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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 250 Beigetreten: 07.01.2013 Mitglieds-Nr.: 66881 ![]() |
Mich würde mal etwas Allgemeines interessieren... Ich habe schon viel recherchiert aber die Aussagen gehen in beide Richtungen. Deinen einen sagen das eine Zahlung dem Verzicht der Rechtsmittel gleich kommt - andere sagen der Bußgeldbescheid wird unabhängig davon erst nach 14 Tagen nach Erhalt rechtskräftig. Kennt hierzu jemand genaueres? Was stimmt denn nun? |
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#2
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 4765 Beigetreten: 16.05.2006 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 19410 ![]() |
Eine Zahlung ist kein Rechtsmittelverzicht und führt nicht zu einer vorgezogen Rechtskraft.
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#3
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 250 Beigetreten: 07.01.2013 Mitglieds-Nr.: 66881 ![]() |
Gib es dazu eigentlich einen Gesetzestext?
Ich konnte bisher nichts finden. Dieser Rechtsanwalt zum Beispiel sagt das der Bescheid durch Zahlung rechtskräftig wird. http://www.berlin-rechtsanwalt.com/txt-rec...rkehrsrecht.htm Irgendwie auch logisch - wenn ich unschuldig wäre bezahle ich ja nicht. |
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#4
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 526 Beigetreten: 02.10.2011 Mitglieds-Nr.: 61588 ![]() |
Musst bissel warten, bis unsere Experten wach sind
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#5
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 250 Beigetreten: 07.01.2013 Mitglieds-Nr.: 66881 ![]() |
Bin wohl der einzige der Sonntags um 4 aufstehen muss.
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Beitrag
#6
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 250 Beigetreten: 07.01.2013 Mitglieds-Nr.: 66881 ![]() |
Hab gerade das hier gefunden...
http://www.deutsche-anwaltshotline.de/rech...ingelegt-werden Im Endeffekt besagt es ja das selbe... mit Zahlung ist es rechtskräftig. |
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#7
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 30752 Beigetreten: 16.01.2006 Wohnort: Kiel Mitglieds-Nr.: 16036 ![]() |
§67 OWiG bestimmt
Zitat Der Betroffene kann gegen den Bußgeldbescheid innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verwaltungsbehörde, die den Bußgeldbescheid erlassen hat, Einspruch einlegen. §66 OWiG bestimmt, dass der Bußgeldbescheid den Betroffenen darüber informiert, dass Zitat der Bußgeldbescheid rechtskräftig und vollstreckbar wird, wenn kein Einspruch nach § 67 eingelegt wird, Nirgends im OWiG gibt es einen Hinweis darauf, dass Rechtskraft durch Zahlung des Bußgelds eintritt. Das erscheint mir auch unsinnig, denn dann würde der Betroffene durch schnelle Zahlung seine ihm gesetzlich zustehende Einspruchsfrist verkürzen, bzw. er könnte durch Nichtzahlung die Einspruchsfrist aushebeln und die Rechtskraft ohne Einspruch hinauszögern. Schreib doch den Anwalt an und frag ihn nach einer Rechtsgrundlage für seine Aussage, wonach die Zahlung des Bußgeldes Einfluss auf die Rechtskraft hat. Vielleicht hat er das aber auch nur mit der Verwarnung verwechselt, denn da bestimmt §56 OWiG, dass die Verwarnung wirksam wird, wenn das Verwarnungsgeld bezahlt wird. -------------------- |
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#8
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 4765 Beigetreten: 16.05.2006 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 19410 ![]() |
Es bleibt bei meiner obigen Aussage. Was in den Links dazu geschrieben wird ist falsch.
Im Gesetz findet sich natürlich keine explizite Aussage zu etwas, was nicht ist. Umgekehrt müsste ein Anhänger der Rechtskraftthese einmal herleiten, warum das so sein sollte. Sonst sage ich jetzt, wenn man einen Bußgeldbescheid innerhalb der Einspruchsfrist am Türrahmen festnagelt gilt das als Rechtsmittelverzicht. Und wer das nicht glaubt soll mir das mal im Gesetz zeigen dass das nicht so ist. |
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#9
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 250 Beigetreten: 07.01.2013 Mitglieds-Nr.: 66881 ![]() |
Das ist es eben...es gibt keinen genauen Gesetzestext dazu.
Nur das er nach 14 Tage nach Erhalt ohne Einwand rechtskräftig wird. Bei einer kleineren Ordnungswiedrigkeit ist es ja z.B so das darauf hingewiesen wird das man durch Zahlung des Betrags das ganze annimmt. |
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#10
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 4981 Beigetreten: 23.08.2013 Mitglieds-Nr.: 69716 ![]() |
Jens hat dazu doch schon alles gesagt
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#11
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 250 Beigetreten: 07.01.2013 Mitglieds-Nr.: 66881 ![]() |
In diesem Fall geht die Behörde davon aus nachdem bezahlt wurde:
http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?showtopic=95984 |
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#12
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 4981 Beigetreten: 23.08.2013 Mitglieds-Nr.: 69716 ![]() |
...es gibt keinen genauen Gesetzestext dazu. Und da es im Gesetzestext (OwiG) nicht anders bestimmt ist, kann man aus der Zahlung auch nicht die Rechtskraft herleiten. Bei einer kleineren Ordnungswiedrigkeit ist es ja z.B so das darauf hingewiesen wird das man durch Zahlung des Betrags das ganze annimmt. Da sind wir dann bei dem von Jens genannten "Verwarngeld"(geringfügige Ordnungswidrigkeit bis 35 euro) In deinem Link heist es: Zitat Nach einigem hin und her kam heute ein Schreiben Mit der info das mit Zahlung des Bußgeldbetrages davon auszugehen war das ich den Einspruch zurückgezogen habe. Erst einen Einspruch einzulegen und dann zu überweisen ist natürlich eher ungünstig.
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#13
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 30752 Beigetreten: 16.01.2006 Wohnort: Kiel Mitglieds-Nr.: 16036 ![]() |
In diesem Fall geht die Behörde davon aus nachdem bezahlt wurde: http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?showtopic=95984 Das tat sie aber nicht aufgrund der Zahlung, sondern aufgrund einer auf dem Zahlungsträger gemachten Einlassung, welche die Behörde als Einspruchsrücknahme wertete. -------------------- |
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#14
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 250 Beigetreten: 07.01.2013 Mitglieds-Nr.: 66881 ![]() |
Ich werd es einfach mal testen.
Hab ja am 10.7 selber ein Bescheid bekommen. Lass mir einfach ein Auszug aus Flensburg zukommen - dort steht ja wann die Sache Rechtskräftig war. ![]() |
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#15
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 22000 Beigetreten: 07.01.2004 Wohnort: ...ein kleines Dorf bei Bückeburg Mitglieds-Nr.: 1228 ![]() |
Das tat sie aber nicht aufgrund der Zahlung, sondern aufgrund einer auf dem Zahlungsträger gemachten Einlassung, welche die Behörde als Einspruchsrücknahme wertete. Werden denn Buchungstexte, die mehr als das Aktenzeichen enthalten, von der Bußgeldbehörde überhaupt so aufmerksam gelesen? ![]() Doc -------------------- Es gibt Dinge, die muss man glauben, um sie sehen zu können,
und es gibt Dinge, die muss man sehen, um sie glauben zu können. Und dann gibt es noch ein paar Dinge, die kann man einfach nicht glauben, obwohl man sie sieht! |
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#16
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 4765 Beigetreten: 16.05.2006 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 19410 ![]() |
Das kommt auf Zufall drauf an. In Berlin wird die Zahlung vollautomatisch auf das/ein erstes erkanntes Aktenzeichen im Verwendungszweck gebucht und wenn da der erwartete Betrag mit dem Zahlbetrag überein stimmt, sieht das keine natürliche Person mehr.
Kann mich aber auch an einen Fall erinnern, wo Jemand im Verwendungszweck noch schrieb "Bullenscheine stirb" und das mündete dann im Strafverfahren mit richterlicher Weisung und einem sehr bemühten Entschuldigungsbrief (war Jug-Abteilung). ![]() |
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#17
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![]() bekennender Pfostenumfahrer ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 9708 Beigetreten: 15.07.2005 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 11315 ![]() |
Kann mich aber auch an einen Fall erinnern, wo Jemand im Verwendungszweck noch schrieb "Bullenscheine stirb" und das mündete dann im Strafverfahren mit richterlicher Weisung und einem sehr bemühten Entschuldigungsbrief (war Jug-Abteilung). ![]() Irgendwie bekomme ich immer mehr Verständnis dafür, warum meine wohlgemeinten, ernsthaften Nörgeleien bei solchen Kindergartenbriefen untergehen... ![]() |
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#18
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 4981 Beigetreten: 23.08.2013 Mitglieds-Nr.: 69716 ![]() |
Bleibt zu hoffen, du hast da keine ähnlich "wohlgemeinten" Ausdrücke verwendet.
Anderenfalls wäre dir dann vielleicht so mehr Aufmerksamkeit entgegengebracht worden. Nörgler werden ignoriert, Beleidigungen hingegen zumindest mal beachtet. ![]() ![]() |
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#19
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 6689 Beigetreten: 12.03.2004 Mitglieds-Nr.: 2251 ![]() |
Dieser Rechtsanwalt zum Beispiel sagt ... dass er nach meiner Nachfrage dort, den Fehler gesehen und den Satz aus dem Netz genommen hat. ![]() -------------------- Alle Angaben ohne MG, Pistole und Gewähr
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#20
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 4765 Beigetreten: 16.05.2006 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 19410 ![]() |
He, gut gemacht, die Internetpräsenz wurde wirklich überarbeitet
![]() Trotzdem stimmt sie in der Aussage nicht, weil es (zumindest in Berlin bei den MPU-Sachen wegen Dauertätern) gar nicht darauf ankommt, ob etwas bezahlt wurde oder wenn ja, von wem oder ob es im KB mündete. Selbst bei regelmäßiger Fahrerbenennung kann es letztlich noch den Halter treffen, wie das OVG mal ausführte, weil dieser durch die ständigen Verwarnungsgeldangebote Kenntnis von den fortgestezten Verstößen hatte und diese nicht unterbunden hat. Links habe ich dazu ja schon oft gepostet und spare es mir heute mal. Trotzdem gut, dass auf einer Seite eines Rechtsanwaltes nicht Verwarnungs- und Bußgeld und Rechtskraft und Wirksamkeit durcheinander gewirbelt werden, was nicht mit der Materie Vertraute doch, wie wir sahen, verunsichern kann. |
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#21
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3364 Beigetreten: 04.06.2011 Mitglieds-Nr.: 59663 ![]() |
Selbst bei regelmäßiger Fahrerbenennung kann es letztlich noch den Halter treffen, wie das OVG mal ausführte, weil dieser durch die ständigen Verwarnungsgeldangebote Kenntnis von den fortgestezten Verstößen hatte und diese nicht unterbunden hat. Links habe ich dazu ja schon oft gepostet und spare es mir heute mal. Könntest Du eventuell doch noch den Link posten? ![]() |
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 30752 Beigetreten: 16.01.2006 Wohnort: Kiel Mitglieds-Nr.: 16036 ![]() |
Hier zitiert @tomcraft aus einigen Beschlüssen
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3364 Beigetreten: 04.06.2011 Mitglieds-Nr.: 59663 ![]() |
Vielen Dank..ist ja schon ein paar Jährchen her. Kein Wunder dass ich es nicht gefunden habe.
Falls jemand für mich den Volltext der Urteile hat, wäre ich sehr dankbar. Der Beitrag wurde von Mr.T bearbeitet: 27.08.2013, 13:10
Bearbeitungsgrund: unnötiges Zitat des Vorposting gelöscht
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 24834 Beigetreten: 05.03.2007 Wohnort: Erlangen Mitglieds-Nr.: 29238 ![]() |
Schreib ihn doch mal an, vielleicht hat er sie ja
![]() -------------------- redonner sa grandeur à l'europe!
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#25
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3364 Beigetreten: 04.06.2011 Mitglieds-Nr.: 59663 ![]() |
Hab ich gemacht
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#26
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 4765 Beigetreten: 16.05.2006 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 19410 ![]() |
Ich habe auch geantwortet
![]() Und dabei nebenbei eine aktuelle Entscheidung gefunden, die ich dann doch mal wegen der knappen zusammenfassenden Bewertung posten möchte: http://www.gerichtsentscheidungen.berlin-b...hl=1#focuspoint "Soweit der Antragsteller die dokumentierten Verstöße ohnehin nicht selbst beging, ermöglichte er ihre Begehung jedenfalls dadurch, dass er nicht rechtzeitig und im erforderlichen Umfang von seinen ihm als Halter zu Gebote stehenden Möglichkeiten Gebrauch gemacht hat, das rechtswidrige Verhalten Dritter mit auf seinen Namen zugelassenen Fahrzeugen zu unterbinden." |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 09.09.2025 - 16:11 |