![]() |
Willkommen, Gast ( Anmelden | Registrierung )
![]() ![]() |
![]() |
![]() ![]()
Beitrag
#1
|
|||||
![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 30740 Beigetreten: 16.01.2006 Wohnort: Kiel Mitglieds-Nr.: 16036 ![]() |
Jetzt empfehlen die Ausschüsse (BR-Drucksache 769/1/12) zusätzlich der Erhöhung der Regelbußen diverser Radfahrerverstöße (z.B. Nichtbenutzen eines benutzungspflichtigen Radwegs), aber auch bei Verstößen anderer Verkehrsteilnehmer, die sich auf den Radfahrverkehr auswirken (z.B. Parken auf dem Radweg). In der Begründung wird ausgeführt, dass man damit das Radfahren sicherer und attraktiver machen will. Ob das der richtige Weg ist? -------------------- |
||||
|
|||||
|
![]()
Beitrag
#2
|
|
Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 472 Beigetreten: 10.12.2012 Mitglieds-Nr.: 66588 ![]() |
|
|
|
![]()
Beitrag
#3
|
|
Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 20363 Beigetreten: 16.10.2009 Mitglieds-Nr.: 50997 ![]() |
In der Begründung wird ausgeführt, dass man damit das Radfahren sicherer und attraktiver machen will. Ob das der richtige Weg ist? Die Begründung kann man aber auch etwas anders lesen: Bei Radlerverstößen gibt es eine "moderate Erhöhung um fünf Euro bis in Einzelfällen maximal zehn Euro im Verwarnungsgeldbereich", weil dies "Im Interesse der Förderung des Radverkehrs und der [Allgemeinen] Verkehrssicherheit" ist. Bei Verstößen anderer die Radler beeinträchtigen (z.B. Parken auf Radwegen) wird erhöht, um "die Fahrt mit dem Verkehrsmittel Fahrrad sicherer und damit auch attraktiver werden zu lassen". |
|
|
![]()
Beitrag
#4
|
|
Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 472 Beigetreten: 10.12.2012 Mitglieds-Nr.: 66588 ![]() |
Punkt 2 korrekt
Punkt 1 zu schwammig und nichtssagend |
|
|
![]()
Beitrag
#5
|
|
![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 30740 Beigetreten: 16.01.2006 Wohnort: Kiel Mitglieds-Nr.: 16036 ![]() |
Die Begründung kann man aber auch etwas anders lesen: Eigentlich nicht: Zitat (BR-Drucksache 769/1/12 @ S. 17) Die Empfehlung zielt darauf ab, die Fahrt mit dem Verkehrsmittel Fahrrad sicherer und damit auch attraktiver werden zu lassen. -------------------- |
|
|
![]()
Beitrag
#6
|
|
![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 24792 Beigetreten: 05.03.2007 Wohnort: Erlangen Mitglieds-Nr.: 29238 ![]() |
Ohne Überwachung nützt der beste Bußgeldkatalog nichts. Hier in Erlangen greift die Polizei nur bei Rotlichtverstößen ein, und das wird in vielen anderen Städten ähnlich sein.
Aber lassen wir das mal beiseite: Die Erhöhung für die Regelsätze für Radfahrer ist weder falsch noch richtig, die derzeitige Gewichtung innerhalb dieser Sätze ist falsch und von kruden Vorstellungen getragen. Ich hätte es sinnvoll und wichtig gefunden, mal die Bußgelder für das ausgesprochen gefahrenträchtige Geisterradeln zu erhöhen - das dürfte gerne den Verwarnungsbereich verlassen. Geisterradler sind für 80 % der Unfälle auf Radverkehrsanlagen verantwortlich. Ärgerlich finde ich es, wenn der ADFC als Lobbyverein sich dazu nur lapidar äußert, daß man gegen eine Erhöhung nichts sagen könne, weil die letzte Erhöhung schon sehr lange her sei. Davon hört man in den Nachrichten, auf der Internetseite erfährt man dazu gar nichts. -------------------- redonner sa grandeur à l'europe!
|
|
|
![]()
Beitrag
#7
|
|
Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 20363 Beigetreten: 16.10.2009 Mitglieds-Nr.: 50997 ![]() |
@Jens:
Ich lese -mit gutem Willen- zwei Begründungen und beziehe sie auf zwei unterschiedliche Änderungen. |
|
|
![]()
Beitrag
#8
|
|
Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 472 Beigetreten: 10.12.2012 Mitglieds-Nr.: 66588 ![]() |
Mittlerweile denke ich auch dass
Bei Radlerverstößen gibt es eine "moderate Erhöhung um fünf Euro bis in Einzelfällen maximal zehn Euro im Verwarnungsgeldbereich", weil dies "Im Interesse der Förderung des Radverkehrs und der [Allgemeinen] Verkehrssicherheit" ist. nicht zutrifft Warum sollte durch Erhöhung der Verwarngelder der Radverkehr gefördert werden? Und bei der Verkehrssicherheit ergibt sich eine Mischkalkulation, die nicht erfassbar ist. Der Radler der nachts ohne Licht unterwegs ist, und durch das (erhöhte) Verwarngeld zur Benutzung einer Leuchte "erzogen" wurde trägt zur Steigerung der Sicherheit bei. Der Radler der durch das Verwarngeld dadurch aber auf einen benutzungspflichtigen Radweg mit erhöhtem Gefährdungspotential (z.B. Geisterradler) verbannt wird, senkt die Sicherheit wieder. edit: der Beitrag hat sich mit dem von @mir überschnitten, dort dürfte der Geisterradler die Ansicht der Außenstehenden sein, während es hier die Sichtweise das Radfahrers darstellt, der sich auf einem linken benutzungspflichtigen Radweg wie selbiger vorkommt. Diese Radwege haben ein 6-faches Mortalitätsrisiko i.V. zu rechtsseitigen |
|
|
![]()
Beitrag
#9
|
|
![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 24792 Beigetreten: 05.03.2007 Wohnort: Erlangen Mitglieds-Nr.: 29238 ![]() |
In der Begründung wird ausgeführt, dass man damit das Radfahren sicherer und attraktiver machen will. Ob das der richtige Weg ist? Ich halte es für sehr wichtig, daß im Radverkehr genauso wie im Rest des Straßenverkehrs das Einhalten von Regeln eingefordert wird. Ich höre immer wieder von älteren Radfahrern, daß sie sich von anderen Radfahrern so oft gefährdet fühlen, daß sie sich kaum noch mit dem Rad in die Stadt trauen. Das ist zum einen das Ergebnis von Radverkehrsführungen, die den wachsenden Radverkehr zusammenpfercht, zum anderen aber auch von einem Teil der Radfahrer, die sich an keine Regeln und auch keine Rücksicht gebunden fühlen. Prinzipiell halte ich daher die Begründung für richtig. Allerdings müßte man sich (s.o.) auch mehr Mühe mit den Regelsätzen geben und auch kompetent (!) überwachen, sonst kommen die Regelsätze ja auch nicht zur Anwendung. ![]() -------------------- redonner sa grandeur à l'europe!
|
|
|
![]()
Beitrag
#10
|
|
Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 472 Beigetreten: 10.12.2012 Mitglieds-Nr.: 66588 ![]() |
Ich höre immer wieder von älteren Radfahrern, daß sie sich von anderen Radfahrern so oft gefährdet fühlen, fraglich ob diese gefühlte Gefährdung tatsächlich vorhanden ist Das ist zum einen das Ergebnis von einem Teil der Radfahrer, die sich an keine Regeln und auch keine Rücksicht gebunden fühlen. Auch diesen Zusammnhang mag ich bezweifeln |
|
|
![]()
Beitrag
#11
|
|
![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 24792 Beigetreten: 05.03.2007 Wohnort: Erlangen Mitglieds-Nr.: 29238 ![]() |
Ich hab das selber sowohl an eigenem Leib erfahren als auch beobachten können. Zur Genüge.
-------------------- redonner sa grandeur à l'europe!
|
|
|
![]()
Beitrag
#12
|
|
Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 472 Beigetreten: 10.12.2012 Mitglieds-Nr.: 66588 ![]() |
was?
|
|
|
![]()
Beitrag
#13
|
|
![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 24792 Beigetreten: 05.03.2007 Wohnort: Erlangen Mitglieds-Nr.: 29238 ![]() |
Nebenbei: Die Erhöhung des Regelsatzes zur Nichtbenutzung von Radwegen halte ich für falsch, angesichts der großen Zahl von schlechten Radwegen und rechtswidrigen Radwegbenutzungspflichten.
-------------------- redonner sa grandeur à l'europe!
|
|
|
![]()
Beitrag
#14
|
|
Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 472 Beigetreten: 10.12.2012 Mitglieds-Nr.: 66588 ![]() |
wie wäre es mit einer Vertragsstrafe für die rechtswidrig angeordneten Radbenutzungspflichten
zur Erhöhung der Sicherheit und Attraktivität des Fahrradverkehrs ![]() |
|
|
![]()
Beitrag
#15
|
|
![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 24792 Beigetreten: 05.03.2007 Wohnort: Erlangen Mitglieds-Nr.: 29238 ![]() |
was? Wie Geisterradler direkt in mich reinfahren, selbst wenn ich bereits stehe. Mein Lieblingsbeispiel war jemand, der mit Schirm auf der linken Seite fuhr und dabei keinerlei Sicht hatte. Dann, daß manche Radfahrer keinerlei Wartepflichten gegenüber anderen Radfahrern einhalten, die fahren einfach los und die Radfahrer auf der Vorfahrtsstraße müssen eine Vollbremsung machen. Oder daß man auf einem Radweg rechts auf dem Gehweg überholt wird, obwohl man bereits angezeigt hat, daß man rechts abbiegen möchte. Das ist nicht lustig, wenn man auf dem rechten Auge nichts sieht. Kann sein, daß das Problem hier besonders stark ist. In der Stadt wird viel Rad gefahren, und jedes Jahr kommt ein Schwung Studenten dazu, die nicht gewohnt sind, daß Radfahrer in Massen regelungsbedürftig sind. -------------------- redonner sa grandeur à l'europe!
|
|
|
![]()
Beitrag
#16
|
|
Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 472 Beigetreten: 10.12.2012 Mitglieds-Nr.: 66588 ![]() |
Wie Geisterradler direkt in mich reinfahren Und nun meinst Du dass dieser Geisterradler, der durch den Zusammenprall zu Boden gestürzt ist, sich dabei verletzt hat, seine Kleidung beschmutzt oder aufgerissen hat, sein Fahrrad beschädigt hat, und mit einem Verwarngeld verwarnt worden ist, durch eine Erhöhung der Strafe sich von einer nochmaligen Aktion wie dieser abhalten lässt, was ohne die Erhöhung nicht gewährleistet wäre? |
|
|
![]()
Beitrag
#17
|
|
![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 24792 Beigetreten: 05.03.2007 Wohnort: Erlangen Mitglieds-Nr.: 29238 ![]() |
Nein, ich meine, daß die Polizei Geisterradler rausziehen sollte. Wenn dazu 40 € + 22,50 € Gebühren kommen, spricht sich das rum und das Geisterradeln hört auf.
-------------------- redonner sa grandeur à l'europe!
|
|
|
![]()
Beitrag
#18
|
|
Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 472 Beigetreten: 10.12.2012 Mitglieds-Nr.: 66588 ![]() |
|
|
|
![]()
Beitrag
#19
|
|
![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 24792 Beigetreten: 05.03.2007 Wohnort: Erlangen Mitglieds-Nr.: 29238 ![]() |
... und in Erlangen kümmert sich die Polizei nicht mehr auf Verstöße im Verwarnungsbereich, daher hätte ich das gerne im Bußgeldbereich
![]() Wenn ich mal von mir ausgehe: 60 € erzielen auch eine sehr viel höhere Wirkung als 15 €. -------------------- redonner sa grandeur à l'europe!
|
|
|
![]()
Beitrag
#20
|
|
![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2839 Beigetreten: 03.09.2008 Wohnort: Nordhessen Mitglieds-Nr.: 44088 ![]() |
|
|
|
![]()
Beitrag
#21
|
|
![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 24792 Beigetreten: 05.03.2007 Wohnort: Erlangen Mitglieds-Nr.: 29238 ![]() |
Bitte laßt uns die Diskussion jetzt aber nicht über die Benutzungspflichten führen. Das haben wir in x Threads bereits, und wir wissen, wie die weitergehen ...
-------------------- redonner sa grandeur à l'europe!
|
|
|
![]()
Beitrag
#22
|
|
Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 472 Beigetreten: 10.12.2012 Mitglieds-Nr.: 66588 ![]() |
und wir wissen, wie die weitergehen ... mit gesperrten Usern?? ![]() zu deinem obigen Argument dass 60€ mehr Wirkung erzielen als 15€ möchte ich entgegenhalten, dass 15€ noch wesentlich mehr Wirkung haben als 0€, sprich es geht nicht um die Höhe der Strafe sondern um die durchsetzung selbiger, die Höhe ist dann nur zweitrangig |
|
|
![]()
Beitrag
#23
|
|
![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 4350 Beigetreten: 14.03.2004 Wohnort: Ratingen Mitglieds-Nr.: 2294 ![]() |
Das Problem mit den niedrigen Strafen ist aber, dass die Leute sich dann mehr "verarscht" vorkommen glaube ich.
Wenn mich die Polizei wegen irgendwas anhält und von mir sagen wir 5€ haben will, denk ich auch "muss das sein wegen so nem popelkram?" Erst wenn die Vergehen auch teuer sind, kann man den leuten klarmachen wie gefährlich die eigentlich sind glaub ich. -------------------- Wenn du einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hinweist, wird er dankbar sein. Dumme Menschen werden dich beleidigen.
|
|
|
![]()
Beitrag
#24
|
|
Mitglied ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 86 Beigetreten: 12.08.2012 Mitglieds-Nr.: 65200 ![]() |
Sehe ich auch so. Die sogenannten "Strafen" sind doch eigentlich gar keine. Egal ob Fahrrad oder Auto, die meisten Leute juckt doch die finanzelle "Last" des Verstoßes gar nicht, weil sie viel zu gering ist.
Ich fahre im Jahr ca. 50.000 km und auch viel Fahrrad und bin seit 10 Jahren ohne Punkte. Ich wundere (und ärgere) mich jedoch immer mehr über die Unverfrorenheit vieler Verkehrsteilnehmer. Fahre ich mit dem Fahrrad werde ich täglich mehrmals fast überfahren und mit dem Auto auf der Autobahn setzt man sich auch immer mehr irgendwelchen Abenteuern aus. Ich sehe das inzwischen ziemlich rigoros und Strafen müssten strickt auf den Fuß folgen. Statt irgendwelcher überflüssigen Verhandlungen, wann ein Fahrverbot verhängt wird und ob man es evtl. in den Urlaub legen kann, müsste dieses sofort angeordnet werden, wie es in anderen Ländern auch üblich ist. Die Ausreden, dass man den Führerschein beruflich braucht usw. sind langsam mehr als müßig und vor allem heiligt der Zweck nicht die Mittel. Jeder kann sich sein Verhalten vorher überlegen und dann gilt wie bei der Bundeswehr folgendes Lernsystem: Lernen durch Schmerz. Nur so lernen die Leute noch was. Ich weiß, krasse Meinung, die nicht sonderlich beliebt sein dürfte, aber den täglichen Eskarpaden auf deutschen Straßen und Autobahnen muss man glaube ich inzwischen so begegnen! |
|
|
![]()
Beitrag
#25
|
|
![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 6545 Beigetreten: 25.07.2005 Wohnort: HH Mitglieds-Nr.: 11567 ![]() |
In der Begründung wird ausgeführt, dass man damit das Radfahren sicherer und attraktiver machen will. Ob das der richtige Weg ist? Das Radfahren sicherer und attraktiver zu machen, ist schon der richtige Weg ![]() Das Problem ist jedoch, dass man mit negativen Sanktionen die Attraktivität gar nicht steigern kann. Denn der Staat kann das erwünschte Verhalten gar nicht vorschreiben, sondern nur das unerwünschte verbieten. Bei der Sicherheit sieht es wenigstens im Prinzip besser aus, weil man ja jemanden dazu bringen könnte, sich sinnvoll zu verhalten. Beim Radfahren geht das aber auch ganz leicht nach hinten los. Zum Einen sind Radfahrer als Knautschzonenlose von sich aus viel vorsichtiger. Die Unfallstatistiken sprechen da Bände. Die eigene Verletzlichkeit kontrolliert die Radfahrer viel besser, als es die Polizei je könnte. Zum anderen könnten einige Radfahrer mit dem Radfahren aufhören, was sich dann über die "Safety in Numbers" negativ auswirken würde. -------------------- John F. Kennedy: "Nothing compares to the simple pleasure of a bike ride."
|
|
|
![]()
Beitrag
#26
|
|
![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 10992 Beigetreten: 14.12.2004 Mitglieds-Nr.: 7260 ![]() |
In der Begründung wird ausgeführt, dass man damit das Radfahren sicherer und attraktiver machen will. Ob das der richtige Weg ist? Nein, das ist lediglich ein hilfloser Ausdruck von Unkenntnis der Realität und Unvermögen diese zu verbessern.
-------------------- Noch hat kein einziger Tesla meinen Diesel abgehängt.
|
|
|
![]()
Beitrag
#27
|
|
![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2477 Beigetreten: 19.10.2009 Wohnort: Bergisches Land Mitglieds-Nr.: 51040 ![]() |
Das Einzige, was sich mit dem Anpassen des Bußgeldkatalogs ändern wird, ist das Einhalten von LKW-Fahrverboten. Die Verstöße werden ja bald mit einem Punkte "belohnt".
Aber fast jede Ordnungswidrigkeit, die nicht mit Punkten geahndet wird, wird von der Polizei eher nicht verfolgt. So sind zumindest meine Beobachtungen. Es gibt natürlich Ausnahmen; so habe ich schon miterlebt, wie Fußgänger wegen eines Rotlichtverstoßes mit Blaulicht "verfolgt" wurden... Aber das ist mit Sicherheit nicht die gängige Praxis. Eine Anhebung um grade mal 5 Euro macht überhaupt nichts sicherer. So eine Erhöhung ist in meinen Augen einfach lachhaft. Ob nun 15 Euro nicht eingetrieben werden oder 20... Das größte Problem bei den Radfahrern ist, dass eigentlich nur die Polizei da was machen kann. Bei Autofahrern kann sich ein Fußgänger wenigstens noch mit Kennzeichen zur Wehr setzen, wenn der Fahrer erkannt wird. Außerdem werden mit einer Erhöhung der Regelsätze für Fahrlässigkeitstatbestände insbesondere die Verkehrsteilnehmer "mitbestraft", die wirklich fahrlässig gegen die Reglungen verstoßen. Man müsste eher in Richtung Vorsätzlichkeit etwas tun; also gezielt vorsätzliche Verstöße ahnden und auch mit Bußgeldern bestrafen. Dass das in der Praxis nicht einfach sein dürfte, liegt wohl auf der Hand, aber dennoch kann ich mich nicht ganz damit anfreunden, dass fahrlässiges Handeln härter bestraft werden soll, obwohl eigentlich die Vorsatztaten verhindert werden sollen. ![]() -------------------- Die Ampel ist ein grünes Wesen, das beim Näherkommen rot wird.
|
|
|
![]()
Beitrag
#28
|
|
Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5566 Beigetreten: 13.07.2007 Mitglieds-Nr.: 34126 ![]() |
Man sollte erstmal die Kontrolldichte erhöhen, dabei aber auf die wirklich gefährlichen Verstöße zuerst gehen:
Beleuchtung! In meinen Augen am Fahrrad viel gefährlicher wie jedes Gehwegradeln, denn wenn ich ihn am Gehsteig nicht mal kommen sehe wird es noch brenzliger. Ein neuer Trend der hier aufkommt ist das befahren von Radschutzstreifen in falscher Richtung... -------------------- |
|
|
![]()
Beitrag
#29
|
|
Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 472 Beigetreten: 10.12.2012 Mitglieds-Nr.: 66588 ![]() |
Man sollte erstmal die Kontrolldichte erhöhen, dabei aber auf die wirklich gefährlichen Verstöße zuerst gehen: das wäre die richtige Vorgehensweise um die Sicherheit zu erhöhen, allerdings müssten man dann den motorisierten Verkehr stärker kontrollieren und bebußen. edit: und wenn die Dinge dann alle optimiert sind, wäre eine weitere Steigerung der Sicherheit, wenn auch nur in erheblich geringerem Maße als über die oben angeführten Methoden, nur noch über die Kontrolle der Radfahrer selbst zu erzielen In der Begründung wird ausgeführt, dass man damit das Radfahren sicherer und attraktiver machen will. Ob das der richtige Weg ist? das klingt so wie die (teilweise) Rechtfertigung von Geschwindigkeitskontrollen an (angeblichen) Unfallschwerpunkten |
|
|
![]()
Beitrag
#30
|
|
Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1000 Beigetreten: 24.08.2012 Wohnort: Köln Mitglieds-Nr.: 65308 ![]() |
Beleuchtung! In meinen Augen am Fahrrad viel gefährlicher wie jedes Gehwegradeln, denn wenn ich ihn am Gehsteig nicht mal kommen sehe wird es noch brenzliger. Die Unfallzahlen sprechen eine andere Sprache. Die meisten Radfahrer, die ohne Licht unterwegs sind, wissen, dass sie nicht gesehen werden und verzichten entsprechend häufig auf ihre Vorfahrt. Der Autofahrer denkt dann "das war knapp" und der Radfahrer ist aus seiner Sicht einfach nur etwas langsamer unterwegs als sonst. Gerade bei Zeichen 240: Ob ich als unbeleuchteter Radfahrer mit 10 km/h unterwegs bin oder als Fussgänger mit 7 km/h macht in der tatsächlichen Gefährdung kaum einen Unterschied. In der gefühlten jedoch schon. BTT: Ohne Kontrollen bringen Bussgelder gar nichts. Es muss definitiv viel viel mehr Kontrollen geben. In jede Richtung. Solange selbst Rotlichverstöße von vielen Polizisten mit 1-2 ermahnenden Sätzen durch das Fenster abgegolten werden (egal ob beim Autofahrer oder beim Radfahrer) oder die normale Geschwindigkeit mit dem Auto 60 km/h und nicht 50 km/h beträgt, versagt in meinen Augen die Kontrolle. Bussgelder verdoppeln und Kontrollen halbieren, funktioniert eben auf Dauer nicht. Auch wenn dann noch genausoviel Geld eintrudelt, bei halbem Personalaufwand. |
|
|
Gast_münsterland-radler_* |
![]()
Beitrag
#31
|
Guests ![]() |
Die Erhöhung für die Regelsätze für Radfahrer ist weder falsch noch richtig, die derzeitige Gewichtung innerhalb dieser Sätze ist falsch und von kruden Vorstellungen getragen. Ich hätte es sinnvoll und wichtig gefunden, mal die Bußgelder für das ausgesprochen gefahrenträchtige Geisterradeln zu erhöhen - das dürfte gerne den Verwarnungsbereich verlassen. Geisterradler sind für 80 % der Unfälle auf Radverkehrsanlagen verantwortlich. Ich halte das erst dann für sinnvoll, wenn vorher eine deutlichere Kennzeichnung erfolgt und mal klar wird, wo man auf welcher Seite in welcher Richtung fahren darf. Immer noch gibt es viele Straßen mit nur linksseitigen Radwegen, bei denen die Kennzeichnung fehlt, unklare Radverkehrsführungen oder solche, die auf eigentlich nicht freigegebene linksseitige Radwege oder Seitenstreifen führen, manche linksseitigen Radweg-Enden werden nicht gekennzeichnet, ... (Besonders katastrophal z. B. hier, da musste ich mal für 'ne neue Druckerpatrone lang und geriet aus Unkenntnis dazu, mehrfach die Straßenseite zu wechseln, weil es mir irgendwie immer falsch vorkam). Solange nicht die Rahmenbedingungen angepasst werden, ist ein Verwarngeld für Fahren in falscher Fahrtrichtung völlig unangebracht. |
|
|
![]()
Beitrag
#32
|
|
![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 8126 Beigetreten: 13.06.2006 Mitglieds-Nr.: 20252 ![]() |
Sehe ich anders: Solange die linken Radwege nicht explizit freigegeben sind, sind sie verboten. Was ist daran unklar?
![]() -------------------- _/ _/_/_/_/_/_/_/_/_/_/
|
|
|
![]()
Beitrag
#33
|
|
![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 21994 Beigetreten: 07.01.2004 Wohnort: ...ein kleines Dorf bei Bückeburg Mitglieds-Nr.: 1228 ![]() |
...Aber fast jede Ordnungswidrigkeit, die nicht mit Punkten geahndet wird, wird von der Polizei eher nicht verfolgt... Kann ich so nicht bestätigen: Ich bin schon öfter bei Geschwindigkeitsübertreungen im ""Verwarngeldbereich" von der Polizei geblitzt bzw gelasert worden, Auch habe ich schon Park-Knöllchen im Verwarngeldbereich von der Polizei(!) erhalten. Sehe ich anders: Solange die linken Radwege nicht explizit freigegeben sind, sind sie verboten. Was ist daran unklar? Ich fände es als Radfahrer, der einen rechtsseitigen Radweg benutzt, hilfreich zu erfahren, ob dieser Radweg auch in Gegenrichtung freigegeben ist. Das ist längst nicht immer erkennbar. wie wäre es mit einer Vertragsstrafe für die rechtswidrig angeordneten Radbenutzungspflichten zur Erhöhung der Sicherheit und Attraktivität des Fahrradverkehrs Wer zahlt die Vertragsstrafe? An WEN wird die Vertragsstrafe bezahlt? Geht die Kommune denn mit einem Radfahrer, der einen als "benutzungspflichtig" bezeichneten Radweg benutzt, einen Vertrag ein? ... Jetzt empfehlen die Ausschüsse (BR-Drucksache 769/1/12) zusätzlich der Erhöhung der Regelbußen diverser Radfahrerverstöße... In der Begründung wird ausgeführt, dass man damit das Radfahren sicherer und attraktiver machen will. Ob das der richtige Weg ist? Die Attraktivität des Radfahrens wird dadurch gesteigert, dass die Anhebung der Gebührensätze nur äußerst moderat ist. Das ist zwar keine absolute Steigerung gegenüber dem Ist-Zustand, aber eine Steigerung gegenüber dem Attraktivitäts-Rückgang, den wir hätten, wenn man die Verwarngelder SO gesteigert hätte wie man es eigentlich gern getan hätte... ![]() Doc -------------------- Es gibt Dinge, die muss man glauben, um sie sehen zu können,
und es gibt Dinge, die muss man sehen, um sie glauben zu können. Und dann gibt es noch ein paar Dinge, die kann man einfach nicht glauben, obwohl man sie sieht! |
|
|
![]()
Beitrag
#34
|
|
![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 11927 Beigetreten: 19.09.2007 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 36749 ![]() |
Sehe ich anders: Solange die linken Radwege nicht explizit freigegeben sind, sind sie verboten. Was ist daran unklar? Ich fände es als Radfahrer, der einen rechtsseitigen Radweg benutzt, hilfreich zu erfahren, ob dieser Radweg auch in Gegenrichtung freigegeben ist. Das ist längst nicht immer erkennbar. ![]() -------------------- Voltaire: „Wenn Du wissen willst, wer dich beherrscht, musst Du nur herausfinden, wen Du nicht kritisieren darfst.“
|
|
|
![]()
Beitrag
#35
|
|
![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 21994 Beigetreten: 07.01.2004 Wohnort: ...ein kleines Dorf bei Bückeburg Mitglieds-Nr.: 1228 ![]() |
... Warum überhaupt jemand auf die Idee kommt mit dem Rad links zu fahren wie z. B. in Großbritanien ist mir bis heute schleierhaft ![]() Was willste machen, wenn es auf der ganzen Straße nur einen einzigen Radweg gibt - und DER ist - für beide Richtungen - als "benutzungspflichtig" beschildert... Und ein "Geisterradler" will wahrscheinlich gleich links abbiegen - und ist zu faul, vorher 2 x die Fahrbahn zu überqueren. Doc -------------------- Es gibt Dinge, die muss man glauben, um sie sehen zu können,
und es gibt Dinge, die muss man sehen, um sie glauben zu können. Und dann gibt es noch ein paar Dinge, die kann man einfach nicht glauben, obwohl man sie sieht! |
|
|
![]()
Beitrag
#36
|
|
![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 11927 Beigetreten: 19.09.2007 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 36749 ![]() |
Was willste machen, wenn es auf der ganzen Straße nur einen einzigen Radweg gibt - und DER ist - für beide Richtungen - als "benutzungspflichtig" beschildert... Bei mir in der Gegend hängt man gerne irgendwelche schwarzen Pfeile auf Zusatzzeichen unter blaue Radwegschilder und macht dann aus Vorschriftszeichen unfreiwillig Hinweise auf ein anderweitig vorhandenes Vorschriftszeichen irgendwo links bzw. rechts. Selbst wenn irgendwo blaue Radwegschilder hängen muß man immer auf die Zusatzzeichen achten um genau sicher zu sein ob dieses Schild eine Benutzungspflicht verbindlich anordnet oder nur darauf hinweist. -------------------- Voltaire: „Wenn Du wissen willst, wer dich beherrscht, musst Du nur herausfinden, wen Du nicht kritisieren darfst.“
|
|
|
![]()
Beitrag
#37
|
|
Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 20363 Beigetreten: 16.10.2009 Mitglieds-Nr.: 50997 ![]() |
Warum siehst Du beim Blauschild + Zz 1000-30 "beide Richtungen" nur einen Hinweis und kein beidseitiges Ge- und Verbot?
![]() |
|
|
![]()
Beitrag
#38
|
|
![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 6470 Beigetreten: 18.10.2007 Wohnort: irgendwo in Sachsen zw. A14/A4/A17/A13 Mitglieds-Nr.: 37650 ![]() |
Die meisten Radfahrer, die ohne Licht unterwegs sind, wissen, dass sie nicht gesehen werden und verzichten entsprechend häufig auf ihre Vorfahrt. Du Träumer ![]() -------------------- Blue Knights Law Enforcement Motorcycle Club
www.blueknights.de www.blueknights.org Blue Knights Germany 19 Saxonia (eines von 41 in Deutschland, über 600 weltweit mit weit über 40000 Mitgliedern) |
|
|
![]()
Beitrag
#39
|
|
![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 24792 Beigetreten: 05.03.2007 Wohnort: Erlangen Mitglieds-Nr.: 29238 ![]() |
Es gibt solche und es gibt solche. Die, die das nicht machen, kämen nicht im Traum auf die Idee, daß andere das anders handhaben. Die Verteilung ist regional unterschiedlich.
-------------------- redonner sa grandeur à l'europe!
|
|
|
Gast_münsterland-radler_* |
![]()
Beitrag
#40
|
Guests ![]() |
Sehe ich anders: Solange die linken Radwege nicht explizit freigegeben sind, sind sie verboten. Was ist daran unklar? ![]() Die Regelung ist klar und eindeutig, die kritisiere ich auch gar nicht. Nur, in der Praxis findest du beispielsweise: 1. Beginn mit Fußweg+Radfahrer frei, im weiteren Verlauf Z240 so aufgestellt, dass der freigegebene Fußweg mit zum Zweirichtungsradweg wird, die Gegenrichtung hat Z240 (alt) ohne Zusatz. 2. Linksseitige Radwege, die nicht an jeder Einmündung gekennzeichnet sind, sodass sie den Regeln nach nicht befahren werden dürfen, obwohl eigentlich eindeutig ist, dass es so gemeint ist 3. Mein Beispiel: Z240 genau zwischen einem Weg und einer Straße, rechts ging's in eine Bushaltebucht, ups kein Angebot für Radfahrer mehr sondern Ende+Schicht im Schacht, also Straßenseite wechseln, hoffentlich darf man hier links fahren, nee ich glaube doch nicht, also nach rechts, hm ist auch nicht so ganz geheuer, wieder zurück, Ampel, aber Mist ohne Querungsmöglichkeit (regelt nur Verkehr zwischen Fahrbahn und Bahnstrecke), ... DAS meine ich. Ich würde einfach in der Praxis gerne wissen, wo ich fahren darf und kann ohne den Verkehr zu behindern oder die Regeln zu brechen. I. d. R. bedingt leider das Eine das Andere ... Was willste machen, wenn es auf der ganzen Straße nur einen einzigen Radweg gibt - und DER ist - für beide Richtungen - als "benutzungspflichtig" beschildert... Bei mir in der Gegend hängt man gerne irgendwelche schwarzen Pfeile auf Zusatzzeichen unter blaue Radwegschilder und macht dann aus Vorschriftszeichen unfreiwillig Hinweise auf ein anderweitig vorhandenes Vorschriftszeichen irgendwo links bzw. rechts. Selbst wenn irgendwo blaue Radwegschilder hängen muß man immer auf die Zusatzzeichen achten um genau sicher zu sein ob dieses Schild eine Benutzungspflicht verbindlich anordnet oder nur darauf hinweist. Ich würde mir häufiger solche Hinweise wünschen, weil dann wenigstens eindeutig ist, wo das Radfahren vorgesehen ist. (unabhängig davon ob der Radweg nun perfekt ist oder nicht). Im letzten Bild wäre ich beim Rechtsabbiegen auf dem Hochbord geblieben, weil kein Radweg-Ende beschildert ist. Somit wird der Radweg (um die Ecke/Kurve) fortgeführt. |
|
|
![]()
Beitrag
#41
|
|
![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2839 Beigetreten: 03.09.2008 Wohnort: Nordhessen Mitglieds-Nr.: 44088 ![]() |
Ist doch ganz einfach: keine eindeutige, einem bestimmten Straßenteil zuzuordnende Beschilderung, dann ab auf die Fahrbahn!
|
|
|
![]()
Beitrag
#42
|
|
![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 8126 Beigetreten: 13.06.2006 Mitglieds-Nr.: 20252 ![]() |
Jepp - bei so einer Müll-Beschilderung würde ich mir genau zweimal des Stress mit den Blaulollis antun - das erste und das letzte Mal. Und jedweden Tickets würde ich sehr entspannt entgegensehen.
-------------------- _/ _/_/_/_/_/_/_/_/_/_/
|
|
|
![]()
Beitrag
#43
|
|
Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 10072 Beigetreten: 29.03.2004 Wohnort: Rheinebene Mitglieds-Nr.: 2545 ![]() |
Erst wenn die Vergehen auch teuer sind, kann man den leuten klarmachen wie gefährlich die eigentlich sind glaub ich. Nö, damit macht man ihnen nur klar wie teuer die Vergehen sind. Oder was ist an einer Parkzeitüberschreitung gefährlich?
-------------------- Wer bremst hat Angst
|
|
|
Gast_münsterland-radler_* |
![]()
Beitrag
#44
|
Guests ![]() |
Hallo Pogge und Ichtyos
Welches meiner Beispiele meint ihr? 1) Da ist die Fahrbahn in der Tat kaum ein Problem: Beispiel aus Everswinkel, kein Autofahrer hupt weil die meisten den Radweg wahrscheinlich nicht als solchen erkennen und mit der Polizei gab's auch keine Probleme (vermutlich wird dort kaum kontrolliert) 2) meist bei agO-Radwegen - dort ständig Straßenseite wechseln? Aber zugegebenermaßen ein eher seltenes Problem 3) Da hält man als Fahrbahnradler alles auf, dort kommt man legal auch gar nicht hin (Z. 295), aber woanders auch nicht, mit Polizei wäre wohl eine Anzeige sicher, vermute einen übersehenen Zweirichtungsradweg mit Benutzungspflicht (war nur einmal da, müsste ich mir zum Beurteilen genauer anschauen - und genau darin sehe ich ja das Problem, dass es bei neuen Strecken nicht mit einem Mal erkennbar ist) |
|
|
![]()
Beitrag
#45
|
|
![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 24792 Beigetreten: 05.03.2007 Wohnort: Erlangen Mitglieds-Nr.: 29238 ![]() |
Wenn die Schilder objektiv nicht erkennbar sind - was bei Radwegen durchaus öfter mal vorkommt - handelt man nicht schuldhaft und begeht keine OWi.
-------------------- redonner sa grandeur à l'europe!
|
|
|
Gast_münsterland-radler_* |
![]()
Beitrag
#46
|
Guests ![]() |
Zu Siutuation 3 müsste ich noch mal hin, um zu sehen, welche Schilder dort hängen und ob sie objektiv erkennbar sind (war subjektiv unterwegs).
|
|
|
![]()
Beitrag
#47
|
|
Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1093 Beigetreten: 01.04.2011 Wohnort: Gemeinde bei Erlangen Mitglieds-Nr.: 58684 ![]() |
Was lernen die Kinder in der 4. Klasse eigentlich in der "Verkehrsschule" zur Nutzung linksseitiger Geh- und Radwege?
|
|
|
![]()
Beitrag
#48
|
|
![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 8126 Beigetreten: 13.06.2006 Mitglieds-Nr.: 20252 ![]() |
Hallo Pogge und Ichtyos Welches meiner Beispiele meint ihr? Ich meinte die hier: 2. Linksseitige Radwege, die nicht an jeder Einmündung gekennzeichnet sind, sodass sie den Regeln nach nicht befahren werden dürfen, obwohl eigentlich eindeutig ist, dass es so gemeint ist 3. Mein Beispiel: Z240 genau zwischen einem Weg und einer Straße, rechts ging's in eine Bushaltebucht, ups kein Angebot für Radfahrer mehr sondern Ende+Schicht im Schacht, also Straßenseite wechseln, hoffentlich darf man hier links fahren, nee ich glaube doch nicht, also nach rechts, hm ist auch nicht so ganz geheuer, wieder zurück, Ampel, aber Mist ohne Querungsmöglichkeit (regelt nur Verkehr zwischen Fahrbahn und Bahnstrecke), ... Zitat 2) meist bei agO-Radwegen - dort ständig Straßenseite wechseln? Aber zugegebenermaßen ein eher seltenes Problem Ich bin mal in Gedanken die Strecken agO mit Radweg durchgegangen. Seitenwechsel ist da auf 20 - 50 Kilometern nicht notwendig - halt doch. Einmal haben zwei Landkreise auf verschiedenen Seiten aufeinander zugebaut. Aber da enden die Radwege aus beiden Richtungen in einem Straßendorf, wo man rund 2 Kilometer ohnehin auf der Fahrbahn radeln muss. Dann am Ortsende auf den linksseitigen Radweg zu wechseln halte ich für eine machbare Herausforderung.Zitat 3) Da hält man als Fahrbahnradler alles auf, dort kommt man legal auch gar nicht hin (Z. 295), aber woanders auch nicht, mit Polizei wäre wohl eine Anzeige sicher, vermute einen übersehenen Zweirichtungsradweg mit Benutzungspflicht (war nur einmal da, müsste ich mir zum Beurteilen genauer anschauen - und genau darin sehe ich ja das Problem, dass es bei neuen Strecken nicht mit einem Mal erkennbar ist) Das Z 295 an einer Stelle, wo ein linksseitig benutzungspflichtiger Radweg beginnt, geht schon mal gar nicht. ![]() ![]() Was lernen die Kinder in der 4. Klasse eigentlich in der "Verkehrsschule" zur Nutzung linksseitiger Geh- und Radwege? Müll. ![]() -------------------- _/ _/_/_/_/_/_/_/_/_/_/
|
|
|
![]()
Beitrag
#49
|
|
![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2477 Beigetreten: 19.10.2009 Wohnort: Bergisches Land Mitglieds-Nr.: 51040 ![]() |
Zu meiner Grundschulzeit (das ist jetzt auch gute 15 Jahre her) lernte ich noch, dass die Fahrbahn sicherer ist als der Gehweg.
![]() Wo das Blauschild jedoch ist, muss ich den Radweg benutzen, auch wenn er über den Gehweg geht. Da sagte der Polizist aber, dass man beim Überqueren von Fahrbahnen zur eigenen Sicherheit absteigen sollte, vor allem wenn man auf einem linkseitigen unterwegs ist. Heutzutage verhalte ich mich ähnlich. Wir haben hier zwar kaum benutzungspflichtige Radwege, die abseits der Fahrbahn liegen ( ![]() Wie es dann heutzutage gelehrt wird, werde ich eventuell bald erfahren, da mein kleiner Bruder Grundschüler ist. ![]() -------------------- Die Ampel ist ein grünes Wesen, das beim Näherkommen rot wird.
|
|
|
![]()
Beitrag
#50
|
|
![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 24792 Beigetreten: 05.03.2007 Wohnort: Erlangen Mitglieds-Nr.: 29238 ![]() |
Zu meinen Zeiten fand der Verkehrsunterricht im Schulhof statt, wo mit Linien ein Rundkurs mit Kreuzungen, Zebrastreifen usw. aufgemalt war. Radwege dabei nicht vorgesehen
![]() -------------------- redonner sa grandeur à l'europe!
|
|
|
![]() ![]() |
![]() |
Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 31.07.2025 - 03:01 |