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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 350 Beigetreten: 16.11.2007 Wohnort: Große Stadt im Südwesten Berlins Mitglieds-Nr.: 38366 ![]() |
--- 101500 Sie fuhren mit einem Kraftrad auf dem Hinterrad und gefährdeten +) B - 1 50,00 dadurch Andere. § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; -- BKat --- Uhh... wenn sich der bei den ![]() ![]() Aber noch ist ja ne geschlossene Schneedecke über ![]() Trotzdem dann demnächst: Unfallfreien Saisonstart! ![]() |
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 24792 Beigetreten: 05.03.2007 Wohnort: Erlangen Mitglieds-Nr.: 29238 ![]() |
Voraussetzung ist dabei aber die Gefährdung durch den Wheelie. Und da frage ich mich:
Wie kann ein Wheelie andere gefährden, wenn keine weiteren Verkehrsverstöße im Raum stehen? -------------------- redonner sa grandeur à l'europe!
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#3
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 26188 Beigetreten: 13.09.2003 Mitglieds-Nr.: 11 ![]() |
Der Verstoß ist einer gegen § 1 Abs. 2 StVO. Möglicherweise gibt es bereits eine einschlägige Rechtsprechung dazu, die das Fahren auf dem Hinterrad eines Zweirads grundsätzlich als gefährdend ansieht, weil es z. B. keine bestimmungsgemäße Fortbewegung ist? Natürlich muss es in einem solchen Fall dann auch mindestens einen anderen Verkehrsteilnehmer geben, der durch ein solches Verhalten konkret gefährdet wird.
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#4
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 30740 Beigetreten: 16.01.2006 Wohnort: Kiel Mitglieds-Nr.: 16036 ![]() |
§1 Abs. 2 StVO lautet
Zitat Wer am Verkehr teilnimmt hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird. Die Bußgeldkatalogverordnung (BKatV) sieht bei einem Verstoß mit Gefährdung eine Regelbuße von 30 EUR vor, daran ändert sich auch durch den geplanten Neuerlass zum 1.4. nichts. Wie da jetzt die Macher des Tatbestandskatalogs auf die Idee kommen, ausgerechnet diesen einen Verstoß gegen §1 Abs. 2 StVO abweichend vom Regelsatz mit 50 EUR bebußen zu wollen, kann ich nicht verstehen. Ich halte das für rechtlich äußerst fragwürdig. -------------------- |
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#5
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 6246 Beigetreten: 05.11.2003 Mitglieds-Nr.: 508 ![]() |
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#6
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 24792 Beigetreten: 05.03.2007 Wohnort: Erlangen Mitglieds-Nr.: 29238 ![]() |
Unter "und andere gefährdet" verstehe ich eine konkrete Gefährdung, d.h. es drohte unmittelbar ein Unfall, der fast passiert wäre und nur durch glückliche Umstände verhindert wurde. Das dürfte nur auf verunglückte Wheelies zutreffen, sicher nicht auf die Masse der Fälle, sondern nur in wenigen Ausnahmen, in denen der Fahrer schon gemerkt haben dürfte, daß seine Aktion ziemlich deppert war.
Wir spannend sein, was wir da so reinbekommen werden. ![]() -------------------- redonner sa grandeur à l'europe!
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#7
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 26188 Beigetreten: 13.09.2003 Mitglieds-Nr.: 11 ![]() |
Eine Verwarnung darf nur erteilt werden bei einem geringfügigen Verkehrsverstoß (§ 56 Abs. 1 OWiG). Ist der Verstoß insgesamt nicht mehr als geringfügig anzusehen, z.B. weil sich der Verkehrsteilnehmer dabei grob verkehrswidrig* oder rücksichtslos verhalten hat (siehe auch § 17 Abs. 3 OWiG), ist eine Verwarnung nicht mehr zulässig. In diesem Fall ist ein Bußgeldverfahren einzuleiten. Die Geldbuße ist dabei angemessen zu erhöhen.
*Zum Wheelie gibt es dazu möglicherweise zwischenzeitlich eine obergerichtliche Rechtsprechung. ![]() |
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#8
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 15124 Beigetreten: 08.09.2004 Wohnort: Stuttgart Mitglieds-Nr.: 5436 ![]() |
Vielleicht wenn man an einer Fußgängergruppe vorbeifährt und nicht Fahrzeugbeherrschung im Sinne des §1 nachweisen kann. Fahrzeugbeherrschung kann man IMHO nicht nachweisen, allenfalls die Nichtbeherrschung durch deren Erfolg = UnfallInsofern ist der Tatbestand Quatsch. Lag eine Gefährdung vor, dann greifen ja schon andere Tatbestände oder es ist gar schon eine Straftat. Und "auf dem Hinterrad fahren" geht verdammt schnell, das ist sogar mir schon passiert. ![]() *Zum Wheelie gibt es dazu möglicherweise zwischenzeitlich eine obergerichtliche Rechtsprechung. ![]() Bisher wird immer nur auf ein AG-Urteil verwiesen, das grundsätzlich von einer höheren Gefährdung ausgeht (das wäre aber erstmal abstrakt), aber trotzdem keine Gefährdung des Straßenverkehrs als Straftatbestand sieht. -------------------- Gruß Kai
---------------------- "Feminismus im Jahr 2014 ist nicht mehr als "ein Haufen gemeiner Mädchen auf Twitter"." Camille Paglia, Professorin für Geistes- und Medienwissenschaft, USA - Mehr dazu? |
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#9
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Banned Beiträge: 10790 Beigetreten: 21.12.2004 Mitglieds-Nr.: 7367 ![]() |
Es ist eigentlich normal, dass man (auch) auf dem Hinterrad fährt.
Und auch mal das Vorderrad ganz kurz (Schienen, Kopfsteinpflaster, Schlaglöcher) den Bodenkontakt verliert. Hoffentlich meinen die damit eine längere Strecke nur auf dem Hinterrad. So ganz genau steht das aber nicht da. -------------------- MfG Thomas
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#10
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 26188 Beigetreten: 13.09.2003 Mitglieds-Nr.: 11 ![]() |
Danke für den Link! Auch AG-Urteile finden sich als Grundsatzurteile in den einschlägigen Kommentierungen und haben zumindest so lange Bestand, wie sie nicht von Obergerichten kassiert werden.
Zur Tatbestandmäßigkeit muss eine konkrete Gefährdung anderer VT vorhanden sein. Eine konkrete Gefährdung liegt nach allgemeiner Rechtsauffassung dann vor, wenn der Täter eine Lage herbeiführt, die auf einen unmittelbar bevorstehenden Unfall hindeutet. Dabei muss die Sicherheit eines Rechtsguts so stark beeinträchtigt sein, dass die Verletzung oder Nichtverletzung eines Anderen nur vom Zufall abhängt. Der mögliche Schadenseintritt muss so nahe gerückt sein, dass ein Unbeteiligter meinen könnte, es sei soeben noch einmal gut gegangen. All das scheint für den Herausgeber des Tatbestandskatalogs bezüglich eines Wheelie gegeben zu sein. Bleibt abzuwarten, wie die weitere Rechtsprechung dies sehen wird und ob ein Wheelie tatsächlich von § 1 Abs. 2 StVO erfasst wird. Es ist eigentlich normal, dass man (auch) auf dem Hinterrad fährt. Und auch mal das Vorderrad ganz kurz (Schienen, Kopfsteinpflaster, Schlaglöcher) den Bodenkontakt verliert. Hoffentlich meinen die damit eine längere Strecke nur auf dem Hinterrad. So ganz genau steht das aber nicht da. Wie oben schon erwähnt, steht im Hintergrund immer auch eine gewisse grobe Verkehrswidrigkeit und Rücksichtslosigkeit. Nur dann ist auch das erhöhte Bußgeld gerechtfertigt. Dies dürfte somit in der Praxis ein vom Fahrer nicht beabsichtigtes, nur kurz dauerndes Aufsteigen des Vorderrads nicht beinhalten und damit eine Verfolgung als Verkehrsverstoß ausschließen. ![]() |
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#11
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 6 Beigetreten: 06.03.2012 Wohnort: Brandenburg Mitglieds-Nr.: 63633 ![]() |
Also dass dieser Tatbestand nur für konkrete gefährdungen gilt ist nun klar.
Aber gibt es den überhaupt einen Tatbestand der auf Motorradfahrer Anwendung findet, die Wheelies komplett ohne Gefährdung durchführen? |
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#12
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 15124 Beigetreten: 08.09.2004 Wohnort: Stuttgart Mitglieds-Nr.: 5436 ![]() |
Konkret nein.
Was man darauf "erweitern" kann bei kreativer Auslegung weiß ich nicht -------------------- Gruß Kai
---------------------- "Feminismus im Jahr 2014 ist nicht mehr als "ein Haufen gemeiner Mädchen auf Twitter"." Camille Paglia, Professorin für Geistes- und Medienwissenschaft, USA - Mehr dazu? |
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#13
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1849 Beigetreten: 29.12.2005 Wohnort: Halle Mitglieds-Nr.: 15677 ![]() |
Wie jetzt , ich darf das Vorderrad nicht mehr hochreißen, wenn der da vorn vom Hänger seine auf 1m gesägten Stämme zur Brennholzgewinnung verliert und drüberheizen??
![]() ![]() Wheelies aber an sich nicht unbedingt, diejenigen, die es können, die fahren damit von Berlin nach München, wenn es sein muss. Ich denk da an Leute wie beispielsweise einen Chris Pfeiffer, auch im realen Leben übrigens ein sehr angenehmer Mensch und beileibe kein Idiot auf dem Bike. (Hab ihn vor vielen Jahren kennengelernt in seinem Heimatort) -------------------- Wer anderen eine Bratwurst brät, hat meist ein Bratwurst - Bratgerät !
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#14
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 398 Beigetreten: 18.10.2008 Mitglieds-Nr.: 44878 ![]() |
--- 101500 Sie fuhren mit einem Kraftrad auf dem Hinterrad und gefährdeten +) B - 1 50,00 dadurch Andere. § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; -- BKat --- ![]() Wie bitte schön soll ich denn ohne auf dem Hinterrad zu fahren meinen Hobel unter Gewalt behalten? Akrobatische Einlagen nur auf dem Vorderrad hinlegen? Natürlich fahre ich auf dem Hinterrad, das hat man so eingerichtet und erfunden. -------------------- Mit 2,16 Promille und 4 abgefahrenen Reifen, mit 156km/h innerhalb der Ortschaft bei Rot über eine Ampel...
...bloß gut, dass es nur ein Albtraum war! |
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#15
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 15124 Beigetreten: 08.09.2004 Wohnort: Stuttgart Mitglieds-Nr.: 5436 ![]() |
msdwgi
-------------------- Gruß Kai
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#16
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1624 Beigetreten: 19.05.2006 Mitglieds-Nr.: 19496 ![]() |
Wenn einer nur auf dem Vorderrad fährt, dann ist's OK?
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#17
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 398 Beigetreten: 18.10.2008 Mitglieds-Nr.: 44878 ![]() |
Oh man...das gefundene Fressen für Knöllchen-Horst....Horden auf dem Hinterrad fahrender Biker im Harz!
und erst die ganzen PKW...die haben sogar zwei Hinterräder...oder Sattelzüge...da ist man ja ratzfatz im Punktebereich! -------------------- Mit 2,16 Promille und 4 abgefahrenen Reifen, mit 156km/h innerhalb der Ortschaft bei Rot über eine Ampel...
...bloß gut, dass es nur ein Albtraum war! |
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#18
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 21994 Beigetreten: 07.01.2004 Wohnort: ...ein kleines Dorf bei Bückeburg Mitglieds-Nr.: 1228 ![]() |
... Wie bitte schön soll ich denn ohne auf dem Hinterrad zu fahren meinen Hobel unter Gewalt behalten? Ich bewerbe mich bei "Wetten, dass...": Ich kann mit meinem Vito auf dem linken Vorderrad fahren. ![]() Doc -------------------- Es gibt Dinge, die muss man glauben, um sie sehen zu können,
und es gibt Dinge, die muss man sehen, um sie glauben zu können. Und dann gibt es noch ein paar Dinge, die kann man einfach nicht glauben, obwohl man sie sieht! |
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#19
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 398 Beigetreten: 18.10.2008 Mitglieds-Nr.: 44878 ![]() |
Ha...das kann ich sogar freihändig und mit verbundenen Augen
-------------------- Mit 2,16 Promille und 4 abgefahrenen Reifen, mit 156km/h innerhalb der Ortschaft bei Rot über eine Ampel...
...bloß gut, dass es nur ein Albtraum war! |
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#20
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Banned Beiträge: 250 Beigetreten: 19.12.2011 Mitglieds-Nr.: 62650 ![]() |
--- 101500 Sie fuhren mit einem Kraftrad auf dem Hinterrad und gefährdeten +) B - 1 50,00 dadurch Andere. § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; -- BKat --- Blöd. Solange ich mit Krafträdern unterwegs war, bin ich eigentlich immer auf dem Hinterrad gefahren. Auf dem Vorderrad ist es irgendwie saudumm mit der Balance und außerdem hätte bei meinen Krafträdern regelmäßig der Antrieb gefehlt. Muss ich bedenken, falls ich mir mal wieder einen Bock hole..... |
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#21
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 537 Beigetreten: 07.11.2005 Wohnort: FFM, aber ursprünglich Berlin Mitglieds-Nr.: 14396 ![]() |
D.h. sobald man einen Polizeiwagen sieht, schnell einen Stoppie machen und so tun als wäre man schon die ganze Zeit auf dem Vorderrad gefahren
![]() ![]() Ich muss aber gestehn, das muss ich dann vor Saisonstart noch etwas üben ![]() MfG NinjaBiker -------------------- - Kawasaki Ninja ZX-10R, Modell 2006, EZ Februar 2008, 998 ccm, 179 PS => 2019er ZX-10R coming soon..
- Opel Insignia ST OPC, EZ September 2016, 2.8l Turbo, 325PS |
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#22
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 15124 Beigetreten: 08.09.2004 Wohnort: Stuttgart Mitglieds-Nr.: 5436 ![]() |
Wenn das so ist, dürfen die meistens BMWs aber nicht mehr raus. Die können nicht ohne Hinterrad fahren.
Wegens der ABS-Regelung hebt da kein Hinterrad ab. Was mach ich bloss, was mach ich bloss ![]() -------------------- Gruß Kai
---------------------- "Feminismus im Jahr 2014 ist nicht mehr als "ein Haufen gemeiner Mädchen auf Twitter"." Camille Paglia, Professorin für Geistes- und Medienwissenschaft, USA - Mehr dazu? |
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 24792 Beigetreten: 05.03.2007 Wohnort: Erlangen Mitglieds-Nr.: 29238 ![]() |
Einfach keine andere dabei gefährden.
![]() -------------------- redonner sa grandeur à l'europe!
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#24
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Banned Beiträge: 10790 Beigetreten: 21.12.2004 Mitglieds-Nr.: 7367 ![]() |
Wenn das so ist, dürfen die meistens BMWs aber nicht mehr raus. Die können nicht ohne Hinterrad fahren. Wo ist das Problem? Müssen nur die Drehzahlen v/h zueinander passen.Wegens der ABS-Regelung hebt da kein Hinterrad ab. Überschlagssensor (bei SSPs) wäre was anderes. -------------------- MfG Thomas
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#25
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 15124 Beigetreten: 08.09.2004 Wohnort: Stuttgart Mitglieds-Nr.: 5436 ![]() |
Na eben. Sag ich doch. Der "steckt" in der ABS-Regelung.
-------------------- Gruß Kai
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#26
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 30740 Beigetreten: 16.01.2006 Wohnort: Kiel Mitglieds-Nr.: 16036 ![]() |
Ich hab jetzt mal ein paar Ministerien angeschrieben und gefragt, warum dieser Tatbestand so in den Katalog geschrieben wurde. Mal sehen was kommt.
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 398 Beigetreten: 18.10.2008 Mitglieds-Nr.: 44878 ![]() |
Ich hab jetzt mal ein paar Ministerien angeschrieben und gefragt, warum dieser Tatbestand so in den Katalog geschrieben wurde. Mal sehen was kommt. Weil hochbezahlte Fachleute nicht in der Lage sind, einen Text rechtssicher zu formulieren? Bräuchte doch bloß sinngemäß zu stehen: ...sie fuhren auf dem Hinterrad ohne mit dem Vorderrad Kontakt zum Boden zu haben... -------------------- Mit 2,16 Promille und 4 abgefahrenen Reifen, mit 156km/h innerhalb der Ortschaft bei Rot über eine Ampel...
...bloß gut, dass es nur ein Albtraum war! |
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 14144 Beigetreten: 13.04.2007 Wohnort: Ulm Mitglieds-Nr.: 30591 ![]() |
...sie fuhren auf dem Hinterrad ohne mit dem Vorderrad Kontakt zum Boden zu haben... "Sie fuhren vorsätzlich ausschließlich auf dem Hinterrad" ansonsten kann man an Bahnübergängen feste "Mautstellen" installieren. Sorry, ich finde den Tatbestand affig! Klar sind (absichtliche) Wheelies absolut unnötig, dämlich und geprotze. Aber wie bekomme ich als Anzeigender da den Nachweis der Gefährdung? ![]() Blos, weil sich der Autler hinter dem Biker an der Ampel beim Anfahren erschrickt? |
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#29
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 30740 Beigetreten: 16.01.2006 Wohnort: Kiel Mitglieds-Nr.: 16036 ![]() |
Weil hochbezahlte Fachleute nicht in der Lage sind, einen Text rechtssicher zu formulieren? Mir geht es nicht um die Formulierung, über die sich hier einige lustig machen, sondern um den Tatbestand an sich. Ich unterstelle einfach mal, dass (wie im Threadtitel angedeutet) das Fahren nur auf dem Hinterrad (Wheelie) gemeint ist. Und da möchte ich gern wissen, auf welcher Grundlage dieser Verstoß mit 50 EUR Bußgeld bestraft werden soll, obwohl die BKatV 30 EUR Regelbuße vorsieht. -------------------- |
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#30
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 398 Beigetreten: 18.10.2008 Mitglieds-Nr.: 44878 ![]() |
[Und da möchte ich gern wissen, auf welcher Grundlage dieser Verstoß mit 50 EUR Bußgeld bestraft werden soll, obwohl die BKatV 30 EUR Regelbuße vorsieht. Weil hochbezahlte Fachleute nicht in der Lage sind, solche Texte rechtssicher zu verstehen? -------------------- Mit 2,16 Promille und 4 abgefahrenen Reifen, mit 156km/h innerhalb der Ortschaft bei Rot über eine Ampel...
...bloß gut, dass es nur ein Albtraum war! |
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#31
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 30740 Beigetreten: 16.01.2006 Wohnort: Kiel Mitglieds-Nr.: 16036 ![]() |
Ich hab jetzt mal ein paar Ministerien angeschrieben und gefragt, warum dieser Tatbestand so in den Katalog geschrieben wurde. Die ersten Antworten sind da. Das hessische Innenministerium wird mir inhaltlich nicht antworten, weil es nur Fragen von in Hessen wohnhaften Personen beantwortet und aus meiner Email nicht ersichtlich war, wo ich wohne. Aus Bayern kam Folgendes: Zitat Von einer konkreten Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer (auch Fußgänger und Radfahrer) muss i. d. R. ausgegangen werden, sobald ein Motorradfahrer im öffentlichen Straßenverkehr ausschließlich auf dem Hinterrad fährt. Der Kradfahrer provoziert durch dieses Fahrverhalten den Verlust der Beherrschbarkeit seines Fahrzeugs.
Ein durch dieses (vorsätzliche) Fahrverhalten entstehendes hohes Gefahrenpotential (Einzelfallbewertung erforderlich) rechtfertigt eine vom Regelfall des § 1 Abs. 2 StVO abweichende Bebußung des Verstoßes. -------------------- |
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 24792 Beigetreten: 05.03.2007 Wohnort: Erlangen Mitglieds-Nr.: 29238 ![]() |
![]() Auch von einem wirklich gar nicht beherrschten Fahrzeug muß doch keine Gefährdung ausgehen. Nachtrag: Der Tatbestand besteht doch ganz klar aus zwei Teilen: a) auf dem Hinterrad fahren b) Gefährdung Wenn aus a) automatisch b) folgte, hätte es genügt, im den ersten Teil des Tatbestandes in die Verordnung zu schreiben. Und allzu blumig wird da üblicherweise nicht formuliert. -------------------- redonner sa grandeur à l'europe!
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 15124 Beigetreten: 08.09.2004 Wohnort: Stuttgart Mitglieds-Nr.: 5436 ![]() |
Die Vorsätzlichkeit wär ja noch ein Argument für die 20 EUR mehr. Zumindest bei längerem Fahren auf dem Hinterrad trifft das ja auch zu.
Bei einem kleinen Wheelie am Ampelstart würd ich das aber nicht unterschreiben. Das kann schon mal versehentlich passieren. -------------------- Gruß Kai
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 24792 Beigetreten: 05.03.2007 Wohnort: Erlangen Mitglieds-Nr.: 29238 ![]() |
Wobei ein versehentlicher Wheelie ja nun definitiv an mangelnder Fahrzeugbeherrschung liegt. Er ist nur per se eigentlich gar nicht verboten.
-------------------- redonner sa grandeur à l'europe!
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![]() bekennender Pfostenumfahrer ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 9708 Beigetreten: 15.07.2005 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 11315 ![]() |
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 15124 Beigetreten: 08.09.2004 Wohnort: Stuttgart Mitglieds-Nr.: 5436 ![]() |
Wobei ein versehentlicher Wheelie ja nun definitiv an mangelnder Fahrzeugbeherrschung liegt. Na Vorsicht. Dann sagt einer, ja eben, den Wheelie absichtlich zu machen, IST Fahrzeugbeherrschung (womit er gar nicht unrecht hat)Ein versehentlicher kleiner Wheelie beim Starten ist nicht mehr fehlende Fahrzeugbeherrschung als durchdrehende Räder bei einem PKW. -------------------- Gruß Kai
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 20363 Beigetreten: 16.10.2009 Mitglieds-Nr.: 50997 ![]() |
Das hessische Innenministerium wird mir inhaltlich nicht antworten, weil es nur Fragen von in Hessen wohnhaften Personen beantwortet und aus meiner Email nicht ersichtlich war, wo ich wohne. Auch sehr schön. ![]() |
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#38
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![]() bekennender Pfostenumfahrer ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 9708 Beigetreten: 15.07.2005 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 11315 ![]() |
Moment ? Ist es denn keine Bundes(weite) Verordnung? (ja ja, ausgen. Berlin )
Wie kann das BMVBS dann wieder zurückverweisen und warst du beharrlich ? |
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Beitrag
#39
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7686 Beigetreten: 28.09.2012 Wohnort: Dortmund Mitglieds-Nr.: 65729 ![]() |
ja woher soll denn das BMVBS wissen, welches Land die einheitliche Rechtsgrundlage jetzt gerade wie anwendet und vor allem: für welches Land der Fragesteller eine Auskunft haben will....
![]() Der Beitrag wurde von Mr.T bearbeitet: 27.03.2013, 13:08
Bearbeitungsgrund: unnötiges Zitat des Vorposting gelöscht
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Beitrag
#40
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 8126 Beigetreten: 13.06.2006 Mitglieds-Nr.: 20252 ![]() |
Ob da nicht mal ein hessischer Stammuser hier rapit mal anfragen kann?
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Beitrag
#41
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 319 Beigetreten: 14.06.2007 Mitglieds-Nr.: 32876 ![]() |
Wobei ein versehentlicher Wheelie ja nun definitiv an mangelnder Fahrzeugbeherrschung liegt. Er ist nur per se eigentlich gar nicht verboten. Naja, das beim Beschleunigen das Vorderrad auch über weitere Strecken mal den Bodenkontakt verliert ist m.E. weder unüblich noch irgendwie gefährlich. Ein "echter" Wheelie mit 1m Bodenabstand ist was anderes, das war wohl entweder Absicht oder man hat es ein wenig übertrieben, aber vom Grade des verlorenen Bodenkontakts steht hier ja nichts. Ganz ehrlich frage ich mich was die Leute so zu tun haben wenn sie sich solche Tatbestände ausdenken ... -------------------- |
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#42
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 15124 Beigetreten: 08.09.2004 Wohnort: Stuttgart Mitglieds-Nr.: 5436 ![]() |
Naja, sei froh, dass das bei Portokasse bleibt.
In Italien ist auch der Stoppie verboten und in beiden Fällen die Maschine für 90 Tage weg. -------------------- Gruß Kai
---------------------- "Feminismus im Jahr 2014 ist nicht mehr als "ein Haufen gemeiner Mädchen auf Twitter"." Camille Paglia, Professorin für Geistes- und Medienwissenschaft, USA - Mehr dazu? |
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#43
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Banned Beiträge: 10790 Beigetreten: 21.12.2004 Mitglieds-Nr.: 7367 ![]() |
Der Stoppie wird bei (frontlastigen) Sportmotorrädern aber das normale Resultat einer Notbremsung auf griffigem Untergrund sein.
![]() -------------------- MfG Thomas
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#44
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 625 Beigetreten: 13.10.2010 Wohnort: Da wo es grundsätzlich zu kalt ist Mitglieds-Nr.: 56033 ![]() |
Hallo,
ich will dieses Thema mal wieder aufwärmen und den Tatbestand für solch "gefährliche Sachen" mal von einer anderen Seite hinterfragen. Mein Motorrad hat ein ZGG von 425 kg. Mein Hinterreifen hat aber nur einen Lastindex von 66, sprich 300 kg, mein Vorderreifen sogar nur von 59, also 243 kg. Kann ein erfindungsreicher Polizist, der den TB 101500 nicht kennt oder eben keine Gefährdung nachweisen kann, nicht auf dieser Schiene fahren? Bei einem Stoppie kann sich der Fahrer ja immer noch gut rausreden (war eben eine Notbremsung, sodass das Hinterrad abhob), zumal diese Überbelastung des Vorderrads ja eh nach 2 Sek vorbei ist. Bei einem Wheelie fällt mir spontan da keine gute Ausrede ein, der Wheelie kann, je nach Können der Fahrers, ja auch wesentlich länger anhalten. Grüße vom Nordpol Der Weihnachtsmann |
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#45
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 214 Beigetreten: 25.03.2005 Mitglieds-Nr.: 8970 ![]() |
Nu bring die Jungs doch nicht auf solche Ideen...
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#46
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3100 Beigetreten: 16.07.2006 Mitglieds-Nr.: 21252 ![]() |
Mein Motorrad hat ein ZGG von 425 kg. Mein Hinterreifen hat aber nur einen Lastindex von 66, sprich 300 kg, mein Vorderreifen sogar nur von 59, also 243 kg. Kann ein erfindungsreicher Polizist, der den TB 101500 nicht kennt oder eben keine Gefährdung nachweisen kann, nicht auf dieser Schiene fahren? Meine technische Sicht dazu: Genau so wie es für Hochgeschwindigkeitsreifen eine Traglastabschlag gibt, kann es für langsame Geschwindigkeiten einen Tragfähigkeitszuschlag geben. Ich gehe jetzt mal nicht davon aus, das bei einem Wheelie der Geschwindigkeitsindex eines Reifens ausgenutzt wird. |
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#47
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 540 Beigetreten: 27.12.2007 Mitglieds-Nr.: 39180 ![]() |
Voraussetzung ist dabei aber die Gefährdung durch den Wheelie. Und da frage ich mich: Wie kann ein Wheelie andere gefährden, wenn keine weiteren Verkehrsverstöße im Raum stehen? Wir hatten einmal einen tödlichen Unfall, Wheelie, Kontrolle verloren, ab in die Zusschauer, 2 Tote! Ich hab jetzt mal ein paar Ministerien angeschrieben und gefragt, warum dieser Tatbestand so in den Katalog geschrieben wurde. Die ersten Antworten sind da. Das hessische Innenministerium wird mir inhaltlich nicht antworten, weil es nur Fragen von in Hessen wohnhaften Personen beantwortet und aus meiner Email nicht ersichtlich war, wo ich wohne. Aus Bayern kam Folgendes: Zitat Von einer konkreten Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer (auch Fußgänger und Radfahrer) muss i. d. R. ausgegangen werden, sobald ein Motorradfahrer im öffentlichen Straßenverkehr ausschließlich auf dem Hinterrad fährt. Der Kradfahrer provoziert durch dieses Fahrverhalten den Verlust der Beherrschbarkeit seines Fahrzeugs. Ein durch dieses (vorsätzliche) Fahrverhalten entstehendes hohes Gefahrenpotential (Einzelfallbewertung erforderlich) rechtfertigt eine vom Regelfall des § 1 Abs. 2 StVO abweichende Bebußung des Verstoßes. Das hessische Innenminsiterium wird dir auch als Hesse nicht zufriedenstellend antworten, weil es das falsche Ressort wäre ;-), für solche kompetente Antworten wäre das Verkehrsiministerium dran! ![]() |
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#48
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 15124 Beigetreten: 08.09.2004 Wohnort: Stuttgart Mitglieds-Nr.: 5436 ![]() |
Wir hatten einmal einen tödlichen Unfall, Wheelie, Kontrolle verloren, ab in die Zusschauer, 2 Tote! Dawardamal ist ein Totschlagargument, das auf jedwede beliebige Argumentation passt.Es gibt glaub ich keine Fahrsituation, die nicht schon mal zu einem Unfall geführt hat. Auch Stehenbleiben kann tödlich enden. Bei einem Stoppie kann sich der Fahrer ja immer noch gut rausreden (war eben eine Notbremsung, sodass das Hinterrad abhob), zumal diese Überbelastung des Vorderrads ja eh nach 2 Sek vorbei ist. Wie kommst Du darauf?Wer das absichtlich macht, kann deutlich mehr als 2 sek auf dem Vorderrad fahren. Bei einem Wheelie fällt mir spontan da keine gute Ausrede ein, der Wheelie kann, je nach Können der Fahrers, ja auch wesentlich länger anhalten. Ist mir sogar mit meinem 380 kg-Hobel schon passiert.Einfach mal im Rollen im 1. Gang die Kupplung schnalzen lassen und dabei ein bisschen zu viel Gas. Danach hat man sich dann vor Schreck am Gasgriff festgehalten ... Klar gibt es da Ausreden. Zur Last: ..., zumal diese Überbelastung des Vorderrads ja eh nach 2 Sek vorbei ist. Bei einem kräftigen Bremsvorgang geht der Lastanteil am Hinterrad systembedingt immer gegen 0.Ebenso tendiert er am Vorderrad da hin beim Beschleunigen. Das ist also ein grundsätzlich im System Motorrad zu berücksichtigender Faktor. Der Traglastindex besagt nun nichts darüber, wie viel Last konkret auf den Reifen darf, sondern wie viel Last er in der Standard-Fahrsituation bzw. im Stehen bekommen darf. Die Überlast durch systembedingte Lastverlagerungen muss er aber auch ab können, sonst hätte es kein Reifen werden sollen. -------------------- Gruß Kai
---------------------- "Feminismus im Jahr 2014 ist nicht mehr als "ein Haufen gemeiner Mädchen auf Twitter"." Camille Paglia, Professorin für Geistes- und Medienwissenschaft, USA - Mehr dazu? |
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#49
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 10992 Beigetreten: 14.12.2004 Mitglieds-Nr.: 7260 ![]() |
Die LI-Werte beziehen sich doch auf die permanente Belastung. Dass dynamisch höhere Lasten entstehen ist doch dabei einkalkuliert.
-------------------- Noch hat kein einziger Tesla meinen Diesel abgehängt.
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 30.07.2025 - 08:55 |