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> Verhaltensänderung bei Fahrrad MPU nötig?
haschee
Beitrag 27.07.2013, 19:24
Beitrag #1


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Ich glaube ich hatte das Thema schonmal, aber in letzter Zeit hatten wir wieder einige Fahrrad MPUs.

Vorweg, das hier ist keine Anleitung und auch für niemand zu empfehlen der dringend seine MPU bestehen will. Keine Garantie auf nichts.

Es soll eine Diskussion über eine Möglichkeit sein.



Frage:
Braucht es überhaupt eine Verhaltensänderung?


Angenommen ich werde mit 1,6-2,0 ‰ auf dem Fahrrad erwischt.

Und argumentiere in der MPU wie folgt:

1. Ich wußte nichts von der 1,6 ‰ Grenze auf dem Fahrrad und bezahle natürlich die Strafe.

2. Ich bin nur mit dem Fahrrad gefahren, damit ich nicht mit dem Auto fahre.
(bewußte Vermeidungsstrategie)

3. In Zukunft werde ich selbstverständlich das Fahrrad ebenfalls stehen lassen und mich zu Fuß oder per Taxi auf den Heimweg machen.

4. Ich habe selbstverständlich noch nie ein Kraftfahrzeug unter Alkoholeinfluß bewegt, ich bin immer nur (bewußt) Fahrrad gefahren wenn ich betrunken war.

5. Natürlich war das einige Male, gebe ich auch zu - da siehe 1 und 2.

6. Mein Verhalten in Bezug auf Alkoholkonsum habe ich eigentlich nicht verändert, ich verfahre jetzt nach 3.

7. Nein, irgendwelche Nachweise oder Selbsthilfegruppen oder... habe ich nicht. Ich habe nichts außer 1. bis 6. Ich ändere ja auch nichts.

8. Bitte meine positive MPU bescheinigen.



Machbar?


--------------------
Dummheit ist ein gefährlicherer Feind des Guten als Bosheit. Gegen das Böse läßt sich protestieren, es läßt sich bloßstellen, es läßt sich notfalls mit Gewalt verhindern, das Böse
trägt immer den Keim der Selbstzersetzung in sich, indem es mindestens ein Unbehagen im Menschen zurückläßt. Gegen die Dummheit sind wir wehrlos. Weder mit Protesten noch mit
Gewalt läßt sich hier etwas ausrichten; Gründe verfangen nicht; Tatsachen, die dem eigenen Vorurteil widersprechen, brauchen einfach nicht geglaubt zu werden – in solchen Fällen wird
der Dumme sogar kritisch, und wenn sie unausweichlich sind, können sie einfach als nichtssagende Einzelfälle beiseite geschoben werden. Dabei ist der Dumme im Unterschied zum Bösen
restlos mit sich selbst zufrieden, ja, er wird sogar gefährlich, indem er leicht gereizt zum Angriff übergeht. Daher ist dem Dummen gegenüber mehr Vorsicht geboten als gegenüber dem Bösen.

Quelle: Widerstand und Ergebung
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MrMurphy
Beitrag 27.07.2013, 21:25
Beitrag #2


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Hallo

Zitat
Machbar?


Ja. Aber

Zitat
8. Bitte meine positive MPU bescheinigen.


das wird nichts werden, So ist eine negative MPU vorprogrammiert, da der Delinquent nix begriffen hat.

Gruss

MrMurphy
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Uwe W
Beitrag 27.07.2013, 23:53
Beitrag #3


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Zitat (BVerwG Urteil vom 21.05.2008 Az 3 C 32.07)
II.3.c) Ausgehend hiervon ist die Eignung für das Führen von Kraftfahrzeugen wegen Alkoholmissbrauchs zu verneinen, wenn nach der zurückliegenden Trunkenheitsfahrt mit einem Fahrrad und ihren Begleitumständen sowie dem bisherigen und zu erwartenden Umgang des Betroffenen mit Alkohol die Gefahr besteht, dass er künftig auch ein Kraftfahrzeug unter unzulässigem Alkoholeinfluss führen wird. Dies ist nach Nr. 8.1 der Anlage 4 zur Fahrerlaubnisverordnung dann anzunehmen, wenn er zwischen dem Führen von Kraftfahrzeugen und einem die Fahrsicherheit beeinträchtigenden Alkoholgenuss nicht hinreichend sicher trennen kann. Wird beim Betroffenen ein chronisch überhöhter Alkoholkonsum und eine damit einhergehende Alkoholgewöhnung und die Unfähigkeit zu einer realistischen Einschätzung des eigenen Alkoholpegels sowie der daraus bei einer Teilnahme am Straßenverkehr drohenden Gefahren festgestellt, setzt die Bejahung der Kraftfahreignung regelmäßig eine gefestigte Änderung des Trinkverhaltens voraus. Dies ist Nr. 8.2 der Anlage 4 zur Fahrerlaubnisverordnung zu entnehmen, die auf die Beendigung des (Alkohol-) Missbrauchs und damit auf das Entfallen der sich aus dem mangelnden Trennungsvermögen ergebenden Gefahren abstellt. Sie setzt hierfür eine gefestigte
Änderung des Trinkverhaltens voraus.

Diesen Fragen ist in dem medizinisch-psychologischen Gutachten nachzugehen, das nach § 13 Satz 1 Nr. 2 Buchst. c FeV einzuholen ist. Dabei sind die Umstände der in der Vergangenheit bereits zu verzeichnenden Trunkenheitsfahrt, das Trinkverhalten des Betroffenen anhand seiner Vorgeschichte und Entwicklung sowie sein Persönlichkeitsbild unter dem Blickwinkel näher aufzuklären und zu bewerten, ob für die Zukunft auch die Gefahr einer Trunkenheitsfahrt mit einem Kraftfahrzeug besteht. Insoweit kommt es darauf an, ob die Trunkenheitsfahrt mit einem Fahrrad Ausdruck eines Kontrollverlustes war, der genauso gut zu einer Verkehrsteilnahme mit einem Kraftfahrzeug führen kann. Ist danach vom Betroffenen eine Änderung seines Trinkverhaltens zu fordern, muss diese hinreichend stabil sein, damit die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen bejaht werden kann. Dies setzt unter anderem ein angemessenes Problembewusstsein und eine hinreichende Integration der Änderung in das Gesamtverhalten voraus. Der Änderungsprozess muss vom Betroffenen nachvollziehbar aufgezeigt werden

(vgl. auch Nr. 3.11.1 Buchst. b der Begutachtungs-Leitlinien zur Kraftfahreignung).
Quelle: fahrerlaubnisrecht.de
Das Urteil ist auch in unserer FAQ verlinkt.

Meines Erachtens ist das Urteil nicht ganz eindeutig: der erste fett markierte Satz wird bei Promillewerten über 1,6 Promille in der Regel vom Gutachter angenommen, so dass der Gutachter dann eine Änderung des Trinkverhaltens fordert und bei den geschilderten Punkten 1 bis 6 dann ein negatives Gutachten erteilt (siehe Posting von MrMurphy). Ein negatives Gutachten gäbe es aber auch, wenn zwar eine Verhaltensänderung (Abstinenz oder kontrolliertes Trinken) behauptet wird, aber diese noch nicht hinreichend lange (12 bzw. 6 Monate) erfolgreich eingeübt wurde.

Der zweite fett markierte Satz (auf den insbesondere die Rechtsprechnung in Bayern abhebt) bedeutet demgegenüber, dass für eine negative Prognose bezüglich der Kraftfahreignung die Wertung nötig ist, dass die Trunkenheitsfahrt mit dem Fahrrad Ausdruck eines Kontrollverlustes war, der genauso gut zu einer Verkehrsteilnahme mit einem Kraftfahrzeug führen kann. Das wäre im geschilderten Beispielfall wohl zu verneinen, so dass dann ein negatives Gutachten für die Kraftfahreignung nicht erteilt werden dürfte. In Frage käme hier dann ein Verbot des Führens fahrerlaubnisfreier Fahrzeuge (z.B. Fahrräder, aber natürlich auch Mofas) nach § 3 FeV. Meiner persönlichen Meinung nach sollte ein solches Verbot aber in dem geschilderten Fall nicht verhängt werden.


--------------------
"Alle Mitgliedstaaten hätten Grund sich zu beklagen. Skouris betont, dass gerade dies beweise, dass der EuGH seine Arbeit gut mache."
(Interview mit Vassilios Skouris am 20.04.06 im ORF)
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haschee
Beitrag 28.07.2013, 10:05
Beitrag #4


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Wir haben eben keinen Kontrollverlust.
Die Fahrt mit dem Fahrrad war eine bewußte Vermeidung(sstragie) von Fahrten mit einem Kraftfahrzeug.

Logischerweise wird jemand der vorher keine Ahnung davon hatte, daß es die 1,6 ‰ Grenze gibt sich nun bewußt andere Wege suchen um
Fahrten mit einem Fahrzeug jeder Art zu vermeiden.
Und bewußt zu Fuß gehen oder ein Taxi nehmen.

Das könnte sogar als echte Strategie so aussehen schon auf dem Hinweg zu Fuß zu gehen oder ein Taxi zu nehmen.
Fahrrad bleibt zuhause. (Auto sowieso schon immer)

Damit wird klar vermieden ein Fahrzeug jeder Art zu führen.

Und ganz klar auch, da alles bewußt ist - war es nie eine Gefahr eine Kraftfahrzeug zu führen.
Und wird es wohl auch nicht sein.



Die Frage ist eben reicht das für eine MPU?


--------------------
Dummheit ist ein gefährlicherer Feind des Guten als Bosheit. Gegen das Böse läßt sich protestieren, es läßt sich bloßstellen, es läßt sich notfalls mit Gewalt verhindern, das Böse
trägt immer den Keim der Selbstzersetzung in sich, indem es mindestens ein Unbehagen im Menschen zurückläßt. Gegen die Dummheit sind wir wehrlos. Weder mit Protesten noch mit
Gewalt läßt sich hier etwas ausrichten; Gründe verfangen nicht; Tatsachen, die dem eigenen Vorurteil widersprechen, brauchen einfach nicht geglaubt zu werden – in solchen Fällen wird
der Dumme sogar kritisch, und wenn sie unausweichlich sind, können sie einfach als nichtssagende Einzelfälle beiseite geschoben werden. Dabei ist der Dumme im Unterschied zum Bösen
restlos mit sich selbst zufrieden, ja, er wird sogar gefährlich, indem er leicht gereizt zum Angriff übergeht. Daher ist dem Dummen gegenüber mehr Vorsicht geboten als gegenüber dem Bösen.

Quelle: Widerstand und Ergebung
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MrMurphy
Beitrag 28.07.2013, 10:42
Beitrag #5


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Hallo

Zitat
Die Frage ist eben reicht das für eine MPU?


Nein. Weil es darum

Zitat
Die Fahrt mit dem Fahrrad war eine bewußte Vermeidung(sstragie) von Fahrten mit einem Kraftfahrzeug.


überhaupt nicht geht.

Gruss

MrMurphy
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Scitch
Beitrag 28.07.2013, 10:50
Beitrag #6


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Ich würde spontan sagen, dass dies alleine nicht für eine MPU ausreicht. Denn wer am Straßenverkehr teilnimmt muss eben auch die Gesetze dahingehend befolgen und dementsprechend kennen.

Eine Begründung dahingehend, dass derjenige nichts von den geltenden Promillegrenzen bezüglich des Fahrens mit einem Fahrrad wusste und diese dementsprechend nicht befolgen konnte würde ich als Gutachter als schlichte Ausrede sehen.
Denn es ist hier in der Verantwortung des Verkehrsteilnehmers sich zu informieren, nicht die Verantwortung des Gesetzgebers ihn über die Gesetze zu unterrichten. think.gif

Mal abgesehen davon, dass die Promillegrenzen bei Fahrradfahrern so oft in den Nachrichten und Zeitungen Thema waren, dass man diese inzwischen auswendig können sollte ohne jemals einen Gesetzestext darüber gesehen zu haben.
Bei uns im Ort werden die Promillegrenzen übrigens auch für Radfahrer in der Fahrschule unterrichtet.wavey.gif



--------------------
Gruß Scitch

Es ist nicht genug zu wissen - man muss auch anwenden. Es ist nicht genug zu wollen - man muss auch tun.
- Johann Wolfgang von Goethe
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mir
Beitrag 28.07.2013, 11:00
Beitrag #7


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Zitat (MrMurphy @ 28.07.2013, 11:42) *
Zitat
Die Frage ist eben reicht das für eine MPU?


Nein. Weil es darum

Zitat
Die Fahrt mit dem Fahrrad war eine bewußte Vermeidung(sstragie) von Fahrten mit einem Kraftfahrzeug.


überhaupt nicht geht.


Natürlicht geht es darum. Die Fragestellung lautet ja regelmäßig nicht, ob der Betroffene weiter Alkohol trinkt, sondern ob weitere Trunkenheitsfahrten zu erwarten sind.

Wenn die Trunkenheitsfahrten (glaubhaft!) nur dadurch zustande gekommen sind, daß der Betroffene meinte, daß er nicht rechtswidrig handeln würde, war die Fahrt kein Kontrollverlust, sondern Folge falscher Kenntnis. Diese ist bereits mit der Verurteilung beseitigt, und damit auch die Gefahr weiterer Trunkenheitsfahrten.

Problematisch wird's höchstens, wenn zu erwarten ist, daß der Betroffene sowieso keinerlei Kontrolle über sein Handeln hat. Dann wäre aber ein Fahrradverbot sowieso sinnlos, dann müßte die Einweisung kommen.

Zitat (Scitch @ 28.07.2013, 11:50) *
Ich würde spontan sagen, dass dies alleine nicht für eine MPU ausreicht. Denn wer am Straßenverkehr teilnimmt muss eben auch die Gesetze dahingehend befolgen und dementsprechend kennen.


Man müßte alles mögliche, aber darauf kommt's nicht an. Die Frage ist: Wußte der Betroffene davon, oder nicht? Wenn ich hier die Beiträge sehe, muß man zum Schluß kommen, daß das in weiten Teilen der Bevölkerung unbekannt ist. Natürlich kommt's am Ende auf den Betroffenen an.

Zitat (Scitch @ 28.07.2013, 11:50) *
Bei uns im Ort werden die Promillegrenzen übrigens auch für Radfahrer in der Fahrschule unterrichtet.wavey.gif


Ach, und alles, was in der Fahrschule unterrichtet wird, bleibt im Gedächtnis haften? Schön wär's ja.


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„Nur wer die Probleme auf die einfachste Formel bringen kann und den Mut hat, sie auch gegen die Einsprüche der Intellektuellen ewig in dieser vereinfachten Form zu wiederholen, der wird auf die Dauer zu grundlegenden Erfolgen in der Beeinflussung der öffentlichen Meinung kommen.“ -- J. Goebbels

Die demokratiefeindliche Rechte praktiziert das erfolgreich. Was machen wir dagegen?
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Scitch
Beitrag 28.07.2013, 11:18
Beitrag #8


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Zitat (mir @ 28.07.2013, 12:00) *
Man müßte alles mögliche, aber darauf kommt's nicht an. Die Frage ist: Wußte der Betroffene davon, oder nicht? Wenn ich hier die Beiträge sehe, muß man zum Schluß kommen, daß das in weiten Teilen der Bevölkerung unbekannt ist. Natürlich kommt's am Ende auf den Betroffenen an.
Ist es wirklich in weiten Teilen der Bevölkerung unbekannt? Ich würde sagen: Nein.
Nahezu jedem ist bewusst, dass es ab einer bestimmten Promillegrenze verboten ist Fahrrad zu fahren. Selbst wenn die genaue Grenze nicht bekannt ist ist also das Bewusstsein vorhanden, dass man unter Umständen illegal handelt.

Was nicht vorhanden ist ist das Unrechtsbewusstsein. Bzw. wird die Tat meist als Kavaliersdelikt abgetan.
"Ich bin doch immerhin kein Auto gefahren was soll das denn jetzt?"

Zitat (Scitch @ 28.07.2013, 11:50) *
Ach, und alles, was in der Fahrschule unterrichtet wird, bleibt im Gedächtnis haften? Schön wär's ja.
Ob es hängen bleibt oder nicht ist erstmal unerheblich. Es wurde (bei uns zumindest) mitgeteilt und wenn dies bspw. in den Fahrschulen zwingend als Unterricht vorgeschrieben wäre könnte der Gesetzgeber darauf vertrauen, dass man davon wusste.
Denn wenn man nicht davon ausgehen würde, dass das was man in der Fahrschule als Ausbildung vorgeschrieben ist, hängenbleibt müsste man ja ebenfalls davon ausgehen, dass die Fahrzeugführer nach 5-10 Jahren die Verkehrszeichen und -regeln nicht mehr kennen und daher Verstöße dagegen ebenfalls beim ersten Mal nicht ahnden.
Bspw. eine Trunkenheitsfahrt mit dem PKW über 1,6 Promille:
"Ich habe es eben nicht mehr gewusst. Nächstes Mal weiss ichs wieder." - MPU bestanden. think.gif


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haschee
Beitrag 28.07.2013, 11:40
Beitrag #9


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Zitat (Scitch @ 28.07.2013, 12:18) *
Bspw. eine Trunkenheitsfahrt mit dem PKW über 1,6 Promille:
"Ich habe es eben nicht mehr gewusst. Nächstes Mal weiss ichs wieder." - MPU bestanden. think.gif


Bei Autofahrern ist das einfacher. Die ‰ Grenzen sind bekannter und es sind mehr Grenzen.
Und die sind mit einem Kraftfahrzeug gefahren und verlieren die Fahrerlaubnis für ein Kraftfahrzeug.

Wer bitteschön außer uns hier achtet denn oft auf die Formulierung "Fahrzeuge" statt "Kraftfahrzeuge"?

Wenn du explizit Fahrrad gefahren bist um kein Kraftfahrzeug unter Alkohol zu fahren dann ist das eine bewußte Vermeidungsstregie von Fahrten mit Kraftfahrzeugen unter Alkohol. Warum solltest du dafür die Fahrerlaubnis verlieren?


Außerdem wäre das in etwa so als würde man bei einer Trunkenheitsfahrt mit dem PKW über 1,6 ‰ und einer negativen MPU automatisch mitverbieten ein Fahrrad zu führen. wavey.gif
(warum wird das eigentlich nicht gemacht - wäre das nicht zu erwarten?)



Fahrschule - wenns überhaupt gelehrt wird:

Wenn wir uns z. B. mal das Überholverbotschild und darunter die Ausnahme mit dem [Traktor] darauf ansehen:
Wieviele Verkehrsteilnehmer auf der Straße wissen wirklich was das bedeutet.


--------------------
Dummheit ist ein gefährlicherer Feind des Guten als Bosheit. Gegen das Böse läßt sich protestieren, es läßt sich bloßstellen, es läßt sich notfalls mit Gewalt verhindern, das Böse
trägt immer den Keim der Selbstzersetzung in sich, indem es mindestens ein Unbehagen im Menschen zurückläßt. Gegen die Dummheit sind wir wehrlos. Weder mit Protesten noch mit
Gewalt läßt sich hier etwas ausrichten; Gründe verfangen nicht; Tatsachen, die dem eigenen Vorurteil widersprechen, brauchen einfach nicht geglaubt zu werden – in solchen Fällen wird
der Dumme sogar kritisch, und wenn sie unausweichlich sind, können sie einfach als nichtssagende Einzelfälle beiseite geschoben werden. Dabei ist der Dumme im Unterschied zum Bösen
restlos mit sich selbst zufrieden, ja, er wird sogar gefährlich, indem er leicht gereizt zum Angriff übergeht. Daher ist dem Dummen gegenüber mehr Vorsicht geboten als gegenüber dem Bösen.

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Scitch
Beitrag 28.07.2013, 12:09
Beitrag #10


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Zitat (haschee @ 28.07.2013, 12:40) *
Bei Autofahrern ist das einfacher. Die ‰ Grenzen sind bekannter und es sind mehr Grenzen.
Wie setzt du voraus das es einfacher ist?
Und wie äußert sich die höhere Bekanntheit? Gesetzlich festgelegt sind beide Grenzen.

Zitat (haschee @ 28.07.2013, 12:40) *
Wenn du explizit Fahrrad gefahren bist um kein Kraftfahrzeug unter Alkohol zu fahren dann ist das eine bewußte Vermeidungsstregie von Fahrten mit Kraftfahrzeugen unter Alkohol. Warum solltest du dafür die Fahrerlaubnis verlieren?
Weil nicht nur die Fahrt alleine zählt sondern eben auch die Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr. Soll heißen auch wenn du als Fußgänger betrunken in den Straßenverkehr eingreifst kann dir die FE entzogen werden.

Zitat (haschee @ 28.07.2013, 12:40) *
Außerdem wäre das in etwa so als würde man bei einer Trunkenheitsfahrt mit dem PKW über 1,6 ‰ und einer negativen MPU automatisch mitverbieten ein Fahrrad zu führen. wavey.gif
Wie mir erst letztens hier im Forum beigebracht wurde ist das bspw. in Bayern generell der Fall nach einer negativen Alkohol-MPU. thread.gif

Zitat (haschee @ 28.07.2013, 12:40) *
Fahrschule - wenns überhaupt gelehrt wird:

Wenn wir uns z. B. mal das Überholverbotschild und darunter die Ausnahme mit dem [Traktor] darauf ansehen:
Wieviele Verkehrsteilnehmer auf der Straße wissen wirklich was das bedeutet.
Es wird aber davon ausgegangen, dass sie es wissen. Denn das sollten sie, im Rahmen der Fahrerlaubnisausbildung, gelernt haben. Und wenn man dagegen verstößt wird dies auch geahndet. Wie gesagt zählt dann die Unwissenheit nicht.


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Beitrag 28.07.2013, 12:50
Beitrag #11


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Zitat (Scitch @ 28.07.2013, 13:09) *
Gesetzlich festgelegt sind beide Grenzen.

Nein, für den Bereich der Trunkenheit ist weder die Grenze für den Kraftfahrer noch für den Radfahrer gesetzlich festgelegt.


--------------------
Gruß, Officer
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Kai R.
Beitrag 28.07.2013, 16:10
Beitrag #12


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Das Argument des Unwissens ist ein starkes und damit kann man den Kontrollverlust wegargumentieren. Es ist aber keinesfalls nur positiv, bei über 1,6%o noch volle Kontrolle zu haben. Es bleibt also das Risiko einer unguten missbrauchsbedingten Trinkgewöhnung. Ohne Änderung des Konsumverhaltens geht es daher auch nicht.


--------------------
Grüße

Kai

--- sorry, keine Privatkonsultationen per PN ---
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haschee
Beitrag 28.07.2013, 17:25
Beitrag #13


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kein Kontrollverlust in dem Sinn, daß man wußte, man fährt bewußt mit dem Fahrrad um eine Trunkenheitsfahrt mit dem Kraftfahrzeug zu vermeiden.

Nicht kein Kontrollverlust im Sinn von keine Schlangenlinien oder sonstigen Unsicherheiten. Die können da sein. Wegen irgendwas wird man doch angehalten.


Und MPU als Fußgänger - wie oft kommt das vor?
Es reicht ja nichtmal wenn jemand PKW anhält und die Fahrer fragt was sie in seinem Fahrzeug machen. think.gif

Man darf doch durchaus über 1,6 ‰ haben. Man darf dann einfach nur kein Kraftfahrzeug mehr fahren. UND auch kein Fahrzeug - das wäre in dem Beispiel ab sofort bekannt.




Fahrradverbot:

Zitat


Wieviele Fragesteller hatten wir eigentlich hier, die nach einer negativen MPU wegen Trunkenheitsfahrt mit einem Kraftfahrzeug gleich noch ein Fahrradverbot bekommen haben?
Und ich lese das aus deinem Link auch nicht wirklich heraus...


Für diese Frage genehmige ich mir aber auch ein extra Thema. wavey.gif
Edit:
Die Frage dann bitte hier:
http://www.verkehrsportal.de/board/index.p...howtopic=105176


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Gewalt läßt sich hier etwas ausrichten; Gründe verfangen nicht; Tatsachen, die dem eigenen Vorurteil widersprechen, brauchen einfach nicht geglaubt zu werden – in solchen Fällen wird
der Dumme sogar kritisch, und wenn sie unausweichlich sind, können sie einfach als nichtssagende Einzelfälle beiseite geschoben werden. Dabei ist der Dumme im Unterschied zum Bösen
restlos mit sich selbst zufrieden, ja, er wird sogar gefährlich, indem er leicht gereizt zum Angriff übergeht. Daher ist dem Dummen gegenüber mehr Vorsicht geboten als gegenüber dem Bösen.

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mir
Beitrag 28.07.2013, 22:10
Beitrag #14


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Für mich gibt es noch einen zweiten Grund, der überhaupt gegen ein Fahrradverbot als "Standardmaßnahme" spricht.

Beim betrunkenen Autofahrer ist offensichtlich, daß von ihm eine erhebliche Gefahr für andere ausgeht, und das erst macht den Entzug der FE nötig.

Aber beim betrunkenen Radfahrer? Der typischerweise nachts bei wenig Verkehr breit von links nach rechts pendelt und nur mit Schwierigkeiten mehr als 10 km/h erreicht? Oder stelle ich mir da etwas falsches vor?

Meiner Meinung nach sollte ein Fahrradverbot die absolute Ausnahme sein - nur wenn tatsächlich erhebliche Gefahr für andere von ihm ausgegangen sind und eine Wiederholung droht.


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Scitch
Beitrag 28.07.2013, 22:57
Beitrag #15


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Zitat (mir @ 28.07.2013, 23:10) *
Aber beim betrunkenen Radfahrer? Der typischerweise nachts bei wenig Verkehr breit von links nach rechts pendelt und nur mit Schwierigkeiten mehr als 10 km/h erreicht? Oder stelle ich mir da etwas falsches vor?
Du stellst dir glaube ich nicht unbedingt etwas falsches vor. Aber da Fahrräder ja erstmal die Fahrbahn benutzen müssen könnte man bei einem von links nach rechts pendeln ja durchaus eine erhöhte Kollisionsgefahr sehen. Gerade da Fahrräder normalerweise schwächer beleuchtet sind als KFZ. Und wenn ein 75kg Betrunkener auf einer Frontscheibe landet besteht ja durchaus Verletzungsgefahr auch für den Autofahrer...ob dort eventuelle psychische Folgen bei einem Verkehrsunfall bei dem man nur selbst verletzt wurde auch als Gefahr zählen kann ich nicht beurteilen.

Aber könnte man nicht eher sagen, dass man als stark angetrunkener bei der Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr eine Gefahr für sich und andere darstellt?
Das wäre doch eventuell sinnvoller, da man ja bei starker Alkoholisierung nicht unbedingt rationale Entscheidungen treffen kann. Zählt dann nicht auch der Schutz der Person an sich eine Möglichkeit der Intervention dar? (Das ist nur gerade eine Überlegung von mir) unsure.gif


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Herr Krause
Beitrag 28.07.2013, 23:22
Beitrag #16


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Hallo,

aber man sollte, denke ich, hier auch in Betracht ziehen, Fahrradfahrer müssen nicht zwingend die Straße benutzen. Man kann und sollte das wo, wann und wie hier stärker ins Auge fassen. Auf einer öffentlichen Straße Tags oder Nachts, Gefährdung anderer sicher 100%, ein Radweg neben einer öffentlichen Straße ebenfalls 100%. Aber was ist mit Fußwegen, Fußgängerzonen, Feldwegen oder Wanderwegen im Wald zu später Stunde?. Hier spielt ganz sicher die Zeit einen großen Faktor, ob man eher sich und oder auch andere gefährdet hat. Seitens Blau/Weiß finde ich, kann/könnte man hier auch anders reagieren, als einen gleich ins `Unglück` zu zerren. Luft aus den Reifen lassen und als Freund und Helfer einen langen Heimweg wünschen wäre auch ne Maßnahme. Die Schlauen nehmen sich das zu Herzen, die Dummen werden über kurz oder lang im Graben enden und eine Mpu machen.

mfg
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Scitch
Beitrag 29.07.2013, 00:02
Beitrag #17


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Zitat (Herr Krause @ 29.07.2013, 00:22) *
[...]aber man sollte, denke ich, hier auch in Betracht ziehen, Fahrradfahrer müssen nicht zwingend die Straße benutzen.
Wie meinst du das? ein Fahrrad ist ein Fahrzeug und dieses muss nach §2 StVO doch erst einmal zwingend die vorhandene Straße benutzen. think.gif
Zitat
(1) Fahrzeuge müssen die Fahrbahnen benutzen, von zwei Fahrbahnen die rechte. Seitenstreifen sind nicht Bestandteil der Fahrbahn.


Im Gegenteil ist es sogar so, dass Radfahrer nicht einmal die Pflicht haben einen Radweg zu benutzen, wenn dieser nicht richtig ausgeschildert ist.
Zitat
Eine Pflicht, Radwege in der jeweiligen Fahrtrichtung zu benutzen, besteht nur, wenn dies durch Zeichen 237, 240 oder 241 angeordnet ist. Rechte Radwege ohne die Zeichen 237, 240 oder 241 dürfen benutzt werden.

Fährt ein Fahrradfahrer ohne vorhandenen Radweg auf dem Gehweg macht er sich also sogar strafbar, da er nicht seiner Pflicht nachgekommen ist die Straße zu benutzen und kostet zwischen 10 und 20 Euro.
Zitat (Herr Krause @ 29.07.2013, 00:22) *
Luft aus den Reifen lassen und als Freund und Helfer einen langen Heimweg wünschen wäre auch ne Maßnahme.
Das wäre im Zweifel doch Sachbeschädigung...? Man setzt einen funktionsfähigen Gegenstand eines Dritten außer Funktion. think.gif


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Beitrag 29.07.2013, 00:17
Beitrag #18


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Zitat (Scitch @ 28.07.2013, 23:57) *
Aber könnte man nicht eher sagen, dass man als stark angetrunkener bei der Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr eine Gefahr für sich und andere darstellt?

Gefahr für sich selber - natürlich. Aber warum muß ihm man deswegen dann verbieten, auch nüchtern Fahrrad zu fahren? Das ist doch Unsinn, und betrunken zu fahren, ist so oder so verboten. Die Gefahr für ihn selber rechtfertigt ein Fahrverbot nicht. Ich würd's ja noch verstehen, wenn man nur verbietet, mit dem Fahrrad zur Kneipe zu fahren ...

Gefahr für andere - auch, aber in weit geringerem Maß als Autofahrer. Wenn mir ein betrunkener Radfahrer auf dem Gehweg entgegenkommt, kann ich ihm jedenfalls problemlos ausweichen, das geht bei nüchternen Radfahrern oft schwieriger. Bei denen kommt aber auch keine Behörde auf die Idee, "nur" wegen Gehwegradelns ein Fahrverbot auszusprechen. Ganz anders ist die Situation beim Auto: Einem schnell fahrenden Auto kann man nicht mehr ausweichen.

Unsere Gesellschaft ist im allgemeinen jedenfalls recht tolerant, was Eigengefährdung und auch mäßige Fremdgefahr angeht - sonst würde sie bereits das Betrinken schon nicht tolerieren und unter Strafe stellen.

Zitat (Scitch @ 29.07.2013, 01:02) *
Fährt ein Fahrradfahrer ohne vorhandenen Radweg auf dem Gehweg macht er sich also sogar strafbar, da er nicht seiner Pflicht nachgekommen ist die Straße zu benutzen und kostet zwischen 10 und 20 Euro.


Strafbar macht er sich nicht, das ist eine Ordnungswidrigkeit. Ich find's auch nicht gut, aber man muß es nicht überdramatisieren, es ist dann doch etwas weniger als ein Raubüberfall oder ein Diebstahl. rolleyes.gif


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„Nur wer die Probleme auf die einfachste Formel bringen kann und den Mut hat, sie auch gegen die Einsprüche der Intellektuellen ewig in dieser vereinfachten Form zu wiederholen, der wird auf die Dauer zu grundlegenden Erfolgen in der Beeinflussung der öffentlichen Meinung kommen.“ -- J. Goebbels

Die demokratiefeindliche Rechte praktiziert das erfolgreich. Was machen wir dagegen?
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Scitch
Beitrag 29.07.2013, 00:53
Beitrag #19


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Zitat (mir @ 29.07.2013, 01:17) *
Gefahr für sich selber - natürlich. Aber warum muß ihm man deswegen dann verbieten, auch nüchtern Fahrrad zu fahren? Das ist doch Unsinn, und betrunken zu fahren, ist so oder so verboten. Die Gefahr für ihn selber rechtfertigt ein Fahrverbot nicht. Ich würd's ja noch verstehen, wenn man nur verbietet, mit dem Fahrrad zur Kneipe zu fahren ...
Klingt in meinen Augen zwar auch sinnvoll aber wie will man so etwas kontrollieren? Muss man sich dann 500m von jeder Kneipe fernhalten wenn man mit dem Rad unterwegs ist? think.gif

Zum Ausweichen muss ich sagen, dass ich es nicht unbedingt leichter finde einem schlecht beleuchteten Fahrrad nachts auszuweichen als einem Auto. Gerade da betrunkene Radfahrer nachts gerne die Gehwege und Fußgängerzone bei uns nutzen (die abschüssig ist dann muss man wenigstens nicht in die Pedale treten). Wenn da nachts einem ein Betrunkener ins Kreuz fährt weil man das Fahrrad nicht hört dürfte das schon ziemlich wehtun. (Mir selbst ist das aber Glücklicherweise noch nicht passiert)

Zitat (mir @ 29.07.2013, 01:17) *
Strafbar macht er sich nicht, das ist eine Ordnungswidrigkeit. Ich find's auch nicht gut, aber man muß es nicht überdramatisieren, es ist dann doch etwas weniger als ein Raubüberfall oder ein Diebstahl. rolleyes.gif
Stimmt. Entschuldigung für die Verwirrung. Ich meinte Strafbar in dem Sinne, dass er gegen die geltenden Vorschriften verstößt. Muss mir angewöhnen dass dann lieber gleich als OWI zu bezeichnen. Alte Gewohnheit eben. blushing.gif rolleyes.gif

Im Grunde stimme ich dir aber so auch zu. Ich finde es übertrieben bei Erstdelikten, bei denen der Verursacher seine Fahrerlaubnis abgeben muss und die erste MPU (warum auch immer) nicht besteht, ein Fahrradverbot überzogen. Das habe ich aber, im ursprünglichen Thema, auch bereits erwähnt.
Abgesehen davon finde ich aber auch die Vorgehensweise einiger FSST hierzu noch sehr unsicher.

Der User Dring hat ja beispielsweise in seinem Beitrag, zu eben jenem Thema, davon gesprochen, dass er eine Verzichterklärung für fahrerlaubnispflichtige und fahrerlaubnisfreie Fahrzeuge abgeben sollte.
Da stellt sich mir beispielsweise die Frage: Welche Folgen hätte es, wenn man mit einem Fahrrad dagegen verstößt?
Mit einem Kraftfahrzeug ist die Sache relativ klar. Fahren ohne Fahrerlaubnis.
Für ein Fahrrad benötigt man aber eben keine Fahrerlaubnis. Und eine Verzichtserklärung an sich ist keine Untersagung des Führens eines Fahrzeuges sondern ein freiwilliger Verzicht. Demnach könnte man auch keine Ordnungswidrigkeit begehen, wenn man dagegen verstößt. Denn diese deckt explizit nur den Verstoß gegen eine Untersagung des Führens eines Fahrzeuges ab.

Soll heißen: Verzichtserklärung unterschreiben und weiter Fahrrad fahren dürfte theoretisch keine Folgen haben. Oder übersehe ich da etwas? think.gif
Von daher sollte man eventuell warten, bis der Gesetzgeber alle Schlupflöcher zukleistert bevor wir uns den Kopf über die Sinnhaftigkeit eines folgenfreien Vorgangs zerbrechen? (Wenn es denn so ist wie ich denke)

Edit: Ich sehe gerade Mr.T war es, der das ebenfalls erwähnte. (Ich nehme zumindest mal an er meinte das...?)


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Gruß Scitch

Es ist nicht genug zu wissen - man muss auch anwenden. Es ist nicht genug zu wollen - man muss auch tun.
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Wagenpfeil
Beitrag 29.07.2013, 09:13
Beitrag #20


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Zitat (Officer @ 28.07.2013, 13:50) *
Zitat (Scitch @ 28.07.2013, 13:09) *
Gesetzlich festgelegt sind beide Grenzen.

Nein, für den Bereich der Trunkenheit ist weder die Grenze für den Kraftfahrer noch für den Radfahrer gesetzlich festgelegt.


Ja und Nein. In der FeV § 13 steht schon die Grenze drin, auch wenn die nur die Notwendigkeit der MPU-Beibringung beschreibt:
"... ein medizinisch-psychologisches Gutachten beizubringen ist, wenn (...)
  c) ein Fahrzeug im Straßenverkehr bei einer Blutalkoholkonzentration von 1,6 Promille oder mehr oder einer Atemalkoholkonzentration von 0,8 mg/l oder mehr geführt wurde"

Im StGB, im StVG und in der StVO sind keine festen Grenzen zu finden.


Zitat (haschee @ 27.07.2013, 20:24) *
1. Ich wußte nichts von der 1,6 ‰ Grenze auf dem Fahrrad und bezahle natürlich die Strafe.

2. Ich bin nur mit dem Fahrrad gefahren, damit ich nicht mit dem Auto fahre.
(bewußte Vermeidungsstrategie)

3. In Zukunft werde ich selbstverständlich das Fahrrad ebenfalls stehen lassen und mich zu Fuß oder per Taxi auf den Heimweg machen.

4. Ich habe selbstverständlich noch nie ein Kraftfahrzeug unter Alkoholeinfluß bewegt, ich bin immer nur (bewußt) Fahrrad gefahren wenn ich betrunken war.

5. Natürlich war das einige Male, gebe ich auch zu - da siehe 1 und 2.

6. Mein Verhalten in Bezug auf Alkoholkonsum habe ich eigentlich nicht verändert, ich verfahre jetzt nach 3.

7. Nein, irgendwelche Nachweise oder Selbsthilfegruppen oder... habe ich nicht. Ich habe nichts außer 1. bis 6. Ich ändere ja auch nichts.


Prinzipiell könnte man so argumentieren, allerdings lassen sich Gutachter, Straßenverkehrsbehörden und Richter immer seltener (gar nicht?) darauf ein. Auch wenn gerne darüber "theoretisiert" wird.

Was sind die Knackpunkte (aus meiner Sicht):

zu 1. "Ich wusste nichts von der 1,6 ‰ Grenze..."
Tja. Das mag stimmen oder auch nicht, überprüfbar ist es nicht. Es hat aber auch keine Auswirkung.

zu 2. "Ich bin nur mit dem Fahrrad gefahren, damit ich nicht mit dem Auto fahre."
Das sagen zunächst mal alle. Um dies zu belegen, muss geklärt werden, ob bei der Trunkenheitsfahrt ein Kontrollverlust vorlag ("Ich weiß gar nicht mehr, was passiert ist") oder nicht. Wenn ein Kontrollverlust vorlag, so kann von bewusster Strategie natürlich nicht mehr die Rede sein. Also behauptet man, dass man es bewusst gemacht hat. Dies deutet auf eine starke Alkoholabhängigkeit oder Gewöhnung hin (typischer Satz: "... wer mit über 1,6 ‰ am Straßenverkehr teilnimmt, hat ein derart großes Problem ..."), die bereits so weit fortgeschritten ist, dass eine Gefährdung der Allgemeinheit vorliegt. Und damit muss der FS entzogen werden.

Ich würde Dir ja gerne zustimmen, befürchte aber, dass man mit dieser Strategie nicht (mehr) durchkommt.

Noch eine generelle Anmerkung:
Im Grunde muss jeder, der alkoholisiert eine Straftat begeht zur MPU um seine Führerscheintauglichkeit zu überprüfen. Nun ist die Fahrradfahrt mit über 1,6 ‰ aber eine Straftat, bei der es besonders naheliegt, eine Überprüfung der Führerscheintauglichkeit vorzunehmen.
Aber auch eine Prügelei unter Alkoholeinfluss oder eine Nacht in der Ausnüchterungszelle kann eine MPU-Anordnung nach sich ziehen (wenn die FSSt davon erfährt).

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Officer
Beitrag 29.07.2013, 11:01
Beitrag #21


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Zitat (Wagenpfeil @ 29.07.2013, 10:13) *
Ja und Nein. In der FeV § 13 steht schon die Grenze drin, auch wenn die nur die Notwendigkeit der MPU-Beibringung beschreibt

Es ging in dem Beitrag aber um die Grenze zur Strafbarkeit, und nicht um die Grenze zur MPU. wavey.gif


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Kieselito
Beitrag 29.07.2013, 11:37
Beitrag #22


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Bei der ganze Thematik handelt es sich einzig und allein in der Abwägung inwieweit man zum einen die Sicherheit gewähren muss und zum anderen wie sehr man die persönlichen Rechte des einzelnen einschränken darf?

Oder liegt es an meinem Studentenalter und dementsprechend dem Milieu in dem ich verkehre, dass ein Radfahrverbot für mich der größere Einschnitt ist? Schließlich ist man in manchen Gegenden ohne Auto und Fahrrad nahezu bewegungsunfähig.

Desweiteren sollte natürlich auch betrachtet werden, das härtere Restriktionen auch dazu führen können, dass sich an diese nicht mehr gehalten wird, da die Einschnitte in keinem Verhältnis mehr dazu stehen, erwischt zu werden.

Nicht zu letzt natürlich auch noch wie schon angesprochen, die Frage der Umsetzbarkeit, im Bezug auf Kontrollen. Ich mein allgemeine Fahrradkontrollen sind dann ja doch eher selten und solange man sich an die Verkehrsregeln hält wird man ja eigentlich nie kontrolliert. Es sei denn die wenigen Verbote die bestehen sind der örtlichen Polizei bereits bekannt.

Grüße Kieselito
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JRo
Beitrag 29.07.2013, 12:20
Beitrag #23


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Moin!

Ich geb mal eine Erfahrungen diesbezüglich weiter: Ich durfte von September 2012 bis Juli 2013 jetzt kein Fahrrad fahren.

Ich habe es aber aufgrund der geringen Gefahr des erwischen werdens dennoch getan. Wie der User über mir schrieb: Wenn ich ein verkehrstaugliches (Licht im Dunkeln) Rad fahre, und dazu nüchtern bin (also nicht schwanke o.ä.) dann ist die Wahrscheinlichkeit angehalten zu werden quasi null. Und die Kosten von 25 Euro für ne Owi hätte ich in Kauf genommen. Das ganze Jahr kein Fahrrad fahren war für mich nicht drin. Im endeffekt wurde ich nie angehalten und das bei sicherlich ~150 Tagen an denen und 1500 km die ich gefahren bin

Wagenpfeil argumentierte weiter oben bezüglich des Sinns folgendermaaßen:

Zitat
zu 2. "Ich bin nur mit dem Fahrrad gefahren, damit ich nicht mit dem Auto fahre."
Das sagen zunächst mal alle. Um dies zu belegen, muss geklärt werden, ob bei der Trunkenheitsfahrt ein Kontrollverlust vorlag ("Ich weiß gar nicht mehr, was passiert ist") oder nicht. Wenn ein Kontrollverlust vorlag, so kann von bewusster Strategie natürlich nicht mehr die Rede sein. Also behauptet man, dass man es bewusst gemacht hat. Dies deutet auf eine starke Alkoholabhängigkeit oder Gewöhnung hin (typischer Satz: "... wer mit über 1,6 ‰ am Straßenverkehr teilnimmt, hat ein derart großes Problem ..."), die bereit


Diese Argumentation greift nur, wenn ich jedem der > 1,6 Promille hatte ne MPU aufs Auge drücke... denn auch für diese Leute, auch wenn sie bisher nicht im Straßenverkehr erwischt wurden gilt im Endeffekt das gleiche:
1.) Sie hatte nen Kontrollverlust, das sie also nicht gefahren sind, war zufall, wenn beim nächsten mal die Möglichkeit besteht ein Fahrzeug zu nehmen, tun sie es möglicherweise, da sie ihre Handlungen nicht kontrollieren -> Gefährlich
2.) Kein Kontrollverlust und sie haben sich bewusst gegen das Fahrzeug entschieden. Wenn sie sich aber mit so einer Promillezahl bewusst entscheiden können haben sie n Alkoholproblem -> Gefährlich

Damit können aber 90% der Besucher vom Oktoberfest/anderen Dorffesten, oder Festivals rausgezogen werden.

Von daher wirst du, auch wenn ich die Argumentation mehr als nachvollziehen kann, mit dieser Argumentation im Gutachten keine Chance haben sad.gif
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Beitrag 29.07.2013, 13:06
Beitrag #24


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Zitat (Kieselito @ 29.07.2013, 12:37) *
Es sei denn die wenigen Verbote die bestehen sind der örtlichen Polizei bereits bekannt.

Ich bin zwar dienstlich noch nie mit einem solchen Verbot konfrontiert worden, gehe aber davon aus, dass eine solche Meldung an die für den Wohnort zuständige Polizeidienststelle erfolgt.
Sämtliche sonstigen Verbote (temporäre Fahrverbote, Besitz erlaubnisfreier Waffen, Hundehaltung usw.) werden schließlich auch gemeldet, da wird ein Verbot des Führens von Fahrrädern wohl keine Ausnahme bilden.


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Wagenpfeil
Beitrag 29.07.2013, 13:38
Beitrag #25


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Zitat (JRo @ 29.07.2013, 13:20) *
Moin!

Diese Argumentation greift nur, wenn ich jedem der > 1,6 Promille hatte ne MPU aufs Auge drücke... denn auch für diese Leute, auch wenn sie bisher nicht im Straßenverkehr erwischt wurden gilt im Endeffekt das gleiche:
1.) Sie hatte nen Kontrollverlust, das sie also nicht gefahren sind, war zufall, wenn beim nächsten mal die Möglichkeit besteht ein Fahrzeug zu nehmen, tun sie es möglicherweise, da sie ihre Handlungen nicht kontrollieren -> Gefährlich
2.) Kein Kontrollverlust und sie haben sich bewusst gegen das Fahrzeug entschieden. Wenn sie sich aber mit so einer Promillezahl bewusst entscheiden können haben sie n Alkoholproblem -> Gefährlich

Damit können aber 90% der Besucher vom Oktoberfest/anderen Dorffesten, oder Festivals rausgezogen werden.

Tach,

die "Gefahr dieser Ableitung" sehe ich genauso: Jeder, der sich über 1,6 Promille antrinkt, könnte überprüft werden, denn gemäß § 13 Fev, Abs 2 gilt
"(2) Rechtfertigen Tatsachen die Annahme, dass der Führer eines Fahrzeugs oder Tieres zum Führen ungeeignet oder nur noch bedingt geeignet ist, finden die Vorschriften der §§ 11 bis 14 entsprechend Anwendung."

Wenn bei einem Radfahrer aufgrund einer Promillezahl von über 1,6 angenommen werden kann, dass er ins Auto steigen kann, dann doch sicher auch bei einem Fußgänger oder Nicht-Verkehrsteilnehmer. Dass dies wenig praktikabel ist, steht auf einem anderen Blatt.
Generell müssten zumindest alle Alkoholiker (die dies aus medizinischer Sicht nach ICD-10-Kriterien - F10.2 - sind) den Führerschein entzogen bekommen, denn von ihnen droht die größte Gefahr. Und die 1,3-2,5 Millionen Betroffenen sind ja oftmals bereits erfasst, denn die Hausärzte dürften es den Krankenkassen gemeldet haben.
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Kieselito
Beitrag 29.07.2013, 16:29
Beitrag #26


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Hey Officer!

Zitat (Officer @ 29.07.2013, 14:06) *
Zitat (Kieselito @ 29.07.2013, 12:37) *
Es sei denn die wenigen Verbote die bestehen sind der örtlichen Polizei bereits bekannt.

Ich bin zwar dienstlich noch nie mit einem solchen Verbot konfrontiert worden, gehe aber davon aus, dass eine solche Meldung an die für den Wohnort zuständige Polizeidienststelle erfolgt.
Sämtliche sonstigen Verbote (temporäre Fahrverbote, Besitz erlaubnisfreier Waffen, Hundehaltung usw.) werden schließlich auch gemeldet, da wird ein Verbot des Führens von Fahrrädern wohl keine Ausnahme bilden.



Die Verbote müssten dementsprechend aber so bekannt sein, das ein Polizist denjenigen erkennt, falls dieser doch Fahrrad fahren würde. Nicht nur dann, falls dieser sich etwas hat zu schulden kommen lassen. Falls es nur 3 Leute gibt die so ein Verbot auferlegt bekommen haben, ist dies möglicherweise noch möglich. Aber sobald viele unterwegs sehe ich hierfür keine Chance.

Klar für Autos gilt im Prinzip genau das gleiche. Woher weiß die Polizei ob jemand mit oder ohne Fahrerlaubnis fährt. Der Unterscheid liegt hier noch darin, dass es dann ja doch hin und wieder allgemeine Verkehrskontrollen für Autos gibt.
Für Fahrradfahrer sind diese ja doch eher untypisch.

Grüße Kieselito
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Beitrag 29.07.2013, 17:02
Beitrag #27


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Klar müssten die Leute persönlich bekannt sein. Da solch ein Verbot (zumindest hier) aber extrem selten ist (in meinem Bereich hatte ich das, wie gesagt, noch nie), könnte ich mir vorstellen, dass man sich denjenigen dann allein aus Interesse einmal genau anschaut und dann automatisch auch darauf achtet.


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