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> Fahrradverbot nach negativer MPU wegen einer Trunkenheitsfahrt mit Kfz?, Diskussionsfrage
haschee
Beitrag 28.07.2013, 17:35
Beitrag #1


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Frage:

Sollte man nach einer negativen MPU wegen einer Trunkenheitsfahrt mit einem Kraftfahrzeug auch das Radfahren verbieten?


Hintergrund ist das Handeln einiger FSST bei Radfahrer MPU
http://www.verkehrsportal.de/board/index.p...howtopic=105031


Wenn wir einmal logisch rangehen. think.gif


Wenn jemand wegen einer negativen Fahrrad MPU die Fahrerlaubnis entzogen werden kann UND das Fahrradfahren verboten werden kann:

Warum sollte man nicht bei jemandem der offenbar ungeeignet ist ein Kraftfahrzeug zu führen oder bei dem nicht auszuschließen ist, daß er wieder! ein Kraftfahrzeug unter Alkoholeinfluß fährt verbieten Rad zu fahren? Wie will man denn da ausschließen, daß er ein Fahrrad unter Alkoholeinfluß fährt? blink.gif

Es ist doch in Wirklichkeit wahrscheinlich, daß er Rad fahren wird unter Alkoholeinfluß?


--------------------
Dummheit ist ein gefährlicherer Feind des Guten als Bosheit. Gegen das Böse läßt sich protestieren, es läßt sich bloßstellen, es läßt sich notfalls mit Gewalt verhindern, das Böse
trägt immer den Keim der Selbstzersetzung in sich, indem es mindestens ein Unbehagen im Menschen zurückläßt. Gegen die Dummheit sind wir wehrlos. Weder mit Protesten noch mit
Gewalt läßt sich hier etwas ausrichten; Gründe verfangen nicht; Tatsachen, die dem eigenen Vorurteil widersprechen, brauchen einfach nicht geglaubt zu werden – in solchen Fällen wird
der Dumme sogar kritisch, und wenn sie unausweichlich sind, können sie einfach als nichtssagende Einzelfälle beiseite geschoben werden. Dabei ist der Dumme im Unterschied zum Bösen
restlos mit sich selbst zufrieden, ja, er wird sogar gefährlich, indem er leicht gereizt zum Angriff übergeht. Daher ist dem Dummen gegenüber mehr Vorsicht geboten als gegenüber dem Bösen.

Quelle: Widerstand und Ergebung
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tadzio
Beitrag 28.07.2013, 20:38
Beitrag #2


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Zitat (haschee @ 28.07.2013, 17:35) *
Es ist doch in Wirklichkeit wahrscheinlich, daß er Rad fahren wird unter Alkoholeinfluß?


Das würde ich mal so pauschal nicht behaupten. Vielmehr sollte diese Frage im Einzelfall im Rahmen der ja sowieso stattfindenden MPU geklärt werden. Wenn der Gutachter zu dieser Frage eine Aussage macht, muss auch die Führerscheinstelle keine Automatismus anwenden oder selber irgendwelche Vermutungen anstellen. So wäre m.E. allen am besten geholfen.

Cheers
tadzio



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Wagenpfeil
Beitrag 28.07.2013, 20:49
Beitrag #3


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Ich meine gelesen zu haben, dass es inzwischen FSSt gibt, die bei auffällig gewordenen Autofahrern auch die Fahrradfahrfähigkeit mit überprüfen lassen.

Die Argumentation für eine MPU-Anordnung bei auffällig gewordenen Radfahrern ist ja die, dass "wer betrunken Rad fährt, fährt auch betrunken Auto". Auch wenn man diese Argumentation stark bezweifeln kann (Belege dafür werden sich kaum finden lassen), so müsste sicherlich gelten, dass derjenige, der "betrunken Auto fährt, auch betrunken Fahrrad fährt".

Also wäre ein Radfahrverbot angebracht.
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Herr Krause
Beitrag 28.07.2013, 21:17
Beitrag #4


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Hallo,

finde den Gedanken zwar nachvollziehbar, aber nicht durchsetztbar und völlig überzogen...es sei den jemand fährt so, wie Du wohl im Sinn hast, war es in Leipzig, in einer Tour stockbesoffen über 3 Promille durch die Gegend.
Ich hab das zwar jetzt auch geschafft, betrunken Rad zu fahren, aber möchte einwenden, es war mein erstes mal (Glaub es oder nicht), des weiteren hab ich ja KFZ und Alkohol getrennt, aber leider nicht Verkehrsteilnehmer-Alkohol.

Das Ende vom Lied wäre doch...willst du alkoholkranke Menschen letzen Endes einsperren? Auch zu Fuß bist du Verkehrsteilnehmer! An jeder Ecke ein Polizist? Zwangs-Mpu für jeden der bei Edeka ein Six-Pack kauft? Wer sagt den das er es nicht sofort trinkt und dann seinen Einkauf nach Hause schleudert?

Ich glaube unsere Freunde in Blau/Weiß werden sich sicher freuen bei derzeitigem Personalmangel auch noch routinemässig 100000000000 Fahrradfahrer zu kontrollieren, Fussgänger zu überprüfen und an jeder Ampel Schulkinder auf das Rotlicht zu verweisen. 1984 wink mit dem Zaunpfahl; ich glaube das wäre zu viel großer Bruder.

mfg
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mir
Beitrag 28.07.2013, 21:49
Beitrag #5


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Warum eigentlich nicht auch noch ein Mofa-, Roller- und Skateverbot? Hausverbot im Bahnhof und Verbot der Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel?

Ich find's generell fragwürdig, wenn Dinge verboten werden, die gar nicht betrunken ausgeübt wurden und bei denen mit einer derart großen Gefahr wie von einem betrunkenen Autofahrer nicht zu rechnen ist. Dafür fehlt mir die Rechtfertigung. Ich kann ja irgendwen auf der Straße, der mal bei meinem Nachbar sich auf den privaten Stellplatz gestellt hat, auch nicht wegen "Wiederholungsgefahr" für das Parken auf meinem Stellplatz zur Unterlassung verpflichten.


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„Nur wer die Probleme auf die einfachste Formel bringen kann und den Mut hat, sie auch gegen die Einsprüche der Intellektuellen ewig in dieser vereinfachten Form zu wiederholen, der wird auf die Dauer zu grundlegenden Erfolgen in der Beeinflussung der öffentlichen Meinung kommen.“ -- J. Goebbels

Die demokratiefeindliche Rechte praktiziert das erfolgreich. Was machen wir dagegen?
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Herr Krause
Beitrag 28.07.2013, 21:59
Beitrag #6


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und wie ist das mit Sex? Ist doch auch Verkehr!? blink.gif
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Scitch
Beitrag 28.07.2013, 23:09
Beitrag #7


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Zitat (Herr Krause @ 28.07.2013, 22:17) *
Das Ende vom Lied wäre doch...willst du alkoholkranke Menschen letzen Endes einsperren? Auch zu Fuß bist du Verkehrsteilnehmer! An jeder Ecke ein Polizist? Zwangs-Mpu für jeden der bei Edeka ein Six-Pack kauft? Wer sagt den das er es nicht sofort trinkt und dann seinen Einkauf nach Hause schleudert?
Im Gegensatz zu Fahrradfahrern und Kraffahrzeugen nehmen aber Fußgänger nicht am öffentlichen Straßenverkehr teil. Und ich würde sagen darauf zielt dieses Verbot ja ab. Dem Verbot der Teilnahme am Straßenverkehr.

Als Fußgänger, Rollschuhfahrer oder Skateboarder habe ich ja prinzipiell erstmal den Gehweg zu benutzen, der aber nicht zur Straße zählt. think.gif

Zitat (Herr Krause @ 28.07.2013, 22:59) *
und wie ist das mit Sex? Ist doch auch Verkehr!? blink.gif
Den wird, bei zu hohen Promillewerten, der Verkehrspartner verbieten. Dazu braucht es dann auch kein weiteres offizielles Verbot mehr. rolleyes.gif laugh2.gif


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Gruß Scitch

Es ist nicht genug zu wissen - man muss auch anwenden. Es ist nicht genug zu wollen - man muss auch tun.
- Johann Wolfgang von Goethe
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Herr Krause
Beitrag 28.07.2013, 23:28
Beitrag #8


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Hmm und wenn einer nach Mittag um 13.45 vor einen voll besetzten Linienbus torkelt...der ausweicht, schleudert und erst bei Horten im Schaufenster bremst? Ich finde als Fussgänger nimmt man sehr wohl am Verkehr teil. Bei meinem Bengel in der Grundschule damals, hieß es ja auch Verkehrsunterricht /bzw Erziehung und nicht Gehwegbenutzungsstunde.
Aber ich glaube wir verlieren uns hier in Hätte Hätte Fahradkette.

mfg
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Scitch
Beitrag 28.07.2013, 23:48
Beitrag #9


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Wieso Gehwegbenutzungsstunde? Natürlich ist das eine Teilnahme am öffentlichen Verkehr. Aber nicht am öffentlichen Straßenverkehr. think.gif

Wer sagt, dass bei dem von dir beschriebenen Szenarion eine (eventuell vorhandene) Fahrerlaubnis nicht gefährdet wäre? Denn das wäre ja eigentlich ein gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr oder nicht? Dann könnte dieser, da eine Straftat in Verbindung mit dem Straßenverkehr besteht auch eine MPU fordern? think.gif


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Gruß Scitch

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mir
Beitrag 28.07.2013, 23:51
Beitrag #10


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Zitat (Scitch @ 29.07.2013, 00:09) *
Im Gegensatz zu Fahrradfahrern und Kraffahrzeugen nehmen aber Fußgänger nicht am öffentlichen Straßenverkehr teil.


Da irrst Du Dich - die Straße geht von Zaun bis Zaun und umfaßt auch die Gehwege.


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Die demokratiefeindliche Rechte praktiziert das erfolgreich. Was machen wir dagegen?
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Herr Krause
Beitrag 29.07.2013, 08:11
Beitrag #11


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Hallo Scitch,

soweit ich weiß, wird auch oft und gerne mit dem Begriff `öffentlicher Raum´ argumentiert. Wäre der Gehweg, oder die Fußgängerzone nicht Teil der Straße, wäre ja mein Strafbefehl nicht rechtens, das ganze Verfahren also Unrecht seitens des Staates und die MPU eine daraus mir zum Nachteil, in Bezug auf Kosten, gereichene Sachlage und somit rechtsstaatlich anfechtbar, bei mir steht im Strafbefehl `nahmen am öffentlichen Straßenverkehr teil `. Nicht öffentlicher Raum zb ist Meyers Acker, wenn der mich also nicht anzeigt, kann ich da mit 5 Promille Einrad fahren ohne das die Polizei eingreifen darf, selbst wenn ich alle 5m eine Kuh ramme. Dann wäre hier also die Frage, wenn der Gehweg oder die Fussgängerzone nicht Teil des öffentlichen Strassenverkehrs ist, wieso hat Blau/Weiß sich also erdreistet mich anzuhalten nur weil ich `anscheinend alkoholisiert` war? Ich denke mal, ganz einfach, weil es zum öffentlichen Verkehr zählt. Oder finden wir hier gerade das Mauseloch? Was ist den nun Strafbar mit Folge einer MPU, das alkoholisierte Teilnehmen am öffentlichen Verkehr oder muss es zwingend alkholisierte teilnahme am öffentlichen Strassenverkehr sein und woraus definiert sich dann, was ist was und was ist es nicht.

mfg
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Wagenpfeil
Beitrag 29.07.2013, 08:37
Beitrag #12


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Eine kleine Anmerkung:
Zum "öffentlichen Raum" zählt auch der nicht-eingezäunte private Vorgarten, da er ja frei zugänglich ist.
Als dürfte man - streng genommen - auf dem eigenen Grundstück, wenn es zum öffentlichen Raum gehört, sein Fahrzeug nicht alkoholisiert bewegen.
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Ichtyos
Beitrag 29.07.2013, 16:38
Beitrag #13


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Das ist so nicht richtig. Ein Vorgarten ist überhaupt keine Verkehrsfläche. Ansonsten gibt es hier was zum Thema.

@Herr Krause: Gehweg und Fußgängerzone sind Teil des öffentlichen Verkehrsraumes.


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