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> Neuer Tatbestand für Wheelies, Rechtzeitig zum Saisonstart
pfk66
Beitrag 11.03.2013, 16:31
Beitrag #1


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Beim blättern durch den neuen BKat ist mir auf Seite 24 (pdf) jener neue TB aufgefallen:

---
101500 Sie fuhren mit einem Kraftrad auf dem Hinterrad und gefährdeten +) B - 1 50,00
dadurch Andere.
§ 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; -- BKat
---


Uhh... wenn sich der bei den cop.gif rumspricht... whistling.gif


Aber noch ist ja ne geschlossene Schneedecke über , Quelle da kann ja nix passieren.

Trotzdem dann demnächst: Unfallfreien Saisonstart!

wavey.gif
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mir
Beitrag 11.03.2013, 16:39
Beitrag #2


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Voraussetzung ist dabei aber die Gefährdung durch den Wheelie. Und da frage ich mich:

Wie kann ein Wheelie andere gefährden, wenn keine weiteren Verkehrsverstöße im Raum stehen?


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Peter Lustig
Beitrag 11.03.2013, 16:53
Beitrag #3


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Der Verstoß ist einer gegen § 1 Abs. 2 StVO. Möglicherweise gibt es bereits eine einschlägige Rechtsprechung dazu, die das Fahren auf dem Hinterrad eines Zweirads grundsätzlich als gefährdend ansieht, weil es z. B. keine bestimmungsgemäße Fortbewegung ist? Natürlich muss es in einem solchen Fall dann auch mindestens einen anderen Verkehrsteilnehmer geben, der durch ein solches Verhalten konkret gefährdet wird. think.gif
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Jens
Beitrag 11.03.2013, 17:04
Beitrag #4


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§1 Abs. 2 StVO lautet
Zitat
Wer am Verkehr teilnimmt hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.

Die Bußgeldkatalogverordnung (BKatV) sieht bei einem Verstoß mit Gefährdung eine Regelbuße von 30 EUR vor, daran ändert sich auch durch den geplanten Neuerlass zum 1.4. nichts.

Wie da jetzt die Macher des Tatbestandskatalogs auf die Idee kommen, ausgerechnet diesen einen Verstoß gegen §1 Abs. 2 StVO abweichend vom Regelsatz mit 50 EUR bebußen zu wollen, kann ich nicht verstehen. Ich halte das für rechtlich äußerst fragwürdig.


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helmet lampshade
Beitrag 11.03.2013, 17:09
Beitrag #5


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Zitat (mir @ 11.03.2013, 16:39) *
Wie kann ein Wheelie andere gefährden,

Vielleicht wenn man an einer Fußgängergruppe vorbeifährt und nicht Fahrzeugbeherrschung im Sinne des §1 nachweisen kann.
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mir
Beitrag 11.03.2013, 17:15
Beitrag #6


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Unter "und andere gefährdet" verstehe ich eine konkrete Gefährdung, d.h. es drohte unmittelbar ein Unfall, der fast passiert wäre und nur durch glückliche Umstände verhindert wurde. Das dürfte nur auf verunglückte Wheelies zutreffen, sicher nicht auf die Masse der Fälle, sondern nur in wenigen Ausnahmen, in denen der Fahrer schon gemerkt haben dürfte, daß seine Aktion ziemlich deppert war.

Wir spannend sein, was wir da so reinbekommen werden. whistling.gif


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Peter Lustig
Beitrag 11.03.2013, 17:34
Beitrag #7


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Eine Verwarnung darf nur erteilt werden bei einem geringfügigen Verkehrsverstoß (§ 56 Abs. 1 OWiG). Ist der Verstoß insgesamt nicht mehr als geringfügig anzusehen, z.B. weil sich der Verkehrsteilnehmer dabei grob verkehrswidrig* oder rücksichtslos verhalten hat (siehe auch § 17 Abs. 3 OWiG), ist eine Verwarnung nicht mehr zulässig. In diesem Fall ist ein Bußgeldverfahren einzuleiten. Die Geldbuße ist dabei angemessen zu erhöhen.

*Zum Wheelie gibt es dazu möglicherweise zwischenzeitlich eine obergerichtliche Rechtsprechung. think.gif
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blue0711
Beitrag 11.03.2013, 20:01
Beitrag #8


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Zitat (helmet lampshade @ 11.03.2013, 17:09) *
Vielleicht wenn man an einer Fußgängergruppe vorbeifährt und nicht Fahrzeugbeherrschung im Sinne des §1 nachweisen kann.
Fahrzeugbeherrschung kann man IMHO nicht nachweisen, allenfalls die Nichtbeherrschung durch deren Erfolg = Unfall

Insofern ist der Tatbestand Quatsch. Lag eine Gefährdung vor, dann greifen ja schon andere Tatbestände oder es ist gar schon eine Straftat.

Und "auf dem Hinterrad fahren" geht verdammt schnell, das ist sogar mir schon passiert. rolleyes.gif

Zitat (Peter Lustig @ 11.03.2013, 17:34) *
*Zum Wheelie gibt es dazu möglicherweise zwischenzeitlich eine obergerichtliche Rechtsprechung. think.gif

Bisher wird immer nur auf ein AG-Urteil verwiesen, das grundsätzlich von einer höheren Gefährdung ausgeht (das wäre aber erstmal abstrakt), aber trotzdem keine Gefährdung des Straßenverkehrs als Straftatbestand sieht.


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ts1
Beitrag 11.03.2013, 20:21
Beitrag #9


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Es ist eigentlich normal, dass man (auch) auf dem Hinterrad fährt.
Und auch mal das Vorderrad ganz kurz (Schienen, Kopfsteinpflaster, Schlaglöcher) den Bodenkontakt verliert.
Hoffentlich meinen die damit eine längere Strecke nur auf dem Hinterrad. So ganz genau steht das aber nicht da.


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MfG Thomas
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Peter Lustig
Beitrag 11.03.2013, 20:28
Beitrag #10


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Danke für den Link! Auch AG-Urteile finden sich als Grundsatzurteile in den einschlägigen Kommentierungen und haben zumindest so lange Bestand, wie sie nicht von Obergerichten kassiert werden.

Zur Tatbestandmäßigkeit muss eine konkrete Gefährdung anderer VT vorhanden sein. Eine konkrete Gefährdung liegt nach allgemeiner Rechtsauffassung dann vor, wenn der Täter eine Lage herbeiführt, die auf einen unmittelbar bevorstehenden Unfall hindeutet. Dabei muss die Sicherheit eines Rechtsguts so stark beeinträchtigt sein, dass die Verletzung oder Nichtverletzung eines Anderen nur vom Zufall abhängt. Der mögliche Schadenseintritt muss so nahe gerückt sein, dass ein Unbeteiligter meinen könnte, es sei soeben noch einmal gut gegangen. All das scheint für den Herausgeber des Tatbestandskatalogs bezüglich eines Wheelie gegeben zu sein.

Bleibt abzuwarten, wie die weitere Rechtsprechung dies sehen wird und ob ein Wheelie tatsächlich von § 1 Abs. 2 StVO erfasst wird.

Zitat (ts1 @ 11.03.2013, 20:21) *
Es ist eigentlich normal, dass man (auch) auf dem Hinterrad fährt.
Und auch mal das Vorderrad ganz kurz (Schienen, Kopfsteinpflaster, Schlaglöcher) den Bodenkontakt verliert.
Hoffentlich meinen die damit eine längere Strecke nur auf dem Hinterrad. So ganz genau steht das aber nicht da.

Wie oben schon erwähnt, steht im Hintergrund immer auch eine gewisse grobe Verkehrswidrigkeit und Rücksichtslosigkeit. Nur dann ist auch das erhöhte Bußgeld gerechtfertigt. Dies dürfte somit in der Praxis ein vom Fahrer nicht beabsichtigtes, nur kurz dauerndes Aufsteigen des Vorderrads nicht beinhalten und damit eine Verfolgung als Verkehrsverstoß ausschließen. think.gif
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Wiese
Beitrag 11.03.2013, 22:21
Beitrag #11


Neuling


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Also dass dieser Tatbestand nur für konkrete gefährdungen gilt ist nun klar.

Aber gibt es den überhaupt einen Tatbestand der auf Motorradfahrer Anwendung findet, die Wheelies komplett ohne Gefährdung durchführen?
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blue0711
Beitrag 11.03.2013, 23:37
Beitrag #12


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Konkret nein.

Was man darauf "erweitern" kann bei kreativer Auslegung weiß ich nicht


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Gruß Kai
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Mr.Eierhals
Beitrag 12.03.2013, 02:15
Beitrag #13


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Wie jetzt , ich darf das Vorderrad nicht mehr hochreißen, wenn der da vorn vom Hänger seine auf 1m gesägten Stämme zur Brennholzgewinnung verliert und drüberheizen?? unsure.gif Das ist gefährlich... ranting.gif

Wheelies aber an sich nicht unbedingt, diejenigen, die es können, die fahren damit von Berlin nach München, wenn es sein muss.

Ich denk da an Leute wie beispielsweise einen Chris Pfeiffer, auch im realen Leben übrigens ein sehr angenehmer Mensch und beileibe kein Idiot auf dem Bike. (Hab ihn vor vielen Jahren kennengelernt in seinem Heimatort)


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Karlson
Beitrag 12.03.2013, 06:50
Beitrag #14


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Zitat (pfk66 @ 11.03.2013, 16:31) *
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wavey.gif


Wie bitte schön soll ich denn ohne auf dem Hinterrad zu fahren meinen Hobel unter Gewalt behalten? Akrobatische Einlagen nur auf dem Vorderrad hinlegen? Natürlich fahre ich auf dem Hinterrad, das hat man so eingerichtet und erfunden.


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blue0711
Beitrag 12.03.2013, 08:08
Beitrag #15


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msdwgi


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ujgm
Beitrag 12.03.2013, 08:49
Beitrag #16


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Wenn einer nur auf dem Vorderrad fährt, dann ist's OK? think.gif
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Karlson
Beitrag 12.03.2013, 08:57
Beitrag #17


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Oh man...das gefundene Fressen für Knöllchen-Horst....Horden auf dem Hinterrad fahrender Biker im Harz!

und erst die ganzen PKW...die haben sogar zwei Hinterräder...oder Sattelzüge...da ist man ja ratzfatz im Punktebereich!


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Doc aus Bückeburg
Beitrag 12.03.2013, 09:16
Beitrag #18


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Zitat (Karlson @ 12.03.2013, 06:50) *
... Wie bitte schön soll ich denn ohne auf dem Hinterrad zu fahren meinen Hobel unter Gewalt behalten?

Ich bewerbe mich bei "Wetten, dass...":
Ich kann mit meinem Vito auf dem linken Vorderrad fahren. tongue.gif

Doc


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Es gibt Dinge, die muss man glauben, um sie sehen zu können,
und es gibt Dinge, die muss man sehen, um sie glauben zu können.
Und dann gibt es noch ein paar Dinge, die kann man einfach nicht glauben, obwohl man sie sieht!
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Karlson
Beitrag 12.03.2013, 10:51
Beitrag #19


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Ha...das kann ich sogar freihändig und mit verbundenen Augen


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blablub
Beitrag 12.03.2013, 11:43
Beitrag #20


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Zitat (pfk66 @ 11.03.2013, 16:31) *
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Blöd. Solange ich mit Krafträdern unterwegs war, bin ich eigentlich immer auf dem Hinterrad gefahren. Auf dem Vorderrad ist es irgendwie saudumm mit der Balance und außerdem hätte bei meinen Krafträdern regelmäßig der Antrieb gefehlt.

Muss ich bedenken, falls ich mir mal wieder einen Bock hole.....
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NinjaBiker
Beitrag 12.03.2013, 11:59
Beitrag #21


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D.h. sobald man einen Polizeiwagen sieht, schnell einen Stoppie machen und so tun als wäre man schon die ganze Zeit auf dem Vorderrad gefahren think.gif laugh2.gif

Ich muss aber gestehn, das muss ich dann vor Saisonstart noch etwas üben whistling.gif

MfG NinjaBiker


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blue0711
Beitrag 12.03.2013, 16:44
Beitrag #22


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Wenn das so ist, dürfen die meistens BMWs aber nicht mehr raus. Die können nicht ohne Hinterrad fahren.

Wegens der ABS-Regelung hebt da kein Hinterrad ab.

Was mach ich bloss, was mach ich bloss shutup.gif


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mir
Beitrag 12.03.2013, 16:57
Beitrag #23


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Einfach keine andere dabei gefährden. book.gif


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ts1
Beitrag 12.03.2013, 17:05
Beitrag #24


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Zitat (blue0711 @ 12.03.2013, 16:44) *
Wenn das so ist, dürfen die meistens BMWs aber nicht mehr raus. Die können nicht ohne Hinterrad fahren.
Wegens der ABS-Regelung hebt da kein Hinterrad ab.
Wo ist das Problem? Müssen nur die Drehzahlen v/h zueinander passen.
Überschlagssensor (bei SSPs) wäre was anderes.


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blue0711
Beitrag 12.03.2013, 17:19
Beitrag #25


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Na eben. Sag ich doch. Der "steckt" in der ABS-Regelung.


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Jens
Beitrag 12.03.2013, 17:41
Beitrag #26


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Ich hab jetzt mal ein paar Ministerien angeschrieben und gefragt, warum dieser Tatbestand so in den Katalog geschrieben wurde. Mal sehen was kommt.


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Karlson
Beitrag 13.03.2013, 07:05
Beitrag #27


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Zitat (Jens @ 12.03.2013, 17:41) *
Ich hab jetzt mal ein paar Ministerien angeschrieben und gefragt, warum dieser Tatbestand so in den Katalog geschrieben wurde. Mal sehen was kommt.


Weil hochbezahlte Fachleute nicht in der Lage sind, einen Text rechtssicher zu formulieren?

Bräuchte doch bloß sinngemäß zu stehen: ...sie fuhren auf dem Hinterrad ohne mit dem Vorderrad Kontakt zum Boden zu haben...


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ulm
Beitrag 13.03.2013, 07:37
Beitrag #28


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Zitat (Karlson @ 13.03.2013, 07:05) *
...sie fuhren auf dem Hinterrad ohne mit dem Vorderrad Kontakt zum Boden zu haben...

"Sie fuhren vorsätzlich ausschließlich auf dem Hinterrad" ansonsten kann man an Bahnübergängen feste "Mautstellen" installieren.

Sorry, ich finde den Tatbestand affig!
Klar sind (absichtliche) Wheelies absolut unnötig, dämlich und geprotze.

Aber wie bekomme ich als Anzeigender da den Nachweis der Gefährdung? think.gif
Blos, weil sich der Autler hinter dem Biker an der Ampel beim Anfahren erschrickt?
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Jens
Beitrag 13.03.2013, 08:38
Beitrag #29


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Zitat (Karlson @ 13.03.2013, 07:05) *
Weil hochbezahlte Fachleute nicht in der Lage sind, einen Text rechtssicher zu formulieren?

Mir geht es nicht um die Formulierung, über die sich hier einige lustig machen, sondern um den Tatbestand an sich. Ich unterstelle einfach mal, dass (wie im Threadtitel angedeutet) das Fahren nur auf dem Hinterrad (Wheelie) gemeint ist.
Und da möchte ich gern wissen, auf welcher Grundlage dieser Verstoß mit 50 EUR Bußgeld bestraft werden soll, obwohl die BKatV 30 EUR Regelbuße vorsieht.



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Karlson
Beitrag 13.03.2013, 09:11
Beitrag #30


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Zitat (Jens @ 13.03.2013, 08:38) *
[Und da möchte ich gern wissen, auf welcher Grundlage dieser Verstoß mit 50 EUR Bußgeld bestraft werden soll, obwohl die BKatV 30 EUR Regelbuße vorsieht.


Weil hochbezahlte Fachleute nicht in der Lage sind, solche Texte rechtssicher zu verstehen?


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Jens
Beitrag 26.03.2013, 20:45
Beitrag #31


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Zitat (Jens @ 12.03.2013, 17:41) *
Ich hab jetzt mal ein paar Ministerien angeschrieben und gefragt, warum dieser Tatbestand so in den Katalog geschrieben wurde.

Die ersten Antworten sind da.

Das hessische Innenministerium wird mir inhaltlich nicht antworten, weil es nur Fragen von in Hessen wohnhaften Personen beantwortet und aus meiner Email nicht ersichtlich war, wo ich wohne.

Aus Bayern kam Folgendes:
Zitat
Von einer konkreten Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer (auch Fußgänger und Radfahrer) muss i. d. R. ausgegangen werden, sobald ein Motorradfahrer im öffentlichen Straßenverkehr ausschließlich auf dem Hinterrad fährt. Der Kradfahrer provoziert durch dieses Fahrverhalten den Verlust der Beherrschbarkeit seines Fahrzeugs.

Ein durch dieses (vorsätzliche) Fahrverhalten entstehendes hohes Gefahrenpotential (Einzelfallbewertung erforderlich) rechtfertigt eine vom Regelfall des § 1 Abs. 2 StVO abweichende Bebußung des Verstoßes.


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mir
Beitrag 26.03.2013, 21:01
Beitrag #32


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blink.gif

Auch von einem wirklich gar nicht beherrschten Fahrzeug muß doch keine Gefährdung ausgehen.


Nachtrag: Der Tatbestand besteht doch ganz klar aus zwei Teilen:

a) auf dem Hinterrad fahren
b) Gefährdung

Wenn aus a) automatisch b) folgte, hätte es genügt, im den ersten Teil des Tatbestandes in die Verordnung zu schreiben. Und allzu blumig wird da üblicherweise nicht formuliert.


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blue0711
Beitrag 26.03.2013, 21:07
Beitrag #33


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Die Vorsätzlichkeit wär ja noch ein Argument für die 20 EUR mehr. Zumindest bei längerem Fahren auf dem Hinterrad trifft das ja auch zu.

Bei einem kleinen Wheelie am Ampelstart würd ich das aber nicht unterschreiben. Das kann schon mal versehentlich passieren.


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mir
Beitrag 26.03.2013, 21:30
Beitrag #34


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Wobei ein versehentlicher Wheelie ja nun definitiv an mangelnder Fahrzeugbeherrschung liegt. Er ist nur per se eigentlich gar nicht verboten.


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oscar_the_grouch
Beitrag 26.03.2013, 22:17
Beitrag #35


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Zitat (Jens @ 26.03.2013, 20:45) *
Das hessische Innenministerium wird mir inhaltlich nicht antworten, weil es nur Fragen von in Hessen wohnhaften Personen beantwortet und aus meiner Email nicht ersichtlich war, wo ich wohne.


Auch sehr schön. mad.gif
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blue0711
Beitrag 26.03.2013, 22:44
Beitrag #36


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Zitat (mir @ 26.03.2013, 21:30) *
Wobei ein versehentlicher Wheelie ja nun definitiv an mangelnder Fahrzeugbeherrschung liegt.
Na Vorsicht. Dann sagt einer, ja eben, den Wheelie absichtlich zu machen, IST Fahrzeugbeherrschung (womit er gar nicht unrecht hat)

Ein versehentlicher kleiner Wheelie beim Starten ist nicht mehr fehlende Fahrzeugbeherrschung als durchdrehende Räder bei einem PKW.


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Gruß Kai
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Mitleser
Beitrag 26.03.2013, 22:49
Beitrag #37


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Zitat (oscar_the_grouch @ 26.03.2013, 22:17) *
Zitat (Jens @ 26.03.2013, 20:45) *
Das hessische Innenministerium wird mir inhaltlich nicht antworten, weil es nur Fragen von in Hessen wohnhaften Personen beantwortet und aus meiner Email nicht ersichtlich war, wo ich wohne.


Auch sehr schön. mad.gif
Ich wurde -ohne Angabe eines hessischen Wohnsitzes- dagegen von Hessen an das BMVBS verwiesen, da dieses ja die Formulierung in den Gesetzgebungsprozess eingebracht habe. [Und das BMVBS verweist dann an die Länder, da die die StVO ausführen.]
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oscar_the_grouch
Beitrag 26.03.2013, 23:09
Beitrag #38


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Moment ? Ist es denn keine Bundes(weite) Verordnung? (ja ja, ausgen. Berlin )
Wie kann das BMVBS dann wieder zurückverweisen und warst du beharrlich ?
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hk_do
Beitrag 26.03.2013, 23:26
Beitrag #39


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ja woher soll denn das BMVBS wissen, welches Land die einheitliche Rechtsgrundlage jetzt gerade wie anwendet und vor allem: für welches Land der Fragesteller eine Auskunft haben will.... crybaby.gif

Der Beitrag wurde von Mr.T bearbeitet: 27.03.2013, 13:08
Bearbeitungsgrund: unnötiges Zitat des Vorposting gelöscht
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Ichtyos
Beitrag 27.03.2013, 00:20
Beitrag #40


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Ob da nicht mal ein hessischer Stammuser hier rapit mal anfragen kann? laugh2.gif


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Big R
Beitrag 27.03.2013, 07:34
Beitrag #41


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Zitat (mir @ 26.03.2013, 21:30) *
Wobei ein versehentlicher Wheelie ja nun definitiv an mangelnder Fahrzeugbeherrschung liegt. Er ist nur per se eigentlich gar nicht verboten.

Naja, das beim Beschleunigen das Vorderrad auch über weitere Strecken mal den Bodenkontakt verliert ist m.E. weder unüblich noch irgendwie gefährlich.

Ein "echter" Wheelie mit 1m Bodenabstand ist was anderes, das war wohl entweder Absicht oder man hat es ein wenig übertrieben, aber vom Grade des verlorenen Bodenkontakts steht hier ja nichts.

Ganz ehrlich frage ich mich was die Leute so zu tun haben wenn sie sich solche Tatbestände ausdenken ...


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blue0711
Beitrag 27.03.2013, 08:03
Beitrag #42


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Naja, sei froh, dass das bei Portokasse bleibt.
In Italien ist auch der Stoppie verboten und in beiden Fällen die Maschine für 90 Tage weg.


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Gruß Kai
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ts1
Beitrag 27.03.2013, 22:32
Beitrag #43


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Der Stoppie wird bei (frontlastigen) Sportmotorrädern aber das normale Resultat einer Notbremsung auf griffigem Untergrund sein. blink.gif


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MfG Thomas
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Weihnachtsmann
Beitrag 25.04.2014, 09:16
Beitrag #44


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Hallo,

ich will dieses Thema mal wieder aufwärmen und den Tatbestand für solch "gefährliche Sachen" mal von einer anderen Seite hinterfragen.

Mein Motorrad hat ein ZGG von 425 kg. Mein Hinterreifen hat aber nur einen Lastindex von 66, sprich 300 kg, mein Vorderreifen sogar nur von 59, also 243 kg.
Kann ein erfindungsreicher Polizist, der den TB 101500 nicht kennt oder eben keine Gefährdung nachweisen kann, nicht auf dieser Schiene fahren?

Bei einem Stoppie kann sich der Fahrer ja immer noch gut rausreden (war eben eine Notbremsung, sodass das Hinterrad abhob), zumal diese Überbelastung des Vorderrads ja eh nach 2 Sek vorbei ist.

Bei einem Wheelie fällt mir spontan da keine gute Ausrede ein, der Wheelie kann, je nach Können der Fahrers, ja auch wesentlich länger anhalten.



Grüße vom Nordpol
Der Weihnachtsmann
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juliof
Beitrag 25.04.2014, 10:36
Beitrag #45


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Nu bring die Jungs doch nicht auf solche Ideen... ph34r.gif
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dopero
Beitrag 25.04.2014, 10:50
Beitrag #46


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Zitat (Weihnachtsmann @ 25.04.2014, 09:16) *
Mein Motorrad hat ein ZGG von 425 kg. Mein Hinterreifen hat aber nur einen Lastindex von 66, sprich 300 kg, mein Vorderreifen sogar nur von 59, also 243 kg.
Kann ein erfindungsreicher Polizist, der den TB 101500 nicht kennt oder eben keine Gefährdung nachweisen kann, nicht auf dieser Schiene fahren?

Meine technische Sicht dazu: Genau so wie es für Hochgeschwindigkeitsreifen eine Traglastabschlag gibt, kann es für langsame Geschwindigkeiten einen Tragfähigkeitszuschlag geben. Ich gehe jetzt mal nicht davon aus, das bei einem Wheelie der Geschwindigkeitsindex eines Reifens ausgenutzt wird.
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Tommy Danger
Beitrag 27.04.2014, 10:10
Beitrag #47


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Zitat (mir @ 11.03.2013, 17:39) *
Voraussetzung ist dabei aber die Gefährdung durch den Wheelie. Und da frage ich mich:

Wie kann ein Wheelie andere gefährden, wenn keine weiteren Verkehrsverstöße im Raum stehen?



Wir hatten einmal einen tödlichen Unfall, Wheelie, Kontrolle verloren, ab in die Zusschauer, 2 Tote!

Zitat (Jens @ 26.03.2013, 21:45) *
Zitat (Jens @ 12.03.2013, 17:41) *
Ich hab jetzt mal ein paar Ministerien angeschrieben und gefragt, warum dieser Tatbestand so in den Katalog geschrieben wurde.

Die ersten Antworten sind da.

Das hessische Innenministerium wird mir inhaltlich nicht antworten, weil es nur Fragen von in Hessen wohnhaften Personen beantwortet und aus meiner Email nicht ersichtlich war, wo ich wohne.

Aus Bayern kam Folgendes:
Zitat
Von einer konkreten Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer (auch Fußgänger und Radfahrer) muss i. d. R. ausgegangen werden, sobald ein Motorradfahrer im öffentlichen Straßenverkehr ausschließlich auf dem Hinterrad fährt. Der Kradfahrer provoziert durch dieses Fahrverhalten den Verlust der Beherrschbarkeit seines Fahrzeugs.

Ein durch dieses (vorsätzliche) Fahrverhalten entstehendes hohes Gefahrenpotential (Einzelfallbewertung erforderlich) rechtfertigt eine vom Regelfall des § 1 Abs. 2 StVO abweichende Bebußung des Verstoßes.



Das hessische Innenminsiterium wird dir auch als Hesse nicht zufriedenstellend antworten, weil es das falsche Ressort wäre ;-), für solche kompetente Antworten wäre das Verkehrsiministerium dran! wavey.gif
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blue0711
Beitrag 27.04.2014, 16:08
Beitrag #48


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Zitat (Tommy Danger @ 27.04.2014, 11:10) *
Wir hatten einmal einen tödlichen Unfall, Wheelie, Kontrolle verloren, ab in die Zusschauer, 2 Tote!
Dawardamal ist ein Totschlagargument, das auf jedwede beliebige Argumentation passt.

Es gibt glaub ich keine Fahrsituation, die nicht schon mal zu einem Unfall geführt hat. Auch Stehenbleiben kann tödlich enden.

Zitat (Weihnachtsmann @ 25.04.2014, 10:16) *
Bei einem Stoppie kann sich der Fahrer ja immer noch gut rausreden (war eben eine Notbremsung, sodass das Hinterrad abhob), zumal diese Überbelastung des Vorderrads ja eh nach 2 Sek vorbei ist.
Wie kommst Du darauf?
Wer das absichtlich macht, kann deutlich mehr als 2 sek auf dem Vorderrad fahren.

Zitat (Weihnachtsmann @ 25.04.2014, 10:16) *
Bei einem Wheelie fällt mir spontan da keine gute Ausrede ein, der Wheelie kann, je nach Können der Fahrers, ja auch wesentlich länger anhalten.
Ist mir sogar mit meinem 380 kg-Hobel schon passiert.
Einfach mal im Rollen im 1. Gang die Kupplung schnalzen lassen und dabei ein bisschen zu viel Gas.
Danach hat man sich dann vor Schreck am Gasgriff festgehalten ...
Klar gibt es da Ausreden.


Zur Last:
Zitat (Weihnachtsmann @ 25.04.2014, 10:16) *
..., zumal diese Überbelastung des Vorderrads ja eh nach 2 Sek vorbei ist.
Bei einem kräftigen Bremsvorgang geht der Lastanteil am Hinterrad systembedingt immer gegen 0.
Ebenso tendiert er am Vorderrad da hin beim Beschleunigen.

Das ist also ein grundsätzlich im System Motorrad zu berücksichtigender Faktor.
Der Traglastindex besagt nun nichts darüber, wie viel Last konkret auf den Reifen darf, sondern wie viel Last er in der Standard-Fahrsituation bzw. im Stehen bekommen darf.
Die Überlast durch systembedingte Lastverlagerungen muss er aber auch ab können, sonst hätte es kein Reifen werden sollen.


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GM_
Beitrag 27.04.2014, 16:11
Beitrag #49


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Die LI-Werte beziehen sich doch auf die permanente Belastung. Dass dynamisch höhere Lasten entstehen ist doch dabei einkalkuliert.


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RSS Vereinfachte Darstellung Aktuelles Datum: 30.07.2025 - 08:55