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> MPU negativ nach Fahrradfahrt mit 2,1 %o, Vorgehen nach neg. MPU für kein Fahrradfahrverbot
Dring
Beitrag 20.07.2013, 15:36
Beitrag #1


Neuling


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Hallo zusammen,

Ende Sep. 2012 wurde ich mit 2,1%o Blutalkohol beim Fahrradfahren angehalten. Zwei Monate später kam die Aufforderung das Bußgeld zu überweisen und Anfang April diesen Jahres die Forderung ein positives MPU-Gutachten innerhalb von drei Monaten vorzulegen. Habe schließlich anfang diesen Monats meine MPU gemacht und bin promt durchgefallen. Ich muss zugeben, dass ich die MPU zu locker genommen habe.
Da Fristtechnisch das ganze relativ knapp war habe ich bei der Führerscheinstelle nachgefragt, ob es in Ordnung sei wenn ich einen Termin zwar noch innerhalb der Frist habe, aber das Gutachten nachreichen muss. Dort wurde mir gesagt es sei OK, ich solle nur bei der Begutachtungsstelle nach der MPU ein Fax mit einer Bestätigung an die Führerscheinstelle schreiben lassen, dass ich den Termin wahrgenommen habe. Das alles ist dann auch so geschehen. Die Führerscheinstelle weiß also sehr sicher Bescheid, dass ich ein negatives Gutachten habe.
Die Empfehlungen im MPU-Gutachten sind zwöfmonatige Abstinenz und mehrere Sitzungen mit einem Psychologen. Ich habe vor beidem nachzukommen.

Inzwischen habe ich Post von der Führerscheinstelle erhalten, dass die Frist abgelaufen ist und ich jetzt die üblichen drei Möglichkeiten habe zu reagieren:
-Verzichterklärung für fahrerlaubnispflichtige und fahrerlaubnisfreie Fahrzeuge innerhalb von drei Wochen mit meinem Führerschein angehängt der Führerscheinstelle schicken
-Frist von drei Wochen ablaufen lassen und mir das Führen von fahrerlaubnispflichtigen und fahrerlaubnisfreien Fahrzeugen in einem Verwaltungsverfahren untersagen lassen (Kosten min.: 182,19€)
-Innerhalb von drei Wochen in einer Anhörung mich zum Sachverhalt äußern.

Mein Problem mit dem ganzen ist nicht das Autofahrverbot sondern das Fahrradfahrverbot für zwölf Monate, was mich ziemlich kaputt machen würde!

Nachdem ich hier einige Beiträge aufmerksam gelesen habe, habe ich mir ein Vorgehen überlegt:
Bei der Führerscheinstelle Anhörungstermin ausmachen. Dort dann klipp und klar sagen, dass ich ein Gutachten hatte mich aber unzureichend vorbereitet habe, deshalb nicht wünsche, dass mein negatives Gutachten zu den Akten kommt, aber es auf verlangen Vorzeigen würde. Sagen, dass ich den Empfehlungen im Gutachten nachkommen werde, nur würde ich gerne in den zwölf Monaten nicht auf Radsport verzichten ob mir nicht da die Führerscheinstelle ein Stückweit entgegenkommen könnte. Meinen Führerschein gleich dort abgeben und für zwölf Monate kein Autofahren.

Was haltet ihr davon?
Was ich nach längerem lesen von Beiträgen noch nicht ganz verstanden hab: wie ist das mit den Punkten, würden die bei diesem Vorgehen gelöscht werden oder nicht?

Schon mal vielen Dank für Eure Antworten!

Viele Grüße
Dring

PS: tolles Forum, habs leider erst zu spät (nach der MPU) gefunden. Sehr Interessante Themen!
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Scitch
Beitrag 20.07.2013, 16:08
Beitrag #2


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Hallo Dring und herzlich Willkommen im Verkehrsportal. wavey.gif

Die erste Frage, die mir gleich auffällt wäre:
Zitat (Dring @ 20.07.2013, 16:36) *
Dort dann klipp und klar sagen, dass ich ein Gutachten hatte mich aber unzureichend vorbereitet habe, deshalb nicht wünsche, dass mein negatives Gutachten zu den Akten kommt, aber es auf verlangen Vorzeigen würde.
Weswegen solltest du so etwas tun wollen?
Die FE Behörde mag eine Bestätigung haben, dass du teilgenommen hast aber doch nicht das negative Gutachten oder?

Alles was sie können wäre, eine Vermutung anzustellen dass du eventuell nicht bestanden hast. Warum ihnen das dann direkt aufs Auge drücken, dass du nicht bestanden hast und sie darin bestätigen? Und vor allem das negative Gutachten bei Verlangen vorzulegen? blink.gif
Kann ja sein, dass du es dir anders überlegt hast und lieber an einem anderen MPI weitermachen willst weil du mit dem Prüfer nicht klarkamst?


Lass das mal schön bleiben und leg das Gutachten in bei dir im hintersten Ordner in der Wohnung ab auf das es auch dort bleibt. whistling.gif


Im übrigen glaube ich, dass du dort einem kleinen Irrtum aufgesessen bist:

Fahrerlaubnisfreie Fahrzeuge sind laut §4 FeV:

Zitat
    1. einspurige, einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotor – auch ohne Tretkurbeln –, wenn ihre Bauart Gewähr dafür
    bietet, dass die Höchstgeschwindigkeit auf ebener Bahn nicht mehr als 25 km/h beträgt (Mofas); besondere
    Sitze für die Mitnahme von Kindern unter sieben Jahren dürfen jedoch angebracht sein,

    1a. Mobilitätshilfen im Sinne des § 1 Absatz 1 der Mobilitätshilfenverordnung,

    2. motorisierte Krankenfahrstühle (einsitzige, nach der Bauart zum Gebrauch durch körperlich behinderte
    Personen bestimmte Kraftfahrzeuge mit Elektroantrieb, einer Leermasse von nicht mehr als 300 kg
    einschließlich Batterien jedoch ohne Fahrer, einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 500 kg,
    einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 15 km/h und einer Breite über alles von
    maximal 110 cm),

    3. Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart für die Verwendung land- oder forstwirtschaftlicher Zwecke bestimmt
    sind, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Stapler und andere Flurförderzeuge jeweils mit einer durch
    die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 6 km/h sowie einachsige Zug- und
    Arbeitsmaschinen, die von Fußgängern an Holmen geführt werden.


Von normalen Fahrrädern ohne Hilfsmotor oder sonstiges steht dort nichts...diese kannst du also auch weiterhin fahren. (Man möge mich korrigieren, wenn ich mich irre...) wavey.gif

Edit: Du könntest dich natürlich innerhalb der 3 Wochen dahingehend äußern, dass du bei dem Entzug die Fahrerlaubnis abgibst und die Passage
Zitat
Verzichterklärung für fahrerlaubnispflichtige und fahrerlaubnisfreie Fahrzeuge innerhalb von drei Wochen mit meinem Führerschein angehängt der Führerscheinstelle schicken[...]
auf Kraftfahrzeuge anstatt auf Fahrzeuge geändert wird...das wäre das einzige was mir einfallen würde, damit du dich selbst dann komplett sicher fühlen kannst. thread.gif


--------------------
Gruß Scitch

Es ist nicht genug zu wissen - man muss auch anwenden. Es ist nicht genug zu wollen - man muss auch tun.
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jordon
Beitrag 20.07.2013, 16:09
Beitrag #3


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Die Punkte werden gelöscht, die Tat selber für die es die Punkte gab, bleibt bis zur Verjährung von 10 Jahren eingetragen.
Jede weitere Alk Fahrt führt dann erneut zu einer weiteren MPU.
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Mr.T
Beitrag 20.07.2013, 16:55
Beitrag #4


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Zitat (Scitch @ 20.07.2013, 17:08) *
Im übrigen glaube ich, dass du dort einem kleinen Irrtum aufgesessen bist:

Fahrerlaubnisfreie Fahrzeuge sind laut §4 FeV
Nö. Im § 4 FeV sind fahrerlaubnisfreie Kraftfahrzeuge aufgeführt. Fahrräder sind fahrerlaubnisfreie Fahrzeuge. Also kein Irrtum.


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Gruß Mr.T

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tadzio
Beitrag 20.07.2013, 17:26
Beitrag #5


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Zitat (Mr.T @ 20.07.2013, 16:55) *
Also kein Irrtum.


Aber doch ziemlich ungewöhnlich, dass zusammen mit dem Entzug der Fahrerlaubnis auch ein Verbot der Benutzung unmotorisierter fahrerlaubnisfreier Fahrzeuge ausgesprochen wird, oder? Seit ich hier im VP mitlese, habe ich davon jedenfalls noch nichts gehört.

@Mr T und die anderen Experten hier im Forum: kommt sowas tatsächlich in mehr als nur Einzelfällen vor?

@Dring: ich würde bei der Führerscheinstelle mal nachfragen, ob sie vielleicht einen falschen Textbaustein erwischt haben, oder ob sie Dir das Fahrradfahren wirklich auch verbieten wollen.

Cheers
tadzio

PS: Wenn alle Stricke reißen: trainieren auf der Rolle im Keller, und wann immer möglich mit dem Rad im Zug in's benachbarte Ausland und dort Wochenendtouren fahren.

(Und noch eine in's Abseitige tendierende Frage, die mir spontan durch den Kopf schießt: dürfte der TE dann eigentlich auf einem Tandem tretenderweise mitfahren, solange er nicht am Lenker sitzt?)


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Dring
Beitrag 20.07.2013, 17:55
Beitrag #6


Neuling


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Danke für die schnellen Antworten!

Wär auch zu schön gewesen wenn Fahrräder nicht unter fahrerlaubnisfreie Fahrzeuge fallen würde, schade!

@tadzio: Schon in der Aufforderung zur MPU anfang April haben sie mir ein Verbot für fahrerlaubnisfreie Fahrzeuge angedroht, wenn ich das positive Gutachten nicht innerhalb der Frist einreiche. Also denke ich: Ja die wollen mir wirklich das Fahrradfahren verbieten crybaby.gif

ok das heißt ich geh zu einer Anhörung und sage, dass ich das Gutachten abgebrochen hab, weil ich gemerkt hab, dass ich viel zu schlecht vorbereitet war und damit kein Gutachten hab. Erzähl von meinen weiteren Plänen und frag obs mit dem Fahrradfahren vielleicht doch geht.

Was meint ihr?

Grüße
Dring

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Mr.T
Beitrag 20.07.2013, 18:19
Beitrag #7


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Zitat (Dring @ 20.07.2013, 16:36) *
-Verzichterklärung für fahrerlaubnispflichtige und fahrerlaubnisfreie Fahrzeuge innerhalb von drei Wochen mit meinem Führerschein angehängt der Führerscheinstelle schicken
Verzichterklärung für fahrerlaubnisfreie Fahrzeuge? unsure.gif
Was sich da wohl die FSST gedacht hat? think.gif Naja, die werden schon wissen, was dieser Blödsinn soll. rolleyes.gif


Zitat (tadzio @ 20.07.2013, 18:26) *
Aber doch ziemlich ungewöhnlich, dass zusammen mit dem Entzug der Fahrerlaubnis auch ein Verbot der Benutzung unmotorisierter fahrerlaubnisfreier Fahrzeuge ausgesprochen wird, oder? Seit ich hier im VP mitlese, habe ich davon jedenfalls noch nichts gehört.

@Mr T und die anderen Experten hier im Forum: kommt sowas tatsächlich in mehr als nur Einzelfällen vor?
Das kommt regelmäßig vor, dass die Fahrerlaubnis entzogen und ein Verbot zum Führen fahrerlaubnisfreier Fahrzeuge ausgesprochen wird, wenn die MPU aufgrund einer TF auf dem Fahrrad erforderlich wurde und das Ergebnis der MPU negativ war oder das Gutachten nicht vorgelegt wurde.
Im Extremfall kann auch die Eignung zum Führen von fahrerlaubnispflichtigen Fahrzeugen durch die MPU festgestellt werden, jedoch die Nichteignung zum Führen von fahrerlaubnisfreien Fahrzeugen. Dann kann der Betroffene seine Fahrerlaubnis behalten, das Führen von Fahrrädern wird ihm dann untersagt.


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Gruß Mr.T

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Jens
Beitrag 20.07.2013, 18:26
Beitrag #8


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Zitat (jordon @ 20.07.2013, 17:09) *
Die Punkte werden gelöscht, die Tat selber für die es die Punkte gab, bleibt bis zur Verjährung von 10 Jahren eingetragen.

Zur Tilgungsfrist (nicht Verjährung) kommt noch die sogenannte Anlaufhemmung des §29 Abs. 5 StVG. D.h., dass die zehn Jahre nicht mit der Entziehung der Fahrerlaubnis beginnen sondern erst mit Neuerteilung einer Fahrerlaubnis, bzw. fünf Jahre nach der Entziehung wenn bis dahin keine neue Fahrerlaubnis erteilt wurde. Daraus ergibt sich eine Frist zur Tilgung der Eintragung von bis zu 15 Jahren.


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Wagenpfeil
Beitrag 20.07.2013, 19:58
Beitrag #9


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In welchem Bundesland bist Du gemeldet?

Wenn Du in Bayern gemeldet bist, brauchst Du mit der FSSt nicht zu verhandeln, denn die müssen bei Nichtvorlage eines Gutachtens ein Radfahrverbot aussprechen - da gibt es keinen Spielraum, da dies vom BayVGH so fest vorgegeben wurde. (* Ich müsste das Urteil einmal raus suchen *)
Bei anderen Bundesländern weiß ich nicht, ob ein Verhandeln erfolgreich sein kann.
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Mr.T
Beitrag 20.07.2013, 20:10
Beitrag #10


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Zitat (Wagenpfeil @ 20.07.2013, 20:58) *
Bei anderen Bundesländern weiß ich nicht, ob ein Verhandeln erfolgreich sein kann.
Warum sollte ein Verhandeln in anderen Bundesländern erfolgreich sein? unsure.gif


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Wagenpfeil
Beitrag 20.07.2013, 20:19
Beitrag #11


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Wenn es keine Vorgaben des jeweiligen OVGs gibt, so haben die FSSt "Gestaltungsfreiraum". Genau aus diesem Grund ist der BayVGH hier eingeschritten und hat diesen Spielraum auf Null reduziert. Aber das gilt eben nur für Bayern.

Der Beitrag wurde von Mr.T bearbeitet: 20.07.2013, 20:23
Bearbeitungsgrund: unnötiges Zitat des Vorposting gelöscht
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Mr.T
Beitrag 20.07.2013, 20:35
Beitrag #12


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Wie kommst du auf die Idee, dass eine FSST in einem anderen Bundesland "Gestaltungsfreiraum" hat? Wenn der Hinweis auf § 11 Abs. 8 FeV in der MPU-Anordnung erfolgt ist, wird auch ein Radfahrverbot bei Nichtvorlage des Gutachtens ausgesprochen.



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Gruß Mr.T

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Wagenpfeil
Beitrag 20.07.2013, 20:47
Beitrag #13


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In Bayern wird - unabhängig von der Fragestellung - bei Nichtvorlage eines eingeforderten MPU-Gutachtens ein Fahrradfahrverbot ausgesprochen.

In anderen Bundesländern nicht unbedingt. Da wird "nur" der FS entzogen.
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Wagenpfeil
Beitrag 20.07.2013, 21:10
Beitrag #14


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Zitat (Mr.T @ 20.07.2013, 21:35) *
enn der Hinweis auf § 11 Abs. 8 FeV in der MPU-Anordnung erfolgt ist



Ach ja:
Bezieht sich § 11 Abs. 8 FeV nicht ausschließlich auf Kraftfahrzeuge?
So steht es jedenfalls in der Kategorisierung:

"II. Führen von Kraftfahrzeugen

2. Voraussetzungen für die Erteilung einer Fahrerlaubnis"
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Mr.T
Beitrag 20.07.2013, 21:30
Beitrag #15


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Zitat (Wagenpfeil @ 20.07.2013, 21:47) *
In Bayern wird - unabhängig von der Fragestellung - bei Nichtvorlage eines eingeforderten MPU-Gutachtens ein Fahrradfahrverbot ausgesprochen.

In anderen Bundesländern nicht unbedingt. Da wird "nur" der FS entzogen.
2x nein.


Zitat (Wagenpfeil @ 20.07.2013, 22:10) *
Bezieht sich § 11 Abs. 8 FeV nicht ausschließlich auf Kraftfahrzeuge?
Nein.


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Wagenpfeil
Beitrag 20.07.2013, 21:49
Beitrag #16


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Alles drei doch.
Die FSSt haben Gestaltungsspielraum nach § 3 Abs. 2 FeV (siehe http://www.verkehrsportal.de/fev/fev_03.php) bei der Anwendung von §§ 11 bis 14 FeV (denn diese gelten nur für das Führen von Kraftfahrzeugen).
In Bayern ist dieser Spielraum auf Null reduziert, siehe BayVGH vom 22.10.2009 Az. 11 ZB 09.832.

Vgl.
http://www.burhoff.de/insert/?/asp_weitere...inhalte/806.htm

"Gleiches gilt für das Verbot, fahrerlaubnisfreie Fahrzeuge im Straßenverkehr zu führen. Nach § 3 Abs. 2 FeV finden die Vorschriften der §§ 11 bis 14 FeV entsprechende Anwendung, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass der Führer eines Fahrzeugs hierzu ungeeignet ist. Dass die Trunkenheitsfahrt mit dem Fahrrad ausreichend Anlass zur Annahme von Eignungszweifeln gab, wurde oben bereits dargelegt. Gerade vor dem Hintergrund, dass die Trunkenheitsfahrt mit einem Fahrrad begangen wurde, liegt es auf der Hand, dass sich die Eignungszweifel nicht nur auf das Führen von Kraftfahrzeugen, sondern auf das Führen auch von fahrerlaubnisfreien Fahrzeugen erstrecken. Nach § 11 Abs. 8 Satz 1 FeV, der gemäß § 3 Abs. 2 FeV entsprechend anwendbar ist, durfte die Behörde aufgrund der Nichtvorlage des geforderten Gutachtens auch in Bezug auf die Fahreignung für nicht er-laubnisbedürftige Fahrzeuge auf die Ungeeignetheit des Antragstellers schließen. Im Unterschied zum Entzug der Fahrerlaubnis ist die Rechtsfolge des § 3 Abs. 1 FeV grundsätzlich zunächst ins Ermessen der Behörde gestellt, nachdem das Gesetz neben der Untersagung der Berechtigung zum Führen von fahrerlaubnisfreien Fahrzeugen auch deren Beschränkung oder die Anordnung von erforderlichen Auflagen vorsieht. Nachdem sich der Antragsteller jedoch geweigert hat, ein Gutachten beizubringen, ist das Ermessen der Fahrerlaubnisbehörde insoweit auf Null reduziert. Denn wenn kein Gutachten beigebracht wird, das auch dazu dient, zu klären, ob Anknüpfungspunkte bestehen, dass eine Beschränkung oder Anordnung von Auflagen ausreichend sein könnten, bleibt der Fahrerlaubnisbehörde schlichtweg keine andere Möglichkeit, als zum Ausschluss der Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer und der Aufrechterhaltung der Sicherheit des Straßenverkehrs das Führen von fahrerlaubnisfreien Fahrzeugen ohne Einschränkung zu untersagen (vgl. BayVGH vom 22.10.2009 Az. 11 ZB 09.832). Vor diesem Hintergrund bestehen keine ernstlichen Zweifel an der Rechtmäßigkeit der angegriffenen Verfügung."
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Scitch
Beitrag 20.07.2013, 22:01
Beitrag #17


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Ganz im Ernst:

Was ist das denn nun wieder für ein hanebüchener Unsinn? Gerade die Begründung:

Zitat
Nachdem sich der Antragsteller jedoch geweigert hat, ein Gutachten beizubringen, ist das Ermessen der Fahrerlaubnisbehörde insoweit auf Null reduziert.
Soll heißen wer sich weigert dem wird das Fahrradfahren zwingend untersagt, wer aber beispielsweise dann ein negatives Gutachten pro forma einreicht kann weiter mit dem Fahrrad radeln? blink.gif

Denn derjenige hat sich ja nicht geweigert sondern schlicht nur nicht bestanden? think.gif

Hört sich wie ein Urteil ohne Hand und Fuss an...


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Gruß Scitch

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Mr.T
Beitrag 20.07.2013, 22:27
Beitrag #18


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Zitat (Wagenpfeil @ 20.07.2013, 22:49) *
Alles drei doch.
Nö. Nochmal im Einzelnen:
Zitat (Wagenpfeil @ 20.07.2013, 21:47) *
In Bayern wird - unabhängig von der Fragestellung - bei Nichtvorlage eines eingeforderten MPU-Gutachtens ein Fahrradfahrverbot ausgesprochen.
Wie aus deinem verlinkten Beschluss hervorgeht, wurde auch dort auf § 11 Abs. 8 FeV von der Behörde hingewiesen. Und das ist mittlerweile in der gesamten obergerichtlichen Rechtsprechung zwingend erforderlich, um eine Fahrerlaubnis entiehen zu können oder ein Radfahrverbot auszusprechen.


Zitat (Wagenpfeil @ 20.07.2013, 22:10) *
Bezieht sich § 11 Abs. 8 FeV nicht ausschließlich auf Kraftfahrzeuge?
Dass das nicht so ist, ergibt sich aus dem von dir verlinkten Beschluss.


Zitat (Wagenpfeil @ 20.07.2013, 22:49) *
Die FSSt haben Gestaltungsspielraum nach § 3 Abs. 2 FeV (siehe http://www.verkehrsportal.de/fev/fev_03.php) bei der Anwendung von §§ 11 bis 14 FeV (denn diese gelten nur für das Führen von Kraftfahrzeugen).
In Bayern ist dieser Spielraum auf Null reduziert, siehe BayVGH vom 22.10.2009 Az. 11 ZB 09.832.
Naja, das einzige OVG, welches den Fahrerlaubnisbehörden ein Ermessen eingeräumt hat, war das OVG RP, siehe hier. Mittlerweile ist das OVG aber von dieser Meinung abgerückt.

Zitat (Scitch @ 20.07.2013, 23:01) *
Ganz im Ernst
Ganz im Ernst: Gerichtsentscheidungen zu verstehen ist nicht jedermans Sache.


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mpumacher
Beitrag 20.07.2013, 22:44
Beitrag #19


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Man ist der Thread krass...

Verbot für fahrerlaubnisfreie Fahrzeuge ?

Hat dieser Staat den den Verstand verloren ? Diese ganzen Fahrrad - MPUs hier im Forum, das ist doch nicht mehr normal.

Ich werde das alleine nicht ändern, geiz ist geil, Staat ist pleite, Leasingauto ein Muss obwohl nur die Buskarte real ins Budget passt und die reale Volksintelligenz weicht verqueerten Szene - Gedankengedoedel...

Wo kommen wir nur hin ?

Sicherlich betrunken Radfahren ist nicht ok, aber solche krassen Prozeduren...

Ich dachte immer nur " harte Jungs " die wiederholt auf alles pfeifen und junken und saugen und dann KFZ fahren müssen ran zur MPU.

Das ist ja schon der x - te Fahrradfall hier....UNBELIVABLE...

Ich habe Mitleid mit euch ganzen bösen Radfahrern...

Radfahrer die neuen Verkehrsrowdies...jetzt seit ihr dran.

Nächstes Jahr nehmen wir uns die Skateboarder und Rollstuhlfahrer vor.
Diese potenziellen betrunkenen Mörder, die gehören alle zur MPU.

Ich finde wer in Zukunft mehr als ein 6er Träger Bier kauft muss zur MPU, oder wir machen einfach die MPU für jeden ab 18 verbindlich.

Wer durchfallt muss gleich 10.000 Euro Strafe im Voraus abluntzen und darf nur zu Fuß und mit Bus fahren und alle anderen müssen dann bei Auffalligkeiten auch zur MPU.

Ich finde das Gut. MPU sollte jeder mal gemacht haben, auch betrunkene Fußganger.

LG



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Wagenpfeil
Beitrag 20.07.2013, 22:46
Beitrag #20


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Ich mach's mal ganz pragmatisch an einem Beispiel:

Zwei Studenten in München sind auf dem Rad mit mehr als 1,6 Promille erwischt worden.
Beide haben die Aufforderung zur MPU erhalten (mit ähnlicher Fragestellung) und beide aufgrund der zu kurzen Frist die MPU nicht gemacht und den Führerschein abgegeben.

Der eine hat nun ein Fahrrad-Fahrverbot, da er in München mit Erstwohnsitz gemeldet ist, der andere ist in Nordrhein-Westfalen gemeldet und darf weiter (in München und sonstwo) Rad fahren, da er kein Fahrrad-Fahrverbot erhalten hat.
In Bayern wird in diesem Fall IMMER ein Fahrrad-Fahrverbot ausgesprochen, in Nordrhein-Westfalen liegt dies im Ermessen der FSSt.


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mpumacher
Beitrag 20.07.2013, 22:55
Beitrag #21


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Und bei solchen Fällen wundern sich Beamte wenn wieder ein Attentat auf Sie passiert oder ein Schreibtischangestellter von so einem Saftladen-Institut mit dem Hammer den Schädel drangsaliert bekommt.

Gibt bestimmt Menschen für die ist das der zündende Funken für die geschlossene 15 Jahre - MPU mit anschließender Sicherheitsverwahrung....

Ich finde es traurig, da verzichtet einer auf das Kfz und wird voll in den A**** gepimpert.

Nicht Gut und nicht Verhältnismassig.

Würde mich schämen in so ein Laden anschaffen zu gehen, koennte ich meinen Kindern nicht erklären und nicht eine Nacht ruhig schlafen und bei jeder Überweisung die ich mache würde ich brechen, wenn mir bewusst wird mit was ich mein Geld verdiene.

Aber so denken Behördenbeamte ja nicht, die sind noch stolz auf den Scheiss und schalten nach Feierabend geistig ab.

Kommt mir wirklich die Galle hoch...bei diesen Fahrradfahrer MPUs

* sorry das musste raus *

Weltverbesserer lächerlich, sollen Sie lieber zur Diakonie gehen und was anstandiges machen !!!

Eine Nachschulung ist mehr als ausreichend !


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Mr.T
Beitrag 20.07.2013, 23:07
Beitrag #22


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Zitat (Wagenpfeil @ 20.07.2013, 23:46) *
Ich mach's mal ganz pragmatisch an einem Beispielrochen, in Nordrhein-Westfalen liegt dies im Ermessen der FSSt.
Was soll das Beispiel aussagen? Auch in BY wird es Fälle geben, in denen das eigentlich "obligatorische" Radfahrverbot nicht ausgesprochen wird. Aber wo kein Kläger, da kein Richter. Also werden auch solche Entscheidungen nicht bekannt.
Ich glaube auch nicht, dass das im Eröffnungspost genannte Angebot des Verzichts auf das Führen von fahrerlaubnispflichtigen Fahrzeugen die Gerichte interessieren wird, weil niemand dagegen angehen wird, obwohl das Angebot ziemlich "fragwürdig" ist.


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Jens
Beitrag 20.07.2013, 23:31
Beitrag #23


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Zitat (mpumacher @ 20.07.2013, 23:55) *
Würde mich schämen in so ein Laden anschaffen zu gehen, koennte ich meinen Kindern nicht erklären und nicht eine Nacht ruhig schlafen und bei jeder Überweisung die ich mache würde ich brechen, wenn mir bewusst wird mit was ich mein Geld verdiene.

Aber so denken Behördenbeamte ja nicht, die sind noch stolz auf den Scheiss und schalten nach Feierabend geistig ab.

Kommt mir wirklich die Galle hoch...bei diesen Fahrradfahrer MPUs

* sorry das musste raus *

Weltverbesserer lächerlich, sollen Sie lieber zur Diakonie gehen und was anstandiges machen !!!

Es gibt keinen Grund, hier so beleidigend zu werden, nur weil du mit der Gesetzgebung nicht einverstanden bist. Unterlasse zukünftig derartige Äußerungen.


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Wagenpfeil
Beitrag 20.07.2013, 23:41
Beitrag #24


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Zitat (Mr.T @ 21.07.2013, 00:07) *
Was soll das Beispiel aussagen? Auch in BY wird es Fälle geben, in denen das eigentlich "obligatorische" Radfahrverbot nicht ausgesprochen wird.


Im Wesentlichen sagt es aus, dass die bayrischen FSSt keinen Entscheidungsspielraum haben. (* Dies hatte ich auch in einem weiteren Kommentar gesehen, den ich aber derzeit nicht mehr finde *),
Steht also ein Radfahrverbot im Raum, so kann man sich an der Stelle eine Diskussion mit der FSSt sparen, die dürfen nicht nach Ermessen handeln, denn dann würden sie gegen Dienstanweisungen verstoßen - aber eben nur in Bayern. Deshalb hatte ich (zu Beginn) nach dem Bundesland gefragt.
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mpumacher
Beitrag 20.07.2013, 23:46
Beitrag #25


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Sollte nicht wieder vorkommen.

Ich wollte nur einmal auf die andere Seite der Medaille hinweisen, das solche Extremfaelle auch zu Reaktionen führen können für die dann wieder niemand verantwortlich sein möchte.

Das können wir uns eigentlich nicht leisten als Gesellschaft und sollten es auch nicht.

Es wird bei solchen Fällen immer gerne auf den Einzelnen verwiesen, doch der Einzelne sind wir alle.

Nehmen solche Entscheidungen und Fälle die so geahndet werden nicht die Lebensqualität und Menschlichkeit aus diesem Land ? Was haben wir davon ? Schutz ? Vermeintlich...in Wahrheit zahlen wir einen hohen Preis für mangelnde Lebensqualität aller Beteiligten.

Vlcht hätte ich es so besser umschrieben. Ich möchte nicht an der Abschaffung von Lebensqualität im Ganzen innerhalb unseres Systems beteiligt sein. Für Leute die dies offensichtlich tun ohne sich dem entgegen zu stellen, wie häufig Behördenmitarbeiter, meiner persönlichen Meinung nach, habe ich nicht viel übrig.

Ich hoffe so kann ich es frei äussern. Es trifft ja nicht auf alle zu, glücklicherweise.

Ich bin mit meiner Meinung ja nicht alleine, ich traue mich nur es auszusprechen.

Wer damit nicht umgehen kann, dem habe ich wohl einen Wunden Punkt aufgerieben...warum ?

LG


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Mr.T
Beitrag 20.07.2013, 23:48
Beitrag #26


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Zitat (Wagenpfeil @ 21.07.2013, 00:41) *
die dürfen nicht nach Ermessen handeln, denn dann würden sie gegen Dienstanweisungen verstoßen
Seit wann sind Gerichtsentscheidungen Dienstanweisungen? unsure.gif


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Gruß Mr.T

Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen.
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Scitch
Beitrag 20.07.2013, 23:55
Beitrag #27


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Zitat (mpumacher @ 21.07.2013, 00:46) *
Ich wollte nur einmal auf die andere Seite der Medaille hinweisen, das solche Extremfaelle auch zu Reaktionen führen können für die dann wieder niemand verantwortlich sein möchte.
Solche Reaktionen sind niemals angemessen und niemals notwendig oder unsausweichlich...auch nicht gedacht oder als Beispiel in einem Forum.
Wenn jemand auf solche "Reaktionen" als Antwort zurückgreift stimmt da, meiner Ansicht nach, etwas von vornherein nicht.

Zitat (mpumacher @ 21.07.2013, 00:46) *
Nehmen solche Entscheidungen und Fälle die so geahndet werden nicht die Lebensqualität und Menschlichkeit aus diesem Land ? Was haben wir davon ? Schutz ? Vermeintlich...in Wahrheit zahlen wir einen hohen Preis für mangelnde Lebensqualität aller Beteiligten.
Weswegen?
Und was hat ein Fahrzeug/Führerschein mit Lebensqualität zu tun? Einige meiner Bekannten und Freunde haben nicht einmal eine Fahrerlaubnis.
Eine geringere Lebensqualität haben sie dadurch aber nicht...manchmal sogar das Gegenteil. rolleyes.gif
Ich denke auch nicht, dass man dies einfach an einer Fahrerlaubnis festmachen kann...


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Gruß Scitch

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Wagenpfeil
Beitrag 20.07.2013, 23:57
Beitrag #28


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Zitat (Mr.T @ 21.07.2013, 00:48) *
Zitat (Wagenpfeil @ 21.07.2013, 00:41) *
die dürfen nicht nach Ermessen handeln, denn dann würden sie gegen Dienstanweisungen verstoßen
Seit wann sind Gerichtsentscheidungen Dienstanweisungen? unsure.gif


Ah - OK, das ist der "Missing Link".
Ich hatte dazu einen Kommentar/eine Dienstanweisung gelesen, in der nochmals darauf hingewiesen wird, dass sich die FSSten daran zu halten haben.
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Uwe W
Beitrag 20.07.2013, 23:58
Beitrag #29


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Zitat (Wagenpfeil @ 20.07.2013, 23:46) *
In Bayern wird in diesem Fall IMMER ein Fahrrad-Fahrverbot ausgesprochen, in Nordrhein-Westfalen liegt dies im Ermessen der FSSt.

Grundsätzlich liegt es auch in Bayern im Ermessen der FSSt, welche Maßnahmen sie ergreift. Die Rechtsprechung des VGH München sagt lediglich, dass bei Nichtvorlage des Gutachtens und vorheriger Androhung eines Radfahrverbots eine Ermessensreduktion auf Null eintritt, weil die Behörde in diesem Fall von einer größtmöglichen Ungeeignetheit ausgehen muss.

Im vorliegenden Fall von @Dring hilft das aber alles nicht bei der Entscheidung über das Problem weiter, wie er jetzt am besten vorgeht. Wenn das Gutachten der Behörde nicht vorgelegt wird, wird die Behörde ihre Verbotsbefugnis maximal ausschöpfen. Wird das Gutachten vorgelegt, so könnte es einerseits sein, dass das negative Gutachten fehler- oder lückenhaft ist und dass deshalb noch nicht Hopfen und Malz verloren ist. Auch könnte das Gutachten so viele positive Ansätze enthalten, dass die Behörde es vertreten kann, auf ein Radfahrverbot zu verzichten.

Andererseits schafft man mit Vorlage eines Gutachtens auch immer insofern neue Tatsachen, als sich die Behörde und spätere Gutachter dann auf bestimmte negative Fakten aus dem Gutachten berufen kann. Im vorliegenden Fall von @Dring könnte die Schilderung seines Trinkverhaltens z.B. eine solche Tatsache sein, weil vermutlich aus dem geschilderten Trinkverhalten die Abstinenzpflicht samt 12 monatiger erforderlicher Nachweise hergeleitet wurde. Wenn diese Schilderung nicht den Tatsachen entsprechen sollte, sondern nur eine gründlich misslungener Versuch war, durch Lügen ein positives Gutachten zu bekommen, dann könnte es unklug sein, das Gutachten vorzulegen.

Das Gutachten nur zu zeigen, aber nicht in die Akten gelangen zu lassen, halte ich aber für eine sehr schlechte Idee. In diesem Fall könnte der Sachbearbeiter in einer Aktennotiz seine Erinnerung an die negativen Feststellungen im Gutachten festhalten und damit dann weitere Maßnahmen begründen.

Ohne Kenntnis des Gutachtens können wir hier im Forum meines Erachtens nicht viel weiterhelfen.






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"Alle Mitgliedstaaten hätten Grund sich zu beklagen. Skouris betont, dass gerade dies beweise, dass der EuGH seine Arbeit gut mache."
(Interview mit Vassilios Skouris am 20.04.06 im ORF)
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mpumacher
Beitrag 21.07.2013, 00:10
Beitrag #30


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Für ein Fahrrad braucht man keine FE, nur noch zu Fuß gehen zu dürfen oder um Sport zu treiben auf das Rad verzichten zu müssen weil man einmal betrunken Rad fuhr ist sehr wohl ein Eingriff in die Lebensqualität und total überzogen. Es ist nahezu diskriminierend. Pkw und Kfz, das sehe ich ein...aber wo kommen wir hin ? Wer ist als nächstes dran ? Skateboardfahrer, Rollstuhlfahrer ? Fußganger ?

Ist das Fortbewegungsmittel in Verbindung mit ALK und Drogen noch das Problem ? Oder sollte man Alkohol nicht gleich wie Drogen auf den Index setzen, das ALK- Radfahren aus Unwissenheit gar nicht erst mehr geschieht ?

Besteht daran überhaupt Interesse oder geht es nur noch um die Freude und Schadenfreude an Sanktion ?

M.e. das ist einfach nicht ok, sondern armselig.

LG


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Jens
Beitrag 21.07.2013, 10:28
Beitrag #31


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Ich habe die Fragen von @andreas7z in einen eigenen Thread verschoben. Ich bitte alle Interessierten, über Radfahrverbote dort zu diskutieren, da eine solch allgemeine Diskussion @Dring bei seinem speziellen Problem nicht hilft.

Danke


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Scitch
Beitrag 21.07.2013, 10:31
Beitrag #32


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Zitat (mpumacher @ 21.07.2013, 01:10) *
Für ein Fahrrad braucht man keine FE, nur noch zu Fuß gehen zu dürfen oder um Sport zu treiben auf das Rad verzichten zu müssen weil man einmal betrunken Rad fuhr ist sehr wohl ein Eingriff in die Lebensqualität und total überzogen. Es ist nahezu diskriminierend. Pkw und Kfz, das sehe ich ein...aber wo kommen wir hin ? Wer ist als nächstes dran ? Skateboardfahrer, Rollstuhlfahrer ? Fußganger ?

Ist das Fortbewegungsmittel in Verbindung mit ALK und Drogen noch das Problem ? Oder sollte man Alkohol nicht gleich wie Drogen auf den Index setzen, das ALK- Radfahren aus Unwissenheit gar nicht erst mehr geschieht ?
Irgendwie verstehe ich deine Argumentationskette nicht ganz.
Es geht ja nicht darum jeden und jederzeit zu sanktionieren, sondern diejenigen die gegen bestimmte Gesetze verstoßen haben.
Beispielsweise gegen das Fahren unter Alkoholeinfluss, bei dem es bereits Grenzen durch vorhandene Gesetze gibt.

Wer also jeden Abend ein Bier trinkt und danach kein Auto, Fahrrad o.ä. fährt wird auch damit keinerlei Probleme bekommen.
Wenn aber jemand am öffentlichen Straßenverkehr teilnimmt (und das tut er nun einmal mit einem Fahrrad, denn damit ist er erst einmal verpflichtet auf der Straße zu fahren), kann einem die Nutzung durchaus versagt werden.
Bei Fußgängern gibt es übrigens bereits ein ähnliches System.
Wenn man (bspw. als Alkoholabhängiger) bereits eine MPU gemacht hat, bei der man auf der Grundlage von künftiger Abstinenz bestanden hat und man erneut mit Alkohol erwischt wird (auch als Fußgänger) wird einem die FE wieder entzogen.

Im übrigen ist es auch in der Aufgabe desjenigen, der am Straßenverkehr teilnimmt auch die Gesetze dazu zu kennen. Fahren unter Alkoholeinfluss gehört, meines Erachtens nach, zu den wichtigsten und bekanntesten.
Von Unwissenheit würde ich nicht sprechen. Den meisten ist es schlicht egal, da sie sich keine Gedanken über die Folgen machen. Das es verboten ist wissen aber die meisten.


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Gruß Scitch

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Dring
Beitrag 21.07.2013, 13:50
Beitrag #33


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Aha angeregte Diskussion think.gif

Bin in Bayern... Aber würde es auf jeden Fall nicht unversucht lassen mal mit der FSSt zu reden, weil ich mich im Nachhinein nur fragen würde ob ich noch was hätte tun können.

Weiß halt nicht ob so ein Gutachten wie ein Arbeitszeugnis beschönigend geschrieben ist und nur "Insider" die wahre Beudeutung kennen? Aber in der zusammenfassenden Befundwürdigung heißt es, dass meine "Kommunikation frei von inneren Widersprüchen und seine Angaben widersprechen insgesamt nicht dem gesicherten Erfahrungswissen, den wissenschaftlichen Erkenntnissen und/oder der Aktenlage. Zudem keine Widersprüche zwischen den gemachten Angaben und den Befunden." Ist das gut? Bin insgesamt recht nah an der Wahrheit geblieben, aber hab mich halt bei der Beantwortung von ein paar wichtigen Fragen recht dumm angestellt! Und die Forderungen aus dem Gutachten will ich ja erfüllen.
Nur beim Gutachtenergebnis steht halt: "Es ist noch zu erwarten, dass Herr XXX auch zukünftig ein fahrerlaubnisfreies Fahrzeug unter Alkoholeinfluss führen wird." und "Ein fahrerlaubnisfreies Fahrzeug kann auch nicht unter bestimmten Beschränkungen bzw. Auflagen geführt werden."
Gutachten abgeben oder nicht?

@Scitch und @mpumacher: Würdest du Entscheidungsfreiheit als Lebensqualität bezeichnen? Klar gibts Leute die ohne Fahrzeug/FS eine hohe Lebensqualität haben, weil sie sich dazu entscheiden keins/en zu haben. Also finde ich, dass es von Mensch zu Mensch unterschiedlich ob man Fahrzeuge/FS als Lebensqualität verstehen kann.
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Scitch
Beitrag 21.07.2013, 15:44
Beitrag #34


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Zitat (Dring @ 21.07.2013, 14:50) *
Nur beim Gutachtenergebnis steht halt: "Es ist noch zu erwarten, dass Herr XXX auch zukünftig ein fahrerlaubnisfreies Fahrzeug unter Alkoholeinfluss führen wird." und "Ein fahrerlaubnisfreies Fahrzeug kann auch nicht unter bestimmten Beschränkungen bzw. Auflagen geführt werden."
Gutachten abgeben oder nicht?
Sowas steht in deinem Gutachten? blink.gif
In dem Fall wäre es ja dann egal ob du es abgibst oder nicht...
Du gibst es ab: Die FSST sieht die Empfehlung darin und spricht die ein Verbot für das Fahrradfahren aus...
Du gibst es nicht ab: Die FSST spricht dir ein Verbot für das Fahrradfahren aus...

Ich würde wirklich versuchen vorher einmal mit der FSST zu sprechen und eventuell versuchen das Fahrrad von der Regelung auszunehmen.
Oder eben die Verzichtserklärung selbst noch einmal schreiben und abändern auf Kraftfahrzeuge.

Und diese dann an die FSST geben...wenn sie darauf keinen Einwand an dich abgeben können sie sich auch nicht darauf berufen, dass du kein Fahrrad mehr fahren darfst, da du ja nur auf die Kraftfahrzeuge verzichtet hast.
Zitat (Dring @ 21.07.2013, 14:50) *
@Scitch und @mpumacher: Würdest du Entscheidungsfreiheit als Lebensqualität bezeichnen? Klar gibts Leute die ohne Fahrzeug/FS eine hohe Lebensqualität haben, weil sie sich dazu entscheiden keins/en zu haben. Also finde ich, dass es von Mensch zu Mensch unterschiedlich ob man Fahrzeuge/FS als Lebensqualität verstehen kann.
Natürlich ist es von Mensch zu Mensch unterschiedlich.
Und um das klarzustellen: Bei einem Ersttäter halte ich ein Fahrradverbot ebenfalls für übertrieben.

Wenn aber jemand mehrmals gegen Gesetze verstößt wäre eine solche Konsequenz für mich aber auch im Rahmen.
Denn dann habe ich mich selbst dazu entschieden die Gesetze nicht zu beachten und muss mit den Konsequenzen leben.

Für mich persönlich zählt ein Fahrzeug aber nicht wirklich zur Erhöhung Lebensqualität hinzu. (Schon alleine deswegen weil ich mit Auto hier langsamer vorankomme als mit dem ÖPNV und mit dem Auto bedeutend mehr Streß habe) wink.gif


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mpumacher
Beitrag 21.07.2013, 17:42
Beitrag #35


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Keine Radtour mehr unternehmen zu dürfen oder Sport auf dem Rad zu treiben wäre für mich eine Katastrophe, jeder scheint unterschiedlich zu sein.

Vor allem da das Rad neben zu Fuß gehen das einzige kostenfreie Fortbewegungsmittel ist (außer dem Anschaffungspreis) und das finde Ich persönlich sehr attraktiv, ebenso wie die Gesundheitsförderung beim Radfahren (sportliche Ertüchtigung).



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Wagenpfeil
Beitrag 21.07.2013, 19:32
Beitrag #36


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Zitat (Scitch @ 21.07.2013, 11:31) *
Wenn man (bspw. als Alkoholabhängiger) bereits eine MPU gemacht hat, bei der man auf der Grundlage von künftiger Abstinenz bestanden hat und man erneut mit Alkohol erwischt wird (auch als Fußgänger) wird einem die FE wieder entzogen.


Das glaube ich nicht. Als vormals Alkoholabhängiger darfst natürlich wieder Alkohol trinken - das ist keine (Straf)tat, die zu einem Führerscheinentzug führt.
Der Führerschein wird beispielsweise beim einem Fußgänger erst entzogen, wenn man auffällig wird (und über 1,6 Promille intus hat).
Ansonsten müsste es ja eine Art "Zentralregister" geben und die Polizei müsste alkoholisierte Personen (auch unter 1 Promille) abgleichen; wobei ich mir vorstellen kann, dass dies ein Traum mancher Verkehrspsychologen und -mediziner ist...

Zitat (Dring @ 20.07.2013, 16:36) *
Die Empfehlungen im MPU-Gutachten sind zwöfmonatige Abstinenz und mehrere Sitzungen mit einem Psychologen. Ich habe vor beidem nachzukommen.


Zitat (Dring @ 20.07.2013, 16:36) *
Sagen, dass ich den Empfehlungen im Gutachten nachkommen werde, nur würde ich gerne in den zwölf Monaten nicht auf Radsport verzichten ob mir nicht da die Führerscheinstelle ein Stückweit entgegenkommen könnte. Meinen Führerschein gleich dort abgeben und für zwölf Monate kein Autofahren.


Diese/Deine Empfehlungen sind die Standardempfehlungen die beispielsweise bei der PIMA per Textbaustein gerne hin zugefügt werden.
Natürlich haben die keine rechtliche oder sonstige Relevanz und können im Zweifel ja nicht überprüft werden, da die nicht vorgelegt werden.
Daher stellen die 12 Monate auch keine Frist dar - Du kannst ja jederzeit eine neue MPU versuchen.
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Scitch
Beitrag 21.07.2013, 20:52
Beitrag #37


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Zitat (Wagenpfeil @ 21.07.2013, 20:32) *
Das glaube ich nicht. Als vormals Alkoholabhängiger darfst natürlich wieder Alkohol trinken - das ist keine (Straf)tat, die zu einem Führerscheinentzug führt.
Der Führerschein wird beispielsweise beim einem Fußgänger erst entzogen, wenn man auffällig wird (und über 1,6 Promille intus hat).
Ansonsten müsste es ja eine Art "Zentralregister" geben und die Polizei müsste alkoholisierte Personen (auch unter 1 Promille) abgleichen; wobei ich mir vorstellen kann, dass dies ein Traum mancher Verkehrspsychologen und -mediziner ist...
Das kannst du glauben oder nicht. Es ist jedoch gängige Praxis und geregelt in §13 Abs. 2 FeV.
Im Übrigen geht es hier ja nicht um eine Straftat sondern um die Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeuges.
Wenn ein vormals Alkoholabhängiger wieder Alkohol trinkt kann die FSST demnach die Fahrerlaubnis, nach Hinweisen auf erneuten Konsum, wieder entziehen und ein erneutes Gutachten fordern. wavey.gif

Im Forum bspw. erst vor kurzem hier passiert.


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Wagenpfeil
Beitrag 21.07.2013, 21:09
Beitrag #38


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Du beschreibst einen Rückfall (wahrscheinlich mit Kontrollverlust) eines Alkoholikers - da ist der Führerschein natürlich gefährdet. Dies ist aber unabhängig von der Vorgeschichte.

Wenn man bei der MPU angegeben hat, man würde abstinent leben, dann dennoch Alkohol trinkt, hat dies keine besonderen Auswirkungen, insofern dies nicht zu einer Verkehrsauffälligkeit oder Straftat führt.
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Uwe W
Beitrag 21.07.2013, 21:15
Beitrag #39


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Zitat (Dring @ 21.07.2013, 14:50) *
Aber in der zusammenfassenden Befundwürdigung heißt es, dass meine "Kommunikation frei von inneren Widersprüchen und seine Angaben widersprechen insgesamt nicht dem gesicherten Erfahrungswissen, den wissenschaftlichen Erkenntnissen und/oder der Aktenlage. Zudem keine Widersprüche zwischen den gemachten Angaben und den Befunden." Ist das gut? Bin insgesamt recht nah an der Wahrheit geblieben, aber hab mich halt bei der Beantwortung von ein paar wichtigen Fragen recht dumm angestellt! Und die Forderungen aus dem Gutachten will ich ja erfüllen.
Nur beim Gutachtenergebnis steht halt: "Es ist noch zu erwarten, dass Herr XXX auch zukünftig ein fahrerlaubnisfreies Fahrzeug unter Alkoholeinfluss führen wird." und "Ein fahrerlaubnisfreies Fahrzeug kann auch nicht unter bestimmten Beschränkungen bzw. Auflagen geführt werden."
Gutachten abgeben oder nicht?

Welche Angaben hast Du denn zu Deinem vergangenen und zu Deinem momentanen Trinkverhalten gemacht?
Was anderes: enthält das Gutachten die Feststellung, dass die Trunkenheitsfahrt mit dem Fahrrad Ausdruck eines Kontrollverlustes war, der genauso gut zu einer Trunkenheitsfahrt mit einem KfZ führen kann?

Sorry, die Frage, ob Du das Gutachten abgeben sollst oder nicht, können wir hier nicht beantworten, wenn wir das Gutachten nicht kennen.


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(Interview mit Vassilios Skouris am 20.04.06 im ORF)
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Scitch
Beitrag 21.07.2013, 23:12
Beitrag #40


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Zitat (Wagenpfeil @ 21.07.2013, 22:09) *
Du beschreibst einen Rückfall (wahrscheinlich mit Kontrollverlust) eines Alkoholikers - da ist der Führerschein natürlich gefährdet. Dies ist aber unabhängig von der Vorgeschichte.
Wir hatten ja auch von (vormals) Alkoholabhängigen gesprochen...?
Zitat (Wagenpfeil @ 21.07.2013, 22:09) *
Wenn man bei der MPU angegeben hat, man würde abstinent leben, dann dennoch Alkohol trinkt, hat dies keine besonderen Auswirkungen, insofern dies nicht zu einer Verkehrsauffälligkeit oder Straftat führt.
Weswegen nicht? Wenn die MPU darauf fusst, dass man in Zukunft abstinent lebt ist das Ergebnis der MPU durch erneutes Trinken ungültig.
Denn die Abstinenz wurde offensichtlich nicht eingehalten. think.gif


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Dring
Beitrag 22.07.2013, 16:58
Beitrag #41


Neuling


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Naja denke auch, dass vor allem "Ein fahrerlaubnisfreies Fahrzeug kann auch nicht unter bestimmten Beschränkungen bzw. Auflagen geführt werden." meine Wahrscheinlichkeit mit Abgabe des Gutachtens eine Fahrradfahrerlaubnis zu bekommen nicht groß ist. Also behalte ich das Gutachten... Ist einfach zu negativ. Werde trotzdem mal zu einer Anhörung gehen, hab zwar wenig Hoffnung unsure.gif

Werde dann mal zum Psychologen gehen und einen Abstinenznachweis für 6 Monate anpeilen, den ich evtl auf 12 Monate verlängere, je nachdem was der Psychologe meint. Und danach meine MPU wiederholen. Im Winter nicht Fahrradfahren krieg ich hin smile.gif

Aber die zu erwartende Strafe für Fahrradfahren ohne Erlaubnis wird mich trotzdem noch interessieren whistling.gif ,dass es nur 25€ sind kann ich mir fast nicht vorstellen...
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Mr.T
Beitrag 22.07.2013, 19:52
Beitrag #42


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Zitat (Dring @ 22.07.2013, 17:58) *
dass es nur 25€ sind kann ich mir fast nicht vorstellen...
Oder nichts, wenn du auf das Angebot der Behörde
Zitat (Dring @ 20.07.2013, 16:36) *
-Verzichterklärung für fahrerlaubnispflichtige und fahrerlaubnisfreie Fahrzeuge innerhalb von drei Wochen mit meinem Führerschein angehängt der Führerscheinstelle schicken
eingehst.
Deswegen ist das "Angebot" der Behörde diesbezüglich ziemlich blödsinnig.
Wenn ich in der Situation wäre und mir die 7 Punkte wegen der Trunkenheitsfahrt egal wären, würde ich die Erklärung unterschreiben. So könnte ich wenigstens folgenfrei weiter mit dem Rad fahren.


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JRo
Beitrag 22.07.2013, 20:55
Beitrag #43


Neuling


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Hallo Mr. T

Du scheinst dich ja auszukennen. Wie genau kommst du aus der Verzichtserklärung, in der man ja eindeutig erklärt auch kein Fahrrad zu fahren, dazu, das man dann doch folgenfrei Rad fahren kann?

Das verstehe ich irgendwie noch nicht
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Ichtyos
Beitrag 22.07.2013, 21:23
Beitrag #44


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Er kennt sich aus. Und zumeist konnte ich seine - zumeist recht kurzen - Antworten auch nachvollziehen.

Dieses mal stehe ich aber genau wie Du auf dem Schlauch.

Und dann Dir noch ein "Willkommen im Verkehrsportal!" wavey.gif


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Mr.T
Beitrag 22.07.2013, 21:28
Beitrag #45


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Auf ein Recht, welches mir erteilt wurde, z. B. meine Fahrerlaubnis, kann ich verzichten. Dann ist das Recht nicht mehr vorhanden, Verstöße sind strafbar, nennt sich Fahren ohne Fahrerlaubnis.
Nun gibt es noch das Recht nach § 1 FeV:
Zitat
Zum Verkehr auf öffentlichen Straßen ist jedermann zugelassen, soweit nicht für die Zulassung zu einzelnen Verkehrsarten eine Erlaubnis vorgeschrieben ist.
Als zu Fuß gehender oder als Rad fahrender darf ich also grundsätzlich am Verkehr auf öffentlichen Straßen teilnehmen.
Dann haben wir den § 3 Abs. 1 Satz 1 FeV:
Zitat
Erweist sich jemand als ungeeignet oder nur noch bedingt geeignet zum Führen von Fahrzeugen oder Tieren, hat die Fahrerlaubnisbehörde ihm das Führen zu untersagen, zu beschränken oder die erforderlichen Auflagen anzuordnen.
Wurde eine Untersagung ausgesprochen, stellt jeder Verstoß eine OWi nach § 75 Nr. 3 FeV dar.
§ 3 Abs. 1 FeV handele ich aber nicht zuwider, wenn ich der Behörde gegenüber erklärt habe, künftig auf das Rad zu verzichten.
Ich bin der Meinung, dass man nicht wirksam auf ein Recht verzichten kann, welches nicht vom Staat explizit erteilt wurde.


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Gruß Mr.T

Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen.
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Ichtyos
Beitrag 23.07.2013, 01:26
Beitrag #46


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lightbulb.gif - ob das jeder Amtsrichter auch so sieht? think.gif


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Uwe W
Beitrag 24.07.2013, 00:24
Beitrag #47


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Nach Artikel 103 Absatz 2 des Grundgesetzes darf eine Tat nur bestraft werden, wenn ihre Strafbarkeit vorher gesetzlich bestimmt wurde. Dabei sind Analogieschlüsse verboten. Dieser Grundsatz gilt auch im Ordnungswidrigkeitenrecht, welches verfassungsrechtlich als Bestandteil des Strafrechts anzusehen ist.

§ 75 (3) FeV gibt eine Verfolgung als OWi aber nicht her, wenn die Behörde vorher kein Verbot nach § 3 FeV ausgesprochen hat.

Wer sagt "ich verzichte auf mein Leben" macht sich auch nicht strafbar, wenn er dann trotzdem weiterlebt.

Im übrigen setzt eine Tätigkeit eines Bußgeld-Amtsrichters immer einen vorherigen Bußgeldbescheid voraus. Hier würde sich der Bußgeldsachbearbeiter bereits wegen Verfolgung Unschuldiger strafbar machen, wenn er ohne gesetzliche Ermächtigung einen entsprechenden Bußgeldbescheid erlässt. Ihm droht dann ein mindestens 6 monatiger Knastaufenthalt, der bei Ersttätern aber in der Regel zur Bewährung ausgesetzt wird.


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"Alle Mitgliedstaaten hätten Grund sich zu beklagen. Skouris betont, dass gerade dies beweise, dass der EuGH seine Arbeit gut mache."
(Interview mit Vassilios Skouris am 20.04.06 im ORF)
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Wagenpfeil
Beitrag 24.07.2013, 08:34
Beitrag #48


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Zitat (Scitch @ 22.07.2013, 00:12) *
Zitat (Wagenpfeil @ 21.07.2013, 22:09) *
Wenn man bei der MPU angegeben hat, man würde abstinent leben, dann dennoch Alkohol trinkt, hat dies keine besonderen Auswirkungen, insofern dies nicht zu einer Verkehrsauffälligkeit oder Straftat führt.
Weswegen nicht? Wenn die MPU darauf fusst, dass man in Zukunft abstinent lebt ist das Ergebnis der MPU durch erneutes Trinken ungültig.
Denn die Abstinenz wurde offensichtlich nicht eingehalten. think.gif

"Im Gutachten darf man schwindeln" um seinen Führerschein zu erhalten. Das ist nicht strafbar.
Wenn man allerdings davon ausgeht, dass bei einem Nicht-Alkoholabhängigen, der bei der MPU Abstinenz angegeben hat, Alkoholkonsum automatisch wieder in verkehrsrechtlich bedenkliches Verhalten führt, so könnte man meinen, dass "die MPU ungültig" ist. Aber ich glaube nicht, dass dieser Automatismus angenommen werden kann, er müsste im Einzelfall überprüft werden, was aber voraussetzt, das erneut eine Auffälligkeit/Straftat begangen wird.

Ich stelle mir schon die Handhabung schwierig vor: Soll die Polizei bei einer Überprüfung einen Abgleich mit MPU-Aussagen vornehmen? Wenn also ein Radler mit 0,4 Promille angehalten wird, so soll dies zu einem FS-Entzug führen?
Anders sieht es mit den FSSt aus: Die müssen/können bei "einem begründeten" Verdacht eine erneute MPU anordnen. Aber auch das stelle ich mir schwierig vor, denn es hieße ja, das aufgrund einer Aussage wie "der Nachbar hatte ein Bier in der Hand" die Behörde überprüfen müsste.
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corneliusrufus
Beitrag 26.07.2013, 14:43
Beitrag #49


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Zitat (Mr.T @ 22.07.2013, 21:28) *
Ich bin der Meinung, dass man nicht wirksam auf ein Recht verzichten kann, welches nicht vom Staat explizit erteilt wurde.

Das mag sein, da fehlt mir Wissen. Allerdings kann wirksam ein Recht, welches nicht explizit verliehen wurde, sondern der Bürger schlicht hat, wirksam entzogen werden. Ein Beispiel ist das Wahlrecht.

Ich meine, ein derartiger Fall wäre her die bessere Vergleichsbasis.


Zitat (Wagenpfeil @ 24.07.2013, 08:34) *
"Im Gutachten darf man schwindeln" um seinen Führerschein zu erhalten. Das ist nicht strafbar.

Das möchte ich so nicht unkommentiert stehen lassen. Erst der anschließende Hinweis mit der nicht bestehenden Strafbarkeit macht die Aussage besser.

Natürlich darf im Gutachten gelogen werden, wenn das Gutachten nicht der FEB eingereicht wird. Wird es eingereicht, wird es Teil des Verwaltungsverfahrens. Und da darf nicht gelogen werden. Alle Parteien sind zur Wahrheit verpflichtet. Ggf. kann eine Falschaussage nach § 271 StGB bzw. sogar nach § 276 StGB vorliegen.

Nichtsdestotrotz wird nur zu gerne auf ein nicht nachweisbar abgehoben, welches dann zur Straffreiheit führt.

Liebe Greet-Ings Cornelius


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Da nicht jeder Wunsch im Leben erfüllt wird, sind mehrere Wünsche empfehlenswert. Die Lebenskunst ist nun, ungeachtet unerfüllter Wünsche, zufrieden zu sein. Der Unterschied zwischen Himmel und Hölle liegt darin, in der Hölle wird jeder Wunsch sofort erfüllt - weil dann Wünschen keine Freude mehr bereitet.
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