... Forum Straßenverkehr - der Verkehrstalk im Web


Willkommen, Gast ( Anmelden | Registrierung )

 
Reply to this topicStart new topic
> Segways in Österreich, OT von: Verwarnungs- und Bußgeld -> Rotlichtverstoß mit Segway
fritz440kombi
Beitrag 09.02.2013, 12:52
Beitrag #1


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 4714
Beigetreten: 15.04.2006
Mitglieds-Nr.: 18463



    
 
Segway bis 250 W Antrieb ist ein mehrspuriges, einachsiges Fahrrad und darf, wenn schmäler als 80 cm, den Radweg benutzen, sonst muß er auf die Fahrbahn....... darüber ein Moped (zumindest in Östereich).

War eine super Diskussion: Was machen wir mit Segways, die man Hochschalten kann auf mehr Leistung ... und die

EU-Kommission erklärt sich sowieso für unzuständig.

Segway am Gehsteig in Östereich: no go ... ???? eigentlich war er dafür einmal gedacht zum "Gehen im Stehen" .... erinnert mich an den alten Witz über den weißen Missionar in Afrika, der Rad fährt: Sagt einer zum anderen: Schau, wie faul die Weißen sind... die Sitzen sogar beim Gehen .... laugh2.gif


--------------------
Meine Webseite

Ihre Bank zahlt unter 3% Zinsen ? 5-20% Zinsen auf "Tankeinlagen" sofort durch mein Spritspartraining, amortisiert nach etwa 10 Tankfüllungen! Mehr gerne per PN!
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Mitleser
Beitrag 09.02.2013, 13:00
Beitrag #2


Mitglied
********

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 20363
Beigetreten: 16.10.2009
Mitglieds-Nr.: 50997



In Deutschland werden straßenverkehrsrechtlich Kraftfahrzeuge legaldefiniert über: "Landfahrzeuge, die durch Maschinenkraft bewegt werden, ohne an Bahngleise gebunden zu sein." Was ein Kfz ist, kann kein Fahrrad sein.

Demnächst werden bestimmte Pedelecs endlich eindeutig zu den Fahrrädern einsortiert; aktuell sind sie es für die nationalen Verhaltensvorschriften nicht zwingend. Und für Segways® gibt es auch dann noch keine nationalen Ausnahmen bei den Verhaltensvorschriften.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
fritz440kombi
Beitrag 09.02.2013, 13:03
Beitrag #3


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 4714
Beigetreten: 15.04.2006
Mitglieds-Nr.: 18463



Danke, intessant, Pedelecs bis 25 km/h sind in Österreich Fahrräder, S-Pedelects gehören zu den Mopeds. E-Bikes schneller als 45 km/h zu Motorrädern ...

Das Mofa mit Versicherungskennzeichen und frei ab 14 Jahren bis 25 km/h gibt es bei uns nicht ...


--------------------
Meine Webseite

Ihre Bank zahlt unter 3% Zinsen ? 5-20% Zinsen auf "Tankeinlagen" sofort durch mein Spritspartraining, amortisiert nach etwa 10 Tankfüllungen! Mehr gerne per PN!
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Jens
Beitrag 09.02.2013, 13:10
Beitrag #4


Mitglied
********

Gruppe: Globaler Moderator
Beiträge: 30336
Beigetreten: 16.01.2006
Wohnort: Kiel
Mitglieds-Nr.: 16036



Zitat (fritz440kombi @ 09.02.2013, 13:03) *
Das Mofa mit Versicherungskennzeichen und frei ab 14 Jahren bis 25 km/h gibt es bei uns nicht ...

Das gibts in Deutschland auch nicht. Das Mindestalter für Mofas liegt bei 15 Jahren.


--------------------
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Monny
Beitrag 11.02.2013, 12:34
Beitrag #5


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 1941
Beigetreten: 12.11.2006
Wohnort: Schbätzles-Diaspora
Mitglieds-Nr.: 25170



die Dinger sehe ich als Gehhilfe an, wie einen Rollator. Dafür braucht man auch keinen speziellen Führerschein whistling.gif


--------------------
Gruss,
Monny

------------------

entsorge kostenlos Kurzhauber-Teile ;)
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Jens
Beitrag 11.02.2013, 12:37
Beitrag #6


Mitglied
********

Gruppe: Globaler Moderator
Beiträge: 30336
Beigetreten: 16.01.2006
Wohnort: Kiel
Mitglieds-Nr.: 16036



Zitat (Monny @ 11.02.2013, 12:34) *
wie einen Rollator. Dafür braucht man auch keinen speziellen Führerschein whistling.gif

1. Ein Rollator ist kein Kraftfahrzeug
2. Für ein Segway wird kein Führerschein benötigt sondern eine Mofa-Prüfbescheinigung.


--------------------
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Kai R.
Beitrag 10.06.2015, 15:10
Beitrag #7


Mitglied
********

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 26604
Beigetreten: 21.09.2007
Wohnort: NRW
Mitglieds-Nr.: 36827



Zitat (Jens @ 11.02.2013, 13:37) *
2. Für ein Segway wird kein Führerschein benötigt sondern eine Mofa-Prüfbescheinigung.

kurz mal wiederaufgreif whistling.gif

Segways sind lustig. Wir waren am WE auf einer Segway-Tour in Mecklenburg-Vorpommern. Der Verleiher hatte keinerlei Skrupel, einen 7jährigen auf eine Tour mitzunehmen. Für Kinder gab es sogar eigene kleinere Segways. Ich glaube nicht, dass der 7jährige eine Prüfbescheinigung hatte.


--------------------
Grüße

Kai

--- sorry, keine Privatkonsultationen per PN ---
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Heinz Wäscher
Beitrag 10.06.2015, 16:06
Beitrag #8


Mitglied
********

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 11927
Beigetreten: 19.09.2007
Wohnort: NRW
Mitglieds-Nr.: 36749



Welche Strecke wurde denn befahren bzw. war das öffentlicher Verkehrsraum?

Vielleicht sind die Miniversionen ja auch keine KFZ im Sinne dieser Verordnung?


--------------------
Voltaire: „Wenn Du wissen willst, wer dich beherrscht, musst Du nur herausfinden, wen Du nicht kritisieren darfst.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Kai R.
Beitrag 10.06.2015, 16:08
Beitrag #9


Mitglied
********

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 26604
Beigetreten: 21.09.2007
Wohnort: NRW
Mitglieds-Nr.: 36827



definitiv. Rund um Gut Fleesensee


--------------------
Grüße

Kai

--- sorry, keine Privatkonsultationen per PN ---
Go to the top of the page
 
+Quote Post

Reply to this topicStart new topic
1 Besucher lesen dieses Thema (Gäste: 1 | Anonyme Besucher: 0)
0 Mitglieder:

 



RSS Vereinfachte Darstellung Aktuelles Datum: 08.05.2024 - 19:12