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> Kennzeichenhalter vorne unzulässig?, §10 FZV
Deftl
Beitrag 04.11.2012, 10:28
Beitrag #1


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Hallo Leute,

ich hab nichts konkret dazu gefunden, nur diverse unbelegbare Aussagen, so auch die meines Autohauses.

Ich habe dort ein Neufahrzeug erworben und eigene Kennzeichenhalter in Wagenfarbe dabei; Montage hinten kein Problem.

Vorne war das Kennzeichen berits direkt auf die Stoßstange geschraubt, ohne Kennzeichenhalter.

Kennzeichehalter voren wäre wegen einer EU Verordnung nicht mehr zulässig.

Gleichzeitig habe ich eine "pflichtgemäße Erklärung" des Autohauses erhalten, dass die Kennzeichen gemäß §10 FZV montiert wurden. Ich habe da mal reingelesen und find nichts dazu, was einen Kennzeichenhalter vorne untersagen würde. Vor 8 Monaten hatte ich in einem andern Autohaus das identische Fahrzeug mit Kennzeichenhalter vorne erhalten.

Was ist denn nun hier Dichtung und Legende, oder wie verhält es sich jetzt wirklich?

Weiss jemand was DEFINITIVES?

DANKE!

Gruss
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Heinz Wäscher
Beitrag 04.11.2012, 10:40
Beitrag #2


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Zitat (Deftl @ 04.11.2012, 10:28) *
Weiss jemand was DEFINITIVES?

think.gif § 10 FZV
Zitat
(5) Kennzeichen müssen an der Vorder- und Rückseite des Kraftfahrzeugs vorhanden und fest angebracht sein. Bei Wechselkennzeichen im Sinne des § 8 Absatz 1a sind der gemeinsame Kennzeichenteil und der fahrzeugbezogene Teil jeweils fest anzubringen. Bei einachsigen Zugmaschinen genügt die Anbringung an der Vorderseite, bei Anhängern und bei Krafträdern die Anbringung an deren Rückseite.

Früher gab es doch mal eine Vorschrift die besagte dass man amtliche Kennzeichen nur mit Werkzeug entfernen können sollte.
Ich persönlich lese davon ja nichts mehr in § 10 FZV.


Ich habe mein vorderes Nummernschild ja mit Klettverschluß angebracht da mir eine Befestigung mit Schrauben zu unsicher erscheint. Die ganze Rückseite des Nummernschilds zur adhäsiven Befestigung zu nutzen erscheint mir geeigneter.
Ich habe zufällig auch eine Firma gefunden die Klettverschlüsse in 500 x 110 mm anbietet whistling.gif


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steveluke
Beitrag 04.11.2012, 10:52
Beitrag #3


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Hmm, davon höre ich zum ersten Mal.
Bezüglich der festen Anbringung lese ich in der Vorschrift aber die identischen Vorgaben für vorderes und hinteres Kennzeichen.
Sprich: Wenn Kennzeichenträger hinten in Ordnung sind, sollten sie das vorn auch sein. unsure.gif



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CvR
Beitrag 04.11.2012, 12:24
Beitrag #4


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Zitat (Deftl @ 04.11.2012, 10:28) *
eigene Kennzeichenhalter in Wagenfarbe dabei; Montage hinten kein Problem.

Ich sehe grundsätzlich ein Problem bei Kennzeichenhaltern in Wagenfarbe - allerdings hinten genauso wie vorn. think.gif §10 FZV beschreibt, wie Kennzeichen auszusehen haben:
Zitat (§10 (1) FZV)
Unterscheidungszeichen und Erkennungsnummern sind mit schwarzer Beschriftung auf weißem schwarz gerandetem Grund auf ein Kennzeichenschild aufzubringen.

Nun haben so ziemlich alle mir bekannten Kennzeichenhalter die spezifische Eigenschaft, das Kennzeichen an ebendiesem Rand einzuklemmen - und damit abzudecken... Wenn der schwarze Rand von einem schwarzen Halter abgedeckt und quasi "ersetzt" wird mag das ja noch in Ordnung gehen - aber wenn der schwarze Rand (und damit ein wesentlicher Teil des Kennzeichens!) von andersfarbigen Element verdeckt wird, könnte das womöglich ein Problem darstellen.


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Fernand Joseph Désiré Contandin (1903-1971), französischer Schauspieler und Sänger
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steveluke
Beitrag 04.11.2012, 13:27
Beitrag #5


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Zitat (CvR @ 04.11.2012, 12:24) *
(...) - aber wenn der schwarze Rand (und damit ein wesentlicher Teil des Kennzeichens!) von andersfarbigen Element verdeckt wird, könnte das womöglich ein Problem darstellen.

Das sehe ich anders: Der von dir zitierte Satz der Vorschrift schreibt die Beschaffung und Ausgestaltung des Kennzeichens vor. Dadurch dass der schwarze Kennzeichenrand verdeckt wird und somit nicht mehr sichtbar ist, ändert sich nichts an der korrekten Beschaffenheit des Kennzeichens als solches.


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CvR
Beitrag 04.11.2012, 14:54
Beitrag #6


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Zitat (steveluke @ 04.11.2012, 13:27) *
Das sehe ich anders: Der von dir zitierte Satz der Vorschrift schreibt die Beschaffung und Ausgestaltung des Kennzeichens vor. Dadurch dass der schwarze Kennzeichenrand verdeckt wird und somit nicht mehr sichtbar ist, ändert sich nichts an der korrekten Beschaffenheit des Kennzeichens als solches.

Gemäß §10 (2) FZV dürfen die Kennzeichen aber auch nicht verdeckt sein, sofern die Abdeckung nicht in den in Absatz 6 genannten Vorschriften genehmigt ist. think.gif Bei strengster Auslegung dürfte somit auch die Abdeckung von Teilen des Kennzeichens, wie bspw. des Randes, zu hinterfragen sein.


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EMD
Beitrag 04.11.2012, 17:55
Beitrag #7


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Zitat (Heinz Wäscher @ 04.11.2012, 10:40) *
Früher gab es doch mal eine Vorschrift die besagte dass man amtliche Kennzeichen nur mit Werkzeug entfernen können sollte.
Ich persönlich lese davon ja nichts mehr in § 10 FZV.


Ich habe mein vorderes Nummernschild ja mit Klettverschluß angebracht da mir eine Befestigung mit Schrauben zu unsicher erscheint. Die ganze Rückseite des Nummernschilds zur adhäsiven Befestigung zu nutzen erscheint mir geeigneter.
Ich habe zufällig auch eine Firma gefunden die Klettverschlüsse in 500 x 110 mm anbietet whistling.gif


So kenne ich das aber auch, das es nur mit Werkzeug entfernbar sein darf.

Ich bezweifle irgendwie mal das Klettverschluss diesbezüglich ausreichend ist. Wenn Schrauben mist sind Niete es doch mit Edelstahlnieten, da reißt man eher das ganze Blech kaputt als das das je wieder ab geht.
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Gast_Georg_g_*
Beitrag 04.11.2012, 18:04
Beitrag #8





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Zitat (EMD @ 04.11.2012, 18:55) *
So kenne ich das aber auch, das es nur mit Werkzeug entfernbar sein darf.

Das wird nicht verlangt. Die feste Anbringung hat auch eher den Zweck der Erkennbarkeit, weniger den Diebstahlschutz. Ein Kennzeichen auf dem Armaturenbrett ist sicher besser gegen Diebstahl geschützt als eines, das an der Stoßstange mit Schrauben befestigt ist, aber es ist natürlich trotzdem unzulässig.

Kennzeichenhalter sind zulässig und ich kenne auch keine (EU-)Vorschrift, die diesbezüglich zwischen vorderem und hinterem Kennzeichen unterscheidet.
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Neue-Kurzzeitkennzei...
Beitrag 04.11.2012, 21:02
Beitrag #9


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@TE:
Nehme doch ganz einfach Schrauben (Blechschrauben) zum Befestigen.
Die kann man auch zusätzlich an die im Kennzeichenhalter befestigten Kennzeichen anschrauben.
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dopero
Beitrag 04.11.2012, 21:38
Beitrag #10


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Zitat (EMD @ 04.11.2012, 17:55) *
Ich bezweifle irgendwie mal das Klettverschluss diesbezüglich ausreichend ist. Wenn Schrauben mist sind Niete es doch mit Edelstahlnieten, da reißt man eher das ganze Blech kaputt als das das je wieder ab geht.

Ich halte es ohne Werkzeug nicht für möglich ein voll flächig mit Klett versehenes Kennzeichen ohne Beschädigung vom Auto zu bekommen.
Meine Erfahrung ist das der Klett durch die Erschütterungen beim Fahren erst recht verhakt und bombenfest hält.
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Deftl
Beitrag 05.11.2012, 16:19
Beitrag #11


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hmm....irgendwie erschlisst es sich mir nach euren antworten nicht, weshalb da das autohaus vorne angeschraubt hat und hinten dann den kennzeichhalter für ok befand...von schwarzem rahemn oder wagenfarne mal ganz abgesehen.

kennzeichen in haltern sind immer abgedeckt und wie es so schön ist auch ohne werkzeug zu entfernen. geschraubte kennzeichen sind nicht abgedeckt und mit einem einfachen kreuzschrauber zu entfernen....

also was hinten recht ist sollte dann auch vorne billig sein?!

gruss
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steveluke
Beitrag 05.11.2012, 16:34
Beitrag #12


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Zitat (Deftl @ 05.11.2012, 16:19) *
also was hinten recht ist sollte dann auch vorne billig sein?!

Ja, die überwiegende Mehrhiet sieht das ja hier genau so.
Ich kenne übrigens in unserer Region keinen einzigen Händler, der an seine VK-Fahrzeuge nicht vorn und hinten die Kennzeichenträger befestigt.


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Deftl
Beitrag 07.11.2012, 22:16
Beitrag #13


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ich hab jetzt mal beim Hersteller der Kennzeichenhalter angfragt, sowohl zum Montageort wie zur Farbe.

Die Herstellerseite macht mit einem Dekraprüfsymbol Werbung, geprüft und entsprich FZV § 10; wenn man genau liest, dann ist es aber nur der Edelstahlrahmen in Carbonoptik, der ist schwarz.

hier hats ne menge Beispiele, die nicht schwarz sind....

http://www.my-carsign.de/de/kundengalerie.html

gruss
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Deftl
Beitrag 08.11.2012, 10:14
Beitrag #14


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hier die erschöpfende Antwort; das entsprechende DEKRA Zertifikat habe ich auch erhalten; somit werd ich denn auch vorne den Halter montieren. Die Probleme mit PDC hatte ich weder beim 5er noch beim alten 1er, beim F20 werd ichs nun probieren.

Gruss

vielen Dank für Ihre Mail.

Sie können problemlos CarSigns in Wagenfarbe lackiert einsetzen - wir haben u.a. dies von der DEKRA geprüft und wird jährlich von der Zertifizierung erneuert -speziell auch für Ihre gewünschten CarSigns.

Der schwarze Rand muss immer auch auf dem Schild gedruckt sein, so daß dieses ggfs. direkt verschraubt werden kann. Ansonsten könnte es evtl. aussehen, daß die Beschriftung aufgeklebt sein könnte. Durch den CarSign-Rahmen wird das Schild aber als solches gewährleistet. Die meisten billigen Rahmen aus Kunststoff werden nach wie vor genauso produziert wie vor der Streichung des Passus §10 in StVZO. Früher musste der schwarze Rand auch erkennbar sein.

BMW wie auch Mercedes lassen über ihre eigenen Niederlassungen die Front-Kennzeichenhalter generell weg, da lt. Aussage immer wieder Probleme mit der Parksensorik entstehen können. Freie Händler sind da ganz anderer Meinung und befestigen auch ohne Probleme Front-Kennzeichenhalter.

Für Rückfragen stehe ich Ihnen auch telefonisch gern zur Verfügung.
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Mitleser
Beitrag 08.11.2012, 10:25
Beitrag #15


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Zitat (Deftl @ 08.11.2012, 10:14) *
Die meisten billigen Rahmen aus Kunststoff werden nach wie vor genauso produziert wie vor der Streichung des Passus §10 in StVZO. Früher musste der schwarze Rand auch erkennbar sein.

think.gif § 10 StVZO beschäftigte sich mit der "Ausfertigung des Führerscheins". think.gif
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Ichtyos
Beitrag 08.11.2012, 20:47
Beitrag #16


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blink.gif Die findet sich doch in § 25 FeV.


In der StVZO gibt es keinen § 10 mehr. Die alte Fassung kann ich im i-Net auf die Schnelle nicht finden.

Aktuell wäre § 10 FZV für Kennzeichen zuständig.


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Mitleser
Beitrag 08.11.2012, 22:12
Beitrag #17


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@Ichtyos, Du siehst die Vergangenheitsform ("beschäftigt[b]e[/b]")? Nachlesen kannst Du es ua im BGBl I, 1988, S. 1793 ff.
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Ichtyos
Beitrag 08.11.2012, 23:44
Beitrag #18


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Das hatte ich in der Tat übersehen. blushing.gif

Mit Deinem Link komme ich nicht wirklich klar (weil es das allgemeine Thema "alte Versionen nachlesen" betrifft, schreibe ich hier mal öffentlich weiter):

Bei mir öffnet sich da ein Fenster, in dem alle Jahre angegeben und 1988 "ausgeklappt" ist.

Dort geht es von Nr. 63 bis zu Nr. 1.

Im Inhaltsverzeichnis weiter rechts gibt es die "Vollausgabe" als pdf.

Da ist die Seite 1793 aber nicht drin - kannst Du mir mal vom Schlauch helfen?

Falls das zu sehr offtopic wird, muss mal ein unverbindlicher Mod bitte helfen! wavey.gif


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Jens
Beitrag 09.11.2012, 00:07
Beitrag #19


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Wenn ich @Mitlesers Link anklicke, wird ein PDF geladen, und zwar die Neufassung der StVZO vom 28.9.1988. Wenn das bei dir nicht passiert, musst du links in der Zeitleiste den 18.10.1988 suchen, da kannst du dann das BGBl. 1793 auswählen.

Ansonsten gibt es hier eine alte, relativ vollständige StVZO


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Ichtyos
Beitrag 09.11.2012, 00:29
Beitrag #20


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Okay - das wäre dann Nr. 49 vom 18.10.1988.

Da musste ich dann auch noch mal draufklicken - lädt gerade.

Dein Link funzt bei mir aber deutlich besser.

Um allen anderen Besuchern mal die Links zu lassen, sollte das imho stehenbleiben - eventuell haben andere Leute dieselben Probleme wie ich. think.gif

Und nun verweigert mein Foxit-Reader die Zusammenarbeit mit dem Dokument. crybaby.gif


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Deftl
Beitrag 11.02.2013, 10:19
Beitrag #21


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hi,

ich hole das thema nochmals raus, da inzwischen ein neuer hintergrund zu durchleuchten wäre:

EU-Richtlinie 74/483 EWG wird hier als begründung angeführt:

als pdf hier: http://www.helmut-seitz.de/_common/pdf/de/..._74_483_ewg.pdf


Wenn die Begrenzung der vorderen oder hinteren Stoßstange, die mit der

senkrechten Projektion des äußeren Fahrzeugumrisses übereinstimmt, eine

harte Oberfläche hat, muss diese Fläche einen Abrundungsradius von

mindestens 5 mm an allen Punkten haben, die von der Umrisslinie des

Fahrzeugs bis 20 mm nach innen liegen, in allen anderen Bereichen der

Stoßstange muss der Abrundungsradius mindestens 2,5 mm betragen.



das halte ich davon:

ok danke: das ist eine vorschrift zur erteilung einer EWG betriebserlaubnis für fahrzeuge gleiche typs (als F20 lines oder F20 M paket als differenzierung und das halt für alle fahrzeughersteller, ist eine richtlinie aus dem jahr 1974 und sollte somit schön längst durch zusatz oder einzelverordnung in den entsprechenden ländern in einzel/landesrecht gebracht werden.

dann zitire ich mal daraus:



2.7. „äußerer Rand“ des Fahrzeugs in bezug auf die Seitenwände die

Ebene parallel zur Längsmittelebene des Fahrzeugs, die durch den

äußersten seitlichen Rand hindurchgeht, und in bezug auf die Vorderund

Rückseite die senkrechten Querebenen des Fahrzeugs, die durch

den äußersten vorderen und hinteren Rand hindurchgeht,



wobei

folgende Vorsprünge nicht zu berücksichtigen sind:



2.7.5. in bezug auf die Vorder- und Rückseite, Anbauten an den Stoßstangen,

Anhängerkupplungen und Auspuffrohren;





weiterhin für die ausführungen zur stosstange:



6.5.2. Die Bestandteile der Stoßstange müssen so beschaffen sein, daß alle

nach außen gerichteten harten Oberflächen einen Abrundungsradius

von mindestens 5 mm aufweisen.

6.5.3. Die Vorschrift 6.5.2 gilt nicht für Teile oder Eindrückungen der Stoßstange

und auf dieser angebrachte Teile, die Vorsprünge von weniger

als 5 mm bilden, wie insbesondere Laschen oder Spritzdüsen für

Scheinwerferreinigungsanlagen; die nach außen gerichteten Kanten

müssen jedoch gebrochen sein, es sei denn, diese Teile ergeben

Vorsprünge von weniger als 1,5 mm.



hier geht es also immer um die bauartbedingte zulassung eines fahrzeuges und deren serienmäßigen teile.



so wie ich das sehe, sind kennzeichehalter (anbauteil an stossstange) hiervon nicht betroffen.



würde sich mir auch nicht erschliessen, warum das jetzt gerade aktuell sein soll, denn die verordnung ist alt und betrifft alle fahrzeuge....


wie sehen das unsere rechtsexperten?




gruss
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Deftl
Beitrag 11.02.2013, 11:40
Beitrag #22


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und noch mehr verwirrung:

hier mal ne zertifizierung eines schildes

http://www.wuerth.de/.../tuev-gutachten-clipster.pdf


und hier wohl das, worauf sich es bezieht:



5.4. Kein vorstehender Teil der Außenfläche des Fahrzeugs darf einen

Abrundungsradius unter 2,5 mm aufweisen. Diese Bestimmung gilt

nicht für vorstehende Teile der Außenfläche mit einem Vorsprung von

weniger als 5 mm; die nach außen gerichteten Kanten solcher Teile

müssen jedoch gebrochen sein, es sei denn, diese Teile ergeben

Vorsprünge von weniger als 1,5 mm.



6.15. Anbringung der Kennzeichenschilder

6.15.1. Vom Fahrzeughersteller gelieferte Einrichtungen zur Anbringung von

Kennzeichenschildern müssen den Vorschriften nach 5.4 dieses

Anhangs entsprechen, wenn sie im Falle der Anbringung eines Kennzeichenschildes

in Übereinstimmung mit den Empfehlungen des

Fahrzeugherstellers von einer Kugel mit 100 mm Durchmesser

berührbar sind.



aber auch das verstehe ich so, dass es sich um beuartbedingte Einrichtungen handelt. also um teile des eigentlichen fahrzeuges, nicht anbeuteile welcher form auch immer.....



aber behördendeutsch....letztendlich ist ein kennzeichenhalter zertifizierbar, wie oben im link angegeben und ich frage mal beim hersteller meines (noch nicht vorne montierten halters) deswegen nach...

aber ehrlich, ich bringe die verordnung mit kennzeichenhaltern, die im nachhinein montiert werden, nicht direkt in zusammenhang....die sind nicht vom fahrzeughersteller geliefert, oder?

gruss

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kabo55
Beitrag 11.02.2013, 12:14
Beitrag #23


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Zitat (Deftl @ 07.11.2012, 23:16) *


SSL-Fehler.
Ich erhalte bei Aufruf einer Bestellseite des o, g. Links diese Warnmeldung.

Zitat
Das Sicherheitszertifikat der Website ist abgelaufen!
Sie haben versucht, auf www.my-carsign.de zuzugreifen, der Server hat sich jedoch mit einem abgelaufenen Zertifikat ausgewiesen. Es liegen keine Informationen dahin gehend vor, ob dieses Zertifikat seit seinem Ablauf in fremden Besitz gelangt ist. Das bedeutet, dass Google Chrome nicht garantieren kann, dass Sie mit www.my-carsign.de und nicht mit einem Hacker kommunizieren. Die Uhr Ihres Computers zeigt aktuell Montag, 11. Februar 2013 12:10:25 an. Ist das korrekt? Falls nicht, korrigieren Sie dies bitte und aktualisieren Sie diese Seite.
Fahren Sie nicht fort, insbesondere wenn diese Warnung für diese Website vorher noch nie erschienen ist.

Huch.. huh.gif
Vielleicht kann jemand damit was anfangen. Besteht eine Gefahr? think.gif
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Deftl
Beitrag 11.02.2013, 12:19
Beitrag #24


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nö, bei dem link komme ich auch die bildergalerie....geb die adresse halt mal von hand ein; ich benutze IE9, nicht google chrome....

http://www.my-carsign.de


und hangel dich dann weiter.

gruss
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janr
Beitrag 11.02.2013, 12:20
Beitrag #25


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Zitat (Deftl @ 11.02.2013, 12:19) *
... ich benutze IE9, nicht google chrome....
Und ich hab mit Chrome keine Probleme think.gif Die Website geht bei mir.


--------------------
Es gibt zwei Arten an Menschen.
Die einen haben Stil, die anderen keinen T4


Aus Protest die Afd zu wählen weil einem die aktuelle Politik nicht gefällt ist wie
im Wirtshaus aus dem Klo zu saufen weil einem das dortige Bier nicht schmeckt.
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kabo55
Beitrag 11.02.2013, 12:23
Beitrag #26


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Die Warnmeldung kam hier, als ich unten auf "Jetzt bestellen" ging... think.gif
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Deftl
Beitrag 11.02.2013, 12:27
Beitrag #27


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Zitat (kabo55 @ 11.02.2013, 12:23) *
Die Warnmeldung kam hier, als ich unten auf "Jetzt bestellen" ging... think.gif



ja, da kommt mit IE9 ein zetrifikatefehler, da bereits abgelaufen...einfach webseite trotzdem laden....und mal den betreiber gleich anmailen, dass sein zertifikat abgelaufen ist...mehr passiert da nicht...
gruss
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Monny
Beitrag 11.02.2013, 12:39
Beitrag #28


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Akkuschrauber, 5mm-Bohrer, Bliendnietzange und eine beliebige Anzahl 4.8mm-Blindniete lösen dieses Problem zuverlässig und dauerhaft whistling.gif


--------------------
Gruss,
Monny

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entsorge kostenlos Kurzhauber-Teile ;)
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Deftl
Beitrag 11.02.2013, 14:22
Beitrag #29


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Zitat (Monny @ 11.02.2013, 12:39) *
Akkuschrauber, 5mm-Bohrer, Bliendnietzange und eine beliebige Anzahl 4.8mm-Blindniete lösen dieses Problem zuverlässig und dauerhaft whistling.gif



wie genial; aber total OT......

antwort von carsign:

vielen Dank für Ihre Mail. Die FZV ist die europäische Verordnung - also auch im Ausland gültig. Der Abrundungsradius Ihrer lackierten CarSigns ist sogar noch größer als der in der genannten Richtlinie - daher sind Ihre CarSigns also ohne Probleme zu verwenden.


gruss
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Andreas
Beitrag 11.02.2013, 14:52
Beitrag #30


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Zitat (Deftl @ 11.02.2013, 14:22) *
Die FZV ist die europäische Verordnung


Das ist Quatsch, die FZV ist eine deutsche Verordnung.


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Deftl
Beitrag 11.02.2013, 15:35
Beitrag #31


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Zitat (Andreas @ 11.02.2013, 14:52) *
Zitat (Deftl @ 11.02.2013, 14:22) *
Die FZV ist die europäische Verordnung


Das ist Quatsch, die FZV ist eine deutsche Verordnung.

nun die meinen wohl damit die deutsche umsetzung der europäischen verordnung.

aber wie sieht das nun inhaltlich aus?

gruss
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Deftl
Beitrag 09.09.2013, 10:44
Beitrag #32


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ich hol das nochmals hoch; was haltet ihr von der aussage von BMW (dass ich nun kennzeichenhalter habe, die den entsprechenden abrundungsradius haben, sei mal so am rande erwähnt....)

Hier mal die BMW interne Vorgabe:



Auszug TIS:

Sachverhalt: Die meisten BMW Händler verwenden zur Befestigung des hinteren Kennzeichens Ihre mit Werbeaufdruck versehenen Kennzeichen-Unterlagen.

Darüber hinaus wird die gleiche Unterlage für die Befestigung des vorderen Kennzeichens verwendet.

Auswirkung: Die Montage dieser Unterlage am vorderen Stoßfänger verstößt gegen die Zulassungsvorschrift 74/483 EWG, da sie nicht die Vorschriften zum Schutz von Fußgängern erfüllt.

Auszug aus der EG-Richtlinie 74/483: "Kein vorstehendes Teil der Außenfläche des Fahrzeugs darf einen Abrundungsradius unter 2,5 mm aufweisen".

Die Folge wäre der Verlust der ABE-Homologation mit erheblichen Nachteilen im Streitfall auch für den BMW Händler.

Ferner wird durch den Werbeaufdruck des Händlers auf die Kennzeichenunterlage die Höhe verändert, dadurch der Kühllufteintritt beeinträchtigt und somit die Kühlung des Motors bei extremer Belastung verschlechtert.

Betroffene

Fahrzeuge: Alle Modelle.

Vorgehens-

weise Kein Verbau separater Kennzeichenunterlagen am vorderen Stoßfänger. Die werkseitig verbauten Kennzeichenunterlagen entsprechen allen Anforderungen hinsichtlich Sicherheit, Funktion und Styling.

Wichtig ! Damit es am Kennzeichen zu keinerlei Klappergeräuschen kommen kann, müssen die im Beipack befindlichen Moosgummistreifen untergelegt und doppelseitig am Kennzeichen und am Fahrzeug verklebt werden.

Alle erforderlichen Befestigungsschrauben und weißen bzw. farbigen Abdeckklappen sind im Beipack enthalten.

Teile: Serien-Kennzeichenunterlagen sowie Befestigungsteile sind modellspezifisch im ETK aufgeführt und können auf dem üblichen Teilebezugsweg bestellt werden.
http://www.motor-talk.de/forum/kfz-abholun...n-t2919594.html )

gruss
(quelle:
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Ernschtl
Beitrag 09.09.2013, 10:55
Beitrag #33


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Sag bloss du machst dir darüber nun schon seit 10 Monaten Gedanken.


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auchdabei
Beitrag 09.09.2013, 11:16
Beitrag #34


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Mir wurde gesagt, dass vorne oft keine Kennzeichenhalter montiert werden, da ansonsten die vordere Parktronik (PDC - Einparkhilfe in Form von verschiedenen Sensoren, die den Abstand zu anderen Gegenständen messen) gestört werden könne.
Bei neuen Mercedes muss daher sogar nach der Zuteilung des Kennzeichens der Bordcomputer von Mercedes auf die tatsächlich verwendete Kennzeichenbreite programmiert werden.
Ich denke, das dürfte der reale Grund sein.
Diese Erklärung klingt für mich zumindest am nachvollziehbarsten.

Ein "nacktes" Kennzeichen ist per se imho wesentlich gefährlicher, als ein auf einem Halter montiertes.
Meine Meinung.


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amfa
Beitrag 09.09.2013, 17:42
Beitrag #35


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Ich hab mein Kennzeichen ohne Halterung vorne angebracht, aus dem einfachen Grund, dass es ohne besser aussieht biggrin.gif
Das Auto ist vorne halt abgerundet und der KZ-Halter würde quasi links und rechts ein wenig abstehen.

leicht gebogen angeschraubt sieht das viel besser aus. smile.gif


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dopero
Beitrag 09.09.2013, 18:19
Beitrag #36


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Zitat (Deftl @ 09.09.2013, 10:44) *
Ferner wird durch den Werbeaufdruck des Händlers auf die Kennzeichenunterlage die Höhe verändert, dadurch der Kühllufteintritt beeinträchtigt und somit die Kühlung des Motors bei extremer Belastung verschlechtert.

Wohlgemerkt, der Werbeaufdruck verändert die Höhe und verschlechtert die Kühlwirkung. laugh2.gif
Was passiert da erst wenn sich die ersten zehn Fliegen im Kühler verfangen haben? Gibt es dann einen Warnhinweis im Bordcomputer? narr.gif
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Deftl
Beitrag 10.09.2013, 10:15
Beitrag #37


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Zitat (Ernschtl @ 09.09.2013, 10:55) *
Sag bloss du machst dir darüber nun schon seit 10 Monaten Gedanken.


nö, ich habe zertifizierte halter vorne und hinten und gut.....

aber ich würde gerne eine abschliessende Beurteilung herbeiführen, und da damals BMW das mit den dingern vorne so behauptet hat, fand ich deren "offizielles" Statement dazu ganz brauchbar...

gruss

Zitat (dopero @ 09.09.2013, 18:19) *
Zitat (Deftl @ 09.09.2013, 10:44) *
Ferner wird durch den Werbeaufdruck des Händlers auf die Kennzeichenunterlage die Höhe verändert, dadurch der Kühllufteintritt beeinträchtigt und somit die Kühlung des Motors bei extremer Belastung verschlechtert.

Wohlgemerkt, der Werbeaufdruck verändert die Höhe und verschlechtert die Kühlwirkung. laugh2.gif
Was passiert da erst wenn sich die ersten zehn Fliegen im Kühler verfangen haben? Gibt es dann einen Warnhinweis im Bordcomputer? narr.gif



ja, klingt lustig, was die meinen sind teils bei den sportausführungen zusätzliche luftführungen, die durch ein zu grosses kennzeichen verdeckt/teilverdeckt werden. der kennzeichenhalter geht dann immer in die höhe, zu hoch, daher dort ohne, NUR ohne....

die Sache mit den PDC´s....hatte und habe nun seitdem ich PDC´s mit dabei habe bei BMW, VW und Audi immer schon kennzeichenhalter gehabt und NIE Probleme gehabt.....immer plastikhalter und standardgrösse....

beim jetzigen Fahrzeug halter mit lackierter metallverblendun: PDC, no Problem....

gruss
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Kühltaxi
Beitrag 11.09.2013, 08:07
Beitrag #38


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Zitat (amfa @ 09.09.2013, 18:42) *
leicht gebogen angeschraubt sieht das viel besser aus. smile.gif

Um das Aussehen machen sich manche Leute ziemlich wenige Gedanken. Eine Nachbarin von mir hat ein schmaleres Kennzeichen in einer normalen Halterung stecken, sieht einfach nur sch.... aus, noch viel schlimmer als die unsäglichen kurzen Kombinationen auf vollbreiten Schildern.


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honda750
Beitrag 11.09.2013, 21:51
Beitrag #39


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...und mein Wunschkennzeichen...-V8 hängt an nem LKW. crybaby.gif

MfG
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Wir sind hier nicht bei "Wünsch' dir was", sondern bei "So isses"!
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dopero
Beitrag 12.09.2013, 17:58
Beitrag #40


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Zitat (Deftl @ 10.09.2013, 10:15) *
ja, klingt lustig, was die meinen sind teils bei den sportausführungen zusätzliche luftführungen, ...

Deswegen ist aber immer noch der größere Kennzeichenhalter und nicht der Aufdruck auf diesem die Ursache für evtl. Probleme.
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