... Forum Straßenverkehr - der Verkehrstalk im Web


Willkommen, Gast ( Anmelden | Registrierung )

 
Reply to this topicStart new topic
> Rotlichtverstoß mit Segway
wijo45
Beitrag 23.01.2013, 17:45
Beitrag #1


Neuling
**

Gruppe: Members
Beiträge: 45
Beigetreten: 13.10.2009
Wohnort: Radolfzell am Bodensee
Mitglieds-Nr.: 50954



    
 
Hallo Zusammen und guten Abend,

ich war Heute mit dem Segway in Radolfzell unterwegs.

Vor einer Ampel mit Rotlicht wollte ich auf den Gehweg ( Ausnahmegenehmigung, da Ersatz-E.-Rolli, vorhanden ) ausweichen. Da es dem Anschein nach am Rand etwas glatt und rutschig aussah, habe ich erst am Fussgängerüberweg die Fahrbahn verlassen.

Leider 50 cm nach der Ampel und nicht davor, weshalb ich von einer hinter mir fahrenden Streife gleich in der Fussgängerzone gestoppt wurde.

Papiere etc. alles okay, aber ich würde wegen dem Verstoß Post von der Bußgeldstelle erhalten.

Was meinen die Experten, was da auf mich zukommen könnte? Sollte ich vorab schon mal der Bussgeldstelle einen Besuch abstatten? think.gif

Danke für Eure Hilfe.

Grüße vom Bodensee
Willi
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Jens
Beitrag 23.01.2013, 17:53
Beitrag #2


Mitglied
********

Gruppe: Globaler Moderator
Beiträge: 30317
Beigetreten: 16.01.2006
Wohnort: Kiel
Mitglieds-Nr.: 16036



Zitat (wijo45 @ 23.01.2013, 17:45) *
Was meinen die Experten, was da auf mich zukommen könnte?

90 EUR Bußgeld und 3 Punkte falls die Ampel maximal 1 Sekunde rot war, anderenfalls 200 EUR, 4 Punkte und ein Monat Fahrverbot.


--------------------
Go to the top of the page
 
+Quote Post
mir
Beitrag 23.01.2013, 17:58
Beitrag #3


Mitglied
********

Gruppe: Foren-Insider
Beiträge: 24296
Beigetreten: 05.03.2007
Wohnort: Erlangen
Mitglieds-Nr.: 29238



Jepp - Segways sind Kraftfahrzeuge, die Bußgelder daher eigentlich wie für Kfz. Möglich wäre allerdings eine Minderung, weil Segways aufgrund der geringeren Masse und Geschwindigkeit generell eine erheblich geringere Gefahr als typische Kfz sind, und weil der Fall untypisch ist. Vielleicht ist es auch möglich, aufs Fahrverbot zu verzichten.


--------------------
„Nur wer die Probleme auf die einfachste Formel bringen kann und den Mut hat, sie auch gegen die Einsprüche der Intellektuellen ewig in dieser vereinfachten Form zu wiederholen, der wird auf die Dauer zu grundlegenden Erfolgen in der Beeinflussung der öffentlichen Meinung kommen.“ -- J. Goebbels

Die demokratiefeindliche Rechte praktiziert das erfolgreich. Was machen wir dagegen?
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Kai R.
Beitrag 23.01.2013, 18:14
Beitrag #4


Mitglied
********

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 26601
Beigetreten: 21.09.2007
Wohnort: NRW
Mitglieds-Nr.: 36827



Fahrverbot dann auch für den Segway, der ja auch der

Zitat (wijo45 @ 23.01.2013, 17:45) *
Ersatz-E.-Rolli,

ist? Dagegen wird ein Einspruch voraussichtlich erfolgreich sein.

Grüße

Kai


--------------------
Grüße

Kai

--- sorry, keine Privatkonsultationen per PN ---
Go to the top of the page
 
+Quote Post
dopero
Beitrag 23.01.2013, 18:16
Beitrag #5


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 2923
Beigetreten: 16.07.2006
Mitglieds-Nr.: 21252



Zitat (wijo45 @ 23.01.2013, 17:45) *
Vor einer Ampel mit Rotlicht wollte ich auf den Gehweg ( Ausnahmegenehmigung, da Ersatz-E.-Rolli, vorhanden ) ausweichen.

Wegen des in dieser Aussage enthaltenen Vorsatzes kann es natürlich auch zur Verdoppelung des Regelsatzes kommen.

Zitat (Kai R. @ 23.01.2013, 18:14) *
Fahrverbot dann auch für den Segway, der ja auch der

Zitat (wijo45 @ 23.01.2013, 17:45) *
Ersatz-E.-Rolli,

ist? Dagegen wird ein Einspruch voraussichtlich erfolgreich sein.

Wieso sollte es einem Verkehrsteilnehmer nicht möglich sein auf ein nicht motorisiertes Fahrzeug (Fahrrad, normaler Rollstuhl) zu wechseln?
Go to the top of the page
 
+Quote Post
mir
Beitrag 23.01.2013, 18:26
Beitrag #6


Mitglied
********

Gruppe: Foren-Insider
Beiträge: 24296
Beigetreten: 05.03.2007
Wohnort: Erlangen
Mitglieds-Nr.: 29238



Wenn der TE davon ausging, daß er das durfte, und eben die Vorschriften falsch interpretiert hat, liegt Fahrlässigkeit vor.


--------------------
„Nur wer die Probleme auf die einfachste Formel bringen kann und den Mut hat, sie auch gegen die Einsprüche der Intellektuellen ewig in dieser vereinfachten Form zu wiederholen, der wird auf die Dauer zu grundlegenden Erfolgen in der Beeinflussung der öffentlichen Meinung kommen.“ -- J. Goebbels

Die demokratiefeindliche Rechte praktiziert das erfolgreich. Was machen wir dagegen?
Go to the top of the page
 
+Quote Post
wijo45
Beitrag 23.01.2013, 20:52
Beitrag #7


Neuling
**

Gruppe: Members
Beiträge: 45
Beigetreten: 13.10.2009
Wohnort: Radolfzell am Bodensee
Mitglieds-Nr.: 50954



Hallo Zusammen,

danke für Eure Antworten.

Tja, das mit der Ampel ist halt so gelaufen, da ich ja in die Fußgängerzone wollte und mir der Strassenrand vor der Ampel vereist vorkam.

Ampel *rot*, Fußgänger *grün* und ich bewege mich, bzw. schwimme mit den Passanten mit, was immer bestens gelingt.

Ich wollte ja nicht wegen der roten Ampel auf den Gehweg wechseln, sondern fahre meistens schon 50 mtr. vorher drauf.

Das mit den Euro`s und dem Fahrverbot wäre schon krass für mich, aber Sünder müßen büßen. *stöhn* crybaby.gif

Grüße vom Bodensee
Willi
Go to the top of the page
 
+Quote Post
andreas7z
Beitrag 24.01.2013, 17:16
Beitrag #8


Mitglied
******

Gruppe: Banned
Beiträge: 956
Beigetreten: 26.05.2008
Mitglieds-Nr.: 42260



Hallo wija,

von einem Segway kann man schnell absteigen.
Hast Du Dich vielleicht mit dem Fuß Abgestützt als Du von der Fahrbahn auf den Bürgersteig gewechselt hast? Das macht man normalerweise wenn man den Borstein hochfährt.
Das können die pflichtbewusten Beamten schnell übersehen.
Wenn ich mit dem Fahrrad mal auf dem Bürgersteig an einer roten Ampel vorbei fahre, dann halte ich auch an und verlagere mein Körpergewicht auf den Fuß wenn ich mich vom Bürgersteig wieder auf die Fahrbahn bewege. Das mache ich um die Fahrradfelgen beim passieren des Bordsteines zu schonen.
Das müsste dann rechtlich als Absteigen vom Fahrzeug und eine kurze Unterbrechung der Fahrt gelten.
Vielleicht hilft Dir meine Schilderung etwas. think.gif think.gif

Gruß Andreas
Go to the top of the page
 
+Quote Post
amfa
Beitrag 24.01.2013, 17:24
Beitrag #9


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 4350
Beigetreten: 14.03.2004
Wohnort: Ratingen
Mitglieds-Nr.: 2294



Wenn er mit dem Segway auch auf dem Bürgersteig fahren darf.
Dann dürfte er doch auch die Fußgängerampel nutzen wenn er vorher auf dem Bürgersteig war oder nicht?

In diesem zusammenhang frag ich mich warum der wechsel von der Straße auf den Geweg nicht grundsätzlich auch im eigentlich geschützten Bereich
der Ampel stattfinden kann. Sobald er dort eingefahren ist müsste er ja quasi als Fußgänger gelten.
Nehmen wir an der Gehweg wäre durch irgendwas genau vor der Ampel versperrt gewesen und er wäre vom Gehweg auf die Straße und dann genauso wie jetzt wieder zurück.
Hätten wir dann einen Rotlichtverstoß?

Also ich persönlich würde hier auf jeden Fall einen untypischen Fall bejahen.
Und für mein Rechtsempfinden überhaupt keinen Rotlichtverstoß.

Die Frage ist ob man einen Richter davon überzeugen kann.


--------------------
Wenn du einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hinweist, wird er dankbar sein. Dumme Menschen werden dich beleidigen.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
mir
Beitrag 24.01.2013, 17:29
Beitrag #10


Mitglied
********

Gruppe: Foren-Insider
Beiträge: 24296
Beigetreten: 05.03.2007
Wohnort: Erlangen
Mitglieds-Nr.: 29238



Zitat (AMFA @ 24.01.2013, 17:24) *
Wenn er mit dem Segway auch auf dem Bürgersteig fahren darf.
Dann dürfte er doch auch die Fußgängerampel nutzen wenn er vorher auf dem Bürgersteig war oder nicht?


Eigentlich nicht. Unsinnigerweise gelten die Fußgängerampeln nur für die Fußgänger (lassen wir das obskure Problem mit den obskuren Radfahrern mal beiseite!) Ein Segway-Fahrer auf dem Gehweg hat sich nach den Ampeln für den Fahrbahnverkehr zu richten. Das gilt sogar dann, wenn sie auf dem Radweg fahren. So richtig durchdacht ist das nicht ...


--------------------
„Nur wer die Probleme auf die einfachste Formel bringen kann und den Mut hat, sie auch gegen die Einsprüche der Intellektuellen ewig in dieser vereinfachten Form zu wiederholen, der wird auf die Dauer zu grundlegenden Erfolgen in der Beeinflussung der öffentlichen Meinung kommen.“ -- J. Goebbels

Die demokratiefeindliche Rechte praktiziert das erfolgreich. Was machen wir dagegen?
Go to the top of the page
 
+Quote Post
amfa
Beitrag 24.01.2013, 18:05
Beitrag #11


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 4350
Beigetreten: 14.03.2004
Wohnort: Ratingen
Mitglieds-Nr.: 2294



Aha und was ist wenn es keine Ampeln für den Fahrbahnverkehr gibt?
z.b. bei einer reinen Fußgängerampel?, darf der Segway Fahrer dort quasi auch bei Rot rüber fahren?


--------------------
Wenn du einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hinweist, wird er dankbar sein. Dumme Menschen werden dich beleidigen.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
mir
Beitrag 24.01.2013, 18:17
Beitrag #12


Mitglied
********

Gruppe: Foren-Insider
Beiträge: 24296
Beigetreten: 05.03.2007
Wohnort: Erlangen
Mitglieds-Nr.: 29238



Die Frage ist, ob er da überhaupt langfahren darf. Wenn er das darf, dann gelten die Fußgängerampeln nicht für ihn. Vielleicht steht in seiner Ausnahmegenehmigung noch was dazu?


--------------------
„Nur wer die Probleme auf die einfachste Formel bringen kann und den Mut hat, sie auch gegen die Einsprüche der Intellektuellen ewig in dieser vereinfachten Form zu wiederholen, der wird auf die Dauer zu grundlegenden Erfolgen in der Beeinflussung der öffentlichen Meinung kommen.“ -- J. Goebbels

Die demokratiefeindliche Rechte praktiziert das erfolgreich. Was machen wir dagegen?
Go to the top of the page
 
+Quote Post
janr
Beitrag 24.01.2013, 19:21
Beitrag #13


Mitglied
********

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 29582
Beigetreten: 16.05.2006
Wohnort: München
Mitglieds-Nr.: 19384



Zitat (AMFA @ 24.01.2013, 18:05) *
... z.b. bei einer reinen Fußgängerampel?, darf der Segway Fahrer dort quasi auch bei Rot rüber fahren?
Was aber nur ginge, würde er auf dem Gehweg fahren, was er aber doch nicht darf. think.gif


--------------------
Es gibt zwei Arten an Menschen.
Die einen haben Stil, die anderen keinen T4


Aus Protest die Afd zu wählen weil einem die aktuelle Politik nicht gefällt ist wie
im Wirtshaus aus dem Klo zu saufen weil einem das dortige Bier nicht schmeckt.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
wijo45
Beitrag 24.01.2013, 19:43
Beitrag #14


Neuling
**

Gruppe: Members
Beiträge: 45
Beigetreten: 13.10.2009
Wohnort: Radolfzell am Bodensee
Mitglieds-Nr.: 50954



Ich darf den Gehweg und die Fussgängerzone genauso benutzen, wie auch den für Fahrradfahrer gesperrten Teil direkt am Seeufer.

Auch Einkäufe im Kaufhaus, etc. oder Besuche im Krankenhaus sind kein Problem.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
janr
Beitrag 24.01.2013, 19:54
Beitrag #15


Mitglied
********

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 29582
Beigetreten: 16.05.2006
Wohnort: München
Mitglieds-Nr.: 19384



Dann hast du also eine Ausnahmegenehmigung nach §7 Abs 6 der MobHV


--------------------
Es gibt zwei Arten an Menschen.
Die einen haben Stil, die anderen keinen T4


Aus Protest die Afd zu wählen weil einem die aktuelle Politik nicht gefällt ist wie
im Wirtshaus aus dem Klo zu saufen weil einem das dortige Bier nicht schmeckt.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
wijo45
Beitrag 24.01.2013, 20:13
Beitrag #16


Neuling
**

Gruppe: Members
Beiträge: 45
Beigetreten: 13.10.2009
Wohnort: Radolfzell am Bodensee
Mitglieds-Nr.: 50954



Lt. Ausnahmegenehmigung:

Auflagen/Bedingungen

Der Segway dient als Mobilitätshilfe (Ersatz für Rollstuhl) gemäß MobHV.
Daher ist diese Ausnahmegenehmigung nicht auf andere Personen übertragbar.


Daher auch meine Annahme und Handhabung wie mit meinem E-Rolli (6km/h).
Go to the top of the page
 
+Quote Post
dopero
Beitrag 24.01.2013, 21:49
Beitrag #17


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 2923
Beigetreten: 16.07.2006
Mitglieds-Nr.: 21252



Hallo wijo45!
janr wüsste gerne genauer was in deiner Ausnahmegenehmigung steht. Den wenn man nach dem MobHV geht (§ 7 (2)) hast du auf Fußgängern vorbehaltenen Flächen nichts verloren.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
wijo45
Beitrag 24.01.2013, 22:13
Beitrag #18


Neuling
**

Gruppe: Members
Beiträge: 45
Beigetreten: 13.10.2009
Wohnort: Radolfzell am Bodensee
Mitglieds-Nr.: 50954



z.B. Ausnahme bei VZ 242 und VZ 239
Go to the top of the page
 
+Quote Post
janr
Beitrag 24.01.2013, 22:23
Beitrag #19


Mitglied
********

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 29582
Beigetreten: 16.05.2006
Wohnort: München
Mitglieds-Nr.: 19384



z.B. weitere?

so wie du es schreibst, liest es sich, daß du nur bei diesen VZ , fahren darfst.

Was ist aber mit Gehwegen ohne Beschilderung?

Was steht zu Lichtsignalanlagen? (@mir hat ja auch schon vermutet)

Fußgängerampeln sind nur für Fußgänger, und manchmal auch für Radfahrer (Symbol).

Ansonsten gilt für Fahrzeuge die Haupt LSA.


--------------------
Es gibt zwei Arten an Menschen.
Die einen haben Stil, die anderen keinen T4


Aus Protest die Afd zu wählen weil einem die aktuelle Politik nicht gefällt ist wie
im Wirtshaus aus dem Klo zu saufen weil einem das dortige Bier nicht schmeckt.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
wijo45
Beitrag 24.01.2013, 22:36
Beitrag #20


Neuling
**

Gruppe: Members
Beiträge: 45
Beigetreten: 13.10.2009
Wohnort: Radolfzell am Bodensee
Mitglieds-Nr.: 50954



Hallo @janr,

bei diesen VZ darf ich auch fahren, *die stehen in Radolfzell z.B. an der Promenade oder im Mettnau-Park*, genauso wie auf Gehwegen (Schrittgeschwindigkeit), oder auf dem Wochenmarkt (Verbot für Fahrräder und Hunde).

Die ganze Angelegenheit scheint etwas verzwickt zu sein, E-Rolli gegen Segway, er hilft mir halt auf`s Beste, ohne Hilfe von Dritten mobil zu sein.

Zur späten Stunde sind ja am Bahnhof Radolfzell keine Hilfen mehr anwesend, die mich z.B. von Gleis 5 über die Schienen begleiten.
Mit dem Segway fahre ich halt die Treppen runter, ohne Probs.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Mitleser
Beitrag 24.01.2013, 22:45
Beitrag #21


Mitglied
********

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 20363
Beigetreten: 16.10.2009
Mitglieds-Nr.: 50997



Der Fall ist doch vergleichbar mit einem Fahrbahnradler, der an der (verbindlichen) roten Fahrbahnampel die Haltelinie überfährt um anschließend auf der querlaufenden Radfahrerfurt Richtung Radweg "abzubiegen". Oder?
Auch da sehe ich einen Rotlichtverstoß, denn die verbindliche Fahrbahnampel gebietet "Stopp vor der Haltelinie" und sie dient dem Schutz des querlaufenden Verkehrs (Fußgänger, Kraftfahrzeuge aber auch Radfahrer). Es ist auch kein einfacher Haltelinienverstoß, denn der Radler fährt in den geschützten Bereich ein ohne, dass potentielle Berechtigte mit diesem Fahrmanöver in ihren Verkehrsraum rechnen müssen. Daher wird der geschützte Bereich verletzt.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
janr
Beitrag 24.01.2013, 22:58
Beitrag #22


Mitglied
********

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 29582
Beigetreten: 16.05.2006
Wohnort: München
Mitglieds-Nr.: 19384



Zitat (Mitleser @ 24.01.2013, 22:45) *
... Auch da sehe ich einen Rotlichtverstoß, denn die verbindliche Fahrbahnampel gebietet "Stopp vor der Haltelinie" und sie dient dem Schutz des querlaufenden Verkehrs (Fußgänger, Kraftfahrzeuge aber auch Radfahrer). ...
So wie ich das las, wollte der TE etwas vor der roten Ampel auf den Gehweg.
Aber weil es glatt war ist er erst in der Fußgängerfurt auf den Gehweg.

Das heist aber auch, daß er mit einem Fahrzeug über die Haltlinie und in den geschützten Bereich gefahren ist.


--------------------
Es gibt zwei Arten an Menschen.
Die einen haben Stil, die anderen keinen T4


Aus Protest die Afd zu wählen weil einem die aktuelle Politik nicht gefällt ist wie
im Wirtshaus aus dem Klo zu saufen weil einem das dortige Bier nicht schmeckt.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
wijo45
Beitrag 08.02.2013, 20:45
Beitrag #23


Neuling
**

Gruppe: Members
Beiträge: 45
Beigetreten: 13.10.2009
Wohnort: Radolfzell am Bodensee
Mitglieds-Nr.: 50954



Guten Abend Zusammen,

heute kam der Bußgeldbescheid:

Sie mißachteten § 37 Abs. 2 § 49 StVO; § 24 StVG; 132 BKat

Deshalb wird gegen Sie gemäß ³ 17 OWiG 90.00 Euro

Kosten §§ 105 und 107 OWiG, 464 (1) und 465 StPO 20.00 Euro
Auslagen 3.50 Euro

zusammen 113.50 Euro crybaby.gif

Nach Rechtskraft + 3 Punkte bescheinigt.

2 Wochen Zeit für Widerspruch, werde dann mal am Mittwoch bei der Bußgeldstelle vorsprechen.

Hätte jemand Hilfe für das Gespräch und die Vorgehensweise? think.gif

Danke im voraus und Grüße vom Bodensee
Willi
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Mitleser
Beitrag 08.02.2013, 20:53
Beitrag #24


Mitglied
********

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 20363
Beigetreten: 16.10.2009
Mitglieds-Nr.: 50997



Hast Du Dich schon gefreut, dass Dir nur der leichte Verstoß mit weniger als 1sek Rotphase vorgeworfen wird?
Macht die Sache immerhin 110€ und 1 Punkt und 1 Monat günstiger!
Go to the top of the page
 
+Quote Post
wijo45
Beitrag 09.02.2013, 02:28
Beitrag #25


Neuling
**

Gruppe: Members
Beiträge: 45
Beigetreten: 13.10.2009
Wohnort: Radolfzell am Bodensee
Mitglieds-Nr.: 50954



@ Mitleser,

ja, hab schon mit dem Schlimmsten gerechnet, obwohl die 3 Punkte auch nicht ohne sind.
Bis jetzt war ich quasi ohne Eintrag im VZR. whistling.gif

Bei 1 Monat Fahrverbot hätte ich den Fahrdienst des LRA`s in Anspruch nehmen müssen.

Grüße vom Bodensee
Willi



Die von @fritz440kombi begonnene Diskussion um Pedelecs in Österreich findet sich nun hier

Der Beitrag wurde von mir bearbeitet: 09.02.2013, 13:10
Go to the top of the page
 
+Quote Post
andreas7z
Beitrag 09.02.2013, 16:19
Beitrag #26


Mitglied
******

Gruppe: Banned
Beiträge: 956
Beigetreten: 26.05.2008
Mitglieds-Nr.: 42260



Ich würde an Deiner Stelle Widerspruch einlegen.
Nur wer etwas wagt kann auch gewinnen.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
wijo45
Beitrag 09.02.2013, 17:43
Beitrag #27


Neuling
**

Gruppe: Members
Beiträge: 45
Beigetreten: 13.10.2009
Wohnort: Radolfzell am Bodensee
Mitglieds-Nr.: 50954



Danke Andreas, werde ich machen, ab Mittwoch ist das Amt wieder geöffnet.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
jordon
Beitrag 09.02.2013, 17:45
Beitrag #28


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 2546
Beigetreten: 08.08.2009
Mitglieds-Nr.: 49919



Was willst du denn als Begründung für de Einspruch vorbringen?
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Jens
Beitrag 09.02.2013, 17:58
Beitrag #29


Mitglied
********

Gruppe: Globaler Moderator
Beiträge: 30317
Beigetreten: 16.01.2006
Wohnort: Kiel
Mitglieds-Nr.: 16036



Zitat (andreas7z @ 09.02.2013, 16:19) *
Ich würde an Deiner Stelle Widerspruch einlegen.
Mit welcher Begründung?


--------------------
Go to the top of the page
 
+Quote Post
wijo45
Beitrag 10.02.2013, 22:10
Beitrag #30


Neuling
**

Gruppe: Members
Beiträge: 45
Beigetreten: 13.10.2009
Wohnort: Radolfzell am Bodensee
Mitglieds-Nr.: 50954



hmmm, die Herrn,

da es sich ja nur um 1 mtr. gehandelt, Strasse-Gehweg, hab noch keinen Plan. think.gif
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Papa
Beitrag 11.02.2013, 13:53
Beitrag #31


Mitglied
****

Gruppe: Members
Beiträge: 107
Beigetreten: 01.10.2012
Mitglieds-Nr.: 65755



Das wird schwierig. Du hast die Fahrbahn benutzt. Du hättest also an der Ampel halten müssen und erst bei grün abbiegen dürfen. Die Ausrede, das du vor der Ampel schon auf den Gehweg wolltest, wird auch nicht gelten, denn dann hättest du ja anhalten und absteigen können. Im Prinzip ist es das gleiche wie mit nem Fahrrad. Wenn das rechts jetzt eine kombinierte Fuß- und Fahrradzone gewesen wäre, hättest du auch nicht bei rot abbiegen dürfen.

Papa
Go to the top of the page
 
+Quote Post
wijo45
Beitrag 18.04.2013, 16:00
Beitrag #32


Neuling
**

Gruppe: Members
Beiträge: 45
Beigetreten: 13.10.2009
Wohnort: Radolfzell am Bodensee
Mitglieds-Nr.: 50954



Kurze Info:

Nach Widerspruch und Gerichtsverhandlung wurde das Verfahren eingestellt.

Ein Dankeschön an Diejenigen, die mich unterstützt haben.

Grüße vom Bodensee
Willi
Go to the top of the page
 
+Quote Post
oscar_the_grouch
Beitrag 18.04.2013, 16:21
Beitrag #33


bekennender Pfostenumfahrer
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 9703
Beigetreten: 15.07.2005
Wohnort: Berlin
Mitglieds-Nr.: 11315



Mit welcher Begründung ?
Go to the top of the page
 
+Quote Post
tomcraft
Beitrag 18.04.2013, 17:54
Beitrag #34


Mitglied
*******

Gruppe: Foren-Insider
Beiträge: 4765
Beigetreten: 16.05.2006
Wohnort: Berlin
Mitglieds-Nr.: 19410



Bestimmt ohne weitere Begründung nach § 47 OWiG wavey.gif
Go to the top of the page
 
+Quote Post
oscar_the_grouch
Beitrag 18.04.2013, 21:57
Beitrag #35


bekennender Pfostenumfahrer
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 9703
Beigetreten: 15.07.2005
Wohnort: Berlin
Mitglieds-Nr.: 11315



Aber es gab doch eine Verhandlung, da muss es doch Meinungen und Aussagen gegeben haben ?
Go to the top of the page
 
+Quote Post
blablub
Beitrag 19.04.2013, 08:51
Beitrag #36


Mitglied
*****

Gruppe: Banned
Beiträge: 250
Beigetreten: 19.12.2011
Mitglieds-Nr.: 62650



Zitat (oscar_the_grouch @ 18.04.2013, 17:21) *
Mit welcher Begründung ?

Gesunder Menschenverstand auf Seiten des Richters? Soll es geben.....

(und zeigt wieder mal, dass Gerichte deutlich flexibler sind als die Meinung vieler Forenten hier)
Go to the top of the page
 
+Quote Post
mir
Beitrag 19.04.2013, 08:55
Beitrag #37


Mitglied
********

Gruppe: Foren-Insider
Beiträge: 24296
Beigetreten: 05.03.2007
Wohnort: Erlangen
Mitglieds-Nr.: 29238



Danke für die Rückmeldung!

Daß ein Richter eine Ahndung für nicht geboten hält und dann daher einstellt, läßt sich ja nun wirklich nicht vorhersehen, auch wenn in diesem Fall es wirklich angebracht ist (zumindest meiner Meinung nach). Glückwunsch zum Erfolg!


--------------------
„Nur wer die Probleme auf die einfachste Formel bringen kann und den Mut hat, sie auch gegen die Einsprüche der Intellektuellen ewig in dieser vereinfachten Form zu wiederholen, der wird auf die Dauer zu grundlegenden Erfolgen in der Beeinflussung der öffentlichen Meinung kommen.“ -- J. Goebbels

Die demokratiefeindliche Rechte praktiziert das erfolgreich. Was machen wir dagegen?
Go to the top of the page
 
+Quote Post
nachteule
Beitrag 19.04.2013, 11:34
Beitrag #38


Mitglied
********

Gruppe: Foren-Insider
Beiträge: 24401
Beigetreten: 05.07.2007
Mitglieds-Nr.: 33782



Hallo, wijo45,

mal eine OT - Frage, rein aus Neugier:

Darfst Du mit dem Segway auch Nachts fahren?

Viele Grüße,

Nachteule


--------------------
Zuerst ignorieren sie dich, dann lachen sie über dich, dann bekämpfen sie dich und dann gewinnst du.

Mahatma Gandhi
Go to the top of the page
 
+Quote Post
blablub
Beitrag 19.04.2013, 12:17
Beitrag #39


Mitglied
*****

Gruppe: Banned
Beiträge: 250
Beigetreten: 19.12.2011
Mitglieds-Nr.: 62650



Zitat (mir @ 19.04.2013, 09:55) *
Daß ein Richter eine Ahndung für nicht geboten hält und dann daher einstellt, läßt sich ja nun wirklich nicht vorhersehen,

Das nicht, aber es zeigt meiner Meinung nach, dass sich der Gang zum Gericht lohnen kann, auch wenn ein Bußgeldbescheid erstmal rechtlich "sauber" erscheint. Hier wird aber regelmäßig das Gegenteil geraten.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Mitleser
Beitrag 19.04.2013, 13:52
Beitrag #40


Mitglied
********

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 20363
Beigetreten: 16.10.2009
Mitglieds-Nr.: 50997



Hier wird zu nichts geraten. Wenn, dann wird auf das Prozessrisiko, die Gebühren und die Rechtslage verwiesen. Eine Abwägung muss jeder für sich treffen.

Aber schön für Dich, wenn der Richter ein weiches Herz oder einen vollen Schreibtisch hatte. Eine Einstellung ist eine schnelle, lautlose und nichtssagende Möglichkeit, um den Vorgang zu beenden. Man sollte daraus aber keine Schlüsse (für die Zukunft) ziehen.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
wijo45
Beitrag 19.04.2013, 20:00
Beitrag #41


Neuling
**

Gruppe: Members
Beiträge: 45
Beigetreten: 13.10.2009
Wohnort: Radolfzell am Bodensee
Mitglieds-Nr.: 50954



Zitat (nachteule @ 19.04.2013, 12:34) *
Hallo, wijo45,

mal eine OT - Frage, rein aus Neugier:

Darfst Du mit dem Segway auch Nachts fahren?

Viele Grüße,

Nachteule

Hallo Nachteule,

klar darf ich auch Nachts fahren, Beleuchtung ist ja vorgeschrieben und auch dringenst zu empfehlen.

Grüße zurück
Willi
Go to the top of the page
 
+Quote Post
nachteule
Beitrag 19.04.2013, 22:31
Beitrag #42


Mitglied
********

Gruppe: Foren-Insider
Beiträge: 24401
Beigetreten: 05.07.2007
Mitglieds-Nr.: 33782



Hallo, wijo45,

Zitat (wijo45 @ 19.04.2013, 21:00) *
klar darf ich auch Nachts fahren, Beleuchtung ist ja vorgeschrieben und auch dringenst zu empfehlen.

danke für die Mitteilung.

Mir war nicht bekannt, dass man am Segway eine Beleuchtung anbringen kann und noch weniger, dass diese vorgeschrieben ist.

Viele Grüße,

Nachteule


--------------------
Zuerst ignorieren sie dich, dann lachen sie über dich, dann bekämpfen sie dich und dann gewinnst du.

Mahatma Gandhi
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Mitleser
Beitrag 19.04.2013, 22:34
Beitrag #43


Mitglied
********

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 20363
Beigetreten: 16.10.2009
Mitglieds-Nr.: 50997



Zitat (nachteule @ 19.04.2013, 23:31) *
Mir war nicht bekannt, dass man am Segway eine Beleuchtung anbringen kann und noch weniger, dass diese vorgeschrieben ist.
Siehe § 5 MobHV.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
nachteule
Beitrag 20.04.2013, 00:14
Beitrag #44


Mitglied
********

Gruppe: Foren-Insider
Beiträge: 24401
Beigetreten: 05.07.2007
Mitglieds-Nr.: 33782



Hallo, Mitleser,

danke für den erhellenden Link. wavey.gif

Viele Grüße,

Nachteule


--------------------
Zuerst ignorieren sie dich, dann lachen sie über dich, dann bekämpfen sie dich und dann gewinnst du.

Mahatma Gandhi
Go to the top of the page
 
+Quote Post

Reply to this topicStart new topic
1 Besucher lesen dieses Thema (Gäste: 1 | Anonyme Besucher: 0)
0 Mitglieder:

 



RSS Vereinfachte Darstellung Aktuelles Datum: 27.04.2024 - 08:26