, wobei man sich dabei ja zwangsläufig in der Nähe einer Straße aufhält. Aber ich nehme mal an, eine Nachricht an die Polizei wird da wenig bringen, wenn man alle zehn Minuten von einem Zuständigkeitsbereich in den nächsten rennt, oder?


Zitat (GerhardNL @ 02.08.2010, 08:58) *
Das ist Unsinn! Es sei denn, Du willst den Zug mit Blitz fotografieren, denn dann besteht die Gefahr, dass Du den Triebfahrzeugführer blendest. (Und mit Deiner Profi-Blitzanlage natürlich noch viel mehr als mit dem eingebauten Miniblitz einer handelsüblichen Digitalknipse.)


Keine Sorge, mit der Eisenbahn lege ich mich nicht an. Da gibt’s auch nichts, was sich anblitzen ließe und auf dem Foto nachher noch einigermaßen aussieht. laugh2.gif


Zitat (GerhardNL @ 02.08.2010, 08:58) *
Was die Sache mit der mobilen Blitzanlage betrifft, so bin ich mir nicht ganz sicher. Wenn Du diese Anlage auf öffentlichem Grund aufbaust, so wirst Du vermutlich tatsächlich eigentlich eine Sondernutzungsgenehmigung brauchen. Bzw. auf Privatgrund das Einverständnis des Grundbesitzers. Und sollte wirklich mal ein Passant über eines der Kabel stolpern und sich verletzen, so hast Du wahrscheinlich ein dickes Problem am Hals, denn Deine Privathaftpflichtversicherung wird wohl die Zahlung verweigern.


Hast du oder jemand anders eine Vermutung, wie man das denn am ehesten rausbekommt? Das scheint mir ja sowas wie eine Grauzone zu sein und wenn ich bedenke, dass ich eine halbe Stunde lang telefonisch von einem Amt zum nächsten verwiesen werde und gar niemand versteht, was ich eigentlich möchte, ist das wohl auch nicht gerade alltäglich — vermutlich bin ich der erste in Hamburg, der um eine solche Genehmigung bittet.

Kann man denn irgendwie abschätzen, wie das Ordnungsamt oder die Polizei auf so ein Geblitze reagiert? Ich nehme an, erstmal würde die obligatorische Frage gestellt, was ich denn da so treibe, bis es darauf hinausläuft, dass das bestimmt verboten ist und ich eine Genehmigung bräuchte, die ich nicht habe. Dann werde ich antworten, dass ich eine halbe Stunde herumtelefoniert habe und nicht ansatzweise jemanden traf, der mir diesbezüglich weiterhelfen konnte. Und dann wird man mich vermutlich auffordern, den Kram abzubauen und zu verschwinden oder wird die Sache schon gleich was kosten?

Die Sache mit einer Genehmigung hat ja sowieso einen lästigen Beigeschmack. Bisher läuft das eigentlich so ab, dass spontan jemand vorschlägt, ein paar Fotos zu schießen, dann das Auto vollgeladen wird und wir mehr oder weniger planlos losfahren und überall anhalten, wo es uns gefällt. Dort schießen wir für etwa eine halbe Stunde unsere Fotos und irgendwann endet die ganze Sache mitten in der lauen Sommernacht bei McDonald’s auf der Terasse. Mutmaßlich müsste ich bei einer Genehmigung wohl angeben, was ich vorhabe und eine genaue Uhrzeit und einen genauen Ort und das ganze noch einige Zeit vor dem eigentlichen Termin und kosten wird es vermutlich auch und in der Hälfte der Fälle wird’s eh nicht erlaubt, nehme ich mal an?

Ich meine, ich habe ja noch immer nicht vor, mich tagsüber mit den Blitzen in eine vollgedrängte Fußgängerzone zu stellen, aber ein paar Aufnahmen in der Speicherstadt, an den Alsterterassen oder gegen den Sonnenuntergang von einer Brücke, in den Morgen- oder Abendstunden, wenn man dort einigermaßen ungestört ist, wären schon echt cool, bevor der Sommer wieder vorbei ist. Auf die Sicherheit achten wir durchaus, in der Regel sind zwei Mitstreiter dabei, die darauf achten, dass niemand über die Kabel fällt und die Stative festhalten — wenn man dort eine 150 Zentimeter breite Softbox montiert, fliegen sonst selbst schwere und stabile Stative beim leichtesten Windhauch davon.

Ich kann ja einfach mal bei der Polizei nachfragen, was man auf dem örtlichen Revier zu dem Thema weiß, schließlich wären das ja die gleichen Beamten, mit denen man auch beim Fotografieren später zu tun hat. Wer fragt, muss dann vielleicht auch mit einer Antwort rechnen, die ihm nicht so ganz passt, aber notfalls müssen wir uns eben weiter im Wald verstecken. Obwohl ich hoffe, dass es auch für die Ordnungsmacht schlimmeres gibt als ein paar junge Leute, die ein paar Fotos schießen wollen und dabei niemanden gefährden oder stören.
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nachteule
Beitrag 03.08.2010, 12:49
Beitrag #7


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Hallo, Schattenfell,

Zitat (Schattenfell @ 03.08.2010, 01:53) *
Du meinst jetzt wahrscheinlich aber nur die Sache mit dem Stativ an der Straße, oder? think.gif

nö, damit ist auch das Fotografieren mit einem großen Objektiv o.ä. gemeint.

Wir hatten vor einiger Zeit mal nachmittags laufend Meldungen, weil angeblich jemand mit einem Gewehr mit Zielfernrohr auf einer Autobahnbrücke stand.

Wie sich herausstellte, war es ein Hobbyfotograf mit einer recht professionellen Ausrüstung.

Viele VT sind mittlerweile durch die Vorfälle mit den heruntergeworfenen Gegenständen so sensibel geworden, dass sie alles melden, was nicht eindeutig zugeordnet werden kann.

Grundsätzlich ist dagegen auch nichts zu sagen, aber wenn wir von vornherein Entwarnung geben und mitteilen können, was diese Person da auf der Brücke macht, ist es für alle Parteien angenehmer.

Hallo, Ravn,

grundsätzlich hast Du recht.

Es kann allerdings sein, dass einer der Beamten selber Hobbyfotograf ist, und dass es dann in Fachsimpelei ausartet.

Man muss sich ja Tipps holen, wo man kann. laugh2.gif

Viele Grüße,

Nachteule


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Der_Veranstalter
Beitrag 03.08.2010, 13:49
Beitrag #8


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Zitat (nachteule @ 03.08.2010, 13:49) *
Grundsätzlich ist dagegen auch nichts zu sagen, aber wenn wir von vornherein Entwarnung geben und mitteilen können, was diese Person da auf der Brücke macht, ist es für alle Parteien angenehmer.


Als ich vor ein paar Jahren regelmäßig Verkehrsleitsysteme, Schilderbrücken, Staus, Autoschlangen etc. fotografieren musste, waren die Jungs von meiner Autobahnpolizei immer froh, wenn ich das ankündigte. Telefonisch, formlos und mit 0 bis 3 Minuten Vorwarnung.

Der echte Journalist hasst es, in die Schlagzeilen zu kommen... smile.gif


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ravn
Beitrag 03.08.2010, 14:09
Beitrag #9


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Zitat (nachteule @ 03.08.2010, 13:49) *
Es kann allerdings sein, dass einer der Beamten selber Hobbyfotograf ist, und dass es dann in Fachsimpelei ausartet.


Und die Zentrale bekommt Bescheid, daß man die verdächtige Person besser noch eine Weile observieren sollte.. whistling.gif
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nachteule
Beitrag 03.08.2010, 17:48
Beitrag #10


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Hallo, Ravn,

das können wir zum Glück selber entscheiden. laugh2.gif

Viele Grüße,

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Bonsai-Brummi
Beitrag 03.08.2010, 18:00
Beitrag #11


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Zitat (nachteule @ 02.08.2010, 10:35) *
... empfehlen, gerade beim Fotografieren von Autobahnbrücken oder ähnlichem, vorher kurz bei der Polizei anzurufen und mitzuteilen, dass Du dort stehen wirst.

Wenn dann Meldungen bei der Polizei eingehen, kann der Beamte die VT sofort beruhigen, und man muss auch nicht extra eine Streife hinschicken, die überprüft, was dort veranstaltet wird.


Das heißt, wer dort schlimme Sachen machen will thread.gif braucht sich bloß als vorgeblicher Fotokünstler o.ä. bei der police.gif "anzumelden" und kann daraufhin ungestört seine Vorbereitungen treffen...? blink.gif


think.gif
c.s.
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Beitrag 03.08.2010, 18:38
Beitrag #12


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Zitat (Schattenfell @ 02.08.2010, 01:27) *
Vor ein paar Jahren hat mich ja mal die Polizei von einer Straße weggeschickt, als ich einen Zug fotografieren wollte, denn käme es zu einem Unfall, weil jemand meine Kamera, tagsüber damals natürlich ohne Stativ, für einen Blitzer hält und vor Schreck einen Unfall verursacht, müsste ich für den Schaden aufkommen.


Schöne Doppelmoral - aber die Gefahr "Radarfalle" leugnen. ranting.gif


--------------------
Saludos desde Argentina :-)
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nachteule
Beitrag 04.08.2010, 05:43
Beitrag #13


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Hallo, 911,

hier muss ich Dir mal zustimmen, denn die Begründung ist wirklich unsinnig.

Viele Grüße,

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MisterOJ
Beitrag 04.08.2010, 21:44
Beitrag #14


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Zitat (nachteule @ 03.08.2010, 12:49) *
Hallo, Schattenfell,

Wir hatten vor einiger Zeit mal nachmittags laufend Meldungen, weil angeblich jemand mit einem Gewehr mit Zielfernrohr auf einer Autobahnbrücke stand.

blink.gif blink.gif blink.gif
Zitat (nachteule @ 03.08.2010, 12:49) *
...
Es kann allerdings sein, dass einer der Beamten selber Hobbyfotograf ist

Aha - so nennt sich also der uniformiert tagelang in einem Fahrzeug neben der Straße sitzende cop.gif

Zitat (nachteule @ 03.08.2010, 12:49) *
und dass es dann in Fachsimpelei ausartet.

a´la:
"...sie wurden gerade mit ... km/h gemessen, das sind ... km/h zu viel

...

ich bekomme damit jetzt von Ihnen 50€ für die kurze Fachsimpelei...."


laugh2.gif


OJ


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Kampf den immer mehr werdenden Mittelspurfahrern!! BMSF e.V.
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malice
Beitrag 05.08.2010, 19:44
Beitrag #15


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Stichwort Panoramafreiheit!! wavey.gif
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Schattenfell
Beitrag 10.09.2010, 16:07
Beitrag #16


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Übrigens: ich habe jetzt mal bei der Polizei nachgefragt und die Beamten haben auch ziemlich große Augen gemacht. Soll heißen: ich stell weiterhin den Kram einfach auf, achte darauf niemanden zu stören und stelle sicher, dass niemand über die Kabel stolpern kann. Wenn dann die Polizei oder das Ordnungsamt sich doch an meinem Aufbau stören sollte, sollen sie mir halt sagen, wo ich meine Genehmigung herbekomme — mehr als uns aufzufordern, den Kram einzupacken und zu verschwinden wird dann wohl auch erstmal nicht passieren. Ich habe meine Möglichkeiten ausgeschöpft, irgendwann ist’s dann auch mal gut rolleyes.gif
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Gast_Familienvater_*
Beitrag 10.09.2010, 20:13
Beitrag #17





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Zitat
in den Morgen- oder Abendstunden, wenn man dort einigermaßen ungestört ist, wären schon echt cool, bevor der Sommer wieder vorbei ist.


think.gif Um was für Motive/Modelle handelt es sich eigentlich? whistling.gif

Bei einigen denke ich ist der Blitz das geringere Übel.. thread.gif
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Schattenfell
Beitrag 10.09.2010, 22:15
Beitrag #18


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Zitat (Familienvater @ 10.09.2010, 21:13) *
think.gif Um was für Motive/Modelle handelt es sich eigentlich? whistling.gif

Bei einigen denke ich ist der Blitz das geringere Übel.. thread.gif


Solche Fotos haben wir bislang nicht in der Öffentlichkeit gemacht laugh2.gif Das sind momentan relativ einfache Motive, beispielsweise hoffentlich in den nächsten Tagen solche lustigen Mountainbiker im Wald (unproblematisch) und dann hoffentlich noch ein paar Skater in diesem Skate-Bereich in der Hafencity (mal gucken, was passiert).
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oscar_the_grouch
Beitrag 11.09.2010, 00:23
Beitrag #19


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@Familienvater: also bei deinem Nick hast du noch ne reichlich schmutzige Phantasie ..... laugh.gif
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Schattenfell
Beitrag 13.06.2011, 22:52
Beitrag #20


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Ich will das alte Thema noch mal kurz aufwärmen, schließlich will ich eventuell interessierten die Lösung nicht vorenthalten. Es gibt für Hamburg und Schleswig-Holstein eine Übersicht, wer wo für Drehgenehmigungen zuständig ist und die Leute wissen auch was mit Begriffen wie „Lampenstativ“ und „Fotoaufnahmen“ etwas anzufangen. Meistens ist allerdings nach meinen Erfahrungen keine besondere Genehmigung erforderlich, allerdings eben unter der Auflage, keine Stolperfallen zu installieren und den Fußgängerverkehr nicht einzuschränken.

Und selbst wenn man einfach spontan seinen Kram irgendwo in der Schanze oder sonstwo aufstellt, wird man von den patrouillierenden Polizeibeamten nett gegrüßt, die fragen dann interessiert, was für Fotos wir denn so machen wollen und machen ein bisschen Small-Talk, aber ansonsten ist die Sache erfrischend unbürokratisch. Nach wie vor passen wir natürlich auf, dass niemand über unser Geraffel fällt, also fotografieren wir allenfalls in irgendwelchen Nebenstraßen und auch nur so, dass kein Verkehrsteilnehmer vor unserem Blitz erschrecken kann.

Und was dann passiert, sieht man ja im Kuriositäten-Thread whistling.gif
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Achim
Beitrag 14.06.2011, 10:46
Beitrag #21


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Wenn eine Gemeinde die Aufstellung von Stativen tolleriert, sollte man sich das schriftlich geben lassen. Denn bei diesen Stativen handelt es sich verkehrsrechtlich um Hindernisse, welche genehmigungspflichtig sind.


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Digo
Beitrag 14.06.2011, 11:15
Beitrag #22


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Könntest du das etwas genauer erläutern?
Für welche Orte gilt das?
Ein Stativ ist ja kein Hindernis, wenn es in einem Feld steht...
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Achim
Beitrag 14.06.2011, 11:48
Beitrag #23


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Zitat (Achim @ 14.06.2011, 11:46) *
Denn bei diesen Stativen handelt es sich verkehrsrechtlich um Hindernisse, welche genehmigungspflichtig sind.

... also im Geltungsbereich des Verkehrsrechtes, genauer der StVO.


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Digo
Beitrag 14.06.2011, 13:25
Beitrag #24


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Deswegen ja die Frage nach der genaueren Erläuterung.
Muss man eine Genehmigung einholen, wenn ich auf einem Fußweg der 3m breit ist ein Stativ aufbaue? Brauche ich sie, wenn ich auf einem großen Parkplatz ein Stativ hinstelle?
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Achim
Beitrag 14.06.2011, 13:54
Beitrag #25


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Logischerweise 2 x JA


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CvR
Beitrag 14.06.2011, 13:56
Beitrag #26


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Zitat (Achim @ 14.06.2011, 11:46) *
Denn bei diesen Stativen handelt es sich verkehrsrechtlich um Hindernisse, welche genehmigungspflichtig sind.

Aber nach http://www.verkehrsportal.de/stvo/stvo_32.php wird das doch erst problematisch,
Zitat (§32 StVO)
wenn dadurch der Verkehr gefährdet oder erschwert werden kann

Insofern gibt es m.E. durchaus Möglichkeiten, solche "Hindernisse" aufzustellen, ohne gegen Recht und Gesetz zu verstoßen; insbesondere auf solchen Flächen, die zwar Bestandteil der Strasse sind, auf denen aber bestimmungsgemäß gar kein Verkehr stattfindet, der Verkehr hinreichens langsam fließt, um rechtzeitig das Hindernis erkennen zu können und ausreichend Raum zum Ausweichen hat oder in Situationen, in denen das Hindernis wieder beseitigt ist, bevor der potentiell gefährdete Verkehr da ist. think.gif Andernfalls dürfte ich, auf dem Weg zum Bahnhof, an der roten Ampel nicht mal meinen schweren Koffer abstellen, während ich auf grün warte... rolleyes.gif


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Achim
Beitrag 14.06.2011, 14:05
Beitrag #27


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Möglichkeiten gibt es schon, nämlich die Genehmigung durch die Behörde. Stative können immer den verkehr erschweren oder gar gefährden. Nicht umsonst sind ja Vermessungsarbeiten nach der RSA auch anordnungspflichtig. Auch da wird ja "nur" ein Stativ hingestellt. Auch uninteressant ist die Geschwindigkeit der Fahrzeuge, oder die Art der Verkehrsteilnehmer. Folglich muss im öVR eine Genehmigung vorliegen.


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Andreas
Beitrag 14.06.2011, 14:25
Beitrag #28


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Zitat (CvR @ 14.06.2011, 14:56) *
Insofern gibt es m.E. durchaus Möglichkeiten, solche "Hindernisse" aufzustellen, ohne gegen Recht und Gesetz zu verstoßen;


Es reicht bereits eine abstrakte Gefahr aus, d. h. es genügt die bloße Wahrscheinlichkeit dass durch das Stativ eine Erschwerung des Verkehrs eintreten könnte.


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Schattenfell
Beitrag 14.06.2011, 14:34
Beitrag #29


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Zitat (Digo @ 14.06.2011, 14:25) *
Muss man eine Genehmigung einholen, wenn ich auf einem Fußweg der 3m breit ist ein Stativ aufbaue? Brauche ich sie, wenn ich auf einem großen Parkplatz ein Stativ hinstelle?


Ich nehme an, dass es bei dir um Kamerastative geht? So weit ich das nun mitbekommen habe, sind solche Stative doch ohnehin unproblematisch, weil damit keine Sondernutzung begonnen wird, oder irre ich mich da? think.gif
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Digo
Beitrag 14.06.2011, 14:53
Beitrag #30


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Zitat (Achim @ 14.06.2011, 14:54) *
Logischerweise 2 x JA

Die bei der Behörde lachen mich doch aus...

"Ich möchte gerne nachts auf einem leeren 300 mal 100m Parkplatz ein Stativ aufstellen, können sie mir das genehmigen?"
Da nehme ich aber eine versteckte Kamera mit, wenn ich das frage...

@Schattenfell
Ja, geht um Kamerastative, aber Achim hat von Stativen geredet, also gehe ich davon aus, dass er alle Arten von Stativen meint.

Edit:
Heißt das im Umkehrschluss eigentlich auch, dass ich die Genehmigung nicht brauche, wenn ich das ganze ein paar Meter neben einer Schnellstraße auf der angrenzenden Wiese mache?
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Tortenjan
Beitrag 14.06.2011, 15:11
Beitrag #31


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Da Brauchst Du die Genehmigung des Wiesenbesitzers. Wenn Du auf der Wiese irgendetwas tust, was den Straßenverker beeinflussen könnte, muss das von der StVB genehmigt werden.


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Zitat @mir "In jeder Gruppe gibt es immer so 5% Volltrottel" Zitat @Janus:"§0 StVO: "Man sieht doch, was gemeint ist!""
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Shania
Beitrag 14.06.2011, 19:16
Beitrag #32


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Hallo Schattenfell,

mal was anderes: Das erste Bild ist ja wirklich wunderschön!
wavey.gif

Ich würde, wie es Nachtfalke geraten hat, vorsichtshalber bei der Polizei bescheid sagen, wenn Du wieder in einer verkehrsreichen bzw. menschenreichen Lokation ein Fotoshooting machst. Dann bist Du auf der sicheren Seite.


Liebe Grüße von der ebenfalls Hobbyfotografin Shania wavey.gif
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Ichtyos
Beitrag 14.06.2011, 19:24
Beitrag #33


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Wer ist denn
Zitat (Shania @ 14.06.2011, 20:16) *
Nachtfalke
blink.gif whistling.gif laugh2.gif


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Shania
Beitrag 14.06.2011, 19:46
Beitrag #34


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Huch, Sorry, ich meine natürlich "Nachteule" blushing.gif blushing.gif Ich habe halt ein sehr schlechtes Namensgedächtnis.
Peinlich!!!!
Da war mir wohl irgendwie der Name des Filmes mit Sylvester Stallone noch im Sinn gewesen. Aber das sollte "Nachteule" doch eigentlich schmeicheln - denn ich mag Stallone sehr gerne! wink.gif Immer positiv sehen!
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janr
Beitrag 14.06.2011, 22:27
Beitrag #35


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Zitat (Shania @ 14.06.2011, 20:46) *
... Da war mir wohl irgendwie der Name des Filmes mit Sylvester Stallone noch im Sinn gewesen. ...
Du meinst bestimmt den da

Im Originaltitel: Nighthawks bedeutet übersetzt auch Nachteule(n) wink.gif

Aber auch Nachtschwärmer wavey.gif


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Leroy
Beitrag 15.06.2011, 00:21
Beitrag #36


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Zitat (Schattenfell @ 14.06.2011, 15:34) *
, weil damit keine Sondernutzung begonnen wird, oder irre ich mich da? think.gif


Ab wann wäre denn eine Sondernutzung begonnen? Bzw. anders gefragt - wäre es bereits Sondernutzung wenn ich mich auf den Gehweg lege um von unten herrauf zu fotografieren?
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Achim
Beitrag 15.06.2011, 06:49
Beitrag #37


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Zitat (Schattenfell @ 14.06.2011, 15:34) *
Ich nehme an, dass es bei dir um Kamerastative geht? So weit ich das nun mitbekommen habe, sind solche Stative doch ohnehin unproblematisch, weil damit keine Sondernutzung begonnen wird, oder irre ich mich da? think.gif

Das Gesagte gilt für alle Stative, also auch für Kamerastative.

Zitat (Digo @ 14.06.2011, 15:53) *
Die bei der Behörde lachen mich doch aus...

Ja, leider. Aber dann bekommst Du doch meist die behördliche Auskunft, dass Du es nicht brauchst. Damit hast Du dann eine Erlaubnis.
Aber bei der Diskussion immer daran denken, dass wir hier in der Theorie sind. In der Praxis wird das kaum jemand machen. Interessant wird es aber, wenn es zu einem Unfall kommt. Dann hätten wir die Theorie einhalten müssen.

Zitat (Leroy @ 15.06.2011, 01:21) *
Ab wann wäre denn eine Sondernutzung begonnen? Bzw. anders gefragt - wäre es bereits Sondernutzung wenn ich mich auf den Gehweg lege um von unten herrauf zu fotografieren?

Die Sondernutzung beginnt, wenn ich den Verkehrsraum entgegen der Widmung zu anderen als Verkehrszwecken nutze. Lege ich mich auf den Gehweg, um zu fotografieren, ist es nmM kein Verkehrszweck mehr.


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Leroy
Beitrag 15.06.2011, 07:48
Beitrag #38


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Heißt, ich müsste es mir - eigentlich - genehmigen lassen, wenn ich mich hinlege, grad den Bus fotografiere und dann wieder aufstehe?
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Achim
Beitrag 15.06.2011, 07:53
Beitrag #39


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Meine Ansicht: Ja. Dazu bekommst Du dann in der Genehmigung Auflagen zur Sicherung der Gefahrenstelle (idR Verkehrszeichenplan).
Praktisch wird es auch ohne Anordnung gehen. Nur passieren darf eben nichts.


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Schattenfell
Beitrag 15.06.2011, 09:15
Beitrag #40


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Zitat (Achim @ 15.06.2011, 07:49) *
Die Sondernutzung beginnt, wenn ich den Verkehrsraum entgegen der Widmung zu anderen als Verkehrszwecken nutze. Lege ich mich auf den Gehweg, um zu fotografieren, ist es nmM kein Verkehrszweck mehr.


Also bislang war man sich sogar in den Behörden einig, dass „normale Fotografie“ keine Sondernutzung darstellt und ich mich zum Fotografieren auf den Boden legen kann, wie ich lustig bin, und auch Kamerastative benutzen darf. Nur der Kram für Studioblitze, der stellt dann eine Sondernutzung dar think.gif
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Achim
Beitrag 15.06.2011, 09:53
Beitrag #41


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Wenn es eine Behörde so regelt, dann ist doch alles in Ordnung. Man kann es aber nicht verallgemeinern. Wenn es sogar Behörden gibt, welche Plakatierungen als Sondernutzung werten, dann wird diese die Stativstellung (oder auch das Hinlegen) wie eine Sondernutzung händeln. Aber wie gesagt wird dieses Problem in der Praxis nur Bedeutung bekommen, wenn etwas passiert.


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janr
Beitrag 15.06.2011, 09:56
Beitrag #42


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Zitat (Achim @ 15.06.2011, 07:49) *
... Die Sondernutzung beginnt, wenn ich den Verkehrsraum entgegen der Widmung zu anderen als Verkehrszwecken nutze. ...
Was ist mit Fremdenverkehr, oder Tourismus auf Neudeutsch. Das ist auch Verkehr mit all den Auswüchsen wie massenhaftes Fotografieren.

Wenn allerdings jeder Lampen/Blitzdinger und Stative mit bringen würde, sähe ich es auch anders.


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Achim
Beitrag 15.06.2011, 10:15
Beitrag #43


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Der touristische Verkehr und das damit zusammenhängende Forografieren wird zweifellos Gemeingebrauch sein. Jedoch ist die gewerbliche Tätigkeit hierbei etwas schwieriger zu bewerten. So entschied das OVG Sachsen-Anhalt bereits am 25.01.2000 (Az: B 1 S 161/99), dass das Ansprechen von Personen zum fotografieren mit dem Zweck des Verkaufs dieser Bilder an den Fotografierten Sondernutzung ist.
So ähnlich wird es (rechtlich gesehen) auf für das Aufstellen von Stativen zu werten sein. Stative sind Hindernisse nach § 32 StVO, auch wenn das touristische Fotografieren selbst zum Gemeingebrauch gehört. Fällt dabei jemand über das Stativ, ist die Rechtslage klar. Daraus folgt, dass der Stativsteller eine sehr hohe Verantwortung hat.


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janr
Beitrag 15.06.2011, 10:24
Beitrag #44


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Zitat (Achim @ 15.06.2011, 11:15) *
... Jedoch ist die gewerbliche Tätigkeit hierbei etwas schwieriger zu bewerten.
...
So ähnlich wird es (rechtlich gesehen) auf für das Aufstellen von Stativen zu werten sein. ...
Gewerblich bin ich deiner Meinung, logo.

Hast du schon mal beobachtet was Touristen alles für Stative dabei haben? Was ist da jetzt so ähnlich wie gewerblich, wenn es nicht gewerblich ist? blink.gif

Dreharbeiten für Film und Fernsehen sind ja auch immer Gewerblich, selbst wenn man nur eine kleine Videokamera in der Hand hällt muß man sich dafür eine Genehmigung holen.


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Achim
Beitrag 15.06.2011, 10:29
Beitrag #45


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Nur so nebenbei: Wohnort Dresden.
Folglich habe ich auch Erfahrungen mit Touristen. Die Fotografieren kaum gewerblich. Rechtlich wird aber die Aufstellung von Stativen (und nicht die touristische Fotografiererei) anhand des Rechtes zu bewerten sein.

Zitat (janr @ 15.06.2011, 11:24) *
Dreharbeiten für Film und Fernsehen sind ja auch immer Gewerblich, selbst wenn man nur eine kleine Videokamera in der Hand hällt muß man sich dafür eine Genehmigung holen.

Richtig. Und die haben auch eine Genehmigung.


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janr
Beitrag 15.06.2011, 10:51
Beitrag #46


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Zitat (Achim @ 15.06.2011, 11:29) *
... Richtig. Und die haben auch eine Genehmigung.
no.gif Nicht immer.
Und Sanktionen sind auch nicht zu erwarten, da die police.gif police.gif immer erstmal zum verschwinden auffordert. wink.gif

Und ich komm aus München: Stell dich mal um 11 und um 12 Uhr auf den Marienplatz - Alles vollkommen zugestellt mit Touristen und ihren Kameras.
Nur wegen dem da

Da stolpert man sogar über Touristen wenn sie keine Kameras haben - das ist auch eine art Überbeanspruchung des Verkehrsraumes laugh2.gif


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Achim
Beitrag 15.06.2011, 10:54
Beitrag #47


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Zitat (janr @ 15.06.2011, 11:51) *
no.gif Nicht immer.

Schwarze Schafe gibt es überall. Dresden hat damit glücklicherweise kein Problem.


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